Wohlverhaltensklausel im Umgangsrecht

Das OLG Saarbrücken hat 2007 entschieden, dass ein Elternteil bereits dann gegen die Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB verstößt, wenn es seinem achtjährigen Kind einfach freistellt, ob es die Umgangskontakte zu dem anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht. Im vorliegenden Fall hatte der Vater allerdings versucht bereits aus diesem Verstoß sein unbetreutes Umgangsrecht zu begründen. Das OLG führte dazu aus, dass allein aus diesem Verstoß heraus ein unbetreutes Umgangsrecht des Vaters nicht abzuleiten sei. Vielmehr habe das Familiengericht umfassend aufzuklären, ob von den dann unbetreuten Umgangskontakten des Kindes mit dem Vater eine Kindeswohlgefährdung ausgeht und ob eine Einschränkung oder sogar ein Umgangsausschluss zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Hintergrund war natürlich, dass erhebliche Bedenken gegen die Umgangskontakte mit dem Vater vorhanden waren.

65 Reaktionen zu “Wohlverhaltensklausel im Umgangsrecht”

  1. oelert

    Umgangsrecht? Was…ich habe heute erfahren, dass Vater wenn er nicht will vom Gericht das Recht zugeprochen bekommt das er nicht brauch. Er braucht sich nicht dem Begehren seiner 13 jährigen Tochter hinzugeben. Er kann nach seinem wollen die Zeit bestimmen. Mit dem Kommentar der Richterin, dass man ihn nicht dazu zwingen kann Das Kind will alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag. Vater will nur 2 x Sonntags im Monat von 10h – 17h. Hoffentlich kann jemand mir das erklären???

  2. RAvonderwehl

    an oelert:

    ganz verstehe ich die Frage nicht, aber es ist schlicht so, dass trotz der allseits geltenden Wohlverhaltensklausel kein Umgangsberechtigter zu einem Umgang mit dem Kind zu bestimmten Zeiten gezwungen werden kann.

    Wenn er nicht will oder nicht so will, wie das Kind, gibt es dagegen in unseren Gesetzen keine Zwangsmassnahmen. Dennoch verliert er damit nicht generell das Umgangsrecht. Hier ist die Familie gefordert, untereinander eine allen Interessen gerechte Lösung zu finden.

  3. daniela

    ich habe eine frage ich war mit meinen ex partner nicht verheiratet und habe vom ihm zwei kinder im alter von 1und 3 jahren und möchte nicht das er umgangsrecht bekommt weil er mich und die beiden geschlagen hat und drogen konsumiert was kann ich da tun

  4. RAvonderwehl

    an Daniela:

    schalten Sie das Jugendamt ein, aber sagen sie nie direkt, dass Sie das Umgangsrecht nicht gewähren wollen. Geben Sie nur Ihre Bedenken möglichst objektiv wieder.

  5. Christine

    Ich wäre für einen Rat sehr dankbar: Seit drei Monaten bin ich von meinem Mann getrennt. Er akzeptiert die Trennung nicht, für ihn ist eine Ehe „für das ganze Leben geschlossen“. Bei mir leben unsere fünf Kinder, und ich bin im 7. Monat schwanger. Seit der Trennung geht es meinem Mann immer schlechter, er deutete seiner Mutter gegenüber an, er habe keine Lust mehr zum Leben, auch anderen gegenüber sagte er, es sei wohl besser, er würde nicht mehr leben. Er hat derzeit Umgangszeit mit den Kindern jeden Samstag 9-18 Uhr. Seine Stimmung deprimiert die Kinder. Dazu kommen Aktionen, dass er z.B. im Kindergarten unangemeldet auftauchte und dort vor der gesamten Belegschaft weinte. Seine Mutter flehte die Kinder an, sie mögen sich um ihren Vater kümmern und ihn trösten, Freunde der Familie wenden sich an die Kinder, sie sollten „die Mutter zur Vernunft bringen und den Vater wieder einziehen lassen“. Was habe ich für Möglichkeiten die Kinder zu schützen, dass die Kinder nicht mit Psychoterror als Druckmittel benutzt werden, mit dem mich mein Mann zwingen möchte wieder mit ihm zusammen zu gehen? Für mich ist diese Ehe ein für allemal gescheitert.
    Die Lage spitzt sich ständig zu, denn in zwei Monaten erwarte ich dazu noch ein weiteres Kind.

