Fiktives Einkommen bei Unterhaltsberechnung

Kann ein Unterhaltsschuldner, der sich auf mangelnde Leistungsfähigkeit beruft, nicht nachweisen, dass er sich ausreichend um einen Job bemüht oder kann jemand der Unterhalt verlangt, aber eigentlich arbeiten müßte die obigen Bemühungen nicht nachweisen, taucht die Frage auf, was kann diesem Menschen als fiktives Einkommen zugerechnet werden.

Das OLG Düsseldorf hat hierzu 2006 entschieden, dass einem Elternteil, der nicht über eine qualifizierte Berufsausbildung verfügt, ein fiktives Monatsbruttoeinkommen von 1.640,00 EUR ( 164 Std. x 10,00 EUR/Std) zugerechnet werden kann. 

4 Reaktionen zu “Fiktives Einkommen bei Unterhaltsberechnung”

  1. firstred

    Tja wie sähe sowas denn heute aus?

    Heute gehen ja alle Jobs in dieser Sparte über Personalfirmen. Diese zahlen pro Stunde aber ungelernten Kräften maximal 7,xx €.

  2. jens

    1640,- Brutto zugerechnet=zusätzlich??
    ICH nehm den Job!!! *lach*

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ jens + firstred

    Ich gebe Ihnen völlig gerecht und halte diese Zahl für unrealistisch. Bei der Diskussion über Mindestlöhne, bei der Betrachtung, was z.B. in Zeitarbeitsfirmen gezahlt wird und wenn man dann noch bedenkt, dass es sich hier um einen Ungelernten geht, ist der Betrag absurd hoch.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  4. Susanna

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich lebe seit 2 Jahren getrennt von meinem Mann. Wir haben eine Tochter, die ADS und große emotionale Probleme hat, die in der Ehe entstanden sind und auch nach der Trennung andauern. Sie ist in Therapie, die auch weiter anhält, Eine Verlängerung mit 70 Std. ist gerade erfolgt.

    Aufgrund des notwendigen Wechsels der Schule (Mobbing) muss sie nun umfassende Nachhilfe erhalten und sowieso mehr Betreuung und Aufmerksamkeit als andere Kinder in ihrem Alter (bald 12 J.)

    Der Anwalt meines Nochmannes hat mir nun ein fiktives Einkommen von € 400 angerechnet, weil ich arbeiten gehen soll.

    Man wirft mir vor, mich nicht dem Arbeitsmarkt stellen zu wollen und das Kind vorzuschieben. Ich bin 45 und seit Geburt der Tochter raus aus meinem Beruf bis auf einer Nebentätigkeit von 1,5 Jahren als unsere Tochter 2 J. alt war.

    Ich habe bereits einige Bewerbungen geschrieben, sowohl für einen 400Euro Job, als auf für eine Teilzeitstelle. Da ich fast 45 und viele Jahre aus meinem Beruf bin, gestaltet sich die Jobsuche problematisch.

    Ich musste mir bereits Geld leihen, damit ich die Miete weiter zahlen kann. Die nachhilfe bestreite ich auf fast alleine.

    Mein Nochmann könnte zahlen, was er auch bis Januar 2011 getan hat. Er ist kein Mangelfall.

    Eine Freundin rät mir meinen Unterhalt einzuklagen. Wie sind Ihrer Meinung nach die Aussichten auf Erfolg?

    Mfg
    Susanna

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