Toter darf nicht zu Diamant gepresst werden

Eine 19-jährige wollte die Asche ihres verstorbenen Vaters in der Schweiz zu einem Diamanten pressen lassen. Die Mutter des Verstorbenen hat dies vor Gericht verhindert.

So entschied das Amtsgericht Wiesbaden am 03.04.07 den Streit zwischen Tochter und Mutter des Verstorbenen. Die junge Frau habe nicht hinreichend glaubhaft machen können, dass dies dem letzten Willen des Toten entsprochen habe, urteilte das Gericht. Der Anwalt der 19-Jährigen erwägt nach eigenen Worten Rechtsmittel gegen die Entscheidung.

ergänzendes Zitat aus europolitan.de
„Eine dezidierte Rechtsprechung wird in diesem Fall durch die unzureichende Gesetzeslage erschwert. Das Pressen des Körpers zu einem Diamanten ist als Bestattungsform in Deutschland unzulässig und im Friedhofsrecht von 1964 nicht vorgesehen. In der Schweiz wird die Diamantenpressung jedoch seit einigen Jahren legal durchgeführt. Die menschliche Asche wird bei diesem Vorgang soweit komprimiert, dass durch Kristallisation des Kohlenstoffs ein Diamant entsteht.
Ob es in Deutschland grundsätzlich künfig auch unzulässig ist, die Asche eines Toten zur Diamantenverarbeitung ins Ausland zu überführen, ist unklar, und wurde vom Amtsgericht offengelassen. Dabei gibt es in Deutschland sogar einen Präzedenzfall: Erst im März 2006 wurde die Asche des 11-jährig verstorbenen Vincent aus Hamburg von einer US-Firma zu einem Rohdiamanten gepresst. Seine Mutter trägt den Diamanten seither um den Hals“.

Mein Kommentar:

Aus den Supermann-Comics meiner Jugend kenne ich noch, dass Supermann Kohle mit seiner enormen Kraft zu Diamanten pressen konnte. Erst dachte ich hier an einen Aprilscherz, der aber auch an der Geschmacksgrenze gewesen wäre. Es scheint ernst gemeint zu sein.

Eine Reaktion zu “Toter darf nicht zu Diamant gepresst werden”

  1. andre

    klingt unglaubwürdig. ist das vielleicht die antwort auf die vielen vermissten leute?

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