Vater hilft beim Hausbau

Der Fall:

Der Vater der Frau ist Maurermeister. Seine Tochter heiratet und das junge Paar baut ein Haus, bei dem der Vater als Maurer kräftig anpackt. Die Ehe scheitert und die Frau trägt im Zugewinnverfahren vor, die Arbeitsleistungen ihres Vaters seien als Anfangsvermögen bei ihr zu bewerten.

Dann müsste die Arbeitsleistung eine Schenkung sein, d.h. der Vater sein Vermögen dadurch vermindern und gleichzeitig das Vermögen der Tochter vemehrt haben. Grundsätzlich trifft dies auf Arbeits- und Dienstleistungen nicht zu, jedenfalls nicht, wenn es sich um die typische Wochenend- oder Feierabendhilfe gehandelt hat. Es gilt wohl auch nicht als Schenkung, wenn der Vater gerade arbeitslos ist.
Etwas anderes gilt aber dann, wenn durch die Arbeitsleistungen Vergütungen erspart werden, die üblicherweise an Firmen zu zahlen sind und der Maurer im Beispiel durch seine Arbeit auf anderweitigen Lohn, den er sonst hätte erzielen können, verzichtet hat, wenn also der Vater sich ohne Bezüge beurlauben lässt.
Bitte jetzt nicht mit dem Argument kommen, mein Vater hat mir geholfen und hätte sonst bei seiner üblichen Schwarzarbeit tausende von Euro verdienen können. Das wird Ärger geben.

Scheidung tut weh

Die Online Scheidung mit ehescheidung24

– schnell
– kostengünstig
– online
– durch hochspezialisierten Fachanwalt

Für Info`s klicken Sie auf den Warentrenner

bartenbach_warentrennstab.jpg

27 Reaktionen zu “Vater hilft beim Hausbau”

  1. reisser

    Frage:Wie verhält es sich, wenn ein Eheteil ein Grundstück während der Ehe erhält, als verspätete Aussteuer (vorher nicht möglich, weil ein eigenes Haus gebaut wurde) und dann für das Haus auf dieses Grundstück nach ein paar Jahren noch eine hohe Summe an Geldzuwendung erhält? Fliest dieses geld in den Zugewinn mit hinein? Oder wird es bei einer Scheidung herausgerechnet?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ reisser

    es fließt in den Zugewinn, nur mit der großen Frage, sind die Zuwendungen Anfangsvermögen des einen, was diesen deutlich besser stellen würde.

  3. Goldmann

    Während der Ehe bekommt der Ehepartner ein Erbe von 250.000. Beide Ehe-Partner legen Kapital zusammen und kaufen eine Immoblilie für 325.000 auf den Namen des geerbten Partners.
    Durch Umbau u. Renovierung werden über die Jahre nochmals gemeinsam 150.000 investiert. Die Immobilie besitzt aktuell einen Marktwert von 375.000
    Frage: Hat der Ehepartner bei Scheidung Anspruch auf Hälfte des gemeinsam eingebrachten Kapitals vom Ehepartner des Hauses, oder wird hier nur der Zugewinn der Immobilie durch gestiegenen Marktwert angesetzt ?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ goldmann

    die Rechnung sieht für den, der nicht Eigentümer ist und weniger Kapital beigesteuert hat, im Moment nicht gut aus.

    Da sollte ein versierter Fachanwalt sehen, was zu machen ist.

  5. Chrissy

    Ein sehr Interessantes Thema

    leider betrifft mich das auch nach 21 Jahren Ehe.

    Meine Frage.

    Mein noch Ehemann hatte vor unserer Ehe ein Altes Fachwerkhaus das eine Ruine war. Nach 8 Jahren Umbau durch meine alleinige Eigenarbeit habe ich aus einer Ruine ein schloss gemacht. Ich habe dann meinen Beruf auf die Hälfte im Monat Reduziert, das bedeutet ich habe 14 Tage im Monat in meinem Beruf gearbeitet und habe 14 Tage das Haus Renoviert. Mein ganzen Verdienst, 4.200 DM in 14 Tagen habe ich in das Baumaterial gesteckt und alles selbst gemacht. Abriss, neu Mauern. neu Verputzen innen wie Außen. Fließenlegen und und und. 8 Jahre lang.

    Nach 5 Jahren zusammenleben haben wir Geheiratet.

    Jetzt habe ich mich Getrennt, und mein noch Ehemann behauptet er sei nur Verschuldet. Kann ich mein Geld was ich vor und in der Ehe in dieses Haus Investiert habe von Ihm zurückfordern?

    Er macht nur Falsche angaben, das ist ganz schön Nervenaufreibend.

    Ich würde mich auf eine Sachkundige Antwort sehr freuen.

    Netter Gruß

    Chrissy

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ chrissy

    es wird sicherlich sehr problematisch sein, ihre Arbeitsleistungen vergütet zu bekommen. Sie bekommen aber einen Ausgleich über den Zugewinnausgleich. Inwieweit allerdings die Bauarbeiten schon vor der Ehe den Wert des Hauses beeinflusst haben, vermag ich nicht zu beurteilen. Sie sollten auf jeden Fall eine Fachanwalt rechtzeitig beauftragen, damit die Weichen richtig gestellt werden.

  7. Chrissy

    Danke Herr von der Wehl

    das Haus wurde durch meine Leistung erst sehr viel Wert, vor der Ehe. Leider mache ich das auch durch, dass jetzt Behauptet wird, es sei kein Geld mehr vorhanden. Was ich jetzt gefunden habe hat mich sehr erschreckt. Alle Gelder die auf sein Konto gingen, wurden innerhalb von kurzer Zeit, 7 Wochen abgehoben. Alle größeren Beträge.

    Es ist traurig das so etwas gschehen muss.

    Nette Grüße

    Chrissy

  8. nick

    habe tierische angst vor diesem thema…..sozusagen. wäre sehr dankbar für ihre fachkundigen ausführungen hierzu. Kaufte vor der ehe ein grundstück. baute dann während der ehe ein haus drauf. vater ist rentner aber ein alleskönner im handwerklichen (handwerker). baut mittlerweile das dritte haus (alle für geschwister). er macht den kompletten rohbau und den innenausbau. mehr als 3.700 std. leistungen. er ist zwar rentner, jedoch hat er ausschließlich mit mindestens 8 std pro tag (fast 6 tage pro woche) am haus geschuftet. mein vater sieht das als erbe an, da er den anderen geschwistern auch ein haus baute. FRAGE: kann man diese leistungen zum anfangsvermögen als schenkung rechnen?

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ nick

    ich kann nur raten, einen notariellen Vertrag aufzusetzen, in dem diese Fragen unter den Eheleuten geklärt werden. Alles andere läuft, falls die Ehe scheitert, auf einen sehr schwierigen und langwierigen Prozess hinaus.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  10. nick

    Danke für Ihre Anmerkungen. Leider zu spät…..die Ehe ist schon geschieden. Sicherlich schwierig hier in der Kürze zu beurteilen. Trotz des Einzelfallscharakters würde mich die Sichtweise eines Profis interessieren. Welchen Weg sollte man bei der Argumentation aus ihrer Sicht dennoch verfolgen? So wie es aus meiner Sicht ist? Eine Schenkung des Vaters als Bestandteilteil eines Erbes!? Danke für ihre Ausführungen!

  11. marianne

    mein freund hatt eein haus gebaut, jedoch das Grundstueck hatte der Mutter gehoert von seiner Frau. Er lebt jetzt getrennt von der Frau und will sich scheiden lassen, sie hat die moebel und Haus, er hatte dafuer bezahlt fuer 16 jahre, hatte gut geld verdient, er ist 62 bald 63 in zwei Jahren hoffentlich bekommt er rente. er lebt von seinen sparkonto, jedoch auch das geht bald weg. Muss sie nicht ihn aus bexahlen oder wenigstens zuschuss geben apropo unyterhaltungsgeld? Di eEhe war schon kaputt seit lange Jahren, er hat sich erst getraut weg zu gehen ein halbes Jahr her.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ marianne

    Die Lösung dieser Probleme erfolgt im wesentlichen über den Zugewinnausgleich. Es muss also festgestellt werden, welches Vermögen der jeweilige Ehepartner hat, dann muss geklärt werden, was er bereits bei Eingehung der Ehe hatte und wer mehr hat, muss 1/2 davon dem anderen abgeben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  13. Frank

    hallo Herr von der Wehl,
    bin heute bei der Internetrecherche auf diese Seite gestoßen und habe mich etwas umgesehen. Zunächst Kompliment für Ihr Engangement.
    Nun hätte ich auch eine Frage: Meine Frau hat sich im April 09 von mir getrennt. Wir werden voraussichtlich versuchen, die Scheidung schon in 2010 zu erreichen. Es gibt ein Haus, für das wir gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch stehen. Die Finanzierung ist jedoch zu einem größeren Teil durch den Verkauf eines Mietshauses (für das meine Eltern Nießbrauchrecht hatten, mir das Haus schon 1994 überschrieben im Zuge des vorweggenommenen Erbes haben und in 2001 dem Verkauf zugestimmt haben).
    Das haben wir (meine Eltern, meine Frau und ich auch schriftlich formuliert, ohne NOtar). Ich sehe es doch hoffentlich richtig, dass vom aktuellen Wert unseres Hauses zunächst das von mir eingebrachte vorweggenommene Erbe abgezogen wird und der REstwert als Zugewinn zwischen uns aufgeteilt wird. Ist dem so? Im voraus herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    im Grundsatz sehen Sie das richtig. Vielleicht mit einem Beispiel wird das noch deutlicher:

    Wert des jetzigen Hauses: 300.000
    beide Eheleute zu 1/2 Eigentümer, d.h. beide Endvermögen (EV) 150.000.

    Erbe des Ehemannes = Anfangsvermögen (AV) von 150.000.

    Ehemann: EV minus AV = 0
    Ehefrau: EV = 150.000 (hatte kein AV)

    Ehefrau muss Zugewinnausgleich von 75.000 zahlen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  15. Frank

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr von der Wehl.
    Eine Verständnisfrage noch. Wenn wir bei Ihrem Beispiel bleiben und dabei beispielsweise annehmen, dass das Erbe des Ehemannes 200.000 Euro betrug. Wie sieht die Rechnung dann aus. Dann stünde bei Ehemann -50.000 Euro.
    Bedeutet das, wenn das eingebrachte Erbe größer als 50 % des Wertes ist, hat man mit dem darüber liegenden Anteil „Pech“ gehabt?
    Nochmals besten Dank im Voraus!

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    Das würde nichts ändern. Das Endvermögen wäre immer noch null und damit läge kein Zugewinn vor.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  17. Hausbau Hans

    Hallo,

    eine Scheidung tut immer weh. Beim Hausbau merkt man das Ganze dann noch mehr. Ich hoffe nicht, dass uns das passiert, denn wir beginnen ja erst zum Bauen.

    Lg
    Hausbau Hans

  18. marco

    Hallo Hans,
    wünsch euch viel Glück…. man geht an die Grenzen ,aber wenn ihr fest zusammen haltet ist alles möglich.Nehmt euch auch mal Zeit, nur für euch ….. Kurzurlaub, Sauna oder sowas…sehr wichtig.LG

  19. petra

    Hallo und guten Abend,
    ich habe auch eine Frage bezüglich Zugewinn und Schenkungen. Meinem Exmann fällt nun nach fst 7 Jahren Rechtsstreit um das Haus ein, dass sein Vater, seine bd. Brüder, sein Cousin und sein Freund am Hausbau ca. 14.000€ durch Arbeitsleistungen geschenkt haben und rechnet diese Summe dem Anfangsvemögen hinzu. Geht das überhaupt??
    Es ist ein Nachtrag seinerseits nach mehreren Jahren. Hoffe er kann damit nicht punkten.
    Vielen Dank im voraus..

