Unterhaltsversagung wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner

Ein ganz aktuelles Urteil des OLG Schleswig befasst sich mit der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch Zusammenleben mit einem neuen Partner und dass die Verwirkung nach Trennung auch wieder entfallen kann. Nach diesem Urteil wäre sogar ein Betrugsversuch für die Ehefrau unterhaltsrechtlich unschädlich (siehe mein Kommentar)

Zum Sachverhalt:

Das AG – FamG – hat im Verbundurteil den Ast. zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt verurteilt. Mit der Berufung trägt der Ast. vor, die Ag. habe ihren Unterhaltsanspruch verwirkt, denn sie lebe mit einem neuen Partner zusammen.

Das Rechtsmittel hatte keinen Erfolg.

Aus den Gründen:

II. Die Voraussetzungen für eine Versagung oder Reduzierung des ausgeurteilten nachehelichen Unterhalts wegen Vorliegen eines Härtegrundes nach § 1579 Nrn. 2 und 7 BGB liegen nicht vor. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Scheidungsausspruch ist rechtskräftig seit dem 04.07.2006. Die mit der Berufung vorgetragenen Umstände für eine Verwirkung beziehen sich auf die Zeit der Trennung der Parteien, zu welcher der Ast. der Ag. Trennungsunterhalt und keinen nachehelichen Unterhalt schuldete.

Nach Anhörung der Ag. ist die vom Ast. behauptete dauerhafte Beziehung vor Rechtskraft der Scheidung beendet. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass sich Herr M zum 01.05.2006 ein Haus in G. gekauft hat und dort auch wohnt. Somit kann von einer dauerhaften sozioökonomischen Gemeinschaft zwischen der Ag. und M für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung nicht ausgegangen werden. Sollte eine derartige dauerhafte Beziehung über zwei bis drei Jahre bestanden haben, was die Ag. bestreitet, so hätte dies Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt und nicht auf den nachehelichen Unterhalt gehabt. Im Übrigen würde ein nach § 1579 Nr. 7 BGB unter dem Gesichtspunkt des Zusammenlebens mit einem neuen Partner verwirkter Unterhaltsanspruch mit der Aufhebung und Beendigung dieser Beziehung wieder aufleben (vgl. Wendl/Staudigl, Das UnterhaltsR in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdnr. 764 m.w. Nachw.).

Es kann ferner dahingestellt bleiben, ob die Ag. zur Klärung der Frage, ob sie mit M seit zwei bis drei Jahren in einer sozioökonomischen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft lebt, falsche Angaben gemacht hat. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre dies allenfalls unter dem Gesichtspunkt eines versuchten Prozessbetrugs nach § 1579 Nr. 2 BGB relevant. Im Rahmen der Prüfung einer groben Unbilligkeit ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass ein etwaiger Betrug im Versuchsstadium stecken geblieben ist und bei dem Ast. kein Schaden eintrat, da zum Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung zu nachehelichem Unterhalt eine derartige Beziehung nicht mehr bestand. Dass ein etwaiger Schaden beim Ast. während der Zeit der Verpflichtung auf Zahlung von Trennungsunterhalt eingetreten ist, ist nicht ersichtlich und nicht substanziiert vorgetragen.

OLG Schleswig, Urteil vom 10.11.2006
10 UF 122/06

Mein Kommentar:

Ich teile die Meinung des OLG nicht. Es scheint recht eindeutig, dass die Ehefrau falsche Angaben gemacht hat und dies muss unbedingt zum Totalverlust des Unterhaltsanspruches für alle Zeiten führen. Schon heute wird vor den Gerichten massiv gelogen und solche Urteile sind nicht geeignet dies zu verhindern, um nicht deutlichere Worte zu gebrauchen.

14 Reaktionen zu “Unterhaltsversagung wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner”

  1. Rolf

    Sehr geehrter Herr
    Zum Thema versuchter Prozessbetrug kann ich ihnen da ein eigenes Beispiel bringen, welches sich nahtlos anschließt und wohl die Tendenz der Familiengerichte erkennen läßt.

