Inzest unter Geschwistern (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung)

Aktualisierung April 2012:
FOCUS ONLINE meldet: Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte.

Leipzig/dpa. Ein verurteiltes Geschwisterpaar, das gemeinsam vier Kinder hat, will den Inzest-Paragrafen kippen. Das Leipziger Paar werde Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen, bestätigte der Anwalt am Dienstag einen Bericht der Dresdner Neuesten Nachrichten. Der Paragraf 173 sei ein historisches Relikt und sei eine Verletzung der Grundrechte, argumentierte er.

Sein 30 Jahre alter Mandant war im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Seine inzwischen 22 Jahre alte Schwester war nach dem Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und für ein Jahr einem Betreuer unterstellt worden. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte dieses Urteil Ende Januar. Damit ist es rechtskräftig und dem Bruder droht erneut die Vollstreckung der Haft. Derzeit ist der 30-Jährige nach Angaben seines Verteidigers auf freiem Fuß. Der Mann war bereits zwei Mal wegen der gesetzlich verbotenen Beziehung verurteilt worden. Das Paar ignorierte jedoch eine frühere Bewährungsstrafe, so dass er ins Gefängnis musste. Für die 22-Jährige ist es aus Altersgründen die erste Verurteilung. Beischlaf unter Verwandten ist erst ab 18 Jahren strafbar.

Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennen gelernt, als der Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten und fünf Jahren.

Die Verteidiger stellten von Anfang an die Strafbarkeit des Beischlafs unter Verwandten in Frage und strebten eine Prüfung des Falles durch das höchste deutsche Gericht an. Weder das Amtsgericht Leipzig noch das Oberlandesgericht Dresden sahen aber Gründe für eine Vorlage in Karlsruhe. Nun geht das Paar den Weg selbst mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Frist dafür läuft nach Angaben der Anwälte Ende März aus. Parallel bemüht sich Frömling darum, für seinen Mandanten einen Aufschub für die Vollstreckung der Haftstrafe zu erreichen.

Der Inzest-Paragraf ist rechtspolitisch durchaus umstritten. In der Kommentarliteratur gibt es Tendenzen, die Vorschrift zu streichen. Die Regelung ist sehr fragwürdig und zweifelhaft, sagte der rechtspolitische Sprecher der sächsischen FDP-Landtagsfraktion, Jürgen Martens. Bei den Liberalen gab es in der Vergangenheit Überlegungen, den Paragrafen zu streichen. Zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist er nicht erforderlich, betonte Martens. Um beispielsweise sexuelle Übergriffe innerhalb der Familie zu ahnden, gebe es in Folge der Reform des Sexualstrafrechts eigene und wirkungsvollere Strafvorschriften. Das schwierige an dem Thema ist jedoch, dass die Diskussion sehr emotionsgeladen ist, sagte Martens.

§ 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten


(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

13 Reaktionen zu “Inzest unter Geschwistern (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung)”

  1. unfehlbar.net

    Inzeststrafbarkeit – Zehn Wahrheiten…

    Der Inzest-Paragraph 173 StGB wurde durch die Nazis eingeführt.

    § 173 existierte bereits im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 und hatte entsprechende Vorläufer in den Partikularrechten (PrALR, BayStGB etc.). Weiter entfernte Vorläufer vo…

  2. Oliver

    Diese beiden Personen haben bereits ihr Leben lang gelittten, dadurch dass sie als Kinder gewaltsam getrennt wurden, woran sicher der Staat nicht unbeteiligt war (Adoptionsrecht). Nachdem sie sich endlich selbstständig wiedergefunden haben, kommt wieder der (immernoch dunkeldeutsche) Staat in Form eines Richterspruchs und sie leiden erneut und mit Ihnen wird durch die Methode der Sippenhaft das Leid auch auf ihre Kinder ausgedehnt, ihnen werden ebenfalls ihre Eltern weggenommen. Jeder Vater würde in diesem Fall zum Terroristen werden, wenn ihm und seiner Familie dies angetan würde. In einigen Jahrzehnten bekommen sie zu Recht ein Denkmal, wenn diese Gesetze aus der Inquisitionszeit endlich Geschichte sind. Aber bis dahin sind diese sechs Leben und deren soziales Umfeld schon ein Schlachtfeld. Manche Menschen sind heute noch so irrgeleitet, daß sie tatsächlich glauben, die Kinder von Geschwistern Geschwistern seien gefährdet im Bezug auf Ihre Gesundheit. Das ist Unsinn. Gesund sind die Kinder deren Eltern sich lieben und in Freiheit mit ihren Kindern leben. Die Kinder die jetzt vom Richter den Eltern entzogen werden, die werden ihre Schäden allein durch dieses Gesetz davontragen, das hat allein der Staat auf dem Gewissen. Also: Sofort weg mit dem Gesetz, aus den Büchern und aus unseren Köpfen, denn für Liebe darf es keine Strafe geben.

  3. RAvonderwehl

    ich bitte auch die Richter zu achten, die mit diesen Gesetzen (noch) arbeiten müssen. Ich habe daher einige Worte redaktionell überarbeiten müssen.

  4. Freiheit

    Das gesetz besteht noch aus guten Grund.
    Keine Gesselschaft kann und wird es den nachkommen von Eltern die Inzes triben verzeihen das sie an den Gendefekten ihrer Kinder verantwortlich sind.
    Dieses Gesetz besteht aus guten grund den es steht dem Menschen nicht zu so gegen die Natur zu handeln und den Genpool seiner Nachkommen deratig zu verseuchen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Einer der Millionene die unter ihren Genen leiden

  5. Freiheitt

    Das gesetz besteht noch aus guten Grund.
    Keine Gesselschaft kann und wird es den nachkommen von Eltern die Inzes triben verzeihen das sie an den Gendefekten ihrer Kinder verantwortlich sind.
    Dieses Gesetz besteht aus guten grund den es steht dem Menschen nicht zu so gegen die Natur zu handeln und den Genpool seiner Nachkommen deratig zu verseuchen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Einer der Millionene die unter Ihren Genen leiden müssen

  6. Engel

    Wovor haben die denn Angst? Dass plötzlich ein Haufen Geschwister auf die Idee kommen sich gegenseitig zu heiraten und Kinder zu kriegen?
    Solche Fälle sind generell eher selten. Wollen die anderen ’normalen‘ Familien, die wissen, dass ihre Kinder behindert werden könnten, auch verbieten Kinder zu kriegen? Ich denke ja wohl nicht!

  7. Gunther

    Ich bin der Meinung, dass es auch Blutsverwandten, die sich zu einander hingezogen fühlen, gestattet sein muss, ihre Liebe auszuleben. Es gibt ja auch noch Verhütungsmittel usw. Wenn beide freiwlllig handeln, finde ich es ok, wenn zB Bruder und Schwester miteinander schlafen.

    LG

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ gunther

    Das ist strafbar, wie oben dargestellt.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  9. Gunther

    @Ra Thomas von der Weel

    Selbstverständlich ist es strafbar. Es ging hier doch um die Diskussion, ob § 173 StGB noch zeitgemäß ist.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ gunther

    eine solche Diskussion möchte ich nicht führen.

    Scheidung tut weh

    Die Online Scheidung mit ehescheidung24

    – schnell
    – kostengünstig
    – online
    – durch hochspezialisierten Fachanwalt

    Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  11. Anke

    Gunther schrieb:

    >> Selbstverständlich ist es strafbar. Es ging
    >> hier doch um die Diskussion, ob § 173 StGB
    >> noch zeitgemäß ist.

    Ich denke der Satz, der es auf den Punkt bringt, ist folgender:

    „Zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist er nicht erforderlich, betonte Martens. Um beispielsweise sexuelle Ãœbergriffe innerhalb der Familie zu ahnden, gebe es in Folge der Reform des Sexualstrafrechts eigene und wirkungsvollere Strafvorschriften.“

    Geht es um sexuelle Ãœbergriffe oder Missbrauch, gibt es andere Gesetze die greifen. Dann setzt sich auch keiner mit diesem Paragraphen auseinandersetzen, weil es sich dann um Vergewaltigung oder Missbrauch handelt.

    NUR wenn es das nicht ist, wenn es ein einvernehmlicher Akt von Volljährigen ist, die normalerweise selbst über sich bestimmen können, dann kommt man auf die Idee diesen Paragraphen hervorzuholen.

    Die Anwendung dieses Paragraphen ist dann IMHO ein nicht zu billigender Eingriff in die Selbstbestimmung erwachsener Menschen.

    Wenn es um eventuelle Gendefekte bei Inzestkindern geht, dann ist das ebenfalls eine Fragestellung, die anders geklärt werden muss, nämlich zunächst mal ob es wissenschaftlich überhaupt bestätigt ist, dass Inzest-Kinder überproportional oft behindert zur Welt kommen.

    Jede 2 befruchtete Eizelle führt schließlich aufgrund von primär Gendefekten dazu, dass erst gar keine Schwangerschaft eintritt bzw. es vor der 12 Woche zum natürlichen Abbruch kommt. Die natürliche Fehlerquote liegt beim Menschen schon bei 50% und es gibt einen wirkungsvollen Auslesemechanismus, der dafür sorgt, dass die meisten dieser Kinder nicht zur Welt kommen.

    Und die nächste Fragestellung wäre, ob das Risiko ein behindertes Inzestkind zu bekommen größer ist als das Risiko, welches andere Paare eingehen, die sich trotz bekannten Gendefekten auch fortpflanzen wollen, und denen das auch niemand verbietet, gegenüber denen man solch eine Reglementierung sogar als Skandal ansehen würde?

    Gibt es ein Gesetz, welches es Paaren untersagt, Kinder zu zeugen, wenn mit größter oder 100%iger Wahrscheinlichkeit dabei ein mehr oder weniger stark behindertes Kind entstehen wird? – Ich glaube nicht! Es gibt ja auch einen natürlichen Auslesemechanismus – nur Kinder, die lebensfähig sind, kommen auch zur Welt.

    Wird der „Genpool“ der Menschheit durch vereinzelten Inzest schlechter? Wohl auch nicht. Lediglich Inzest-Kinder haben dann häufiger zwei gleiche Gene anstelle von zwei unterschiedlichen. Von gesundheitlichen Nachteilen betroffen sind also höchstens diese
    Kinder, nicht deren Abkömmlinge, die sie mit anderen nicht verwandten Partnern zeugen.

    Ich bin auch der Auffassung, dass der § 173 StGB ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt.

  12. Darkwriter

    der § 173 StGB stellt auf JEDEN FALL einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar. UND für all die Volltrottel die meinen Inzestkinder kommen immer behindert zur welt, das ist SCHWACHSINN. die chance das Kinder die durch inzest gezeugt wurden behindert zur welt kommen ist genauso hoch wie bei allen anderen „normalen“ paaren.!

    WENN erwachsener Geschwister sich wirklich Lieben und im gegenseitigem Einverständniss miteinander Schlafen und auch Kinder Zeugen wollen, sollte es meiner Meinung nach KEIN sogenannter „Gesetzgeber“ der Welt wagen dürfen das zu Verbieten.

    JEDER Mensch, hat das Recht selber zu Entscheiden. Die Gesellschaft sieht Liebe zwischen Geschwistern vllt. als Tabu an , Ja. ABER Wir alle leben in modernen Zeiten in einer Welt die sich als „zivilisiert“ bezeichnet ( zumindest die meisten Länder ) . Wer also sind wir das wir andere Menschen für ihre Gefühle verurteilen hmm ?

    Wir alle sind Menschen . und kein Mensch hat meiner festen Überzeugung nach, dass Recht einen anderen Menschen wegen der eigenen Gefühle zu verurteilen.

    Wer was anderes sagt, hat jede wahre Menschlichkeit schon längst im sog gesellschaftlicher Zwänge verloren!!!!!!

  13. Lavendel

    Bei den orientalen werden über mehrer Generationen die Cousinen geheiratet mit genetischen Auswirkungen. Dies wird auch nicht verboten.

    Das Paar hätte auch sagen können Vater unbekannt und in Frieden miteinander leben können. Sie werden für ihre Offenheit bestraft. Liebe kann man halt nicht verbieten.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht