Schenkungen der Eltern im Zugewinn

Immer wieder wird im Zugewinnprozess vorgetragen, dass Schenkungen der Eltern eines Ehegatten dem Anfangsvermögen zuzurechnen sind. Dabei gibt es 2 Problemkreise:

1. Oft sind diese Schenkungen aus Anlass der Hochzeit oder eines anderen Festes beiden Kindern zugedacht und können daher nicht Anfangsvermögen des einen sein.

2. Die Zuwendungen sind dann kein Anfangsvermögen, sondern Einkünfte (§ 1374 BGB) wenn sie nicht zum Zweck der Vermögensbildung, sondern zum Zweck des Verbrauches erfolgten. Dies beurteilt sich nach der Absicht des Schenkers, den wirtschaftlichen Verhältnissen des beschenkten Paares, Anlass der Schenkung, mithin den konkreten Umständen des Einzelfalles.

Bei Geld ist zu unterscheiden, ob es dem Verbrauch (z.B. Reise) oder der Vermögensbildung (z.B. Investition ins Haus) dienen sollte. So wird die kostenlose Überlassung von Wohnraum zu den Einkünften gerechnet (fällt also in den Tatbestand Unterhalt, aber nicht Zugewinn).

Wenn die Eltern Schulden an dem gemeinsamen Haus der Kinder tilgen, spricht die Lebenserfahrung dafür, dass sie lediglich ihr Kind unterstützen wollten, nicht aber auch das Schwiegerkind. Anderenfalls muss das Schwiegerkind das Gegenteil beweisen können, was schwierig sein dürfte.

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37 Reaktionen zu “Schenkungen der Eltern im Zugewinn”

  1. Claudia124

    Meine Schwiegereltern haben meinem Noch-Mann zum Hausbau 1999 45.000€ als Schenkung übertragen. Fällt diese Summe im Gesamten zu seinem Anfangsvermögen und wird diese Schenkung über den gesamten Ehezeitraum (1990-2008) „indexiert“?
    Dann wären das nämlich jetzt fast 64.000€, trotzdem das Haus, in das das Geld investiert wurde, wegen des schlechten Immobiliengeschäftes, jetzt 15% weniger Wert ist.

    LG
    Claudia

  2. knut23

    Ich lebe getrennt und zahle vollen Unterhalt für Frau und zwei schulpflichtige Kinder.
    Eine Scheidung ist noch nicht eingereicht.
    Mein verwittweter Vater hat sein Eigenheim verkauft und braucht Zinsen für sein Lebensunterhalt (kaum Rente).
    Er will mir nun dieses Geld schenken und dafür Unterhalt (anstatt Zinsen) bekommen.
    Wenn ich dieses Geld anlege und meinem Vater die Zinsen hiervon auszahle,
    1.) Muß ich die Zinsen versteuern?
    2.) Muß ich von diesem Geld, oder von diesen Zinsen meiner Noch-Frau etwas abgeben?
    3.) Sollte ich vorher die Scheidung einreichen?
    Danke im Voraus.

  3. Roswitha

    Meine Eltern haben mir und meinem Gatten ca.150.000 Eur geschenkt in der Form,daß sie die laufenden Rechnungen beim Hausbau bezahlt haben( kein Bargeld).
    Der Grund auf dem das Haus steht habe ich auch von meinen Eltern, es gehört also grundbücherlich nur mir. Ich bin aber bereits 6 Jahre verheiratet und habe zwei Kinder. Meine Frage ist nun, im Falle einer Scheidung was gehört meinem Mann?
    Besten Dank für die Antwort.
    MfG

  4. Micha

    Wenn meine beiden Kinder bereits das Haus überschrieben haben, wird dann bei meiner Scheidung das Vermögen geteilt oder gehen dann beide leer aus. Das heißt Beide Partner haben nur die Scheidungskosten zu tragen. Den Kindern gehört laut Notar per Überschreibung alles.??

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    wenn zum Zeitpunkt der Scheidung kein Vermögen mehr da ist, welches aufzuteilen wie ihre, kann auch keiner der Eheleute noch etwas erhalten. Ob allerdings die Übertragung des gesamten Vermögens auf die Kinder wirksam oder anfechtbar ist, kann ich im Moment nicht sagen. Es gibt die Vorschrift, dass ein Ehepartner, wenn er über sein gesamtes Vermögen verfügt, die Zustimmung des anderen Ehepartners benötigt.

  6. Lilo

    Vielen Dank fuer Ihre Beantwortung bzgl. Guetertrennung. Was mich aber noch interessieren wuerde waere folgendes:
    Von meinen Eltern an mich weitervererbte Immobilien, wenn ich das richtig verstanden habe, bleiben bei mir und muessten bei einer Zugewinngemeinschaft, im Falle einer Trennung nicht geteilt werden. Aber was ist mit den Mieteinnahmen von diesen vererbten Immobilien? Wann und was fuer einen Anspruch hat der Partner bezuegl. dieser Einnahmen bei einer Scheidung?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ lilo

    Die Einkünfte aus einer vermieteten Immobilie gehören gehören zum Einkommen des Eigentümers und können bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle spielen.

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  8. maria

    Wir möchten unserem Sohn, der im gesetzl. Güterstand/Zugewinngemeinschaft lebt, zum Wohnungskauf d. h. zweckbestimmt einen größeren Betrag schenken. Kann diese Schenkung vom Zugewinn ausgeschlossen werden?

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    Schenkungen oder vorweggenommene Erbschaften fallen ohnehin in das Anfangsvermögen. Nur der Mehrwert dieser Objekte, der im Laufe der Ehe erzielt wird, würde in den Zugewinn fallen. Natürlich kann man dies mit notariellem Vertrag auch ausschließen.

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  10. Anne

    hallo,
    ich lebe getrennt. mein noch-ehemann fordert diverse hausratsgegenstände, die uns seine eltern während der ehe geschenkt haben. können seine eltern diese schenkungen zurückfordern? habe ich einen anspruch auf diese gegenstände? müßte ich ihn oder er mich auszahlen, je nach dem wer die gegenstände behält?

    lg anne

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ anne

    im Hausrat gelten andere Regeln, als beim Zugewinnausgleich. Wenn es sich nur um Hausratsgegenstände handelt, sind diese sinnvoll unter den Eheleuten aufzuteilen. Ein Wertausgleich wird nicht geschuldet.

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  12. Ivonne

    Hallo Herr von der Wehl,

    gilt der gleiche Sachverhalt bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften?

    LG Ivonne

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ ivonne

    bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gibt es keinen Zugewinnausgleich. Insofern passt der oben geschilderte Sachverhalt darauf nicht.

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  14. dani

    Meine Schwiegereltern haben mir und meinem Gatten ca.150.000 Eur geschenkt in der Form,daß sie die laufenden Rechnungen beim Hausbau bezahlt haben( kein Bargeld).
    Der Grund auf dem das Haus steht habe ich von meinen Eltern, es gehört also grundbücherlich nur mir. Ich bin seit 2 Jahre verheiratet und habe eine Tochter. Meine Frage ist nun, im Falle einer Scheidung was gehört meinem Mann?
    Besten Dank für die Antwort.
    MfG

  15. Heiko

    Ich lebe getrennt. Während der Ehe wurde meiner Frau eine Eigentumswohnung von ihren Eltern geschenkt. Anfangs bewohnten wir sie selber, später wurde sie vermietet. Auf diesem Objekt waren noch Belastungen in Höhe von 27000 €, die ich abgetragen habe. Weiter wurde in die Wohnung über 13 Jahre während der Ehe investriert. Die Eigentumswohnung wurde 2008 für 60000 € verkauft.

    -Habe ich irgend einen Anspruch?
    -Zählt die ETW Ihrem Anfangsvermögen?

    Danke im voraus

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko

    die Wohnung ist im Anfangsvermögen zu bewerten. Inwieweit hier Ansprüche auf Zugewinnausgleich entstanden sind, muss ein direkt beauftragter Fachanwalt für Familienrecht im Einzelfall prüfen.

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  17. Oliver Hirt

    Die steuerlichen Regelungen hoeren sich wie eine Art Abschreibungsgeschichte an. Sicherlich muss das dann innerhalb der Zugewinngemeinschaft auch Beruecksichtigung finden oder?

    Oliver Hirt Leipzig

  18. Oliver Hirt

    Entschuldigung. Meine die neuen Regelungen zum Jahr 2010.

    Oliver Hirt Leipzig

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ oliver

    ich verstehe nicht ganz was Sie meinen.

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  20. Andreas

    Ich habe in der Ehe eine Wohnung von einem Freund geschenke/ Ãœberlassen bekommen.
    Auf dieser Wohnung liegt ein lebenslanges Wohnrecht des Schenkers.
    Was geschied mit der Wohnung im Fall einer Scheidung?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    die Wohnung kann im Rahmen des Unterhaltes einen Wohnwert auslösen. Sie kann ferner als Vermögensgut im Zugewinnausgleich eine Rolle spielen, wobei sie ihr im Anfangsvermögen zu bewerten wäre. Dies aber auch nur, wenn Sie grundbuchrechtlicher Eigentümer wären.

