Fachanwalt Familienrecht Kiel
Was ist der Fachanwalt für Familienrecht und warum ist er zu bevorzugen
In bestimmten Rechtsgebieten, die derzeit ausgeweitet werden, verleihen die Kammern die Titel eines Fachanwaltes. Im Familienrecht lautet die Bezeichnung
Fachanwalt für Familienrecht.
Fachanwalt kann nur werden, wer besondere theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechtes nachweisen kann. Die Zusatzqualifikation kann nur erwerben, wer als Anwalt bereits mehrere Jahre zugelassen ist. Anwaltliche Berufsanfänger können die Qualifikation nicht erwerben.
Der künftige Fachanwalt muß einen aufwendigen mehrwöchigen Fachlehrgang besuchen. Jeder Bausteine des Lehrgangs muß durch erfolgreich bestandene Klausuren abgeschlossen werden. Wenn der Lehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde, muss der Fachanwalt für Familienrecht seine bisherigen praktischen Kenntnisse gegenüber der Anwaltskammer nachweisen.
Wenn der Fachanwalt auch künftig gegenüber seinen Kollegen als überdurchschnittlich qualifiziert gelten will, und diesen Wissensstand auch halten kann, muss er jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er an umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen hat. Andernfalls kann ihm die Fachanwaltsbezeichnung aberkannt werden.
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