Zwei Dänen in Deutschland
Der Fall:
zwei dänische Staatsbürgen, die in Dänemark geheiratet haben, leben seit vielen Jahren in Flensburg und wollen sich scheiden lassen. Welches Recht muß das zuständige Flensburger Familiengericht anwenden?
Eine Fangfrage!
Eigentlich das dänische Recht, aber hier gilt die Besonderheit, dass das dänische ungeschriebene IPR nach dem speziellen Grundsatz handelt, daß in Ehesachen stets das Recht des Gerichtsortes gilt. Das dänische Recht weist also in allen Fällen, in denen ein deutsches Familiengericht international zuständig ist, auf deutsches Recht zurück. Unser Recht nimmt diese Rückverweisung an (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB).
Im Inland ist somit dänisches Ehetrennungs- und Scheidungsrecht grundsätzlich nicht anwendbar.
Am 22. März 2007 um 21:05 Uhr
Ein Däne und eine Deutsche in Deutschland lebend— wieso wird dann der Scheidungs- u. Unterhaltsklage der deutschen Frau vom OLG Schleswig trotz Beschwerde abgewiesen mit Begründung : Dänisches Separationsrecht gilt?- obwohl später angestrengt als das dt. Verfahren
Am 22. März 2007 um 22:45 Uhr
Guten Abend,
spannendes Thema. Trotz sehr weniger Infos vermute ich: es war auch in Dänemark eine Klage anhängig? Das ergibt eine Konkurrenz der Rechtssysteme. Gewinner = der Frühere?Früher oder später angestrengt, hängt von vielen Formalien ab. Konnte der Anwalt dies nicht aufklären?
Grüße aus Kiel
Thomas von der Wehl
FA für Familienrecht
Am 6. April 2007 um 21:48 Uhr
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht!
In DK war eine Sep.-Klage eingeleitet, von der die Deutsche nichts wußte; Zustellung der Unterlagen bzw. Bescheid war später als die dt. Scheidungsklage.
Der Anwalt ist auch empört. Die Berufung wurde 2x abgelehnt…wegen Mangels an Erfolg der dt. Klägerin. D.h. der Klage auf Trennungsunterhalt wird nicht stattgegeben. Dieses ist kaum zu fassen, zumal das Ganze seit Mitte 2003 läuft!
Man kann sich des Eindrucks nicht erwähren, dass ausländische Bürger vor dem dt. Gesetz besser gestellt sind!
Sep. in DK bedeutet ja: die Ehefrau bekommt nichts, es sei denn , sie ist schwer krank o. hat Kleinstkinder.
Am 28. Februar 2008 um 19:00 Uhr
Zwei niederländische Staatsbürger wollen sich scheiden lassen. Ist es möglich, dass die Ehe nach deutschen Recht geschieden werden kann, wenn der Lebensmittelpunkt seit ca. 25 Jahren in Deutschland ist und dort auch Wohnungseigentum vorhanden ist. Oder muss die Ehe in den Niederlanden geschieden werden. Wie sieht es mit dem Unterhalt bzw. dem Versorgungsausgleich aus, wenn die Ehefrau in der fast 40 jährigen Ehe “ nur “ Hausfrau war und nun nur noch auf 400 Euro Basis tätig sein kann, da sonst kein Job mehr zu finden ist.
Am 26. Dezember 2009 um 09:57 Uhr
er ausländer, sie deutsche, eheschließung in dänemark, trennung nach 10 tage wegen erkennung tiefer psychologische labilität, erfahren das sie betreut wird. kann man diese ehe annulieren lassen?
oder kann hier eine blitscheidung angewand werden?
fg
Am 30. Dezember 2009 um 15:14 Uhr
@ skeptiker
Eine schwierige Frage, die sich anhand der kurzen Sachverhaltsschilderung nicht beantworten kann. Ich würde einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, und mit ihm/ihr diese Problematik besprechen.