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  22. Martin

    Folgender Sachverhalt:

    Die Ehefrau vin M. Koskowksi lebt derzeit getrennt vom Ehemann. M. Koskowski besitzt
    im Alleineigentum sein Wohnhaus im Wert von
    € 220.000,00. Der Vater und die Mutter von M.K. haben vor der Ehe ihren Sohn mit Geldmittel in Höhe von € 60.000,00 und mit erheblicher Arbeitsleistung für den Bau (ca. 1650 Arbeitsstunden) unterstützt. Zum Zeit-
    punkt der Eheschließung war der Rohbau fast
    fertiggestellt. Nach der Eheschließung erhielt
    der Sohn weitere Geldmittel in Höhe von
    ca. 50.000 € + weiteren Arbeitsleistungen
    von ca. 1.500 Stunden. Es besteht eine Vereinbarung monach bei einem Verkauf des
    Wohnhauses die Geldmittel und der Wert der Arbeitsleistung an die Eltern zurückzuerstatten ist oder das Wohnhaus an die Eltern zu überschreiben ist. Zu bemerken ist, dass die Ehefrau von Ihren Eltern einen Betrag von
    32.000,00 € während der Ehe als Vorauserbe bekommen hat. Dieser Betrag wurde teilweise
    auch in das Wohnhaus investiert.

    Wie wird in diesem Fall der Zugewinn ausgerechnet??

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    dieses ein komplizierter Sachverhalt, den nur ein direkt beauftragter Fachanwalt für Familienrecht aufklären kann. Das Forum eignet sich dafür nicht.

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  24. Sabine

    Ich lebe in Scheidung. 1994 habe ich mir mit meinem Mann eine Eigentumswohnung zugelegt. Da wir noch jung waren und keine Sicherheiten bieten konnten, haben seine Eltern die Finanzierung gemacht und wir haben die Wohnung über Mietbasis bei Ihnen abbezahlt. Die Eltern haben auch einen Betrag hinzu getan. Wir konnten uns die Wohnung nur leisten, da ich mitgearbeitet habe. 2004 sind die Eltern und mein Mann zu einem Notar gegangen ( heimlich ) und haben Ihm die Wohnung geschenkt. Als ich das erfahren habe, habe ich meinen Mann drum gebeten, dass zu ändern, da ich mit abbezahlt habe. Seit dem wurde ich nur noch in der Ehe gemobbt und nun ist die Scheidung. Ich musste sogar aus der Wohnung ausziehen, weil er mir anstatt das Wohngeld eine Miete auf gebrummt hat. Ich hatte zum Schluss 1 Jahr lang keine Arbeit, da ich einen Bandscheibenvorfall hatte. Somit bin ich in Hartz IV rein gerasselt und die habe die Miete nicht akzeptiert ( für mein Sohn und mich ). Mein Mann hat die Miete extra so hoch gelegt, damit ich raus muss. Nun wohnt er mit seiner neuen Lebensgefährtin dort drin. Wie wird es jetzt gerechnet mit dem Zugewinn?
    Danke für eine Antwort.

  25. Sabine

    Fallen Schenkungen der Eltern eines Ehegatten an beide Ehegatten unter §1374 II BGB?
    Sind sie also dem Anfangsvermögen des leiblichen Kindes oder beider Ehegatten beim Zugewinn hinzuzurechnen?
    Danke!

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    dieser Problemkreis wird oben in meinem Artikel umschrieben. Es kommt auf den Einzelfall an.

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  27. Stefan

    Sind Handwerksleistungen des Schwiegervaters beim Anbau des Hauses, dass ich vor der Ehe vererbt bekommen habe auch als Schenkung im Sinne des Urteils zu bewerten?

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    sie sind nicht ganz im richtigen Bereich. Lesen Sie bitte hier. Es kann durchaus sein, dass die Arbeitsleistungen der Schwiegereltern als Schenkungen gewertet werden.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2010/06/03/bgh-zuwendungen-der-eltern-an-das-schwiegerkind-quelle-arge-famr-im-dav/

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  29. Ursula

    Guten Tag,
    wäre sehr an einer aktuellen Antwort auf Claudias Frage (s.o. 1.) interessiert. Darüber hinaus wüßte ich gerne, ob Schenkungen meiner Eltern in Form von Hausrat (Stühle, Bett etc.) oder z.B. auch die Aufwendungen für die Hochzeitsfeier zum Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Außerdem, wann werden Schenkungen bzw. das Erbe meiner Eltern indexiert, zum Zeitpunkt der Schenkung/des Erbes oder zu Beginn der Ehe?
    Ganz vielen Dank vorab für eine Antwort !

  30. Mila

    Ich habe mit sehr großem Interesse Ihre Seite verfolgt. Meine Eltern befinden sich in Rente und türkische Staatsangehörige. Ich besitze zur Hälfte eine Eigentumswohnung und die andere Hälfte gehört meiner Mutter. Meine Mutter möchte mir ihre hälfte auch schenken. Jedoch kam es mittlerweile zu Problemen zwischen meinen Eltern, da mein 70 jähriger Vater meine Mutter mit einer 40jährigen betrügt und eventuell die Scheidung einreichen will. Er behauptet das dieses Haus nur ihm komplett zustehe und das er mich und meine Mutter verklagen wird, ansonsten würde uns schlimmes blühen. Er droht und terrorisiert uns und ich überlege ernsthaft zur Polizei zu gehen. Was würde passieren wenn meine Mutter vor ihrer Scheidung mir das Haus überlassen würde, hätte mein Vater ein Recht darauf?

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ mila

    die Scheidung und die vermögensrechtliche Auseinandersetzung würde sich nach türkischem Recht richten. Hierzu kann ich keine abschließende Aussage machen.

  32. Jume

    kompleziertes Thema ich persönlich denke aber des dein Vater kein Recht darauf hat, sicher bin ich mir aber nicht… viel glück ansonsten

  33. Milamo

    Die Eltern meiner Frau haben ihr zum Zwecke des Baus unseres gemeinsamen Hauses während der Ehe einen signifikanten Geldbetrag geschenkt. Für den restlichen Kreditbetrag habe wir einen gemeinsamen Kredit aufgenommen den ich aber alleine zurückgezahlt habe. Zählt die Schenkung bei Scheidung ins Anfangsvermögen oder Zugewinn?

  34. silene

    mein Mann hat sich in dem Trennungsjahr ein neues Auto gekauft-privat. Das Geld dafür hat er angeblich in einem Privatdarlehen im Wert von 9000.- Euro von seiner mittelmässig situierten Mutter, Zeuge sein Bruder, bekommen . Um den Zugewinn zu schmälern. Obwohl er das Darlehen nicht gebraucht hätte weil er sehr gut verdient… .

  35. Christoph

    Guten Tag, wären Sie so nett und könnten mir eine Frage zwecks Zugewinn beantworten ? Meine Mutter hat mir vor kurzem ein Haus während des Trennungsjahres teilweise geschenkt ( d.h. mit Nießbrauch ). ( Notarvertrag ) Fällt dieses Haus jetzt mit in die bevorstehende Scheidung ( Zugewinn ) und partizipiert meine Noch- Ehefrau daran ? Oder wird das Haus meinem Anfangsvermögen zugerechnet ? ( privilegierter Erwerb ). Würden nur Verschönerungsmaßnahmen am Haus während des Trennungsjahres in den Zugewinn fallen oder auch dringende Reparaturen ? Spielt es irgendeine Rolle, ob meine Frau und Ich als Mieter während der Ehe in diesem Haus gewohnt haben und sie jetzt eine eigene Wohnung bezogen hat und ich in dem Haus wohnen geblieben bin ? Hat meine Frau über das gemeinsame aus unserer Ehe hervorgegangene Kind irgendwelche Ansprüche bei der Scheidung auf das Haus ? Muss meine Mutter im Nachhinein notariell festsetzen lassen, dass das Haus nicht in den Zugewinn fallen soll oder ist die Rechtslage eindeutig ? Sind nach Scheidung Kinder aus der ersten Ehe meiner Frau immer noch die Halbgeschwister unseres gemeinsamen Kindes ? Mit freundlichen Grüssen…Christoph Werkes

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ christoph

    das geschenkte Haus fällt als privilegierter Erwerb ins Anfangsvermögen. Den Rest des bunten Fragenstraußes muss ein beauftragter RA beantworten.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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  37. Stephan

    Eines meiner Geschwister will den Eltern das Haus abkaufen. Diese wollen das Geld nach Gutdünken unter den anderen aufteilen. Würde die mir zukommende Summe unter den Zugewinn fallen? Hätte meine Frau Anspruch auf einen Teil des Geldes?

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