Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung

Das OLG Schleswig im September 2006 zum Realsplitting von Ehegatten und dem Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung

Die Leitsätze:

Dem Verlangen, die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting abzugeben, braucht der in Anspruch genommene geschiedene Ehepartner bei Gefährdung seines Nettounterhaltes nur Zug um Zug gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstehenden Steuernachteile nachzukommen.

4 Reaktionen zu “Anspruch auf Zustimmung zum begrenzten Realsplitting gegen Sicherheitsleistung”

  1. Andygirl

    Was mache ich, wenn er darauf besteht, und die Zustimmung zur Sicherheitsleistung abgibt, aber nicht durchführt? Wie komme ich dann an mein Geld?

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ andygirl

    ich verstehe das nicht. Wer das Realsplitting will, muss ggfls. Sicherheit hinterlegen, damit der andere die Zustimmung zum Realsplitting abgeben muss.

  3. mieelle

    hallo

    wie sieht es aus wenn beide deutsche in dänemark geheiratet in deutschland geschieden
    wieder heiraten wollen und es keinen aulösungsvermerk in dänemark gibt ???

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ mieelle

    nur die Heirat in Dänemark spielt keinerlei Rolle. Es gibt doch für 2 Deutsche ein deutsches Scheidungsurteil. das reicht.

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