Bindungstoleranz

Ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Frage, wer das alleinige Sorgerecht für ein Kind bekommen soll.

Die Bindungstoleranz ist die Fähigkeit und Bereitschaft der Eltern, Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil zu dulden und im Sinne der Wohlverhaltensklausel des § 1684 II BGB auch zu fördern. In krassen Fällen führt die fehlende Bindungstoleranz in Verbindung mit dem PA-Syndrom zum Verlust des Sorgerechtes.

Neben der Bindungstoleranz werden im Sorgerechtsverfahren folgende Kriterien geprüft:

– Ernstlichkeit des Elternwillens

– Praktizierte Liebe zum Kind

– Bindung des Kindes an die Eltern

– Selbstbestimmungsrecht des Kindes

– Bindung an die Geschwister

– familiäre, soziale und lokale Kontinuität

РF̦rderung des Kindes

– Gesundheitszustand der Eltern

– Die Lebensverhältnisse

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48 Reaktionen zu “Bindungstoleranz”

  1. Christine

    ich habe auch große Probleme mit dem Vater meiner 8jähr. tochter. Er hetzt das Kind gegen mich auf und führt kurz bevor er sie mir sonntags bringt, eine Aktivität zustande, damit das Kind keine Lust hat, zu mir zu kommen.Er sagt zu ihr:“Ich finde diese Regelung auch nicht gut, aber Du musst ja zur Mama“…ansonsten ist sie am Wochenende oft gar nicht bei ihm weil er an seinem haus etwas arbeiten will, hat nutzt die Wochenende gar nicht richtig mit ihr.Wie kann ich mich dagegen wehren, dass er mich überall als schlechte Mutter hinstellt und dem Kind psychisch so zusetzt?Welche Schritte kann ich gehen?Wir sind nicht verheiratet, haben das gemeins.Sorgerecht.Wäre dankbar für jeden Tipp
    Danke

  2. RAvonderwehl

    an Christine:

    wenden Sie sich zunächst an das Jugendamt. das muss hier helfen und dem Vater klar machen, dass sein Verhalten inakzeptabel ist. wenn das nichts hilft, müssen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und ihn prüfen lassen, ob ein Antrag auf Alleinsorge für Sie aussichtsreich ist, wenn Sie das Kind überhaupt zu sich nehmen wollen/können.

    Sie können auch zuvor einen Antrag auf erweitertes Umgangsrecht stellen und die Sache so vor ein Gericht bringen, dass dem Vater die Leviten ließt.

    Letztlich könnten Sie, wenn hinsichtlich des Umgangsrechtes schon ein Titel besteht, einen Antrag auf Ordnungsgeld wegen Verstosses des Vaters gegen den Titel prüfen lassen.

  3. nane

    Hallo Herr RAvonderwehl,

    es geht um das “alleinige Sorgerecht”

    Der Vater und ich haben das gemeinsame Sorgerecht. Seit fast einem Jahr war unser Sohn nicht mehr beim Vater. Hat ihn nun seit Monaten nicht gesehen geschweige denn gehört. Mein Sohn (11 Jahre) hat nur den AB dran und wird nicht zurückgerufen. Der Vater kommt nicht zu Infoabenden wg. Schulwechsel, nicht zu Elternabende, nicht zur Einschulung, ruft nicht am Geburtstag an. Den 3 jährigen Halbbruder hat mein Sohn auch schon ewig nicht gesehen. Der Vater findet Umarmungen ecklig..usw. Das Gespräch im Januar beim JA war für die “Katz”, es hat nichts gebracht. Nun haben wir ihn angeschrieben, wie er sich den zukünftige Umgang vorstellt. Noch habe ich nichts erhalten. Es kommt eh keine Reaktion mehr bzw. kein Interesse am Sohn.

    Ich fasse ins Auge, das “alleinige Sorgerecht” zu beantragen. Es fehlt hier
    – Ernstlichkeit des Elternwillens
    – die praktizierte Liebe zum Kind
    – Bindung des Kindes an die Eltern (Vater)
    – Bindung an die Geschwister (Bruder)
    – familiäre, soziale und lokale Kontinuität

    Wie kann ich hier vorgehen?

    Danke sagt Nane

  4. RAvonderwehl

    an Nane:

    nach der geschilderten Situation haben Sie gute Chancen die Alleinsorge vom Gericht zu erhalten. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht, der die Sache dort beantragt.

    Nur, praktisch wird sich dadurch nicht viel ändern. Der Vater kümmert sich jetzt nicht und wird es danach wahrscheinlich auch nicht tun.

  5. nane

    an Herrn RAvonderwehl,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es sinnvoll, den Vater vorher zu fragen..? Oder muss dieser Antrag auf Alleinsorge immer den gerichtlichen Weg gehen?

  6. RAvonderwehl

    an Nane:

    das Gericht und JA ist obligatorisch immer beteiligt, aber wenn der Vater zustimmt, geht es schneller und leichter.

  7. Uwe

    Meine Frau und ich leben seit zwei Wochen getrend. Seit dem untersagt sie mir den Umgagn mit unserem Sohn, hält sich an keine Abmachung und hält ihn von mir fern. Wir haben beide das Sorgerecht. Ich habe beide nie geschlagen oder sonstiges getan und trozdem tut sie alles um den Umgang zu verhindern! iIn den Kindergarten bringt sie ihn nicht und Arzttemiene sagt sie einfach ab. Das JA und dei Polizei helfen mir nicht. Was kann ich tun?

  8. RAvonderwehl

    an Uwe:

    Sie müssen zum Anwalt und das Umgangsrecht gerichtlich einfordern. Wenn nichts gravierendes vorgefallen ist, wird Ihre Frau dies auch gewähren müssen.

