Möglichkeit der Abänderungsklage nach der Unterhaltsreform 2007

Zwei Fragen, die mir im Zusammenhang mit der Unterhaltsreform immer wieder gestellt werden:

A. Wie können alte Unterhaltstitel nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform überhaupt abgeändert werden?

B. Was geschieht mit am 01.07.07 bereits vor Gericht anhängigen aber nicht abgeschossenen Verfahren?

A. Zu den alten Titeln:

Die maßgebliche Norm ist § 35 Nr.1 EGZPO-E (das E = Entwurf). Ist der Unterhalt zum 01.07.2007 bereits durch gerichtliches Urteil oder einen Vergleich tituliert oder ist eine anderweitige vollstreckbare Unterhaltsvereinbarung in der Welt, ist das neue Gesetz zu berücksichtigen, wenn
1. eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverpflichtung eintritt. Die Wesentlichkeitsgrenze entspricht der derzeitigen Regelung in § 323 I ZPO (10 %). Abänderungsgrund ist die Änderung der Rechtslage als Folge der Gesetzesänderung. Eine Abänderung ist also auch dann möglich, wenn bereits vor dem 01.07.07 Umstände vorlagen, die davor noch nicht erheblich waren, aber durch das Neue Recht Bedeutung bekommen. (Für Juristen: Die Präklusionsvorschriften der §§ 323 II, 767 II ZPO kommen gemäß § 35 Nr.2 EGZPO-E nicht zum Zuge)

Praxisrelevant werden besonders folgende Fälle sein:

a) Änderung der Rangstellung

b) Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach dem neuen § 1587 b BGB

c) geänderte Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit.
2. Die Abänderung muß dem anderen Teil unter Berücksichtigung seines Vertrauens in den Fortbestand der ursprünglichen Regelung zumutbar sein. Geschützt wird hier das Vertrauen in den Fortbestand der Unterhaltsregelung auf beiden Seiten; auf Seiten des Berechtigten, wenn es um eine Verminderung geht, aber auch das Vertrauen des verpflichteten, wenn es um eine Erhöhung geht.

Schützenswert (= keine Abänderung) wird das Vertrauen in folgenden Fällen sein:

a) Der Berechtigte hat sich in seiner Lebensführung auf den Unterhalt eingestellt. Z.B. wegen Alters, fehlender Möglichkeit zur beruflichen Umorientierung oder nur mit großer Mühe könnte er auf eine Änderung reagieren.

b) Die Abänderung hätte Auswirkungen auf andere Unterhaltsrechtsverhältnisse (Einzelheiten kompliziert)
c) Vor dem 01.07.07 gab es umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, in denen der Unterhalt nur Teil einer Gesamtregelung ist und mit Zugewinn oder Versorgungsausgleich verknüpft war. Hier soll im Zweifel ein Gesamtbindungswille anzunehmen sein.

Mit dem Kriterium der Zumutbarkeit wird das ganze Gesetz bei alten Titeln natürlich aufgeweicht und der Gesetzgeber spricht von „sachgerechten Ergebnissen im Einzelfall“. Hier sehe ich leider große Hürden für alle, die zu große Hoffnung in die Reform haben und sich Erleichterungen versprechen.

Treffen diese Voraussetzungen zu, kann über eine so genannte Abänderungsklage eine Abänderung bestehender Titel bzw. Vereinbarungen erreicht werden.

B. Laufende Verfahren

Wenn am 01.07.07 noch kein Titel vorliegt, aber ein Unterhaltsverfahren anhängig ist, gilt als Spezialvorschrift § 35 Nr. 4+5 EGZPO-E. Besonderheit: Möglichkeit der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung. Es gilt ab dem 01.07.07 das Neue Recht. Es wird kein Nebeneinander von Altem und Neuem Recht geben, aber dem im jeweiligen Unterhaltszeitraum geltende Rechtszustand ist maßgeblich. Das bedeutet bei einem Unterhaltsverfahren, welches z.B. Unterhalt ab dem 01.07.06 verlangt und am 01.07.07 noch läuft, dass der Unterhaltsanspruch vom 01.07.06 bis 30.06.07 nach Altem Recht zu beurteilen ist und der Zeitraum danach, nach Neuem Recht.

109 Reaktionen zu “Möglichkeit der Abänderungsklage nach der Unterhaltsreform 2007”

  1. Kai

    Ich habe hierzu eine Frage. Ich bin seit August 2006 ( nach 16 Jahren Ehe) geschieden. Die Ehe war Kinderlos. Zahle an meiner geschiedenen Frau nachehelichen Unterhalt. Meine geschiedene Frau ist Berufstaetig. Ich bin seit Februar 2007 wieder verheiratet. Unser gemeinsamer Sohn wurde im April geboren. Meine geschiedene Frau hat mit der Einreichung der Scheidung mich auf mehr Unterhalt verklagt. Trotz einer Ehescheidungsfolgevereinbarung hat das Gericht in erster Instanz meiner Frau Recht gegeben. Ich bin in die Berufung gegangen. Die muendliche Anhoerung war Anfang Mai 2007. Das Oberlandesgericht will das Urteil der Berufung am 31. Mai verkuenden.
    Meine Frage lautet; Kann das Oberlandesgericht den neuen Gesetzentwurf der am 01.07.2007 in Kraft tritt bereucksichtigen? Es aendert sich ja nach dem neuen Gesetzentwurf ab dem 01.07. die Rangfolge.
    Rang 1) Das Kind aus zweiter Ehe
    Rang 2) Meine jetzige Frau als Kindesbetreuerin und meine geschiedene Ehefrau.
    Falls das Gericht die neue Gesetzeslage unbereucksichtigt laesst, waere ich gezwungen einen Aenderungsantrag nach dem 01.07.2007 zu stelle. Dies ist natuerlich wieder mit erheblichen Kosten verbunden.
    Ist es moeglich durch einen Antrag, das Gericht dahingehend zu bewegen, das Urteil nach dem 01.07. zu verkuenden?
    Ich zahle ja zur Zeit immer noch den vereinbarten Unterhalt.
    Fuer eine schnelle Antwort waere ich sehr dankbar.

  2. Paula

    Eine Frage.
    Im Dez.2004 trennte sich mein Sohn von der Ehefrau und 15 jährige Tochter. Jeder bezog eine neue Wohnung. Unser Haus (Schulden bei der Bank)
    haben wir versucht zu verkaufen. Es hatte Erfolg im Mai 2005. Bis zu diesem Zeitpunkt mußte die monatl. Rate über 700,– Euro an die Bank weiter bezahlt werden (abgebucht). Mit meiner Noch-Ehefrau habe ich vereinbart, dass von meinem Konto (Ehefrau hatte neues Konto angeschafft) die Raten voll abgebucht werden und für die 6 Monate ich kein Kindergeld zahle.
    Meine Ex hatte dadurch ein großes Plus. Sie hätte die Hälfte auf mein Konto zahlen müssen und ich Kindergeld. Dieses haben wir eben so geregelt.
    Nach 3 Jahren klagt meine Ex (inzwischen geschieden) auf nachträglichem Kindergeld.
    Es existiert kein Titel. Ab Juli 2005 hatte ich jeden Monat 300,– Euro Kindergeld gezahlt.
    Natürlich übertrieben hoch, aber ich tat es.
    Wie sind meine Chancen. Muß ich nachzahlen,
    aber entsprechen meinem Gehalt 1366,– Euro
    Netto und klage die Hälfte von den Hausschulden ein, 366,– Euro. Wieder eine Privatklage und es kann passieren
    sie zahlt trotzdem nicht.

    Danke für eine Antwort

  3. Andi

    Frage:
    Bin seit 2,5 Jahren von meiner Ex-Frau geschieden. Sie betreut unseren 12-jährigen Sohn. Seit knapp 3 Jahren lebt sie mit ihrem neuen Freund zusammen. Ich zahle Unterhalt für Frau und Kind, meine Ex arbeitet offiziell für 450 €.
    Offiziell verdienen beide nichts, sind aber selbständig tätig.
    Hab ich irgendwie eine Möglichkeit, für sie keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen? Schließlich kümmert sie sich auch unzureichend um unseren Sohn (wird zusehends schlechter in der Schule). Für ihn zahle ich gerne weiter, aber für sie?
    Bitte um schnelle Antwort.
    Gruß,
    Andi

  4. karin

    Hallo Andi

    ich bin selbst geschieden und kann dir sagen das man nach 3 jahren keinen unterhalt mehr zahlen muss ,da es sich nach 3 jahren als lebensgemeinschaft vor gereich eingestuft wird
    also wende dich an einen anwalt

    ich hatte auch mit einem freund 3 jahren zusammen gewohnt und kann es dir dadurch auch genau sagen

    also wünsche dir viel erfolg
    gruss karin

  5. Jutta

    Hallo, liebe Leser, hier ein Fall, der bestimmt selten ist:
    Mein jetziger Mann war über 20 Jahre verheiratet, dann heirateten wir und sind seit 19 Jahren verheiratet.
    Er zahlt seitdem Unterhalt (es waren in den Jahren mehr als 120.000 € !!!!) Er ist Beamter und kann somit nicht „schummeln“! Nun ist er in Pension und seine Ex ebenfalls. Sie bekommt 900 € eigene Rente , 460 € Rentenausgleich – der meinen Mann direkt von der Pension abgezogen wird. Zusätzlich verlangt sie nun einen Aufstockungsunterhalt von 250 €.(Wobei der Familienzuschlag mit eingerechnet werden soll !)
    Seit 20 Jahren verfolgt sie uns mit ihrem Hass, dazu gehörten Anrufe bei Vorgesetzten, Bekannten usw. Da bisher niemand bereit war, gegen sie auszusagen, konnte sie dies ungehindert tun. Sie hat natürlich nicht wieder geheiratet, wozu auch ??
    Ich bin die „Zweitfrau“ – und mir steht nichts zu. Erst wenn das Gesetzt hoffentlich bald geändert wird, stehe ich im gleichen „Rang“ wie die Ex. Ist das alles gerecht ?

  6. Tanja

    Mein Mann ist jetzt seit 2002 geschieden. Seit 2000 zahlt er für seine Ex und deren gemeinsames Kind Unterhalt. Seit 2005 zahlt er Unterhalt i.H.v. 501€. Seit März 2006 sind wir verheiratet, wollen aber keine Kinder. Er verdient ca. 2000 netto. Was würde sich nach der Unterhaltsreform für uns ändern?
    Tanja

  7. Tanja

    Seine Tochter ist 16 Jahre. Wird im Februar nächstes Jahr 17.

  8. Jutta

    Mein partner und ich sind im August diesen jahres zusammengezogen,seit febr.06 bin ich geschieden,ich habe 2 kinder im alter von 6und 10,seit februar diesen jahres gehe ich arbeiten und verdiene355€ im monat,von meinem exmann bekam ich bis zum oktober 649€ unterhalt,seit september bekommt er krankengeld und hat jetzt abänderungsklage eingereicht,daraufhin,das er für mich nichts mehr zahlen muß,der unterhalt ist tituliert,und diesen monat hat er für mich nicht gezahlt!das er weniger zahlen möchte kann ich ja verstehen,aber er kann doch jetzt nicht einfach sagen ich zahl jetzt garnichts mehr,und der rechtsanwalt meint,ich soll mich in geduld fassen,hallo????? Muß ich da jetzt tatenlos zusehen????

  9. RA Thomas von der Wehl

    an Jutta:

    theoretisch können Sie aus dem Titel vollstrecken. Ob das Sinn macht, muß Ihr Anwalt klären. Wenn Sie mit einem neuen Partner zusammenleben, ist u.U. allein dadurch der Unterhaltsanspruch verwirkt.

    Einzelheiten müssen Sie mit Ihrem Anwalt besprechen.

  10. Jutta

    An Ra Thomas von der Wehl
    Aus dem titel zu vollstrecken macht laut meines anwaltes keinen sinn!Der unterhaltsanspruch ist nicht verwirkt,weil ich seit 4 monaten mit meinem lebensgefährtn zusammenlebe,mir kann auch kein fiktiver anspruch der haushaltsführung angerechnet werden,da ich ja geringfügig arbeiten gehe.Er kann lediglich gemindert werden,mein lebensgefährte hat das gleiche mit seiner exfrau,die sogar ein kind mit ihrem neuen lebensgefährten hat,und er muß trotzdem noch nachehelichen unterhalt bezahlen…..
    mein exmann hat mir vorgeschlagen,ich soll auf meinen titel verzichten,und meinte,ich solle ihm schonmal den zuvielgezahlten unterhalt ab august zurückzahlen und mich mit 270€ zufriedengeben,schließlich wäre es ja geld,wo ich nicht für arbeiten müße…hallo,warum solll ich ein schlechtes gewissen haben?mir wird doch per gericht nichts zugesprochen,was mir nicht zusteht???

  11. Sunshine

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,
    vielleicht können Sie uns weiter helfen. Mein Lebenspartner war 8 Jahre verheiratet, nun seit 5 Jahren geschieden. Seit der Trennung zahlt er einen Unterhalt an seine Ex- Frau- zuzüglich zum Kindesunterhalt für 2 Kinder (11 und 14 Jahre) Es liegt eine Vereinbarung für die Zahlung des Unterhalts vor- die bis zum 12.Lebensjahr gilt.
    Nun meine Frage: Wie muss sich mein Partner verhalten? Muss er seine Ex- Frau über den Ablauf des Vertrages informieren, kann er die Zahlung einfach einstellen oder wie wäre der weitere Verlauf?
    Seine Ex Frau arbeitet seit der Trennung in Vollzeit, Kinder sind in Schulbetreuung bis 16:00 Uhr untergebracht, die Hälfte der Ferienzeiten betreuen wir die Kinder und die restlichen Zeiten werden auf die Mutter und Großeltern aufgeteilt. Wovon die Mutter max. 10 Tage im Jahr Urlaub mit den Kindern macht, die restliche Zeit sind sie bei den Großeltern. Was wir als nicht schlimm empfinden. Aber muss mein Partner mit dem 12. Geb. des Kindes weiterhin Unterhalt an sein Ex- Frau zahlen? (Betreuungsunterhalt- wenn ja, wie wir dieser errechnet?)
    Über eine schnelle Antwort würden wir uns sehr freuen, da der 12. Geb. in Reichweite ist.
    LG und im Voraus Vielen Dank für ihre Bemühungen.

  12. RA Thomas von der Wehl

    an Sunshine:

    da ich den Vertrag, die Vereinbarung nicht kenne, muß ich vorsichtig sein. Ich kann mir schwer vorstellen, dass generell auf Unterhalt ab dem 12. Lebensjahr verzichtet wurde. Besser wird sein, den Anwalt nochmals zu befragen, der den Vertrag ausgehandelt hat.

    Bei Vollzeitbeschäftigung reden wir fast nicht mehr von Betreuungsunterhalt. Dieser wird ja nur gezahlt, wenn wegen der Betreuung eben nicht gearbeitet werden kann. Wir reden mehr von Aufstockungsunterhalt und der hat ganz andere Voraussetzungen. Hier liegt ein Problemkreis.

  13. Sunshine

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Bin ich dahin gehend richtig informiert, das der Aufstockungsunterhalt dafür da ist, um seinen Lebensstandard so zu erhalten, wie man ihn in der Zeit der Ehe hatte? Mein Partner war nur 8 Jahre verheiratet, zahlt jetzt aber schon seit 6 Jahren Unterhalt an seine Ex- Frau.
    Wenn dieser Aufstockungsunterhalt zum Tragen käme, wie würde man diesen berechnen? Beide sind selbständig. Sie stellt sich jedoch in ihrem Freundes und Bekanntenkreis als sehr arm da und somit rechnen wir mit einem selbst erstellten Gehalt vom „Existensminimum“.
    Im Moment hat mein Partner nur das Gefühl, das er ihr die Selbständigkeit finanziert- Ladenpacht etc.
    Im Grunde könnte sie sich doch als Angestellte eine Arbeit suchen und somit ein gesichertes Einkommen haben. Sie war in der Ehezeit auch als Angestellte tätig.
    Vielleicht können Sie uns noch ein Mal mit einem Tipp weiter helfen.
    Vielen Dank!

  14. RA Thomas von der Wehl

    an Sunshine:

    wenn die Selbständigkeit nichts einbringt, muss frau in die Angestelltentätigkeit wechseln. Auch der Aufstockungsunterhalt wird Änderungen erfahren. Die Kollegin Heyl aus Straubing schreibt dazu sehr anschaulich:

    „Desweiteren sieht die Unterhaltsreform zahlreiche Möglichkeiten der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts vor und berücksichtigt damit die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH, wonach zumindest im nachehelichen Bereich keine Lebensstandardgarantie mehr für den geschiedenen Ehepartner besteht. Der Grundsatz „einmal Chefarztgattin – immer Chefarztgattin“ ist somit obsolet. Eine Rückführung auf die sozialen Verhältnisse, die der geschiedene Ehegatte vor der Eheschließung hatte, ist damit möglich. Künftig werden bei der Bemessung des Unterhalts angemessene Umstände und ein objektiver Maßstab heranzuziehen sein, und nicht die bisherige Lebensführung, sei sie nun zu dürftig oder zu übermäßig gewesen.“

    Ich würde raten ab dem 01.01.08 den Nachehelichenunterhalt nicht mehr zu zahlen. Wahrscheinlich wird aber eine Abänderungsklage notwendig sein.

  15. lena

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl
    ich bin nach 30 jahren geschieden worden 2005 bekam Unterhalt von 9oo Euro mein sohn war 16 ,es war begrenzt auf 18 Monate in meinem Ater 56 Jahre bekomme ich nur eine begrenzte Stelle verdiene 740 Euro netto mein ex bezahlt nun nur für meinen Sohn ,kann ich einen erneuten Unterhaltsanspruch geltent machen ?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ lena

    das kann ich so nicht beurteilen. Es hängt von dem Inhalt der Vereinbarung ab, in der die Begrenzung auf 18 Monate vereinbart wurde.

  17. lena

    die vereinbarung war das ,das ganze nochmal neu berechnet wird wenn ich noch keine arbeit habe
    ich war damals arbeitslos und arbeite nun 50% mit mehr stellt man keinen bei uns ein
    ich schreibe laufend bewerungen aber mit 56 hat man keine chance mehr

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ lena

    versuchen Sie eine erneute Geltendmachung von Unterhalt durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

  19. Uwe

    Hallo Hr Rechtsanwalt v.d. Wehl,
    ich bin seit Anfang letzten JAhres geschieden und zahle Unterhalt an meine EX Frau und meinen beiden Jungen. Seit Juli 07 bin ich verheiratet und habe aus meiner neuen Ehe eine Tochter. Meine Ex arbeitet auf 400 € Basis. Natürlich will ich weiterhin für meine Jungen (12 und 17)den Unterhalt weiterzahlen.
    Die Unterhaltszahlungen an meine Ex würde ich natürlich gerne einstellen wollen, zudem sie auch noch mit ihrem Lebensgefährten die überwiegende Zeit in ihrer Wohnung verbringt.
    Abends und am Wochenende steht das Fz ihres Lebensgefährten ziemlich regelmäßig vor der Tür. Eine Eheähnliche Beziehung würde meine Ex aber sicher abstreiten um den Unterhalt nicht zu verlieren. Wie würde man hier richtig vorgehen…..?? Zahlung einfach einstellen wäre sicher nicht richtig oder hätte dies NAchteile für mich ??? Für eine Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ Uwe

    wenn es einen Titel für den Geschiedenenunterhalt gibt, können Sie nicht einfach die Zahlung einstellen. Sie müßten Abänderung beantragen, notfalls gerichtlich.

    Alle 3 Kinder sind jetzt im ersten Rang und beide Frauen im 2. Rang. Bleibt da überhaupt noch etwas für die Geschiedene?

    Auf jeden Fall Begrenzung und Befristung nach § 1578 b BGB prüfen lassen. § 1579 BGB ist immer schwer zu beweisen (Detektiv?)

  21. Uwe

    Vielen Dank Herr von der Wehl

  22. Claudia

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl.
    Da wird ja in Deutschland durch das neue Unterhaltsrecht ab Januar 2008 eine Lawine von Prozessen ausgelöst, auch Altfälle sind betroffen?
    Vielleicht können Sie eine generelle Antwort geben? Mein Ex-Mann und ich waren bis zum Scheidungstermin 7,5 Jahre verheiratet. Die Scheidung ist jetzt im März 2 Jahre her unsere Tochter ist 8 Jahre alt. Mein Ex-Mann arbeitet Vollzeit und ich seit dem 3. Lebensjahr meiner Tochter halbe Tage (20Std/ Woche) im kffm. Bereich. Im Dezember drohte mir mein Ex-Mann an, dass er für meinen Unterhalt nicht mehr aufkommen würde und nun hat er tatsächlich ohne weitere Ankündigung nur den Unterhalt für unsere Tochter überwiesen.
    Ist er im Recht? Muss ich Vollzeit arbeiten? Oder steht mir noch ein kleiner Teil zu so etwas wie ein Betreuungsbonus?
    Wo führt das neue Unterhaltsrecht hin? Zum Sozialamt?

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ Claudia

    ob Sie vollschichtig arbeiten müssen, ist eine Einzelfallfrage. Einen Betreuungsbonus gibt es länger eigentlich nicht mehr. Ob der Unterhalt sofort eingestellt werden konnte, wage ich aber zu bezweifeln. Befragen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht.

  24. Max

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,

    ich bin seit März 2004 getrennt, im September 2006 haben wir nach einer Mediation mit paralleler Rechtsberatung einen Ehevertrag mit Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen. Wir haben seitdem Gütertrennung, und gegenseitig enterbt, der Versorgungsausgleich ist ausgeschlossen, meine Frau hat das gemeinsame Haus übernommen, es floß eine Ausgleichszahlung.
    Möglicherweise reicht meine Frau demnächst die Scheidungsklage ein.
    Nach dieser Vereinbarung zahle ich den Kindern (10 und 6) Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, sowie meiner Frau 150,-.
    Ich verdiene bereinigt ca. 2400,-€ netto, meine Frau ca. 1800,-€ zuzüglich einiger Zinseinkünfte. Sie wohnt im eigenen, vor 10 Jahren von uns gekauften Haus.
    Basis war, daß sie ihre Arbeit als überobligatorisch deklarierte. Sie ist teilzeit als Lehrerin tätig. Der Unterhalt an meine Frau ist befristet, bis die jüngere Tochter 14 ist.
    Zusätzlich betreute ich die Kinder an etwa 130 Tagen im Jahr (falls wochentags erst ab 18:00 bis zum nächsten morgen). Dies ist vertraglich festgelegt, wenn ich nicht kann muss ich meiner Frau die Babysitterkosten pauschal erstatten.
    Seit 1 1/2 Jahren hat meine Frau einen Freund, der noch nicht bei ihr wohnt, das ist aber geplant.

    2 Fragen habe ich. Zum einen, ob es wirklch so ist, daß die neue Tabelle ab 01.01.2008 für mich übergangsweise nicht gilt, weil im Vertrag noch ein Prozentsatz vom Regelbetrag festgelegt ist.

    Zum zweiten, ob es möglich ist, den Unterhalt für meine Frau trotz des Vertrages per Abänderungsklage oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu beenden. Einerseits ärgert es mich natürlich, einer reichen Frau Unterhalt zu zahlen, andererseits ist der nicht so hoch, daß sich ein kostenintensiver Rechtstreit wirklich lohnt, wenn die Erfolgsaussichten eher gering sind.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ Max

    1. Die DDT gilt auch für Sie. Die Prozentsätze der RegelbetragsVO werden umgerechnet.

    2. Ich würde Ihnen zu einer Abänderungsklage raten. Durch Wegfall des Alterphasenmodells ist die Arbeit nicht mehr überobligatorisch.

    Bei Fragen: 0431-911 16

  26. Max

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Sehe ich das richtig, daß ich dann in der Stufe 2300-2700 eingeordnet bin und mehr zahlen muss? Oder bleibt der Zahlbeitrag gleich, und nur der Prozentsatz wird geändert? So scheint es nämlich aus der Seite des OLG- Düsseldorf hervorzugehen.

    Vielen Dank für die Telefonnummer, ich wohne nun ca. 500 km von Kiel entfernt und will sie nicht übermäßig belasten. Falls das doch in Orndung ist, gerne.

  27. achim

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich war mit meiner Exfrau knapp 4 Jahre verheiratet.Aus der Ehe gibt ein Kind .
    Ich wurde vor 10 Jahren geschieden und zahle seit dem Kindesunterhalt und nachehelichen Unterhalt.

    Nach der Scheidung hat sie erst halbtags und jetzt ganztags gearbeitet.
    Nun meine Fragen;
    1) muß ich für sie immer noch Unterhalt zahlen ob wohl sie vollzeit arbeitet?
    2)Kann sie dann wieder unterhalt verlangen wenn arbeitslos wird
    3)was ist wenn Sie krank wird und deshalb nicht mehr arbeiten kann?

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ achim

    1) genau kann ich es natürlich nicht sagen, aber mit großer Wahrscheinlichkeit schulden Sie keinen Unterhalt mehr. Achtung, wenn Titel vorhanden, können Sie Zahlungen nicht einfach einstellen.

    2) + 3) Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit ist denkbar, allerdings eher unwahrscheinlich.

  29. achim

    Hallo Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Es besteht kein Titel.
    Daher zahle ich keinen Unterhalt mehr für sie.

    Wenn meine Exfrau jetzt noch ein paar Jahre auf Vollzeit geht und dann nur noch Halbtags wegen befristung,kann sie dann wieder auf Unterhalt klagen?

    Wie ist das mit ZuckerKrankheit wenn die schon vor der Ehe bestanden hat.Ist das ein Grund für eine Unterhaltsforderung?

  30. lena

    Hallo Herr von der Wehl ,
    ich habe da noch 2 kurze Fragen
    1. mein großer Sohn hat die Lehre mit Abschluß beendet alle Lehrlinge wurden nicht übernommen
    er bekommt nun Sozialhilfe ,jetzt möchte er noch eine Lehre machen
    meine Frage ist ,muß mein Ex Mann dann wieder Unterhalt zahlen.
    2. mein anderer Sohn ist nun mit der Schule fertig und beginnt eine Lehre die vom Arbeitsamt Reha besorgt wurde, da er als Kind einen Unfall hatte und seine Feinmotorik etwas eingeschränkt ist . Diese Lehre wird nicht Vergütet muß er auch in diesem Fall Unterhalt zahlen.
    vielen Dank im voraus.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ lena

    zu 1) nein, es wird nur eine Ausbildung geschuldet

    zu 2) ja, für den anderen Sohn wird Ausbildungsunterhalt geschuldet. Wenn er volljährig ist, schulden beide Eltern anteilig nach ihren jeweiligen Einkommen Barunterhalt.

  32. lena

    Hallo Herr von der Wehl
    ich möchte mich hier für die schnelle Beratung bedanken .

    Lena

  33. heike

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin 2005 geschieden worden,war 11 Jahre verheiratet, eigentlich 13 Jahre, 2 Trennungsjahre.Zählen die mit? Weil mein Exmann sich trennte,(er unterhielt eine Beziehung zu meiner damaligen Bekannten), rutschte ich in die Hartz 4 Geschichte, bekam Aufstockungsunterhalt von 235 Euro. Während der Ehe war ich Hausfrau, auf Wunsch meines Mannes, da er viel Geld verdiente.
    Vor der Ehe war ich alleinerziehend,auch überwiegend Hausfrau.Gemeinsame Kinder haen mein Ex und ich nicht.
    Vor kurzem war ich lange in psychiatrischer Behandlung, nehme bald an einem Projekt der Arge teil (Menschen, die lange aus dem Beruf sind). Nun will mein Ex keinen Unterhalt mehr zahlen, ich soll laut seiner Anwältin sogar für Februar zurück zahlen, für März kommt kein Geld mehr (Arge schon mitgeteilt).Mein Ex hat 2005 die Bekannte geheiratet und 2 Kinder bekommen.Nun klagt er. Kann einfach so der Unterhalt gestoppt werden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Heike

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ heike

    gibt es einen Unterhaltstitel?

    Dann muß Ihr Ex klagen, weil Sie daraus vollstrecken könnten.

    Wenn es keinen Titel gibt, müssen Sie klagen, wenn er die Zahlungen einfach einstellt.

    Ich denke, er könnte Probleme mit seiner Auffassung bekommen……mehr kann ich nicht dazu sagen.

  35. achim

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine exfrau will wieterhin unterhalt von mir verlangen obwohl dafür kein Titel besteht.
    Außerdem ist sie voll berüfstätig.

    Ich bin wieder verheiratet und meine Frau bezieht leider volle Erwerbsminderungsrente.

    Bin ich ihr gegenüber nicht auch unterhaltspflichtig.

    Wird sie auch in die berechnung mit einbezogen?

    Kann meine exfrau noch unterhalt verlangen und in welchem Rang ist meine jetzige Frau ?

    Wir haben keine Kinder aber aus der ersten ehe habe ich ein 13 Jahre altes Kind.

    Wird eventueller Ehegattenunterhalt auf beide frauen aufgeteilt.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ achim

    das Kind ist im ersten Rang, Ihre Ex-Frau im zweiten Rang und Ihre jetzige Frau im dritten Rang.

    Ob Sie noch Nachscheidungsunterhalt an die Ex-Frau schulden, kann ich so nicht sagen. Wenn sie voll berufstätig ist, eher nicht oder zumindest nicht unbefristet.

  37. Johann

    Hallo! Wer kann mir einen Tip geben, wie ich mich zu verhalten habe?!
    Ich bin seit 2005 geschieden und zahle seither für meine beiden Kinder (6 und 11Jahre) und für meine Exfrau regelmäßig fast 1100.-€ im Monat. 6 Monate nach der Scheidung habe ich eine selbständige Tätigkeit aufgenommen und bis Ende 2007 auch den festgelegten Unterhalt (für meine beiden Kinder tituliert) weiterbezahlt. Seit Ende 2007 können wir( Lebenspartnerin und unser gemeinsammer Sohn) nicht mehr von unseren Einnahmen leben, geschweige denn den Unterhalt weiterbezahlen. Obwohl ich der gegnerischen Seite mitteilte, das wir mittlerweile verschuldet sind, nur um den Unterhalt zu begleichen, folgte prombt eine Vollstreckungsankündigung mit der Androhung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, was für mich undenkbar erschien. Im Januar diesen Jahres mußten wir dann auch noch die aufgrund der geänderten Altersklassen höheren Beträge für die Kinder ohne vorherige Ankündigung oder Info , gültig ab Juli 2007 nachzahlen. Ebenfalls wurde mir gleichzeitig das Konto gesperrt und gepfändet und mitgeteilt, das ich aufgrund meiner Selbständigen Tätigkeit keinen Anspruch hätte auf einen Selbstbehalt. Dieser Selbstbehalt würde nur gelten, wenn ich Arbeitsentgeld aus nichtselbständiger Tätigkeit erhalten würde. Kann dies Richtig sein?
    Ist eine Nachforderung ( Juli 2007 -Dez 07) so korrekt? Ist eine Abänderung der Unterhaltszahlung nicht möglich? Im Moment bin ich immer noch bei 150%!
    Bin dankbar für jeden Tip oder für jede Information!!!! Danke

  38. Sylli

    @Johann
    Hallo,das ist aber viel.Muß Sie noch mal fragen,
    bekommt die Ex immer noch Unterhalt von Ihnen
    und ist sie erwerbstätig?
    Um welche Nachzahlung (07/07-12/07) handelt es sich genau? Sind in diesem Zeitraum die Kinder in
    eine höhere Altersstufe gekommen oder hängt das
    mit der neuen DDT ab Jan.08 zusammen?Aber
    Kindesunterhalt ist doch mit 150% tituliert,wieso
    dann Nachzahlung?150% nach DDT u.für jedes Kind?
    Vergessen Sie nicht,dass Sie mit der neuen
    Partnerin ein gemeinsames Kind haben,also ein
    drittes Kind im 1. Rang!
    In Ihrem Fall ist sicher eine Abänderung der
    Unterhaltstitel möglich,zumindest eine Herabsetzung zum Mindestunterhalt,also 100%
    pro Kind.Wie alt ist denn das gemeinsame „neue“
    Kind?
    Haben Sie momentan überhaupt Einnahmen aus
    der Selbständigkeit?Wenn nicht oder sehr wenig,
    müssen Sie u.U.eine Tätigkeit als Arbeitnehmer
    suchen o.Nebenjob.
    Ich denke mal der Selbstbehalt steht jedem zu
    der erwerbstätig ist.Er könnte allerdings etwas
    gesenkt werden,weil z.B. Mietersparnis mit neuer
    Partnerin,aber dafür fliesst ja der Unterhalt für
    das 3.Kind mit in die Berechnung ein.
    Sie brauchen dringend einen Anwalt,sonst agiert
    die Gegenseite immer weiter so und es wird immer teurer.
    Konto gepfändet und gesperrt?Da müßten Sie ja verhungern.Verstehe ich nicht.
    Bis bald.Gruß Sylli

  39. Gertrude

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich bin seit 1998 getrennt lebend und seit 2001 nach 28 jähr. Ehe geschieden. Es gibt zwei gemeinsame Söhne, geboren 1973 u. 1986. Mein Ex-Mann hat im offentl. Dienst immer gut verdient und wollte nicht, dass ich berufstätig bin. Auch wegen der schlechten Lehrerversorgung an unserer kleinen Dorfschule hätte ich nicht berufstätig sein können. Mein Ex-Mann hat sich von Anfang an gesträubt, an mich Unterhalt zu zahlen. Für den damals 12 jährigen, jüngeren Sohn hat er so lange Unterhalt gezahlt, bis dieser in die Lehre kam, im Aug. 07. Seit Dez.05 gibt es einen Titel vom Oberlandesgericht,dass er an mich rd. 550 EUR Unterhalt zahlen muss. Es werden mir fiktive Einkünfte von rd. 425 EUR angerechnet. Mein Ex-Mann hat jetzt Abänderungsklage eingreicht, da er sich von der neuen Gesetzeslage erhofft, keinen Unterhalt mehr zahlen zu müssen.
    Für eine evtl. Antwort vielen Dank

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ gertrude

    den Ausgang der ersten Urteile kann ich nicht prognostizieren. Es ist für alle neu. Beauftragen Sie einen FA f Familienrecht.

  41. angela

    hallo.
    Ich habe da mal eine frage !
    Ich habe zwei Kinder. Eins ist 7 jahre alt, das endere 14 jahre alt. Ich bin verkäuferin und verdiene 1300€ netto. Mein Mann verdient 2700€ und ist Autoverkäufer. Wir leben in Düsseldorf.
    Wieviel müsste mein mann bei einer scheidung als Trennungsunterhalt bezahlen??
    Bitte schnell antworten!!

  42. angela

    und wieviel müsste ich bezahlen?

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ angela

    ich kann und darf hier keine konkreten kostenlosen Unterhaltsberechnungen anstellen und bitte um Verständnis.

  44. kati

    hi meine mutters freund soll an seine ex unterhalt bezahlen und sie hat ein 11 jährigen sohn und er bezahlt für ihn muss er das noch

  45. Jutta

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
    ich möchte mich nach 24 Ehejahren scheiden lassen und wieder nach Hamburg ziehen. Mein Sohn (17) Jahre sucht dort einen Ausbildungsplatz. Ich selber beziehe seit 2000 Erwerbsminderungsrente in Höhe von Euro 1.040,00. Es bestehen auch gemeinsame Schulden. Meine Frage wäre jetzt: Bekomme ich überhaupt noch Unterhalt für mein Kind? Auch wenn er in der Ausbildung ist? Ist mein Mann mir gegenüber Unterhaltspflichtig? Kann ich einen WBS beantragen? oh oh oh – ich weiss gar nicht wo ich anfangen soll! Für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ach und sollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen?
    Liebe Grüsse Jutta

  46. Jutta

    Ich muss ich nochmal was nachschiessen, Entschuldigung bitte. Mein Mann hat ein Einkommen in Höhe von Euro 2000,00 bis 2700,00
    Gruss Jutta

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ jutta

    nehmen Sie einen RA. Ich kann anhand der Daten nicht wirklich einen Rat erteilen.

  48. Jutta

    Gottlob muss ich ihren einfallsreichen*** RAT nicht bezahlen. Viel Dank für Alles. 🙁

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ jutta

    was sollen diese Spitzen? Was erwarten Sie eigentlich? Kostenlose umfassende Auskunft auf einen bunten Strauß von ganz persönlichen Fragen und die perfekte Lösung Ihrer Sorgen?
    Mit welchem Recht erwarten Sie das von mir?

    Weil Sie die Einzige sind, die Sorgen hat?
    Weil im Internet alles umsonst sein muß?

    Ich habe immer wieder betont, dass ich hier keine persönlichen Probleme lösen kann und darf. Dafür sind (zu bezahlende) Anwälte da, die man/frau möglichst rechtzeitig einschalten sollte.

    Ich kann nur Tipps zu allgemein immer wieder auftretenden Fragen geben.

    Wie soll ich wissen, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können. Tun Sie es doch, dann werden Sie ja sehen.

    Solche Beiträge ärgern mich. Ich werde auf solche Fragen in Zukunft gar nicht mehr reagieren.

  50. Sylli

    @jutta

    Wie wäre es denn mit einer Entschuldigung ggü.
    Herrn RA Th.von der Wehl für Beitrag Nr.48 ?

    Soviel Anstand sollten Sie haben!!!

    Außerdem hat der RA in Nr.47 korrekt Ihre Frage
    in Nr. 45 beantwortet.

    Ich bin erschüttert über Ihre Respektlosigkeit!

  51. Hellokitty

    Hallo!

    Gibt es schon erste Urteile bezügl. Abänderung des Titels wenn die Ex-Frau nicht erwerbsfähig sein kann aufgrund 70% Schwerbehinderung?? Meine mom bekommt seit 2000 (ehe wurde 1988 geschieden, abänderung unterhalt in 1999 beim AG, Revision beim OLG) und nun hat mein Vater Äbänderungsklage auf 0 Euro eingereicht lt. dem neuen Gesetz müsste sie selbst für sich sorgen.Dieses konnte und kann sie aber nicht da schon aus der Ehe mit 50% Schwerbehinderung heraus gegangen und nun 70% aufgrund SChultersteife und Blasenkrebs.

    Darf mein Dad mit einreichung der Klage die Unterhaltszahlung einstellen?? Oder kann sie dann noch aus dem Titel vollstrecken??
    Woher kann sie dann Geld bekommen? Sozialamt ? Hilfe zum Lebensunterhalt oder Hartz IV? Zahlt das Amt während Prozess anhängig ist bzw. muss zahlen??
    Es geht alles wieder los wie 1988 und 1999-2000…:-/ und keiner hat die ganzen Fälle wohl bedacht die nun in die Sozialhilfe rutschen 🙁
    Danke für evtl. Rat!
    Hellokitty

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ hellokitty

    er darf die Zahlung nicht einfach einstellen. Ihre Mutter kann aus dem Titel vollstrecken.

    Die Chancen für eine Abänderung würde ich anhand der knappen Schilderung für nicht sehr hoch halten.

  53. Chris

    Hallo !
    Meine Tochter (13) wird nachmittags (Mo-Fr.)
    von der Oma versorgt.Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung(natürlich umsonst).Meine EX verlangt trotzdem die Erhöhung nach neuem Recht.Kann ich die Betreuung der Oma geltend machen ,oder ist das nicht relevant?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    die Betreuungsmöglichkeiten haben was mit dem Ehegattenunterhalt (Umfang der Erwerbsobliegenheit), aber nicht mit dem Kindesunterhalt zu tun.

    Sie reden wohl aber von Kindesunterhalt, oder?

