Aufhebung einer in der Türkei zwischen einer Deutschen und einem Türken geschlossenen Scheinehe

Das OLG Schleswig befasste sich mit einer Eheaufhebung: Anwendbarkeit deutschen materiellen Rechts bei Aufhebung einer in der Türkei zwischen einer Deutschen und einem Türken geschlossenen Scheinehe

Die Leitsätze

1. Allein der Umstand, dass für die Schließung einer Scheinehe in der Türkei türkisches Recht anzuwenden war und ein Beteiligter türkischer Staatsangehöriger ist, rechtfertigt nicht die Anwendung türkischen materiellen Rechts bei späterer Aufhebung der Ehe in Deutschland.

2. Fehlen hinreichende Anknüpfungspunkte für eine bestimmte Rechtsordnung, ist das am Gerichtsort geltende materielle Recht anzuwenden.

Im einzelnen führt das OLG aus:

§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB -. Nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB – die Nrn. 1 und 2 dieser Vorschrift sind hier nicht einschlägig – unterliegen die allgemeinen Wirkungen der Ehe dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind. Dass der Antragsgegner türkischer Staatsangehöriger ist und die Hochzeit wegen des Zwecks der Eheschließung, nämlich dem Antragsgegner die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, notgedrungen in der Türkei stattgefunden hat, rechtfertigen nicht den Schluss auf eine besonders enge Verbindung der Parteien mit dem türkischen Recht (vgl. KG FamRZ 2002, 840, 841). Da die Eheschließung dem Antragsgegner gerade die Möglichkeit eröffnen sollte, nach Deutschland einzureisen, spricht ebenso viel für die Anwendung des deutschen Rechts. Mindestens lässt sich aber eine gemeinsame engste Verbundenheit i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB nicht feststellen. Für diesen Fall sieht Art. 14 EGBGB zwar keine Lösung vor. Da die deutschen Gerichte für das Begehren der Antragstellerin international zuständig sind (§ 606 a ZPO), muss aber der zu treffenden Entscheidung zwangsläufig eine bestimmte Rechtsordnung zugrunde gelegt werden. Wenn es keinerlei Anknüpfungspunkte für eine bestimmte Rechtsordnung gibt, ist die praktikabelste Lösung diejenige, dass grundsätzlich die Sachnormen des am Gerichtsort geltenden eigenen Rechts Anwendung finden. Dieser Grundsatz rechtfertigt hier die Anwendung des deutschen materiellen Rechts (vgl. KG a.a.O., 842 m. w. N.).

Anwendbar ist hier demgemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB.

 

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61 Reaktionen zu “Aufhebung einer in der Türkei zwischen einer Deutschen und einem Türken geschlossenen Scheinehe”

  1. haag petra

    man kann aber nich immer von einer scheinehe sprechen ,es gibt auch fälle wo der geliebte partner in zwei ländern arbeiten muß.ein land produziert, im anderer ist der vertrieb.also wo soll die patnerin
    warten.wen die beiden im rentenalter im ausland leben wollen , finde ich ,das beide partner etwas zur arbeit beitragen! zumal wenn man(frau) baut sollte einer das geld verdienen,indem der andere es anlegt für die zukunft.der eine in häuser der andere in aktien…. wichtig ist das beide sich verstehen!!

  2. tugce

    hallo kann ich was fragen an sie vieleich mach des was aus

  3. conny

    was kann ich tun ich bin deutsche und in der türkei mit einem türken verheiratet wurden ,war aber nicht beim deutschen amt und habe es bescheinigen lassen.er will nur nach deutschland und ich will dieses aber nciht mehr weil ich mich nciht ausnutzen lassen möchte von ihm jetzt will er in deutschland einreisen aber wie kann ich dieses verhindern zumal er mich nicht liebt wie er am anfang versprochen hatte,bitte um hilfe
    wer kann mir eventuell auch eine adresse geben ,wo ich mich mit meinem problem hinwenden kann?? danke im vorraus

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ conny

    die Einreise können Sie leicht verhindern durch entsprechende Mitteilungen an die Ausländerbehörde.

    Die Ehe können Sie entsprechend dem obigen Urteil aufheben lassen, werden dafür aber keine PKH bekommen, sondern werden den Anwalt selbst zahlen müssen.

  5. vera

    ich bin österreicherin und habe genau vor einem jahr in sri lanka aus liebe geheiratet. jedoch war es nicht möglich ein visum für meinen mann zu bekommen. ich habe alles versucht bis ich nicht mehr konnte. irgendwann ist dann der kontakt abgebrochen und ich habe seit dem nichts mehr von ihm gehört. ich habe meine heirat in österreich jedoch nicht gemeldet, weil ich große angst hatte, dass es meine eltern erfahren. wenn ich mich nun scheiden lasse, bin ich für immer als geschieden gemeldet und es ist nur eine zeitfrage bis es meine eltern erfahren… was soll ich tun?

  6. margot

    ich deutsche habe vor 11 jahren in der türkei geheiratet bin seit 2 jahren geschieden möchte jetzt wieder in der türkei heiraten muss ich mich in der türkei als deutsche auch nocht scheiden lassen bitt um schnelle antwort.

  7. Sevtap Oygün

    Sie müssen noch eingesondertes Scheidungsanerkennungsverfahren ind er Türkei durchführen. Für nähere Auskünfte können Sie mich gerne kontaktieren.

  8. Melek

    Hallo
    brauche dringend ihren Rat!!!!!
    Ich kenne einen Türken der ist seit 32 Monaten mit einer deutschen Frau verheiratet er lebt seit 3 Jahren hier in deutschland.Er geht einer festen Arbeit nach .
    Jetzt möchte sich die frau scheiden lassen und will angeben das er sie angeblich geschlagen hätte geschweige denn eine scheinehe führen würde .!!!!!
    Muss er jetzt angst vor einer abschiebung haben?????????

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ melek

    das kann ich aufgrund der vorgetragenen Tatsachen nicht beantworten.

    Auch ist das Ausländerrecht nicht mein Thema.

  10. Nurcan

    Liebe Melek,

    ich habe einen ähnlichen Fall im bekannten Kreis.
    Diese Situation ist wiklich sehr verzwickt.
    Also ich habe mich bei sehr vielen Anwälten, Bekannten und Foren erkundigt und es gibt die kuriosesten Antworten dazu.
    Also wenn die Frau tatsächlich angibt, dass sie geschlagen wurde bzw. sie zusätzlich eine Scheinehe führen sieht es schlecht aus, denn diese Gründe erwirken die sofortige Scheidung.
    Bei angabe keiner Gründe, muss noch ein Trennungsjahr erfolgen, dass wiederrum veranlasst das der Bekannte von dir hier bleiben darf und er soll bloß weiterhin seiner Arbeit nachgehen, denn ein Jahr lang einen festen Job zu haben reicht schon völlig aus, dass er hier bleiben darf. Also mein Tip, bringt die Frau dazu das sie das nicht machen soll.

  11. jülide

    wie kann man Scheinehe nachweisen… ich war 6 Monate mit einem Tunesier verheiratet, der über das Studentenvisum nach Hamburg eingereist war und schon 4 Jahre hier in Hamburg gelebt hat. Als ich während der Ehe bemerkte, dass er mich nur des Aufenthaltes geheiratet hat, trennte ich mich von ihm. Er setzte mich mit Getrenntlebensunterhaltsforderungen unter Druck. Wollte das ich mit ihm verheiratet bleibe bis sein Aufenthaltsstatus sicher sei. Ich lehnte diese Bitte, Führung der Scheinehe ab. Er hatte dann Unterhalt gefordert, wir hatten dieses beneint, dann gab er 4 Monate Ruhe, als ich den Scheidungsantrag an das Gericht gab, lügte er und sagte, dass wir uns geeinigt hätten dieser Ehe eine Chance zu geben. Dieses belegte ich mit 5 Zeugen. Dann kam wieder eine Unterhaltsforderung, wir beneinten dieses. daraufhin gab es wieder 4 Monate Ruhe kein. Als ich ein Haupttermin zur Scheidung bekam, hat er 4 Tage vor dem Termin dieses geblockt (Einstweiligen Verfügung)mit einer Unterhaltsforderung… Ich bin aber jetzt Arbeitslos aufgrund Rat des Arztes. Alles in meinen Augen nur Verzögerungstaktiken, weil er mich in meiner Existenz ruinieren möchte. Habe ihn daraufhin beim Steuerfahndungsamt gemeldet aufgrund Schwarzarbeit. Er ist damals über den Studentenvisum hier nach Deutschland eingereist und bevor man hier einreist muss man ja versichern dass man sein Studium, sein Unterhalt selbst finanziert, sonst kann man nämlich nicht einreisen nach Deutschland ,nun aber behauptet er seine Eltern geben ihm kein Geld….und sein Studium ließe es nicht zu dasss er arbeitet weil er so viel zu lernen muss. Ich kann doch nicht nach 6 Monatiger Ehe, wo er mich auch noch reingelegt hat und nur geheiratet hat um sein Aufenthalt sicherzustellen,für seinen Lebensunterhalt und evtl seine Studiumskosten verantwortlich sein!!!! Studiert hat er bevor wir geheiratet haben, er hat dem Staat versichert das er selbst dazu in der Lage ist. Ich weiß nicht wie ich da raus komme….. Ein Anwalt sagte mir , dass ich realistische Chancen habe da raus zu kommen. Ich weiß nicht wie ich beweisen kann das er mich nur für Auenthalt geheiratet hat und aufgrund ausländerrechtlichen und religiösen Gründen die Scheidung verlängern will und mich mit der Unterhaltsforderung unter Druck setzt!!!! Es kann doch nicht sein dass ich bestraft werde weil ich keine Scheinehe eingehen wollte!!!! Eine Stalkinganzeige meinerseits läuft auch!

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ julide

    ich denke, sie müssen dem von ihnen beauftragten Rechtsanwalt vertrauen. Ich wüsste nicht, welchen weiteren Rat ich ihnen geben könnte. Sicherlich ist eine Scheinehe schwer zu beweisen.

  13. Daniela

    ich habe mal eine frage,ich habe vor6 jahren meinen damaligen Freund,wir waren scchon 5 jaahre zusammen bevor er abgeschoben wurde,in der Tuerkey geheiratet,habe es aber niemals in Deutschland angegeben,und ich glaube nicht das das tuerkische Standesamt was hierher geschickt hat,zumal uns damals eigentlich noch papiere für die Hochzeit gefehlt haben,zb blutuntersuchung,aber mit etwas geld gings dann doch,wir sind jetzt aber schon über4 jahre getrennt und haben keinen Kontakt mehr er lebt in der tuerkey,ich habe eine tochter mit meinem neuen Freund und will heiraten,geht das einfach oder muß ich erst rausfinden ob mein ex in der Tuerkey die ehe geschieden hat habe gehört er wollte 07 wieder dort heiraten,habe keinen nummer von ihm,was soll ich tun?

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    nach ihrer Schilderung sind sie offensichtlich verheiratet. Wenn Sie dies nicht angegeben, erneut heiraten und später herauskommt, sie waren zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet, ist dies strafbar.

    Sie werden nicht umhinkommen, ihre Ehe zunächst auflösen zu lassen.

  15. michael

    Habe zur Eheaufhebung nach einer Scheinehe.

    Wenn die Ehe aufgehoben wird ist sie dann als nichtig anzusehen oder ist das vom Grunddsatz her einer Scheidung gleichzusetzen?
    Hintergrund ist das in der Ehe ein Kind geboren wurde und der von der Staatsanwaltschaft erwiesene Vater wegen Ablauf von Fristen keine Möglichkeit hat auch der eingetragene leibliche Vater zu werden.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @Michael

    Eine spannende Frage.

    Die Situation ist mir noch nicht untergekommen. Grundsätzlich ist es aber so, dass nach Aufhebung einer Ehe teilweise die rechtlichen Folgen eines Scheidungsverfahrens analog angewendet werden. Die Aufzählung befindet sich in § 1318 BGB.

    Ich habe in der Kürze der Zeit nicht abschließend prüfen können, ob auch die Folgen der Vaterschaft analog für Scheinehen anzuwenden sind, würde aber derzeit davon ausgehen, dass dies nicht der Fall ist.

    Somit könnte es möglich sein, dass der leibliche Vater auch der eingetragene rechtliche Vater wird. Festlegen möchte ich mich hier aber nicht. Für eine intensivere Prüfung fehlt mir die Zeit.

  17. katrin

    ich habe einen mann geheiratet der aus dem ehemaligen jugoslawien stammt. bei der hochzeit hätten die behörden eigentlich stutzig werden müssen weil er bei der einreise keinen pass hatte und zur hochtzeit plötzlich einen hatte. er hatte bereits mehrere abschiebetermine bekommen aber aufgrund von verschiedenen ausreden und gründen konnte er immer an zeit gewinnen bis er eine dumme zum heiraten fand. in dem fall war ich es. jetzt am 11. august wären wir drei jahre verheiratet gewesen aber es krieselte schon so stark das ich dann am 4. august das trennungsjahr einreichte. es folgte gewalt und ich zeigte ihn sogar an. das deutsche gesetz fällt mir so derbe in den rücken das ich dadurch nur noch das nachsehen habe. ich fiel auf eine scheinehe rein und habe praktisch weniger rechte als er. er war vorher ein asylant mit einem einkommen von 200 euro und hatte nur ein kleines zimmer im asylheim. tja so ist deutschland. scheiße

  18. Lisa

    Ich habe ein Freund er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Jetzt wollen die sich scheiden lassen. Er hat noch keinen deutschen pass. Kann man ihn dann abschieben?

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    Das kann ich anhand der Fakten nicht beurteilen, zumal ich kein Ausländerrechtler bin. Es kann aber sein, wenn eine bestimmte Aufenthaltsdauer in Deutschland noch nicht erreicht war, dass bei Scheidung das Bleiberecht erlischt.

  20. Lisa

    Also er ist in Deutschland zur Schule gegangen hat eine Ausbildung gemacht. Er arbeitet hier in Deutschland. Nur vor ca sechs Jahren wurde er dann abgeschoben durfte aber wieder einreisen weil er siene Freundin geheiratet hat und derenen zwei Kind schon auf der Welt waren die in Deutschland geboren wurde. Das Problem war wohl das seine Freundin und jetzt Frau damals auch noch kein Deutsche Pass hatte. Aber ab wann kann man den ein Deutschen Pass beantragen.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @Lisa

    Es handelt sich immer noch um ein ausländerrechtliches Problem und ich bitte, das ein in diesem Bereich spezialisierter Fachmann gefragt wird. Ich kann dazu keine Auskunft geben.

  22. Ingy

    Ist eine Ehe zwischen einer Deutschen und einem Türken überhaupt gültig, die am 09.04.2003 in der Türkei geschlossen wurde, das Ehefähigkeitszeugnis jedoch erst am 16.04.2003 in Deutschland ausgestellt wurde? Hinzu kommt, daß das Paar weder in der Türkei, noch in Deutschland jemals zusammen gelebt hat. Ich frage, weil dieser türkische Mann sich seit kurzem (scheinbar als Asylbewerber) in Deutschland aufhält und ein Anwaltsbüro mit der Scheidung dieser Ehe beauftragt hat.

  23. Claudia

    Hallo.Habe vor 15 Jahren in Deutschland einen Türken geheiratet.Ich aus Liebe und nach 2 Jahren sagte er mir er hätte mich nur benutzt um hier bleiben zu dürfen. er hat mir immer gedroht wenn ich mich scheiden laßen würde und ich hatte angst.
    seit dem hab ich ihn nicht mehr gesehn und habe vor 12 jahren die trennung eingereicht. seit 8 Jahren bin ich mit einem Deutschen in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft und wir wollen heiraten aber mein Mann ist nicht auffindbar.Aus der Türkei kam ein Scheidungsurteil wo ein Stempel der Rechtskraft fehlt den wir seit 3 Jahren versuchen zu bekommen.Wie kann ich mich Scheiden lassen?War sogar beim Konsulat in Düsseldorf aber niemand hilft uns.Auch mein Anwalt bearbeitet seit 2 Jahren den Fall und kommt angeblich nicht weiter.

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ich fürchte, ich kann ihnen auch keinen Ratschlag geben. Entscheidend wäre herauszufinden, wo der Ehemann sich derzeit aufhält, da er an dem weiteren Verfahren mitwirken müsste. Ob die Möglichkeit eines Scheidungsverfahrens – trotz des Scheidungsurteils aus der Türkei – in Deutschland besteht, müsste der beauftragte Anwalt entscheiden. In diesem Falle müssten alle denkbaren Möglichkeiten, den Aufenthaltsort der Gegenseite zu ermitteln, als erfolglos nachgewiesen werden und dann könnte der Scheidungsantrag, die Ladung und das Urteil öffentlich zugestellt werden.

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  25. Tim

    Meine Freundin ist in Deutschland geboren.(Vater Italiener/Mutter Türkin)Italienischer Pass. Auf Wunsch der Mutter hat sie in der Türkei einen Türken geheiratet. Sie lebt weiterhin in Deutschland und möchte jetzt eine Deutschen heiraten.Heirat wurde in Deutschland nicht gemeldet.Sie hat keinen Kontakt zu türkischen Mann. Was muss sie tun? Sie war bei Heirat volljährig

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ tim

    das ist ein extrem komplizierter Sachverhalt. Wo hier eine Scheidung möglich wäre und nach welchem Recht, kann ich im Moment nicht beantworten.

    Möglicherweise wäre ein Aufhebungsverfahren wegen einer Scheinehe in Deutschland möglich.

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  27. Britta

    freigegeben werden.
    Am 18. März 2009 um 13:03 Uhr

    HALLO ICH HABE DA EINE FRAGE: HABE EINE FREUNDIN DIE MIT EINEM TÜRKEN VERHEIRATET IST: SEIT 4 JAHREN: DIE LEBEN ZWAR ZUSAMMEN ABER ER MACHT IHR DAS LEBEN ZUR HÖLLE: ER IST JEDEN TAG WEG UND GEHT MIT IHR NIE RAUS: SIE HAT ZUVIEL GEMACHT AUS LIEBE: ABER SO WIE ES AUSSIEHT WILL ER NUR DEN LANGFRIESTIGEN AUFENTHALT: ES SIEHT SO AUS ALS WENN ER NUR ZUM SCHEIN GEHEIRATET HAT: WENN SIE DIE TRENNUNG MACHT HAT ER DANN ANSPRUCH AUF DEN TITEL:

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    ganz verstehe ich ihre Frage nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie fragen, ob ihre Freunde im Falle der Trennungsunterhalt an den Ehemann zu zahlen hätte. Diese Frage kann ich allerdings ohne nähere Informationen nicht beantworten. Die Frage wird ein Fachanwalt klären können, dem alle Fakten bekannt gegeben wurden.

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  29. Britta

    Hallo .ich hatte nicht die frage gestellt .ob die frau unterhalt zahlen muss .sondern wenn sie angibt das er eine scheinehe geführt hat. ob er dann die niederlassungserlaubnis bekommt. ohne sie. er hat feste arbeit.

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    der Behauptung nur eines Ehepartners, es sei eine Scheinehe gewesen, wird wahrscheinlich nicht ausreichen, um dem Ehemann ausländerrechtliche Probleme zu machen. Dies ist auch ein Bereich, in dem ich mich nicht auskennen.

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  31. Silvia

    Ich bin seit 7 Monaten mit einem Albaner verheiratet. Er schlägt mich und unterdrückt mich. Ich will ihn loswerden, die Wohnung läuft auf mich und alles sachen in der Wohnung gehören mir. Er will mich aber ständig rausschmeißen obwohl er nur eine Duldung hat und ersteinmal behalten wird.Jedesmal wenn ich ihm sage ich lasse mich scheiden, droht er mich oder meine Kinder zu töten. Vor mir stand er schon mit einem Messer was er mir an den Hals hielt. Er zählt nur einen kleinen schwarzen koffer mit kleidung und 168,-€ Asylgeld zu seinem Besitz. Wie werde ich ihn schnellst möglich los, so das die Kinder und ich sicher sind? Er ist sehr sehr gefährlich und will in Deutschland bleiben, ich weiß nicht was ich machen soll, die ABH hat gesagt ich brauch nur nen finger zu heben und sie würden ihn abschieben, aber ich habe totale Angst da auch seine Familie im Haus wohnt BITTE BITTE helfen SIE mir. Dies ist ein letzter verzweifelter Hilferuf, sonst passiert irgendwann mal etwas schlimmes, wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze.

  32. sarah

    hallo,
    also habe im aplil 08 einen marokkaner geheiratet.habe es in deutschland aber noch nicht angegeben gehabt. er hat sich auch die ganze zeit bis jetzt noch nicht gemeldet. möchte gerne hier in deutschland heiratetn kann ich das so einfach?? wenn nicht was muss ich unternehemen??
    hoffe sie können mir helfen.

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ sarah

    Wenn Sie wirksam geheiratet haben, müssten sie sich, bevor sie erneut heiraten, scheiden lassen. Anderenfalls riskieren sie, sich strafbar zu machen. Ich kann Ihnen nicht sagen, wo und wie die Scheidung durchzuführen ist.

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  34. sarah

    danke danke…….könnten sie mir denn wenigstens sagen wo ich mich da drüber informieren kann???

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ sarah

    kann ich leider nicht. Sie müssen sich Vorort nach einem Fachanwalt für Familienrecht mit Spezialkenntnissen im internationalen Privatrecht erkundigen. Möglicherweise kann die örtliche Anwaltskammer behilflich sein.

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  36. Anja

    hallo habe da mal eine frage der sehr wichtig ist für mich und zwar habe ich am 13 juli 2007 geheiratet in der türkei aber mein mann ist letzte woche einfach abgehauen und wohin weiss ich auch nicht wenn ich mich scheiden lassen würde dürfte er dann noch in deutschland leben??ich habe ihn damals also vor 2 jahren nach deutschland geholt und arbeitet tut er auch nicht bitte schnell um antwort danke

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    die Frage betrifft im wesentlichen das Ausländerrecht, indem ich mich nicht auskennen. Nach meinen bescheidenen Kenntnissen reicht ein zweijähriger Aufenthalt aufgrund einer hier nicht für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis aus. Bitte befragen Sie aber das zuständige Ausländeramt.

