Unterhalt nach Wiederheirat (hört es denn nie auf?)

Die Frage tauchte eben auf, ob man nach Wiederheirat des Partners noch mit Unterhaltsansprüchen rechnen muss.

Unter bestimmten Umständen schon!

§ 1586a BGB lautet ab dem 01.01.2008

(1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach § 1570 verlangen, wenn er ein Kind aus der früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft zu pflegen oder zu erziehen hat.

(2) Der Ehegatte der später aufgelösten Ehe haftet vor dem Ehegatten der früher aufgelösten Ehe. Satz 1 findet auf Lebenspartnerschaften entsprechende Anwendung.

Meist ist es die Frau. Sie hat nach der ersten Scheidung wieder geheiratet und auch diese Ehe ging schief. Sie lässt sich erneut scheiden. Sie betreut ein gemeinschaftliches Kind aus der ersten Ehe und hat kein eigenes Einkommen. Ist dies der Fall, kann sie wieder Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB von dem früheren Ehegatten verlangen. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt lebt wieder auf. Der Unterhaltsanspruch endet erst mit Beendigung der Pflege und Erziehung der Kinder.

Aber: Besteht auch gegen den Ehegatten aus zweiter Ehe ein Unterhaltsanspruch, beispielsweise weil auch Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, so haftet der neue Ehegatte vorrangig vor dem Ehegatten aus erster Ehe.

Die positive Nachricht:

Mit der Unterhaltsreform ab 01.01.08 wird tatsächlich nur noch der Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB wieder aufleben können. Vorher konnten auch die Unterhaltsansprüche nach §§ 1571 – 1573 und 1575 – wegen Alters, wegen Krankheit, wegen Arbeitslosigkeit, Aufstockungsunterhalt und wegen Ausbildung wieder aufleben. Das ist jetzt vorbei. Ein Aufleben nur noch, wenn gemeinsame Kinder betreut werden.

Und was ist, wenn sogar mehrere frühere Ehen existiert haben? Haften dann die Alteheleute vielleicht anteilig?

Nein! Hier gilt § 1586 a II BGB. Es haftet nur der zuletzt geschiedene Ehepartner. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass die Mutter – isoliert betrachtet – wegen Betreuung der Kinder aus zweiter Ehe teilweise arbeiten könnte, aber bei Gesamtbetrachtung aller Betreuungsaufgaben aller Kinder gar nicht arbeiten könnte. Dann haften die Väter anteilig mit dem Grad ihrer daran bestehenden Verantwortlichkeiten.

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135 Reaktionen zu “Unterhalt nach Wiederheirat (hört es denn nie auf?)”

  1. Urmel

    Hallo,
    seit Anfang des Jahres zahlt mein Ex- Mann für mich keinen unterhalt mehr ( vorher 905 Euro) Durch Zufall habe ich einen 400 euro job bekommen aber das Geld für mich und die beiden Kinder reicht nicht. Mein Ex läßt es sich jetzt gut gehen und verwöhnt die Kinder wo es nur geht, Jetzt geht es in Urlaub mit den Kindern und dem Freund meiner Ältersten und bezahlt alles. Also hat er doch Geld oder? Meine Kinder sind auf mich nicht gut zu sprechen( 15 & 18 J.) weil ich mir und den kindern nichts mehr leisten kann.
    Meine Frage wenn meine Kinder jetzt zum Vater ziehen bin ich dann unterhaltspflichtig? Wenn ich zu meinem Freund ziehe und wir heiraten ist mein Freund dann unterhaltspflichtig ( er verdient sehr gut) Was bleibt mir dann noch zum Leben? 400 Eurojob und davon zahle ich noch die Krankenkasse selbst.
    Freue mich auf eine schnelle Antwort
    Grüße Urmel

  2. evelyn

    Hallo,wird es nicht endlich Zeit ,für Sie,sich auf eigene Beine zu stellen ?!
    Sie haben einen festen Freund,mit gutem Einkommen,wie Sie schreiben!Wenn sie so gut über dieses Einkommen bescheid wissen,dann profitieren sie auch davon!
    Dass sie sich nicht schämen.
    Nehmen sie ihr Leben in die eigenen Hände.Gehen sie arbeiten,dann werden ihre zwei Kinder auch wieder Respekt vor ihnen haben!

  3. susi

    Ich finde es geschmacklos,wenn sich die Fauen bis zum lebensende am liebsten aushalten lassen..
    Sehe es bei meinem Freund wie er zahlen muss,weil Frau nie arbeiten wollte..Mein Kind ist jetzt 17 und ich habe ihn auch allein grosgezogen ohne Unterhalt für mich oder für´s Kind. haben die Frauen denn keinen Stolz? Ich möchte nie abhängig sein oder ein schlechtes gewissen haben müssen,dass ich meinen Ex ausbluten zu lassen. Die Ehe ist vorbei und jeder kann für sich sorgen..

  4. susi

    das gilt natürlich nicht für Kindesunterhalt!

  5. Viola

    Hallo Susi!
    Da hab ich doch gerade gedacht: Die denkt genauso wie ich! Mein Freund muss nun schon seit über 5 Jahren Unterhalt für seine Ex und sein Kind (9) zahlen. Für das Kind ist voll kommen O.K. aber wieso nur immer noch für seine Ex? Die hat im übrigen schon ein Kind von einem anderen Mann, aber wohnt schlauerweise nicht mit diesem zusammen. Was die mittlerweile alles gebracht hat um aus meinem Freund mehr Unterhalt auszupressen. Um endlich geschieden zu werden, mussten 5 Gerichtstermine stattfinden, da sich ihre Anwältin immer neue Sachen ausgedacht hat, um die Scheidung herauszuzögern, so dass mein Freund irgendwann gesagt hat: Alles klar, dann kriegst du das Geld, aber ich kann mir nicht noch weiterhin ständig Urlaub nehmen. Mein Chef kann schon gar nicht mehr glauben das ich hier so oft hin muss, und macht mir schon Schwierigkeiten…..
    Dabei rumgekommen ist, das ihm jetzt trotz Arbeit monatlich noch nicht einmal 800 € bleiben! Und seine Ex mach Urlaub in Florida, kauft sich einen neuen Motorroller und solche sachen. Das kann einen schon wirklich aufregen, wobei ich allerdings versuche nicht immer daran zu denken…
    Mfg
    Viola
    ps: Würde mich über eine Antwort von Dir sehr freuen!

  6. Andrea

    Das sehe ich aber ganz anders. Mir geht es genauso. Habe 2 Kinder aus der Ehe 15 und 17, die ich sozusagen komplett alleine großgezogen habe. Mein Mann war nie da und ist es jetzt auch nicht. Habe auf meine berufliche Karriere total verzichtet, damit mein Mann seine schön ausbauen kann. Ist jetzt mit seiner Kollegin zusammen. Wird sie auch heiraten. Ich bin ihm in allen finanziellen Dingen (Unterhalt)entgegengekommen. Er ist einfach nur undankbar und zieht uns vom Unterhalt sogar 14 Euro für eine Wochenfahrkarte ab.Ist doch super armselig. Ich müsste nicht arbeiten. Gehe trotz Kindern schon seit fast 5 Jahren ganztags arbeiten. Somit bezahlt er auch einen viel geringeren Unterhalt. Müsste nach fast 20 Jahren nicht arbeiten.
    Und noch was mit dem gutverdienenden Freund. Den hab ich auch. Meinen Sie er unterhält mich von diesem Geld?
    Er hat selbst seine Verpflichtungen und der Rest ist für seine Hobbys.
    Also wo ist da denn das Problem.
    Immer die Männer.
    Die Frauen sollen die Kinder zu tollen Erwachsenen erziehen und das kostet Zeit.
    Wenn ich 8 Stunden auf der Arbeit bin und fix und fertig heimkomme ist da nicht mehr viel Energie.
    In der Zeit, in der ich alles regele geht mein Ex mit seiner Neuen nach einem erfolgreichen Arbeitstag schön essen.
    MFG
    Andrea

  7. conni

    Hallo,
    ich 47 ohne Kind und ohne feste Arbeit bin von meinem Mann verlassen worden, nach 25 Jahren Ehe. Steht mir Unterhalt zu oder bekomme ich Geld vom Amt? Das Nettoeinkommen von meinem Mann beträgt auf 12 Monate im Durchschnitt 1750 Euro. Bitte um Rat und Hilfe
    Gruß Conni

  8. RAvonderwehl

    an conni:

    natürlich haben Sie Anspruch auf Unterhalt. Lassen Sie ihn von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnen. Möglicherweise sind hier Schulden, Fahrtkosten, Eigenverdienst usw. zu berücksichtigen.

    Wahrscheinlich sollten Sie parallel Leistungen der Arbeitsagentur beantragen.

  9. Heim

    Ich bin seit 3 Jahren gechieden und bekomme Unterhalt,den ich erst in diesem Jahr geltend gemacht habe,aus Rücksicht auf meinem Sohn,der sich in der Hochschulreife befand. Mein EX hat nun eine gutverdienende Frau kennengelernt und will zu ihr ziehen!Wird dann auch das Einkommen der neuen Partnerin hinzugezogen? Ich bin 59 Jahre alt,gelernte Bürokauffrau und habe diesen Job durch die Geburt meines Sohnes damals aufgegeben.Habe zwar Putzstellen gefunden,aber in unserer Region ist es mit Arbeit schwach,daher bin ich leider auf den Unterhalt angewiesen.
    Monika

  10. RAvonderwehl

    an Heim:

    neue Partnerschaft und Unterhalt…..ein schwieriges Thema. Grundsätzlich kann bei einer neuen Partnerschaft (wenn sie sich verfestigt hat – ca. nach 2 Jahren) dem Unterhaltsschuldner ein ersparter Betrag fiktiv zugerechnet werden oder der Selbstbehalt gesenkt werden.

    Das Einkommen der Partnerin wird aber keinesfalls für die Unterhaltsberechnung mit herangezogen. Dies hat die Ehe ja nicht geprägt.

    Diese Fälle laufen sehr oft durch mehrere Instanzen bei den Gerichten.

  11. Marlene

    Hallo,

    was hat wenig Praxisrelevanz und was kennen die meisten Anwälte nicht? Das Gesamte oder nur das der 2. Ehemann vor dem 1. Ehemann haftet, falls aus der 2. Ehe auch ein Kind hervorgegangen ist?

    Danke

    Gruß

    Marlene

  12. RAvonderwehl

    an Marlene:

    ich selbst kenne konkret keinen Fall. Die Seltenheit der Fälle mag auch damit zusammenhängen, dass die Frauen diese Norm nicht kennen. Viele Anwälte kennen sie definitiv nicht, die Fachanwälte für Familienrecht ausgenommen. Damit ist nicht die Tatsache unbekannt, dass der 2. vor dem 1. haftet, denn das steht ja in der Norm, sondern die Norm selbst ist unbekannt.

    Die Norm ist ja auch ein vermeintlicher Widerspruch zu der Regel, dass bei einem Abriss der Unterhaltskette der Unterhaltsanspruch dauerhaft untergeht.

  13. Marie

    Bei mir ist es so: Ich bin seit Dez. 06 von meinem Mann mit afrik. Herkunft und Niederlassungserlaubnis geschieden. Wir haben einen gemeinsamen schulpflichtigen Sohn, der bei mir lebt und für den er keinen Unterhalt zahlen kann. Vor der Scheidung hatte er einen Job und ist seit Januar 07 bis heute wegen einer Wirbelsäulenerkrankung Krankengeldbezieher. Wenn er nun irgendwann kein Krankengeld mehr bekommt und sein Job evtl. gekündigt wird (ich weiß nicht, ob er das schon ist), muss er ja von irgendwas leben, ich weiß, das dann die ARGE zum Tragen kommt. Die werden ihm erst einmal anraten, mit 47 Jahren seine Rente zu beantragen oder an mich zu treten zwecks Unterhalt. Er hat seit Jahren eine feste Freundin, die aber nicht bei ihm lebt, jeder hat eine Wohnung.
    Wie sieht das aus, muss ich ihm nach Krankengeldbezug tatsächlich Unterhalt zahlen, obwohl ich unseren Sohn betreue?

  14. Vio

    Hallo…
    Vielleicht kann mir hier jemand Auskunft geben. Ich bin Unterhaltspflichtig meinen Kindern gegenüber, die beim Vater leben. Bin aber von der Zahlung befreit, da ich nicht genug verdiene. Nun möchte ich wieder heiraten. Wird dann das Gehalt von meinem zukünftigen Mann angerechnet? Oder zahle ich nur einen Mindesbeitag?
    LG und danke im voraus….

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ Vio:

    das Gehalt wird nicht voll angerechnet. Ihnen können aber durch die nunmehr gemeinsame Haushaltsführung Ersparnisse fiktiv auf Ihr Einkommen angerechnet werden und/oder Ihr Selbstbehalt könnte gesenkt werden.

  16. Vio

    Hallo Herr v.d.Wehl.
    Vielen Dank für die Antwort.Also ich verdiene Netto 630,00 €. Und mein Partner ca 2000,- €.Wissen Sie denn ungefähr was da auf uns zu kommt.Wir wollen ja nicht drauf zahlen.Was wir an Steuern sparen meinem Ex in den Hals schieben (wobei er u seine neue eh schon viel verdienen u alles behalten haben..;-(…)

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ Vio

    bei minderjährigen Kindern besteht die gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ob der Job mit 630 EUR dafür ausreicht, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich ist Ihr Mann nicht für den Unterhalt Ihrer Kinder verantwortlich.

    Es gibt aber die Möglichkeit Ihren Selbstbehalt zu senken, Ihnen fiktiv aufgrund gesteigerter Erwerbsobliegenheit mehr zuzurechnen usw. Was man von Ihnen wird verlangen können, kann ich nicht definitiv sagen.

    Vielleicht auch gar nichts.

  18. Karsten

    Hallo
    Ich habe da ein Problem.Kann mir jemand einen Tip geben geben.
    Bin seid knapp 3 Jahren geschieden.Meine Ex bekam kein Unterhalt bisher. weil ich eheliche Schulden alleine tilgte und kindesunterhalt zahlte.
    Durch den Studienbeginn meines Sohnes und den damit verbundenen Auszug aus der Wohnung des bei der Mutter lebenden Sohnes ist nun laut Arbeitsamt die Wohnung der Ex zu groß .Sie will aber nicht ausziehen und will das ich nun durch Unterhaltszahlung die Differenz übernehme.
    Sie verlangt nun nach fast 3 Jahren Unterhalt von mir.Ist das Rechtens und was kann ich tun.
    Momentan zahle ich Anteilig das Bafög (250 €) an meinen Sohn(26 Jahre).
    MFG
    Karsten

  19. janosch

    Hallo Karsten,

    das Unterhaltsrecht sieht zwar Unmengen von Unterhaltstatbeständen vor, jedoch sehe ich keinen, den Ihre Ex-Frau hier geltend machen könnte, zumal die Unterhaltskette seit geraumer Zeit unterbrochen ist, so dass nun Rechtsfrieden herrscht.

    Oder existiert zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau noch eine Unterhaltsvereinbarung über den nachehelichen Unterhalt, der weitere Zahlungen (z. B. nach der Schuldentilgung) vorsieht?

    Wenn nicht, teilen Sie Ihrer Ex-Frau doch einfach mit, dass kein Unterhaltsanspruch besteht und sie ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand nehmen möge.

    Gruß janosch

  20. Karsten

    Hallo Janosch
    Danke erst mal das du so schnell geantwortet hast.
    Es ist nie etwas wegen Unterhalt vereinbart worden was meine Frau betrifft nach der Scheidung.
    Nur steht aber in einem Schreiben von meinem Anwalt folgendes, ich zitiere mal:Mit Rechtskraft der Scheidung beginnt auch die Frist auf Geltentmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen zu laufen.Sie beträgt 3 jahre ab Rechtskraft der Scheidung.
    Was auch immer das bedeutet.
    Sie war vor der Scheidung Arbeitslos und ist es nach wie vor.
    Nichts hat sich geändert ausser das der Sohn ausgezogen ist und nun die Wohnung zu groß ist.
    Ich Depp wohne in einer 1 Raum Wohnung sie in einer 3 Raum Wohnung und soll ihren Wohlstand finanzieren. Kein Wunder wenn immer mehr Männer auf nimmer Wiedersehen verschwinden und in den Zeitungen steht „Bitte melde Dich“
    Gruß Karsten

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ Karsten und Janosch

    bitte keine vollständigen Namen!!! Sie werden sonst in Kürze bei Google darunter gefunden.

    Ob die Unterhaltskette unterbrochen ist, ist nicht ganz sicher. Wenn theoretischer Unterhalt nur 3 Jahre nicht geltend gemacht wird, läßt dies die Kette noch nicht abreissen.

    Allerdings verstößt sie wohl gegen bestehende Erwerbsobligenheiten. Unterhalt sollten Sie freiwillig nicht zahlen.

    Jetzt verlangt sie aber zusätzlich den Vermögensausgleich/Zugewinnausgleich.

    Damit müssen Sie zum Anwalt.

  22. Ines

    Hallo zusammen,
    ich bin erstaunt was hier so alles passiert und das Frauen den Männern das Geld aus der Tasche locken ist ja wohl ein alter Hut.Obwohl es auch viele
    vernünftige Trennungen gibt.
    Ich habe leider den ganzen Tag recharchiert und nichts passendes für mich gefunden.
    Ich habe zwei Kinder 17 J wo Unterhalt gezahlt wird, und 12 wo kein Unterhalt gezahlt wird. Selbst geh ich 7 h arbeiten und versuche über die Runden zu kommen.
    Der Vater von dem zweiten Kind hat noch zwei weitere Kinder wo er Unterhalt zahlt und mir ein Tagessatz von 1,21 € zugebilligt wird. Nun lebt dieser von Harzt IV . Ist es richtig das ich nun mein Gehalt und den Unterhalt meiner großen Tochter für uns drei aufteilen muß ? Bin auch nur Normalverdiener und weiß nicht so recht wie ich da weiter machen kann. Vom Amt bekomme ich nur dumme Sprüche.
    Danke für eure Interesse und wenn nur eine Antwort
    Ines

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ Ines

    bei Hartz IV ist nichts mehr zu holen. Für Unterhaltsvorschuss ist das Kind zu alt. Sie werden derzeit keinen Unterhalt bekommen können.

  24. Carola

    Bin seit dez 06 verheiratet. Mein Mann zahlt Unterhalt an seine 7 jährige Tochter aus einer früheren Beziehung (war nicht verheiratet mit seiner Ex und hat kein Sorgerecht für seine Tochter).
    Wird mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung für das Kind meines Mannes herangezogen?
    gruß Carola

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ Carola

    solange kein Mangelfall vorliegt, nicht.

    Wenn Mangelfall, kann Selbstbehalt gesenkt werden oder können fiktive Ersparnisse hinzugerechnet werden.

  26. Carola

    Wie bzw. Wo kann ich kostenlos prüfen lassen, ob die Berechnng zur Bestandschaft korrekt ist. Sie scheint mir im letzten Fall sehr hoch.
    Gruß Carola

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ carola

    kostenlos wohl nirgendwo, aber eine einfache Kindesunterhaltsberechnung sollte beim RA nicht mehr als 50 – 100,00 EUR kosten. Das ist bei Fehlern der Gegenseite schnell wieder reingeholt.

  28. Carola

    ich habe in der berechnung gesehen, dass aus unserer Lohnsteuererstattung, der gesamtbetrag als Einkommen bei meinem Mann angesetzt wurde. ist das denn so richtig? Dass würde ja bedeuten, dass hier letztendlich mein „Einkommen“ als Unterhaltsberechnung herangezogen wird, obwohl es nicht mein Kind ist.

    Können die Fahrkosten, die entstehen, um das Kind regelmäßig zu Besuchswochenenden zu sehen, als Aufwendungen angesetzt werden?

    Gruß Carola

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ Carola

    die Steuererstattung kann nur im Verhältnis der beiderseitigen Steuerlasten bei Ihrem Mann berücksichtigt werden.

    Fahrtkosten zu Umgangsbesuchen sind im Unterhalt idR. nicht zu berücksichtigen.

  30. Carola

    Vielen Dank für ihre wertvollen Informationen. Mein Mann erhält nun eine Neuberechnung.
    mfg Carola

  31. Karsten

    Hallo zusammen,

    ich werde am 15.04.2008 endlich nach einem 5 Jährigen verfahren gescheiden. Ich soll 3 Jahre 680 Euro unterhalt bezahlen.

    Meine Frau selber geht nicht arbeiten da sie erkrankt ist.
    Kinder sind keine vorhanden.

    Meine Frage : Wen ich jetzt neu Heirate kann der unterhalt dan gemindert werden ?? Meine zukünftige ist nicht erwebstätig und hat ein Kind.

    Ein gemeinsames Leben war bisher nicht möglich da wir dan als Eheähnliche-Gemeinschaft gesehen werden.

    Im Vorraus vielen Dank für Ihre mühe
    MFG K.H

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ karsten

    schwer zu sagen. Wahrscheinlich ändert sich nichts. Beide Ehefrauen sind dann im gleichen Rang, es sei denn, Sie waren sehr lange verheiratet, dann wäre die erste Frau vorrangig. Es hängt auch von der Frage ab, was Sie verdienen und ob die neue Gattin nicht arbeiten könnte.

  33. Karsten

    Ehedauer von 11.2001 bis 07.2003. Die Scheidung dauerte bis 15.03.2008. Mein verdienst liegt bei 2400 Netto wobei 2029 Euro unstrittig sind. Meine Lebensgefährtin könnte Arbeiten gehen.

    Ich stell meine Frage mal anders !!
    Gibt es eine möglichkeit den Unterhalt irgendwie zu kürzen ??

    Danke schon mal für die Antwort.
    MFG
    K.H

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ karsten

    das muß Ihr Anwalt entscheiden. Der Fall ist zu komplex, als dass ich hier einen vorschnellen Rat geben könnte.

    Bei dieser Ehedauer sind 3 Jahre natürlich hart, aber wenn es Unterhalt wegen Krankheit ist……..der war früher gar nicht zu befristen.

    Wichtig könnte sein, ob Ihre Frau schon bei Heirat krank war.

  35. Uwe

    Hallo, mein Anwalt hat ausgerechnet das ich mit allen zulagen netto 2930 Euro in Steuerklasse 3 verdiene, ich muss für 3 Kinder und meine Frau Unterhalt zahlen was bleibt mir an Selbsterhalt? Und wie ändert sich der Unterhalt für die kinder und der Frau wenn ich in Steuerklasse 1 komme? Mein Anwalt hat zwar gesagt ich hätte einen Selbsterhalt von 900 Euro aber so richtig glauben kann ich das nicht da müsste ich ja 2/3 meines einkommen abgeben dann hätte meine Frau mit den Kinder fast 2500 Euro incl. Kindergeld und ich kann sehen wo ich bleibe. Wenn es wirklich so stimmt wie meine Anwältin sagt das mir nur 900 euro bleiben dann werde ich auf teilzeit gehen und habe mehr vom leben.

    MfG

    U.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    man(n) zahlt nicht automatisch das an Unterhalt, was über dem Selbstbehalt liegt, wobei bei 3 Kindern schon erhebliche Beträge zusammenkommen. Einfach die Arbeit reduzieren wird aber nicht funktionieren. Das akzeptieren Gerichte nicht.

  37. Dani

    Hallo!
    Ich hab nur eine kurze Frage:
    Ich werde in Kürze geschieden. Aus dieser Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen (3 und 7), für die mein Ex Unterhalt zahlt. Wenn ich nun irgendwann doch mal wieder heiraten würde, müsste er den Unterhalt für die Kinder weiter zahlen, oder?
    Ich selber bin berufstätig. Ehegattenunterhalt ist also nicht nötig.
    Mein neuer Lebensgefährte hat selber auch zwei Kinder, für die er Unterhalt zahlt.
    Müsste er bei Heirat für meine Kinder etwa auch noch aufkommen???? Oder wie?
    Danke im voraus für die Antwort!

  38. Sylli

    @Dani

    Ihr Ex zahlt immer für seine leiblichen Kinder,
    unabhängig davon ob Sie erneut heiraten.

    Ihr Lebensgefährte zahlt nur für seine leiblichen
    Kinder aus früherer Beziehung,nicht für Ihre Kids!

    Es steht also jeweils der Vater für seine leiblichen
    Kinder in der Pflicht.

    Gruß Sylli

  39. Dani

    Hallo Sylli!

    Danke für die Information! Und so schnell!

    Liebe Grüße
    Dani

  40. elke

    Hallo. Ich habe einen 14-jährigen Sohn, der seid meiner Trennung vor 10 Jahren bei mir wohnte. Jetzt möchte er zu seinem Vater ziehen. Ich habe mittlerweile wieder geheiratet und habe noch 2 Kinder (8+3 Jahre) von meinem neuen Ehemann und arbeite nur auf Abruf (ca. 70€ monatl.).Muß ich meinem Ex-Ehemann Kinderunterhalt bezahlen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    theoretisch ja, aber Sie sind nicht leistungsfähig, da Sie unter dem SB von 900 liegen.

  42. Molymo

    Hallo Forum
    Ein eher exotisches Problem.

    Aus 7-jaehriger Ehe sind zwei Kinder, jetzt 11 und 9 hervorgegangen. Bin Projektleiter im permaneneten Auslandseinsatz. Waehrend einer langjaehrigen taetigkeit in Suedafrika hat die Mutter meiner Kinder die Scheidung eingereicht. Scheidungsfolgenvereinbarung sah die Ueberlassung unseres (vor- und ehelichen) Vermoegens (u.a. Immobilie) an die Mutter vor gegen Unterhaltsverzichtserklaerung (Ehegattenunterhalt). Die Kinder blieben mit der Mutter bei ihrem neuen lebenspartner in Suedafrika. Nach drei jahren kam die Trennung und in ihrer Panik hat die Mutter die Kinder in meine Obhut gegeben, weil sie glaubte die Beziehung zum freund retten zu koennen. Mir blieb nichts anderes uebrig als entweder den Job zu schmeissen oder die Kinder ins Internat zu geben. Letzteres haben wir (Kids und ich) gemeinsam entschieden. Ich habe immer den Hoechstsatz nach DT an Kindesunterhalt gezahlt. Jetzt hat die Mutter wieder geheiratet und zwar sehr wohlhabend weigert sich aber sich an den Kosten fuer die Kinder zu beteiligen. Ich arbeite nun freiberuflich um die 13 Wochen ferien im jahr mit den Kids verbringen zu koennen und verfliege und verwohne ca. 30.000 Euro jaehrlich um bei meinen Kindern sein zu koennen. Ich habe der Mutter (ohne eigenes Einkommen obwohl sie ausgebildete PTA ist) eine 1/3 sie, 2/3 ich Regelung vorgeschlagen. Sie lehnt kategorisch ab. Hatte eine Unterhaltsklage vor Gericht Aussichtschancen?

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ molymo

    Grundsätzlich ist die Mutter vom eigenen Einkommen her nicht leistungsfähig, aber wenn der Gatte wirklich reich ist, sie noch Vermögen hat (Immobilie) und ihr eine Erwerbsobliegenheit zuzumuten ist, sehe ich Chancen, zumal die Kinder minderjährig sind und sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit besteht.

    Ich würde es jedenfalls probieren.

  44. elif

    hallo
    eine frage mein freund war mal verheiratet mit scheidungsjahr 3,5jahre ohne kind .die sind seit 2006 juni geschieden.die ex arbeitet nicht hat aber einen neuen freund.die wollen von meinem freund für die ex unterhalt haben wie lange bitte soll er noch für die zahlen???er verdiente bis august netto 2000euro jetzt ist er arbeitslos und will solange nicht mehr arbeiten bis er nicht mehr für die ex zahlt wobei er auch recht hat.meine frage ist ich selber bin auch am arbeiten und verdiene auch netto 2000euro was ist wenn wir heiraten???und er wieder normal arbeitet und 2000euro netto verdient??muss er dann weiter zahlen weil in sein haushalt 4000euro rein kommen???die ex ist jung und kann arbeiten hat auch keine kinder weder von ihm noch von dem neuen also kann die doch arbeiten wofür überhaupt soll er noch zahlen wenn er mit der ex seit2006juni nix mehr zu tun hat???bitte um antwort ich überlege schon mich nur deshalb zu trennen will bestimmt nicht noch das mein zukünftiger mann sein verdientes geld an seine ex zahlt bzw das die mein einkommen dazu berechnen.

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ elif

    lassen Sie es auf eine Klage ankommen.

  46. Tina

    Hallo,

    ich weiß mir keinen Rat mehr. Ich bin geschieden (seit Jan 2002) und habe aus dieser Ehe 3 Kinder. Seit Mai 2002 bin ich wieder verheiratet. Mein Ex-Mann zahlt für unsere gemeinsamen Kinder keinen Unterhalt. Seit 6 Jahren muss ich für meine Kinder den Unterhalt einklagen, insgesamt hat sich ein Kindes- Unterhaltsrückstand von über 12.000 € aufgebaut. Gerichtsvollzieher, Polizei, DU-DU vom Richter, nichts hilft. Er ist wohl selbstständig, auch wieder verheiratet und hat noch ein Kind bekommen, wohnt in unserem ehemaligen Haus und hat 2 Autos.
    Seine Frau arbeitet nicht, hat aber eine Edel-Hundezucht.
    Nun hat mein jetztiger Mann Firmen-Insolvenz anmelden müssen. Unterhaltstechnisch ist er nur unserer gemeinsamen kleinen Tochter verpflichtet. Für meine anderen 3 Kinder ist niemand zuständig. Ich arbeite auch, das ist keine Frage, aber da nur ein selbstbehalt von 1500 € für meinen Mann angerechnet werden kann, ist es sehr knapp bei uns. Ich wollte nun für meine 3 Kinder Hartz 4 beantragen. Geht nicht, nur für die ganze Familie. Unterhaltsvorschuss trifft für meine Kinder auch nicht zu, da wieder verheiratet. Selber Schuld war der O-Ton des Amtes.
    Ich verstehe nicht, dass ich für meine Kinder keinerlei Handhabe besitze. Mein Exmann lebt dickefellig im Haus und sitzt die Geschichte aus! Mittlerweile ist mein ältestes Kind über 18, sie will nächstes Jahr studieren, 2 Jahre später die nächste.
    Wer ist denn nun zuständig in so einem Fall?
    Keiner weiß richtig Bescheid und ich verliere den Glauben an unser Rechtsystem! Kinder haben Rechte?? WO??? Warum kann mein Exmann das so machen? Zivilrechtlich habe ich ihn auch schon verklagt. Mindestens 200 € sollte er monatlich zahlen. Jaja, will er auch. 6 mal kam das Geld. Ich sollte ja froh sein, dass ich überhaupt etwas bekäme.
    Aber wahrscheinlich wird er es irgendwie durchkriegen und unsere Kinder damit bestrafen, dass ich den Mut hatte, zu gehen. Ist wahrscheinlich auch eh egal.

  47. Carmen

    Hallo, bin 16 Jahren verheiratet, habe eine 13 jährige Tochter und einen 15 jährigen Sohn.
    Jetzt meine Frage, mein Mann hat mich oft betrogen und möchte mich von ihm trennen, habe selbst auch einen Freund kennengelernt. Jetzt wollte ich wissen, wenn ich zu meinem Freund ziehe, bekomme ich dann Unterhalt von meinem Mann für mich?

    Lieben Dank im vorraus

  48. Uwe

    hallo zusammen,

    ich hätte da mal eine frage. meine von mir geschiedene frau erhält von mir ca. 240,-€ ehegattenunterhalt. zusätzlich zahle ich noch für den unterhalt unseres 9 jährigen kindes, aber dies sei hier mal unberücksichtigt.

    meine ehemalige frau lebt wieder in einer beziehung, hat kürzlich wieder geheiratet und erwartet von ihrem neuen ehemann ein kind.

    bin ich ihr gegenüber weiterhin unterhaltspflichtig? eventuell weil sie wegen unseres gemeinsamen kindes noch nicht wieder zu 100% arbeiten gehen kann?

    vielen dank schon jetzt für eine antwort,
    Uwe

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ carmen

    wenn sie einen grundsätzlichen Unterhaltsanspruch gegen ihren Mann haben, wird der Zusammenzug mit ihrem Freund noch nicht automatisch den Unterhaltsanspruch entfallen lassen. Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau ist erst dann verwirkt, wenn es sich bei der neuen Beziehungen um eine gefestigte neue Partnerschaft handelt. Wann eine neue Partnerschaft gefestigt ist, steht möglicherweise auf dem juristischen Prüfstand, bisher gingen die Gerichte davon aus, dass dies erst nach 1,5 bis 2 Jahren der Fall wäre.

    Inwieweit sich eine Erwerbsobliegenheit für sie auf ihren Unterhaltsanspruch auswirkt, kann ich nicht beurteilen.

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    grundsätzlich ist der neue Ehemann zum Unterhalt vorrangig verpflichtet. nur unter bestimmten Umständen, kann dann neben der geschiedene Mann auf Unterhalt in Anspruch genommen werden. Zu Details kann dies hier nichts ausführen.

  51. Jürgen von M.

    Hallo, habe folgende Frage:

    mein Sohn wird im nächsten Jahr 18 Jahre alt. Momentan besucht er noch die Realschule und wird laut Aussage der Mutter (zu der ich, ebenso wie zu meinem Sohn, seit 15 Monaten keinen Kontakt mehr habe) das Gymnasium auf dem 2. Weg nach machen. Ich war mit der Kindsmutter nicht verheiratet, habe aber seit dem 1. Tag Unterhalt für meinen Sohn bezahlt. Wie sieht das ab dem Oktober im nächsten Jahr aus? Muss nun mein Sohn wg. der neuen Unterhaltssumme auf mich zukommen oder wäre es besser, wenn ich auf ihn zukomme? Welche Einkünfte werden hier einbezogen? Welche Einkünfte der Mutter, die seit ca. 6 Jahren mit einem neuen Lebensgefährten zusammen lebt und gut verdient? Ich bin im Außend. tätig und verdiene auch nicht schlecht. Wird hier auch die Spesenabrechnung und der Dienstwagen mit einbezogen? Wenn ich nun sehe, dass er nicht das „Zeug“ hat, die FOS zu bestehen (schlechte Noten, Anwesenheitspflicht in der Schule, etc.) kann ich den Unterhalt einfach aussetzen oder streichen? Es kommt noch hinzu, dass die Kindsmutter eine Eigentumswohnung 07 gekauft hat, in der mein Sohn (und sein Halbbruder -der nicht vom jetzigen Lebenspartner stammt-) sowie die Kindsmutter und ihr Lebensgefährte darin wohnen (soviel ich weiß, zahlt er ihr einen gewissen Mietanteil). Wie verhält sich die Unterhaltssituation? Danke JvM

  52. Jürgen von M.

    Ahhh, habe etwas vergessen: den Unterhalt, den ich momentan bezahle, haben wir gemeinsam geregelt (das Jugendamt wurde vor ca. 3 Jahren „ausgeschalten“, da ich zuviel bezahlt hatte und wir uns auf ein niedrigeres Niveau ohne das Zutun des JA geeinigt hatten). Heute ist die Situation der Kommunikation wieder etwas verschnupfter, deshalb auch die obigen Fragen. Danke

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen v m

    zunächst ändert sich mit Volljährigkeit des Kindes vieles. Bitte suchen Sie oben mit der Suchfunktion nach“ Unterhalt volljähriger“. Dort werden sie bereits einiges finden. Mit der Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird voll angerechnet und der verbleibende Restbedarf wird aufgeteilt nach den verschiedenen Einkommen der Eltern.

    Was die Spesen angeht hängt es davon ab, ob diese als Pauschalbetrag gezahlt werden, dann fällt in der Regel 1/3 davon in die unterhaltsrechtliche Einkommensberechnung

    oder

    ob sie für konkret entstandene Aufwendungen gezahlt werden, dann sind Spesen unterhaltsrechtlich nicht relevant. Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, ist Teil des Einkommens.

    Teil des Einkommens der Mutter ist auch der Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie, wobei die Zinsbelastungen und die verbrauchsunabhängige Kosten dagegen gerechnet werden können.

    Ein ganz anderes Problem ist die Frage, was bei einem schulischen Versagen des Kindes zu unternehmen ist. Dies hängt stark vom Einzelfall ab und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.

    Ich würde raten, kurz vor Volljährigkeit des Kindes einen Fachanwalt zu beauftragen und die Unterhaltsfrage klären zu lassen.

  54. Ritchi

    Hallo, mein Probl ist folgendes.

    Ich lebe seid gut 1,5 Jahren getrennt, habe zwei kinder 14 u. 16 Jahre alt. Lebe seid über einem Jahr mit einer neuen Partnerin zusammen, die jedoch kein eigenes Einkommen hat und auch keinen anspruch auf Hartz4, weil ich zuviel verdiene, (Eheähnliche Gemeinschaft).
    Meine Exfrau lebt mit unseren Kindern in unserem Gemeinsamen Haus und ich wohne zur Miete in einer anderen Wohnung.
    Mein monatl. Netto Einkommen liegt bei ca. 1850€.
    Davon zahle ich jeden Monat 632€ Kindesunterhalt.

    590€ Abtragung für das Haus.

    Ca. auf den Monat gerechnet 130€ an Gemeinsamen Versicherungen für die Ex.

    138€ Freiwillige Krankenversicherung für meine neue Partnerin.

    490€ Miete und Nk. für meine Wohnung.

    90€ für eigene Versicherungen, wie Auto Unfall, etc.

    Kosten für Benzin, Lebensmittel, Kleidung und dingen die man halt zum leben braucht, belaufen sich nochmal auf ca. 200€ im Monat.

    Alles zusammen also mehr wie ich verdiene, mein Konto ist ständig im Minus.
    Die Scheidung ist am laufen, meine Ex denkt aber ich zahle zu wenig und fordert immer mehr.
    Sie selber hat einen 400€ Job und machte vor kurzem eine Erbschaft von 50 000€.
    Ich werde auch von einem Rechtsanwalt vertreten, komme aber irgendwie nicht weiter.
    Alle versuche, die forderungen meiner Ex über Jugendamt oder Amtsgericht etwas zu reduzieren, verliefen bisher im Sande.
    Ich muss zahlen.
    Meine Freundin schreibt jeden Monat über 30 Bewerbungen und wir suchen auch nach Mini Job`s, zur zeit leider erfolglos.
    Auch ich möchte noch einen Nebenverdienst, dass ich alles zahlen kann, aber auch da ist nichts zu finden.
    Ich bin etwas verzweifelt und möchte fragen ob jemand einen Rat hat was ich tun kann.
    Ich wäre sehr Dankbar

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ ritchi

    ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Ihren Einkommensverhältnissen und dem was sie zahlen, Ihre Frau noch einen weitergehenden Anspruch hat. Vielmehr sind die Kinder in einem Alter, in dem bei ihrer Frau eine volle Erwerbsobliegenheit verlangt werden kann. Sie wird also nachweisen müssen, dass sie sich entsprechend um einen Vollzeitjob bemüht. Kann sie diesen Nachweis nicht erbringen, würde sie mit einem fiktiven Einkommen belegt werden, welches einem Vollzeitjob nach ihrer Ausbildung und ihrer Möglichkeiten entspricht.

  56. susi

    Hallo,ich hab da mal ne Frage.
    Mein Freund hat 2 Kinder von 2 verschiedenen Frauen(4 und 6 J.)die verdienen beide richtig gut(1Fr.2000, 2Fr.1600),Er selbst auch.(1800,-)Wir sind seit 4 jahren ein paar und wollen bald Heiraten.Ich arbeite auch und verdiene 900,- wirt mein einkomen dan auch mit für die Kinder berechnet?oder bleib es so wie es ist? was ist wenn wir jetzt auch ein Kind bekommen muss er dan weniger an die Kinder zahlen?

  57. RA Thomas von der Wehl

    @Susi

    Ihr eigenes Einkommen wird nicht direkt für Unterhaltsleistungen des Ehepartners herangezogen, allerdings in Mangelfällen kann es sein, dass der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners gesenkt wird. Bei dem Einkommen ihres Partners liegt aber kein Mangelfall vor.

    Wenn Sie ein gemeinsames Kind bekommen, wird der Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt, auf die dann 3 Kinder verteilt. Ob sich dadurch etwas an den derzeitigen Zahlungen ändert, kann ich nicht beurteilen.

  58. susi

    Danke schön für die schnelle und hilfreiche Antwort:-) Wenn es so bleib wie es momentan mit dem Beitrag ist und nicht höher wird,bin ich ja beruigt.Also können wir ruig Heiraten ohne angst zu haben,das ich auch noch drauf zahle muss,stimts?????

  59. susi

    Ich hab da noch eine frage,ich hoffe Du kannst mir da auch helfen.Haben die Kinder von meinem freund anspruch auf das Geld,was er im Ausland bekommt wenn er vom Bund her,dort hin muss? was ist den wenn er jetzt um die 2000,-verdienen würde,dann müsste er doch auch mehr bezahlen,oder hat das nach oben hin irgend wann ein einde?

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ susi

    Der Mehrverdienst durch den Auslandsaufenthalt wird häufig durch konkrete Mehrkosten wieder „aufgefressen“. In diesem Falle würde sich die Unterhaltsberechnung nicht verändern. Sollten der Mehrverdienst allerdings keine konkrete Mehrkosten entgegenstehen, könnten sich die Unterhaltszahlungen verändern. Grenzen setzt die Düsseldorfer Tabelle erst bei Einkommen von über 5.000 € netto.

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  61. Elli

    Mein Mann zahlt seinem fast 20 jährigen Sohn aus erster Ehe regelmäßig Unterhalt.Er besucht noch die Schule und teilte uns nun mit, dass er nochmals 2 Jahre die Schule besuchen wird. Kann man da eigentlich was anrechnen, da wir jetzt verheiratet sind und ich auch 2 Kinder haben, die zur Schule gehen.Ich selbst war verwitwet. Wir müssen ja auch sämtliche Kosten gemeinsam tragen.

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ elli

    ich gehe davon aus, dass die 2 Kinder, von denen Sie sprechen, keine gemeinsamen Kinder sind. In diesem Falle werden diese Kinder bei Ihrem Ehemann unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt.

    Ein volljähriges Kind, unter 21 Jahren, unverheiratet, in Schulausbildung und im Haushalt eines Elternteils lebend, ist ein so genannter privilegierter volljähriger und steht unterhaltsrechtlich im 1. Rang. Erst wenn dessen Ansprüche vollständig erfüllt sind, kommen überhaupt andere in die Unterhaltsberechnung hinein.

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  63. Anetta

    hallo
    ich habe eine frage , mein mann und ich wollen uns trennen bzw.er ist schon ausgezogen . Ich werde auch nächste woche die scheidung einreichen. Das problem ist mein mann hat letztes jahr insolvenzangemeldet . Er verdint ca 2300 euro netto( plus überstunden und spesegeld ) die pfenbarer betrag bei 2 unterhaltsplichtigen personen ist ca. 270 eur . Meine frage ist wie wird den pfendbarer betrag gerechnet so wie bisher (2unterhaltpflichtige )oder hat er dann nur 1 unterhaltpflichtige person ? steht mir dann noch unterhalt ?

  64. Baumi

    Hallo zusammen,

    ich, 48 Jahre alt, seit 2004 geschieden, 2 Kinder (12 und 15 Jahre alt), die ich dank Beeinflussung der Mutter schon drei Jahre nicht mehr gesehen habe, habe eine neue Lebensgefährtin, die ich im August heiraten werde. Sie wünscht sich ein Kind.

    Ich zahle zur Zeit noch fast 1200 Euro Unterhalt für meine Ex und die beiden Kinder, da sie angeblich nicht arbeiten kann.

    Ändert sich der Unterhalt an meine Ex (nicht an die Kinder) mit der Heirat?
    Ändert sich der Unterhalt an meine Ex, wenn meine zukünftige Frau ein Kind von mir zur Welt bringt?

    Wenn ja: Wie stelle ich es an, den Unterhalt für meine Ex zu kürzen oder einzustellen?

    Brauche ich da wieder einen Anwalt, der mich Geld kostet, was ich nicht habe?

    Vielen Dank für die Antworten …. ich bin mal gespannt.

    Gruß, Baumi

  65. Baumi

    Ach,

    was ich noch vergessen habe:

    Im April kam es zu einer Sonderzahlung von 100 Euro pro Kind.

    Ich habe meine Bank veranlasst, zum nächsten 1. vom Unterhalt für Ex und KindER 100 Euro einzubehalten.

    Ist das rechtens?

    Gruß, Baumi, der Geplagte.

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ baumi

    Die Frage, wer welchen Unterhalt verlangen kann, hängt von der Rangfolge ab. Im 1. Rang sind alle minderjährigen und privilegiert volljährigen Kinder.

    Im 2. Rang sind die Ehefrauen, die entweder Kinder erziehen oder langjährig verheiratet sind. Wenn Sie also wieder heiraten, wäre Ihre neue Frau erst im 3. Rang und daher unterhaltsrechtlich praktisch nicht zu berücksichtigen. Erst wenn Sie mit ihrer neuen Frau ein Kind haben, wäre dies neue Kind auch im 1. Rang und die neue Frau mit der geschiedenen Ehefrau gleichberechtigt im 2. Rang. Sodann wären die Unterhaltsbeträge völlig neu aufzuteilen.

    Inwieweit Sie derzeit die Möglichkeit haben den Unterhalt zu kürzen, kann ich nicht beurteilen. Dies ist eine Frage, die ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen muss.

    Hinsichtlich der Sonderzahlung waren sie berechtigt, 1/2 davon einzubehalten.

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  67. Baumi

    Guten Tag,

    ich habe da jetzt noch ne Frage, auf die mich ne Bekannte gebracht hat:

    Wenn ich nun heirate und sich somit meine Lohnsteuerklasse ändert, sich auch darum mein Einkommen verbessert, das Gehalt meiner Frau zu dem Meinen dazugezählt wird ….. könnte ich ich dann zum MEHR Unterhalt verpflichtet werden???

    Ich meine, es kann ja wohl nicht angehen, dass mit dem geringen Gehalt meiner zukünftigen Ehefrau auch noch die Arbeitsunlust meiner Exfrau finanziert wird …..

    Gruß, Baumi

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ baumi

    wahrscheinlich eine Antwort, die nicht erfreulich ist, aber ich gebe nur wieder, was aktuelle Rechtsprechung ist, die nicht immer auf mein Verständnis stößt. Lesen Sie bitte meinen Artikel hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

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  69. Baumi

    Guten Morgen Herr von der Wahl,

    vielen Dank für den Link.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wäre es dann besser erst zu heiraten, wenn ein Kind unterwegs ist?

    Mir geht es darum, dass ich und meine zukünftige Frau von unseren gemeinsamen Einkommen etwas besser leben können, als zur Zeit und das meine zukünftige Frau keinen finanziellen Nachteil hat, nur weil ich fast 1200 Unterhalt für Exfrau und zwei Kinder zahlen muss.

    Wie schon einmal erwähnt, sind meine Kinder 12 und 15 Jahre alt und gehen auf eine Schule, die Ganztagsbetreuung anbietet.

    Trotz alledem hat der Richter am Amtsgericht Groß-Gerau Mitte letzten Jahres entschieden/vielmehr kam es zu einem Vergleich, dass meine Exfrau für weitere vier Jahre Unterhalt für sich bekommt, was ich nicht so ganz nachvollziehen kann.

    Es wären dann 10 Jahre (nach 10 Jahren Ehe), in der ich meine Exfrau weiter unterstützen MUSS, weil sie keine Lust hat, sich in irgend einer Art um Arbeit zu bemühen.
    Das wird ihr offenbar zugestanden, ich soll aber anteilig von jedem Cent, der mir mehr bleibt, ihr anteilig etwas abgeben und dies, obwohl sie die Kinder derart beeinflusst, dass diese seit nunmehr drei Jahren nicht mehr zu mir möchten.

    Kann ich mir denn überhaupt erlauben, mit einem Beamtengehalt in A9 gehobener Dienst, noch einmal zu heiraten und an eine neue Familiengründung zu denken, oder werden meine zukünftige Frau und ich dann bei diesen Unterhaltsverpflichtungen weiterhin das Leben von Erwerbsuntätigen führen müssen?

    Wir hatten eigentlich vor, uns am 21.08.2009 zu trauen. Nur möchte ich auf keinen Fall meine Lebensgefährtin in eine Lage bringen, wo es uns beiden dann vorn und hinten finanziell nicht mehr reicht.

    So langsam verliere ich den Glauben an diesen „Rechtsstaat“.

    Sehr geehrter Herr von der Wahl,

    Sie können gerne ganz offen antworten, denn ich weiß zur Zeit nicht mehr, was ich machen soll.

    Meine Lebensgefährtin möchte gerne ein Kind und ich dachte, dies geht nicht, ohne verheiratet zu sein ….

    Mit freundlichen Grüßen,

    Baumi

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ baumi

    wenn Sie heiraten, ohne dass ein Kind in der neuen Ehe geboren wurde, wäre Ihre neue Frau im Rang hinter der alten Ehefrau und die finanziellen Vorteile der neuen Ehe würden jedenfalls teilweise der alten Ehe zugute kommen.

    Wenn Sie erst dann heiraten, wenn ein Kind kurz vor der Geburt steht, wäre ein weiteres Kind im 1. Rang und die neue Ehefrau, weil sie ebenfalls ein Kind betreut, gleichberechtigt im 2. Rang neben der alten Ehefrau. In diesem Fall müsste der Unterhaltsanspruch komplett neu berechnet werden und würde sich für die alte Ehefrau wahrscheinlich deutlich reduzieren.

    Das gleiche Ergebnis würde allerdings auch erzielt, wenn sie gar nicht heiraten. In diesem Falle wäre die Kindesmutter ebenfalls im gleichen Rang wie die geschiedene Ehefrau (§ 1609 Nr.2 BGB) und hätte Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB.

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  71. Thomas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe für Nachehelichen Unterhalt eine Nachzahlung
    zu leisten. Diese resultiert aus einem verlorenen OLG
    Prozess aus Anfang 2009. Die Nachzahlung bezieht
    sich auf die Monate Feb.08 bis Juli 08.
    Die Anwältin meiner Ex Frau fordert auch Zinsen.
    Hier meine Frage: Wie hoch ist der Zinssatz?
    Mir ist eigentlich ein Zinssatz von 5% Punkten bekannt.
    Die Anwältin berechnet aber über 8% !
    Ist das zulässig? Ich muss allerdings dazu sagen, dass
    zwischenzeitlich 2 mal gemahnt wurde. Diese Anmahnungen,
    bzw. Aufforderungen sind zu Händen meiner Anwältin geschickt
    worden und diese wurden mir nicht zur meiner Kenntnis
    weitergeleitet. Erst als die letzte Aufforderung mit Androhung
    der Zwangsvollstreckung kam, hat meine Anwältin mich schriftlich
    informiert, mit der Bitte der Erledigung. Das hat mir natürlich
    mächtig Stress eingebracht.

    Mit freundlichen Grüßen. Thomas

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    Verzugszinsen werden berechnet mit 5% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz lag ab dem 1.7.08 bei 3,19%, so dass eine Berechnung mit mehr als 8% Verzugszinsen berechtigt sein dürfte.

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  73. Baumi

    Guten Morgen Herr von der Wahl,

    Sie schrieben:

    „Das gleiche Ergebnis würde allerdings auch erzielt, wenn sie gar nicht heiraten. In diesem Falle wäre die Kindesmutter ebenfalls im gleichen Rang wie die geschiedene Ehefrau (§ 1609 Nr.2 BGB) und hätte Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB.“

    —> In diesem Falle käme ich aber nicht von der Lohnsteuerklasse 1 in die Lohnsteuerklasse 3, was für uns beide dann günstiger wäre!?

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank noch mal und viele Grüße,

    Baumi

  74. Sonja

    Lieber RA von der Wehl,
    mein Ehemann hat eine 6 jährige, uneheliche, Tochter. Nach ca. 2 Jahren Gerichtsprozeß, Kinderpsychologe, Zeugenanhörungen etc. lebt die Kleine nun bei uns, die Mutter ist zu ihrem neuen Ehemann ins Ausland gezogen. Das Abr liegt bei meinem Mann. Wir haben dem Jugendamt die Beistandschaft zwecks Unterhaltszahlungen vor ca 6 Monaten gegeben. Nun stellt sich heraus, dass sie ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1003 Euro haben soll (sie arbeitet Vollzeit als Friseurin,40 Stunden, hat aber immer montags frei), abzüglich ihres Selbstbehaltes von 900 Euro, kann sie nunmehr nur 103 Euro Kindesunterhalt zahlen.
    Sie haben ja schon desöfteren erwähnt, dass der Selbstbehalt, sofern man nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, also ein Mangelfall, dass man diesen Selbstbehalt kürzen kann. Der neue Ehemann der Kindesmutter ist ebenfalls berufstätig, sogar als Geschäftsführer. Es gibt also ein Familieneinkommen. Wer entscheidet denn darüber, ob der Selbstbehalt gekürzt wird? Sollten wir lieber mit Hilfe eines Familien-RA erneut eine Berechnung vornhemen lassen? Müßte nicht ein fiktives Einkommen angerechnet werden, welches sie montags verdienen könnte, damit zumindest der Mindestunterhalt bezahlt werden kann? Kann man den Selbstbehalt wirklich nur heruntersetzen, wenn der Unterhaltsschuldner für den eigenen Selbstbehalt nicht sorgen kann? Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie mir eine Antwort geben könnten. Vielen Dank!

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    Eine endgültige Entscheidung kann nur ein Familiengericht treffen.

    Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist zwar eine kostenlose staatliche Leistung, aber was kostenlos ist, muss nicht immer gut sein. In der Regel wissen auch die Mitarbeiter des Jugendamtes, wie Unterhaltsansprüche zu berechnen sind.

    Meine grundsätzliche Empfehlung ist aber, einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen. Ein Unterhaltsschuldner, speziell wenn es sich um Kindesunterhalt handelt, hat es bei uns sehr schwer, wenn er nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann. Wenn dieser Unterhaltsschuldner dann auch noch wieder verheiratet ist und der Ehepartner eigene Einkünfte erzielt, würden unsere Familiengerichte beinahe obligatorisch den Selbstbehalt dahingehend senken, dass jedenfalls der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gewährleistet wäre.

    Ob in ihrem Falle eine Rolle spielt, dass die Kindesmutter im Ausland lebt und welche Verhältnisse dort herrschen, kann ich nicht beurteilen. So ist in Ländern, in denen das Lebenshaltungsniveau über dem der Bundesrepublik liegt, der Selbstbehalt zu erhöhen während in anderen Ländern, wo dieses Niveau unter unserem liegt, der Selbstbehalt zu senken wäre.

    Dies alles wird nur ein versierter Anwalt rechtlich richtig einordnen können.

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  76. Sonja

    Lieber Herr von der Wehl,
    tausend Dank erstmal, das Sie geantwortet haben!!!!
    Dann verstehe ich es also richtig, dass der Selbstbehalt der Mutter eigentlich herabgesetzt werden müßte, da ja der neue Ehemann ebenso ein eigenes Einkommen hat, obwohl die Mutter für ihren eigenen Selbstbehalt alleine aufkommt?
    Es handelt sich übrigens um Österreich, 5% Kaufkraftunterschied wurde schon berücksichtigt.
    Die Dame vom Jugendamt ist wirklich sehr sehr nett, und auch mit Sicherheit sehr versiert auf Ihrem Gebiet, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Kindesmutter so einfach mit 103 Euro Kindesunterhalt davon kommen kann, zumal wir auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommen, da mein Mann und ich ja verheiratet sind. In diesem Falle geht der Staat davon aus, dass ich das Kind mitgeheiratet habe. Es geht letztendlich nur um die Belange des Kindes. Dürfte ein RA zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Unterhaltsneuberechnung durchführen, obwohl das Jugendamt dieses bereits getan hat? Herr von der Wehl, ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Mühe und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend! Vielen lieben Dank für Ihre Antwort! Ganz herzliche Grüße aus Hamburg!

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    die Beistandschaft können Sie jederzeit beenden und die Sache einem RA übertragen.

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  78. Baumi

    Guten Tag Herr von der Wahl,

    ich sende hier meine vorherige Anfrage noch einmal, da ich keine Antwort erhalten habe.

    Sie schrieben:

    “Das gleiche Ergebnis würde allerdings auch erzielt, wenn sie gar nicht heiraten. In diesem Falle wäre die Kindesmutter ebenfalls im gleichen Rang wie die geschiedene Ehefrau (§ 1609 Nr.2 BGB) und hätte Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB.”

    —> In diesem Falle käme ich aber nicht von der Lohnsteuerklasse 1 in die Lohnsteuerklasse 3, was für uns beide dann günstiger wäre!?

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank noch mal und viele Grüße,

    Baumi

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ baumi

    die günstigeren Steuerklassen bekommen natürlich nur verheiratete Ehepaare. Ob und inwieweit sich das allerdings für Sie auswirkt und ob die negativen Auswirkungen nicht fast überwiegen, kann ich nicht beurteilen.

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  80. Baumi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mein „Vertrauen“ an die deutsche „Rechtsprechung“ hat wieder ne Macke bekommen.

    Die Faulenzer werden hier hofiert und der, der arbeitet, unterstützt den Erzfaulenzer.

    Gute Nacht Deutschland, wenn ich jünger wäre, wäre ich schon irgendwo in Südamerika und der deutsche Staat, der sich ja Kinder wünscht, dürfte diese und ihre erzfaulen Mütter (das soll nicht allgemein gelten) unterstützen.

    Bei solchen Gesetzen kann ich jedem Mann, der einigermaßen gut verdient nur abraten, zu heiraten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Und wie sagte der erste von vielen RA’s meiner Exfrau (sie kann es sich ja leisten, denn sie bekommt Prozesskostenhilfe, da sie ja kein Einkommen, sondern NUR Unterhalt erhält):

    „Frau B., von einem Beamten geschieden zu werden, gleicht einer lebenslangen Rente oder einem Lottogewinn!“

    Gute Nacht Deutschland!

  81. Michaela

    Hallo,

    Mein Lebensgefährte bezahlt für seine 7 jährige Tochter Unterhalt und statt Ehegatenunterhalt muss er die Kredite die in der Ehezeit aufgenommen wurden(beide Eheleute sind Kreditnehmer)abbezahlen.

    Seine Ex-Frau hat Fleischereifachverkäuferin gelernt und geht als Aushilfe in einem Kiosk arbeiten.
    Es wundert mich nur das Sie mindestens 5x in der Woche da arbeitet,teilweise sogar ganztags.
    (Das Kind ist dann bei Ihrer Mutter oder Schwester)
    Wir haben die Vermutung das sie mehr Lohn bezieht als sie angibt.
    WIE BEKOMMEN WIR IHRE TATSÄCHLICHE EINKOMMENSVERHÄLTNISSE RAUS?????
    Müssen wir erst einen Privatdedektiv beauftragen!

    Die Ex wohnt in einem Bungalo mit riesigem Garten im besten Viertel des Nachbarortes -dieser gehört ihrer Mutter.
    Sie fährt 2x im Jahr in Urlaub-natürlich nur in 5 Sterne Hotels……
    Woher hat sie das Geld!?

    Bei der Trennung hat mein Lebensgefährte nichts ausser einem Feldbett und seine Bekleidung mitgenommen.
    Alle Möbel uns das „dicke Auto“ hat er ihr überlassen.Das gesammte Kindergeld erhält sie.

    Aber ständig jammert sie das sie mehr Unterhalt brauch.

    Wir möchten gerne im September heiraten….aber nur wenn Sie davon keinen Vorteil hat.

    Muß sie sich an der hälfte der Kreditsumme beteiligen?
    Schließlich hat sie genug Unterstützung bei der Kindesbetreuung(auch wir bieten uns immer wieder an-und die kleine ist sehr sehr gerne bei uns).
    Sie könnte voll arbeiten gehen.

    Wie wird mein Einkommen angerechnet?

    LG

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ michaela

    Das tatsächliche Einkommen eines Unterhaltsschuldners oder Unterhaltsgläubigers herauszubekommen, ist häufig schwierig. Es gibt da keinen allgemeinen gültigen Ratschlag. Manchmal kann tatsächlich nur ein Privatdetektiv helfen.

    Ob die Frau sich an den Schulden beteiligen muss, hängt sicherlich auch von ihrem Unterhaltsanspruch ab.

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  83. roro

    Hallo sehr geehrter Herr von der Wehl, meine Ex – Frau hat nach 6 – jähriger Lebenspartnerschaft ihren Lebensgefährten im Mai diesen Jahres geheiratet. Muss ich trotzdem noch für meinen 17 jährigen Sohn Unterhalt bezahlen? Wir haben bis dato kein angespanntes Verhältnis gehabt und sie sagte mir auch ganz frech ins Gesicht, das sie aufgrund der Steuerklassenänderung ca.3800 € netto zur Verfügung haben, und ich krabbel finanziell auf dem Zahnfleisch. Mit freundlicher Erwartung Ihrer Antwort, und noch einen sonnigen Tag RORO.

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ roro

    die Wiederheirat der Kindesmutter änderte üblicherweise nichts an dem Unterhaltsanspruch des Kindes. Nur in wirklichen Ausnahmefällen, in denen ein krasses Missverhältnis zwischen dem Einkommen in der Kindesmutter und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindesvaters besteht, könnte darüber nachgedacht werden, ob die Zahlung von Kindesunterhalt noch der Billigkeit entspricht.

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  85. Gerrit

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,
    meine Lebensgefährtin zahlt Unterhalt für im Ausland lebende Kinder. Würde sich die Bemessung der Unterhaltszahlung nach einer Heirat durch mein (deutlich höheres) Einkommen verändern?

    Jerry

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ gerrit

    grundsätzlich ist das Einkommen des Ehepartners für die Bemessung des Kindesunterhaltes aus einer vorangegangenen Beziehung nicht maßgeblich.

    Dies kann dann anders werden, wenn der Unterhaltsschuldner nicht einmal den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen kann. In diesen Fällen überlegen die Gerichte, ob der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners durch das Einkommen des neuen Ehepartners gesenkt werden könnte, so dass jedenfalls der Mindestunterhalt gewährleistet wäre.

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  87. Kai

    Hallo,
    brauche bitte dringend Askunft: bin von meiner Frau getrennt, nächster Monat Scheidungstermin. 2 eheliche Kinder, 4 und 6. Meine Ex-Frau verdient als Beamtin netto 2700 Euro, ihr neuer Lebensgefährte ca 4000 Euro. Ich verdiene netto 1340 Euro, meine Lebensgefährtin 900 Euro. Die Kinder leben bei der Mutter. Ich trage die Kosten für das gemeinsame Haus allein,da sie ausgezogen ist. Ich möchte nächstes Jahr wieder heiraten. Habe ich irgendeine Chance nicht „gemolken“ zu werden im Angesicht des hohen Verdienstes der anderen beiden? Und was passiert wenn ich in meiner neuen Ehe ein Kind bekomme, entfällt dann der Anspruch für die anderen beiden? Wir haben geteiltes Sorgerecht.

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ kai

    vielleicht hilft das:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/09/17/gesteigerte-unterhaltsverpflichtung-entfaellt-wenn-der-andere-elternteil-doppelt-so-viel-verdient/

    Der zur Verfügung stehende Betrag oberhalb des Selbstbehaltes würde unter allen Kindern aufgeteilt werden.

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  89. Karin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mein Freund und ich wollen gerne heiraten, stehen aber vor folgender Problematik:
    Er hat aus seiner geschiedenen Ehe 5 Kinder, die inzwischen alle volljährig sind. 3 befinden sich noch in der Ausbildung, er bezahlt aber nur für seine jüngste Tochter, da die beiden anderen nicht bei der Mutter leben und(Schüler-)Bafög bekommen. Den Wohnsitz können sie aber jederzeit ändern, fürchte ich. Wir haben zusammen 2 nichteheliche Kinder (1 und 4 Jahre), die auch ihm gegenüber unterhaltsberechtigt sind. Für den vollen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle reicht es für die drei Kinder nicht. Außerdem bestehen noch erhebliche Unterhaltsrückstände aus den letzten Jahren (wer kann schon den vollen Unterhalt für 5 Kinder bezahlen?). Haben meine beiden Kinder nach unserer Heirat denselben Unterhaltsanspruch wie jetzt bzw. erhöht sich der Selbstbehalt meines Freundes um diesen Betrag? Sinkt sein Selbstbehalt, da wir dann einen gemeinsamen Hausstand haben? Er zahlt dann beispielsweise keine Miete mehr, wenn wir zusammen wohnen. Ich bin seit der Geburt meines 1. Kindes arbeitslos, und wie es aussieht, wird sich das so schnell nicht ändern. Was passiert aber, wenn ich wieder verdiene? Wird mein Einkommen mitberechnet für den Unterhalt bzw. die Unterhaltsrückstände?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar; auch für einen Literaturtipp, um mich in die Problematik einzulesen. Ich habe bisher kein Buch zum Thema „Heirat eines Unterhaltspflichtigen und Anrechnung des Partnereinkommens/Vermögens“ gefunden.
    Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe. Ich bin gespannt auf eine Antwort.
    Viele Adventsgrüße
    Karin

  90. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    wenn Sie beide heiraten, ändert sich der Unterhaltsbetrag für die gemeinsamen Kinder im Prinzip nicht.

    Hinsichtlich der Altschulden aus Unterhaltsverpflichtungen wäre zu prüfen, ob hier eine private Insolvenz eine Lösung sein kann.

    Ob die Senkung des Selbstbehaltes in Betracht kommt, kann ich nicht zuverlässig beurteilen. Eher nicht. Etwas anderes kann sich aber dann ergeben, wenn Sie wieder arbeiten und selbst verdienen.

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  91. Karin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Gibt es allgemeinverständliche Literatur zum Thema wenn ich wieder arbeite?
    Viele Grüße und eine besinnliche Adventszeit!
    Karin

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ karin

    ich könnte hier nur hochspezialisierte Fachliteratur benennen, die aber teuer und kaum verständlich ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  93. @ LUISE

    Mein jetziger Mann ( heirat 2008) wurde 2000 von seiner darmaligen Ehefrau wegen eines anderen Mannes verlassen und im Januar 2002 geschieden. Die zwei Kinder blieben bei ihr und es wurde ornungsgemäßer Unterhalt (IMMER) gezahlt. An sie musste kein Unterhalt gezahlt werden da sie mit dem Mann zusammen gezogen war. Es gab aber immer wieder Sreit, weil sie immer mehr Geld für die Kinder wollte!!
    Im Juni 2006 ging sie wieder heiraten und wurde aber im Oktober 2009 wieder geschieden.
    Mittlerweile ist der große Sohn (19) im Juli 2009 zu uns gezogen, weil er sich mit seiner Mutter nicht mehr verstanden hatte. Sie hingegen bezahlt keinen Unterhalt und bekommt Hartz4. Sie will auch keinen Unterhalt bezahlen.
    Von da an ging es wieder los mit Vorwürfen an uns, dasss sie jetzt kein Geld mehr habe und die Tochter (13) nun Depressionen habe ( sie leidet noch an ADS) und deshalb auch nicht mehr arbeiten gehen könne.

    Nun will sie von meinem Mann Nachehelicher Ehegattenunterhalt zur Betreuung der Tochter.
    Nach 9 Jahren!!! Geht so was denn ???

    LG Luise

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ luise

    Ob die Kindesmutter im konkreten Fall einen Unterhaltsanspruch hat, kann ich nicht sagen.

    Theoretisch ist ein solcher Unterhaltsanspruch aber denkbar. Wenn die Betreuung der gemeinsamen Tochter wegen körperlicher Einschränkungen notwendig ist, kommt ein Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung in Betracht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  95. Emma

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe da mal ein Problem.
    Mein Mann (mit dem ich seit 2004 verheiratet bin) liegt seit 5jahren im Wachkoma (bekommt Rente von der Berufsgenossenschaft und gesetzl. Erwerbsunfähigkeits Rente, ich selber bekomme nur Kindergeld und kann leider wegen schlechter Unterbringmöglichkeit meines Sohnes im moment leider nicht arbeiten gehen und ich bin rechtlich für meinen Mann verantwortlich), wir haben einen gemeinesamen Sohn (5 1/2) und er hat noch 2 Kinder (fast 15 und fast 17) von seiner 1. Frau (die jetzt zum 3.mal verheiratet ist, noch ein Kind aus der 2. und ein weiteres Kind aus der jetztigen Ehe hat) wobei mein Stiefsohn(fast 17) die letzten 5Jahre bei mir wohnte und von mir versorgt wurde.

    Früher hat mein Mann Unterhalt gezahlt, bis mein Stiefsohn zu uns kam und abgemacht wurde, jeder hat ein Kind (von den beiden aus 1.Ehe) und man zahlt sich gegenseitig nichts.

    Jetzt will seine Exfrau meinen Stiefsohn in ihren Wohnort, in eine eigene Wohnung, zwingen (sie hat für beide Kinder, auf grund des Wachkomas meines Mannes, das alleinige Sorgerecht).

    Muss mein Mann bzw. ich jetzt wieder Unterhalt für beide Kinder zahlen, obwohl sie ja bis jetzt mit dem Geld ihres 3. Mannes (sie selber kann angeblich wegen Kankheit nicht arbeiten gehen), gut ausgekommen ist und mein Stiefsohn auch nicht mehr zur Schule geht (er macht momentan nichts und seine Schwester geht noch zur Schule) und mein Stiefsohn ja auch nicht in ihrem Haushalt leben soll?

    Vielen lieben Dank im vorraus.

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ emma

    ein Kind, welches weder in Schul- oder Berufsausbildung befindlich ist, hat in der Regel gar keinen Unterhaltsanspruch.

    Ich denke auch nicht, dass eine Mutter den minderjährigen Sohn zwingen kann eine eigene Wohnung zu nehmen und sodann von dem Vater verlangen kann, dafür Unterhalt zu zahlen.

    Ob und wie viel Unterhalt überhaupt geschuldet wird, hängt natürlich auch von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsschuldners ab.

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  97. mami

    hallo ich bin seit 5 jahren mit meinem mann verheiratet wir haben einen gemeinsamen sohn ( 5 jahre .) mein mann hat noch eine tochter von( 12 jahren ). die ex frau hat noch 2 weitere kinder

    mein mann verdient ein grundgehalt von 1700 euro da das geld für uns nicht reicht macht er viel überstunden und verdient so netto 2200- 2400 da er auch altschulden zutragen hat . wir zahlen 360euro unterhalt an seine tochter die ex verdient auch so 1000 euro plus unterhaltsvorschuss für die anderen von 250 ca plus kindergeldvon ca 500 oder so .
    ich verstehe das er vater ist und zahlen muss aber ich bin der meinung das eine mutter genau so verantwortung übernehmen muss wie der vater .ich verdiene 300 euro also zusammen haben wir 2700 -2800 unsere monatlichen festausgaben sind ohne lebensmitell schnickschnack 2300 euro wir haben 400 euro zum leben .mir ist auch klar das ein kind geld kostet aber 500 euro für ein 12 jähriges kind monatlich zubekommen ist etwas viel und von jahr zu jahr mehr ..
    mein kind wird auch älter und mein mann sein gehalt bleibt gleich wer gibt uns mehr nein wir arbeiten wie blöd und bekommen immer mehr genommen ich find das irgendwo nicht gerecht ich bin der meinung eine mutter hat auch vinanziele verpflichtungen genau so wie der vater ich geh auch arbeiten , wem sein kind wichtig ist findet arbeit wir müssen auch beide arbeiten ich find es blöd in deutschland das der vater immer zahlen muss obwohl es der mutter vinanziel besser geht lohnsteuer karte 2 allein schon
    der vater hat trotzalem die 1 karte scheisse oder.gerecht nein ..
    wir haben jetzt die 3 und die 5 karte es soll uns ja zugunsten kommen und nicht der ex sie teilt ja auch nicht das gehalt von ihrem neuen lebenspartner ja auch nicht warum müssen dann die zweite frau und das zweite kind drunter leiden ..
    wir haben auch noch einen kinderwünsch doch das geht nicht ich kann nicht meine arbeit aufgeben ich habe verantwortung über nommen für meinen ersten sohn . da bei verheirateten es grade mal 185 euro kindergeld gibt das mir reichen muss nur weil ich verheiratet bin obwohl es sich bei meinem mann nichts ändert ausser mehr kosten also wie kann es eine doppelt so viel wert sein ..
    mir wurde gesagt das ich mir vorher überlegen sollte mit wem ich ein kind mach und wenn ich heirate . warum wird bei uns (mann) alles gerechnet und bei der exfrau nicht sie kann ein mann heiraten der keine ahnung wieviel verdient und es wird nicht angerechnet wenn wir nicht verheiratet währen würde er die einser karte haben und weniger verdienen in der ehe muss doch die verantwortung geteilt werden warum wird auf der einen seite alles angerechnet und (2te ehe mann heist es pech gehabt verantwortung übernehmen ) 2 te ehe frau sollte das ja auch so sein wenn ich pech gehabt und es voher wissen sollte warum nicht bei der ex das ist doch das gleiche wir 2ten ehefrauen sind die blöden und die 2ten ehemänner haben keine verpflichtungen oder was man sollte beide vinanzielen seiten sehen es geht nicht das man die vorzüge eine ehe so splitten kann mein kind hat auch ein recht zu leben ich kann nicht her gehen und mir 360 euro unterhalt nehmen wir haben nur weniger und sie macht sich ein schönes leben gleiche rechte für alle

  98. mami

    ich bin auch mama und ich kann mich nicht zuhause in setzen und nur von einem gehalt leben ich wollte ja auch das kind die letzte entscheidung liegt bei der mutter ob ich das kind behalte oder der vater muss alles hin nehmen hat kein recht zu sagen abtreibung soweit ich es weis gehören immer zwei dazu also warum soll nur einer die finanziele verantwortung übernehemen .

    ich habe mein sohn auch gewolt ich würde mir auch gerne das recht raus nehmen zuhause zubleiben oder das geld das ich in der ehe dazu verdiene für mich zu nutzen bei uns wird auch alles in ein topf geworfen der unterhalt wird vom netto gehalt gerechnet das mein mann kriegt da wir verheiratet sind steht mir das mehr geld zu so seh ich das ich habe ja die 5 lohnsteuer das heist für mich mehr abgaben ..
    ganz einfache rechnung
    3 personen
    beide mal gleich gerechnet

    wir 2te heh
    mein mann netto 2500
    ich verdiene 300
    185 kinder geld
    minus 360 unterhalt
    2652netto

    komisch sie zu 2t ehe
    ihr mann netto 2500
    sie verdient auch mal so 300
    ihr kindergelt 185
    plus 360 unterhalt

    3365 netto

    warum ist die verantwortung eines vaters nur von der finanzielen seite zu sehen ich glaube nicht das er ein herz aus stein hat
    ich kann ja auch nicht von einem amt geld für mich verlangen oder für mein kind
    da wir in der ehe sind das heist schulden reichtum wird geteilt wo ist die logig

    und da ist es egal steuervorteile und unterhalt ausnutzen

    wenn ein mann zu viel hat heist es gleich der ex steht der gleiche luxus zu wie dem mann

    warum ist es nicht umgekehrt wenn die exfrau den luxus hat muss sie ja auch nicht
    den exmann mit finanzieren

    ich bin der meinung kind ist kind und solche finanziele unterschiede gibt es auf der hartz 4 stelle nicht da steht noch nicht mal einer erwachsenen person so viel geld zum leben zu wie meiner stieftochter 360 plus 185 kindergeld

    der unterhalt wurde bei mir noch nicht mal angerechnet als ich für unseren gemeinsamen sohn erziehungsgeld beantragt
    habe genauso muss ja auch kein unterhalt mehr für die frau gezahlt werden das heist das mein mann jetzt 500 euro mehr hat weil er an mich mal nicht zahlen muss
    komisch voher wurde gerechnet 800 steht meinem mann zu 500 mir 200 meinem sohn
    das gehalt ist gleich geblieben wir sind auch noch verheiratet die 500 euro habe ich nicht mehr was ich noch nie hatte kann ich nicht rechnen ..was soll die aussage

    sie hat verdienst 1000 euro
    mitlerweile hat sie noch 2 kinder von ihre 2ten exehe und lebt in einer beziehung
    das heist 500 euro für meine stieftochter
    die anderen kriegen 250 unterhaltsvorschuss
    plus minus 400 euro kindergeld
    komisch 3 kinder 1150euro sicher plus kindergarten kosten werden übernommen
    mietzuschuss und der lebenspartner
    frau muss man sein und schwein dan geht es dir gut
    mein mann hat sogar bewährung gekriegt unterhalt zahlen oder knast das heist wird mein mann mal arbeitlos oder verdient nicht mehr genug ist mein kind nichts werd braucht er keinen vater keinen ernähre und ich ich glaube nicht das ich so viel unterstützung vom stadt kriege .

    immer hin auch wenn mein mann nicht arbeiten würde sondern ich würde das geld verdienen würde es bei uns heisen wir haben es vorher gewusst wenn ich im lotto gewinne würde es meinem mann automatisch finanziel besser gehen und seiner tochter aus erste ehe steht das auch zu warum müsste ich dann zahlen obwohl ich nicht die mutter bin von seiner tochter ich bin nur stiefmutter alles was mein kind mehr hat würde ihr mehr zu stehen komisch versteh ich nicht da der stiefvater nichts machen muss nicht dafür auf kommen muss

    aber die gleichen vorzüge durch die eheschliessung hat ( steuervorteile )
    wo ist das gerecht die einen haben pech die anderen glück frauen dürfen kindermachen heiraten wie sie wollen die männer haben vieleicht mal das glück auf eine neue familie und glaubt mir es ist nicht einfach wenn du gesagt kriegst erst das erstgeborene und dann alles andere das amt wollte sogar das erziehungsgeld von unserem sohn pfänden oder das kindergeld als ob mein kind von luft und liebe leben kann wenn du das gesagt kriegst als mama die überalles ihr kind liebt das soll jede ehe aushalt mein kind ist nichts werd erst muss meine stieftochter ihr geld haben bevor ich meinem kind nur ein lutsher kaufen kann
    wo sind meine rechte als mama ich bin musste auch arbeiten gehen als mein kind 10 monate alt wahr sie wahr alleinerziehende hat alles bezahllt gekriegt und durfte zuhause bleiben mit einem 3 jährigen kind und ich musste arbeiten ist das gerecht das ist deutschland dem einem nehmen und den anderen geben
    aber 0 minus 0 ist 0 jedes kind soll leben können und in deutschland heist ehe füreinander sorgen auch für sachen grade stehen was vor der ehe war

    wird mein mann arbeitslos

  99. Claus

    Hallo ihr lieben Frauen ! nich jede ist wie die andere, aber im Großen ganzen seit ihr alle Gleich !!Ihr zockt am liebsten die Männer ab und dass Gesetzt unterstütz dies auch noch !! Beispiel von Oben.
    Ihr wollt Gleichberechtigung !! Wir auch!! sorgt für euch selbst !und liegt den Männern nicht auf der Tasche.
    Gruß Claus

  100. emma

    Hallo Herr von der Wehl,

    danke für ihre Antwort beim letzten mal.

    Jetzt hab ich noch eine Frage.

    Die Exfrau meines im Wachkoma liegenden Mannes hat jetzt meinen Stiefsohn(fast 17) in einer Wohnung in ihrer Nähe untergebracht (weil bei sich in der Wohnung will sie ihn ja schliesslich auch nicht haben).

    Mein Stiefsohn macht jetzt momentan irgendwelche Maßnahmen (keine Schule, keine Ausbildung) vom Arbeitsamt wo er ein paar Euro ca 150 Euro oder so bekommt und zusätzlich sein KG. Hat seine eigene Wohnung.

    Bin ich/mein Mann ihm jetzt wieder Unterhaltspflichtig? Muss ich gar seine Wohnung zahlen? Wäre seine Mutter ihm jetzt nicht anteilig auch Unterhaltspflichtig, denn er ist ja nicht bei ihr?

    Bei mir hätte er weiterhin mietfrei wohnen können!

    Würden im Falle eines Falles sein KG und das Geld seiner Maßnahme angerechnet werden?

    Mein Mann bekommt Unfallrente ca 1300,- und gestzl. ca 680,-. Davon muss ich alle Versicherungen (ca allein schon 550,-) hohe Nebenkosten für mein (nur meins) Haus, Gez, Kiga( für unseren gemeinsamen Sohn 5 1/2), Lebensmittel, Pflegeartikel (auch für meinen Mann), Sachen zum Anzeihen für mein recht schnell wachsendes Kind und meinen Mann usw, viel Geld für Benzin (fast tägliche fahrt ins KH zu meinem Mann, jeweils immer 60km), Telefon (u.a. auch für meinen Stiefsohn weiterhin), 200,- Abzahlung Schulden), Gas Jährl. ca 1900, Euro usw zahlen. Ich selbst bekomme nur das KG für unseren kleinen Sohn.

    Wieviel würde denn da ungefähr auf mich zukommen (auch für die fast 15jährige Tochter, die bei ihrer Mutter und ihrem 3.Ehemann lebt). Würden ich und mein Sohn und die laufenden festen Kosten bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?

    Vielen lieben Dank wieder im Vorraus. 🙂

  101. Christine

    Habe neu geheiratet habe zwei volljährige noch sich in der Schule befindene Kinder aus 1. ehe denen ich barunterhaltspflichtig bin neuer mann hat einen job auf 300 euro basis kann sein selbstbehalt gekürzt werden weil ich verdiene 1500 euro obwohl ich selbst unterhalt zahlen muss er ist unterhaltspflichtig zwei minderjährigen kindern gegenüber bitte um antwort

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    bei einem Einkommen von 300 € und geschuldeten Kindesunterhalt ist die Kürzung des Selbstbehaltes wohl nicht das Problem. Problematisch ist vielmehr, dass bei minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegeben ist und der Unterhaltsschuldner nachzuweisen hätte, was alles Mögliche tun, um jedenfalls den Mindestunterhalt für seine Kinder sicherzustellen.

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  103. Christine Hofer

    mein mann hat 4 Knie-ops hinter sich eine weiterer op steht bevor er kann als fahrzeuglackierer nicht mehr arbeiten wurde durch gutachten festgestellt er kann nur noch sitztende tätigkeiten machen laut gerichtl. gutachten wie soll er in der heutigen zeit eine arbeit finden und mindestunterhalt zahlen wenn er nur sitzende tätigkeiten machen darf u auch nicht mehr schwer heben er kann kaum noch laufen er müsste mind. 14 euro /h verdienen um unterhalt zu zahlen wo verdient das eine ungelernte kraft bitte um antwort

  104. werner

    Ich war verheiratet 1998 bis 2004 – 2001 eine Tochter in dieser Ehe. 2003 verschwindet meine Exfrau mit unsere Tochter in´s Ausland und wollte nicht mehr zurück kommen. Es gab kein triftigen Grund, einfach so um ein neues Leben zu beginnen. Nach ein Jahr zurück wollte sie doch hier in Deutschland was aufbauen. Machte sich Selbstständig, hatte gut damit verdient (habe das auch noch unterstützt), es wurden aber nach der Scheidung keine Unterhaltsvereinbarungen gemacht. Bald nach der Scheidung 2005 ab in den Rauschgiftschmuggel. War mit ihrem Einkommen nicht zufrieden, es musste etwas schneller und mehr Geld rein kommen obwohl das voll ausgereicht hätte. Drei Jahre Gefängnis für sie (im Ausland, weil dort erwischt) und 2009 wieder hier. Will sofort unsere Tochter zurück zu ihr (hatte unsere Tochter, während ihrer ständigen Auslandsaufenthalte bei mir gehabt, auch noch während der Ehe) hier keine Arbeit und besteht auf Unterhalt bzw. das Arbeitsamt fordert den Ausgleich. Für unsere Tochter kein Thema, man darf aber nicht vergessen, das sie im Ausland wieder geheiratet hat. Ob sie nun wieder geschieden ist – keine Ahnung – ob das gesondert behandelt wird (wegen ehemaligen Drogenhandel und ohne Angaben das sie wieder verheiratet ist – keine Ahnung) ??
    Ich bin aus gesundheitlichen Gründen seit 2004 Arbeitsunfähig bzw. bemühe mich in einer anderen kreativen Richtung Selbstständig zu machen nach 15 Jahre Schichtdienst in der Schwerstpflege.
    Nun meine Frage – steht ihr, meine Exfrau Unterhaltsgeld zu und wenn ja anteilig und wie viel, trotz das sie ja wieder geheiratet hat.

    Gruß, Werner

  105. horst

    Hallo,
    nach der Scheidung haben meine Ex und ich noch ein gemeinsames Haus. Das Haus bewohne ich und zahle aus die Raten u. Versicherung. Meine Es ist aber weiterhin zu 50% im Eigentum. Da meine Ex jetzt wieder heiratet, möchte ich wissen, wie ich mich jetzt am besten absichere. (Erbrecht des Mannes). Sollte ich irgendetwas eintragen lassen (lebenslanges Wohnrecht oder so). Würde hier ein Vertrag reichen oder muss ich das beim Notar machen.
    Danke u. Gruß
    Horst

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ horst

    sie sollten zusehen, dass ihre geschiedene Frau aus dem Grundbuch herauskommt. Dazu muss mit der Bank geklärt werden, dass ihre geschiedene Frau aus der Schuldhaft entlassen wird.

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  107. Paul

    Hallo!
    Wir sind seit 12 Jahren geschieden, die gemeinsame Tochter lebt seit 1,5 Jahren bei mir. Die Mutter liegt mit ihrem Einkommen unter 900 Euro mtl. und es ist inzwischen ein Vergleich von 100,– Euro pro Monat Unterhaltsleistung an das Kind/an mich herausgekommen bei Gericht.
    Was ist, wenn die Kindsmutter wieder heiratet, nicht mehr arbeitet und das Kind volljaehrig ist. Dann entfaellt die erhoehte Einkommenspflicht der Mutter, der Vergleich ist dann hinfaellig. Muss sie dann gar nichts mehr zahlen wenn sie nachweist, dass sie nicht berufstaetig ist?? Oder ist der neue Ehemann unterhaltspflichtig stellvertretend fuer die Kindmutter?
    Vielen Dank und Gruss!
    Paul

  108. Oliver

    Hallo, ich seit ca 4 Jahren geschieden, zahle schon seit der Trennung Kindesunterhalt. Mein Sohn ist 10 lebt hauptsächlich bei seiner Mutter. Ist aber im Durchschnitt drei mal pro Woche über Nacht bei mir. Er geht in eine Ganztagsgrundschule weil meine Ex voll arbeitet. Die Betreungskosten richten sich ja nach ihrem Gehalt plus KU. Jetzt hat sie aber bei steigendem Gehalt in´den letzten Jahren immer den gleichen Betrag an die Stadt gezahlt und nicht zurückgelegt. Jetzt hat es die Stadt endlich nach drei Jahren geschafft es auszurechnen und nun wollen sie ca 3000€ haben. Meine Ex möchte nun die Hälfte von mir haben. Meine generelle Frage ist, muss ich mich an den Betreuungskosten der Schule beteiligen zusätzlich zum KU?
    Vieln Dank, Oliver

  109. das endet nie

    Ich zahle über 15 jahren unterhalt,ehegatenunterhalt habe auch bezahlt,obwohl das obelandes gericht geirrt hat,trotz ehenänliches verhältniss,eheschulden an mich auch überlassen,die zahle ich bis heute,tochter 21 und 17 sind im heim, und ich soll weiter zahlen, des ist unferschämmt sowas,ich habe ab 20 angefangen zu arbeiten,ich schämte mich von meine eltern geld zu verlangen,aber die politicker machen einen großen fehler,wen die alles erhöhen und den unterhalt rauszogern,später können viele väter ihren kinder nichts mehr bieten bei aufbau der kinder bei eine familie weil sie bius zu vergassung gemolcken wurden.

  110. waltraud

    mein bekannter muss 208 euro versorgungsausgleich bezahlen früher musste er das gleiche in d-mark bezahlen,wie kann das angehen .Die ex ist seid 25 jahren wieder verheiratet

  111. RA Thomas von der Wehl

    @ waltraud

    lesen Sie hier, möglicherweise ist dies der Grund

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2010/09/03/allgemeines-zum-versorgungsausgleich-bei-beamten-und-soldaten/

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  112. Luise

    Mein Lebensgefährte muss lt. Gericht bis zu seiner Pensionierung nahehelichen Unterhalt an seine Ex zahlen wegen der langen Ehedauer und weil die Ex nichts gelernt hat und jetzt zu wenig verdient. Ich selbst bin 59 Jahre, bekomme selbst noch ein Jahr Unterhalt, weil ich wegen eines schwerkranken Kindes nicht arbeiten gehen konnte. Arbeit finde ich nicht mehr. Wenn wir heiraten und ich keine eigenen Einkünfte mehr habe, wird dann sein Unterhalt an die Ex reduziert wegen höherem Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen?

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ luise

    Nein, eine Hochzeit wird keine Unterhalts Reduzierung erbringen, da die alte Ehefrau gem. § 1609 Nr. 2 BGB im besseren (2.) Rang ist als die neue Ehefrau, die erst im 3. Rang berücksichtigt werden kann.

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  114. Sandra

    Hallo,
    mein Freund ich leider noch verheiratet weil jetzt schon der 4. Scheidungstermin nicht zustande gekommen ist. Er zahlt das Haus alleine ab, in dem die Nochehefrau mit dem 7 jährigen Sohn lebt (ca.1.200 €). Zudem zahlt er natürlich Kindesunterhalt. Die Ex hat im Monat ca. 1500 € zur Verfügung und wohnt mietfrei im Haus.
    Sie verlangt aber zusätzlich noch Trennungsunterhalt für sich, worauf sie aber keinen Anspruch hat weil er das Haus alleine abbezahlt.
    Wenn ich jetzt mit ihm zusammenziehen würde, hätte er dann einen Nachteil? So dass er ihr vielleicht noch mehr zahlen müsste? Wird ihm wegen gemeinsamer Haushaltsführung etwas von seinem Einkommen abgerechnet?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß
    Sandra

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    völlig ausschließen lassen sich diese Nachteile nicht. Ob diese Nachteile in ihrem konkreten Falle aber tatsächlich eintreten, kann ich nicht beurteilen.

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  116. Helena

    Zu Conni in PUnkt 7. Mir kommen die Tränen. Dein Mann hat dich verlassen? Und jetzt bist du ohne Kinder und ohne job.? Alles was dich natürlich interessiert ist ob du Geld vom Mann kriegen kannst oder aber vom Amt. ÄH wie wäre es mal mit selber arbeiten gehen? Bin schon mal gespannt auf den Grund der da vergeschoben wird, warum du nicht arbeiten gehen kannst.

  117. rico

    Hallo
    ich habe eine frage bin geschieden und habe zwei Kinder von erste ehe. ich möchte gerne wieder Heiraten und meine neue Freundin und ich bekommen bald ein Kind
    was bedeutet es für mich wird der Unterhalt der Kinder für mich teurer wenn ich wieder verheiratet bin oder wird es besser für mich weil mir bleibt wenig um zu leben und dann kommt bald unsere Kind
    danke

  118. Barbara

    Ich finde das manche Fauen richtige Blutsauger sind. Von meinen Eheman die 1 Ex-Frau ist mehr als Geldgierig,sondern auch Arbeitsfaul. Mein Mann hat alle Schulden von seiner Ex-Frau übernommen hat 18 Jahre lang an seiner Ex-Frau Unterhalt gezahlt,der Sohn hat nie was davon gehabt, da seine Ex-Frau Trinkt ,als der Sohn 18 Jahre wurde,und das Geld dann auf das konto ging,was glaubt ihr was da los war? Die Ex von meinen Mann wurde so Hysterisch,die veranstaltete einen
    Telefonterror ,und klagte vor Gericht,das hat sie dann verlorren der Richter sagte darauf hin das sie Arbeiten kann, und der Sohn hat das Recht auf Unterhalt. Der Sohn wird ende des Jahren 20 und macht eine Ausbildung,sag ja die Frauen sind echt Skrupellos, es gibt aber auch Männer die Ex-Frau ausbeuten.

  119. rico

    Hallo
    ich habe eine frage bin geschieden und habe zwei Kinder von erste ehe. ich möchte gerne wieder Heiraten und meine neue Freundin und ich bekommen bald ein Kind
    was bedeutet es für mich wird der Unterhalt der Kinder für mich teurer wenn ich wieder verheiratet bin oder wird es besser für mich weil mir bleibt wenig um zu leben und dann kommt bald unsere Kind
    danke

  120. frohe botschaft

    Hmm…. beim Durchlesen der Mitteilungen bekomme ich verstärkt die Erkenntnis, dass die Menschen oft erneut nach gescheiterter Ehe eine neue Ehe planen mit vielen fianziellen Gedanken, dabei vergessen, warum man „eigentlich“ mit einem Partner zusammen sein möchte… ich meine natürlicherweise…
    dabei übersehen die Menschen, dass sie ständig in die gleiche Falle tapsen, nämlich die „Ehe“ an sich. Der Staat lockt finanziell, die Kirche mit Träumen … und im Anschluss suchen alle samt Anwälten und Richtern und Jugendämtern nach Lösungen, die garnicht zu suchen wären, gäbe es die Eheschließung garnicht 🙂 schonmal nachgedacht, dass es nicht natürlich ist, einem Menschen zu versprechen, immer bei ihm bleiben zu wollen?
    Der Wille mag anerzogenerweise punktuell aus Gründen vorhanden sein, aber es ist „unnatürlich“, sich an einen einzelnen Menschen zu binden… daher kann man soetwas ja dann nicht versprechen… schon garnicht vertraglich binden, wenn es nicht unserer Natur entspricht. Warum brauchen die Menschen diesen unnatürlichen Halt von Staat und Kirche? Weil sie so erzogen sind und ihre Instinke verloren haben 🙂 Sollte man mal drüber nachdenken…

  121. blubbsi

    Hallo zusammen,

    ich versteh die Welt nicht mehr und habe hier sehr viele Fragen!

    Mein Lebensgefähfte undich sind im August 6 Jahre zusammen. Ein Jahr vorher hat er sich von seiner Frau getrennt. Er hat eine Gerüstbaufirma mit ca. 15-18 Angestellten.
    Seine Ehe dauerte über 20 Jahre, daraus sind 2 Kinder hervorgekommen( jetzt knapp 13 Jahre und 24 Jahre).

    Seine Fraubekam das Haus ohneSchulden undansonsten hat er auch nichts mitgenommen. Da auch Sie eine Gerüstverleihfirma hatte, kaufte er ihr diese Firma ab. Seit einem guten halben Jahr ist die Ehe geschieden worden. Sie streitet allerdings seit Monaten rum, um einen lebenslangen Unterhalt in Höhe von 5.000 € monatlich zu bekommen. Sie hat im Haus eine Praxis eröffnet und versucht sich als Heilpraktikerin etc.!
    Muss mein Lebensgefährte wirklich so lange und so viel Unterhalt zahlen? Für die kleine zahlt er 500 € und macht seit Anfang des Jahres eine freiwillige Zahlungan sie von 2500 €.
    Sie ist 56 Jahre und er 49!

    MfG

    blubbsi

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ blubbsi

    ob er ein lebenslanger Unterhalt geschuldet wird, hängt davon ab, ob ehebedingte Nachteile vorhanden sind. Wenn die Ehefrau allerdings selbst Vermögen hat und selbst verdienen kann, wird dies natürlich gegengerechnet. Ein Unterhaltsbetrag von 5.000 € monatlich scheint mir nicht realistisch.

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  123. samson

    Hallo,mich beschäftigt eine Frage und zwar wie verhält es sich ,bin geschieden,muss bis zum 65.Lebensjahr an meine geschiedene Frau 600€ Unterhalt zahlen,möchte wieder heiraten.Was passiert mit meiner Verpflichtung wenn ich vorher sterbe. Muss meine jetzige Frau den Unterhalt weiter bezahlen ?

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ samson

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/28/unterhalt-und-erbschaft/

    Scheidung tut weh

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  125. ute

    ich bin seit fast drei jahren geschieden, haben zwei kinder im alter von 10 und 14 jahren, ich bekomme keinen ehegattenunterhalt und verlange nicht mehr als 530 euro von meinem exmann, obwohl er für seine kinder mehr zahlen müßte, ich bin nun wieder verheiratet und mein mann und ich haben ein gemeinsames kind, er selber ist seit zwei jahren geschieden, hat zwei kinder aus erster ehe und er bezahlt 647 euro für seine kinder… doch seine ex hört nicht auf, sie arbeitet bei ihrer vertretenden anwältin und für alles kommt ein brief und für alles kommt eine drohung, wir bekommen keine ruhe und unsere ehe leidet jetzt schon, nun bauen wir ein haus… von unserem verdienten geld, auch das ist zuviel für seine ex, sie droht mit erhöhungen des untehaltes ect, warum könne exfrauen nicht mal ruhe geben, ich mache es doch auch, ich bin der meinung man soll leben und leben lassen, wenn man sich für eine trennung entschieden hat, dann soll man seinen ex partner auch leben lassen und nicht leiden!!!!

  126. K&M

    Wir haben eine Frage.
    Mein Partner ist seit 2009 geschieden und hat zwei Kinder
    ( 9 Jahre und 6 Jahre ) er Zahlt immer Unterhalt.
    Jetzt wird der Satz neu angepasst , weil das zweite Kind 6 geworden ist. Wir möchten in Zukunft Heiraten und haben jetzt so viel Negatives gelesen.
    Ich selbst mache gerade meine Zweite lehre in Teilzeit verdiene also nicht ganz soo viel. Habe aber selbst ein Kind ( 4jahre ) für den ich Unterhalt und Kindergeld bekomme.
    Wir haben uns so gefreut das wir durch eine ehe auch gleichzeitig etwas mehr geld zu verfügung hätten , weil 3 Personen bzw jedes zweite wochenende 5 Personen wobei wir sie auch meist öfter hier haben ja auch einiges an Geld kosten.
    Die Ex Frau ist seit Mai neu Verheiratet, hat ein neues Kind und der Mann geht Voll arbeiten. Wird der Unterhalt durch eine neue Steuerklasse wirklich zu gunsten der Ex gerechnet?

  127. RA Thomas von der Wehl

    @ k&m

    Theoretisch ist denkbar, dass durch eine bessere Steuerklasse ein höherer Unterhaltsanspruch des Kindes entsteht. Wir reden hier aber pro Kind über ca. 20 € im schlimmsten Falle. Ich weiß nicht, ob dies einer Ehe entgegenstehen sollte.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de

  128. Martin

    Hallo,
    ich bin nun seit 2 Jahren geschieden und zahle Unterhalt in Höhe von 415 Euro an meine Exfrau. Wir waren 24 Jahre verheiratet und haben einen Sohn, der momentan im Studium ist und von mir mit 200 Euro monatlich unterstützt wird. Meine Exfrau verdient selbst halbtags ca. 700 Euro und macht zusätzlich viele Überstunden (insgesamt inzwischen ca. 400 Std.), die sie aber nicht auszahlen lässt, sondern auf ein Überstundenkonto schreiben lässt. Ich verdiene 1900 Euro und zahle noch einen gemeinschaftlichen Kredit aus der Ehe mit monatlich 70 Euro ab. Obwohl sich die Rechtslage angeblich geändert haben soll, hat die Richterin bei der Unterhaltsverhandlung nicht mit einem Wort ein Ende der Unterhaltszahlung erwähnt. Muss ich tatsächlich auf ewig Unterhalt an meine Exfrau zahlen? Sie hätte nämlich die Möglichkeit, auch eine Ganztagsstellung anzunehmen, ist aber der Meinung, durch meinen Unterhalt es nicht zu müssen. Ist das noch rechtens oder sollte ich eine Neuberechnung vornehmen?
    Grüße
    Martin

  129. Linda

    Sehr geehrter Herr von der Wehl…

    Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich nicht mehr Unterhalt zahlen, wenn ich heiraten will. Mein Zukünftiger verdient nicht schlecht, aber so wird sein Einkommen nach der Heirtat dann nicht Berücksichtig?

    Ich zahle Unterhalt an meine 16 jahrigen Sohn der bei seinem Vater lebt, obwohl ich Arbeitslos oder im bestenfall Geringverdiener bin, so zähle ich immer 150 € an meine Sohn.

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

    Lieben Gruß
    Linda

  130. Woodyline

    Versteht jemand die Frauen? Ich nicht – obwohl ich selber eine bin. Muss ich mich schämen?
    Ich bin seit 2001 geschieden, habe drei Kinder seit dem allein groß gezogen. Unterhalt für mich habe ich NIE bekommen, Kindesunterhalt mehr schlecht als rechtmäßig. Für den Jüngsten (16) zahlt der *Vater* jetzt noch 100 Euro – und klagt gegen ihn, weil er angeblich kein Geld hat.

    Ich schäme mich für jede Frau, die auf der faulen Haut liegt und einen Mann *auspresst* (so wie die Ex meines Freundes).

    Ich schäme mich für jeden Mann der versucht sich seiner Pflicht zu entziehen – sei es wenn es um den Unterhalt, oder die Erziehung der von ihm gezeugten Kinder geht!

  131. Mohikaner

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    ich bin seit 4 Jahren geschieden, 2 Kinder aus dieser Ehe für die ich auch Unterhalt zahle. Für meine Ex Frau zahle ich auch wir hatten uns vor Gericht geeinigt das ich bis Ende 2014 Unabändernbaren Nachehegatten Unterhalt zahle und danach nicht mehr. Jetzt habe ich Erfahren das meine Ex-Frau wieder geheiratet hat. Muss ich trotz dieser Heirat weiter Nachehegatten Unterhalt zahlen?

    Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen

    Gruß

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ mohikaner

    das hängt von den Umständen bei Vergleichsschluss und von demInhalt des Vergleichs ab. Kann ich nicht abschließend sagen.

    Scheidung tut weh

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Telefon: 0049 431 91116
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  133. Jojo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.
    Meine Exfrau hat 2005 die Scheidung eingereicht so dass wir seit 2006 geschieden sind. Aus der langwährenden Ehe sind 7 Kinder hervorgegangen für die 3 jüngsten 18, 14, 12 zahle ich Unterhalt. Die Exfrau hat keinen Unterhaltsanspruch an mich, da ich nichteinmal den Mindestunterhalt für meine Kinder zahlen kann. Nun werde ich im September wieder heiraten und dann zusammen ziehen. Da meine künftige Ehefrau auch 4 Kinder hat 21, 19, 16, 14 aber bei geringfügiger Beschäftigung vom Hartz IV lebt, kommt jetzt meine Frage in wieweit sich meine Unterhaltsverpflichtungen verändern. Hat nicht meine neue Ehefrau auch ein Recht von mir Versorgt zu werden? Wird sich also mein Selbstbehalt erhöhen? Was geschied mit der besseren Steuerklasse bei „verheiratet“ und bei gemeinsamer Veranlagung in Bezug auf den Selbstbehalt? Passiert es da nicht, dass das geringe Einkommen meiner künftige Frau eventuell sogar für den Unterhalt für meine Kinder angerechnet wird? Und wie ist es mit dem Unterhalt für ihre Kinder bestellt? Ihr Exmann wohnt jetzt in Tschechien wo er wieder verheiratet ist, aber trotz Verdienst keinen Unterhalt zahlt.
    Gruß Jojo

  134. Maria

    Hallo..
    bin heute auf das Forum gestossen und habe eine Frage.
    Meine Tochter 21 befindet sich in der Ausbildung zur Friseurin im 1 Lehrjahr. Mein Ex ist nun Renter/ Arbeitslos und bekommt es wohl nicht mehr hin den Unterhalt von 150 Euro zu bezahlen.
    Sie wohnt nicht bei ihm und auch nicht bei mir. Hat eine Wohnung mit ihrem Freund.
    Ich habe bisher Unterhalt bezahlt und er auch.
    Möchte jetzt wieder heiraten und stell mir nun die Frage muss mein zukünftiger Mann der selbst eine 13 Jährige Tochter hat nun auch für meine mitbezahlen oder ich für seine?
    Das ist alles so unfair.. mein Ex ist nie einer Arbeit nachgegangen und nun soll ich alles mal wieder alleine bezahlen …
    Wäre schön wenn mir hier jemand eine Antwort gegen könnte
    Gruss Maria

  135. mimi

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine frage:
    Mein Lebensgefährte ist geschieden und diese haben ein gemeinsames Kind zusammen.
    Meine frage seine ex Frau hat nun neu geheiratet und mit diesem auch ein kind zusammen. Ist mein Lebensgefährte weiterhin verpflichtet Unterhalt für beide zuzahlen ?
    Obwohl der neue Ehegatte viel Geld verdient?

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