  55. Eylem

    Hallo ich ich bin seit 2 jahren verheiratet will mich aber von mein man scheiden lassen.. wir haben ein 1 kind der gerade 1 Jahr alt ist. Meine frage ist was muss mein Mann nach der scheidung uns beiden zahlen?? er verdient 1800 € …

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ eylem

    ganz grob gesagt,

    alles über 900,00 EUR, das ist sein Selbstbehalt. Bis das Kind 3 Jahre alt ist, dann kann es anders werden.

  57. Hellokitty

    @RA von der Wehl!

    Vielen lieben Dank für ihre schnelle Antwort!

    Meine Mutter hat heute ( ein glück hat sie das hinbekommen..brauchte Freitag schon eine Beruhigungsspritze nach dem Schock das er auf 0 Euro abändern will) beim RA angerufen und diese hat auch gesagt, sie könne vollstrecken aus einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels aus 2000.
    Fakt ist ja auch das er seit 2002 Rentner ist und sein Einkommen beim besten Willen nicht reichen kann wenn er meiner Mutter noch 811 Euro zahlt und das hat die RA auch erstmal so zur Klageerwiderung aufgenommen.

    Wenn ich noch 2 Fragen stellen darf:
    1.) Kann meine Mutter nun schon bevor er evtl. die Zahlg. einstellt, eine vollstreckbare Ausfertigung beim Amtsgericht holen oder erst wenn er nicht zahlt? Das man die schon liegen hätte sozusagen (da ich 42 km von meiner Mutter entfernt wohne) und kostet diese vollstreckb. Ausfertig. etwas??

    2.) Kann mein Vater die Aussetzung (hab davon im I-net gelesen) der Vollstreckung beantragen beantragen gegen Sicherheitsleistung??
    Meine Mutter müsste dann ja sofort zum Sozialamt und Unterhaltsvorschuß beantragen da sie ja sonst keinerlei Einkommen hat.
    Hierfür planen wir schon Erkundigung beim Sozialamt da ja ab sofort Krankenkasse, Miete und alles offen stehen bleiben würde und eine Vollstreckung ja sicherlich 4-6 wochen dauert??

    Danke im voraus!
    LG
    Hellokitty

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ hellokitty

    die vollstreckbare Ausfertigung hätte der damalige Anwalt besorgen müssen. Hat er das nicht!

    Mit einer Vollstreckungsaussetzung wird er keinen Erfolg haben.

    Wenn er aber inzwischen Rentner ist und nicht mehr ganz so viel zahlen kann, ist zu überlegen, ob der Vollstreckungsauftrag auf den wahrscheinlich angemessenen Betrag beschränkt wird.

  59. Eylem

    wie jetzt?? wenn das kind 3 jahre ist muss er dann nichts mehr zahlen ???

  60. Hellokitty

    Hallo erneut!

    Nein hat der damalige RA nicht…dieser war auch nicht beim OLG zugelassen, das lief dann über Anwälte widerum die beim OLG Hamm zugelassen waren….
    Kann es sein das meine Mutter ein urteil hat auf dem steht, vollstreckbare Ausfertigung??
    Kann man es nachträglich bekommen bzw. wo??

    Er ist Rentner seit 2002. Damals wurde von fiktiven Einkünften von ca. 3600 DM ausgegangen und er wurde zur Zahlung von heute 811 Euro verurteilt in Revision (in die er gegangen war nach Urteil AG das ihm schon nicht gefiel).
    Heute bekommt er 1800 Euro Rente und Unfallrente und das seit 2002 wie wir nun erfahren haben!
    Er hat aber keine Abänderung seitdem begehrt und wir vermuten er hat noch weiter gearbeitet.
    Wir haben ja auch vermutet das er wenn er mal anfängt, auf geminderten Unterhalt klagt, aber nicht nun auf 0 Euro wegen Erwerbsobliegenheit der Ex-Frau nach dem neuen GEsetz ab 1.1.08.

    Ich bin selbst so gespannt wie es ausgeht, traurig ist es nur das es meine eigene Familie sprich Mutter betrifft die ja auch krank ist und wir gerade froh das der letzte Krebsbefund nicht böse war!
    Ausserdem hatte ich gerade eine Wohng. in unserer NÄhe für sie die preislich und renovierungsmässig akzeptabel wäre und die sie bezahlen könnte, die aber nicht dem standard von Hartz IV entsprechen würde (ist 58 qm groß) wenn sie darein rutscht, also müssen wir nach so langer Wohnungssuche den Mietvertrag den wir nun bekommen hätten, stoppen :-(((
    20 Jahre nach der SCheidung fängt alles von vorne an…3 Jahre vor ihrer Rente…:-(

    Woher bekommen wir nun eine vollstreckbare Ausfertigung und wie sehen sie die Chancen das der Unterhalt abgeändert wird, obwohl er seit 2002 stark verminderte Einkünfte hat, keine Abänderung begehrt hat und weiterhin einen Lebenswandel (Haus mit 165 qm Wohnfläche, Pool, Leasing-Fahrzeug, jedes 2.-3 wo-ende besuch in berlin, hotel-unterkunft etc.) hat, der nicht von 1800 euro abzügl. 811 Euro Ehegattenunterhalt zu bestreiten sein kann!??

    LG
    Hellokitty

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ hellokitty

    die vollstreckbare Ausfertigung bekommen Sie bei dem Gericht, wenn noch keine solche ausgefertigt war, was das Gericht aber weiß. Wenn das vollstreckbare Urteil nur „verbummelt“ wurde, kann es länger dauern.

    Sie müssen doch ohnehin zum Anwalt. Das kann der doch regeln.

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ eylem

    Damit es klar ist, wir unterscheiden Kindesunterhalt (den gibt es immer bis Volljährigkeit und bei Schule oder Studium auch darüber hinaus) und Unterhalt für die Mutter.

    Hier gilt: bis zum Kindesalter 3 Jahre gibt es Basisunterhalt für die Mutter.

    Ab 3 Jahren setzt eine Erwerbsobliegenheit der Mutter ein und ihr Einkommen würde den Unterhalt reduzieren. Es ist aber jeder Fall einzeln zu prüfen.

  63. Chris

    Ja ich rede vom Kindesunterhalt,wir waren nicht verheiratet.Sie will die Erhöhung einklagen.Soll ich mich dagegen wehren ?Wenn die Oma nicht da währe müßte sie ja auch irgend woanderst Betreuungskosten aufbringen,die sie ja einspart. PS.ich finde es toll was Sie hier machen!!!!!!!!!!!!!!!

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    ich verstehe den Sachverhalt vielleicht nicht ganz. Will sie eine Erhöhung wegen der Betreuungskosten durch die Oma?

    Oder geht es nur um eine Erhöhung aufgrund einer Änderung der DDT? Gegen letzteres werden Sie sich kaum wehren können. Gegen ersteres schon.

  65. Mario

    Hallo Herr von der Wehl,
    Ich wurde am 01.10.2006 geschieden, im Vergleich, der geschlossen wurde, sind der Unterhalt für meine Exfrau sowie der Kindesuntehalt geregelt. Die Gegenseite kann den Vergleich jederzeit Abändern für mich ist dieser frühestens am 31.12.2008 abänderbar. Zu meiner Frage besteht aufgrund eines neuen Kindes meiner EX-Frau sowie Hauskauf mit ihren Lebensgefährten die Möglichkeit doch den Vergleich abzuändern?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  66. Chris

    Ja vieleicht habe ich mich unklar ausgedrückt.Meine Tochter ist die Woche über nachmittags bei der Oma (meiner Mutter) Essen und Hausaufgaben machen.Von dort holt sie dann meine EX (wir waren nicht verheiratet) ab.An 2 Wochenenden im Monat ist meine Tochter bei mir,ansonsten sehen wir uns unter der Woche des öfteren.Ich wollte wissen ob ich gegen die Erhöhung angehen kann ,Aufgrund das sie ja die Woche über Nachmittags von der Oma kostenlos versorgt wird.(Die Oma nimmt kein Geld an)Meine EX wohnt mietfrei,spielt das eine Rolle? MfG Chris

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    nein, wenn es um Kindesunterhalt geht, spielt das alles keine Rolle.

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    wegen des Hauskaufes mit dem neuen Partner besteht natürlich der Verdacht, dass der Unterhalt wegen verfestigter Lebensgemeinschaft verwirkt ist.

    Lesen Sie auch dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/28/verwirkung-des-ehegattenunterhaltsanspruchs-bei-miteigentumserwerb-des-neuen-partners/

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/01/28/zusammenleben-in-einer-verfestigten-lebensgemeinschaft/

    Ob der Vergleich dies allerdings verhindert, kann ich nicht beurteilen. Wenn Sie im Verfahren die verfestigte LG schon vorgebracht hatten und dennoch den Vergleich abgeschlossen haben, wird es eher schlecht aussehen.

  69. D.W.

    Hallo,

    ich bin Neu hier und bei der Suche nach Antworten über diese Seite gestolpert.

    Mein Mann und ich sind seid 2006 verheiratet und haben seid 2004 eine gemeinsame Tochter. Ich habe noch einen Sohn mit in die Ehe gebracht und auch mein Mann hat eine Tochter die nächsten Monat sieben Jahre alt wird.
    Die Mutter und er hatten nie eine Beziehung und er ist trotzdem zu gunsten des Kindes auf einen erhöhten Unterhaltsanspruch verklagt worden. hierzu besteht auch ein Titel seid dem 3.9.2002. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung Seitens der Mutter hatte mein Mann auch noch Arbeit, die als Berechnungsgrundlage diente. Seid dem 1.9.2002 ist mein Mann Arbeitslos, da der damals befristete Arbeitsvertrag auslief und nicht verlängert wurde.

    Mein Mann und ich sind momentan Leider auf Leistungen nach dem SGBII und haben jetzt erneut (da wir für letztes Jahr diesen Antag schon stellen mußten) einen Herabsetzungsantrag auf „Null“ Euro beim zuständigen Jugendamt beantragt, weil wir mit unseren Kindern bereits am Existenzminimum leben und seine Tochter für uns nicht zu tragen ist. Für meinen Sohn bekomme ich keinen Unterhalt vom laiblichen Vater, da dieser Unterhalb des eigenen Bedarfs verdient.

    Meine Frage lautet nun: Da wir ja nun seid 2004 eine gemeinsame Tochter haben und seid 2006 verheiratet sind, gibt es eine Möglichkeit den Unterhaltssatz bzw. den Titel gegen meinen Mann abändern zu lassen? Da ja nun 2 Kinder von ihm versorgt werden wollen. Und ein Stiefsohn innerhalb der Ehegemeinschaft auch noch mitversorgt wird?

    Und, wenn die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Jugenamt in Anspruch nimmt, beläuft sich dann die Pfändbare Summe gegen meinen Mann auf den vollen Unterhaltsanspruch des Kindes?

    Ist ein Abänderungsantrag / bzw. Klage des Titels aufgrund der Sachlage möglich? Und wenn ja, gegebenenfalls auch Rückwirkend? Wenn ja ab wann?

    Vielen Lieben Dank für Ihre Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniela Wendt

  70. Sylli

    @ D.W.

    Hallo,
    Ich versuche mal zu helfen.
    Also schon bei der Geburt Ihres gemeinsamen
    Kindes hätten Sie den Titel ändern müßen,weil ja
    nun 2 Kinder im 1.Rang sind.
    Die Arbeitslosigkeit schützt nicht vor der Zahlung
    des Mindest-UH nach DDT.Ihr Mann unterliegt
    einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit,d.h.einen
    Job suchen,wo er wenigstens den Mindest-UH
    zahlen kann.Verdient er weniger,wird das Ein-
    kommen über dem SB auf die beiden Kinder
    aufgeteilt.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich,wenn die Kindes-
    mutter den UH-Vorschuß vom JA ablehnt,kann
    sie den gesamten UH aus dem bestehenden
    Titel vollstrecken,auch rückwirkend.Deshalb ver-
    anlassen Sie schnell die Prüfung des Titels,
    vielleicht wird ja aufgrund des 2.Kindes eine
    Herabsetzung erfolgen.
    Ihr Sohn fliesst leider nicht mit in die Berechnung
    ein.Hier ist nur der leibliche Vater in der Pflicht.
    Ist dieser Zahlungsunfähig,bleibt Ihnen wohl auch nur den UH einzuklagen.Denn der Vater hat
    auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit!

    Ich rate Ihnen unbedingt sich mit einem FA für
    Fam.Recht in Verbindung zu setzen.

    LG Sylli

  71. Hellokitty

    Hallo mal wieder!
    Hab schon wieder neue Fragen bzw. Details!
    Stand ist der, das die RA meiner Mutter erstmal gegen die Abänderungsklage meines Vaters Abweisung beantragt hat, sowie Vermutung da er ja wohl schon wie nun erst heraus kommt seit 2002 REntner ist, aber leistungsfähig, über mehr Einkünfte wie die Rente verfügt und das darlegen möchte!

    Derweil kam mal eine Anfrage seitens der Rentenkasse bezügl. des Antrages meines Vaters auf Zahlung der ungekürzten Rente. Darin wollten sie von meiner Mom wissen, was sie bekommt.
    Wir haben das ausgefüllt und zurück geschickt!
    Nun der Hammer! Gestern kommt ein SChreiben das ein neuer Abschluss des Vesorgungsausgleichs gemacht wurde.
    Er bekommt 12000 Euro nachgezahlt, sie bekommt die Hälfte 6000 Euro davon? Hä? Was ist das? Ferner haben sie geschrieben das er ihr zu wenig Unterhalt lt. deren Unterlagen gezahlt hat, aber es nicht im Ermessen einer Überprüfung/Festsetzung seitens der Rentenkasse liegt und er ja evtl. schon mehr gezahlt hätte die verg. Jahre?
    Hääää??
    Das ist ja nun der Oberhammer und er hat Mom jahrelang betrogen und genau das haben wir damals schon in der Berufung ja dem Gericht weis machen wollen,d as er mehr haben muss, wie er angibt!
    Nun sieht die Rentenanstalt das?? Aber nachträglich wird sie wohl nix fordern können ?

    Was ist mit der Nachzahlung? Muss meine Mom das sofort wo melden? Da steht was von Mitteilungspflicht wurde nicht geprüft, Geld wird ausgezahlt.
    Sie musste ja nun PKH beantragen..muss sie nun sofort dem Geericht mitteilen das sie Geld bekommt und das GEld geht dann für den neuen Prozess drauf?
    Sie freute sich tierisch…aber ich hab sie gleich gedämpft und das mit der PKH gesagt und das ich vermute, das GEld geht dafür drauf??
    Alles ein Mist….sie wird ja eh nur 530 Euro Rente in 3 jahren bekommen mit evtl. AU von ihm oder Grundsicherung ….

    Wohin muss sie die Nachzahlung melden und hat er mit so einem Schreiben überhaupt noch eine gute STellung?? Zeigt ja auf, das er jahrelang viel mehr hatte…sowie jetzt auch vermutet wird…

    vielleicht wird die Klage ja auch abgewiesen??Derzeit warten wir drauf wie es weiter geht, die Antwort von ihrem RA ging vor 7 Tagen erst raus…genau 1 Tag vor Fristende…

    GEzahlt hat er am 1.7. und wir hoffen auch am 1.8.

    Was ist wenn meine Mom mit dem GEld Schulden bezahlt und z.b. nur noch 2000 euro übrig hat?
    Hatte ihr oft was gegeben und sie meinte direkt sie würde mir gerne was geben..aber ich möchte nicht, aus Angst, das wer weiß was nun kommt?!

    Bedanke mich im voraus fürs lesen und evtl Antwort!

  72. Vendetta

    Guten Tag,

    ich hoffe daß mir irgendjemand helfen kann. Ich und meine Frau haben uns am 04.07.08 scheiden lassen. Sie hat für sich auf Betreuungsunterhalt geklagt, da wir einen jetz vierjährigen Sohn haben. Zum Zeitpunkt der Scheidung ging Sie bereits halbtags arbeiten Als Betreungsunterhalt wurde per Vergleich für Sie ein Betrag von 400 Euro vereinbart. Für meinen Sohn zahle ich 275 Euro.
    Seit geraumer Zeit wurde Ihr halbtagsjob in einen Ganztagsjob gewandelt und darüber hinaus wohnt Sie seit einem halben Jahr mit Ihrem neuen Freund zusammen. Trotzdem belastet Sie mich weiterhin mit 400 Euro Unterhalt für sich selbst was bedingt daß ich mir kaum einen Kindsbesuch über 500 km (Bahnpreis 158 €) leisten kann. Sie pocht auf das Geld und denkt nicht im Traum daran darauf zu verzichten.
    Im Vergleich ist nur einen Äbänderung festgehalten falls „Sie“ ihren Job verliert; es wurde auch keine Geschäftsgrundlage festgehalten etc., weswegen mein neuer Anwalt sagt eine Abänderungsklage sei aussichtslos obwohl meiner Frau eigentlich nichts mehr zusteht. Eigentlich hätte ihr schon damals viel weniger zugestanden und ich wurde zum Teil Opfer einer 27 jährigen Vertretungsanwältin die man die 500 km zur Verhandlung anreisen lies weil meine eigentliche Anwältin trotz vielfacher Bitte keine Lust darauf hatte. Die junge Vertretungsanwältin wurde von der gegnerischen Seite einfach vorgeführt. So wurden unter anderem 300 Euro Fahrtkosten zur Arbeit nicht berücksichtigt etc. und der Richter in unserer ländlichen Gegend hier machte das ganze Spielchen noch mit. Zu dem Vergleich riet mir die Anwältin unter dem Vorbehalt ich können das ja immer noch ändern, nur durch die Fehler meiner Anwältin die im Vergleich nichts derartiges formuliert hat und keine Geschäftsgrundlage für den Vergleich hat festhalten lassen geht das wohl doch nicht, das habe ich durch einen anderen Anwalt prüfen lassen.
    Meine Frage lautet: Ist eine Abänderungsklage wirklich aussichtlsos bzw. wie gehe ich am besten vor um die Anwältin in regress für den entstandenen und weiterhin entstehenden Schaden zu mehem?
    Für Eure Hilfe danke ich euch vielmals. Ich bin echt verzweifelt, denn während sich meine Ex ein fettes leben macht leben ich am Rande des Existenzminumums, kann mir kaum mehr das Benzin leisten um zur Arbeit zu kommen ganz zu schweigen von Besuchen bei meinem Kind!Meine Exfrau grinst mir nur frech ins und genießt meine Situation und daß obwohl die Ehe scheiterte weil Sie fremd ging! Bitte helft mir! Danke!

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ vendetta

    ist nirgendwo festgehalten (in irgendwelchen Schriftsätzen), dass zum Zeitpunkt des Vergleiches die Frau nur halbschichtig gearbeitet hat? Kann ich mir gar nicht vorstellen, denn alle müssen doch mit etwas gerechnet haben.

    Wenn aber doch und die Frau jetzt mehr verdient und so die ca. 10%tige Wesentlichkeitsgrenze überschritten wird, wäre die Abänderung m.E. zulässig.

    Zu dem Fall passt fast mein letzter Beitrag

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/08/12/bgh-verwirkung-des-unterhaltes-wenn-erhebliche-einkommenssteigerungen-verschwiegen-werden/

    da auch hier eventuell Einkommenssteigerungen trotz eines Vergleiches nicht mitgeteilt wurden.

    Zu Fragen der Anwaltshaftung möchte ich mich nicht äußern.

  74. Elke

    Hallo habe da mal eine Frage mein Mann ist seid Oktober 2004 geschieden keine Kinder. Es gab keine nachehelichen Unterhalt. Sie ging voll arbeiten. Sie hat sich vor 2 Jahren auf 18 Stunden runterstufen lassen. Jetzt war sie ausgesteuert und nun will das Jobcenter (Arbeitsamt) von meinem Mann und mir, (haben am 12.10.2007 geheiratet )Auskünfte über 12 Monate und die Steuererklärung, müssen wir das??Mein Mann zahlt auch die Altschulden alleine von den beiden die eine Eigentumswohnung hatten,die versteigert wurde. Sie ist 39 und kann doch voll arbeiten. Wäre ganz lieb, wenn Sie mir helfen könnten, danke im vorraus

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    Auskunft muß erteilt werden.

    Ob hinterher Unterhalt geschuldet wird, ist eine ganz andere Frage.

  76. Elke

    Vielen Dank Herr von der Wehl für ihre Auskunft

  77. cleo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann ist 2004 von seiner damaligen Frau (heute 42 J.) geschieden worden. Sie hat sich nur scheiden lassen, weil der Unterhalt für die 3 Kinder gesplittet wurde und sie 1/3 davon als Unterhalt bekam (381,00 €). Der Unterhalt für sie war bis Mai 2005 befristet. Leider haben diese Frist übersehen und bis September 2006 gezahlt. Im Oktober 2006 wurde die Unterhaltszahlung eingestellt und sie hat neu geklagt per Eilbedürftikeit. Durch einen glücklichen Zufall hatten wir erfahren, das sie zu dem Zeitpunkt 1051,00 € netto als Altenpflegehelferin verdiente und Bedürftigkeit wurde nicht annerkannt und eine Verwirkung festgestellt (Februar 2007). In der Hauptverhandlung im Mai 2008 wurde dann festgestellt, nachdem sie behauptet hat, mein Mann hätte Einküfte aus selbständiger Tätigkeit, das er eben diese nicht hat, er befindet sich im Angestelltenverhältnis.

    Seine drei Kinder sind alle bei Nacht und Nebel bei der Mutter ausgezogen, da sie dem finanziellen und psychischen Druck, den die Mutter auf sie ausübte nicht mehr stand hielten und wohnen nun alleine. Er zahlt an alle drei freiwilligen Unterhalt, damit sie auf die Beine kommen.

    Nun der Hammer, seine Exfrau klagt auf Unterhalt und möchte eine Unterhaltsnachzahlung von 17500,00 € ( 12/2006- 08/2008) und ab 08/2008 eine monatliche Zahlung von 783,00 €.

    Sie gibt an gelernte Kürschnerin zu sein, hat aber vor der Ehe eine Lehre zur Pelzwerkerin abgebrochen. Sie befindet sich seit 10/2007 in einer Maßname des Arbeitsamtes zur Altenpflegerin.

    Mittlerweile haben wir erfahren, daß sie Hartz4 Empfängerin ist, dam Amt aber die Unterhaltszahlungen für die Kinder verschwiegen hat , da die Kinder über 18 waren und er Unterhalt auf die Konten der Kinder überwiesen wurde.

    Ich habe selber 4 Kinder, mein Exmann ist leider nicht in der Lage, den zustehenden Kindesunterhalt komplett zu zahlen, wegen Mangelverteilung. Daher fliesst ein Teil des Einkommens meines Mannes, natürlich auch in den Unterhalt meiner Kinder.

    Müssen wir davon ausgehen, das seine Ex vor Gericht Erfolg haben wird?

    Vielen Dank

    Cleo
    Vielen

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ cleo

    das kann ich wirklich nicht beurteilen. Sie haben doch bislang einen offenbar ganz erfolgreichen Anwalt gehabt. Was sagt der denn?

  79. cleo

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre rasche Antwort.

    Unser Anwalt will eine Verwirkung und Verjährung bewirken. Ich wollte einfach nur noch mal eine andere Meinung dazu hören.

    Gruß

    Cleo

  80. Mike

    Hallo,
    ich bin seit 07.2004 geschieden, zahle seit dem den Kindesunterhalt für meinen Sohn (9 Jahre) und nachehelichen Unterhalt für meine geschiedene Frau. Ich möchte eine Abänderungsklage auf den nachehelichen Unterhalt für meine Frau erwirken, was muss ich den da beachten bzw. machen.

    Freue mich über jede Antwort!

    Mike

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    Sie werden ohnehin einen Fachanwalt beauftragen müssen und der weiß idR was zu tun ist.

    Ich kann Ihnen auf Wunsch eine Empfehlung geben.

  82. Mike

    Hallo Hr. von der Wehl,

    gerne nehme ich ihr Angebot an, da meine damalige Rechtsanwältin sich jetzt im wohlverdienten Ruhestand befindet. Ich wohne in München, hier gibt es zwar eine Menge Rechtsanwälte, aber eine Empfehlung wäre mir lieber.
    Vielen Dank!
    MfG

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    wo in München?

    oder egal?

  84. Mike

    Hallo Hr. von der Wehl,

    gerne Richtng münchner Osten oder auch Zentrum

    Viele Grüße

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    fragen Sie bitte die Kollegin Templer

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwltin_fachanwltin_fr_familienrecht_mnchen-6035.html

    und richten Sie ihr einen Gruß von mir aus

  86. Annalisa

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Anliegen ist folgendes:
    ich bin seit 2004 geschieden und bekomme für mich und meinen Sohn Unterhalt von meinem Ex-Mann.
    Bei der Scheidung wurde gerichtlich festgelegt, daß ich bis € 4oo,- ohne Anrechnung dazu verdienen darf. Da ich schon damals chronisch erkrankt war, mußte ich mir keine Voll- oder Teilzeitarbeit suchen.
    Vor knapp 1 Jahr ist mir der Minijob den ich hatte aus betriebsinternen Gründen gekündigt worden.
    Inzwischen hat sich meine Erkrankung so verschlimmert, daß ich garnicht mehr in der Lage bin einer Arbeit nach zu gehen.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Ich werde Anfang nächsten Jahres 58 Jahre alt.Mein Sohn ist 19 Jahre alt und macht im Sommer 2009 voraussichtlich sein Abitur und möchte dann mit einer Ausbildung beginnen, evtl. auch auswärts studieren.

    D.h. der Kindesunterhalt und Kindergeld fallen dann weg.
    Nach Abzug aller Kosten, wie Miete, Krankenvers. u.a., bliebe mir nichts mehr zum leben übrig.
    An wen muß ich mich wenden, an meinen Ex-Mann, an die Arge, ans Sozialamt oder wen sonst?
    Ich bin verzweifelt und habe große Zukunftsängste. Ersparnisse habe ich nicht auf die zurück greifen könnte.
    Vielleicht können Sie mir einen Rat oder Tipp geben, wie ich handeln soll.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

    Mit freundlichem Gruß

    Annalisa

  87. Annalisa

    s. Frage unter „Scheidung tut weh“

    Danke!

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ annalisa

    Sie haben die möglichen Ansprechpartner bereits aufgezählt. Es wird ein mühsamer Weg, aber in erster Linie ist Ihr Mann für Unterhalt zuständig. Wenden Sie sich dann an einen Fachanwalt.

  89. Elke

    Hallo Herr RA van der Wehl.

    Meine Frage vom 18.8.08 hat sich auch geklärt, meinem Mann seine Ex hat das Geld an das Jobcenter mit der Begründüng sie möchte kein Geld von ihrem Exmann und stünde in gutem Kontakt mit ihm selber zurück gezahlt.Diese Schreiben haben wir nun von ihr, auch den Aufhebungsbescheid mit der Begründung sie will nichts von ihm.Somit brauchten wir über nichts Auskünfte zu geben.Deken sie ,dass das jetzt auch für die Zukunft nicht mehr auf uns zutrifft, da wir es ja auch schriftlich haben??? Wäre nett eine Antwort zu erhalten. Vielen Dank im vorraus Elke

  90. Elke

    Denken (sorry)

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ elke

    solange der Staat keine Leistungen erbringen muss, wird er auch keine Auskünfte anfordern.

    Ob das dauerhaft so ist, kann man jetzt noch nicht sagen.

  92. Elke

    Viele lieben Dank RA van der Wehl, Elke

  93. Carloderkater

    Mein Partner ist seit 3Jahren geschieden und zahlt an seine Ex jeden Monat 1400Euro Unterhalt. Jetzt bekommt sie mit 65 Jahre ihre Rente mit netto 815 Euro.Nun kommt ein Brief von ihrem RA das sie weiterhin auf Unterhalt besteht. Mein Partner ist erst 63 un hat einen Schwerbehinertenausweis auf Lebenszeit. Arbeitet aber noch voll u verdient ca 4.000Euro. Nun hat sie aber bei der Scheidung ca. 65.000Euro fürs Haus erhalten und bestimmt nochmal so viel an Bargeld/Erspartes mitgenommen. Wie sind denn die Aussichten das er nichts mehr bezahlen muss. Sie hat doch Vermögen.

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ carloderkater

    durch den Rentenbezug wird sich die Unterhaltsberechnung verändern. Das Vermögen der Unterhaltsberechtigten wird insofern für die Berechnung herangezogen, als aus dem Vermögen Früchte (Zinsen) gezogen werden können. Ansonsten ist Vermögen kein Grund, dass kein Unterhalt mehr geschuldet wird.

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  95. Erika

    Hallo Herr RA an der Wehl,

    ich bin seitdem 10.98 geschieden, mein Tochter hat 09.08 ausgelernt. Mein Exmann ist Beamter (Oberstudienrat), hat bis jetzt Unterhalt für mich gezahlt. Ich bin voll berufstätig, mein Einkommen ist 1100 Euro. ich habe einen Titel ohne Zeitbegrenzung. Unterhalt wird von 350,– Euro gezahlt.
    Mir wurde letztes Jahr vom RA erzählt, er brauche für mich keinen Unterhalt mehr zahlen , schon gar nicht eine Aufstockung. Nachgefragt hatte ich kurz nachdem neuen Scheidungsgesetz
    Bei der Scheidung wurde mir gesagt er müsse bis zum Rentenalter für mich bezahlen. Rentenanteile habe ich schon bei der Scheidung bekommen.
    Kann jetzt einfach gesagt werden ich muss mit dem Geld auskommen. Ich habe mir eine Existenz aufgebaut und ohne Unterhalt wird das knapp.
    Diesen Monat hat er noch nicht gezahlt. Kann ich Klagen und habe ich Erfolg?
    Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus.
    Erika

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ erika

    wenn Sie einen Unterhaltstitel haben, könnten Sie daraus vollstrecken. Ihr geschiedener Mann müsste dann weiterhin Unterhalt zahlen. Er müsste eine Abänderungsklage erheben.

    Allerdings ist fraglich, wie lange ihr Exmann noch Unterhalt schuldet. Sicherlich ist der Aufstockungsunterhalt am ehesten zu begrenzen beziehungsweise zu befristen. Sie müssen damit rechnen, nach dem neuen Unterhaltsrecht nicht lebenslang Unterhalt beziehen zu können.

    Ich würde vorschlagen, dass ein Fachanwalt für Familienrecht für Sie etwas aushandelt.

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  97. Ulla

    Ich habe einen Titel Unterhalt !!!
    wenn der Unterhalts Schuldner irgend ein grund hat wo ,er mein das er keinen Unterhalt zahlen muß zum Beispiel Eheliches Verhalten.Zahlt er den Unterhalt bei Gericht ein.somit hat er dir garantie das sein Geld noch da ist,sollte er gewinnen.Er hat das Recht dazu,weil er ja auch laut § in der beweispflicht ist.

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ ulla

    so ganz habe ich ihre Frage nicht verstanden.

    Ein Unterhaltsschuldner hat aber nicht das Recht, die von ihm bestrittenen Unterhaltsbeträge bei Gericht zu hinterlegen, zumal Sie einen Unterhaltstitel haben und jederzeit vollstrecken können. Das einzige was er machen kann wäre von Ihnen zu verlangen, dass die künftigen Unterhaltszahlungen wie Darlehen bewertet werden und bei Verlust des Prozesses nicht rückzahlbar sind.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  99. Manfred

    Unbefristeter Kindesunterhaltstitel gegen Vater liegt vor.
    Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass keine Unterhaltspflicht seitens des Vaters mehr vorliegt, muss dann Unterhalt evtl. zurückgezahlt werden.

  100. RA Thomas von der Wehl

    @ manfred

    ich gehe davon aus, sie sprechen von Unterhalt für volljährige Kinder.

    Ich würde die Kinder regelmäßig auffordern, Auskunft über die eigene finanzielle Situation zu erteilen. Ich würde dem Kind auch mitteilen, dass es verpflichtet ist, eigene Einkünfte ungefragt und sofort dem Unterhaltspflichtigen zu offenbaren. Wenn dann solche eigenen Einkünfte verschwiegen werden, würde ich einen Rückzahlungsanspruch bejahen.

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  101. Siegfried

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    ein Kindesunterhaltstitel besteht ungeändert seit 1997 (geschaffen in 1994) bis 2009. Das Kind lebt bei der Kindesmutter; diese hat sich nie um eine Abänderung des Alttitels seit 1997 gekümmert.

    Nunmehr meldet sie sich anwaltlich, und begehrt nach 12 Jahren eine Kindes-Unterhaltsabänderung /-erhöhung .

    Was gilt bezüglich meines Hauskaufs auf Kreditbasis bei mir als Unterhaltspflichtigen,
    welches ich vor 4 Jahren mit der neuen Lebensgefährtin kaufte.
    Kann in diesem Fall der Kredit wie ein eheprägender Kredit Unterhaltsrechtlich angerechnet werden?

    Was gilt zu der Probelmatik, daß der Unterhalt seit 12 Jahren nie geändert wurde, und dieser Vertrauenstatbestand nun auf einmal nicht mehr existiert.

    Gibt es dafür eine Art „Verwirkung“ , und muß der Unterhaltsbegünstigte sich sein 12 Jahre langes Stillhalten nicht entgegenhalten lassen?

    Ist man zur Erhöhung des Unterhalts dann noch verpflichtet; ist die Erhöhung nach 12 Jahren ausgeschlossen?

  102. schoko

    Hallo
    Ich bräuchte mal Ihre hilfe.Mein Mann ist nach 20 ehejahren, 94 geschieden worden. musste unterhalt zahlen.Sie hat vor zehn Jahren drauf verzichtet und nun ist sie zum sozialamt gegangen. Das sozialamt hat sich an mein mann gewannt. Muss mein Mann wieder zahlen???
    Danke im vorraus. Schoko

  103. schoko

    Sie sagt auch das sie nicht arbeiten könne wegen Angstzustände und Panikattacken geht aber alleine feiern fährt Bahn und Bus,obwohl sie das alles nicht kann!!!
    noch mals vielen Dank

  104. larry

    Sehr geehrter Herr v. der Wehl, seit Juni 2006 bin ich geschieden. Seit April 2009 verzichtet meine damalige Ehefrau auf Zahlung v. Unterhalt.Sie ist Vollzeibeschäftigt u. hat seit 2010 einen neuen Lebenspartner. Sollte ich eine Abänderungsklage durch einen Anwalt f. Familienrecht noch einreichen u. bringt das Erfolg bzw. die Einstellung der Unterhaltszahlung ? Meine ehemalige Frau zieht ab 20.11.2010 zu Ihrem Lebenspartner.

  105. sonderbar

    Hallo Herr v.d. Wehl,
    das Scheidungsurteil wurde Oktober 2009 rechtskräftig. Ich habe mit meinem Exmann einen Vergleich geschlossen, der meiner Meinung nach ungerecht war(der Anwalt nach Mandatsübertragung unvorbereitet war). Mir wurde nach 26jähriger Ehe und 3 gemeinsamen Kindern(und NUR-Hausfrau) der Unterhalt auf 6 Jahre begrenzt.
    Ich bin nach der Trennung von meinem Mann eine Weiterbildung absolviert und konnte wieder im Berufsleben Fuß fassen.
    Nun geht es mir gesundheitlich sehr schlecht. Nach meiner 8wöchigen Reha bin ich weiter krankgeschrieben und die >Ärzte attestieren mir, dass ich nicht wieder an meine Arbeitsstelle zurück kann. Ich werde auf keinen Fall weiterhin vollzeit arbeiten können und vermutlich meinen Arbeitsplatz nicht wieder antreten können. Momentan erhalte ich noch Krankengeld.

    Habe ich nun die Möglichkeit den im Juni 2009 geschlossene Vergleich bezüglich des Unterhaltes dahingehend abändern zu lassen, dass mein Exmann höheren und längerdauernden Unterhalt an mich zahlen muss?
    Für die Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Viele Grüße
    sonderbar

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ sonderbar

    ganz schwierige Frage, tendenziell aber eher nein. Ob Haftungsansprüche gegenüber dem Anwalt eine Rolle spielen können, kann ich nicht beurteilen.

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  107. RA Thomas von der Wehl

    @ larry

    wenn der Unterhaltsverzicht jedenfalls in schriftlich erklärter Form der Ehefrau vorliegt, ist eine Abänderungsklage nicht unbedingt notwendig. Sollte die Ehefrau dennoch aus dem Titel vollstrecken wollen, kann ihr im Wege der Vollstreckungsgegenklage der von ihr schriftlich erklärte Verzicht entgegengehalten werden.

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  108. ratlos

    BGH erschwert die Abänderung von Unterhaltstiteln (Urteil vom 27.1.2010, Az. XII ZR 100/08)
    Der BGH nimmt unrichtige Tatsachenermittlung des Familiengerichts in Kauf.

    Der 12. Zivilsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 27. Januar 2010 ausgesprochen, dass Feststellungen des (Amts-)Gerichts im abzuändernden Vorprozess auch für das Abänderungsverfahren maßgebend bleiben und dazu führen (können), dass eine Befristung des Unterhalts aus diesem Gesichtspunkt ausscheidet.

    Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
    Der Ehemann begehrte die Abänderung eines Unterhaltsurteils aus dem Jahre 2005. Das angefochtene Urteil hatte der Ehefrau auf Grundlage ihrer Einkünfte aus einer vollschichtigen Tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin Aufstockungsunterhalt zugesprochen. Nach Ansicht des BGH habe das Amtsgericht damit zugleich, wenn auch nicht ausdrücklich, festgestellt, dass die Beklagte unterhaltsrechtlich nicht dazu verpflichtet sei, in ihrem ursprünglich erlernten Beruf als Erzieherin zu arbeiten, denn anderenfalls hätte es ihr im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung nach § 1577 Abs. 1 BGB höhere fiktive Einkünfte zurechnen müssen. Der Unterhaltsverpflichtete kann deshalb in dem erneuten grundsätzlich zulässigen Abänderungsverfahren nicht einwenden, dass der Unterhaltsberechtigte bei Aufnahme der ihm obliegenden Erwerbstätigkeit keinen ehebedingten Nachteil erleide. Eine Befristung des Unterhalts aus diesem Gesichtspunkt scheide daher aus.

    Die Entscheidung erscheint schon deshalb problematisch, weil das Gericht des Vorprozesses lapidar festgestellt hatte, dass es als gerichtsbekannt unterstellt werden könne, dass die Ehefrau in ihrem erlernten Beruf als Erzieherin keine Anstellung gefunden hätte. Zudem war die Berufung des Ehemannes gegen das Urteil vom OLG nach § 522 ZPO durch Beschluss zurückgewiesen worden. Eine Überprüfung dieser, die Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes dauerhaft bedingenden Feststellung, ist also nie erfolgt. Dennoch will der BGH den Ehemann an dieser Feststellung des Vorprozesses festhalten.

    Mit dieser Entscheidung des BGH wird es noch schwieriger, die Erfolgsaussichten von Unterhaltsabänderungsklagen einzuschätzen, weil nicht nur die ausdrücklichen Tatsachenfeststellungen und Aussagen der Vorgerichte beachtet werden müssen, sondern auch solche, die konkludent (zwischen den Zeilen) gemacht werden.

  109. lissi

    guten morgen ich brauche ihren rat,ich zahle für meinen sohn, er ist im mai 18 jahre alt geworden noch unterhalt ,ich bin chronisch krank habe einen minijob denn ich nicht mehr machen kann und normalerweise krankgeschrieben währe aber ich ja den unterhalt davon zahlen muss. hab eine abänderung beim anwalt gemacht muss abwarten .is es gut wenn mann dem anwalt auch gesundheitliche bescheinigungen gibt zum beispiel krankenhausaufentalte ec.er weis noch nicht meine diagnosen. oder spielt es keine rolle. mein sohn hatte einen schweren unfall jetzt im rollstuhl, lebt beim ex .bekommt verletztengeld und irgendwann rente ,war ein arbeitsunfall vielen dank im vorraus l…..

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