Kindesunterhalt bei Wechselmodell

Der BGH (Urteil v. 28.2.2007) hat ein ganz neues Urteil zum Unterhalt bei wechselnder Betreuung des Kindes durch die Eltern gefällt.

Der Fall:
Die Kinder sind 1991 geborene Zwillinge. Sie leben überwiegend bei der Mutter. Sie werden aber abwechselnd von den Eltern betreut. Von Mittwochabend bis Montagmorgen beim Vater. Nach der Schule bis zum Mittwochabend der folgenden Woche bei der Mutter. Obwohl sich diese Betreuung einem echten Wechselmodell mit Ausgestaltung des Umgangs mit dem Vater, einer Mitbetreuung annähert, urteilte der BGH, dass der Vater allein für den Barunterhalt der Zwillinge aufzukommen hat, während die Mutter ihre Verpflichtung zum Unterhalt schon durch die Pflege und Erziehung der Kinder erfüllt. Der Betreuungsanteil des Vaters liege bei etwas mehr als einem Drittel, das sei kein Wechselmodell.

Kommentar RA Thomas von der Wehl:

ein erneut wenig vaterfreundliches Urteil, wovon es ohnehin zu wenige gibt

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

33 Reaktionen zu “Kindesunterhalt bei Wechselmodell”

  1. ralf

    Ich würde gerne mehr über das Wechselmodell erfahren. Es geht mir hierbei weniger um die Unterhaltsverpflichtungen als um die Auswirkungen ob positiv oder negativ fürs Kind!? Man hört im Ausland hat sich dieses Modell bereits bewährt. Leider gibt es hierzulande viel zu wenig Aufklärung, Beratung auch nicht im Internet. Selbst das Jugendamt hatte vom Wechselmodell oder Paritätsmodell noch nichts gehört. Über Links zu hilfreichen Webseiten über dieses Thema würde ich mich freuen.

  2. RAvonderwehl

    Hallo Ralf,

    versuchen Sie es über den ISUV oder die Seiten vom Väteraufbruch oder pappa.com

  3. kathi

    Hallo, meine Kinder leben seit der Scheidung bei mir, wir haben aber gemeinsames Sorgerecht, ist es dann ok wenn der Papa ein Kindergeld für sich beansprucht und vom Unterhalt abzieht? Er hat die Kinder ca. jedes 2. Wochenende.
    danke

  4. RAvonderwehl

    an kathi:

    das hängt davon ab, nach welcher Stufe Kindesunterhalt gezahlt wird und wie das Kindergeld verrechnet wird. Ab der 6. Stufe der Düsseldorfer Tabelle kann der Vater bei jedem Kind 1/2 des Kindergeldes auf den Unterhalt anrechnen.

  5. Axel

    Kindesunterhalt bei Wechselmodell:

    Hallo ich bin ebenfalls ein betroffener Vater der für sein Sohn dreimal die Woche und alle 14 Tage am Wochenende da ist.
    Das Urteil verstößt nach meinem Gefühl gegen das Gleichheitsrecht. Der Vater der sich um das Kind kümmert wird nicht beachtet. Hier ist noch viel Arbeit ,wenn selbst Richter das Grundgesetz missachten.

  6. Andre

    Hallo,

    wie sieht die derzeitige Rechtssprechung in Sachen Unterhalt aus bei einem gleichberechtigten Wechselmodel (7Ãœbernachtungen und Betreuungen im Wechsel mit der Mutter)
    Ich meine ich zahl ja gern für meine Kinder, aber irgendwie ist es schon hart wenn du voll bezahlst und dann trotzdem ja auch noch eigene Aufwendungen zur Versorgung hast.

  7. RAvonderwehl

    an Andre:

    bei einem vollen und gleichberechtigten Wechselmodell (gleiche Betreuungszeiten, gleiche Einkommen) gibt es keine Unterhaltspflicht an den anderen Elternteil. Das Urteil oben sprach von „überwiegend bei der Mutter“ und verurteilte den Vater deswegen.