  9. Nadine

    an Herrn Ravonderwehl,

    ich habe die gemeinsame elterlich Sorge mit meinem Exfreund ( Italiener ohne Pass und ohne Arbeit). Wir sind seit 1 1/2 jahren getrennt, er kümmert sich nicht wirklich um den kleinen ( Gino 3 Jahre). Nach der Trennung hat er Ihn 4 mal geholt 2 x musste ich Ihn wieder abholen ansonsten hat er immer abgesagt, bei den 2 JA Termine ist er erst gar nicht erschienen und nun war er auch noch in einer geschlossenen Psychatrischen Klinik ( Psychosomatische Störungen) untergebracht und hatte daher nur 1 x Kontakt zu Gino. Der war danach aber sehr aufgewühlt und verstört, daher habe ich Ihn nicht mehr mitgegeben. Nun ist er entlassen worden wohnt aber weiterhin bei seinen Eltern. Er möchte jetzt unabhängig von den Freitagen an dem seine Mutter den kleinen hat auch noch einen Tag für sich, jedoch ist Gino jedesmal abgeneigt mit ihm zu telefonieren, muss bzw. sollte ich Ihn seinen Vater ohne mein Beisein sehen lassen?
    Ich habe das Alleinige Sorgerecht beantragt, meine Fragen dazu wie meine Chancen stehen das ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekomme. ( Er ist auch mal gegen mich und Gino gewaltätig geworden)

    Vielen Dank

  10. RAvonderwehl

    an Nadine:

    so wie Sie es schildern, stehen die Chancen für den Antrag auf Alleinsorge sehr gut. Ich denke, wenn ein Fachanwalt für Familienrecht ihn formuliert, sollte es klappen.

  11. Birgit

    Hallo,
    da möchte ich mich auch gerne mit einer Frage an SIe wenden: Meine Tochter ist jetzt 4 1/2 und genauso lange währt der Konflikt mit dem (nicht sorgeberechtigten) Vater, der sich seit meiner Schwangerschaft einer Vätervereinigung angeschlossen hat. E hat sich in der Schwangerschaft von mir getrennt und wollte das Kind nicht. Kurz nach dem Ergebnis des Vaterschaftstests empfand er urplötztlich Vaterliebe. Er unterstellt mir seit Anbeginn: PAS, Umgangsverweigerung etc. und wendet „Psychospielchen“ an (ich empfinde es jedenfalls so). Egal, was ich tue, um ihm entgegen zu kommen (auch mal das Kind zu ihm nach Hause – 350 km entfernt – zu bringen) sieht er immer das Negative und am ENde habe ich immer den Schwarzen Peter. Sobald meine Tochter sich ihm gegnüber nicht erwartungsgemäß verhält (z.B. nicht mit ihm telefonieren, ihn freudig begrüßen, nicht mitgehen wollen) unterstellt er mir, sie zu beeinflussen. Sein gesamtes Verhalten ist meiner Meinung nach nicht auf das Kindeswohl ausgerichtet, sondern eher darauf, mich zu zermürben. Das Jugendamt, welches uns betreuut, sieht meine Bemühungen, jedoch nicht die Tagweite seines Handelns und dessen Auswirkungen. Nachdem es kürzlich wieder einmal zu einem Eklat kam und ich der Meinung bin, dass er sich ihr gegenüber nicht kindeswohl gerecht verhält, habe ich ihm zwar erlaubt, unsere Tochter zu sehen, sie aber nicht über Nacht (was er bisher auch nur einmal getan hat) mitzunehmen. Ein sachliches Gespräch konnten wir noch nie führen. Nun will er vor Gericht ziehen um per Gerichtsbeschluss mehr Umgang zu fordern. Was soll ich tun und welche Chancen habe ich, Gehör zu bekommen, dass er mit diesem Vorgehen mehr Schaden anrichtet als Gewinn erzielt?

  12. RAvonderwehl

    an Birgit:

    ich verstehe Ihr Problem, aber hier können Juristen nicht wirklich oder nur eingeschränkt helfen. Wahrscheinlich wäre eine Elterntherapie das richtige. Das klappt aber nur selten, da die Fronten meist hoffnungslos verhärtet sind.

    Das Gerichtsverfahren würde ich nicht fürchten. Ein guter Familienrichter kann durchaus was bewegen. Sehen Sie das Gericht eher als Chance, denn als Bedrohung.

  13. nane

    Hallo,

    wie hoch sind die Kosten für ein Sorgerechtsverfahren?? Geht es hier nach Gehalt oder wird ein Bemessungsbetrag vom Gericht festgelegt?

    LG Nane

  14. RA Thomas von der Wehl

    an nane:

    die genauen Kosten sind schwer zu beziffern. Die Gegenstandswerte sind jedenfalls nicht hoch. Wenn das Sorgeverfahren im Verbund geltend gemacht wird, beträgt der Streitwert 900,00 EUR und wenn es isoliert geltend gemacht wird idR. 3.000,00 EUR. Kosten im letzteren Fall ca. 600,00 EUR, aber meist gibt es Prozesskostenhilfe.

  15. nane

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Was bedeutet „im Verbund“ oder „isoliert geltend gemacht wird“?

    Warum gibt es meist Prozesskostenhilfe? Wird nicht das Gehalt zugrunde gelegt?

    Danke

  16. RA Thomas von der Wehl

    an Nane:

    im Verbund, wenn als Anhang zum Scheidungsverfahren.

    isoliert, wenn außerhalb der Scheidung.

    Wenn Sie so gut verdienen, dass PKH nicht in Betracht kommt (> 2000 EUR netto monatlich) sind die Kosten doch nicht das Problem….?? Wann Sie PKH bekommen ist schwer zu sagen. Hängt von der persönl. Situation ab.

  17. will annonym bleiben

    Hallo,

    ich hoffe sie haben Verständnis dafür, dass ich meinen Namen nicht veröffentlichen will. Ich hoffe sie können mir trotzdem weiterhelfen.

