Selbständigkeit und Unterhalt

Immer wieder die gleichen Fälle: der angestellte Autoverkäufer macht sich, nachdem er Kindesunterhalt zahlen soll, selbständig und verdient natürlich erstmal gar nichts, sondern macht nur Minus.

Damit wird er nichts!

Wenn jemand als Selbständiger deutlich weniger verdient, als sein Angestelltenjob einbrachte, muß er vor dem Sprung in die Selbständigkeit Rücklagen bilden oder einen Kredit aufnehmen, aus dem er den Unterhalt sichert. Wenn längere Zeit keine Gewinne sprudeln und sogar der Notunterhalt gefährdet ist, kann das Gericht die Notbremse ziehen und den Unterhaltspflichtigen auf eine Angestelltentätigkeit zurückverweisen.

2 Reaktionen zu “Selbständigkeit und Unterhalt”

  1. simone

    wenn der mann kein kind wollte und die frau einfach die pille absetzt und so dem mann ein kind unterjubelt ist das sehr sehr egoistisch und hinterhältig von der frau.
    da hat der mann gar keine rechte und muss zahlen??? wo ist da die gerechtigkeit???

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    das ist ein Lebensrisiko, das unseren Gesetzen nicht zugänglich ist. Der biologische Vater muss, wenn der als Vater feststeht, Unterhalt zahlen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

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