  8. butscher

    wir teilen das kind in eine woche mama und eine woche papa, nun möchte sie die mama sie unterhalt für das kind , besteht nun anspruch oder nicht , oder muss sogar das kindergeld und der haushaltsfreibetrag geteilt werden ???? —

  9. Ralf

    Die Geld und Unterhaltregelung ist das eine. Viel wichtiger ist es doch, dass beide Eltern ein Vernünftiges und gerechtes Betreuungsmodell finden. Wenn man also das Wechselmodell hinbekommt, dann sollte man sich diesen Status nicht gefährden durch den Gang vors Gericht. Als deutscher Vater ohne Rechte heißt die devise Füße stillhalten.

  10. Evy

    Hallo,
    auch ich bin Betroffene des sog. Wechselmodells, übrigens ein furchtbares Wort. Unsere Kinder leben ca. 55% beim Vater – er übernimmt an allen Tagen außer Freitag vor meinem WE die Betreuung nach der Schule und ich bin dann halt ab 17.00 Uhr für die Kids da. Beiden gefällt die Regelung sehr gut. Die Zeiten hat allerdings mein geschiedener Mann bestimmt. Ich absolviere also eine Betreuungszeit von ca. 45%, könnte aber auch mehr leisten.
    Nun hat das AMtsgericht einen Vergleichsvorschlag über eine 100% Barunterhaltspflicht aufgestellt. Diesen Unterhalt soll ich zahlen, obwohl der Konstellation.
    Nicht nur Väter sind ohne Rechte, ich bin Mutter und habe eben den Fehler gemacht, meinen Beruf weiter auszuüben – die Quittung kommt auch für mich sehr unverständlich.
    In anderen Europäischen Ländern – Frankreich und Belgien ist das übrigens längst kein Thema mehr. Warum muß das in Detschland so ungerecht sein?

    Gruß Evy

  11. toni

    bei mir ergibt sich folgendes problem: auch ich würde gern das wechselmodell nach der trennung von meinem mann praktizieren. allerdings bin ich studentin und ohne regelmässiges einkommen. mein mann verdient relativ gut. wir haben zwei kinder. ist es nun definitiv o, dass er keinen unterhalt für die kinder zahlen muss, wenn wir das wechsel modell praktizieren würden? oder könnte es darauf hinauslaufen, dass er wenigstens für ein kind unterhalt zahlt? weiss jemand zufällig auch, worin die vor- bzw nachteile liegen, wenn die kinder weiterhin in ihrer bisherigen wohnung und nicht mit mir inder neuen wohnung gemeldet sind?

  12. Andre

    Hallo mal wieder,

    vielen Dank an RAvonderwehl für die Antwort. Nun ist die weitergehende Frage leider, was ist wenn die Mutter kein bzw. nur staatl. Einkommen hat? Sprich sie ist ALG II Empfängerin. Mein Problem ist nicht das ich nicht zahlen will sondern das ich weil ich mich um meine Kinder kümmere sowohl berufl. als auch privat sehr stark gestiegene Ausgaben habe. Sie bekommt das volle Kindergeld und den Unterhalt. Mir bleibt nicht wirklich viel um den beiden auch mal was zu gönnen, an Urlaub nicht mal zu denken. Das kann doch nicht das sein was der Gesetzgeber als für alle Parteien gleichberechtigt ansieht.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ Andre

    ein großes Problem, für das unsere Gesetze und Gerichte keine Lösung haben. Versuchen Sie etwas mit der Mutter zu vereinbaren.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ toni

    lesen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/30/kindesunterhalt-beim-wechselmodell/

    alles sehr kompliziert!

  15. Ilona

    Meine Situation ähnelt der von Evy, Nr. 10.

