Erbschaftssteuer verfassungswidrig (Quelle/Autor StB Simon Bruno)

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die jetzige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist.

Das Bundesverfassungsgericht kritisierte in einem am Mittwoch, den 31. Januar 2007 veröffentlichten Beschluss insbesondere die niedrigere Bewertung von Immobilien im Vergleich zu Kapitalvermögen wie Bargeld oder Aktien.

Bis Ende 2008 muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung finden. In dieser Neuregelung ist der Gesetzgeber gehalten alle Vermögensarten von Immobilien über Betriebsvermögen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert zu bewerten.

Erst in einem zweiten Schritt kann der Gesetzgeber die Erben von verschiedenen Vermögensarten steuerlich begünstigen (z.B. Anhebung von Freibeträgen). Eine Steuererhöhung fordert das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung nicht.

2 Reaktionen zu “Erbschaftssteuer verfassungswidrig (Quelle/Autor StB Simon Bruno)”

  1. Eduard Sosnitza

    M.E. kann der Gesetzgeber den Auftrag des Verfassungsgerichts, die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung nach dem Verkehrswert auszurichten, nicht erfüllen. Die Finanzämter müssten in vielen tausend Fällen sich zusammen mit den Steuerpflichtigen und den Beratern mit Bewertungsfragen auseinandersetzen, die allenfalls in langwierigen Rechtsbehelfs oder einvernehmlilch auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu lösen sind. Sie müssten dies auch bereits im Vorfeld tun, wenn zu entscheiden ist, ob der Fall eine Steuer auslösen könnte. Die m.E. kaum lösbaaren Probleme sollten den Gesetzgeber veranlassen, auf eine Besteuerung ganz zu verzichten. Der Steuerausfall von 4 Mrd dürfte zu verkraften sein.

  2. Mike

    Übersicht mit aktuelle Freibeträge für 2008 findet man hier:
    http://www.rechtsanwalt-theissen.de/news/Zum%20Erbrecht/Erbschaft_Freibetraege

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