Gesetzesänderungen zum 1.1.2007 (zusammengestellt RA Schnitzler)

1. Elterngeld
Vor allem das Gesetz über das neue Elterngeld ist von erheblicher Bedeutung. Einzelheiten sind hier nicht darstellbar.

2. Sozialabgaben
Die Rentenversicherungsbeiträge steigen von 19,5 % auf 19,9 %. Dies ist vor allem bei der Berechnung des Vorsorgeunterhalts zu beachten, wenn er denn geltend gemacht wird.

3. Arbeitslosenversicherung
Die Abgaben in der Arbeitslosenversicherung sinken von 6,5% auf 4,2%.

4. Fahrtkosten
Die Finanzämter werden erst ab 21 km die Absetzbarkeit der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle akzeptieren. Inwieweit sich das auf den Unterhalt auswirkt, wird man sehen. Eigentlich nicht.

5. Erbschaft
Immobilien werden künftig nicht mehr so günstig zu verschenken und zu vererben sein wie bisher. Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar eine Entscheidung verkündet.

6. Krankenversicherung
Wer keine Krankenversicherung hat, wird in die gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Wer privat abgesichert war und seinen Schutz verloren hat, muss von den Privaten wieder aufgenommen werden. Die Einkommensgrenze, ab der man sich privat krankenversichern darf, steigt auf 47.700,00 EUR/Jahr (vorher 47.250,00 EUR/Jahr).

7. Kinderbetreuung
Berufstätige Eltern können 2/3 der Kosten für Tageskrippe, Tagesmutter oder Kindermädchen für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt bis zu 4.000,00 EUR/Jahr pro Kind an. Dieser Vorteil gilt aber nur, bis die Kinder fünfzehn Jahre alt sind. Dieses Steuerplus können die Eltern zum ersten Mal für 2006 geltend machen.

8. Kindergeld

Der Staat zahlt Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr und verkürzt die Frist damit um zwei Jahre. Die Kürzung trifft aber nur alle seit 1983 Geborenen.

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