    Ich habe mich des Friedens Willen auf ein Wechselmodell eingelassen, nach dem ich meine drei Kinder Freitags ab 12 bis Montag 19 Uhr und Freitags ab 12 bis Samstag 19 Uhr zusätzlich Dienstags 12-19 Uhr bei mir habe. Ferien und Feiertage hälftig. Ich möchte und könnte sie mehr bei mir haben, die Kinder haben den Wunsch auch deutlich geäußert, die starre Haltung des Vaters ließ aber keinen weitergehenden Kompromiss zu. Um nun einen weiteren langen Weg zum OLG zu vermeiden habe ich mich darauf eingelassen. Nun hat das Gericht mich zum alleinigen Unterhalt verurteilt. Dies obwohl ich nie mehr als 50% gearbeitet habe, da ich eben zu Ehezeiten die klassische weibliche Doppelbelastung von Arbeit, Kindern und Haushalt getragen habe. Der VAter der Kinder will nicht arbeiten, obwohl er reichlich Zeit dazu hätte. Als berufstätige Mutter fühle ich mich voll über den Tisch gezogen.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ Ilona

    das ist so für mich nicht nachvollziehbar. Lassen Sie das Urteil durch das OLG überprüfen.

  17. norbert

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre Informationen hier, die ich aufmerksam gelesen habe! Mein „Fall“ ist eine andere Variante des Wechselmodells: Mutter arbeitet nicht ( auch keine Bildungsmaßnahmen) und erhält staatl. Mittel. Sie ist aber nicht krank/arbeitsunfähig etc. . Ich bin seit 2005 im Insolvenzverfahren, aber selbständig geblieben
    Unsere 3 Kinder sind 2 Tage und Nächte bei mir; 2 Tage und 3 Nächte bei der Mutter, 2 Tage und Nächte bei Oma A. ! Dies alles nach einem festen Plan seit 2006! Trotzdem beansprucht die Mutter sowohl Kindergeld als auch Unterhalt für sich und die Kinder!…Ist das korrekt ?

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ norbert

    ich gehe davon aus, sie meinen nur den Kindesunterhalt. Wegen des Kindesunterhaltes kann ich Ihnen keine positive Auskunft geben. Wenn die Kinder nur 2 Tage in der Woche bei Ihnen sind, werden Sie den Kindesunterhalt in voller Höhe schulden.

  19. dieter

    grüß gott, ich habe mit interesse ihre eingestellten beiträge gelesen. ich bin in der situation, das meine frau mich verlassen hat. als meine frau mich verlassen hat, nahm sie die kinder mit, obwohl ich mich auch um die kinder hätte kümmern können. da sie mir aber verständlich machte die kinder auf jeden fall mitzunehmen, auch wenn sie sich mit den fingernägeln in den fliesen festkrallen würden, oder ob ich um die kinder streiten wollte, war das für mich keine frage nicht zu streiten, denn die verlierer wären nur die kinder. ich ging auch durch unwissenheit davon aus das aufgrund der natürlichen umstände die mutter vor dem vater rangieren würde. erst später habe ich erfahren das beide gleichberechtigt sind. ich habe glücklicherweise die zeit mich um die erziehung meiner kinder zu kümmern. als ich von der möglichkeit des wechselmodells erfuhr habe ich das meiner frau vorgeschlagen. sie arbeitet zu 60% und hatte auch schon recht bald einen freund, und so hat sie zum glück dem wechselmodell zugestimmt. die kinder freuen sich auf ihre mutter wie auf ihren vater, und ich tue auch nichts um meine kinder gegen meine frau oder ihren freund aufzuwiegeln, sondern ihnen die situation so erträglich wie möglich zu machen. meine frau denke ich macht das ebenso, auch wenn bei mir keine freundinn vorhanden ist. wir haben die kinder jeweils von montags nach der schule bis montags zur schule, und es klappt, da ich nicht arbeiten muß komme ich meiner frau in der betreuung auch insofern entgegen, das ich die kinder auch tage früher nehme wenn sie dienste hat. nun hat sie mir aber neulich mitgeteilt das ihr anwalt sie angesprochen hätte, das sie trotz des wechselmodells anspruch auf unterhalt haben könnte. stimmt das denn? und wenn ja, unter welchen umständen wäre das überhaupt möglich? zum abschluß, es hilft nur wenn man das kindeswohl an oberste stelle setzt. und ich bedauere alle männer die sich aus beruflichen gründen nicht so um ihre kinder kümmern können wie ich, und dadurch am rande der existenz leben müßen. eine gefühlte gerechtigkeit gibt es da nicht, besonders wenn man der verlassene ist. das gilt für mann wie für frau. viele grüße, dieter

  20. Thomas

    Hallo, auch ich hab die o.g. Zuschrifen gelesen. Mein Fall liegt allerdings etwas anders.
    Meine Ex ist vo 2 Jahren aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Sie hat nach dem Auszug nen Eilantrag beim AG gestellt, das alleinige ABR zu erhalten. ich hatte damals einen Richter, der (wahrscheinlich einmalig in Deutschland) die Kinder befragt hat, was sie wollen und sie haben sich eindeutig zu beiden entschieden was letztlich auch dessen Urteil war. Seit den besagten 2 Jahren haben wir nun das Wechselmodell, jeweils eine Woche Mama eine Woche Papa von So. bis So. 18 Uhr. Der Richter damals hatte das Kinergeld meiner Ex zugesprochen, damit sie damit die anstehenden RE (Hort und Essengeld) für unsere 3 Kinder (10 und 2×8) zu zahlen. Leider ist dies nicht eindeutig im Urteil so benannt worden. Und vor paar Stunden hat sie mir nun angebtragen, das sie mich in paar Tagen verklagen will bzw. hat sie schon ein Urteil vom Familiengericht(?). nur weis ich davon nix. Ich bin voll berufstätig, meine EX hat Hartz. Da ich ja ausser den o.g. Re die selben Ausgaben für die Kinder habe (Kleidung, essen, Schule, Freizeit…..) kann meine EX mich auf Unterhalt verklagen?
    VG Thomas

  21. Tina

    Habe mich erst seit heute mit dem Wechselmodell beschäftigt, bzw. wusste nicht, wie es heisst. Meine Tochte 1oJahre, würde gern wochenweise beim Papa und dann bei Mama wohnen. Wäre eigentlich auch kein Problem, da wir im selben Ort wohnen. Unterhaltsmässig wäre ich bereit, auf den Unterhalt zu verzichten da ich genauso viel ( bzw. wenig 😉 ) verdiene wie mein Ex. ABER : Wie geht es den Kindern dabei ? Die Meinungen gehen da sehr auseinander. Und der Vater sträubt sich, da ihm seine Freizeitaktivitäten doch vorgehen. Weiss im Moment nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Für mich wäre es schon eine Entlastung, da auch ich ganztags berufstätig bin. Ãœber Meinungrn, Ratschläge wäre ich echt dankbar.

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    sie sollten sich zunächst mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, dass in diesen Fällen erste Hilfestellung geben soll.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  23. Tina

    Lieben Dank für die Antwort. Werde ich jetzt direkt in ANgriff nehmen. Warum muss alles immer so kompliziert sein und immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Könnte alles so einfach sein. Leider sind oftmals die neuen Partner ein zusätzlicher Stressfaktor. Die neue Freundin des Vaters ist das Problem, „hat keine Lust mehr auf Kinder“. Da er natürlich seine Freundin nicht verlieren möchte, spricht er das Problem dann auch einfach gar nicht mehr an. Aber ich sehe auch nicht mehr ein, deswegen „die Füsse“ des lieben Frieden willens stillzuhalten, den Freizeit-Papi macht und ich immer nur die Pflichten zu erfüllen habe und mir dann auch noch schlaue Sprüche anhören muss. Dazu kommt dann auch noch die hiesige Gesellschaft ( kleines Dorf) wo die ganze Situation so ausgelegt wird, das die Mutter ( sprich ich ) das Kind „abschieben“ will………Musste ich jetzt mal hier loswerden. Würde mich über „Post“ von anderen freuen, die das gleiche Problem haben, bzw. Adressen, wo man sich mal austauschen kann. Schönes Wochenende. Tina

  24. Henrietta

    Hallo Tina, die Frage wäre für mich, ob ich mein Kind zu einem Vater geben möchte, der das Ganze grundsätzlich von vornherein ablehnt. Seine Freizeitaktivitäten sind ihm wichtiger, seine neue Partnerin auch…. Vaterliebe kann man nicht erzwingen; ein guter und an dem Wohlwollen des Kindes interessierter Vater würde anders reagieren und versuchen, einen Kompromiss zu schließen und nicht der Situation ausweichen.

    Da können Sie auch noch so viele Meinungen hier einholen, hinterher sind Sie so schlau wie vorher auch. Niemand kann vorher beurteilen, wie ein Kind reagiert. Und wie würde Ihr Kind reagieren, wenn es wirklich beim Vater leben würde wochenweise und die neue Partnerin es aber ablehnt? Wäre diese Situation nicht für ein Kind schlimmer, als den Vater zB nur hin und wieder zu sehen?

    Meine Kinder waren volljährig bei der Scheidung; vor solch einer Situation stand ich nicht. Mir wäre aber unwohl gewesen bei dem Gedanken, wenn sie wochenweise bei ihrem Vater hätten leben wollen, der das ablehnt.

  25. Tina

    Hallo Henrietta !
    Er lehnt es ja nicht grundsätzlich ab, er spricht dann einfach nicht mehr darüber, wenn wir das Thema nochma anschneiden. Der Wunsch kommt von meiner Tochter, sie ( 10 ) hängt sehr an ihrem Vater. Das Problem ist die neue Freundin, die dieses wahrscheinlich ablehnt, da ihre Kinder schon gross sind. Meine Tochter hätte es bei Ihrem Vater bestimmt nicht schlecht, nur kann ich es nicht verstehen, das er sich seiner Freundin gegenüber nicht durchsetzt. Seine Tochter gehört genauso gut zu ihm. Und ehrlich gesagt, geh ich langsam am Zahnfleisch, da ich auch noch Vollzeit arbeiten gehe, und er beruflich wesentlich entspannter ist. Klar, letztendlich geht es um das Wohl des Kindes, aber auch ich muss langsam anfangen, das es mir einfach mal wieder gut geht. Ich sehe es auch nicht mehr ein, ständig auf alles zu verzichten, bzw. Kniefälle zu machen, wenn ich mal was vorhabe und seine Tochter dann bei ihm bleiben soll. Generell überhaupt kein Problem, da wir in einem Ort wohnen. Ich habe mir die Trennung nicht ausgesucht und langsam kann ich auch nicht mehr. Es gibt immer zwei Elternteile und ich finde, er ist genauso in der Pflicht. Nicht nur ich allein. Das ganze mache ich jetzt schon drei Jahre…… Wenn ich wüsste, meiner Tochter geht es bei ihm schlecht, dann wäre das ganze überhaupt kein Thema, aber ich habe keine Lust mehr, das er den Freizeit-Papi macht und ich den ganzen Rest……

  26. Anke

    @Tina: Das ist eben die freundliche Art es abzulehnen und ich wäre in der Sache auch vorsichtig.

    Du weißt nicht, was die Freundin angekündigt hat, wie sie sich deiner Tochter gegenüber verhalten wird, wenn sie eben nun mal kein Interesse daran hat, mit ihr Umgang zu haben.

    Deine Tochter wird dann möglicherweise vor Augen geführt bekommen, dass ihrem Vater die neue Beziehung wichtiger ist als sie, und ich denke auch wenn es der Fall ist, sollte ein Kind, dass sich ja so sehr auf seine Eltern verlässt und davon ausgeht, dass sie immer für einen da sind, so was nicht bewusst miterleben.

  27. Henrietta

    Hallo Tina, das ist keine einfache Situation – gerade auch für Ihre Tochter. Kinder verstehen eine Scheidung nicht und man sollte es ihnen so leicht wie möglich machen. Es wäre Sache des Vaters, seiner neuen Partnerin klar zu machen, dass er nun einmal „Altlasten“ hat, für die er mitverantwortlich ist.
    Andererseits wäre ein erzwungenes Zusammenleben auch nicht unbedingt förderlich für ein friedliches Miteinander.
    Links zu anderen Seiten darf man hier nicht einstellen; wenn Sie bei google „Erfahrungsaustausch bei Scheidung Wechselmodell“ eingeben, können Sie ein paar recht interessante Seiten bzw Foren zu dem Thema finden.

