Trennung innerhalb der Ehewohnung – Heimtrennung
Die Trennung muß strikt sein. Keine häusliche Gemeinschaft mehr. Nicht nur Trennung von Tisch und Bett, sondern im einzelnen:
– interne Nutzungsvereinbarung bezüglich der Räume und Zuweisung dem einen oder dem anderen zur alleinigen Nutzung
– völlig getrennte Lebenskreise unter Ausschluß gemeinsamer Haushaltsführung
– kein gemeinsames Einkaufen oder Kochen
– kein gemeinsames Fernsehen (Einzelfallentscheidungen anders)
Zu den geduldeten Restgemeinsamkeiten gibt der BGH die Linie vor:
- gelegentliche Hilfeleistungen aus Gutmütigkeit oder Gewohnheit werden geduldet
– sporadisches gemeinsames Essen oder Handreichungen im Krankheitsfall sind unschädlich
– alleinige Haushaltsführung durch die Frau kann unschädlich sein, wenn z.B. ansonsten Totalverwahrlosung durch Alkoholismus des Mannes droht.