Unterhaltsreform gestoppt?

beim Verlag Dr. Otto-Schmidt las ich am 25.05.2007
„Reform des Unterhaltsrechts vorerst gestoppt

Die große Koalition hat nach dem Urteil des BVerfG vom 28.2.2007 (Az.: 1 BvL 9/04) die Unterhaltsrechtsreform vorerst auf Eis gelegt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter verstößt es gegen das GG, wenn unverheiratete Mütter oder Väter nach der Trennung für die Betreuung ihrer Kinder weniger lange Betreuungsunterhalt erhalten als geschiedene Ehepaare. Die große Koalition ließ verlauten, dass die Reform nach der Entscheidung des BVerfG neu beraten werden müsse. Ursprünglich sollte sie am 25.5.2007 im Bundestag verabschiedet werden und zum 1.7.2007 in Kraft treten.

Die Karlsruher Richter sahen in der unterschiedlichen Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder einen Verstoß gegen Art. 6 Abs.5 GG. Die Vorschrift verbiete es, mit zweierlei Maß zu messen und ehelichen Kindern eine erheblich längere persönliche Betreuung zuzugestehen als nichtehelichen Kindern. Wie viel persönliche elterliche Betreuung und Zuwendung ein Kind benötige, richte sich nicht danach, ob es ehelich oder nichtehelich geboren sei, so die Richter. Der Gesetzgeber müsse bis zum 31.12.2008 eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Die Koalitionsfraktionen hatten sich noch am 22.3.2007 auf die Eckpunkte eines neuen Unterhaltsrechts verständigt. Danach sollten Kinder in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten den absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Ferner sollte die unterschiedliche Dauer beim Betreuungsunterhalt dadurch entschärft werden, dass auch geschiedene Ehepartner nach der Scheidung wieder schneller arbeiten gehen müssen. Der Gesetzentwurf sah insoweit aber immer noch eine Besserstellung von Verheirateten vor.

Der Rheinland-Pfälzische Justizminister, Heinz Georg Bamberger, forderte in einer Pressemittelung vom 25.5.2007 eine verfassungsgemäße Neuregelung des Betreuungsunterhalts. Eine solche setze voraus, dass alle kinderbetreuenden Elternteile gleich behandelt werden müssten. Bamberger äußerte sein Bedauern darüber, dass die Union nach wie vor darauf bestehe, Geschiedene besser zu stellen als nicht Verheiratete. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten alle kinderbetreuenden Elternteile beim Unterhalt gleichberechtigt werden, unabhängig davon, ob das Paar verheiratet war. Auf Drängen der Union sei dann im Gesetzgebungsverfahren aber doch an der Besserstellung von Geschiedenen festgehalten worden, so Bamberger“.

Lesen Sie zu dem Urteil im Ratgeber auf dieser Seite die aktuellen Fachartikel der Kollegen Schendel und Strieder

2 Reaktionen zu “Unterhaltsreform gestoppt?”

  1. vroni

    Guten Abend,
    ich hätte gerne gewußt,wer die Neuberechnung der DT in Hinsicht auf Unterhaltsregelung(114%) für HartIV macht.
    Kann man beim Amtsgericht einen „Kostenübernahmeschein“ für den RA be-kommen?
    Vielen Dank im Voraus ,- und mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

    Vroni.

  2. RAvonderwehl

    an Vroni:

    die Neuberechnung macht idR. nur ein Anwalt. Die Behörde nicht. Suchen Sie sich einen Fachanwalt für Familienrecht auf unserem Portal und gehen Sie vorher zum Amtsgericht und holen sich einen Beratungsschein, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

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