Vaterschaftstests werden künftig erleichtert, Neues Urteil BVerfG 02.2007

Wie bislang und wie zu erwarten war, können heimliche Vaterschaftstests vor Gericht auch weiterhin nicht verwendet werden. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde eines „Vaters“ ab, der ohne Zustimmung der Mutter ein Kaugummi der Tochter seiner Ex-Partnerin hatte gentechnisch untersuchen lassen. Weil der Test ihn zu 100 Prozent als biologischen Vater ausschloss, zog er – letztlich zwar erfolglos – vor Gericht. Aber Immerhin: Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird der Gesetzgeber aber in die Pflicht genommen. Es muss bis zum 31. März 2008 den Vätern die einfache Möglichkeit gegeben werden, die Zweifel an der Vaterschaft zu beseitigen.

Nach dem BVerfG ist das Recht von Kind und Mutter, die Gendaten nicht preiszugeben, grundsätzlich weniger schützenswert als der Anspruch des vermeintlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung des Kindes.

Bis zur angemahnten neuen gesetzlichen Regelung bleibt alles beim Alten. Heimliche Untersuchungen sind nicht vor Gericht verwertbar. Das BVerfG verlangt ein Verfahren, das auf die Ãœberprüfung der biologischen Abstammung beschränkt ist. Einfache Zweifel des rechtlichen Vaters an seiner Rolle als biologischer Vater, sollen dafür ausreichen. Nach der bisherigen Rechtslage ist die Hürde der Anfechtung deutlich höher. Es müssen „konkrete Umstände“ benannt werden, die gegen die Vaterschaft sprechen. Außerdem kann man zurzeit nur die Vaterschaft komplett anfechten – mit der Folge, dass man jegliche rechtliche Beziehung zum Kind verlieren würde.

Der Gesetzgeber hat also noch 1 Jahr Zeit, das Vaterschaftsverfahren zu vereinfachen.

Ich bin gespannt.

siehe auch hier im Blog, wegen der wichtigen Fristen: Suchbegriff: „Vaterschaftsanfechtung“ 

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht