Vaterschaftstests werden künftig erleichtert, Neues Urteil BVerfG 02.2007
Dienstag, den 13. Februar 2007Wie bislang und wie zu erwarten war, können heimliche Vaterschaftstests vor Gericht auch weiterhin nicht verwendet werden. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde eines „Vaters“ ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der Tochter seiner Ex-Partnerin hatte gentechnisch untersuchen lassen. Weil der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er – letztlich […]