Erfolgshonorar für Anwälte möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals das Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte aufgeweicht. Es ist zwar noch nicht direkt erlaubt, aber in Ausnahmefällen muss es künftig erlaubt werden. Der Gesetzgeber wurde vom Gericht aufgefordert, bis Ende Juni 2008 eine neue Regelung zu schaffen oder das Verbot ganz abzuschaffen. Bis dahin gilt das Verbot weiter.

Der Fall:

Das höchste deutsche Gericht gab einer in den USA lebenden Frau teilweise Recht. Sie hatte wegen eines Grundstücks ihres Großvaters in Dresden, das von den Nazis enteignet worden war, eine Entschädigung von knapp 160.000 Euro erstritten. Der Anwalt sollte im Erfolgsfall ein Drittel bekommen. Der Anwaltsgerichtshof erachtete das als rechtswidrig und verhängte eine Geldbuße gegen den Anwalt von 5.000 Euro. Dagegen wehrte sich dieser erfolgreich.

Wo könnte das für Auswirkungen im familienrechtlichen Prozess haben:

– In Scheidungsverfahren praktisch keine. Hier gibt es praktisch kaum ein Unterliegen und damit keinen Sinn für ein Erfolgshonorar. Gleiches gilt für Sorge- und Umgangsverfahren, zumal hier kein Geld eingeklagt wird.
– In Unterhaltsverfahren vielleicht ganz selten. Bei sehr hohen Unterhaltssummen denkbar, aber auch unwahrscheinlich.

– In Zugewinnverfahren mit größter Wahrscheinlichkeit. Wenn es um sehr hohe Ausgleichsansprüche geht, könnte ein Erfolgshonorar für den guten Familienrechtler Sinn machen. Bei einem riskanten Prozess um Hunderttausende oder sogar Millionen Euro schrecken viele Mandanten vor dem enormen Prozessrisiko zurück. Wenn hier nur für den Erfolgsfall eine bestimmte Quote vom reingeholten Geld vereinbart wird, nimmt das dem Mandanten die Prozessangst und bringt dem Anwalt das Mandat.

Es muß den Mandanten aber klar sein, dass die Anwaltskosten beim Obsiegen deutlich höher sein werden, als die gesetzlichen Gebühren. Sonst macht das Risiko des Totalausfalls für den Anwalt keinen Sinn.

Mein Statement: Bei sehr hohen Werten würde ich durchaus ein Erfolgshonorar vereinbaren. Es liegt an mir als Anwalt, die Erfolgschancen realistisch einzuschätzen. Allerdings immer wieder das Problem: was passiert, wenn der Prozess zwar gewonnen wurde, aber der Gegner inzwischen insolvent wurde oder sonst nicht zahlen kann. Wer soll hier das Risiko tragen? Eigentlich nicht der Anwalt.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht