Wohnvorteil in der Trennungszeit
nichts Neues, ich habe darüber schon berichtet:
BGH: Mietfreies Wohnen in der Trennungszeit
Während der Trennungszeit ist der Vorteil mietfreien Wohnens nur in dem Umfang zu berücksichtigen, wie er sich als angemessene Wohnungsnutzung durch den in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten darstellt. Dabei ist auf den Mietzins abzustellen, den er auf dem örtlichen Wohnungsmarkt für eine kleinere Wohnung zahlen müsste, die dem ehelichen Lebensstandard entspricht.
Regelmäßige gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung sind während der Trennungszeit in voller Höhe (Zins und Tilgung) als eheprägend zu berücksichtigen – nicht nur beschränkt auf die Höhe des angemessenen Wohnvorteils.
Auch im Rahmen der Bedürftigkeit sind diese gezahlten Kreditraten bei der Bemessung des geschuldeten Trennungsunterhalts regelmäßig in voller Höhe zu berücksichtigen, allerdings beschränkt auf die Summe aus eigenen Einkünften und Gebrauchsvorteilen dieses Ehegatten.
Quelle: ARGE FamR im DAV
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Am 21. Juni 2007 um 20:14 Uhr
Frage: Wird beim Unterhalt die Ausbildungsvergütung angerechnet?
Wenn die Ehefrau eine Minijob hat,wird er mit angerechnet beim Unterhalt?
Am 22. Juni 2007 um 21:20 Uhr
an poly60:
das verstehe ich leider nicht. Was hat es mit dem Wohnvorteil zu tun?
Vielleicht die Frage im Forum etwas detailierter stellen. Dann kann ich antworten.
Am 20. März 2008 um 22:29 Uhr
Große Frage: ich bin in meinem Haus geblieben, dass schon vor der Eheschließung MIR ALLEIN gehörte, und für das ich alleine schon immer die Raten aufbringe. Nun will man mir einen Wohnvorteil in Abzug bringen, und ich muss bei diesem Richter darum kämpfen, dass er subjektiv angesetzt wird! Mein Noch-Ehemann lebt a. bei seinen Eltern in seinem alten Zimmer zeitweise und b. bei seiner neuen Freundin. Er hat eine eigene Wohnung, die vermietet ist, aber er selber zahlt seit der Trennung KEINERLEI Miete oder Haushaltsbeitrag. Muss ihm nicht auch ein Wohnvorteil angerechnet werden? Der Richter weigert sich, den er meint, dass liege im Ermessen einer 3. Person (was ja ein Widerspruch ist, weil wenn der Ex der neuen Freundin erfährt, dass meiner bei ihr wohnt, verringert sich ja ihre Bedürftigkeit und somit auch ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren Ex???) Es wäre sehr nett, wenn Sie mir eine Antwort geben könnten. DANKE DANKE DANKE
Am 25. März 2008 um 09:44 Uhr
@ andygirl
gegen den Wohnwertvorteil werden Sie nichts machen können. Bei Ihrem Mann wäre allerdings denkbar, den Selbstbehalt zu senken. Ob Ihnen das etwas helfen würde, vermag ich nicht zu sagen.
Am 14. Juli 2008 um 19:29 Uhr
Guten Tag,
Meine Frau hat wegen die Wohnungszuweisungsklage in unsere Ehehaus mit die Kinder geblieben.
Sie hat auch nach 3 Tage Trennungszeit, die Scheidungsantrag eingereicht.
Wie wird jetzt die Wohnvorteil Berechnet? Also Haus ist 205 quad.mtr. Gross, Ortuebliches miete 5 Euro/quadrat meter.
Es ist auch geschehen das meine ex-Frau, ein teil das Haus Gewerblich benuntzt (Also Buero und Lagerraum fuer ihr Firma) – Darf sie das tun?
Sind Kinderunterhalt auch zu beruecksichtigen? Ich habe gehoert das 20% des KU ist fuer Wohnzwecke gemeint und deshalb muss auch als Wohnworteil beruecksichtigt.
mfg
CC
Am 22. November 2009 um 09:36 Uhr
ich bin noch in Trennungsjahr. mein Mann ist ausgezogen und wohnt wahrscheinlich bei seiner Freundin. Ich wohne alleine in unser ausbezahltes Haus das uns beide gehört.
Kann mein Mann von mir Miete verlangen ? und wenn Ja wie wird es gerechnet ? – bezahle schon selber Strom. Wasser, Gas, Telefon und pflege Haus und Garten.
Danke noch einmal für Ihrer Hilfe.
Am 24. November 2009 um 10:52 Uhr
@ manuelle
im Trennungsjahr kann eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des gemeinsamen Eigentums in der Regel nicht verlangt werden. Dies könnte sich erst dann ändern, wenn das im Trennungsjahr abgelaufen ist.
Am 25. November 2009 um 13:32 Uhr
Danke für die Antwort Herr von der Wehl. Wenn ich gut verstanden habe : solange noch keine Scheidung in Kraft kommt (Antrag wurde im Juli 2008 gemacht) und solange ich „nur“ getrennt lebe,muss ich keine Miete bezahlen, ist egal wie lan ge die Trennung dauert (1 bis 3 Jahre)
Bis jetzt komme ich für die Kosten (Wassser, Strom, Gas) aus.
Ich habe noch im Keller viele deponierte Sachen von meine Kindern weil sie noch in Ausland leben.
Ich bitte um Entschuldigung wenn ich mich wiederholen aber es bedeutet dass an dem Tag wo ich geschieden bin muss ich diese „Miete“ bezahlen, und wie wird sie gerechnet ?.
Danke für noch 1 Antwort.
Am 29. Dezember 2010 um 17:51 Uhr
Sehr geehrter Hr.RA Thomas von der Wehl,
vor ca.2 Jahren trennte ich mich von meiner Frau,zog aus unserem Haus aus,wo ich alles allein finanzierte da sie immer ALG2 bezog,aber wo nur sie im Grundbuch steht.
Ca.8 Monate später wollte ich mir neues Wohneigentum zulegen um mit meiner neuen Partnerin ein neuen Lebensabschnitt zu beginnen,da wir noch nicht geschieden waren,brauchte die finanzierende Bank die Einwilligung meiner Ex für das neue Darlehen.
Ich bekam die Einwilligung da wir im guten auseinander gegangen sind.Ich kaufte daraufhin ein kleines ländliches Objekt.Die Scheidung erfolgte Feb.2010.
Jetzt will das Arbeitamt von mir Unterhaltsleistung und da nicht zu wenig,außerdem wollen sie mir ein Wohnvorteil anrechnen und das Darlehen für mein Haus nicht einbeziehen,ist dies rechtens.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Am 6. Januar 2011 um 16:23 Uhr
@ maik
sie werden ohne die Beauftragung eines konkreten Rechtsanwaltes nicht vorankommen. Denken Sie immer daran, dass die Bearbeiter der Arge keine Juristen sind. Hier sind häufig Zweifel an der Richtigkeit der Aussagen angebracht.
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Am 14. April 2011 um 11:06 Uhr
Darf das Gericht bei Trennung wenn Gutachten erst 1 1/2 Jahre später erstellt wird wegen Zugewinn gleich vom Anfang den im Gutachten ausgewissenen Betrag Miete einsetzen oder gibt es Urteile das zunächst einmal der geringere anzusetzen ist??
Am 14. April 2011 um 12:58 Uhr
Trennung anfang 2009 Freiwilliger Trennungsunterhalt gezahlt Klage usw.
Frage: Darf das Gericht dann im Prozess April 2011 dann den Wohnvorteil aus Gutachten Haus mitte 2010 wegen Zugewinn zugrundelegen oder sagt die Rechtsprechung nicht aus im ersten ja W.v wie ortsüblich für kleinere Wohhnung?
Ich hoffe die Frage ist zu verstehen.
Am 14. April 2011 um 13:33 Uhr
Zahle freiwillig nichts – lege es auf ein Konto und klage . Sobald das Urteil da ist, in Berufung gehen. Ich würde nichts direkt zahlen. GARNICHTS. Leider geht es nicht anders. Denn die Kinder sind doch bei Dir, oder?
Am 14. April 2011 um 13:57 Uhr
Ich zahle seit zwei Jahren und Haus usw
Urteil bzw. Beschluss gab es nicht oder noch nicht.
Am 14. April 2011 um 15:19 Uhr
Der Beste Familienrecht Saarland???
Am 14. April 2011 um 16:06 Uhr
Hilfe brauche Rat
Darf das Gericht bei Trennung wenn Gutachten erst 1 1/2 Jahre später erstellt wird wegen Zugewinn gleich vom Anfang den im Gutachten ausgewissenen Betrag Miete einsetzen oder gibt es Urteile das zunächst einmal der geringere anzusetzen ist??
Am 14. April 2011 um 16:28 Uhr
@ ratlos
die Frage kann ich nicht beantworten. Im Jahr der Trennung bis zur Einreichung der Scheidung gilt idR nicht der objektive Mietwert, sondern der angemessene für den Wohnvorteil.
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Am 14. April 2011 um 16:31 Uhr
Mir wurde gestern alles gestrichen und der Wohnvorteil aus Gutachten 2010 reingehauen.
Bin jetzt schon am suchen nach Speziaslist für OLG warte nur auf die ganzen Beschlusse
Am 14. April 2011 um 16:35 Uhr
Spezialist 🙂