Bewertung des Goodwill

Wenn ein Goodwill festgestellt wurde, wie hoch ist er dann anzusetzen? Es gibt hier keine festen oder sogar gesetzlichen Maßstäbe. Es gibt einige Urteile (meist zu Anwaltskanzleien – weil diese Menschen so streitbar sind?), aus denen Faustregeln abzuleiten sind.

Faustregel: Goodwill = das 0,7-fache des Jahresumsatzes, wobei der Schnitt aus den Umsätzen der letzten 3 Jahre genommen wird (manchmal mit der Maßgabe, dass das letzte Jahr doppel zählt).

Bei Arztpraxen: durchschnittlicher Jahresumsatz minus kalkulatorischer Arztlohn; vom Rest 33%. Meist kommt man hier ohne Gutachter nicht aus.

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