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    eigentlich ist oben alles beschrieben. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Helfer bei ihrer Arbeit auf andere Verdienstmöglichkeiten verzichtet haben, kommt eine Zurechnung zum Anfangsvermögen im Betracht. Dies wird aber nur sehr selten beweisbar sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  21. Marlene

    Hallo,

    ich habe von meiner Mutter ein Haus (sie hat lebenslanges Wohnrecht) vor 4 Jahren überschrieben bekommen. Ich stehe alleine im Grundbuch. Nun habe ich mich von meinem Mann getrennt.
    Meine Mutter hat mir sehr viel Geld geschenkt für den Umbau, Möbel und Anschaffungen für unsere Wohnung in diesem Haus. Ich habe noch meinen Bausparvertrag reingesteckt. Mein Mann hat keine größeren Summen ins Haus gesteckt. Mal hier und dort eine Kleinigkeit gekauft.
    Nun verlangt er Zugewinn obwohl er so gut wie nichts reingesteckt hat. Kann er trotzdem Forderungen stellen? Fällt die Schenkung meiner Mutter auch in den Zugewinn?
    Vielen Dank im voraus!

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ marlene

    Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen.

    Da alle Schenkungen und Zuwendungen sowie vorweggenommene Erbschaften in das Anfangsvermögen gehören, wird kaum ein Zugewinn bei ihnen hinsichtlich des Hauses herauskommen. Sie sollten aber unbedingt einem Fachanwalt für Familienrecht konsultieren.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  23. Holga

    Meine Frage:
    Ich bin über 12 Jahre verheiratet und habe 6 Jahre lang ein Gewerbebetrieb. Ich habe in den Jahren keine Gelder in eine Rentenkasse eingezahlt damit ich das Geld in der Firma lassen kann um eine teure Fremdfinanzierung der Tätigkeit nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Jetzt möchte meine Frau die Hälfte vom Firmenvermögen haben und ihr ist es egal ob ich damit das Geld für meine Rente zu Verfügung habe. Sie war übrigens immer damit einverstanden das ich mit diesem Geld arbeite und es zu einem späteren Zeitpunkt mal in eine Versicherung einzahle. Wie ist da die rechtliche Lage für mich? Freue mich auf eine Antwort und bedanke mich schon jetzt dafür!

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ holga,

    wenn aktuell Gelder vorhanden sind, werden diese möglicherweise über den Zugewinnausgleich berücksichtigt werden müssen. Dafür werden Sie keine Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erbringen müssen. Einzelheiten muss aber ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht klären.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  25. Muchn

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    kann ich meine Eigenleistung vom Hausbau in den Zugewinnausgleich mit einbringen und wenn ja, wie hoch wird Sie bewertet.
    Vielen Dank im voraus

  26. Christian

    Hallo.

    Ich habe vor 5 Jahren ein Haus gebaut und alles selbst finanziert. Ein Jahr nachdem ich fertig geworden bin haben ich geheiratet. Nach einem Jahr Ehe jetzt leider das Aus. Muss ich befürchten, dass das Haus meiner Exfreu zugesprochen wird?

  27. Adrian

    Ich hätte da eine Frage bezüglich Abschreibung. Kann man, Wenn man ein Haus gebaut hat die Kosten irgenwie im nächsten Jahr vond er Steuer absetzen? Bzw. gibt es eine Möglichkeit durch die Koasten für den Hausbau eine Steuerbegünstigung herauszuschlagen?

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht