Mütter müssen früher arbeiten (Quelle: ZEIT online)

Unterhaltsgesetz: Union will geschiedene Mütter früher zum Arbeiten zwingen

Geschiedene Mütter sollen nach dem Willen der Unionsfraktion früher zu eigener Erwerbstätigkeit gezwungen werden. Die vorgeschlagene Ergänzung zum Unterhaltsgesetz wird als Kompromissangebot an die SPD verstanden.
Berlin – Im neuen Unterhaltsgesetz, das Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bereits vor einem Jahr vorgelegt hat, soll festgelegt werden, dass die erziehenden Frauen nach der Scheidung bereits nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zumindest wieder Teilzeit arbeiten müssen. Heute mutet die Justiz den Geschiedenen die Arbeitsaufnahme frühestens nach dem 9. Lebensjahr, bei mehreren Kindern sogar deutlich später, zu. Das sei „nicht mehr zeitgemäß“, sagte die CDU-Familienpolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker dem Tagesspiegel. Die Ehe könne für Frauen nach der Scheidung nicht länger eine dauerhafte „Lebensstandard-Garantie begründen“. Deshalb „müssen die Anforderungen an die Geschiedenen zur Berufsausübung verschärft werden“.

Die Union versteht diese Verschärfung der Regelung als Kompromissangebot an die SPD, die mit dem Unterhaltsgesetz die Rechte der geschiedenen Mütter prinzipiell beschneiden will, indem sie beide Partnerinnen bei der Unterhaltsberechnung auf einen Rang stellt. Das lehnt die Union strikt ab. „Es sollte beim Vorrang der ersten Ehefrau bleiben“, sagte Winkelmeier-Becker. Die Kinder aus allen Beziehungen bei der Unterhaltsfestsetzung gleichzustellen und aufzuwerten, lehnt die Union hingegen nicht ab.

Kommentar RA Von der Wehl dazu:

Ich halte diese Forderung für berechtigt. In unserem Gesetz herrschte seit jeher der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit nach der Scheidung. Dieser Grundsatz ist von der Rechtsprechung praktisch jahrzehntelang schlicht ignoriert worden. Diesem Grundsatz soll endlich der Rang verschafft werden, der ihm zusteht. Einmal geheiratet und ein Kind bekommen kann nicht heißen: „Für die nächsten 10 – 15 Jahre nicht arbeiten zu müssen“

Allerdings muß die Politik auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen. Mütter mit kleinen Kindern müssen die Möglichkeit haben, die Kinder während der Arbeitszeit betreuen zu lassen. An wirklichen Angeboten fehlt es hier noch.

13 Reaktionen zu “Mütter müssen früher arbeiten (Quelle: ZEIT online)”

  1. jambor

    ich komme unverschuldet in die Situation, alleinerziehende Mutter zu sein. Habe keine Arbeit und bin leider schon 48 Jahre alt. Weil mein Mann Depressionen hat und nicht mehr mit sich selbst klar kommt, kann ich mit Harz4 leben. (ich möchte mich nicht trennen)Alles was ich mir habe in all den Jahren angespart und erarbeitet darf ich schön teilen und ich muss es erst verbrauchen bevor ich ein Recht auf Unterstützung habe. Mein Mann kann alles auf ein Sparbuch legen und leben wie gehabt. Wenn mir die Regierung eine ordentliche Arbeit gibt in meinem Alter. dann bin ich ja schon mal sehr zufrieden.

  2. thorsten

    ICH BIN SEID 3 JAHREN GESCHIEDEN MEINE TOCHTER IST JETZT ACHT GEWORDEN WIE LANGE MUSS ICH FÜR MEINE EXFRAU NOCH UNTERHALT ZAHLEN? MEINE TOCHTER WAR IN ENER GANZTAGSSCHULE VOM GANZTAGS UNTERRICHT WURD SIE VON MEINER EX ABGEMELDET WEIL SIE NICHT ARBEITEN GEHEN MÖCHTE. WAS KANN ICH TUN. SIE HAT AUCH NOCH NIE GEARBEITET IHR MOTTO WAR BIS JETZT HEIRATEN KIND SCHEIDUNG 3 KINDER ALTERSUNTERSCHIED VON 6 JAHREN.ICH HAB NATÜRLICH NUR EIN KIND MIT IHR.

  3. RAvonderwehl

    Hallo Thorsten,

    das Problem der verschiedenen Kinder von verschiedenen Vätern. Was ist denn mit den anderen Männern? Die schulden doch auch u.U. (anteilig) Unterhalt. Nach der Unterhaltsreform setzt die Erwerbsobliegenheit mit spätestens 3 Jahren Kindesalter ein.

    Suchen Sie sich einen spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht aus dem Portal (oben unter dem Button „Scheidungsanwalt“) und lassen Sie Ihre Unterhaltspflicht prüfen.

  4. Rainer

    Hallo,

    Ich war 6 Jahre verheiratet, meine geschiedene Frau hat die Kinder (8+10 Jahre) seit dem 3. Lebensjahr in eine Kindertagesstätte ganztags betreuen lassen, danach folgten die Betreuungen auf der Ganztagsschule bis 16.00 Uhr, zudem kümmert sich der familiäre Hintergrund im Bedarfsfall um die Kinder, was permanent bestritten wird.
    Sie hat durchweg Fortbildungen (ganztags)besucht und seit 11/2 Jahren geht sie Vollzeit arbeiten.
    Ich zahle nach wie vor einen hohen titulierten Unterhalt nicht nur an meine Kinder, sondern auch an die Exfrau, weil sie die Lebensstandardgarantie hat und sie nicht arbeiten muß, obwohl sie immer schon zeigte, dass sie ganztags arbeiten kann.
    Ich bin neu verheiratet, meine Frau ist voll berufstätig und hat ihre beiden Kinder bei uns wohnen. Meine Frau ist mittlerweile chronisch krank und der Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt läuft. Die Ärzte schätzen den Behinderungsgrad auf ca. 35 %. Meine Frau wird zwar weiterhin arbeiten, aber ihre Stelle wird sie im Sommer reduzieren müssen. Dann liegt sie mit ihrem Einkommen immer noch über dem Selbstbehalt. Ihre große Tochter (volljährig) wird in 2 Monaten ausziehen, so dass sie zu dem Kindsvater barunterhaltspflichtig wird. Dadurch reduziert sich unser gemeinschaftlichen Einkommen enorm.
    Muß ich nach dem 1.7.07 weiterhin Exehegattenunterhalt zahlen, obwohl die Ex arbeitet und gesund ist, oder kann ich die Notwendigkeit der Unterstützung meiner jetzigen Frau, dass sie ihre Stelle weiterhin reduzieren kann, um nicht so belastet zu sein, geltend machen. Die Arbeitsplatzbeschreibung meiner Frau wird so verändert, dass das Ausüben der Tätigkeit den Krankheitsverlauf nicht negativ beeinflusst.
    Zudem benötige ich ca. 400,- Euro im Monat, um mit meinem PKW zur Arbeit zu kommen.
    Ein Bahnticket wäre sicherlich billiger, allerdings hätte ich 3-4 Std. tägliche Fahrtzeit.
    Meine Frau benötigt mich zur Unterstützung am Abend und am wochenende.
    Kann ich die 400,- im vollen Umfang geltend machen? (Vom Nettoeinkommen abziehen)
    Oder kann von mir verlangt werden, dass ich die hohe tägliche Fahrzeit akzeptiere?

  5. RAvonderwehl

    ich denke, die Fahrtkosten sollten voll abzugsfähig sein. Die Berechnung hängt davon ab, welche Leitlinien, d.h., welches OLG zuständig sind.

    Auch sollten Sie versuchen nach der Unterhaltsreform zumindest eine Befristung oder Begrenzung des Ehegattenunterhaltes im Wege der Abänderung geltend zu machen.

  6. Paul

    Sie rateh Tommi zu einem „notariellen Scheidungsfolgenvertrag, den ein Anwalt vorbereitet hat“. Doch wie soll man dies durchsetzten, wenn die Ex nicht will?

  7. RAvonderwehl

    Hallo Paul,

    ein Vertrag ist immer ein Werk auf Gegenseitigkeit. Gegen den Willen des Anderen läßt er sich nicht durchsetzen. Da muss man(n) Verhandlungsgeschick beweisen und die Frau überzeugen, dass der Vertrag auch für sie sinnvoll ist, weil sie sonst vielleicht:

    – weniger Unterhalt bekäme
    – weniger Zugewinn bekäme
    – alles nur mit viel Stress bekäme
    – jahrelang vor Gericht wäre o.ä.

    Der Vertrag muss neben dem, was man(n) unbedingt will, natürlich auch Vorteile für die Frau bieten.

