Abrechnung von Krankheitskosten bei Beihilfe in Trennungszeit
OLG Hamm entschied:
Der in einer privaten Rentenversicherung mitversicherte Ehepartner, bzw. als Ehepartner Beihilfeberechtigte, hat einen Anspruch darauf, Krankheitskosten eigenständig abrechnen zu dürfen. Der von ihm lebende Ehegatte, der Versicherungsnehmer ist bzw. von dem sich die Beihilfeansprüche ableiten, muss ihn dazu bevollmächtigen.
Quelle: ARGE FamR im DAVÂ
Am 19. Juni 2007 um 17:07 Uhr
In welcher anderen juristischen Zeitschrift ist das Urteil veröffentlicht?
Welches Datum und welches Aktenzeichen hat Urteil?
Am 20. Juni 2007 um 12:21 Uhr
Aktenzeichen OLG Hamm:
Az 5 WF 9/07, Beschluss vom 9.2.2007