Scheidung Light, Notarscheidung ist vom Tisch
Ich gebe zu, als Anwalt hier nicht die gleichen Interessen, wie einige Mandanten zu haben, aber es gibt daneben zu viele Gründe, die gegen die Abschaffung des Anwaltszwanges in einvernehmlichen Scheidungen sprechen. Ich habe es erläutert. Soeben (09.05.07) erhalte ich den Newsletter des BMJ zur Familienrechtsreform und dort heißt es u.a.
Zitat:
Das Bundesjustizministerium hatte darüber hinaus vorgeschlagen, das Scheidungsverfahren in bestimmten Fällen auch ohne Rechtsanwalt zu ermöglichen. Eine entsprechende Regelung ist im Kabinettentwurf nicht mehr enthalten, da die Vorbehalte im Bundestag dagegen zu groß sind. Vorgesehen war, dass Ehegatten ohne gemeinsame Kinder im gerichtlichen Scheidungsverfahren dann keinen Anwalt brauchen, wenn sie sich über den Ehegattenunterhalt (notariell beglaubigt) sowie über Hausrat und Ehewohnung (formfrei) geeinigt hatten.