Abrechnung von Krankheitskosten bei Beihilfe in Trennungszeit

OLG Hamm entschied:

Der in einer privaten Rentenversicherung mitversicherte Ehepartner, bzw. als Ehepartner Beihilfeberechtigte, hat einen Anspruch darauf, Krankheitskosten eigenständig abrechnen zu dürfen. Der von ihm lebende Ehegatte, der Versicherungsnehmer ist bzw. von dem sich die Beihilfeansprüche ableiten, muss ihn dazu bevollmächtigen.

Quelle: ARGE FamR im DAV 

2 Reaktionen zu “Abrechnung von Krankheitskosten bei Beihilfe in Trennungszeit”

  1. Susanne Isert-Leibing

    In welcher anderen juristischen Zeitschrift ist das Urteil veröffentlicht?

    Welches Datum und welches Aktenzeichen hat Urteil?

  2. RAvonderwehl

    Aktenzeichen OLG Hamm:

    Az 5 WF 9/07, Beschluss vom 9.2.2007

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