Homosexualität keine schwere Härte

Das OLG Nürnberg hat gerade entschieden, dass

die nach längjähriger Ehe offenbarte Homosexualität ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer „schweren Härte“ im Sinne des § 1565 II BGB rechtfertigen.

Ich werde noch ausführen

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