Kindergeld während Grundwehrdienst oder Zivildienst?
Während das Kind den Grundwehrdienstes oder den Zivildienstes ableistet wird kein Kindergeld gezahlt. Aber, damit der Wehrpflichtige durch seinen Dienst nicht schlechter steht als Andere, werden die Dienstzeiten später wieder an die maximale Bezugszeit angehängt. Somit kann maximal bis zum 28. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden.
Am 26. Juli 2007 um 23:11 Uhr
Den meisten Zivildienstleistenden nützt es nicht, dass bis zum 28. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird. Sie sind dann oft schon mit der Berufsausbildung fertig geworden und die Eltern kommen so nicht mehr zu dem ihnen eigentlich zustehenden Kindergeld. Das muss sich ändern! Mein Sohn wird in Kürze den Zivildienst ableisten und ich würde gerne darauf verzichten, bis zm 28. Lebensjahr meines Sohnes das Kindergeld zu erhalten.
Am 1. Januar 2008 um 16:08 Uhr
Eigentlich , da der Zufall , Wehrdienst – oder ZDLer efaßt , bedeutet dies ersteinamal , daß gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird ,
weil derjenige der beides nicht ableisten muß ,
aber gesund genug ist , dies ableisten zu können, Vorteile gegenüber den Ableister hat!
Das trifft auch auf Frauen zu , weil der Ableister aufgrund seiner Geschlechtlichkeit
Nachteile erfährt!
Somit müßte der Ableister aufgrund seiner
Schlechterstellung einen rechtlichen und
materiellen Ausgleich erhalten , um nicht schlechter gestellt zu werden (z.B. Zahlung
des Kindergeldes während seines Dienstes, da
im Durchschnitt fast niemand Kindergeld über
25 Jahren beanspruchen muß!(Verkürzung , der Kindergeldzahlungsdauer!
Weiterhin , da die zufällige Auswahl ihn zum
Dienst zwingt , müßte es Vorteile oder ein
Ausgleich durch die Nichtdienstleistenden er-
folgen (z.B. soziales Jahr für alle! etc.)
MfG
Mehnert
Am 6. Januar 2008 um 21:07 Uhr
Hallo,
mich würde interessieren, ob dagegen bereits geklagt wurde oder das Verfassungsgericht da schonmal einen Blick drauf geworfen hat. Konnte dazu nichts finden.
Ich selbst leiste gerade meinen Zivildienst ab und meine Eltern stellten dann überrascht fest, dass nicht mehr gezahlt wird (während z.B. meine Schwestern direkt ins Studium einsteigen konnten und so noch Ãœbergangsgeld kassierten obwohl sie eben nichts taten – mein Zivildienst endet allerdings dann wieder so, dass die Zeit bis zum Studium zu kurz ist um als Ãœbergangszeit angerechnet zu werden…).
Danke im Vorraus.
Am 7. Januar 2008 um 09:46 Uhr
@ stuff
der BFH hat sich mal damit befasst. Ich habe im Moment nur Zeit die Fundstelle zu liefern
BFH in FamRZ 2001, 1707
Am 10. Februar 2009 um 19:30 Uhr
Ich bin eine betroffene Mutter und kann dem o.g. mur zustimmen. Während manche Männer gar nicht erst erfasst werden und andere als untauglich (für den Wehrdienst, aber nicht unbedingt für Zivildienst, oder sonstige Dienste), müssen Mädchen gar nichts machen, können gleich studieren… Ich habe zwei Söhne und wir brauchen das Kindergeld wirklich.Zumal der eine Zivil noch bei uns lebt, versorgt wird usw. und unsere Ausgaben nicht gesunken sind. Aber ist nicht! Eine absolute Ungleichbehandlung und eigentlich diskriminierend. Mich würde wirklich interessieren, ob da schon mal erfolgreich geklagt wurde. Wobei wir kein Problem mit GWD oder ZVD haben, sondern nur mit der gleichzeitigen Streichung des Kindergeldes. Ãœbrigens kommen Zivis nie über die Einkommensgrenze bei Kindergeld, da es nur 9 Monate sind und soviel nicht gezahlt wird.
Am 12. Februar 2009 um 10:09 Uhr
@ carnesir
Die Problematik des Kindergeldes ist letztlich eine steuerrechtliche Problematik. Hier liegt nicht mein Schwerpunkt und mein Wissen ist insoweit sehr begrenzt. Die Frage müsste ein Steuerrechtler prüfen und gegebenenfalls tatsächlich Klage erheben.
Am 9. Mai 2010 um 21:19 Uhr
es ist eine schweinerei, das das kindergeld nicht weitergezahlt wird während des zivi-dienstes. es ist schon so ein hungerlohn für die jugendlichen. aber so ist unser staat!!!!
immer gut drauf bedacht und in der hoffnung, nicht bis 28 zahlen zu müssen, denn da sind sie ja alle am arbeiten…..
jetzt brauchen die kinder das geld um damit zumindest ein bissel was für das studium im rücken zu haben, wann sonst?!
Am 27. Juli 2010 um 17:26 Uhr
Zu dem Urteil des BFH vom 11.12.2001 Az.: VI r 16 / 00
könnte mann das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11.Januar 2005 2 BvR 167/02 betrachten.
Laut Kindergeldgesetz wird eine Ausbildung vorausgesetzt. Der Grundwehrdienst ist nach meiner Auffassung auch eine Ausbildung und mit auswärtiger Unterbringung. Ich werde mir das Urteil vom BFH vom 04.07.2001 ansehen und dann nochmals mich melden.