Ergebnis des Krippengipfel (Quelle: rp-online)

Bis 2013: Betreuungsplatz für jedes dritte Kind

Berlin 02.04.07 (RPO). Erstes Ergebnis des sogenannten „Krippengipfels“: Jedes dritte Kleinkind in Deutschland soll bis zum Jahr 2013 einen Betreuungsplatz bekommen. Darauf einigten sich Spitzenvertreter von Ländern und Gemeinden am Montag mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in Berlin, wie der Präsident des Deutschen Städtetages, Christian Ude, mitteilte.

Die Familienministerin habe für die Erweiterung des Betreuungsangebots Finanzhilfen des Bundes verbindlich zugesagt, sagte Ude. Die Höhe der Finanzhilfen sei offen geblieben; darüber müssten die Spitzen der Koalition entscheiden, fügte der SPD-Politiker hinzu.

Über die bundesweite Einführung eines Rechtsanspruchs auf Kleinkindbetreuung konnte sich die Runde nicht verständigen. Mit der Vereinbarung, für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Angebot bereitzustellen, stellten sich die Spitzenpolitiker hinter den Vorschlag der Familienministerin, die die Zahl der Krippenplätze bis 2013 auf rund 750.000 verdreifachen will.

Die Familienminister von Bund und Ländern haben am Montag in Berlin auf ihrem „Krippengipfel“ gemeinsam mit Vertretern der Kommunen über die Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze beraten. Es müsse zunächst festgestellt werden, wie viele zusätzliche Plätze benötigt werden und in welchen Schritten ausgebaut werden müsse, sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vor Beginn der Beratungen in Berlin. Die Kommunen forderten den Bund zu einem stärkeren Engagement beim Ausbau der Betreuungsplätze auf. Im Vorfeld der Beratungen wurde auch die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Krippenplätze laut.

2 Reaktionen zu “Ergebnis des Krippengipfel (Quelle: rp-online)”

  1. W. Iriske

    Stellt sich mir die Frage, für wen die Krippenplätze sein sollen?

    Im neuen Unterhaltsrecht wird doch gerade geregelt, dass Müttern mit Kindern unter drei Jahren keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann! Gilt diese Ansicht nur für geschiedene Frauen mit Kindern und solche, die Affären (vielleicht noch mit verheirateten Männern) haben und daraus ein nicht eheliches Kind?
    Schließlich wird das Gesetz mit der Behauptung begründet, dass nichteheliche Kinder nur dann gleiche
    Chancen wie eheliche haben, wenn sie drei Jahre von der Mutter persönlich betreut werden können und gerade deshalb werden die Väter gezwungen, Betreuungsunterhalt an die Mutter zu leisten.

    Heißt das aber nicht auch, dass jetzt wiederum eheliche Kinder schlechtere Chancen als nicht eheliche haben werden, weil oftmals gerade die in Krippen versorgt werden und nicht von der eigenen Mutter, weil die Mutter arbeiten muss oder möchte?

  2. RA Thomas von der Wehl

    an W.I.

    alle Kinder, ob ehelich oder nicht, werden nach der Unterhaltsreform gleichgestellt. Das ist eines der großen Ergebnisse und vom BVerfG vorgegeben.

    Die Krippendiskussion zielt auf etwas ganz anderes. Wer arbeiten möchte, obwohl das Kind noch sehr klein ist, soll die Möglichkeit haben, dies zu tun.

    Die Unterhaltswirklichkeit ist zudem eine andere. Die wenigsten Unterhaltsschuldner zahlen überhaupt. Die meisten können gar nicht. Bei den meisten haben wir Mangelfälle vorliegen. Hier könnte ein Krippenplatz helfen, um der Mutter das finanziell unterste Niveau zu ersparen.

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