  28. MIE

    Lieber Herr von der Wehl
    Liebe Betroffenen,

    meine tochter ist 8 jahre alt und ich lebe seit 6 jahren vom kindsvater getrennt!das wechselmodell klappt bei uns sehr gut….aber sicher nur weil es unsere tochter nicht anders gewöhnt ist!!!
    der kindsvater war bisher in der ausbildung und so habe ich unterhaltsvorschuss bekommen!
    Jetzt hat er eine festanstellung und verdient SEHR gut!!!
    ich bin studentin und meine tochter bekommt alg II.
    trotz das sie zu 50% bei ihm ist, habe ich ausgaben!sie braucht auch bei mir 2 jacken. 2 paar schuhe, 7 oberteile……usw!

    auf dem jugendamt wurde mir gesagt, dass er unterhalt zahlen muss….damit ein sozialer ausgleich für unsere tochter stattfindet!
    leider finde ich keine gesetzl. grundlagen dafür!
    von meinem bafög dürfen 550Euro angerechnet werden und sonst bekomme ich noch kindergeld für unsere tochter!
    muss er etwas zahlen oder nicht???

  29. M.

    Ich habe folgendes Anliegen:
    Habe mich von meinem Freund getrennt (haben gemeinsamen 4jährigen Sohn, auch gemeinsames Sorgerecht, er arbeitet 40h, ich arbeite 42h). Die ganze Situation endete im Rosenkrieg vor dem Familiengericht wg. Nichteinigung. Habe dem Vater großzügiges Umgangsrecht (öfter als nur jedes 2. Wochenende) zugesichert. Dieser äußerte sich erst vor Gericht (u nicht über seinen Anwalt) u schlug Wechselmodell vor (Montagfrüh bis Mittwoch früh bei mir, Mittwochnachmittag-Freitag früh bei ihm, Wochenende wechselt wöchentlich). Ich wurde von der Richterin, unseren Anwälten und dem Jugendamt zu diesem Modell regelrecht gedrängt, obwohl ich weiß dass unser Sohn lieber bei mir wohnen würde (ständige Äußerungen seinerseits, schaut traurig u ziellos vor sich hin und weint viel). Nun möchte der Vater hälftiges Kindergeld, – verständlich, aber muss ich dieses auszahlen ?? Ich möchte dafür Unterhalt von ihm, da er mehr verdient als ich (es ist doch ungerecht dass jmd. der weniger Einkommen hat auch noch an den Besserverdienenden zahlen muss ?!). Ich besuche demnächst mit meinem Sohn einen Psychologen, da wir beide mit der Situation nicht klar kommen (ich hatte bereits 2 Nervenzusammenbrüche auf Arbeit).
    Ist es möglich die „freiwillig“ getroffene Vereinbarung rückgängig zu machen damit mein Sohn öfter bei mir sein kann ??
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  30. Andreas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ist das nicht ein verstoß gegen den § 1612 Abs. 1 Satz 2? Ein Wechselmodell ist doch ein triftiger Grund. Hier würde bei einem Mangelfall der Vater gezwungen werden, evtl. einen Nebenjob auszuüben und könnte dann vielleicht nicht mehr so oft das Kind betreuen. Das ist nach meiner Auffassung dann sogar ein Verstoß gegen das Grundgesetz Art. 6 Abs. 2

    Ich finde viele Urteile, wo ich mich frage, wonach entscheiden die Richter in Unterhaltsfragen. Vom Gefühl her nicht zum Wohle des Kindes.