    Die Beziehung zu meiner Lebensgefährtin ist vor ca. 3 Monaten in die Brüche gegangen. Wir waren nicht verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Nach der Trennung hat die Mutter mir die Kinder zunächst ganz vorenthalten. In einem Umgangsverfahren wurde mir dann ein wöchentlicher Umgang am Wochenende eingeräumt (immer im Wechsel samstags und sonntags von 10.18 Uhr). Die Mutter hält sich auch an diese Umgangstermine, macht aber bei der Übergabe ständig Probleme, in dem sie zum Beispiel mit der halben Familie (Mutter, Schwester, Bruder, etc.) an der Tür steht und mich vor den Kindern in Diskussionen verwickelt. Leider ist es so, dass ich außerhalb dieser Termine keinerlei Möglichkeiten habe Kontakt mit meinen Kindern aufzunehmen (z.b. Telefon, oder durch Besuch von Freizeitaktivitäten der Kinder, da die Mutter mir die Termine nicht mitteilt). Im Hauptverfahren, in dem ich beantragt habe, die Kinder im 14-tägigen Wechsel auch mal ein ganzes Wochende zu bekommen, wurden die Kinder gehört. Beide Kinder haben der Richterin gegenüber geäußert, dass sie diesen Wunsch auch haben. Da die Mutter aber weiterhin dagegen war und sogar eine weitere Einschränkung des Umgangs beantragt hat, musste die Richterin zunächst ein kindespsychologisches Gutachten einholen lassen. Bis dieses vorliegt bleibt es bei der alten Regelung. Im Hauptverfahren wurde die Mutter auch aufgefprdert die Kinder persönlich und alleine zu übergeben um diese Konfliktsituationen vor den Kindern zu vermeiden. Daran hält sie sich nicht.
    Ein weitere wichtige Information ist, dass die Mutter seit mindestens 9-10 Jahren (so lange kenne ich sie), vermutlich sogar schon seit weit mehr als 20 Jahren unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung leidet. Sie hat zwar in der Vergangenheit immer mal wieder Therapien begonnen, diese aber meist nach 2-3 Wochen wieder beendet.
    Ich mache mir mittlerweile ernsthafte Sorgen um die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Kinder. Ich habe von dem PA-Syndrm gelesen, und dass die psychologischen Folgen dieses Syndroms bei Kinder ähnlich schlimm sind, wie die Folgen von sexuellem Missbrauch. Desweiteren ist es so, dass die Borerline-Persönlichkeitssörung mit sehr großer Häufigkeit durch die Eltern(in diesem Fall Mutter)-Kind-Beziehung auf die Kinder übertragen werden kann.
    Dies sind für mich sehr sehr besorgniserregende Zustände und es ist mein Ziel, die Kinder aus dieser meiner Meinung nach extremen Gefährdungssituation zu befreien.
    Meine Frage lautet daher, welche Möglichkeiten habe ich als Vater von unehelichen Kindern das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht zu bekommen?
    Ich muss meine Kinder doch irgendwie vor der nahenden Bedrohung bewahren können. Was soll ich nur tun? Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht wie ich meinen Kindern am Besten helfen kann.
    Aufgrund der Borderline-Persönlichkeitsstörung ist ein normales Gespräch mit der Mutter leider nicht mehr möglich. Ein Symptom dieser Erkrankung ist nämlich das so genannte Schwarz-Weiß Denken. Es gibt für sie nur gut und Böse. So lange unsere Beziehung noch lief war ich gut. Heute bin ich in „ihrer Welt“ böse und sie will nichts mehr mit mir zu tun haben. Sie kann aufgrund der Erkrankung auch die Elternebene nicht von der Paarebene trennen und ich habe Angst, dass sie ihre Feindseligkeit mir gegenüber auch auf die Kinder überträgt.

  18. tear

    Hallo Fremder,

    im Moment kann ich dir nur raten, was dir sicherlich schon dein Anwlt gesagt hat. Erst mal das Gutachten abwarten!

    Dann stellt sich die Frage der Erziehungsfähigkeit. Sollte die Kindesmutter nicht erziehungsfähig sein, und das ist leider sehr schwer nach zu weisen, hast du laut Gesetz die gleichen Rechte wie verheiratete Eltern.
    Ich würde erst mal das „geteilte Sorgerecht“ beantragen.

  19. kater

    Sehr geehrter Herr RAvonderwehl

    Bei mir geht es darum , das die ex das kind psychisch beeinflusst, und mir das umgangsrecht nehmen will. Ich habe nur das umgangsrecht laut gerichtlichen beschluss, und sie programmiert das kind weiter gegen mich , das ind ist noch 6 jahre . Und hat angst mir bei der übergabe tschüss zu sagen . Weiter lastet der druck auf dem kind enorm .
    Was ann ich dagegen tun . Wie stehen meine chanchen das gemeinsame sorgerecht zu bekommen , da meine ex nicht mit ir redet . Und es dazu führt , das es keine vernünftige einigung erzielt werden kann . Bitte geben sie mir ein ratschlag .

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ kater

    das sind meist tiefgreifende menschliche Probleme, bei denen Anwälte häufig machtlos sind, da beide Eltern selten rational und dem Kindeswohl entsprechend agieren.

    Falls noch nicht geschehen, schalten Sie das Jugendamt ein.

  21. anonym

    Hallo

    Ich hoffe Sie haben Verständniss dafür das ich anonym bleiben möchte!!!

    Folgendes: Ich lebe mit meiner Tochter in einer neuen Beziehung das jetzt schon seit 5 Jahren.Sie hat sich sehr gut integriert und hat hier Ihren sogenannten 2.Papa…(sagt sie selber).Ich war nicht verheiratet und habe somit das alleinige Sorgerecht.Meine Tochter ist regelmäßig alle 2 Wochenenden bei ihrem Vater.Anfangs mit vielen Schwierigkeiten,aber nunmehr seit ca.3 1/2 Jahren ohne Probleme.
    Nun geht das Drama wieder los…Sie weint wenn sie von ihm nach Hause kommt,redet nicht mit mir , erzählt das Papa ihr wieder schlimme Sachen über mich erzählt hat…Mir geht es nicht um mein Ansehen bei ihm…einzig allein nur um den noch viel zu jungen Kopf meiner Tochter!!! Sie zerbricht sich ,durch seine Erzählungen(Märchen),den Kopf…und das sind alles Dinge die in einem Kinderkopf wirklich nix verloren haben.z.B Gerichtsurteile die sie sich(bei Ihrem Papa) selber durchlesen darf. Es ist wirklich schlimm und ich weiß langsam nicht mehr wie ich mit Ihr umgehen soll…so sehr abweisend ist sie…
    Das tut sehr weh!!!Sie hat hier alles ,viele gute Freunde sowohl zuhause als auch in der Schule,Hobbys.Bei ihm passiert nix,sie unternehmen nix,ins Bett gehen vor um 12 gibt es auch nicht und dann schlafen bis in die Mittagszeit hinein…übers Essen mag ich gar nicht nachdenken.Ich habe jedesmal mindestens 4 Tage zu tun das sie wieder in Ihren geregeltem Tagesablauf zurück ist!!!

    Meine Frage !!
    Kann ich gegen das Umgangsrecht etwas tun wie z.B. es auf 1x im Monat reduzieren???Wo kann ich mich hinwenden??Das Jugendamt ist in meinen Augen keine sinnvolle Hilfe!!!

    Ich hoffe sie können mir helfen!!

    Danke im Vorraus

  22. Regina

    Fogendes:
    Wir sind verheiratet , bin seit fast einem Jahr getrennt lebend.Wir haben 4 gemeinsame Kinder.
    Ich bin die Mutter und die Kinder leben aber bei den Vater.Das problem ist ,ich lebe in Ausland und er will das alleinige Sorgerecht,begrundung weil mich immer wegen unterschrift und Krankenhausaufenthalt nicht durchfuhren kann.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ regina

    nur der Auslandsaufenthalt ist für sich kein ausreichender Grund die Alleinsorge zu bekommen.

  24. Roman

    Ich bin Vater mit Umgangsrecht von einem 6 jährigen Sohn. Die Mutter stellst sich massiv gegen unser Umgangsrecht. Sie drohte bei Gericht damit, daß die Einschulungsfeier für unseren Sohn ausfällt, wenn ich an der Feier teilnehmen würde. Kann mir ein Gericht verbieten, bei der Einschulung dabei zu sein ?

    Roman

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ roman

    nein, das ist kaum denkbar. Die Mutter riskiert mit solchem Verhalten den eigenen Unterhalt (sofern sie welchen beanspruchen kann) und sogar das Sorgerecht.

  26. Michel

    Hallo,

    meine Frau und ich leben seid einem halben Jahr getrennt. Anfangs lief alles sehr gut, auch ihren neuen Freund akzeptierte ich und wir teilten uns die Betreuung um unsere Kinder ( 5 und 7 Jahre alt) . Als dich dann eine Freundinn hatte drehte sich meine Frau um 180 Grad. Es kam zu einer Körperlichen auseinandersetzung zwischen ihr und mir als sie versuchte aus meiner Wohnung meinen ( oder unseren) PC zu entwenden( sie hat einen weiteren daheim und den Laptop dazu). Sie behauptete nach der der auseinandersetzung das ich sie geschlagen hätte, was aber nicht stimmt.
    Dann verweigerte sie mir 3 Monate lang den Umgang. Da wir im selben Haus wohnen sah ich meine Kinder beim spielen und sie nahmen Kontakt mit mir auf. Wenn sie das mitbekam flippte sie föllig aus und beschimpfte die Kinder das sie sich verpissen sollen und das sie sie nimmer liebhabe wenn sie weiter mit diesem Hurenbock reden würden.
    Jetzt hatte sie ein Probearbeiten in der Pfalz, und wie es der zufall so will, hab ich durch die Familienpflegerin erfahren das sie ende des Monats Urlaub machen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn das Urlaubsziel nicht die Pfalz wäre. Ich befürchte das sie von da nicht zurückkehren. Wir haben geteiltes Sorgerecht und über das Aufenthalts bestimmungsrecht ist noch nicht entschieden. Ich würde die Kinder gerne zu mir zurück nehmen. Da ich mir sich bin das ich den Kindern sowas nie antun würde und ihnen den Umgang mit ihrer Mutter auch nicht verweigern würde .

    Lg im vorfeld ein Danke

    Michel

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ michel

    wenn die Befürchtungen konkret und belegbar sind, lassen Sie durch einen Anwalt ein Eilverfahren prüfen, entweder auf das Verbot die Kinder dauerhaft aus dem Haus zu verbringen oder wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.

  28. Karina

    Hallo zusammen,

    ich möchte gerne wissen,ob mein Vorhaben so nachvollziehbar ist. Mein Partner (seit MAi in Scheidung lebend) hat eine 6 jährige Tochter. Die Noch-Frau beeinflußt die Tochter im schlimmen negativen Sinne was meine Wenigkeit betrifft enorm. Es belastet ihn und mich genauso. Wir sind es langsam angegangen, ohne als Paar auf dem Präsentierteller, damit sie mich kennen lernt. Jedoch hat die Noch-Frau ganz anders regiert. Der kleinen nen fremden Mann vorgesetzt, ohne Rücksich auf Verluste. Die kleine ist dadurch durcheinnader, zumal die Beziehung nicht mehr besteht. Sie will am liebsten, dass Mama und Papa wieder zusammen kommen. Papa sagt, dass es nicht mehr werden wird. Sie blockt. Jedoch war sie anfangs nicht gegen unsere Beziehung. Dies änderte sich, als Papa nur das Umgangsrecht bekam, und die Mutter sie mit Lügengeschchten versorgte. Schlimmer noch. Telefonterror, erfunde Märchengeschichten. Der kleinen erzählte sie, Papa will sie nicht zu sich nehmen, weil er lieber mit mir unterwegs sei. Was an den Haaren herbei gezogen ist/war. Dazu kommt noch, dass sie der kleinen einhämmert, dass ich Papa der Mama weggenommen habe. Obwohl Mama fremd gegangen ist, und bei nem anderen Mann nach 4 Wochen Trennung einzog. Und dem Kind die Pistole vor die Brust gesetzt hat.Das hat die kleine doch mitbekommen. Aber jetzt hat sie die Geschichten so umgedreht, dass die kleine mich als das *monster* sieht. .. Wir unterhalten uns oft drüber mit meinem Freund. Er ist der Meinung, weil die kleine schon die Scheidung durchleben muß, die Mama ein Rad abhat, ihm alles vermiesen will. Dem Kind erzählt, dass sie alles tun wird, damit sie wieder zusammen kommen, die Situation mit mir jetzt zuviel für sie wäre. Ich selbst bin bereit den Schritt zu gehen, um mich mit der kleinen anzufreuden. Aber das geht nur, wenn die kleine micha uch kennen lernt. Stück für Stück. Wir haben jetzt die Situation, dass wir überlegen zusammen zu ziehen, da es viele Vorteile dadurch gibt. Jedoch ist er sich nicht schlüssig, weil er meint, es ist für die kleine zu früh, wenn sie mit mir mehrere Tage verbringen müßte.
    Ich habe in meinen Jahren als Erzieherin viele Kindercharaktere kennen gelernt. Jedoch bin ich immer noch der Meinung, dass Kinder nicht alles bekommen können, wie sichs vorstellen. Meiner Meinung nach, ist es einen Versuch wert, sie mit unserer Situation zu konfrontieren. Mein Freund legt mittlerweile unser Gespräch auf, wenn sie in den Raum kommt, um sie damit nicht zu belasten. Er sagt sie erzählt alles der Mama. Und die verbietet ihm den Kontakt. Und beinflußt die kleine wieder mit dem was sie selbst verbockt hat. Zumal sie von einer auf die andere Sekunde ihre Meinung ändert. Vielleicht irre ich mich, aber ich bin der Meinung die kleine braucht jetzt eine Freundin, die sie nicht als Rivalin oder Monster sehen soll. Ich werde nie ihre Mama spielen, das habe ich nicht vor. Grenzen setzen ist was anderes, als verbieten. Ich habe den Vorschlag gemacht, mal mit der kleien weg zu fahren. Zu dritt. Somit erfaßt sie die Situation von der Seite. Er sagt jedoch, er kann es nicht, ohne seiner Frau Rechenschaft abzulegen. Was ich für überholt finde.
    Wie soll ich mich verhalten? Ich weiß da gibts nur 2 Antworten: gehen, oder bleiben.
    Besteht die Möglichkeit der kleinen die andere Seite einer Bezihung zu zeigen, oder soll ich es lieber ganz lassen?

    Ich lese vieles darüber. Aber im Endeffekt kann man die Situation nur nachvollziehen, wenn man sie zuläßt und auch durchlebt.
    Habe ich Recht damit?

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ karina

    tut mir leid. Das ist kein juristisches Problem und ich kann hier leider nicht helfen. Vielleicht nochmals im Forum posten.

  30. Guido

    Hallo Herr von der Wehl,
    bin seit mittlerweile 5 Jahren geschieden. Aus der Ehe sind u.a. zwei Töchter, beide 7 Jahre, entstanden.
    Die Kinder gehen in die zweite Klasse einer Grundschule.
    Schon zu Kindergartenzeiten gab mir die Mutter nur sehr wenig bis keine Info`s über Aktivitäten, Informations-, und Elternsprechtage und dies ist setzt sich in der Schule fort.
    Die Schule sagte mir sie könne es nicht leisten bei getrenntlebenden Eltern beide zu Informieren.
    Sie würden die Info`s an den Elternteil schicken wo die Kinder sich hauptsächlich aufhalten und dieser müsste dann den anderen Elternteil informieren.
    Leider funktioniert dies ja leider nicht und das JA kann auch nicht helfen.
    Da ich mich für das Leben meiner Kinder interessiere, weil ich eine starke emotionale Bindung habe, würde ich auch gerne zu Elternsprechtagen oder Elternabenden gehen.
    Könnte ich die Infos auch juristisch einklagen???
    Es kann doch nicht sein das man(n) nur zahlen muss und sonst keine Rechte hat…
    Vielen Dank im voraus
    Guido

  31. Anja

    Hallo!
    Ich stehe vor einem großen Problem, das mir schon einige schlaflose Nächte bereitet hat. Ich habe 2 Kinder, die ich von Anfang an alleine aufgezogen habe. Ich habe auch das alleinige Sorgerecht. Der Vater der Kinder wollte zuerst nicht einmal die Vaterschaft anerkennen und natürlich auch nicht zahlen. Er hat sich nie um die Kinder gekümmert und nie wirklich für sie interessiert. Ich habe immer wieder Termine vorgeschlagen, an denen wir uns treffen können. Seit ca. 2 Jahren konnten wir uns auf einen Tag pro Woche einigen, wobei er da auch oft sehr kurzfristig abgesagt hat. Die Treffen fanden meist bei uns zu hause und unter meiner Aufsicht statt. Die Kinder haben oft gesagt er soll wieder gehen, als er zur Tür reinkam und haben nie eine wirklich gute Beziehung zu ihm aufgebaut. Jetzt hat er sich über mich geärgert und möchte die Kinder einen Tag in der Woche zu sich holen. Er hat mir aber schon ganz oft gezeigt, dass er überhaupt nicht aufpassen kann, er hat beispielsweise die Kinder (2 und 4) alleine auf einer vielbefahrenen Straße gelassen, oder im Schwimmbad unbeaufsichtigt. Ich kann sie ihm nicht alleine mitgeben und ärgere mich jetzt so sehr. Es war ein harter Kampf mein Leben als Alleinerziehende so hin zu bekommen und ich bin froh dass ich das so geschafft habe. Den Kindern und mir geht es gut und ich will mir das nicht kaputt machen lassen von ihm, der mit unserem Leben eigentlich nie etwas zu tun hatte und sehr unregelmäßig zu Besuch kam. Kann ich gezwungen werden ihm die Kinder mitzugeben? Und was ist wenn meine Kinder nicht mit ihm gehen wollen, was sicher der Fall wäre?

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    Sie müssen sich an das Jugendamt wenden und um Rat und Hilfe bitten. Übertreiben Sie aber nie mit den negativen Schilderungen des Vaters. Das wirkt kontraproduktiv. Schildern Sie sachlich Ihre Bedenken und fragen nach Lösungsmöglichkeiten.

  33. pajens

    hallo
    Habe alle Beträge gelesen und denke ich bin
    mit meinem Problem richtig hier.Ich habe seid fast 2 Jahren das ABR für unsere Tochter(9)
    nach Sorgerechtsverfahren und Gutachten
    erhalten.Ich halte mich an die Umgangsreglungen und fördere diese soweit es in meiner Macht steht.Die KM verweigert seid her jegliche Komuniktion mit mir.Und wenn doch dann kommt mal eine SMS,aber eher selten.Jegliche Angelegenheit wie Schule,Gesundheitsfürsorge,Ferienaufenthalt usw.kommt von meiner Seite und wird entweder garnicht oder dann extrem kurzfristig beantwortet.Seid einem halben Jahr begehrt sie das ABR.Rennt wegen jeder Sache zum JA.Ich besuche ebenfalls jeden Termin,aber es kommt nichts rum dabei.Beim JA
    sagte sie wörtlich,sie redet erst mit mir über unsere Tochter,wenn diese bei ihr wohnt.
    Unserer Tochter setzt die KM unter Druck wenn ihr irgendwas nicht passt,z.b. durch
    Liebesentzug,Androhung ich will dich nicht mehr sehen,u,ä. Jeden Tag ruft die KM an.
    Sind wir mal nicht da oder hören das Telefon
    bekommt meine Tochter SMS vom der KM.
    Meine Tochter ruft dann zurück,weil sie Angst hat,das ihre Mutti sie sonst nicht mehr will.
    Das JA weiß über alles Bescheid.Es geht so nicht mehr weiter.Was kann ich tun ?

    MfG
    pajens

  34. André

    Meine Frau ist derzeit in einer psychiatrischen Klinik zur Stabilisierung. Es besteht eine Verdachtsdiagnose Borderline PS. Vieles spricht für diese Diagnose. Ihre Psychologin hat ihr vorgeschlagen eine Therapie in einer Fachklinik zu machen, was sie jedoch ablehnte um sich stattdessen von mir zu trennen und in eine eigene Wohnung zu ziehen (ohne eigentliche Therapie). Sie ist derzeit noch sehr instabil. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (14 Monate alt). Ihr derzeitiges Verhalten ist geprägt von Stimmungsschwankungen mit gelegentlich Suizidankündigungen. Desweiteren kam in der letzten Woche zu Alkoholmisbrauch (Sie hat bereits eine Langzeittherapie hinter sich) sowie zu fragwürdigen Sexualkontakten (nach der Disco mit wildfremden Männern in deren Wohnung). Da mir das bzgl. des Wohles unseres Sohnes massive Ängste verursacht möchte ich jetzt aktiv werden. Besteht die Möglichkeit das alleinige Sorgerecht einzuklagen und gibt’s da eine realistische Chance? Sie sagte mir mehrfach, dass der Kleine bei mir verbleiben soll. Das habe ich sogar schriftlich von Ihrem Anwalt. Das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht mag sie mir jedoch nicht zugestehen. Da sie jedoch sehr sprunghaft ist mag ich mich auf diese Lösung nicht wirklich einlassen. Bitte nicht falsch verstehen;Ich möchte ihr das Kind nicht entziehen sondern nur die Möglichkeit haben ggf.einzuschreiten bzw. Nein zu sagen, wenn der Verdacht einer instabilen Phase besteht. Sie liebt den Kleinen abgöttisch aber sie hat schon Probleme für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Ich bin schon seit längerem mit dem Jugendamt im Kontakt und habe dort heute auch nochmal angerufen, da das Wochenende mal wieder stressig war (Suizidankündigung). Die Sachbearbeiterin sagte mir, dass sie dort nicht tätig werden könnte, sondern dass ich das übers Familiengericht regeln müsse. Desweiteren sagte sie, dass meine Frau bei einem Besuch im Dezember einen recht geordneten Einduck hinterliess. Meine Frau war bisher bereits 6 mal in Therapie,wovon sie eigentlich nur die Alkoholtherapie zuende gebracht hat. Welche Möglichkeiten habe ich über das Jugendamt? Ich weiss garnicht genau wo ich überhaupt anfangen soll, zumal ich selbst massiv ausgebrannt bin.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    Ich würde Ihnen raten, über einen Fachanwalt für Familienrecht zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht geltend zu machen. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

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  36. David

    Guten Tag Herr RAvonderwehl,

    ich bin seit vier Jahren von meiner Ex-Frau geschieden, meine Tochter ist 6 Jahre alt und wird im Sommer zur Schule kommen. Das Sorgerecht ist geteilt, doch die Kleine lebt bei ihrer Mutter. Seit der Trennung, habe ich ständig Theater mit meiner Ex-Frau und das bereits seit über 4 Jahren. Zunächst ist meine Ex-Frau lesbisch geworden und hatte einige wechselnde Liebschaften. In den gesamten vier Jahren versucht sie immer wieder das Kind gegen mich als Waffe zu benutzen, wie z.b. wenn du keinen Unterhalt zahlst dann wird die kleine aber traurig sein. Sie plant ihr Leben und stellt mich vor volllendeten Tatsachen oder sie zwingt mich zu Entscheidungen und macht mir hinterher ständig Vorwürfe, z.b. fragt sie mich im Jan. ob ich den Nachmittag im August (Einschulung) etwas mit meiner Tochter unternehmen will. Da ich berufstätig bin, kann ich das wohl schlecht im Jan. entscheiden. Gerade weil ich es nicht entscheiden kann, entscheidet sie und sagt, nun ja, ist zu spät, haste Pech gehabt und dann kommen Sätze wie, du interessierst dich nicht für deine Tochter usw. aber das zeigt sie auch meiner Tochter. Es gibt einen vom Gericht festgelegten Anruftag, Do. von 18-19Uhr, sollte ich es mal nicht rechtzeitig schaffen und rufe gegen 19:05Uhr an, sagt sie, die Kleine sei schon im Bett und daher könne ich sie nicht sprechen. Obwohl ich von der Kleinen weiß, dass es viele Tage gibt an denen sie (mit der Kleinen) erst gegen 20-21Uhr nach Hause kommt. Sie weiß, dass mir die Kurze sehr am Herzen liegt und das sie auch sehr gerne bei mir ist, daher versucht sie mich ständig mit solchen fiesen Attacken zu provozieren. Beispiele wie, ohne den Vater zu informieren und abzusprechen wurde die Kleine im Kindergarten angemeldet, später wurde sie wegen nem Umzug abgemeldet und sie sind in ein anderes Dorf gezogen und die Kleine wurde aus Ihrer Umgebung heraus gerissen womit sie heute noch zu kämpfen hat. Ich wurde in keinster Weise darüber informiert, auch nicht bei der neuen Anmeldung. Wenn meine Tochter krank ist, werden ihr einfach Medikamente in die Tasche zum Vaterwochenende gesteckt, ohne mich darüber zu informieren, was mit ihr ist, bzw. wie die Dosierung sein soll (steht vom Arzt auf der Verpackung). Die Kleine hatte vor kurzem eine Trommelfellentzündung mit fast 40 Fieber. Meine Ex-Frau wollte sie doch tatsächlich in den Kindergarten bringen, nach großem Theater tat sie es nicht und ließ die Kleine von ihrer Schwester abholen da sie berufstätig ist, doch gab sie ihr nicht mal eine Jacke mit (hätte sie vergessen). Als die Kleine später bei mir war, hat sich die Mutter erst fast 1 1/2 Tage später nach ihrem Befinden erkundigt. Es sind nur einige kurze Beispiele von dem was alles passiert ist und wie meine Ex-Frau damit umgeht. Nun habe ich von meiner Tochter erfahren, das ein Mann bei ihr geschlafen habe und das sie sich küssen usw, also ist sie (vielleicht) wieder Hetero. Das kann sie ja alles machen, ich habe da keine Problem mit, ich habe nur ein Problem damit, dass meine Tochter das alles mitbekommen muss, ohne das mit ihr darüber gesprochen wird bzw. es ihr erklärt wird, man ist erst sechs, die ist doch völlig verwirrt. Wir Eltern sollten Vorbilder sein, aber wie kann sie ein Vorbild sein, wenn sie nicht mal weiß was sie will? Ich habe meine Ex zur Rede gestellt, aber ich solle mich nicht einmischen, es ginge mich nichts an usw. Wie die Frau drauf ist, noch ein Beispiel. Ich selbst bin seit 2 Jahren wieder verheiratet, wir haben ein Kind erwartet, welches jedoch 4 Wochen vor der Geburt im Nov. 08 tot zur Welt kam. Ganze dreieinhalb Monate später (das OLG Hamm hatte zuvor unter Berücksichtigung des kommenden Kindes den Kindesunterhalt festgelegt) bekam ich einen Brief von ihrem Anwalt, meine Ex-Frau möchte mehr Unterhalt für unsere Tochter, da das andere Kind ja verstorben sei, als ich sie auf diese fiese Art ansprach, sagte sie doch tatsächlich, das habe sie nicht getan, der Anwalt hätte von alleine aus den Brief geschrieben. Ganze 11,- stehen meiner Tochter mehr zu. Doch es geht ihr nicht ums Geld (sie hat über 400,-€ montl. fürs Kind, inkl. Kindergeld), sondern um mir (uns) zu schaden. Meine Tochter bekommt nun jeden Monat von mir persönlich diese 11,-€ für ihre Spardose (es steht ihr ja zu). Ich habe mich an das Jugenamt gewendet (zusammen mit meiner jetzigen Frau) und sie sehen auch das unmögliche Verhalten, denn wie gesagt, das sind nur kurze kleine Beispiele, das Jugendamt ist der Meinung, meine Ex-Frau befindet sich noch immer auf der Paarebene und ich könnte nen Handstand machen und sie wird immer wieder was finden um mich mit dem Kind zu provozieren. Im Juni findet nun ein weiteres Gespräch beim Amt statt. Aber ich habe es satt immer wieder den Schwa… einziehen zu müssen und überlege, ob ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrage. Wir wohnen ca. 60km auseinander, aber ich würde in die Nähe des Kindergartens ziehen um die Kleine nicht aus ihrer gewohnten Umgebung zu reißen und sie könnte zu ihrer Mutter Kontakt haben wie sie möchte. Alles in allem möchte ich wissen, wie stehen hierbei meine Chancen, denn das Jugendamt will oder kann mir diesen Schritt nicht raten (sie sollen ja neutral bleiben), dennoch (durch die Blume gesprochen) haben sie signalisiert, wenn ich die Situation ändern wolle, bleibt mir keine andere Wahl. Meine Frau würde zu hause bleiben und fürs Kind da sein, finanziell geht es uns gut, sie hätte also keine großen Einschnitte zu befürchten. Meine Tochter selbst hat mal gesagt, das sie meine jetzige Frau mehr liebt als ihre eigene Mutter. Ich habe einfach Angst, dass der „Schuss“ nach hinten losgehen könnte. Diese Frau versucht ständig mit der sogenannten „symbiotischen Macht“ auf mich, aber auch auf meine Tochter diese Macht auszuüben. Können Sie mir sagen, wie meine generellen Chancen (Aufenthaltsbestimmungsrecht) stehen oder wie ich am Besten dagegen vorgehen kann, damit das aufhört und sie die Kontakte des Kindes zu mir Untersützt und nicht ständig negativ beeinflusst. Vielen Dank und Gruß, David

  37. Sascha

    Hallo,

    folgender Fall…
    Ich & Meine Ex Freundin sind seit 9 Monaten getrennt und haben einen gemeinsamen Sohn von knapp 2Jahren. Das Gericht hat zugestimmt das ich ihn jeden Mittwoch tagsüber bekomme und jedes 2.WE. Klappt auch alles wunderbar.

    Aber sie versucht sich immer noch in mein Leben zu drängen, z.B. erzählt sie beim Sozi amt lügen über mich ,so dass mir mein Geld gesperrt wird und die neuste Behauptung ist unser Sohn ist durch eine Vergewaltigung von meiner Seite aus entstanden… Diesesoll Anfang 2007 gewesen sein,war mit mir aber bis Sep08 zusammen.

    Meine Frage hierzu ist, ob ich den Kontakt zu meiner ex abbrechen kann, weil es ein unzumutbares Verhalten ist und mir auf die Gesundheit schlägt. Möchte meinen Sohn aber auch weiterhin sehen.

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ sascha

    der Abbruch jeglicher Beziehungen der Kindesmutter beziehungsweise die Verweigerung mit irgendwie in Kontakt zu treten, könnte erheblich negative Folgen auf das Umgangsrecht haben. Sie sollten vielmehr versuchen die Beziehung im Hinblick auf das gemeinsame Kind (gegebenenfalls mit Hilfe Dritter) zu normalisieren.

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  39. Sascha

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Heißt also auch ich sollte von einer Anzeige absehen wegen der unterstellten Vergewaltigung? Hab mich erkundigt und dies ist ja üble Nachrede, worunter auch mein Ruf leidet.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ sascha

    ich bin hier nicht in der Position konkrete Vorschläge machen zu können, würde mir eine Strafanzeige aber an Ihrer Stelle sehr gut überlegen. Meist kommt ohnehin nichts dabei heraus.

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  41. jennifer

    hallo,
    ich habe einen drei jahre alten sohn, der seinen lebensmittelpunkt bei mir hat.mit dem vater bin ich nicht mehr zusammen,wir waren auch nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame sorgerecht.
    leider ist es nun so, dass nach den wochenenden bei dem vater (alle 2) das kind aggressiv ist und immer wieder sagt,das ich und mein neuer freund böse sind(mit diesem bin ich schon seit dem 1 lbensjahr meines sohnes zusammen,das verhältnis ist eigentlich sehr gut). er „schießt“uns ab „weil er uns nicht mehr mag“ oder „weil er immer bei uns bleiben muss“.

    was mich sehr bedrückt sind auch sonntagsabends bei der übergabe merkwürdige taktiken, die das kind dazu veranlasst wie am spieß zu schreien wenn er zu mir soll. so hat er dem jungen einmal etwas ins ohr geflüstert, der kleine dreht sich entsetzt um und wehrt sich schreiend weinend gegen mich.
    oder er hat neues spielzeug vom vater bekommen, das er nicht mit zu mir nehmen darf,was auch schon oft zu einem konflikt geführt hat.

    ich habe nicht das gefühl, dass es sich hier noch um das wohl des kindes handelt, sondern eher um den versuch es gegen mich aufzuhetzen oder mir die übergabe zu erschweren.

    wie wehre ich mich?

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ jennifer

    die juristischen Möglichkeiten sind in diesen Fällen sehr eingeschränkt. Mein Vorschlag wäre, dass Sie versuchen mit einem Kinderpsychologen zu ergründen, was der Kindesvater dem Kind einflüstert. Sollte sich ergeben, dass der Kindesvater tatsächlich massiv versucht das Kind gegen die Mutter aufzubringen, wird ein Entzug des Umgangsrechtes im Bereich des möglichen liegen.

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  43. möchte Anonym bleiben

    hallo,ich bin zur zeit im trennungsjahr,lebe noch im gemeinsamen haushalt,aber ein auszug steht kurz bevor.wir haben einen 5-jährigen sohn,den ich natürlich mitnehmen werde.da mein mann das aber verhindern will,hat er ihn schon so weit bearbeitet das er jetzt sagt er möchte nicht mit mir ausziehen.ständig redet er auf mich ein ich solle doch die entscheidung des kindes akzeptieren,ansonsten kämpft er dagegen,und möchte das kind vorm jugendamt befragenlassen,wo es bleiben möchte.das unser sohn dann wahrscheinlich sagen würde er möchte zum papa dies ist ja wohl logisch,so wie er ihn beeinflusst hat.meine frage ist,kannmein noch mann diesen weg einfach auf kosten des kindes so eingehen.meine meinung ist man sollte die kleine kinderseele nicht noch mehr belasten,denn es ist dch schon schwer genug.ich möchte noch dazu sagen ich bin eine gute mutter,und mir kann auch keiner etwas schlechtes nachsagen.aber ich habe angst auf diese weise mein kind zu verlieren.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ anonym

    Der Wille eines fünfjährigen Kindes wird bei der Entscheidung, wo das Kind zukünftig leben soll, nur eingeschränkte berücksichtigen. Im Streitfalle wird das Familiengericht unter Beihilfe des Jugendamtes prüfen, was dem Wohl des Kindes entspricht.

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  45. Anke

    Wie wäre es denn mit einem Wechselmodell?

    Schlussendlich macht dein Mann ja nichts, was du nicht selber machen würdest, um deinen Sohn zu behalten, und was du ihm vorhalten könntest. Du solltest sein Verhalten also bestens nachvollziehen können. Wenn er sich in gleicher Weise verhält wie du, dann zeigt das doch echtes Interesse.

    Vielleicht mal zusammen eine Beratungsstelle aufsuchen, was daraus zu machen ist. Kommst du ihm entgegen (im Moment bist ja schließlich du diejenige, die ihm den Sohn wegnehmen will), wird er sich vielleicht sofort viel kooperativer verhalten, schon allein weil er ja generell wegen seines Geschlechts in Sachen Elternschaft vor den Gerichten diskriminiert wird.

  46. anke

    Hallo Herr von der Wehl,

    ratsuchend möchte ich mich heute an Sie wenden.

    Vor einem Jahr trennte ich mich von meinem Mann. Wir haben zwei Kinder im Altern von neun und vier Jahren. Da ich vorhatte, mit den Kindern in eine neue Wohnung zu ziehen und mit meinem Mann keine Kommunikation geschweige denn eine Einigung über den künftigen Wohnort der Kinder möglich war, riet mir mein damaliger Anwalt, das vorläufige ABR zu beantragen. Eine reine Formsache, wie er meinte. Leider kam es aber anders. Der Richter entschied zugunsten meines Mannes. Grund war, dass er nur vormittags arbeitete, während ich in in Probezeit und daher in vollzeit arbeiten musste. Ich legte auf Empfehlung meines Anwalts Beschwerde ein und wir wurden vorm OLG angehört. Erstmalig wurden auch die Kinder befragt. Mein Sohn lebte ja schon seit einiger Zeit beim Vater und sagte er wolle bei ihm leben. Meine Tochter wollte zu mir. Nun sind wir im Hauptverfahren um das ABR mit anhängigem Sachveständigengutachten. Ich habe Angst, dass ich einfach aufgrund der vielen Zeit, die ins Land geht, keine Chance mehr habe. Mein Sohn und meine Tochter leiden sehr, vor allen Dingen mein Sohn ist dem KV hörig, weil er ihn nicht enttäuschen will und Angst hat, ihn zu verlieren.
    Nun zu meinen Fragen:

    Nächstes Jahr steht das Thema weiterführende Schulen an. Mein Mann (übrigens insolvent mit gigantischen schulden) hat nun vor, aus unserer stadt wegzuzeihen, weil er eine neue frau kennengelernt hat. Er möchte unseren sohn dort auf die weiterführende schule schicken. mein sohn vertraute mir an, dass er lieber hier in die schule gehen möchte, traut sich aber nicht, es vor ihm zu sagen. Was soll ich machen?

    Mir sagen ständig alle, dass die Insolvenz meines Mannes, damit verbundene schulden im siebenstelligen bereich und anhängigen ermittlungsverfahren wegen betrugs und insolvenzverschleppung keine Bedeutung für das ABR hätten. Ich kann das einfach nicht glauben. Teilen Sie diese Auffassung?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Gruss
    Anke

  47. Judith

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich beabsichtige, ein Strafverfahren sowie einen Eilantrag vor dem Familiengericht gegen meinen noch Ehemann wegen Körperverletzung aufgrund PA Syndrom zu stellen.
    Sehen Sie Erfolg in Hinsicht auf die Starfanzeige?
    Kann ich selbst einen Gutachter beauftragen oder muss dies das Gericht tun?
    Das Gericht hat meinem Mann das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine 9 jährige Tochter einzig aufgrund des Kindeswunsches zugesprochen. Ein Gutachter wurde nicht beteiligt.
    Gibt es eine Chance?

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ judith

    Ich kann in solchen komplizierten Fällen seriöserweise keinen Ratschlag geben. Ein Strafverfahren ist nur selten hilfreich.

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