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  38. Janin

    Hallo habe eine frage, die ein befreundetes Paar betrifft, ER verheiratet seit ca 10Jahren, lebt getrennt von seiner Ehefrau seit ca 5Jahren möchte die Scheidung. Da Er mit seiner neuen Lebensgefährtin, ca 4Jahre, nun heiraten will.
    Er hat mit seiner Exfrau ein gemeinsammes Kind, ist Arbeitslosengeld2 abhängig und hat somit Unterhaltsschulden.
    Sie haben wohl beide das Sorgerecht, Sie verweigert jedoch jeglichen kontackt der Tochter mit dem Vater, da er bedauerlicher weise zu Eheschließungs und ca 5Jahre drauf ein Alkohol problem hatte und Er Sie geschlagen hatte. Was zur trennung führte und er einen Entzug machte.
    Nun die frage: Er will sich Scheiden, aber Sie willigt nicht ein, gibt es eine möglichkeit eine art „Zwangsscheidung“?

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ janin

    nach einer Trennungszeit von 3 Jahren gilt die Ehe per Gesetz als gescheitert. In diesem Fall kann sich die Gegenseite gegen einen Scheidungsantrag gar nicht wehren.

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  40. Jeannie

    Guten Abend,

    ich habe eine für mich sehr wichtige Frage…und zwar habe ich 2001 in der Türkei geheiratet. Ich bin dort sehr überrumpelt worden. Ein „Standesbeamter??“ war in der privaten Wohnung meines damaligen „Freundes“. Und ehe ich mich versah war ich wohl verheiratet. Ich bin dazu gedrängt worden das ich versuchen sollte ihn nach Deutschland zu holen. Es wurde von der Behörde aber abgelehnt. Er durfte nicht mehr nach Deutschland.
    Seid der Eheschliessung habe ich meinen „Ehemann“ nicht mehr gesehen. Ich habe keine Adresse oder Telefonnummer mehr von ihm. Beim deutschen Standesamt hab ich das auch nie gemeldet.

    Meine Frage ist jetzt, ob diese Ehe in Deutschland überhaupt gültig ist. Wenn ja, wie komm ich am besten aus der Sache raus? Ich habe seid ein paar Jahren einen (deutschen) Freund und wir würden gerne heiraten. Ich habe Angst das das nicht geht und hoffe sie können mir einen Rat geben.

    Bitte entschuldigen sie meine ziemlich verwirrte Schreibweise und kann nur hoffen das sie daraus schlau werden.

    Mfg, Jeannie D.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ jaennie

    ich kann Ihnen nicht sagen, ob sie wirksam verheiratet sind. Sie müssen wohl aber davon ausgehen. In diesem Falle wird nichts anderes bleiben, als einen Rechtsanwalt in der Türkei zu beauftragen. Zunächst müssen sie aber herauszubekommen, wo ihr“ Ihr Mann“ sehe. Ohne eine Anschrift sehe ich gar keine Chance.

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  42. sugally30

    Hallo,

    ich habe derzeit ein Scheidungsverfahren in der Türkei laufen, bei dem ich Widerspruch eingelegt habe und auch das Verfahren in Ankara „gewonnen“ habe. Nun liegt das Scheidungsverfahren auf Eis, weil meine Familie auf eines schweren Betruges noch weitere Forderungen hat und meine Scheidung hinausgezögert werden soll. – Klingt etwas kompliziert und ist in Wirklichkeit noch komplizierter…

    Meine Frage lautet nun: Könnte mein Noch-Gatte trotz der Tatsache, dass er in der Türkei vor 6 Jahren die Scheidung beantragt hat und sich nicht durchsetzen konnte an einem deutschen Amtsgericht erneut die Scheidung beantragen? Wie gesagt, in der Türkei hat er bisher verloren und muss noch warten.

    Danke im Voraus und liebe Grüße!!!

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ sugally

    wenn in der Türkei ein Scheidungsverfahren läuft kann, kann in Deutschland nicht ein weiteres Verfahren auf den Weg gebracht werden. Dies wäre unzulässig.

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  44. nicole

    hallo habe da mal eine frage bin in deutschland geschieden habe damals eienen türkischen mann geheiratet.auch in der türkei eingetragen möchte jetzt gerne wider heiraten muss ich die ehe erst in der türkei scheiden lassen oder kann ich jetzt in deutschlandwider heiraten bin deutsche und mein zukünftiger mann ist türke und ich möchte die ehe dann auch nicht in der türkei eintragen lassen danke für eine antwort

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    Eine in Deutschland durchgeführte Scheidung ist rechtsgültig. Mit diesem Scheidungsverfahren können sie nach deutschem Recht jederzeit wieder heiraten.

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  46. lilli

    habe.september in dertürkei geheiratet,möchte mich scheiden lassen,,mein mann hat mich nur benutzt,wie sich jetzt herausstellt.er ist seit feb.2010 in deutschland und hat seit sechs monaten arbeit.er war schon mal ausgewiesen,ich habe alles geregelt,und möchte,das er wieder in die türkei zurück muss

  47. lilli

    weiss jemand rat

  48. aniki

    ich lebe und bin österreichische staatsbürger und habe vor 10 monaten in türkei wegen familien zwang geheiratet. seit dem ich wieder hier in österreich bin haben wir kein kontakt..wie kann ich mich scheiden?hab in österreich jedoch nicht gemeldet, wenn ich mich nun scheiden lasse, bin ich für immer als geschieden gemeldet und es? ich bitte um hilfe danke im voraus

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ aniki

    Sie müssen sich an einen Anwalt in Österreich wenden. Ich kann von Deutschland aus hier keinen Tipp geben.

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  50. balu

    habe vor jahren in kasachstan eine frau geheiratet, wir hatten kontakt solange bis sich rausstellte, sie will nur nach deutschland. Habe sie nie nach Deutschland geholt, für scheidung schon mal 2000€ ihrer Mutter die in Deutschland lebt geben müssen. Doch nichts geschah. Heute wieder paar jahre später,bin ich in einer festen beziehung und habe einen sohn. Doch leider immer noch keine scheidungspapiere. Die Mutter vordert nochmals 3000€ für die Scheidungspapiere die angeblich schon in Kasachstan liegen und nur bezahlt werden müssen. Können sie mir weiter helfen, habe zwar das geld nicht würde es aber für die Scheidungspapiere irgendwie aufbringen,nur ist mir die gefahr das ich nach der bezahlung wieder nichts erhalte. Oder kann ich hier in Deutschland mich irgendwie scheiden lasse. weis mir nicht mehr zuhelfen.

  51. Thomson

    Hallo,nach ca.9 Monaten seit Eheschleißung mit eine Polin habe ich erfahren das daß reine Scheinehe ist um in Deutschland zu bleiben und alle Sozialleistungen zu kassieren(Hartz 4)usw.Sie besitz auser in Deutschland noch in Polen ein Eigentumswohnung.Was kann ich machen?
    MfG.Thomson

  52. mell

    ich hab ein grosses problem,ich hab vor ungefähr 10 jahren in der türkei geheiratet,es war eine scheinehe und wurde auch wieder geschieden,allerdings habe ich die scheidungsunterlagen nicht ,ich bräuchte sie aber dringend,denn ich möchte jetzt aus liebe heiraten,war heute schon beim generalkonsulat in münster,die sagten aber das ich mich an einen rechtsanwalt wenden müsste,leider konnte mir kein anwalt helfen,was kann ich denn tun um an diese unterlagen zu gelangen ??? bitte dringend um einen ratschlag mit dem ich auch was anfangen kann…lg

  53. sasa25de

    Ich habe das gleiche poblem! Ich habe aber alles ausser die apostile! Und an der scheitert es seit zwei einhalb jahren ,das ich mein traummann heiraten kann. Habe beim konsulat eheurkunde bekommen, da steht wohnort und sowas drauf! Habe da durch scheidungsurteil bekommen. Allerdings ohne apostile. Und da hängt es jetzt! Ich kann kein türkisch.!???????bitte helft mirrrrrrr!!!!

  54. laila2014

    Hilfe! ich habe einen tunesieschen mann geheiratet mai 2012 der wie sich bald rausgestellt hat mich nur wegen einer aufenthaltstitel als trittbrett nach deutschland benutzt hat – als ich ihm diese tatsache ins gesicht gesagt hatte begann eine hölle für mich – ich konnte mich nicht gegen ihn wehren er war mir überlegen- schläge psychoterror undimmerwährende drohungen und geschrei waren an der tagesordnung- er hat mich letztendlich ruiniert – als ich meinem gefängniss entkam durch einen zufall kurz vor meinen tot konnte ich mich endlich menschen anvertrauen und ich reichte die scheidung ein weil mir schutz geboten war- ich machte strafanzeige wegen erschleichung einer aufenthaltserlaubniss durch heiratsschwindel – stafanzeige wegen gewalt und morddrohungen – war bei der ausländerbehörde und meldete ihn – also ich legte überall die karten auf den tisch behördlich-ich will eine härtefallscheidung nun ist es so das ich alles beweisen muss und wie kann ich das wenn ich eingesperrt war oder ständig unter kontrolle ? er tut so als wäre er ein heiliger der mich auf händen getragen hat – ich kann mein leben keine ruhe mehr finden solange der in europa sein darf – zur zeit lebt er 20 km in einer kleinstadt und arbeitet seit zwei monaten-ich wohne in einem haus auf dem land mit keinem nachbarn rundherum- ich war schon drei monate in behandlung wegen diesem trauma das ich von dieser zeit mit diesem ehemann erlitt. kann mir jemand sagen wie es sich hier verhält das er 1. noch frei herumlaufen darf? 2. seine arbeit verrichten darf ? er sich zwei jahre von mir bereichert hat mein hab und gut finaziell und emotionell ruinieren kann ohne strafe? keinen unterhalt zahlen muss? und ich mit müh und not hartz 4 nach monaten bekomme? wohl gesagt das ich ihn nicht mal anzeigen kann wegen betrugs, körperverletzung und sachbeschädigung und diebstahls weil es in meiner lage aussage gegen aussage ist – eben weil ich eingesperrt war? wegen all dem kann ich quasi ohne stichfeste beweise nichts machen – woher auch nehmen wenn keiner dabei war- aber das er für nimmerwiedersehen nach tunesien abgeschoben werden würde was kann ich denn machen um wieder ein leben zu leben ohne angst und sorge ? kan mir da jemand was dazu sagen? bitte jemand hilft mir

  55. laila2014

    übrigens meine heiratspapiere hat er auch geklaut – von herausgabe keine spur auf die aufforderung meines rechtsanwaltes – ich kann mir aber finanziell nichts mehr leisten diese wieder kopieren und notariell beglaubigen zu lassen – gibt es da eine lösung?

  56. laila2014

    insgesamt seit 10.05.2012 geheratet – 28.08.2012 nach deutschland eingereist – visum für drei monate gehabt dann elektronisches von deutschland bekommen – zählt der tag der ausstellung des visums in deutschland oder der tag der eheschliessung? seit 07.01.2014 getrennt und unter schutz soweit er noch in der nähe ist weil davon ausgegangen werden kann das er mir was antut – so kurz vor seinem ziel schreckt dieser mann vor nichts zurück – ich habs live erlebt – aber mit seiner tour kommt er anscheinend überall durch

  57. laila2014

    die ehe ist in deutschland legalisiert worden und meine frage noch – muss er in tunesien auch nochmal die scheidung einreichen oder gilt wenn ich die scheidung hier mache? bitte um hilfe ich dreh noch durch vor angst – schlimm genug das nur ich aus liebe geheiratet habe und die hölle dafür bekam weil ihm nur an papieren gelegen hat und mir eine meisterhafte liebe seinerseits nur vorspielte – als trittbrett benutzte und mich komplett dafür gefoltert hat nachdem ich es aufdecken wollte. ich musste lange aushalten zu lange – konnte nichts dagegen tun in meiner gefangenschaft

  58. laila2014

    bin einem BEZNESSER aus tunesien in Falle getappt – Scheinehe wie weise ich das nach?

  59. payta

    Hallo
    mein freund war 11 jahre mit einem deutschen verheirtet die haben in BRD geheiratet seit 2003 sind die geschieden aber er ist in der türkei noch verheiratet auf papier was müsste er machen er hat das gerichts urteil nicht mehr wie läuft das ab ?

  60. Anna

    Hallo. Ich bin 37 Jahre alt. Ich habe mit 18 einen Türken in der Türkei geheiratet. Ich habe ihn danach nie wieder gesehen. Habe weder Namen noch Anschrift oder irgendeine Urkunde.
    Ich möchte jetzt einen deutschen Mann in Deutschland heiraten.
    Wie kann ich herausfinden, ob die damals geschlossene Ehe noch Bestand hat oder rechtsgültig ist?
    Für eine schnelle Antwort bin ich sehr dankbar.

  61. Anna

    Noch etwas zur Ergänzung. Ich bin Deutsche.
    Wenn die Ehe noch Bestand hat, wie kommt man schnellstmöglich da heraus?

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