Neue Düsseldorfer Tabelle gesunken

Ich habe ganz aktuelle Informationen, die Männer vielleicht freut und Mütter wohl ärgert. Ich komme gerade von einer Fortbildung im Familienrecht und der vortragende OLG-Richter, der in der Kommission zur Düsseldorfer Tabelle sitzt, berichtete:Die neue DDTabelle kommt nächste Woche. Die Werte sind aufgrund der notwendigen Neufassung der RegelbetragsVO gesunken. Sie hören richtig: GESUNKEN. Eigentlich sollte die RegelbetragsVO ja abgeschafft werden, aber wir müssen auf die Unterhaltsreform warten. Damit mußte die DDTabelle im Hinblick auf die Reform wieder völlig verändert werden und statt auf den Mindestunterhalt wieder auf die RegelBetragsVO gestützt werden.

Wir reden über 2 – 3 EUR jeweils. Darüber ist niemand froh, aber es wird so sein………….

15 Reaktionen zu “Neue Düsseldorfer Tabelle gesunken”

  1. Frank S

    kann mir jemand vielleicht weiterhelfen mein sohn 18jahre zieht nun mit seiner mutter und stiefvater in die usa meine frage dazu steht ihm dann noch unterhalt zu sage vorweg schon mal vielen dank und würde mich über eine andwort freuen
    frank.s.

  2. RAvonderwehl

    an Frank S.:

    das kommt darauf an, was Ihr Sohn in den USA macht. Wenn er zur Schule geht, studiert oder eine Ausbildung macht, hat er Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Quotiert nach den Einkommen der Eltern (siehe im Blog unter „Kindesunterhalt“).

    Wenn er gar nichts macht oder jobbt, kann er keinen Unterhalt verlangen.

  3. Worpenberg

    Niemand außer einem teuren Ra will mir Auskunft geben. Das Gericht kann angeblich nicht, dass Jugenamte darf es angeblich nicht, mir als Unterhaltsleistenden eine Gestzesauskunft zu geben. Ja wer ist denn nun für einen Vater der 2 X 18 Jahre für zwei Kinder Ordnungsgemäß bezahlt hat als Ansprechpartner da? Nur der zu bezahlende Rechtsanwalt? Vieleicht hilft mir ja hier jemand?
    Zu den Fakten: Meine Tochter ist seit ende Juli 18 ( Volljährig) und hat es in zwei Versuchen auf der Gesamtschule nicht geschafft einen Abschluss zu erlangen. Auch der 2. Versuch schlug fehl. Ihr Anwalt teilte nun mit, dass in den ersten beiden Fällen ein Umzug und das Umfeld schuld waren, dass kein Abschluss erlangt wurde. Im 3.Versuch waren es die Mitschüler die angeblich mit Drohungen, Mobben usw dafür Sorge getragen hätten das auch dieser Versuch scheiterte. Sogar psychologische Behandlungen waren deswegen laut Aussage des Anwals terforderlich. Aber genau auf diese Schule geht sie jetzt erneut um den 4. Versuch zu machen. Nach Auskunft der Schule ist aber der 3. Versuch den Abschluss zu erreichen an mangelndem Schulbesuchen gescheitert. Von den angegebenen Zuständen ist in der Schule nichts bekannt geworden. Wer kann mir sagen ob ich bei solch fragwürdigen Versuchen und den zweifelhaften
    Entschuldigungen weiter Unterhalt zahlen muß.
    Mfg

  4. RA Thomas von der Wehl

    an Worpenberg:

    das ist ganz schwer zu sagen. Sie schulden natürlich die Finanzierung der Schule und danach die Finanzierung einer Ausbildung durch Unterhalt. (Was ist eigentlich mit der Mutter, die ab Volljährigkeit auch Barunterhalt schuldet?) Im Gegenzug schuldet das Kind einen möglichst geraden und erfolgreichen Schul- und Ausbildungsweg.

    Die Gerichte sind in Fällen wie Ihren häufig auf Seiten des Kindes. Das muss Ihnen bewußt sein. Wenn es einen Unterhaltstitel gibt, müssen Sie auf Abänderung klagen, wenn kein Titel vorhanden ist, könnten Sie Zahlungen einstellen und auf die Klage der Gegenseite warten.

    Ein Gerichtsverfahren kann in jedem Falle Sinn machen, da es das Kind aufrütteln könnte und der Richter auch ein paar deutliche Worte an das Kind finden könnte.

  5. Worpenberg

    Vielen Dank für die absolut schnelle Antwort sie bringt mich zwar nicht wirklich weiter aber ich habe verstanden, dass ich weiter Zahlen sollte auch wenn die Umstände sehr skuril und sehr verschleppend erscheinen. Zur Mutter kann ich nichts 100% sagen da ich keinen Kontakt weder zu Kind noch Mutter habe. Aber meinem Wissenstand nach lebt die Mutter von Sozialhilfe. Nun stellt sich ja noch die Frage wieviel ? aber hier gilt wohl die Tabelle und da geht das Theater wieder los. Denn wie wird jetzt das Kindergeld verrechnet und muß ich jetzt mehr bezahlen da ich der Alleinverdiener bin? Wieviel steht dem Kind eigendlich Komplett zu?

  6. Worpenberg

    Sorry habe eben vergessen zu fragen was Sie mit dem Titel meinen

    Danke

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ Worpenberg

    mit Titel ist ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, sei es ein Urteil, ein Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde gemeint. Wenn so etwas existiert, muß der Vater tätig werden, diesen Titel zu beseitigen. Wenn es keinen Titel gibt und der Vater die Zahlungen einstellt, muß das Kind aktiv werden und Unterhalt einklagen.

    Welchen Bedarf das Kind hat, hängt davon ab, was der Vater verdient und wo/wie das Kind lebt. Wenn es schon eine eigene Wohnung hat, liegt der Bedarf bei 640,00 EUR. darauf wird das Kindergeld voll angerechnet. Wenn das Kind bei der Mutter lebt, ist der Bedarf geringer, ca. 450,00 EUR. Auch darauf ist das Kindergeld anzurechnen. Wenn die Mutter kein Geld hat, muß der Vater den Restbedarf allein und voll decken.

    Etwas genaues muß aber ein Anwalt am Einzelfall berechnen.

  8. biker1065

    Hallo,

    bin Vater von zwei in den usa lebenden kindern. bezahle jeden monat unterhalt. meine ex frau ist der meinung das ich wieder einmal mehr bezahlen muss. nun meine fragen.
    1. wonach richtet sich der unterhalt?
    2. werden mieteinnahmen auf mein einkommen dazu gerechnet. alle mieteinnahmen werden benötigt um den noch bestehenden kredit abzahlen zu können!
    3. gibt es einen selbstbehalt für den zahlenden elternteil, wenn ja wie hoch isr dieser?
    4. kann ich auf dem Amtsgericht eine aussagekräftige information erhalten?
    5. wie kann ich mich gegen die ständigen exorbitanten forderungen meine ex frau wehren.
    danke im voraus biker 1065

  9. RA Thomas von der Wehl

    1. wonach richtet sich der unterhalt?

    Antwort: nach Düsseldorfer Tabelle

    2. werden mieteinnahmen auf mein einkommen dazu gerechnet. alle mieteinnahmen werden benötigt um den noch bestehenden kredit abzahlen zu können!

    Antwort: ja

    3. gibt es einen selbstbehalt für den zahlenden elternteil, wenn ja wie hoch isr dieser?

    Antwort: ggüber Kindern 900,00 EUR

    4. kann ich auf dem Amtsgericht eine aussagekräftige information erhalten?

    Antwort: nein, eher beim Anwalt

    5. wie kann ich mich gegen die ständigen exorbitanten forderungen meine ex frau wehren.

    Antwort: leider keine Ahnung. Jeder Fall ist speziell.

  10. blueeys

    Frage: Mein Sohn ist 18 Jahre und beginnt nun eine Ausbildung in der er 400 Euro monatlich verdient. Er lebt bei seiner Mutter die selber berufstätig ist mit eigenem Einkommen von ca. 1500 Euro netto. Sie hat das Kindergeld und den Lohnsteuerfreibetrag. Wie hoch wird mein künftig zu zahlender Unterhalt sein, bei einem Einkommen von 1600 Euro netto ???

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ blueeys

    ich bitte um Verständnis, dass ich konkrete Einzelfallberechnungen nicht kostenlos durchführe. Dieser Blog ist für allgemeine Informationen gedacht. Suchen Sie hier nach Unterhalt Volljähriger. Da finden Sie Info´s.

  12. jessi

    Hallo,
    ich habe da mal eine frage, ein freund von mir war 30 Jahre mit seiner Frau zusammen, lebt seit 3 jahren in trennung, die scheidung muss seit seiner anwältin in italien durchgeführt werden? Da er einen italienischen Pass hat, aber die deutsche staatsangehörigkeit. Ist das so richtig?

    Außerdem zahlt er ihr unterhalt in höhe von 300 euro, bei einem verdienst vom 1500 € netto und er muss einen kredit abbezahlen in einer ratenhöhe 200,00€. Kann das berücksichtigt werden?

    Seine frau verdient 900 netto.Seine anwältin sagt das ist alles so richtig und etc. die muss er ja auch bezahlen. Mir kommt das nur ein bisschen komisch vor. Hoffe auf Antwort und danke für die Antwort. Würde mir sehr helfen.
    Liebe grüße
    jessica

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ jessi

    Ich kann die Frage der gerichtlichen Zuständigkeiten nicht abschließend beurteilen. Maßgeblich hängt davon ab, wo die Parteien leben bzw. gemeinsam gelebt haben.

    Wenn die Rechtsanwältin sich im internationalen Recht auskennt, wird sie sicherlich eine richtige Beurteilung getroffen haben.

  14. Charming

    Hallo ich habe 2 Töchter und eine davon ist in Ausbildung. Sie ist bereits im 2. Lehrjahr und ich zahle nach wie vor den gleichen Unterhalt. Ist es nicht so dass Sie ab dem ersten Ausbildungsjahr weniger Unterhalt bekommt, da Sie ja selbst geld verdient.Gibts da eine Einkommensgrenze für Auszubildente ? Ab welchem Betrag Ausbildungsvergütung kann ich Unterhalr abziehen ?? Danke im voraus

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ charming

    Wie gerechnet wird, hängt davon ab, ob die Kinder volljährig oder noch minderjährig sind. Die verschiedenen Berechnungsweisen habe ich hier dargestellt:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

    bartenbach_warentrennstab.jpg

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