Ex-Partner darf Zustimmung zum Einpflanzen von Embryonen verweigern

Die ARGE FamRecht berichtet: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine 36-jährige Britin ist nicht in ihrem Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) verletzt ist, wenn ihr Ex-Partner die Zustimmung verweigert, Embryonen, die aus ihrer früheren Beziehung stammen, einpflanzen zu lassen. Nach künstlicher Befruchtung wurden sie vor Jahren eingefroren, weil die Frau damals an Krebs erkrankt war. Britische Gerichte wiesen die Klage der Frau ab, weil der Mann der künstlichen Befruchtung nur für den Fall einer dauerhaften Beziehung zugestimmt habe. Die Straßburger Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Die Frau könne auch auf andere Weise Mutter werden.

Mein Kommentar: Alles andere wäre für den Mann auch unerträglich geworden. Er wäre gegen seinen Willen Vater geworden mit allen Pflichten, insbesondere dem Unterhalt

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