Wie teile ich Arbeitgeber und Finanzamt die Scheidung mit

Merkblatt für die Verwendung von Ehescheidungsurteilen im Rechtsverkehr 

Mit dem Ihnen vom Anwalt überreichten Scheidungsverbundurteil werden Ihre persönlichen und familiären Verhältnisse neu geregelt. Häufig müssen diese Veränderungen verschiedenen Behörden (z. B. Finanzamt) oder auch sonstigen Stellen (z. B. Arbeitgeber) mitgeteilt werden. Wenn Sie von diesen Stellen aufgefordert werden, das Urteil einzureichen, Sie jedoch die im Urteil dargelegten privaten Umstände nicht mehr als erforderlich preisgeben möchten, empfehle ich Ihnen folgendes:
1.
Legen Sie grundsätzlich nur den Urteilsausspruch (Tenor) vor, nicht aber die übrigen Bestandteile des Urteils (Tatbestand und Entscheidungsgründe). Vielfach wird bereits eine einfache, privat gefertigte Fotokopie des Tenors genügen.
2.
Bezieht sich der Zweck der Vorlage nur auf einen Teil der mit dem Urteil getroffenen Entscheidungen (z. B. nur auf die Regelung der elterlichen Sorge), erkundigen Sie sich bei der anfordernden Stelle, ob ein entsprechender Auszug aus dem Tenor genügt. Fertigen Sie in diesem Fall eine entsprechend gekürzte oder geschwärzte Fotokopie des Tenors.
3.
Muss nur die Scheidung selbst belegt werden, genügt in aller Regel auch ein Auszug aus dem (geänderten) Familienbuch. Legen Sie daher anstelle des Scheidungsurteils den entsprechenden Auszug aus dem Familienbuch vor. Gibt es kein Familienbuch, wie etwa bei Ehen aus der früheren DDR, genügt auch eine beglaubigte Fotokopie des Heiratseintrags mit dem Scheidungsvermerk.

2 Reaktionen zu “Wie teile ich Arbeitgeber und Finanzamt die Scheidung mit”

  1. lANG

    Hallo,

    muss ich, wenn wir vor der Sceidung bereits die Steuerklassen für getrennt lebende /Single schon lange wegen beruflichen Trennung getrennt lebend geändert hatten, dieses beim Arbeitgeber melden, obwohl ich nie daruf angesprochen worden bin?!

    MFG
    Lang

  2. RAvonderwehl

    Hallo,

    ich frage Montag mal meinen Sozius, der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, ich denke aber ja.

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