    Ich trennte mich im Januar 2002 von meiner Frau. Die Scheidung wurde im Januar 2005 rechtskräftig mit Urteil verkündet.

    Während der gesamten Scheidungsphase und noch am Tag der mündlichen Verhandlung (31.01.2005) bekundete meine Frau, dass sie als Teil dieser Erbengemeinschaft (3-Familien-Haus, zusammen mit ihren Schwestern in einer Erbengemeinschaft geführt) weder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht (selbsttragend), noch jemals die Absicht bestünde, diese Erbengemeinschaft zu verlassen.

    Somit konnten natürlich keine Zugewinnwerte, bzw. unterhaltsmildernde eigene Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus dieser Immobilie in die Unterhaltsverhandlungen einfließen.

    Im Juli 2007 erhielt ich vom Finanzamt eine Rückforderung aus dem Steuerjahr 2003 über 458 Euro, weil der Steuerberater der Erbengemeinschaft für das Steuerjahr 2003 dem Finanzamt zu gleichen Teilen ca. 1700 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemeldet hat. Da wir im Steuerjahr 2003 gemeinsam veranlagt waren, wurde die Steuererklärung 2003 vom Finanzamt neu berechnet und das Finanzamt forderte von der bereits geleisteten Erstattung diese 458 Euro zurück.

    Es ist wohl nicht verwunderlich, dass mir sämtliche Gesichtszüge entglitten sind, als ich diesen korrigierten Steuerbescheid in meinen Händen hielt.

    Ich machte mich nun schlau bei einer der Schwestern meiner Ex. Diese teilte mir u.a. mit, dass aus den Rücklagen des Hauses in den Jahren 2003 und 2004 an alle Schwestern zu gleichen Teilen „Auszahlungen“ stattgefunden haben. Es waren Auszahlungen von insgesamt 5.000 Euro, die sowohl am Finanzamt als auch an mir vorbei ausgezahlt wurden.

    Ich gab diese Information an meine Anwältin weiter, die mich auch in der Scheidung vertrat.

    Sie sagte mir sofort, dass hier der Verdacht eines Prozessbetruges im Raum stünde, mit guten Erfolgsaussichten auf Verwirkung des Unterhalts. Sie legte mir nahe, einen Prozess (Unterhaltsabänderungsklage) anzustreben.

    Nun mach ich es kurz. Hier das Ergebnis!

    Das Familiengericht sah den Prozessbetrug nicht als nachgewiesen, stellte mir aber einen Vergleich mit einer Minderung des Unterhalts in Höhe von 100 Euro anheim. Das Gericht erklärte mir dabei unmissverständlich, sollte ich auf ein Urteil drängen, würde sich das Gericht sicher nicht zu einem Urteil zu meinen Gunsten durchringen.

    Ich war bitterlich enttäuscht und unterstelle dem hiesigen Gericht einfach, dass es sich zum Wohle der alleinerziehenden Mutter entschieden hat, obwohl die vorliegenden Fakten eine andere Sprache sprachen. Lieber Unterhalt vom Ex, als Leistung von der „Arge“

    Nun zahl ich erst mal 17 Monate meine Anwaltskosten (1700 Euro) ab. Tolle Leistung!