    Gruß Andreas

  31. geschieden

    ref. Andreas – reine Willkür. Die Richter entscheiden rein willkürlich und erhaben. Die Gesetze werden so ausgelegt, wie es ihnen passt und als Mann bist du eh immer der Dumme in diesem Scheidungsland. Gesetze sind zwar klar definiert, aber es gibt soviele Fussnoten und Auslegungen, dass wir in einem rechtlosen und männerfeindlichen Staat leben. EInzige Alternative der weg bis zum EGH – hier in Deutschland ist der Unterhaltspflichtige immer der Dumme, da i.d.R. die Männer das meiste Geld in der Ehe verdient haben. Lebenslange Unterhaltszahlungen mindestens der Hälfte an die Exfrauen. Da wird dir von deinem sogenannten Selbstbehalt einfach mal noch was runtergerechnet aufgrund von fiktiven Einkommen. Also den o.g. Paragraphen und Recht auf das Wohl des Kindes bzw. Vaters kannst du vergessen.

  32. michael

    Hallo

    ich habe einen 1jährigen Sohn, bin mit der mutter nicht zusammen. diese konnte den kleinen bisher mit zur arbeit (mutter kind heim) nehmen, dies geht aber nur bis er 14 monate ist danach darf sie das nicht mehr. nun ist für sie kindererziehung sowas wie ihr job und das normale für sie nur minimum, sie probiert irgendwie die übermutter zu sein und jeden anderen sieht sie erstmal als (fast) unfähig und unwillig. Sie will nun im dez aufhören zu arbeiten da sie meint es ist besser für den kleinen und sie ihn nicht zu einer tagesmutter geben will (dafür hab ich doch kein kind gekriegt ) .finanziell würde sich das für sie auch nicht rechnen „da kann ich auch gleich ganz aufhören zu arbeiten und mich um den kleinen kümmern“. sie will dann hartz 4 machen (bekommt angeblich dann rund 1300euro mit kindergelt), im netz hab ich gelesen das ich dann aber mind 770euro ans amt zurück zahlen muss zzgl. kindesunterhalt (225 den ich ja auch zahle) und wenn ich es nicht kann müste ich es später nachzahlen oder meine eltern müsten evtl. für sie zahlen.
    Würde gern mal wissen wie das nun ist, wenn ich nicht zahlen kann (ich rede nicht von kindesunterhalt, den zahl ich ja eh schon ), müssen meine eltern dann zahlen? oder muss ich es nachzahlen und hab dann nach den 2 jahren (wenn er 3 ist) ne menge schulden? bin selbstständig und im aufbau, extra ausgaben heist für mich sehr schnell insolvenz mit weit 5stellig schulden.
    ich hab im monat (das letzte jahr) vielleicht 1200- 1500 euro gehabt. sie hat (glaub ich 1800 ) gehabt.
    Würde auch gern den kleinen betreuen (wechselmodell oder wie das heist) damit sie auch arbeiten kann, halb halb (und keiner bekommt was vom anderen) wäre für mich ne möglichkeit. Nicht nur wegen dem Geld, sondern weil ich den kleinen gern mehr bei mir hätt. Hat einer sowas schon mal gemacht (find im netz immer nur bei älteren kindern ,meiner ist 1jahr). Hab ich irgend ein recht auf sowas? oder kann sie allein entscheiden nicht arbeiten zu gehen und den kleinen allein zu betreuen?
    Wäre für Rat,Meinungen ,Erfahrungen sehr dankbar.
    Ach ja , bis jetzt hatten wir guten kontakt und keine probleme, aber das thema arbeit aufgeben und ich soll zahlen auch wenn meine existenz damit den bach runtergeht hat ne menge streßpotenzial und ich weis nicht wie es mi ihr weitergeht (so gut kennen wir uns auch nicht, war nur eine kurz Geschichte aus der mein Sohn entstanden ist).

    Grüsse Michael

  33. Nanni

    Ich praktiziere mit meinem Mann das Wechselmodel aber er verdient jetzt nach seinem Studium mehr als ich und ich bekomme trotz 30 Stundenstelle Wohngeld. Nun habe ich Kinderzuschlag beantragt und mir wurde von der Behörde gesagt, dass ich erst Kindesunterhalt erklagen solle… hebt dieser sich nicht auf? Muss ich jetzt klagen um das Geld zu erhalten oder kann ich das gesetzlich begründen? Wir einigen uns sonst sehr gut aber ich komme ohne Zuschlag schlecht über die Runden und wir wollten eigentlich auf Unterhalt verzichten…

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht