Trennung innerhalb der Ehewohnung – Heimtrennung

Die Trennung muß strikt sein. Keine häusliche Gemeinschaft mehr. Nicht nur Trennung von Tisch und Bett, sondern im einzelnen:

– interne Nutzungsvereinbarung bezüglich der Räume und Zuweisung dem einen oder dem anderen zur alleinigen Nutzung

– völlig getrennte Lebenskreise unter Ausschluß gemeinsamer Haushaltsführung

– kein gemeinsames Einkaufen oder Kochen

– kein gemeinsames Fernsehen (Einzelfallentscheidungen anders)

Zu den geduldeten Restgemeinsamkeiten gibt der BGH die Linie vor:

-  gelegentliche Hilfeleistungen aus Gutmütigkeit oder Gewohnheit werden geduldet

– sporadisches gemeinsames Essen oder Handreichungen im Krankheitsfall sind unschädlich

– alleinige Haushaltsführung durch die Frau kann unschädlich sein, wenn z.B. ansonsten Totalverwahrlosung durch Alkoholismus des Mannes droht.

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