Keine Rente in Lebenspartnerschaft (Quelle: Reuters)
Mittwoch, den 14. Februar 2007Karlsruhe (Reuters) – Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die in eingetragenen homosexuellen Partnerschaften leben, werden bei der Altersversorgung nach einem Gerichtsurteil nicht wie Verheiratete behandelt. Der Bundesgerichtshof wies in einem am Mittwoch, den 14.02.07 veröffentlichten Urteil die Klage eines Mannes zurück, der aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz solche Ansprüche geltend machte. Die Tarifvereinbarung über die Altersversorgung im öffentlichen […]