Versorgungsausgleich – Grundlagen
Was ist das eigentlich?
Seit 1977 sind durch denVersorgungsausgleich (VA) im Scheidungsverfahren die Rentenanwartschaften der Eheleute in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Dies geschieht durch Übertragung von Rentenanwartschaften von einem zum anderen Rentenkonto. Der Ehegatte, der in der Ehezeit die höheren Versorgungen erworben hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte der Differenz abgeben. Das Ziel des VA ist es, dass beide Eheleute genau mit der gleichen Altersversorgung aus der Ehe gehen.
Beispiel:
Die Ehefrau hat sich während der Ehe 340.- Euro, der Ehemann 740.- Euro an Anwartschaften erworben. Die Differenz beträgt 400.- Euro. Die Hälfte hiervon (200.- Euro) werden der Frau übertragen. Nach der Scheidung haben also beide Ehegatten 540.- Euro Rentenanwartschaften.
Der Versorgungsausgleich ist durchzuführen, wenn eine Ehe geschieden wird. Er ist aber auch bei Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe denkbar und möglich. Der Güterstand ist für den Versorgungsausgleich unerheblich. Allerdings können die Ehegatten durch einen notariellen Ehevertrag den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen. Der Ausschluss ist nur wirksam, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluß des Notarvertrages ein Scheidungsantrag gestellt wird.
In dem Versorgungsausgleich werden berücksichtigt:
– Versorgungen oder -anwartschaften aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
– Renten oder -anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung
– Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten, VBL-Leistungen, Direktversicherungen…)
– Renten oder -anwartschaften aus privaten Versicherungsverträgen
Die Eheleute müssen im Verfahren einen 4-seitigen Fragebogen ausfüllen, der Basis für das Familiengericht ist, bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder Bundesknappschaft das Versicherungskonto beider klären zu lassen. Sind in dem Konto noch Fehlzeiten, ist der Ehepartner verpflichtet an der Kontenklärung mitzuwirken. Eine Rentenauskunft kann nur aus einem vollständig geklärten Konto erfolgen.
Immer wieder werde ich gefragt, warum hier Fehlzeiten problematisiert werden, die weit vor der Ehe lagen.
Oben steht der Grund. Darum müssen auch Zeiten geklärt werden, die vor der Ehe lagen. Das liegt u.a. daran, dass so genannte beitragsfreie Zeiten mit einer Art Durchschnittswert aus allen zurückgelegten Zeiten belegt werden.
Werden Fehlzeiten nicht zeitnah geklärt, kann das Familiengericht ein Zwangsgeld verhängen.
Durch den VA wird zu Gunsten des Ehegatten mit den niedrigeren Anrechten eine eigenständige und von dem anderen Ehegatten unabhängige Versorgung aufgebaut. Dies geschieht meist in der gesetzlichen Rentenversicherung, ist aber unter bestimmten Voraussetzungen bei einem anderen Versorgungsträger möglich. Sind verschiedene Versorgungsarten in den VA einzubeziehen, wird zuerst der Ausgleich in der Rentenversicherung, dann der in der Beamten- oder beamtenähnlichen Versorgung und zuletzt der Ausgleich der verbleibenen Anrechte vorgenommen.
Die Höhe bestimmt das Familiengericht. Sollte sich die Höhe im Laufe der Zeit verändern (z.B. durch Gesetzesänderungen) kann eine Überprüfung in einem Abänderungsverfahren bei dem Familiengericht beantragt werden. Die Rentenversicherungsträger sind an die Werte gebunden. Es macht daher keinen Sinn, eine Überprüfung dort zu beantragen.
In Härtefällen kann jedoch bei dem Rentenversicherungsträger beantragt werden, dass die Rente nicht gekürzt wird:
Der Ausgleichsberechtigte ist noch nicht Rentner und hat einen Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen. Der Ausgleichsberechtigte ist verstorben und aus seiner Versicherung sind noch keine bzw. einen Grenzwert nicht übersteigenden Leistungen gewährt worden. Zu diesen Leistungen gehören neben einer Versichertenrente auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Hinterbliebenenrenten.
Um zu vermeiden, dass die eigene Rente gekürzt wird, kann man durch Extrazahlungen bei der Rentenversicherung den Kürzungsbetrag ganz oder teilweise zurückkaufen. Das ist aber derart teuer und unrentabel, bei fast jeder anderen Geldanlageform erreicht man bessere Renditen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 17. Dezember 2007 um 13:29 Uhr
Wenn der Versorgungsausgleich nach der Scheidung durchgeführt wurde, ergibt sich nachdem beide geschiedene, Rentner geworden sind für mich folgende logische Berechnung unter Einbeziehung der sog. Eherente:
Rente Mann : 1.500 €
Rente Frau aus Versorgungsausgleich 500 €
Summe Differenz: 1.000 €
davon die Hälfte 500 €
abzügl. eigene Rente der Frau 300 €
Summe Differenz: 200 €
Unterhalt an Unterhaltsberechtigte 200 €
Verteilungsergebnis:
Unterhaltspflichtiger:
1.500 € abzügl. 200 €
ergibt: 1300 €
Unterhaltsberechtigter:
500 € zuzügl. 300 € zuzügl. 200 €
ergibt: 1000 €
Diese Methode erscheint mir gerechter, als nur beide Renten zu addieren und durch 2 zu teilen.
1.500 € zuzügl. 500 € zuzügl. 300 €
ergibt: 2.300 €
davon die Hälfte: 1.150 €
1.500 € abzügl. 800 € ergibt 700 €,
davon die Hälfte ergibt einen Unterhalt von 350 €, also 150 € mehr.
Am 17. Dezember 2007 um 17:04 Uhr
@ Jürgen:
tut mir leid, vielleicht verstehe ich das nicht ganz.
Geht es um den VA oder um Unterhalt?
Wohl doch um Unterhalt. Da gilt bei Rentnern der Halbteilungsgrundsatz. Daher landen beide bei 1.150,00 EUR und die 350,00 EUR sind richtig berechnet.
Am 26. Januar 2008 um 15:17 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
da, wie Sie in Ihren Bedingungen schreiben, keine Rechtsberatung vornehmen dürfen, möchte ich meine Frage zum Versorgungsausgleich für alle Betroffenen stellen.
Sachverhalt:
Ich, Beamter, wurde nach 25jähriger Ehe 2001 geschieden. Die damals festgelegte Höhe des Versorgungsausgleichs richtete sich u.a. nach meinem 75%igen Pensionsanspruchs. Inzwischen ist der gesetzlich festgelegte Anspruch auf (bin mir da über die genaue Höhe nicht ganz sicher) 71,5% gesunken und wird wohl noch unter die 70%-Marke fallen.
Wäre es in diesem Fall nicht mehr als gerecht, auch die Höhe des Versorgungsausgleichs, den die geschiedene Ehefrau erhält, entsprechend anzupassen.
Wäre dies nicht der Fall, ist derjenige, der den Ausgleich leisten muss, doppelt „gestraft“.
1. Pflicht der Abgabe eines Versorgungsausgleichs nach der 75%-Pension
2. Bezug einer erheblich geminderten Pension als Selbstbehalt
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie auf diese Problematik eingehen dürften und werden, denn ich denke, dass eine rechtliche Würdigung sehr viele Betroffene interessieren würde.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Am 28. Januar 2008 um 10:02 Uhr
@ frank
der VA wurde berechnet nach den Werten in der Ehezeit. Ob sich hier eine Senkung des Pensionsanspruches niederschlägt, kann ich nicht sagen.
Fragen Sie mal im Büro Glockner (r.glockner@t-online.de) nach, das ist der Spezialist im VA-Recht.
Am 13. Februar 2008 um 15:19 Uhr
Hallo,
ich bin vor einigen Monaten nach 23 Jahren Ehe geschieden worden und habe einen Versorgungsausgleich erhalten. Falls ich wieder heiraten sollte, behalte ich dennoch den Rentenausgleichsanspruch aus meiner ersten Ehe?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Gruß Alida
Am 13. Februar 2008 um 15:29 Uhr
@ alida
ja, sie behalten den Ausgleichsanspruch in jedem Falle.
Am 6. Mai 2008 um 19:51 Uhr
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage: ich selbst bin Beamtin, arbeite als solche seit 14 Jahren, nur mit halber Stelle.
Mein Mann, nicht Beamter arbeitet seit 27 Jahren vollzeit.
ich bin immer davon ausgegangen, dass bei einer Scheidung der Familienrichter den Versorgungsausgleich feststellt.
Muss ich da als Beamtin etwas beachten? Sollte ich mich bei einem Rentenberater beraten lassen.
Die RA sagte mir, ich solle das überprüfen lassen, um ggf. jetzt einen Ausgleich zu schaffen.
Danke schon mal für die Antwort!!!
Am 7. Mai 2008 um 12:34 Uhr
@ reiselustig
ich weiß nicht, was der Anwalt meint. Der VA wird von Amts wegen durchgeführt. Das gilt auch für Beamte. Sie haben allenfalls nach Kenntnis der Zahlen ggfls. eine Einwirkungsmöglichkeit.
Am 29. Mai 2008 um 17:50 Uhr
Habe eine Frage: Bin 2003 als Beamter in Pension gegangen, ich wurde 1983 geschieden, jetzt meine Frage:
Als Versorgungsausgleich wurde 1983 446,- DM festgelegt
nach meiner Pensionierung wurden mir aber 360,-€ abgezogen! Meine Exfrau, die seit 1984 wieder verheiratet ist, hat aber laut meiner Gehaltsstelle bis zu meiner Pensionierung an jeder Erhöhung prozentual mehr Versorgungsausgleich bekommen! Ist das richtig, da ich mit Ihr keinen Kontakt mehr habe und sie bis zu meiner Pensionierung schon wieder verheiratet war und das sei ca. 20 Jahren!!
Hochachtungsvoll
Jürgen
Am 17. Juni 2008 um 01:36 Uhr
meine Pension wird durch den Versorgungsausgleich
gekürtzt bekomme jetzt noch eine kleine rente
warum wird die Pension noch mals gekürtzt
krupnik
Am 17. Juni 2008 um 09:32 Uhr
@ krupnik
kann ich anhand der Fakten nicht beantworten. Vielleicht kann eine Rentenberatunsstelle helfen.
Am 27. Juni 2008 um 09:18 Uhr
Hallo,
es geht um den Versorgungsausgleich. Ich wurde nach 33 Ehejahren geschieden. Muß meinen Exmann von meiner Rente abgeben. In unserer Ehe wurden vier Kinder geboren und somit konnte ich nicht die ganzen Jahr einer Vollbeschäftigung nachgehen. Mein Exmann war Selbständig und hat nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Er sagte immer, dass er die Rente nicht erreicht oder es wird eine Einheitsrente geben. Um die Scheidungspapiere ordnungsgemäß zustellen zu können, verging eine zeit von 3 Jahre. Auch für diese Zeit wurde der Rentenausgleich von meiner nicht gerade üppigen zu erwartenden Rente abgezogen. Ist sowas rechtens?
Am 27. Juni 2008 um 14:43 Uhr
@ joren
das ist richtig so. Der Stichtag für die Endberechnung wird erst durch Zustellung des Scheidungsantrages gesetzt.
Wenn ein Ehepaar 33 Jahre zusammenlebt und einer keine Rentenvorsorge unterhält, ist dies offenbar so gewollt/akzeptiert und kann später vom Gericht nicht mehr korrigiert werden.
Am 27. Juni 2008 um 17:25 Uhr
Ich konnte ihn nicht davon überzeugen, sich zu versichern. Versucht habe ich es laufend. Ich habe immer Versicherungspflichtig gearbeitet….aber halt durch die Kinder nicht immer in Vollbeschäftigung.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort….
Am 5. Juli 2008 um 14:51 Uhr
……ist schon toll, wenn man nur noch arbeiten geht, um später seinen Exmann die Rente zu finanzieren. Hier gilt: Gott erhalte mir die Arbeitskraft meiner Frau. Ich war fast 19 Jahre verheiratet. Mein Exmann hat seine Jobs sehr oft gekündigt, dadurch hatte ich immer mehr Einkommen als er. Nun werde ich sehr viel von meinen Entgeltpunkten abgeben müssen, obwohl er wieder verheiratet ist. Das ist Geld, dass ich lieber meiner Tochter zukommen lassen würde. Schon damals hat er sich vor dem Kindesunterhalt gedrückt.
Dadurch hat dieser Staat wahrscheinlich später einen Hartz 4 Empfänger mehr. Ist das wirklich gewollt ? Das arbeitende Leute beim Staat Hartz 4 erbetteln müssen, während „Faule“ sich freuen können, dass sie es nicht brauchen ? Ich hoffe, dass ich das nicht mehr erleben muss. Vielleicht ist SO etwas ja auch gewollt. … wieder ein Pensionär weniger.
Diese Ausführung hilft mir vielleicht, mir einfach mal Luft zu machen.
MfG
Martina
Am 9. Juli 2008 um 08:31 Uhr
Hallo Martina,
also wird es Dir genau so ergehen, wie es mir gehen wird. Habe dadurch eine Rentenerwartung von 500 € ( wenn ich bis 65 arbeiten gehen kann)…..klasse. Arbeite Vollzeit aber leider im Niedriglohnarbeitsverhältnis. In meinem Alter von 58 Jahre sind die Chancen sehr schlecht, obwohl gute Ausbildung. Meine monatlichen Arbeitsstunden belaufen sich auf 225 Std.
MfG Joren
Am 17. Juli 2008 um 20:35 Uhr
huhu
ich habe eine frage die nicht mich betrifft sondern meine schwiegermutter – nach 33 ehe-jahren brannte ihr mann mit seiner chefin durch — auf grund das sie die letzten 2 jahre der ehe mehr verdiente als er muss sie nun rentenpunkte an ihn abgeben – nun heiratet er nächstes jahr – gibt es eine chance für sie die rentenpunkte wieder zurück zu bekommen ?
lg kerstin
Am 18. Juli 2008 um 10:14 Uhr
@ kerstin
nein, der einmal durchgeführte Versorgungsausgleich läßt sich nicht korrigieren.
Am 9. August 2008 um 14:46 Uhr
Hallo,ich bin seit märz 08 geschieden, nach 18 ehejahren.Mein Exmann ist Beamter in vorruhestand (das war er bereits bei unsere heirat).Ich hebe während der ganzen ehe kaum gearbeitet,2 Kinder grossgezogen und weil dann seine pension gekürzt wäre (laut seiner aussage).Die Ehe und auch die Scheidung sind im Ausland geschlossen worden.Meine Frage: kann ich versorgungsausgleich beantragen und wenn ja, welche schritte muss ich tun?
Vielen dank im vorraus.
Pfingstgraf
Am 11. August 2008 um 09:22 Uhr
@ pfingstgraf
wenn Sie nach ausländischem Recht geschieden wurden und dies Recht den VA gar nicht kennt, werden Sie nichts bekommen.
Am 19. August 2008 um 09:43 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe mir Ihre Komentare alle durchgelesen und auch selber viel zum Thema Versorgungsausgleich gelesen… aber zu 100% verstehe ich es immer noch nicht! Ich bin 22 Jahre, und 2 Jahre verheiratet, mein Ehemann ist 29 Jahre. Die Scheidung haben wir seit 8 Monaten beantragt, jetzt läuft der Versorgungsausgleich! Da mein Mann Selbstständig ist und ich während der Ehezeit noch in der Ausbildung war, ist der Unterschied sehr hoch! Ich habe auch gelesen, dass man sich die Differenz auszahlen lassen kann und nicht dem Rentenkonto gutschreiben lassen muss! Muss man dafür ein anderes Verfahren beantragen oder wie läuft das ganze? Ist es überhaupt möglich? Und müssen bestimmte Fristen eingehalten werden?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Vielen Dank
Am 19. August 2008 um 14:39 Uhr
@ reginka
ich glaube Sie werden sich wundern, wie wenig es nach 2 Jahren Ehe sein wird. Das wird ein marginaler Betrag sein. Ich wage die Prognose, dass es unter 10 Euro liegen wird.
Zudem ist ein jetzt durchgeführter VA eine Prognose in die Zukunft. Bei Ihrem Alter würde ich davon ausgehen, dass alles Makulatur ist, da in 40 Jahren ein Rentensystem wie bisher nicht mehr existieren wird.
Auszahlen lassen kann man sich nichts.
Am 20. August 2008 um 15:57 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Eltern wollen sich nach 42 Ehejahren nun scheiden lassen. Beide sind Renter und bekommen aus der gesetzlichen Rente jeweils 750€ und 550€. Meine Frage bezieht sich nun auf die Höhe des Selbstbehalts oder gibt es den in diesem Falle bei Versorgungsausgleich nicht?
Vielen Dank für ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Am 20. August 2008 um 16:40 Uhr
@ ronny
den Begriff Selbstbehalt gibt es nur im Unterhaltsrecht.
Es kann also sein, dass über den Versorgungsausgleich 1/2 des Mehrbetrages des einen (100,00 EUR) auf den anderen übertragen werden.
Ausschlussgründe nach § 1587 c BGB sind sicherlich mal zu prüfen, aber derzeit nicht erkennbar.
Am 20. August 2008 um 17:30 Uhr
sehr geehrter Herr von der Wehl,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Wenn ein Elternteil sich nun zur gesetzlichen Rente was dazu verdient ( 400€ ) wird dieses dann beim Versorgungsausgleich bei der Scheidung mit angerechnet?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen Ronny
Am 21. August 2008 um 10:23 Uhr
@ ronny
der Mehrverdienst ist wiederum eine Frage des Unterhaltes und nicht des Versorgungsausgleiches.
Am 12. September 2008 um 20:36 Uhr
Ich bin nun seit 3 Jahren geschieden.
Verheiratet waren wir fast 11 Jahre . Der Versorgungsausgleich wurde im laufe der Scheidung getätigt. Nun meine Frage: Die Anwartschaften die auf mein Rentenkonto übertragen wurden, kann ich mir diese auszahlen lassen?
Wenn man das hochrechnet und das Geld anlegen würde, hätt man dann im Rentenalter sicher mehr davon. Die Frage ist eben ob das überhaupt möglich ist.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Petra
Am 14. September 2008 um 11:11 Uhr
@ petra
die Idee ist zwar gut, aber es geht definitiv nicht.
Am 15. September 2008 um 14:32 Uhr
Dieses mal geht es um Unterhalt für meine beiden Kinder. 13 + 15 Jahre. Mein Ex-Mann zahlt zwar immer pünktlich Unterhalt, doch weiß ich nicht ob er wirklich das zahlt, was den Kindern zusteht. Habe noch nie ein Einkommensnachweis von ihm gesehen noch besteht ein Titel. Muß mich also darauf verlassen was er mir sagt. Ich glaube aber dass er mehr verdient. Sonderzahlungen,Lohnerhöhungen Weihnachts- und Urlaubsgeld rechnet er glaube ich nicht dazu. Wie kann ich Einkommensnachweis anfordern? Muß ich klagen im Namen der Kinder? “ Gibt bestimmt wieder böses Blut“ Oder ist das Jugendamt zuständig? Er bezahlt nichts extra. keine Nachhilfe, keine zuzahlung bei Brille der Tochter oder sonstiges. „Aber Ãœbervater spielen wollen“ Er sagt dann immer nur, “ Ich zahle Unterhalt, da ist alles mit drin. Die Kinder sind jedes 2 Wochenende bei Ihm und auch die Ferien werden immer gerecht aufgeteilt. Für mich muß er keinen Unterhalt bezahlen, denn ich habe verzichtet. Wollte sauberen Strich. Verdiene im Moment ca.1000€ und dann noch das Kindergeld. Wie kann ich nun vorgehen ohne dass es wieder unnötig böses Blut gibt? Auf seine Aufrichtigkeit habe ich mich lange verlassen, aber es bohrt doch sehr. Ich muß endlich was unternehmen, dass ich auch wirklich weiß, ist er im Recht oder im Unrecht.
Vielen Dank
MfG
Petra
Am 16. September 2008 um 12:30 Uhr
@ petra
wenn Sie die Einschaltung eines Anwaltes scheuen, kann ich keinen sinnvollen Rat geben. Der Anwalt kann alle Unterlagen anfordern und auch beurteilen, was neben dem Unterhalt „Mehr- oder Sonderbedarf“ der Kinder sein könnte.
Dies läßt sich aber selten einvernehmlich lösen.
Am 16. September 2008 um 15:10 Uhr
Sehr geehrter Herr v. der Wehl,
Danke für die Information, Wenn ich dann einen Anwalt einschalten würde, kommen dann Kosten auf mich zu, oder sollte ich das im Namen der Kinder machen?
Und was muß ich alles beachten?
Ich habe nämlich vor Jahren schon einmal Unterhalt nachgefordert, da er sich nicht an die Düss.Tab. hielt. bzgl. Mindestunterhalt. Im Moment zahlt er für jedes Kind 307€.
Anwalt kostete mehr als dass ich Nachzahlung bekam.
Das macht ja dann auch keinen Sinn.
MfG
Petra
Am 17. September 2008 um 12:01 Uhr
@ petra
die Erfolgsaussichten kann ich natürlich nicht beurteilen, aber die Sprünge in der DDT sind nicht sehr hoch, womit Sie mit Ihrer skeptischen Einschätzung durchaus richtig liegen könnten.
Am 22. Oktober 2008 um 17:00 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich habe auch mal eine Frage.
Ich bin geschieden worden und mir wurde ca. 95 Euro an Versorgungsausgleich zuerkannt. Da ich selbst jedoch Beamtin bin (wie auch mein Ex-Mann) und das Geld aus dem Versorgungsausgleich auf meinem Rentenkonto gutgeschrieben wurde, würde ich mir das gerne auszahlen lassen, da ich selbst immer arbeiten war und meine Pension bekomme.
Geht das?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß
Claudia
Am 22. Oktober 2008 um 18:37 Uhr
@ claudia
nein, das geht nicht und liegt am Solidarsystem unseres Rentensystems.
Am 16. November 2008 um 18:12 Uhr
gehe jetzt in rente meine exfrau ist verstorben ohne je leistung rhalten zu haben jetzt wollte ich den aus gleich wieder zurück aber die lva schrieb mir nein da ihr 2 mann von ihr hinterblieben rente bezieht kann ich da was erreichen dagegen
danke
Am 17. November 2008 um 09:50 Uhr
@ harald
Sie sollten einen Fachanwalt beauftragen, der den Fall in allen Details prüft. Falls gewünscht, kann ich gern eine Empfehlung aussprechen.
Am 17. November 2008 um 10:56 Uhr
hallo hätte gerne eine empfehlung zu einem
fachanwalt
danke
Am 17. November 2008 um 10:58 Uhr
@ harald
wo soll er sein?
Am 17. November 2008 um 23:45 Uhr
64711
Am 18. November 2008 um 12:52 Uhr
@ harald
da habe ich leider niemanden. In Darmstadt ?
http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidung_unterhalt_erbrecht-2446.html
Am 22. Dezember 2008 um 14:15 Uhr
Hallo ihr lieben Leute,
das unter der Nr.3 und 4 geschilderte Problem betrifftmich ebenso und wie Frank auch richtig anmerkt, wahrscheinlich tausende anderer.
Mich trifft es allerdings noch härter, denn der Versorgungsausgleich beträgt bei mir 545.- Euronen !
Durch Scheidung in 2001, Wechsel der Lohnsteuerklasse, wegen Krankheit als Erwerbsgeminderter im Ruhestand, lediglich erreichte 59% Pensionsanspruch und davon noch 7,2% Abzug und und und verbleiben mir nach Abzug des VA noch schlaffe 250.- Euronen !!!! Nach 35 Jahren Arbeit als Beamter bin ich heute gezwungen als Hartz IV Empfänger eine Grundsicherung zu beantragen. MAN MUSS SICH DAS EINMAL VORSTELLEN !!!
Armes Deutschland……..aber vielleicht sollte ich mir ja einen anderen Pass besorgen.
Gegen diese Gesetze werde ich allerdings klagen vor Gericht, sofern ich einige Mitstreiter finden sollte. Wer gleiche Probleme und Interesse daran hat, melde sich bitte bei mir KLAUSPETERK@AOL.COM.
Noch eine Info an alle Beamten: Wird man VOR der Scheidung pensioniert, hat man das so genannte „Bestandsrecht“ und der VA entfällt erst mal und wird einem nicht abgezogen ! Wird erst bei erreichen der Rente des Ex-Partners wirksam.
Gruss
Klaus
Am 23. Dezember 2008 um 11:00 Uhr
@ klaus
hat ihr Anwalt nicht die Härtegründe geprüft? Ich sehe in Ihrem Fall durchaus berechtigte Chancen darauf.
Dazu auch folgendes Urteil:
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.05.1993- Aktenzeichen 7 UF 77/92
1. Mögliche Gründe für einen Ausschluß bzw. eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs>> in Anwendung der Härteklausel des § 1587c Nr. 1 BGB :
a. vorzeitige Erwerbs-/Dienstunfähigkeit des ausgleichspflichtigen Ehegatten nach Ehezeitende;
b. (außergewöhnlich) lange Trennungszeit;
c. erheblicher krankheitsbedingter Mehrbedarf des ausgleichspflichtigen Ehegatten.
2. Mögliche Abänderung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich in analoger Anwendung des § 10a Abs. 1 VAHRG aufgrund solcher Härtegründe (Umstände und „Verhältnisse“ der Ehegatten) i.S. des § 1587c Nr. 1 BGB , die erst nach der Erstentscheidung eingetreten sind oder die aus zur Zeit der Erstentscheidung noch nicht abgeschlossenen Sachverhalten resultieren (Abweichung von BGH, FamRZ 1989, 725 ).
Am 17. Februar 2009 um 02:45 Uhr
Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich habe ausbildungs- und rentenreformbedingt vor der Ehe im Gegensatz zu meiner Frau nahezu keine, innerhalb der Ehe aber deutlich höhere Anwartschaften als mein Frau erwerben können. Werden diese vorehelichen Leistungen der Ausbildung, die ja ursächlich für das höhere Einkommen sind in irgend einer Weise beim VA berücksichtigt. Was ist, wenn der Ausgleichsberechtigte nach demn VA um 50% höhere VA Ansprüche hätte als der Aisgleichsverpflichtete.
Am 18. Februar 2009 um 10:53 Uhr
@ jürgen
Die Frage verstehe ich nicht ganz. Maßgeblich für den Versorgungsausgleich ist die Ehezeit. Hier gibt es 2 Stichtage, die einerseits durch die Heirat und andererseits durch die Einreichung der Scheidungsklage gesetzt werden. Der Zeitraum zwischen diesen Stichtagen wird für den Versorgungsausgleich berechnet. Derjenige, der in diesem Zeitraum höhere Ansprüche erworben hat, muss 1/2 davon an den anderen übertragen. Es gibt einen Maximalbetrag, der allerdings nur sehr selten und bei außergewöhnlich hohen Versorgungsansprüchen erreicht wird.
Am 30. April 2009 um 22:42 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Scheidungeinrichungsstichtag ist bei mir der 13.02.2004. verheiratet waren wir seit dem 23.08.1995. Trennung seit 19.05.2001, geschieden in 08.2004.
Mein Exmann ist immer schon selbstständig (Scheinselbstständigkeit)und hatte in der Ehezeit ein jährliches Bruttoeinkommen von ca.120-180 tausend DM. Im Jahre 1999 wurde für Scheinselbstständige eine Pflichtaltersversorgung eingeführt,welche wiederum ein Jahr später aus mir unerklärlichen Gründen wieder gestrichen wurde. Ich als Angestellte bin ihm gegenüber zum Ausgleich verpflichtet in umgerechneten Rentenanwartschaften von 33 Teuro. Befinde mich jedoch seit 0,5 Jahren nach Trennung (12.2001) in Vollerwerbsminderungsrente, als Alleinerziehende von 2 Kindern. Das Verfahren wurde damals vom Amtsrichter von der Scheidung abgekoppelt, da mein Ex-Mann auf den Anspruch im Versorgungsausgleich nicht verzichten wollte, ebenso vor einer Woche auch nicht am OLG Köln. Nun ist das Verfahren wegen Versorgungsausgleich zurück zum Amtsgericht gegangen, zwecks Übertragung auf Ihn, da ich an ihn keineAusgleichsforderung habe. Trifft in meienm Fall nicht auch die Härtefallregelung zu?? Vor allem unter der Berücksichtigung der langen Trennungszeit, da mein Exmann vorher der Scheidung nicht zugestimmt hat.. Ich wäre sehr dankbar um eine Mitteilung, weil ich dadurch nur eine Mindestrecnte erreichen kann.
Am 7. Juni 2009 um 11:00 Uhr
heute habe ich auch mal eine Frage
seid ca einem Jahr beziehe ich Rente
da es nicht sehr viel ist, darf ich bis zu 400€
dazuverdienen
nun meine Frage:
mein Mann wird in Kürze die Scheidung einreichen,
wird beim Versorgungsausgleich der Zuverdienst mitgerechnet?
Mein Mann weiß davon nichts
über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Am 8. Juni 2009 um 10:08 Uhr
@ ursula
Jeder Verdienst, der innerhalb der Ehezeit, die für den Versorgungsausgleich maßgeblich ist, verdient wurde, wird in den Versorgungsausgleich mit eingerechnet.
Am 1. Oktober 2009 um 03:57 Uhr
Hallo, ich bin 58 Jahre und 2x verheiratet gewesen. Mir wurde errechnet das ich zum jetzigen Zeitpunkt ca.543 € bekomme. Aber wie soll ich damit leben wenn ich in Rente gehe. Es ist mir schon klar das es sich erhöht, aber soviel kann es nicht mehr sein. Ich bin chronisch krank auf Lebendszeit und werde bestimmt wieder vom AA abgewiesen, weil ich nicht vermittelbar bin. Also was muss ich tun um im Alter finanziell zurecht zu kommen. liebe grüße H.
Am 2. Oktober 2009 um 12:46 Uhr
@ helga
Hier stellt sich das hinlänglich bekannte Problem der Altersarmut, welches von unserem Politikern bislang nur unzureichend bekämpft wurde. Juristisch bezw. familienrechtlich sehe ich hier keine Hilfe für Sie, sie werden sich später um unterstützende staatliche Transferleistungen bemühen müssen.
Am 17. November 2009 um 16:56 Uhr
Hallo,
ich bin 54 Jahre und nach 15 jähriger Ehe seit 2005 geschieden. Mein Ex-Mann (Selbsttändig und ohne Altersversorgung), bekommt von mir einen Ausgleich meiner Altersversorgung.
Nun ist er (50 Jahre) unheilbar an Krebs erkrankt und soll jetzt berentet werden. Seine neue Freundin will er vor seinem Tod noch heiraten. Die Wahrscheinlichkeit das er das Rentenalter erreicht ist nicht gegeben.
Frage: Sind meine Anteile damit verlohren oder bekomme ich sie wieder zurück?
mit freunlichen Grüßen Gabi
Am 19. November 2009 um 12:29 Uhr
@ gabi
ich gehe davon aus, dass der Anteil aus dem Versorgungsausgleich Ihrem Mann dann zufließt, wenn er irgendeine Rente bekommt. Ob Sie danach noch die Chance haben, wieder ihre volle Rente zu bekommen, hängt auch von dem Zeitraum ab, indem der Ausgleichsberechtigte Rentenleistungen aus dem Versorgungsausgleich bezieht.
Zu Einzelheiten würde ich vorschlagen, dass sie den Anwalt befragen, der für sie das Scheidungsverfahren durchgeführt hat.
Am 30. März 2010 um 19:03 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Ich habe 2004 in der Türkei geheiratet und lebe nach 5 monatigem Eheleben getrennt – also Sie 03/2005.
Nun läuft das Scheidungsverfahren in der Türkei und ich werde nach türkischem Recht geschieden.
Mein Noch-Mann hat bisher versucht Geld aus mir rauszupressen.
Ich habe nun die Sorge, dass er einen Versorgungsausgleich bekommen könnte.
Hat er überhaupt ein Recht darauf? Er hat seien ständigen Wohnsitz in der Türkei und besitzt auch keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. In eine deutsche Rentenkasse hat er nie einbezahlt, weil er „wenig Lust“ auf Arbei hatte.
Danke für ihre Hilfe im Voraus!
Am 31. März 2010 um 17:33 Uhr
@ sandra
in der Türkei und nach dem türkischen Recht gibt es keinen Versorgungsausgleich.
Am 20. April 2010 um 08:17 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich würde gerne folgendes wissen wollen. Mein Mann und ich wollen uns nach 28 Ehejahren scheiden lassen. Kind ist erwachsen und wirtschaftlich selbstständig. Also gibt es da keine Probleme. Aber wie steht es mit mir. Ich verdiene sehr viel weniger als mein Mann. Was ist sinnvoller die kompletten Rentenpunkte (die mir zustehen) in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten und Unterhalt zu bekommen. Wie sieht es aus, wenn mein Mann nochmals Vater wird? Könnte ich anteilig Rentenpunkte von ihm erhalten und trotzdem anteilmäßig Unterhalt erhalten? Ich möchte trotz allem ihm nicht schaden und er mir auch nicht. Wir wollen beide, dass es jedem von uns nach der Scheidung noch gut geht!
Am 20. April 2010 um 14:24 Uhr
@ big
Unterhalt und Versorgungsausgleich (Rente) sind völlig unterschiedlich und werden auch unterschiedlich berechnet. Sie können aus dem Versorgungsausgleich Rentenansprüche von ihrem Mann übertragen bekommen und dennoch Unterhalt bekommen. Das ganze ändert sich natürlich dann, wenn einer oder beide Eheleute in Rente gehen.
Sie sollten sich dazu von einem konkret beauftragten Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.
Am 2. August 2010 um 10:40 Uhr
Hallo
Ich hab mal eine Frage:zum Versorgungsausgleich
Mein noch Ehemann hat noch keine Kontenklärung gemacht somit verzögert sich der Scheidungstermin. Wie lange kann er das rauszögern, bekommt er ein Busgeld wenn er die Kontenklärung nicht macht und was passiert dann werden ich trotzdem geschieden.
Am 2. August 2010 um 14:29 Uhr
@ antje
wann in solchen Fällen Zwangsgeld angedroht werden, hängt von dem Richter persönlich ab. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer gesonderten Klage mit dem Antrag, die Kontenklärung durchzuführen. Dies wird nur selten gemacht, ist aber denkbar. Ob es das Verfahren beschleunigt, ist zweifelhaft.
Am 16. September 2010 um 11:21 Uhr
Hallo, ich hätte mal eine Frage. 2007 habe ich von meiner Mutter 10.000 € geschenkt bekommen und diese als eine Rentenversicherung angelegt, die ich mit 67 ausgezahlt bekomme. 2009 habe ich die Scheidung einereicht und soll nun von dieser Rentenversicherung die Hälfte an meinen baldigen Ex-Mann abtreten. Meine Mutter und ich sind aus allen Wolken gefallen. Das Geld ist praktisch nicht gemeinsam in der Ehezeit erwirtschaftet, sondern wurde nur mir geschenkt. Wie kann ich mein Geld retten??
Ich danke schon für eine Antwort
Tina
Am 11. Oktober 2010 um 12:56 Uhr
Bin 52, nach 13 Jahren Ehe getrennt. Mein Einkommen ca. 1.800,00 € netto im Monat, seins ca. 4.000,00 € im Monat. Wir beabsichtigen die Vermögenswerte (Geld, Haus) gütlich, ohne Anwalt mit notarieller Beglaubigung zu teilen. Was ist mit dem VA? Wieviel würde mir monatlich zustehen und wer legt fest, ob er zahlen muss? Er möchte dass mit der Teilung verrechnen und ich soll auf den Ausgleich verzichten.
Danke für eine Antwort
Am 11. Oktober 2010 um 15:11 Uhr
@ kathrin
Wenn die Einkommensverhältnisse in der gesamten Ehezeit so ähnlich waren die jetzt, werden Sie ausgleichsberechtigt sein. In welcher Höhe kann ich absolut nicht sagen. Dies errechnen die Versorgungsträger selbst. Auf dem Versorgungsausgleich würde ich an Ihrer Stelle nicht verzichten. Ein Ausgleichsbetrag von z.B. 100 € hat einen Gegenwert von rund 25.000 €. Lassen Sie sich in jedem Falle vor einer abschließenden Entscheidung von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 11. Oktober 2010 um 23:03 Uhr
Guten Abend Kathrin,
der VA ist bei einer Scheidung gesetzlich vorgeschrieben, sofern die Eheleute nicht darauf verzichten. So war es bei meiner Scheidung. In Ihrem Fall (Einkommensverhältnisse) würde ich Ihnen raten, wie RA v. Wehl schon ausgeführt, nicht darauf zu verzichten. Was ist bei Ihnen bez. der betrieblichen Altersvorsorge Ihres Mannes, sofern es die gibt? Die fällt nicht unbedingt in den VA.
In meinem Fall war es so, dass alles außer Kindesunterhalt und VA, in einer notariellen Vereinbarung (von meinem EX-Mann gewünscht!) geregelt worden ist, der VA jedoch von der Versorgungskasse errechnet worden ist und die entsprechenden Rentenpunkte mittlerweile bei mir „gutgeschrieben“ worden sind. Was das dann tatsächlich ausmacht, wenn man in Rente geht, ist hier sicher nur schwerlich zu beziffern.
Alles Gute
Am 6. Januar 2011 um 20:24 Uhr
Hallo Herr Wehl,
leider bin ich zu spät erwacht!-aber vielleicht können Sie mir ja auf die Schnelle einen Tip geben. Ich war 19 Jahre verheiratet, demnächst werde ich geschieden. Da mein Exmann die Scheidung wollte u. ich auch nie das Geld für so eine teure Angelegenheit hatte, habe ich keinen Anwalt. wir leben seit fast 9 Jahren getrennt, ich verdiene seit ca. 11 Jahren mehr Geld, unterhalte jedoch auch meinen Sohn. Nun gibt es einen hohen Unterschied in den Rentenpunkten. Habe ich noch eine Möglichkeit, den Versorgungsausgleich auszuschließen? Wir haben auch nach 5 Jahren Ehezeit einen Ehevertrag aufgesetzt, der den Zugewinn ausschließt (leider konnte man damals noch nicht den Versorgungsausgleich ausschließen). ich fühle mich nun ziehmlich beschissen, zumal es meinem Ex finanziell viel besser geht als mir u. nun soll ich auch noch Rentenpunkte abtreten. Muss ich evtl. doch einen Anwalt einschalten? Sollte ich dies nicht mehr schaffen-kann ich dies dann noch nach dem Scheidungstermin tun?
Vielen Dank schon mal im voraus.
Gruß, sonny
Am 7. Januar 2011 um 10:59 Uhr
@ sonny
der Ausschluss eines Versorgungsausgleiches ist jetzt noch notariell möglich. Es sollte aber möglichst vor dem Scheidungstermin unter Dach und Fach sein. Danach wird es problematisch und teuer, wenn auch nicht unmöglich.
Sie werden ohne die Beratung eines Rechtsanwaltes im konkreten Fall nicht auskommen. Es geht speziell auch darum, wie der notarielle Vertrag formuliert wird, damit er der gerichtlichen Inhalts-und Ausübungskontrolle standhalten kann.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. Januar 2011 um 14:44 Uhr
Vielen Dank für die schnelle u. kompetente Antwort! Ich werde mein versuchen alles zu lösen, vielleicht gelingts ja. Tragisch, dass man so Altersarmut noch mehr unterstützt. Aber heiraten tut wohl wirklich weh!
nochmals vielen Dank
gruß. sonny
Am 24. Februar 2011 um 15:55 Uhr
Wir haben in einer Trennungsvereinbarung den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Trotzdem will ihn der Familienrichter durchführen. Problem: meine Frau hat nur vor der Ehe 14 Jahre gearbeitet, innerhalb der Ehe nur ich. Seit 12 Jahren bezieht sie eine EU-Rente und geht dieses Jahr in Altersrente, ich erst in 5 Jahren. Bedeutet dies, daß sie zusätzlich zu ihrer eigenen Rente noch die Hälfte meiner Rente bekommt, was bedeutet, daß sie ca. 2/3 der Gesamtsumme beider Renten erhält und ich für 40 Jahre Arbeitsleistung nur 1/3 ? Übrigens, wir leben seit 13 Jahren getrennt und meine Frau kann mit ihrem eigenen Rentenanspruch ihr Leben auskömmlich gestalten, was sie auch bisher getan hat.
Vielen Dank für eine Antwort.
Am 3. März 2011 um 22:58 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich finde es bewundernswert, daß sie in ihrer Freizeit hier den Ratsuchenden zur Seite stehen.
Da ich meinen speziellen Fall hier nicht gefunden habe, muß ich ihn hier darlegen, um eine Antwort auf meine Frage zu erhalten. Ich bin seit 15 Jahren verheiratet und lebe jetzt seit einem guten Jahr in Trennung. Mein Mann ist seit 14 Jahren selbständig und hat daher wenig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, nur in eine private + dies seit ca. 10 Jahren. Ich war während der Ehe 5 Jahre lang angestellt, teilweise in Teilzeit wegen der Kinder, seit 1, 5 Jahren wieder voll. 5 Jahre lang war ich selber selbständig und habe auch eine kleine private Rente. Muß ich jetzt befürchten, wenn es zur Scheidung kommt, daß ich von meinem wenigen Rentenanspruch noch was abgeben muß?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
MfG
Am 4. März 2011 um 10:24 Uhr
@ lina
das könnte passieren und ließe sich kaum verhindern. Ein Richter kann nicht korrigieren, was in der Ehezeit nicht angemessen geregelt wurde.
Versuchen Sie Ihren Mann zu einem notariellen Ausschluss zu bewegen.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 7. März 2011 um 12:30 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde Ihren Rat befolgen.
MfG
Am 10. März 2011 um 08:38 Uhr
Guten Tag,
schade, ich hätte mit eine Reaktion auf meine Anfrage Nr. 65 vom 24.02.2011 gewünscht.
Viele Grüße
Am 10. März 2011 um 09:42 Uhr
@ hajo
Ihr Anwalt sollte prüfen, ob hier ein Härtefallgrund vorliegt. Stichwort: phasenverschobene Ehe. Ansonsten Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtes.
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 2. Juni 2011 um 15:21 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich stehe in einer Versorgungsausgleich-Verhandlung und suche fieberhaft nach Grunden für dessen Ausschluß, um einen ungerechten Urteil zu vermeiden.
Die früheren Beiträge 20. und 42. sind für mich deswegen ausserordentlich wichtig.
Ich gehöre zu der Problemgruppe – Angestellte und Selbstständiger.
Wir beide haben deutsche und tschechische Staatsangehörigkeiten und leben seit 1970 in Deutschland, wo wir auch geheiratet haben.
Ich war berufstätig, mein heutiger Ex-Mann
in Baubranche selbstständig. Er hat in keine Rentenversicherung eingezahlt, da er sich entschlossen hat, seine Rente in Immobilienform (Häuser und Mieteinnahmen) aufzubauen.
1.Wir haben uns freiwillig und im Bewußtsein aller Folgen, d.h. ohne VA, in Tschechien scheiden lassen.
Jetzt hat mein Ex-Mann trotzdem den VA beantragt.
Nachdem, was Sie im Beitrag 20. schreiben,
müßte sein Antrag abgelehnt werden.
Die Richterin schein aber seinem Antrag zu ensprechen ….., auch wenn wir einen Auseinandersetzungsvertrag mit keinen beiseitigen Ansprüchen auf Unterkunft und Ernährung in der Zukunft bei der Scheidung unterschrieben haben. Läßt sich noch etwas tun?
2. Im Beitrag 42. erwähnen Sie einen Urteil, wo mögliche Gründe für VA-Ausschluß aufgeführt sind. Eins davon ist vorzeitige Erwerbsunfähigkeit des Ausgleichspflichtigen nach Ehezeit.
Kann ein VA deswegen wirklich ausgeschlossen werden und ist dabei wichtig, daß die Erwerbunfähigkeit erst nach Ehezeit eingetreten ist und nicht noch während der Ehe?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jara
Am 29. Januar 2012 um 20:54 Uhr
Hallo,
Nach 13 Jahren habe ich die Scheidung eingereicht, als ich mein ersten Termin beim RA hatte bezüglich der Scheidung, wurde ich unter anderem informiert das mein Ex Mann meine hälfte der Rente später bekommt. Ich war geschockt.!!Denn er ist Selbsständig, damals wurde ihm seine Rente gepfändet. Seit dem hat er niewieder eingezahlt. Ist es denn wirklich so das meine Rente zur hälfte in seiner Rentenkasse automatisch fließt.???
Vielen Dank
Am 14. Februar 2012 um 18:15 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
wenn ich in Rente gehe, habe ich insgesamt 50 Arbeitsjahre hinter mir. Wegen meiner beiden Kinder habe ich lange Zeit nur in Teilzeit gearbeitet. Insgesamt habe ich mir deshalb nur eine voraussichtliche Rente von 1.300 Euro/monatl. erarbeiten können. Mein Exmann ist selbständig in einer Ein-Mann-GmbH. Er hat nie in die staatliche Rentenversicherung einbezahlt – als Selbständiger ist er ja davon befreit. Er besitzt eine betriebliche Altersvorsorge und eine Eigentumswohnung (Wert ca. 400.000 Euro). Beim Versorgungsausgleich wurden diese Werte nicht berücksichtigt und ihm wurde ein Rentenkonto neu angelegt, auf das ein großer Teil meiner eigenen Rente umgebucht wurde. Gehe ich nun in Rente, werde ich nur noch knapp 1.000 Euro erhalten und Sozialhilfe beantragen müssen. Mein Exmann hat nicht vor, weitere Einzahlungen auf sein Rentenkonto zu tätigen. (Kann er sich diese Beiträge nach §210 Beitragserstattung, 6. Buch Soz.-Vers.Ges auszahlen lassen?)
Können Sie mir bitte erklären, wie es solche Gesetze geben kann? Ich verstehe einfach nicht, wieso Selbständige nicht in die Rentenversicherung einzahlen müssen, aber bei einem Versorgungsausgleich vom Verdienst des Ehepartners profitieren dürfen. Zur Information nebenbei: Mein Mann verdient monatlich ca. 3.500 Euro
Freundliche Grüße
Marianne
Am 31. März 2012 um 10:01 Uhr
Auch mir ging es so ähnlich.
Ich war 42 Jahre verheiratet, davon habe ich
26 Jahre gearbeitet und gut verdient.
Mein Mann war während der Ehe 40 Jahre selbständig und hat keine Rentenbeiträge einbezahlt. Nur eine Lebensversicherung die er
sich noch kurz vor der Trennung ausbezahlen ließ. Bei meiner Scheidung im November 2011 wurde der VA durchgeführt.
Bei der Scheidung wurde der Zugewinnausgleich nicht gemacht, jetzt muß ich extra klagen, aber der VA wurde sofort durchgeführt und mein Exmann erhält schon meine Rente.
Ich finde das eine unglaubliche Ungerechtigkeit.
Am 17. April 2012 um 12:07 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich waren 10 Jahre verheiratet, davon drei Jahre getrennt lebend. mein Mann ist selbstständig und verfügt über keine Rentenversicherung. Er verdient mehr als ich, kann aber durch Selbstständigkeit viel absetzen 🙂
Ich habe 5 Jahre ausgesetzt wegen unser beider Kinder, die bei mir wohnen. Er hat nun einen Anwalt, ich nicht. er war bei der Anhörung, ich erst im Sommer.
Eigentlich haben wir besprochen, daß wir den Versorgungsausgleich ausschliessen, er wurde schon berechnet und ich muß ihm von der gesetzlichen und von der Zusatzversicherung je die Hälfte zahlen. ich habe eh schon eine sehr geringe Rente.
Beim Protokoll der Anhörung hat er nichts von Versorgungsaugleich erwähnt.
Ich bin bei der Anhörung alleine.
Ist das schon der Scheidungstermin?
Wann kann man den Verzicht auf den Versorgungsausgleich einbringen?
Am 22. Juni 2012 um 14:19 Uhr
Hallo, ich bin mehrmals geschieden worden.
1. Ehe von 1965-1973 mit Unterhaltsverzicht auf beiden Seiten. Füt den Sohn erhielt ich Unterhalt nach der Düsseld.Tabelle. Der VA wurde damals nicht gemacht!
2. Ehe 1974-2001 VA wurde vorgenommen.
Der 2. Ehemann verstarb 2008
Frage: Kann ich auch nachträglich noch einen Antrag auf Rentenpunkte (VA) für die
erste Ehezeit stellen? Wir sind ja jetzt beide
schon Rentner.
Am 25. Juni 2012 um 16:51 Uhr
Sehr geerter Herr RA von der Wehl
Bin in Rente meine Frau ist zu Hause hat bis 31.12.2007 gearbeitet seit dem nicht mehr möchte mich jetzt scheiden lassen was muß ich an meine Frau abgeben habe eine Rente von1350 euro meine Frau hat aus ihrer Beschäftigungszeit Rentenansprüche in Höhe von ca.700 Euro.bei einem VA wieviel geht mir verloren. Da sie zur zeit nicht Arbeitet muß ich dann auch noch Unterhalt zahlen??
Am 13. September 2012 um 16:18 Uhr
Hallo Herr Wehl,
habe mich dieses Jahr von meinem Mann getrennt.
meine Kinder 18 und 14 sind bei ihm geblieben.
Nun meine Frage ich verdiene ca1500€ und er hat mit Kindergeld und Unterhalt von 100€ und sein verdienst somit über 3000€
Wird da sein verdienst auch mit eingerechnet ?
oder muss ich mir in naher zukunft eine brücke zum schlafen suchen mit 950 € kann nicht überleben laut Düsseldorfer Tabelle
Tochter ist in der Ausbildung und hat ca 800€.
Am 27. September 2012 um 14:22 Uhr
@ diana
der Verdienst ist nicht = bereinigtes Einkommen. Fahrtkosten usw. gehen noch ab. Bei 800 EUR Eigenverdienst wird kaum ein Unterhaltsanspruch übrig bleiben. Bei Einkünften des betreuenden Elternteils von mehr als doppelt so viel, wie der unterhaltsverpflichtete Elternteil muss der andere ggfls. auch noch den Barunterhalt tragen
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Am 26. Februar 2013 um 16:08 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin knapp 8 Jahre verheiratet und habe derzeit zwei Söhne, 4 und 6 Jahre alt, mit meiner Frau. Es besteht ein Gütertrennungsvertrag.
Meine Frau ist selbständig, ich bin Beamter. Meine Frau zahlte bisher nie in Pensionskassen oder Rentenversicherung etc. ein,verdient aber sehr gut und hat bereits ein sehenswertes Immobilienvermögen, das u.a. auch während der Ehe durch mein Zutun entstand, aber auf das ich keine Ansprüche habe (nur meine Frau steht im Grundbuch). Ich bin Beamter und arbeite in Teilzeit, um meiner Frau die Berufstätigkeit zu ermöglichen und die Kinder zu betreuen.
Ich gehe davon aus, dass ihr Einkommen in den nächsten Jahren stetig weit über meines ansteigen wird. Bisher würde ich sagen, ist es ausgeglichen.
Falls es zur Scheidung kommt: was wird zur Berechnung des VA angesetzt? Das jährliche Einkommen auf Basis der Steuerbescheide oder nur die tatsächlich erworbenen Rentenansprüche (das wären dann nur meine, da ich Beamter bin)?
Was muss ich tun, um mich davor zu schützen, eine VA an meine Frau zahlen zu müssen? Können wir notariell vereinbaren, auf den VA im Falle einer Scheidung zu verzichten?
Vielen Dank,
Tim
Am 18. März 2013 um 13:39 Uhr
@ tim
im VA würde nur Sie herangezogen werden. Vereinbaren Sie notariell den Ausschluss. Ansonsten partizipieren Sie an dem Vermögen Ihrer Frau aber über den Zugewinnausgleich.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 21. März 2013 um 18:12 Uhr
Guten Tag Herr von der Wehl,
meine Frau (ist Beamtin zur Zeit A8) und ich (kein Beamter), 2 Kinder 13 u. 15 Jahre, verdienen nahezu identisch. Muss ich ihr bei einer Scheidung Versorgungsausgleich zahlen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Am 29. April 2013 um 12:17 Uhr
@ ralf
das kann ich abschließend nicht sagen. Die Werte für den Va teilen die Versorgungsträger mit und erst dann ist eine Berechnung möglich
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. April 2013 um 14:21 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl ,
Mein Mann wurde 2007 geschieden, auf VA wurde verzichtet und auch vom Gericht anerkannt.
Seine Extrau ist Beamtin dienstunfähig und erhält eine Versorgung in Höhe von allen Abzügen netto 1150.-
Mein Mann hatte damals bereinigtes Netto von 2064.-
Nachdem die Scheidung rechtskräftig war, bekam er ein schreiben von ihrem Anwalt in dem stand das er ja Wüste das seine geschiedene Frau schon in der Ehe erkrankt ist, er unterhaltspflichtig ist und sie forderte 427.-
Es gibt bis heute keinen Titel und mein Mann einigte sich mit ihr und überweist seit März 2008 monatlich 300.- Übrigens hat mein Mann sich nie Anwaltlich beraten lassen, weiß als garnicht ob er überhaupt Zahlen muss, denn die Ehe war Kinderlos.
Seit Sept. 2009 sind wir nun verheiratet was kein Grund sein soll das er nicht mehr Zahlen will, sondern was viel schlimmer ist, sein berufliche Situation hat sich verändert und kann den Betrag von 300Euro nicht mehr aufbringen.
Jetzt zu unsere Frage, wie gesagt es gibt kein Titel kann mein Mann die Zahlung einfach einstellen ,oder weniger zahlen und hat er vielleicht mit seinen 5Jahren die er gezahlt hat schon seine Pflicht erfüllt!
Mit freundlichen Grüßen
Am 19. April 2013 um 15:23 Uhr
@ beate
wenn es keinen Titel gibt und die Zahlungen eingestellt werden, kann die Gegenseite jedenfalls nicht vollstrecken, sondern muss versuchen, gerichtlich einen Titel zu erwirken. Da können sie dann Ihre Argumente vorbringen.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 15. April 2013 um 09:56 Uhr
Guten Tag ich habe eine frage ich bin 25 Jahre verheiratet und ich werde die Scheidung einreichen.Frage ich bin seit 1994 in EU Rente mit 940Euro mein Mann Arbeitet und bekommt 2,400 Euro aber wir haben noch bis 2014 Insolvenz wie sieht es mit dem Rentenausgleich aus und wie mit Unterhalt steht mir da was zu von ihm,oder ist es besser mich nach der Insolvenz mich scheiden zulassen da er jeden Monat 600 Euro Pfändung hat LG maria
Am 19. April 2013 um 15:04 Uhr
@ maria
der Versorgungsausgleich ist von der Inso nicht betroffen und wird ganz normal durchgeführt. Unterhaltsansprüche haben Sie auch schon während des Trennungsjahres. Sie genießen ggfls. einen gewissen Vorrang. Den InsoVw fragen!
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. Juli 2013 um 09:49 Uhr
Sehr geehrter Herr v.d.Wehl,
bis 2009 war ich in Arbeitsteilzeit…ab 1.2.09 bekomme ich Rente mit Abzug 18 %
In der Arbeitsteilzeit wurde ich geschieden
der Versorgungsausgleich wurde voll berechnet, ohne das der Abzug von 18% berücksichtigt wurde
obwohl es damals schon klar war das ich in vorzeitiger Rente gehe
Also volle Rente, abzuglich Versorgungsausgleich und von diesem Betrag wurde erst die 18 % abgezogen…ist das korrekt ?
Vielen Dank
W.Stattmann
Am 30. Juli 2013 um 16:02 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
bin nach 18,4 Jahren seit Feb. 2013 rechtskräftig geschieden. Als Beamter bin ich 1,5 Jahre vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Vom OLG ist für die Ehezeit zugunsten der EX-Ehefrau ein VA in Höhe von 740,- € berechnet worden. Von der Gegenseite hat man mir einen VA von ~ 250,- € aus der DRV und der VBL zugesprochen.
Durch den Entschluss, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, habe ich einen prozentualen Kürzungsbetrag in Kauf genommen. Nun wird mir aber ab sofort schon (01.08.2013) der Betrag in Höhe von 740,- € vom Restbruttobetrag abgezogen, die 250,- € von der Gegenseite erhalte ich aber erst ab dem gesetzlichen Rentenalter (01.02.2015). Das heißt, ich muss 1,5 Jahre die „fehlenden “ 250,- € ausgleichen.
Akzeptabel wäre es, wenn der Ausgleich zwischen den Versorgungsträgern gleichzeitig stattfindet, will heißen, ich bekäme jetzt schon das Geld von der Gegenseite oder aber man zieht mir die 740,- € auch erst ab 01.02.2015 ab.
Die Auswirkungen dieser Handhabung ist nicht gerecht, da z. Bsp. ein verheirateter Ehemann oder ein Single sich frei entscheiden kann, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, ein geschiedener Ehemann mit VA-verpflichtungen nicht. Für den wäre es sinnvoller, weiter zu arbeiten, um Gerechtigkeit zu erfahren. Es stellt sich die Frage, ob dies mit dem GG (Gleichbehandlung für alle) zu vereinbaren ist. Da ich den Ruhestand mind. ein halbes Jahr vorher beantragen musste, der Beschluss des OLG zum VA aber erst danach gefasst wurde, konnte ich auch nicht in den alten Berufsstand zurückzukehren, um weiter zu arbeiten.
Was kann/muss getan werden, um den Gesetzgeber auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen??? – Bundesverfassungsgericht? Politiker/Parteien? Juristen? Öffentlichkeit?
Danke für eine hilfreiche Stellungsnahme
Mit freundlichem Gruß
Joebel
Am 8. November 2013 um 22:32 Uhr
Das was Joebel passiert ist passt bei mir auch. Durch meine vorzeitige Berufsunfähigkeit infolg Invalidität profitiert meine Exfrau weil sich das Verhältnis der Ehezeit zur Gesamtzeit zu meinem Nachteil verändert. Ich war fast so lange im Dienst wie ich verheiratet war, nämlich 25 Jahre. Durch meine Dienstunfähigkeit und damit verbundener Schwerbehinderung (weshalb ich pensioniert wurde) bekommt meine Ex 50% meiner Pension. Sie kann aber noch 16 Jahre lang Betriebsrentenanteile und Rentenbeiträge (DRV) ansammeln. Später erhält sie mehr Rente als ich heute zur Verfügung habe weil ich 3 Monate nach Wegfall des Rentnerprivilegs pensioniert wurde. Nun stellte sie auch noch einen Abänderungsantrag damit ich noch mehr Geld in die Staatskasse zahlen muss und das Gericht sieht nur das Gesetz- kein Recht. Ist der Versorgungsausgleich nur noch dazu da, sich am Ex zu rächen?
Am 29. Mai 2014 um 18:20 Uhr
Hallo,
Ich lebe seit 8 Jahren von meiner Frau getrennt.
Wir sind noch nicht geschieden.
Muss ich für die Zeit der räumlichen Trennung auch Rentenpunkte abgeben ?
Können sie mir diese Frage beantworten ?
Vielen Dank im Voraus !
Jürgen
Am 3. Juli 2014 um 15:26 Uhr
ja, der Versorgungsausgleichsanspruch läuft in der Trennungszeit weiter und endet erst mit Einreichung des Scheidungsantrags. Eine lange Trennung ist immer nachteilig.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
Die Online Scheidung mit ehescheidung24
– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt
Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner
Am 9. August 2014 um 23:57 Uhr
Sehr geehrter Herr v.d.Wehl,
Ich bin wie Sie vieleicht lesen kann. Kein Deutsche.
Dennoch möchte ich sie ein Frage stellen zu diesen Theme. Ich habe 2 ex-Frauen. Beider haben/hatten Ausgleichs anspruche von mir. Beide habe wieder geheiratet. Eine 2 mal und die andere ist jetz Witwe. Müss ich trotzdem von meinen Renten ansprüch was abgeben. Vor allem jetzt an meinen 2 ex, die, die Rente von ihren verstorbenen Mann bekommt?
MfG Dave
Am 8. September 2014 um 18:19 Uhr
hallo herr vonderwehl
ich war 17 jahre lang verheiratet habe 2009 die scheidung eingereicht meine ex frau hat nie gearbeitet muss ich jetzt die hälfte meiner rente an ihr abgeben? für eine antwort würde ich ihnen sehr dankbar sein.
gruss giovanni
Am 27. September 2014 um 22:35 Uhr
Ich verstehe die Welt nicht mehr: Einerseits haben wir bei Eheabschluß was in Moldawien stattgefunden hat vereinbart dass die Scheidung auch im Moldawien stattfinden muss.Wir haben im Ehevertrag den Versorgungsausgleich auch ausgeschlossen. Einerseits hat das Gericht abgeleht dass die Ehescheidung, wie vertraglich vereinbart in Moldawien stattfindet. Nun will die Rechtsanwältin meiner noch Ehefrau trotz Vereiinbarung den Versorgungsausgleich beantragen und das Gericht hat mir die Formulare zum Ausfüllen zugeschickt. Wie kann das alles sein? Einerseits wird vom Gestzgeber ein Ehevertrag erlaubt, andererseits behandelt das Gericht das Ehevertrag als etwas was kaum Bedeutung hat…
Am 24. Juli 2015 um 18:19 Uhr
Hallo,
wir sind fast 44 Jahre verheiratet. Mein Mann ist auf und davon.
Ich erhalte eine mtl. Rente in Höhe von 1350,– mein Mann 2200,– .
Bei mir kommen 400,– Mieteinnahmen hinzu. Wird diese Einkommen bei einem Rentenausgleich berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
Christiane