  8. Reichel

    ICH BIN SEID 4 JAHREN GESCHIEDEN MEIN SOHN IST JETZT ACHT UND GEHT IN DIE 3TE KLASSE. ICH ZAHLE FÃœR EXFRAU UND SOHN 433 EURO. WIE LANGE MUSS ICH FÃœR MEINE EXFRAU NOCH UNTERHALT ZAHLEN? MEINE EXFRAU VERDIENT NOCH 300 EURO.
    DIE EXFRAU SAGTE ZU MIR WIESO WERDE ICH ARBEITEN GEHEN, WENN SIE KRIGT GENAU SO VIEL;WENN SIE ARBEITEN GEHT. WAS KANN ICH TUN. SIE HAT AUCH NOCH NIE GEARBEITET IHR MOTTO WAR BIS JETZT HEIRATEN KIND SCHEIDUNG

  9. Stephan

    Gilt das neue Gesetz wenn es den kommt auch für Mütter von nichtehelichen Kindern oder dürfen die länger zu Hause bleiben.

  10. RAvonderwehl

    an Stephan

    natürlich gilt das Gesetz auch für diese Mütter und gerade hier gibt es ein neues Grundlagenurteil des BVerfG, was Ihre vermutete Situation wohl aber nicht verbessern wird. Schauen Sie im Ratgeber die Fachartikel der Kollegen dazu an.

  11. Oliver

    Meine ehemalige Lebensgefährtin ist Hausfrau und ist mit Ihrem jetztigen wohlhabenden Mann seit Jahren verheiratet. Wir haben eine volljährige Tochter in der Ausbildung. Sie meint als Hausfrau sei sie nicht Unterhaltspflichtig. Ich bin jedoch der Meinung das Sie als Hausfrau einen Prozentsatz des Einkommen Ihres jetztigen Mannes bezieht sie führt ja ihren Haushalt. Ist Sie als Hausfrau auch unterhaltspflichtig Ihrer Tochter gegenüber?
    Mit freundlichen Grüßen Oliver

  12. Elke

    Es ist sehr schade, dass Männer Hausfrauen-und Erziehungsarbeit nicht als Arbeit ansehen.
    Ich selbst habe einen 13-jährigen Sohn, der mir seit Kindergartenzeit Probleme macht.
    Dabei spielen ein mangelhaftes Zusammenge-hörigkeitsgefühl der Familie eine große Rolle.
    Ohne meine Geschichte aufzugreifen:
    Gerade Menschen, die für mehr als sich selbst aufkommen müssen brauchen logischerweise auch mehr Geld und das lässt sich mit einer halben Arbeitstätigkeit bestimmt nicht verdienen. Vorschlag: Statt die Frauen zur Betreuung zu zwingen, wie das auch bei mir war verzichten jetzt mal die Männer auf Karriere, Prestige, Geld …. und übernehmen die „lukrative“ Kindesbetreuung und lassen die Frauen mal die Rolle des „Zahlvaters“ spielen. Reich wird man vom Muttersein nicht.
    Wie viele Kinder bekommen weltweit Ritalin und andere vergleichbare Medikamente? In der Klasse meines Sohnes sind es allein 5 oder sogar mehr. Allein für diese Kinder wird mehr und bessere Betreuung gefordert. Dazu bräuchte man noch mehr Fachwissen, genauh wie für andere Arbeiten auch und dann eine finanzielle Anerkennung, die einen auch leben lässt. Sollen Frauen denn weiter die Kinder als ihren Lohn betrachten? Allein wenn ich unter Väternotruf die Auswucherungen dieses Phänomens betrachte und dann auch die schlimme Geschichte meines Lebensgefährten und dessen Kinder… Wie sollen Frauen so begreifen, dass Kinder kein Eigentum und kein Lohnersatz sind. Schade, dass jeder Kinder will, insbesondere unsere Gesellschaft, die Liebe aber so schnell beim Geldbeutel und bei Freizeiteinschränkungen enden…. Schlimm, Katostrofal. Unsere Kinder heute hilflos sind die Erwachsenen von morgen, wenn wir einmal alt sind.

  13. ingo

    Hallo

    Frauen brauchen auch nicht mehr arbeiten da sie in denn meisten fällen ja mit Hartz4 und dem Unterhalt der Ihnen vom Ex-mann zusteht ja sowieso besser gestellt sind. Durch die sozialleistungen haben die frauen im schnitt ein einkommen von 1400 Euro mit einem Kind.
    Das ist in Norddeutschland mehr als so manche Familien haben wo der Vater 40 Std/Wo arbeiten geht.
    Meiner meinung nach sollten Frauen die Ihren Mann verlassen doch auch für sich selbst aufkommen können, und nich nur versuchen den EX auszunehmen mit den mitteln die ihnen rechtlich zustehen.

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