Ehevertrag prüfen
Dienstag, den 6. Februar 2007Lassen Sie Ihren – unter Umständen nichtigen – Ehevertrag von einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen. Der BGH hat im Jahre 2004 nach den Vorgaben der BVerfG seine Rechtsprechung zu Eheverträgen entscheidend modifiziert. Danach ist ein Ehevertrag in 2 Stufen zu überprüfen. 1. Ob der Vertrag (Zeitpunkt des Abschluß) unwirksam und damit nichtig ist (Wirksamkeitsprüfung), wenn […]