  2. Richard

    Kommentar zu Rolf Punkto Rechtsprechung. Da kann ich ein Lied von Singen auf einen Kompromissvorschlag seitens des Richters Olg Hamm den ich nicht angenommen habe,wurde mir klar gemacht wenn ich ein Urteil wolle könne man mir nicht mehr die volle Prozesskostenhilfe gewähren.(in erster instanzWAF bin ich ähnlich genötigt worden) Nachdem man festgestellt hat dass bei mir nicht noch mehr zu holen und man mir in allen Punkten Recht geben mußte wurde ein fiktiver Betrag eingesetzt den ich Rückwirkend,1.6.05 durch einen Fiktiven Job, den ich Rückwirkend am Wochenende antretten sollte wovon der mehr Unterhalt bezahlt werden sollte. Dann bleibe mir ja mein mir zugesprochener Selbsbehalt von 890€. Darauf habe ich einen Brief an den Gerichtspräsidenten geschrieben wer ist für die Einhaltung des Gesetzes seitens der Richter zuständig Antwort-Das ist Richter recht.Darauf habe ich nochmal Geschrieben ob er den das auch Verstanden hätte.-wieder Antwort das ist Richterrecht.Dann ein schreiben an die Justizministerin von NRW gleiches schreiben änliche Antwort.Schreiben an diverse Tageszeitungen und Stern TV.das ist zu Heiss da geht keiner ran,habe gedacht die Presse und so würden sich drauf stürzen falschgedacht.Weitere Berufung ist abgelehn Streitwert zu gering was für den einen zu gering???ist ist für mich die Existenz.Jetzt bin ich seit 2Jahren mit einer Verfassungs beschwerde beim Verfassungs gericht in Karlsruhe mehr Möglichkeiten hab ich nicht mehr.ein Vollstreckbares Urteil liegt vor meine Schulden sind mitlerweilen auf gut 3000€ angelaufen,so läuft es bei mir schon seit 10Jahren.Ein Letzter Tip verlass dich nie auf deinen Anwahlt er wird sich für dich nich einen Meter mehr bewegen als er muss.Die Aussage eines Richters die ich hinter vorgehaltener Hand bekamm lautet Wörtlich ein deutscher Vater hat in diesen Land keine Rechte wenn er nicht den vollen Unterhalt für seine Kinder zahlen kannso leid es mir tut das sagen zu müssen. Das zu den Thema Recht.

  3. Andi

    Hallo,
    was kann ich nur tun?

    Hab Änderungsklage eingereicht, damit ich keinen Unterhalt für meine Ex mehr zahlen muss, da sie seit fast 4 Jahren mit ihrem neuen zusammen lebt (gemeinsam wohnen, mit unserem Sohn 12J.). Dachte sie hätte ihren Unterhalt verwirkt.
    Der Richter meinte nun aber, den Kindesunterhalt nach der neuen DT erhöhen zu müssen – damit kann ich leben. Und ich dachte ich höre nicht richtig:
    auch ihr Unterhalt wird neu berechnet, weil sie und ihr Neuer ja offiziell nichts verdienen (haben Gewerbe angemeldet, aber verdienen da nix – sagen sie und ich kann nichts anderes beweisen) und der
    Richter meinte nun: es kann nicht sein, dass eine ganze Familie dem Staat auf der Tasche liegt, nur weil ich mich scheiden hab lassen! Schließlich hab ich ein gesichertes Einkommen und verdiene ja als Beamter nicht so schlecht. Und schließlich wohne ich ja jetzt bei meiner Freundin und braucht mir ja nichts zum Wohnen verbleiben.

    Hallo! Meine Freundin muss ihre Eigentumswohnung auch abzahlen und ich steuere natürlich auch zum Lebensunterhalt meiner neuen Beziehung bei – will ihr ja nicht auf der Tasche liegen. Aber das interessiert den Richter nicht im Geringsten.

    Die Verhandlung ist derzeit vertagt. Und ich weiß bald nicht mehr weiter. Ich bin zwar Beamter, aber ganz unten und nicht so besoldet wie ein Richter!

    Das kann doch so nicht sein? Ich muss zahlen, damit sie mit ihrem Neuen nicht vernünftig oder offiziell arbeiten müssen? Ich muss mein Gehalt offen legen und bei denen reicht es, wenn sie sagen sie verdienen nichts bzw. der Steuerbescheid keine Angaben über Gewerbe zeigt? Die dürfen also alles schwarz machen?

    Grüße,
    Andi

  4. RAvonderwehl

    an Andi:

    was soll ich sagen? Ich halte die Auffassung des Gerichtes für falsch und den Unterhalt für verwirkt. Viele Richter fühlen sich allerdings dazu berufen, dem Staat Geld zu ersparen. Das ist definitiv nicht ihre Aufgabe. Nehmen Sie das Urteil hin und versuchen Sie Ihr Glück beim OLG.

    Die Geschiedene hat eine Erwerbsobliegenheit und wenn die Selbständigkeit nichts einbringt, muss sie angestellt arbeiten.

    Viel Erfolg!

  5. RAvonderwehl

    an Rolf und Richard:

    bitte keine Namen im Blog nennen. Weder die eigenen, noch die von Rechtsanwälten. Sie werden sonst in ganz kurzer Zeit damit bei Google gefunden und dass kann manchmal nicht gewünscht sein.

  6. Matthias

    Bald können wir davon singen, aber hier meine Geschichte:

    40.000 € gezahlt und Auto und Haus abgegeben, Ex nur noch mit Prozessbetrug zu STOPEN gewesen , hat lange 3 Jahre gedauert alles herauszufinden und Beweise zu sammeln Nun endlich erhebt der Staatsanwalt Klage, ich hoffe Lebenslänglich für meine Ex …Scherz.

    Warten das Recht kommt zurück.

    Gruss

    Matthias

  7. Ulla

    Ich kann auch ein Lied davon singen.Ich glaube nach 8 Anwälten 2 Richter glaube ich schreiben zu dürfen,das man beim Bäcker ,und der hohen Scheidungsrate in Deutschland da mehr erfahren tut als bei einen Anwalt.Ich habe auch schon eine Sachdienst Aufsichsbeschwerde gegen eine Richterrin geführt.Dann bekam ich einen neuen,und der war so fleißig das er sich nocht nicht mal die mühe machte in meine Akte zu sehen.Den sonnst hätte er mich nie gefragt ob ich lesen und schreiben könnte.Was soll man den davon noch halten???Danke

  8. EP

    Kurzfassung:
    Bankangestellte / Beamter, 3 Jahre aktive Ehe, Kind 8 J. Ex will sich „ausleben“ (Geliebter) und Trennung, 3 Jahre Trennung (friedlich), dann habe ich Scheidung eingereicht. Selbst bei erster mündlicher Verhandlung (Trennungsunterhalt) lag kein Einkommensnachweis der Ex vor – nur 3 unterschiedliche (falsche) Einkommensangaben – Richter (AG FFM): „Dann gehen wir mal davon aus dass die Angaben stimmen“ (welche?) (auch für PKH betrogen) – Arbeitszeit mit Ankündigung mutwillig reduziert (nach 3 Jahren Trennung = mehr Unterhalt) Richter: „Eine Aufstockung der Arbeitszeit ist nicht zumutbar“ (Aufstockung?) Bonus Ãœberobligatorisch: 400,- Euro zuerkannt – nach Beschwerde auf 200,- Euro (Höchstbetrag im Ausnahmefall!!) reduziert. Gemeinsame, nachgewiesene Sparvermögen abgestritten Richter: „Kann hier nicht geklärt werden“ (Ex behält Sparvermögen). Kindesbetreuung: Ex 52 %, ich 48 % – Anwalt der Ex: „Seien Sie froh Ihr Kind so oft sehen zu können“ Richter: „Ex betreut Kind“ – ich zahle vollen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.
    Auf meinen Hinweis, dass der BGH, die OLG`s sowie die Leitlinien des OLG FFM eindeutig anders entschieden haben (Ãœberobligatorisch, Arbeitszeitreduzierung, Verwirkung) Richter: „Dann müssen Sie dahin gehen, hier entscheide ich“

    Berufung OLG: Richter verlangt bei mündl. Verhandlung Rücknahme meiner Strafanzeige (Prozessbetrug) und einen Vergleich (zu ihren Gunsten) ansonsten würde ich den Prozess wohl verlieren – Vergleich angenommen (hohe Abfindung) – Schulden (Abfindung, Prozesskosten) aber nach 3,5 Jahren Psychoterror – endlich Ruhe.

    Fazit: 2 reiche Anwälte, 2 selbstzufriedene „Richter“ (Götter), 1 zufriedene Ex, 1 verschuldeter, frustrierter Mann (ich), 1 zerstörtes Kind (3 Sorgerechtsverfahren – gemeinsames Sorgerecht wg. 100 % Umgangsvereitelung nur auf dem Papier).

    Jeder der glaubt er (sie) hätte eindeutige Beweise oder es gäbe eine eindeutige höhere Rechtsprechung dem sei gesagt, dass es Richter gibt die machen was sie wollen – eben Glückssache! – Also – eventuell auch mal eine bittere Pille schlucken und Ruhe haben.

    Viel Glück

  9. Ulla

    Guten Tag
    Ich habe nach 27 jahren Ehe meinen mit Urkunde und Titel auf Unterhalt verlohren.
    Obwohl ich immer meine Eigenständigkeit hatte und habe.(Wohnung Geld)USW.Es reicht schon in Deutchland,wenn andere (Verwante Freunde) es so sehen,Per Telefon oder Hunderte km endfernd leben.Dafür brauchte ich 8 Anwälte 2 Richter eine Sachdienstaufsich beschwerde.Und Geschieden bin ich leider nach 7 Jahre immer noch nicht.Aber ich darf nun mit Ahstma auf 30qm wohnen und Arbeiten unter Harz 4. Ulla

  10. ULLA

    Guten Tag
    Jetzt habe ich Richter.NR:3!!!!!8 Anwälte,und enschieden wurde wieder nichts.Traurig Traurig

  11. Wolfgang

    „Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!“

    oder auch „Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Stiefel“

    Bin ich froh, dass die Trennung und Scheidung einvernehmlich läuft. Nach dem stöbern auf dieser Seite verstehe ich, warum das so aussergewöhnlich ist.

  12. ratlos

    Hier passt der Satz aus Deutschen Gerichten:
    Gerechtigkeit wollen Sie man(n)?
    Hier bekommen Sie einen Beschluss und sonst gar nichts.
    :-))

  13. ratlos

    1. Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt kraft des Anwaltsvertrags in den Grenzen des ihm erteilten Mandats (BGH MDR 1998, 1378; MDR 1996, 2648 f.; Vollkommer/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 665) verpflichtet, die Interessen seines Mandanten nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen und Schädigungen seines Auftraggebers, mag deren Möglichkeit auch nur von einem Rechtskundigen vorausgesehen werden können, zu vermeiden. Soweit der Mandant nicht eindeutig zu erkennen gibt, dass er des Rates nur in einer bestimmten Richtung bedarf, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich zur allgemeinen, umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Auftraggebers verpflichtet. In den Grenzen des Mandats hat er dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziele zu führen geeignet sind, und Nachteile für den Auftraggeber zu verhindern, soweit solche voraussehbar und vermeidbar sind. Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (BGH WM 1993, 1376; WM 1996, 1824; WM 2006, 927; WM 2007, 419; NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560). Der konkrete Umfang der anwaltlichen Pflichten richtet sich nach dem erteilten Mandat und den Umständen des einzelnen Falles (BGH WM 1996, 1824; 2008, 1560). Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-) Entscheidungen („Weichenstellungen“) in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen (BGH NJW 2007, 2485; WM 2008, 1560; Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 558).

  14. Doedel

    Ja, kann ich auch ein Lied von singen! Ehe mit einer Rumänin Ende 2004 (damals kein EU Mitglied), Anfang 2005 bekam sie ihre Aufenthaltsgenehmigung (O-Ton: „Ich hab alles was ich brauchte…“) dann haute sie zu ner Internetbekanntschaft ab. Insgesamt haben sich mittlerweile 12-14 Richter mit ihren angeblichen Unterhaltsansprüchen beschäftigt für sage und schreibe 10 Wochen eheliche Gemeinschaft. Unterhaltsklage wurde Anfang 2006 eingereicht bis heute ohne Entscheidung. 10 Wochen Ehe und 4 Aktenordner Lug und Betrug von ihr…

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