Kindergeld während Grundwehrdienst oder Zivildienst?
Montag, den 5. Februar 2007Während das Kind den Grundwehrdienstes oder den Zivildienstes ableistet wird kein Kindergeld gezahlt. Aber, damit der Wehrpflichtige durch seinen Dienst nicht schlechter steht als Andere, werden die Dienstzeiten später wieder an die maximale Bezugszeit angehängt. Somit kann maximal bis zum 28. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden.