Scheidung zum Festpreis

Vor kurzem las ich, dass Anwälte Scheidungen zum Festpreis anbieten. Zum Beispiel 2.500,00 EUR für eine nichtstreitige Scheidung und 4.000,00 EUR für eine streitige Scheidung.

Das kann finanziell kein „Gutes Geschäft“ sein, es sei denn, der Anwalt ist besonders gut und man/frau ist daher bereit, mehr zu zahlen. Aus folgenden Gründen kann man dabei eigentlich nichts sparen:

Die gebührenrechtlichen Vorschriften verbieten es den Anwälten billiger zu sein als andere, sie dürfen aber teurer sein.

Wenn also nach dem letztlich vom Gericht festgesetzten Streitwert die Gebühren vom Festpreisanwalt berechnet werden, muß er, wenn er über den Festpreis kommt, Gebühren nachberechnen. Bleibt er mit der Berechnung nach dem Streitwert unterhalb der Festpreisgebühren, wird er natürlich nichts sagen, aber der Mandant zahlt mehr, als er unbedingt hätte zahlen müssen.
Eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt kostet idR. bei „normalen“ Einkommensverhältnissen ohne Gerichtskosten zwischen 1.000,00 und 1.750,00 EUR, mit einem Durchschnittswert von ca. 1.500,00 EUR.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht