Vaterschaftstest wird einfacher (Quelle: t-online)

Soeben lese ich bei t-online:

„Justizministerin Brigitte Zypries will Männern einen legalen Vaterschaftstest erleichtern. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass Väter ebenso wie Mütter oder Kinder künftig gegenüber den anderen beiden Familienangehörigen einen Anspruch auf Klärung der Abstammung haben. Heimliche Vaterschaftstests bleiben den Männern trotzdem weiterhin verboten.

Nicht jeder will Sorgerecht verlieren
Bislang kann der Mann die Vaterschaft nur im Rahmen einer so genannten Anfechtung klären. Stellt sich dabei heraus, dass er nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen. Der Mann hat dann automatisch keine Unterhaltspflicht für das Kind mehr, verliert aber auch das Sorgerecht. Das will aber nicht jeder Betroffene.

Kind muss nicht aufgegeben werden
Das von Zypries vorgesehene zusätzliche Verfahren ermöglicht nun, dass ein Gericht die Vaterschaft feststellen kann, ohne dass der Mann das Kind aufgeben muss. Damit sollen Männer rechtlich besser gestellt werden, die ein Kind versorgen wollen, auch wenn es nicht ihr leibliches ist.

Heimliche Tests weiterhin illegal
Zypries zieht mit dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett noch bis zur Sommerpause befassen soll, die Konsequenzen aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar diesen Jahres. Die Karlsruher Richter hatten heimliche Vaterschaftstests untersagt: Die Abnahme heimlicher Speichelproben und ihre Untersuchung verstoße gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht hatte im Interesse der Männer den Gesetzgeber aufgefordert, ein neues Gerichtsverfahren zur Feststellung von Vaterschaften zu schaffen.

Bisher keine strafrechtliche Verfolgung
Heimliche Gentests sind zwar nach wie vor verboten. Bislang wird ein Verstoß dagegen aber nicht strafrechtlich verfolgt. Eine Strafe für ein solches Vergehen müsste im geplanten Gendiagnostikgesetz geregelt werden. Daran arbeitet das Gesundheitsministerium schon seit Jahren.

Mehr Zeit für Anfechtung
Auch das Anfechtungsrecht soll sich ändern. Nach bisheriger Rechtslage müsste ein Mann innerhalb von zwei Jahren der Vaterschaft entgegen treten, wenn er von Umständen erfährt, die ihn zweifeln lassen. Die Frist begann bisher damit zu laufen, wenn einem Mann von mehreren Seiten das Gerücht überbracht wurde, er sei nicht der Erzeuger. Bei der Frist soll es bleiben. Neu wäre, dass er nun auch nach einem Abstammungsverfahren zwei Jahre Zeit hätte, die Vaterschaft anzufechten.

Mein Kommentar:

Frau Zypries ist im Moment schnell. Der Gesetzesentwurf geht auf das Urteil des BVerfG aus Februar 07 zurück (hier im Blog unter dem Stichwort Vaterschaft zu finden) und knapp einen Monat später schon den Entwurf zu präsentieren…….alle Achtung

2 Reaktionen zu “Vaterschaftstest wird einfacher (Quelle: t-online)”

  1. Claudia

    Hallo, ich habe eine Frage, mein jetzt ex- Mann hat die Vaterschaft für meine Große Tochter die Vaterschaft anerkannt, ( noch vor der Ehe) damit sie in geregelten verhältnissen aufwächst.So jetzt sind wir geschieden und es ist ne einzige katastrophe, er tut als wenn Sie nur Ihm gehören würde.
    Akzeptiert nicht das Sie Ihre eigenen gedanken hat, und und und, tut alles um mich bei ihr auszuspielen, und zieht die kleine Tochter auch noch in das intregante Spiel mit rein.Ich versuche alles um nicht´s auf dem Rücken der Knder auszutragen, meinen “ Hass“ auf Ihn zu verbergen.
    Fange sie auf, wenn er sich mal wieder 2 Monate nicht meldet na ja usw
    Was soll ich denn noch tun, das JA hilft mir nicht, und Anwälte sagen, ich könne nichts machen

  2. Claudia

    Ich habe vergessen, er ist nicht der leibliche Vater und das weiß er auch….. Weil wir uns bei Ihrer Entstehung noch gar nicht kannten

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