Ehevertrag mit Ausländern unwirksam (Quelle: ARGE FamRecht DAV)

BGH: Wirksamkeit von Eheverträgen mit Ausländern

Ein ehevertraglicher Unterhaltsverzicht, der zwischen einer nach Deutschland eingereisten Russin und einem Deutschen Mann geschlossen wurde, ist unwirksam. Die Frau, eine Klavierlehrerin aus Russland, die mit ihrem Sohn auf Einladung des Mannes nach Deutschland gekommen war, habe sich in einer deutlich schwächeren Position befunden. Sie habe keine Chance gehabt, sich durch Arbeit selbst zu ernähren. Schon beim Unterzeichnen sei ihre Krankheit bekannt gewesen. Der Mann habe sich durch den Unterhaltsverzicht von jeder Verantwortung für seine aus dem Ausland angereiste Ehegattin freigezeichnet. Der Ehevertrag sei einseitig zu Lasten der Frau gestaltet und damit nichtig.

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24 Reaktionen zu “Ehevertrag mit Ausländern unwirksam (Quelle: ARGE FamRecht DAV)”

  1. Schöne

    Ich denke so wie das Gericht hier entschieden hat ist es richtig,es soll doch jeder der denkt er will jemanden aus dem Ausland heiraten auch die Konsequenzen dabei mit bedenken.Richtig so!!

  2. janosch

    an Schöne:

    Das ist sehr provokant! Nach dem BGB gilt immer noch der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind und nur unter ganz besonderen Voraussetzungen für nichtig erklärt werden können. Die Frau wusste sicherlich, was sie unterschreibt und muss daher auch die Konsequenzen tragen. Wenn sie die Reichweite ihres Handelns nicht überblicken konnte, hätte sie sich vor der Unterzeichnung professionelle Hilfe holen müssen und nicht nachträglich die Nichtigkeit einklagen dürfen. Dass „manchmal“ wirtschaftliche Interessen vor der Heirat im Vordergrund stehen, lasse ich mal dahingestellt sein, auf jeden Fall hat die Frau einen guten Anwalt gehabt.

    Ich hoffe nur, dass die künftigen notariellen Beurkundungen von Vereinbarungen mehr Bestandskraft haben als bisher.

    Ansonsten der Tipp von janosch: Man(n) kann auch ohne Trauschein glücklich sein…

  3. RA Thomas von der Wehl

    ich gebe Janosch uneingeschränkt recht. Die Urteile in diesem Bereich sind zu häufig nur mit „Dummchenschutz“ zu begründen. Wie soll sich ein Mann, der die hier geschilderten Probleme erkennt, denn sonst vor finanziellem Fiasko schützen, wenn er heiraten „muss“, damit die Braut überhaupt einreisen darf.

    Die Durchbrechung der Vertragsfreiheit geht im Familienrecht eindeutig zu weit.

  4. Theo

    Zu Janosch und Thomas:

    Man müsste in so einen Ehevertrag eine rückkehrklausel einbauen, das sie zurück in ihr haimatland geht. So eine Art Verpflichtungserklärung das sie nach der Trennung nen Abflug macht. In Russland kann sie ja gerne als Klavierlehrerin arbeiten, wo sie sicherlich auch was finden wird. Dadurch das Russsland nun offiziell als demokratisch gilt, sie nicht mit Repressalien bezüglich ihrer politischen Denke rechnen muss dürfte da kein Problem sein.

  5. josef

    wie viel kostet ein Ehevertrag beim Rechtsanwalt

  6. Michael B.

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    wie bekomme ich meine Ehefrau nach der Scheidung aus dem Grundbuch?
    Kann es Probleme geben?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ MICHAEL B.

    wie soll ich das beantworten?

    Natürlich kann es Probleme geben. Spätestens dann, wenn sie nicht freiwillig weicht.

  8. josef

    sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    könnten Sie mir in etwa sagen wie viel ein Ehevertrag bei einem Rechtsanwalt kostet, ohne feste Beträge im Ehevertrag zu nennen

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ josef

    auch wenn meine Kollegen mich dafür hassen, ein Ehevertrag bei einem Anwalt ist selten sinnvoll.

    Der Vertrag selbst muß beim Notar gemacht werden und der muß Sie ohnehin darüber beraten. Dann können Sie auch gleicht dort hin gehen, was günstiger ist.

  10. Anna

    Sind alle Eheverträge zwischen einem deutschen und einen „ausländer“ nichtig ?
    Ich habe,1993, bevor ich einen Deutschen geheiratet habe, eine Gütertrenung nach §1414 des BGH und zusätzlich ein rentenanspruchverzicht unterschrieben. Inzwischen haben wir 2 Kinder, weswegen ich mein Beruf nicht ausüben konnte. Ich komme aus Osteuropa, bin mittlerweile deutsche Staatsangehörige. Wie wird im Falle einer Scheidung der Ehevertrag wirken? dankend

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    es spricht viel dafür, dass dieser Ehevertrag nichtig ist. Konkrete Einzelheiten wird aber ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen müssen.

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  12. eve

    Jeder Mensch hat seine Herkunft, was die Vielfalt der Nationen mit sich bringt, dass die osteuropäischen Länder einen wesentlich anderen Entwicklungsstand haben ist somit folglich.

    Menschen haben unterschiedliche Entwicklungen, Ansprüche und Lebenserfahrungen, welches die WErte, Ansichten und Normen prägt, ich persönlich sehe da gravierende Unterschiede in den Nationalitäten und würde daher aufgrund dessen nur eine Ehe mit einem hinsichtlich der WErte, Ansichten und Normen gleichgestellten Partner eingehen. Die Unterschiede zwischen Deutschland und Osteuropa sind aus sozialem Hintergrund einfach zu unterschiedlich.

  13. eve

    Unterhalt sollte m. E. nur bei Kindern gezahlt werden. Zu DDR-Zeiten gab es auch kein Unterhalt, jeder war für sich selber zuständig, was die Eigenverantwortung förderte. Im übrigen dauerte eine Scheidung 14 Tage und kostete 100 DDR-Mark.
    Diese soziale ABsicherung der BRD in den 70er Jahren durch die Gesetze macht Frauen nur abhängig und unfähig der Eigenverantwortung.

  14. Andre Miller

    Gutes Urteil,
    wer heiratet, will das doch lebenslang bleiben, oder nicht!? Da wollte ein überpreviligierter Mann keine Verantwortung übernehmen und eine strukturell unterlegene Osteuropäerin heiraten…
    Es scheint mir eingerechtes und sehr vernünftiges Urteil zu sein.

  15. Sina

    Guten Tag,
    ich habe im Ausland geheiratet, mein Mann darf aber erst nächstes Jahr einreisen. Nun möchte ich aus Erbrechtsgründen (innerhalb meiner Familie) und auch einigen Zweifeln einen Ehevertrag aufsetzen lassen. Mein Mann ist einverstanden. Wie kann man das organisieren, da er im Ausland ist?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ sina

    da ein Ehevertrag zwingend notariell gemacht werden muss, würde ich vorschlagen, dass Sie einen Notar aufsuchen, der ihre Frage sicherlich auch beantworten kann.

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  17. Ute

    sehr geehrter herr RA v. d. wehl,

    ich bin seit 2 jahren in der privatinsolvenz und wurde hinsichtlich meines im altenpflegeheim lebenden vaters auf unterhaltspflicht ihm gegenüber. hinfällig weil ich in der insolvenz bin.

    nun möchten mein langjähriger partner und ich gerne heiraten, wäre ein ehevertrag oder eine gütertrennung sinnvoll?

    lg ute

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ ute

    bitte keine vollständigen Namen. Sie finden sich sonst sehr schnell mit ihrem Namen in den Suchmaschinen wieder.

    Ein Ehevertrag hilft in der Regel nicht bei Unterhaltspflichten gegenüber den Eltern. Ob er aber in ihrem Falle dennoch Sinn macht, sollte ein Notar beurteilen, dem der Sachverhalt konkret vorgetragen wird.

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  19. Bella-Gab

    Hallo,

    ich moechte einer Freundin helfen, hier etwas Klarheit zu schaffen und bitte um Hilfestellung, fuer die ich mich jetzt schon sehr herzlich bedanken moechte.

    Er Deutscher, Sie Honkong-Chinesin in Belgien Heirat (1. Kind unterwegs) – Sie erhaelt einen Ehevertrag beim Standesamt vorgelegt zur Unterzeichnung in hollaendisch/flaemisch. Ehemann ist der Sprache maechtig und hat den Vertrag aufsetzen lassen. Er uebersetzt und erklaert, dass es zu ihrem und des Kindes Schutz sei, da er selbstaendig ist. Sie arbeitet im Buero ohne Gage und Anmeldung – macht Buchhaltung, Schriftverkehr auch mit China in der Landessprache und in Englisch, fuehrt Haushalt, Kind usw. ohne Gehalt.
    Mittlerweile sind aus dieser Ehe 6 Kinder entstanden, die Aufenthaltsorte nach Belgien waren Amerika – Deutschland – China jeweils 3 Jahre.
    In China kam es zum Bruch und es ging auch darum, wo die Kinder weiter zur Schule gehen sollen wegen Abitur/Studium.
    Seit 3 Jahren ist meine Feundin wieder hier, erst mit der aeltesten Tochter, dann kamen die beiden Jungs. Zuerst waren sie unter unserer Betreuung am Wochenende und in der Woche im Internat.
    Die Familienzusammenfuehrung sollte dann wieder in China sein, was die o.g. 3 Aeltesten extrem ablehnten. Meine Freundin kam dann wochenweise, dann mietete sie ein Apartment und blieb laenger, was die drei Kleinsten wiederum nicht gut fanden und auch nach Deutschland wollten.
    Die Eheleute haben sich so sehr zertritten, obwohl der Ehemann sich beschwerte, in China die Kinder immer wieder zur Schule zu bringen und abzuholen (hat aber auch der Fahrer seiner Firma oftmals getan).

    Kurz und gut – meine Freundin ist wieder hier seit eben dieser 3 Jahre, die Kinder sind froh, zusammen zu sein und der Ehemann war einige Male hier, um die Grossen wieder nach Richtung China zu bewegen, was diese abermals ablehnten.
    Nun hat er vor einem Jahr die Scheidung eingereicht, zahlt derzeit nur die niedrigste Stufe der Unterhaltszahlung fuer die 6 Kinder = Euro 1500,00, legt beim Familiengericht keine Daten vor, damit der Unterhalt berechnet und die Scheidung in Angriff genommen werden kann.
    Ich habe dann mit meiner Freundin bereits vor 2 Jahren bei der Arge vorgesprochen. Erst waren alle Kinder bei der Arge, nun sind sie wieder draussen. Die Zahlungen des Ehemanns sind unregelmaessig, doch die Arge weigert sich, meiner Empfehlung zu folgen, dass, sobald die Zahlung erfolgt ist, diese der Arge umgehend zu ueberweisen. Der Ehemann weigert sich, dies direkt zu tun.

    Im Zuge der Sache vor dem Familengericht ist nun dieser Ehevertrag zur Sprache gekommen.
    Der Anwalt meiner Freundin hat diesen uebersetzen lassen und ist aus allen Wolken gefallen.
    Der Absicherungsschutz fuer sie und die Kinder besteht nicht, sondern sie hat die Schulden des Geschaeftes und andere zur Haelfte mitzutragen. Irgendein Recht hat sie nicht.
    Nun ist meine Freundin „fix und fertig“ nach dieser Eroeffnung und sagte mir, dass sie dies niemals fuer moeglich gehalten haette, bereits bei der Hochzeit so vorsaetzlich belogen worden zu sein.
    Geheiratet wurde in Belgien, die Scheidung soll hier in Deutschland erfolgen.
    Meine Freundin erhaelt kein Unterhaltsgeld.
    Kinder sind inzwischen 20 (studiert in einer anderen Stadt), 18 und 16 (Gymnasium), 13 und 12 (Gymnasium) und die 9jaerige(Grundschule).

    Soviel zur Gutglaeubigkeit.

    Die Sache geht am Familiengericht nicht weiter, da er Ehemann angeblich keine Unterlagen erhalten hat, den 1. Termin versaeumt hatte, am 2. Termin die Kinder sich fuer den Verbleib bei der Mutter entschieden haben und ihr Vater die sich im deutschen Einwohnermeldeamt abgemeldet hat.

    Die Sache ist derart verworren (und auch so immer wieder vom Ehemann initiiert und gewollt) und es gibt niemand, der den Knoten durchschlaegt.
    Die studierende Tochter hat erst separat vom Vater Geld erhalten, was diese ungerecht gegenueber ihren Geschwistern empfand, und Ihr Vater hat daraufhin seine Zahlungen an sie komplett eingestellt und zwar derart mies, dass sie hilfesuchend zu uns kam und um das Studiengeld bat, da der Vater erst auf Anfrage des Nichterhaltes die Ablehnung aussprach.

    Sorry, dass dieser Brief so lange geworden ist, doch nach der immer wieder von vorne zu beantragenden Dinge bin ich nach fast drei Jahren auch so ziemlich ratlos und muede.

    Kann hier irgend jemand einen Rat erteilen ?
    Herzlichen Dank.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ bella gab

    diese komplexen Probleme lassen sich in einem Forum nicht lösen. Hier muss der beauftragte Rechtsanwalt helfen.

    Scheidung tut weh

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  21. gertie10

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    unsere Ehe wurde 2007 nach 31 Jahren geschieden. Aufgrund einer privatschriftlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1996 muss mein geschiedener Mann nach einem Urteil eines OLG ohne Zeitbegrenzung 600 Euro Unterhalt an mich zahlen. Der Unterhalt wird seitdem von seinem Lohn gepfändet. Während unserer Ehe war ich für den Haushalt und die Kindererziehung zuständig und hatte kein Einkommen bin aber seit der Trennung beruftätig. Da ich nach einer schweren Erkrankung teilerwerbsunfähig bin kann ich nicht Vollzeit arbeiten. Mein geschiedener Mann hat mir mitgeteilt das er aufgrund der neuen Rechtssprechung jetzt eine Änderungsklage anstrebt. Von seinem Anwalt wurde ich nun aufgefordert den Titel zurückzugeben. Mein geschiedener Mann ist vor einem Jahr, mit 57 Jahren, freiwillig in Altersteilzeit gegangen und sagt er könne sich die Unterhaltszahlung nicht mehr leisten. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin, die ebenfalls berufstätig ist, seit 4 Jahren in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Aus Angst vor hohen Gerichts-und Anwaltskosten möchte ich ihm anbieten den Unterhalt zu reduzieren aber meine geschiedener Mann möchte in Zukunft gar nichts mehr bezahlen. Ohne den Unterhalt hätte ich in 4 Jahren ca 750 Euro Rente zur Verfügung und er ungefähr das Doppelte. Meine Frage: Berücksichtigt das Gericht das Einkommen seiner Lebensgefährtin und auch die künftig geringe Rente die ich bekommen werde? Wie lange dauert in der Regel so ein Prozess sofern es dazu kommt? Prozesskostenhilfe bekomme ich nicht da mein jetziges Gehalt zuzügl. des noch gepfändeten Unterhaltes zu hoch ist. Wenn ich den Prozeß verliere bekomme ich evtl keinen Unterhalt mehr, muss aber Gerichtskosten ect. tragen? Damit wäre ich dann wahrscheinlich überschuldet. Haben Sie einen Rat was ich tun kann? Soll ich weiter pfänden? Haben Sie Erfahrungen wie Gerichte Altverträge beurteilen?
    Vielen Dank im Vorraus.

  22. michael 57

    ich möchte eine chinesin heiraten . sie ist 44 und ich 54 . nach manchen horrorgeschichten , die man so liest, will ich mich ein bißchen absichern . ich liebe diese frau und würde ihr nie was böses wollen und im moment glaube ich auch, das sie mich liebt . aber man kann ja in die köpfe nicht hereinschauen . jetzt die frage : würde es gehen , einen vertrag aufzusetzen , in der eine summe vereinbart wird, die von ihr gezahlt werden muß , wenn sie mich vor einem bestimmten zeitraum verläßt. der sich aber um jedes miteinander verbrachte jahr verringert. rechenbeispiel : ich nehme mal an ., das ich noch min 20 jahre leben darf. für diesen zeitraum ist eine summe von 2000,- euro per jahr gerechnet. für jedes zusammen gelebte jahr reduziert sich die summe um 2000,- euro . wenn mich die frau nach 10jahren verläßt, dann hätte sie 20.000 euro an mich zu zahlen. wenn ich vorher das zeitliche segne, dann hat sie pech oder glück gehabt. zu einer trennung hätte sie natürlich das recht, ohne konsquenzen zu befürchten zu müssen , wenn ich mich nicht benehme .fremdgehen ,saufen ,schlagen.
    mal schauen ,was ihr zu meinem vorschlag sagt.

  23. Wilhelm

    Folgender Sachverhalt: Binationale Ehe (Tschechin und Österreicher). In Tschechien notariell abgeschlossener Vertrag über die Gütertrennung nach Heirat.

    Die (deutsche) Krankenversicherung verlangt von mir eine Auskunft über die Einkommenssituation meines Ehepartners, welcher privat versichert ist (PKV). Hintergrund: Die Heranziehung seines Einkommens auf den für mich festzusetzenden KV-Beitrags – es geht der GKV natürlich ums Geld.

    Bin ich – oder mein Ehemann – dazu verpflichtet Auskunft zu erteilen, wenn ein Vertrag über die absolute Gütertrennung während der Ehe besteht? Im Vertrag steht sogar die Klausel, dass sich beide Vertragsparteien den tschechischen Recht unterziehen. Hier gilt m.E. das die Anwendbarkeit des „Internationalen Privatrechts“, oder?

    Vielen Dank für evtl. Hinweise!

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ wilhelm

    kann ich spontan nicht beantworten und für längere Recherchen leider im Moment keine Zeit.

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