  6. RAvonderwehl

    an Christine:

    da kann ich schwerlich einen Rat geben. Hier liegt kein juristisches, sondern ein menschlich psychologisches Problem vor. Auch das Gewaltschutzgesetz ist wohl nicht einschlägig. Ihr Mann braucht dringend Beratung und Hilfe. Vielleicht wäre sogar eine Paartherapie sinnvoll, in der ihm das scheitern der Ehe nahegebracht wird. Bei akuter Suizidgefahr schalten Sie den Amtsarzt eín.

  7. Christine

    Vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich habe versucht, das Problem mit einem Rechtsanwalt in den Griff zu bekommen, der die Umgangszeiten festlegte und ihn immer wieder schriftlich darauf hinweist, dass die Zeit mit dem Vater für die Kinder eine Bereicherung sein sollte und keine Belastung. Mein Mann sieht sich nicht als hilfsbedürftig, da in seinen Augen ja ausschließlich ich Schuld an seinem Zustand bin. Der Rechtsanwalt ist ihm ein großer Dorn im Auge, da dieser in seinem Auge daran Schuld ist, dass ich nicht zur Vernunft komme. Im direkten Kontakt mit ihm kommt es jedoch stets zu unlösbaren Konflikten und Auseinandersetzungen (die hatten wir schon viele Jahre davor), wodurch es in der Frühschwangerschaft in diesem Jahr zu lebensbedrohlichen Krämpfen und Blutungen kam.
    Deshalb bin ich sehr froh, dass ich nun zu meinem Schutz und zum Schutz der Kinder den Rechtsanwalt an meiner Seite habe, vor einer Paartherapie würde mir aus diesem Grund jedoch grausen.
    Da mein Mann immer wieder Bekannte und Freunde in unserer Umgebung aufsucht und unhaltbare Dinge über mich erzählt -etwa dass ich das Sozialgeld der Kinder für einen völlig übertriebenen Rechtsstreit aus Groll gegen ihn missbrauche- hat mein Rechtsanwalt gefordert, er solle nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Falls er das nicht tut, so würde zu einem bestimmten Termin eine Unterlassungsklage eingereicht. Der Termin ist nun verstrichen, und der RA will nun nicht klagen. Er sagt, „wir könnten verlieren“. Ich verstehe das nicht, denn ich finde diese Klage sehr wichtig, um meinem Mann die Grenzen zu zeigen, und die Konsequenzen, wenn er die die Grenzen immerwährend übertritt und in mein Leben einbricht. Für mich wäre das egal, ob man unterliegt oder gewinnt – wichtig ist dabei, dass er weiß, das es Konsequenzen gibt. An wen kann ich mich da wenden, welcher RA würde da konsequenter vorangehen und es nicht nur bei Drohungen belassen, die dann nachher zurückgezogen werden?
    Danke für Ihren Rat.

  8. RAvonderwehl

    an Christine:

    ich halte den Rat und den Hinweis Ihre Anwaltes für richtig. Man kann jeden Prozess verlieren. Ich weiß auch nicht, ob die Gerichte der richtige Lösungsansatz sind. Wenn Sie nach einem Anwalt mit härterer Gangart suchen, kann ich nicht helfen. So genau kenne ich die Kollegen nicht.

  9. kerstin

    Rat gesucht
    seit 2004 hat mein Exmann eine affäre zu einer
    11 jahre älteren Frau,was nicht schlimm ist,ihn aber dazu brachte und bringt, mich schlechtzumachen und Krieg zu führen, seitdem.seine Eltern und Schwester machen
    mit. Hinterlistig brachten Sie mich um meinen Beruf, mit Versprechungen der Lebensstellung
    im Fleischereibetrieb, auch auf grund,das mein rechtes Schultergelenk kaputt ist, und viel Zeit fürs Kind ist,bei geringer Arbeitszeit.
    Als ich ja sagte, ging der Krieg erst richtig los gegen mich und das Kind. Hinterlistig brachten Sie mich mich um mein Erspartes, mein Ansehen in der Firma ,zeigten kein Interesse mehr am Enkelkind, duldeten, dass mein Mann uns sitzenliess ohne Auto und wegfuhr mit Verkäuferinnen(mein Auto gab ich hin , für Touareg, den er aufs Geschäft seiner Eltern überschrieb).Als mein Kind erbrach, zogen wir aus den gemeinsamen Haus, wo sich ein teil des Fleischereibetriebes befindet aus.mit den Auszug ging der totale Krieg von seiner Seite aus…bis heute kein Ende.

  10. Sonja

    bitte geben Sie mir einen Rat. Ich lebe seit 2004 mit meinen Kindern (heute 5 und 7) getrennt von meinem Ex-Mann. Dieser wohnt immernoch in Bayern, wir in Moers. Das macht den Umgang nicht einfach. Die Kinder besuchten ihn bisher jedoch regelmäßig in sämtlichen Ferien. Mein Ex-mann hat es bis heute nicht verkraftet, das ich ihn damals mit den Kindern verlassen habe. Es herrscht bis heute immer noch Krieg. Das Problem ist, das er es nicht lassen kann, den Kindern gegenüber schlecht über mich zu reden oder gegen mich zu hetzen. Was nun schon länger zur Folge hatte, das die Kinder kein Interesse hatten mit ihm zu telefonieren. Sie sagten auch gegenüber dem Jugendamt, das sie schon gern zu ihm möchten aber tel. nicht. Mein Sohn meinte dazu: wenn Papa am Telefon doofe Sache sagt, weiß ich nicht was ich sagen soll. Wenn ich dort bin, kann ich wenigstens raus gehen oder spielen. Nun waren sie zuletzt eine Woche nach Weihnachten in Bayern und es war eine Katastrophe. Sie kamen total durcheinander wieder und haben dann abends erzählt, das der Papa sie mehrmals gehauen hat und auch oftmals sie angeschrien hat. Dazu kommt, das sie nicht anrufen durften, weil sie ihn ja schließlich auch nicht anrufen würden. Der Alltag in dieser Woche „Urlaub“ gestaltete sich zwischen fernsehen, Computer oder Playstation spielen. Wenn sie etwas dagegen gesagt haben, wurde nur abfällig gelacht. Nun haben die Kinder beide gesagt, das sie dort nicht mehr hin wollen. Mein Sohn war noch ein klein wenig dafür, weil er immer tolle Geschenke bekommt. Was kann ich nun tun? Das Jugendamt sagt, ich muß dafür sorgen, das die Kinder zu ihrem Vater wollen. Er hätte ein Recht dazu. Ich sehe das anders. Ich habe das Sorgerecht und somit die Pflicht in erster Linie das es ihnen gut geht.

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ Sonja

    eine sehr schwierige, aber leider häufige Situation. Sie müssen alle Vorfälle in allen Einzelheiten mit allen Daten dokumentieren, d.h. zumindest aufschreiben und dem Jugendamt mitteilen.

    Sie müssen ggüber dem Jugendamt taktisch vorgehen. Nicht nur auf den Vater schimpfen, sondern immer ruhig und objektiv bleiben und das Wohl der Kinder betonen.

    Sie sind gesetzlich tatsächlich verpflichtet für den Umgang zu sorgen. Verweigern Sie nie grundsätzlich den Umgang, dann haben Sie das Jugendamt gegen sich. Schalten Sie auch das Jugendamt am Wohnsitz des Vaters ein, damit diese auf ihn einwirken.

    Wenn alles nichts hilft, schalten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht ein, der den Vater auf seine Pflichten hinweist und ihm die Konsequenzen bei Verstößen deutlich aufzeigt.

  12. Sonja

    vielen Dank für Ihren Rat. Heut war ich beim Anwalt. Der rät mir, da es über`s Jugendamt anscheinend schwierig wird, einen Kinderpsychologen aufzusuchen. Mit einem entsprechenden Attest / Bericht hätte ich Chancen zumindest den Besuch in den Osterferien auszusetzen. Ich hoffe das funktioniert.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ Sonja

    kann klappen. Aber es ist und bleibt ein Parteigutachten, das Sie bezahlen (müssen). Besser wäre ein vom Gericht angefordertes Gutachten.

  14. Guntram

    @Christine
    Vielleicht denkst Du einfach mal darüber nach, ob es fair ist, Deinem Ex-Mann eine solche Situation zuzumuten.
    Klar, wenn die Ehe gescheitert ist, ist sie gescheitert, aber bei sechs! Kindern ist Dein Ex ein Leben lang Sozialfall mit Vollzeitjob, während Du später mit einem Halbtagsjob ganz gut über die Runden kommst und noch Zeit für Sauna und Fitnessstudio hast.

    Du klagst auf VERDAMMT HOHEM Niveau, ohne Dir Gedanken über Deinen Ex und seine aus der Scheidung zwangsläufig folgende finanzielle Lebenssituation zu machen.

  15. Guntram

    @Sonja
    Auch wenn es Dir schwer fällt, die Situation entspannt sich eher, wenn Du den Umgang förderst.
    Die Kinder werden sich mit der Zeit dran gewöhnen, und vielleicht könnt ihr langfristig die Kinder sogar aufteilen.
    Der Stress bei Scheidungen kommt nämlich meist dann, wenn einer (meist der Mann) über viele Jahre nur noch Geldbeutel spielen darf. Erstens ist das entwürdigend, zweitens unfair, denn Du wirst bei dem Alter Deiner Kinder bald eigenes Geld verdienen können.
    Glaubst Du, ein geschiedener Vater, der zwei Kinder zu alimentieren hat, Dich möglicherweise noch mit, hat noch viel Perspektiven im Leben?

    Wenn Dein Ex reich wäre, würde es ihn nicht stören, aber meiner Erfahrung nach ist der Durchschnittsvater auch vor der Scheidung nur knapp über Hartz 4.

    Denk mal menschlich drüber nach…

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ alle Kommentatoren

    wenn Sie andere Texte kommentieren, bitte nie persönlich werden. Keiner kennt hier den anderen, außer aus ein paar Zeilen im Blog.

    Es gibt zwangsläufig im Familienrecht unterschiedliche Interessenlagen.

    Dazu passt das Motto:

    „Niemand ist so schlecht, wie er vom anderen im Scheidungsverfahren gemacht wird“

  17. Angelika

    Am 10. März 2008 um 14:10 Uhr

    Ich bin seit 8 jahren geschieden, mein Sohn ist z.Zt. 9 Jahre alt, meine Tochter 18 Jahre. In dieser Zeit habe ich vergeblich darum gekämpft, dass der Vater meines Sohnes sich mal um ihn kümmert. Die beiden haben zwar Kontakt, aber mein Sohn sieht ihn max. 3-4 mal im Jahr. Die Entfernung zwischen den beiden beträgt seit 3 Jahren ca. 650km. Selbst in den Ferien war es meinem Sohn nicht möglich, bei seinem Vater unterzukommen, obwohl ich Angeboten habe, ihn zu bringen. Platz ist genug vorhanden, da mein Exmann für meine Tochter ein Zimmer in seinem neuen Haus zur Verfügung stehen hat. Seine Lebensgefährtin akzeptiert nur den Besuch meiner Tochter, den von meinem Sohn nicht. Mittlerweile haben sie selber zwei Söhne im Alter von 3 und einen halben Jahr. Mein Sohn leidet fürchterlich an dieser Situation. Sein Verhalten und seine schulischen Leistungen verschlechtern sich kontinuierlich. Trotz der wenigen Kontakte hängt er ganz fürchterlich an seinem Vater, zumal er zu seiner Entwicklung als Mann, seinen Vater als männliches Vorbild braucht. Er würde so gar gerne dort wohnen, welches ich befürworte, da es um das Wohl meines Sohnes geht. 1. Frage: Kann es wirklich sein, dass mein Exmann seinen Sohn so vernachlässigen darf, bzw. kann seine Lebensgefährtin bestimmen, ob mein Sohn sie besuchen darf oder nicht? 2. Frage :Ich habe das alleinige Sorgerecht meiner Kinder, kann man das wieder ändern, so dass der Vater wieder das hälftige Sorgerecht bekommt, damit er sich mehr um seinen Sohn kümmert?

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ angelika

    es läuft derzeit noch ein Musterverfahren, ob ein Vater zum Umgang „verpflichtet“ werden kann.

    Ich denke, das nicht.

    Sorgerecht hat nichts mit Umgang zu tun, daher würde Ihnen das nichts helfen.

    Hier ist eine rein menschliche Ebene betroffen, in der Gesetze und ihre Anwender häufig machtlos sind.

  19. Lilly

    Hallo! Bin seit April 2006 geschieden. Eine gemeinsame 10jährige Tochter stammt aus der Ehe. Der Vater des Kindes hat sich bis Weihnachten 2006 nur sporadisch um den Umgang bemüht, d.h. wie er wollte. Mal alle 3 oder mal aller 8 Wochen. Seit Dezember 20006 war kein Umgang mehr. Per Email hat er mir gestern gedroht sein Umgangsrecht einzuklagen. Das obwohl er seit fast 1,6 Jahren sich nicht einmal gemeldet hat. Weder zum Geburtstag noch zu Weihnachten. Keine Anrufe, Briefe oder Emails. Nun meine Frage: Ab wann kann mein Kind entscheiden ob sie den Umgang mit dem Vater möchte oder nicht? Darf mein Exmann nach so langer Zeit ohne Kontakt zu dem Kind einfach wieder den Umgang wahrnehmen? Danke für ihre Hilfe!!!!!!!!!!!

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    selbst entscheiden darf das Kind erst mit Volljährigkeit. Je älter es ist, desto stärker wird sein Wille berücksichtigt.

    Ob Umgang oder nicht, beurteilt sich nur nach dem Kindeswohl. Nur eine längere Pause läßt den Umgang nicht entfallen. Kinder haben nur ein Elternpaar und es entspricht dem Kindeswohl, in jeder Situation auf Umgang des Kindes mit beiden Eltern hinzuwirken.

    Sie werden sich mit dem Umgang des Vaters befassen müssen, auch wenn sein Verhalten in der Vergangenheit verurteilenswert ist.

  21. Lilly

    Danke für Ihre Antwort. Ich finde es aber nicht fair, daß er macht was er will! Auf zuruf muß das Kind Gewehr bei Fuß stehen. Auch wenn er nach so langer Zeit sich überhaupt nicht gekümmert hat. Was passiert im schlimmsten Fall wenn ich den Umgang zum Wohle des Kindes verweigere? Der Vater kann doch nicht von seinem Kind nach so langer Zeit erwarten, daß es den Umgang möchte. Dann macht er es wieder so wie in der Vergangenheit und holt das Kind so wie er will. Er hat sich noch nie an Regeln was das Holen und Bringen angeht gehalten. Er macht was er will. Zum Wohle meiner Tochter möchte ich den Umgang nicht mehr. Er bringt viel Unruhe in unser Leben. Die 1,6 Jahre ohne Kontakt waren sehr erholsam. Was kann ich tun? Ich war schon beim Jamt.Ja ich weiß auch das ich verpflichtet bin, das Kind seinem Vater zuzuführen, ich muß. Aber nicht für den Preis.Was kann ich tun!!!

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ Lilly

    so wie hier, dürfen Sie nicht argumentieren. damit haben Sie keine Chance und riskieren letztlich Zwangsgelder zur Durchsetzung.

    Ein paar Beispiele, in denen der Umgang verneint wurde:

    1. Psychische od. physische Störungen des Kindes
    2. Integration des Kindes in die neue Familie gefährdet.
    3. Entführungsgefahr
    4. Sexueller Mißbrauch (größte Vorsicht vor unbelegter Behauptung!!!!)
    5. Ansteckende Krankheit des Umgangsberechtigten.
    6. Pädophile Neigungen
    7. Gefahr Kindesmißhandlung
    8. Religiöse Beeinflussung
    9. Strafhaft des Berechtigten
    10. Partner des Berechtigten ist Wahrsager mit angeblich okkulten Fähigkeiten
    11. Nur eigennützige Motive des Berechtigten und in Wirklichkeit kein Interesse an dem Kind und der Familie

    Prüfen Sie selbst, ob etwas für Sie in Betracht kommt.

  23. Lilly

    Punk 1 und 11 treffen zu. Meine Tochter ist seit November 2007 einmal in der Woche bei einer Kinderphsychologin. Mein Exmann hat mehr als einmal beteuert das er mich am Boden sehen will. Ich habe auch schon Anzeige bei der Polizei gemacht. Aber die halten sich bei so was raus. Ich lebe seit 4,6 Jahren wieder in einer festen Partnerschaft. Meine Tochter und mein Freund haben ein sehr gutes Verhältnis. Das Jamt weiß über alles Bescheid. Ist es besser wenn ich einen Anwalt einschalte?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    es ist definitiv besser. Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  25. Lilly

    Ich lebe in Chemnitz(Sachsen). Danke für Ihre Hilfe!!

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    wenden Sie sich unter Berufung auf mich an die Kollegin Schubert

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidung_unterhalt_fachanwltin_familienrecht_in_chemnitz-5802.html

  27. Sabine

    Hallo!
    Ich habe wie die anderen Mütter, genau das selbe Problem.Das Umgangsrechtverfahren läuft schon seid 2004 und immer noch keine Lösung.Wir waren auch schon 2x beim OLG Jena,dort wurde im Dez.04 ein Vergleich geschlossen, denn ich nicht zu stimmte.Der Vater meiner zwei Kinder hat mich verprügelt und unseren Sohn, desweiteren setzte er uns alle psychisch unter Druck, bis ich den Mut hatte ihn Anzuzeigen und zu verlassen. Der Beschluss besagt das er 14 täg. Umgang mit unserem Sohn nur unter Aufsicht hat und unsere Tochter muß 14 täg. zu ihm.Nach 1 Jahr soll neu entschieden werden. Der Betreuer beim Umgang setzte sich mehrfach darüber hin weg und ließ die beiden nach einem halben Jahr schon allein. Mein Sohn ist in Psychologischer Betreung und dort stellte man fest, das er eine beginnende Depression hat.Ich war heute beim Jamt und es bestätigte mir wieder, das die mich als Schuldigen sehen.Die Behaupten das mein Sohn (11) nicht selbst entscheiden dürfte. Ich sehe das nicht so. Sie sagten auch, wenn ich eine Abänderungsklage anstrebe, mein alleiniges Sorgerecht zu verlieren, weil die sich die Frage stellen warum geht das Mädchen? Wegen dem Angedrohten Zwangsgeld. Ich habe jetzt eine Verfahrenspflegerin beauftragt meinen Sohn zu vertreten. Könnten Sie mir eine Einschätzung geben wie ich weiter verfahren soll? Es war auch ein halbes Jahr Ruhe und jetzt kommt der wieder an und alle müßen springen. Die Beleidigungen sind auch sehr heftig, die er bei jedem Umgang unserer Tochter erzählt. Vor 4 Wochen ist er sogar mit ihr Motorrad gefahren natürlich ohne Helm und unternehmen tut er auch nichts mit ihr.
    Bitte, bitte helfen Sie mir diesen angeblichen Vergleich und das Zwangsgeld still zu legen. Übrigens die Frau vom Jamt ist schon für 5 Tote Kinder verantwortlich(wurde auch in der Zeitung berichtet). Ich werde jetzt auch das Landesjugendamt einschalten. Es geht hier um das Kindeswohl und nicht mit allen Mitteln den Umgang durch zu setzen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  28. Sylli

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich habe bitte folgende Frage. Für meinen Partner
    und seinen Sohn (13) regelt ein gerichtlicher Ver-
    gleich den Umgang an starr festgelegten Tagen
    laut Schichtplan meines Partners. Wenn ein Termin
    entfällt(z.B. wegen Krankheit) sind Ersatztermine
    zu finden.Bisher hat alles gut geklappt. Nun wollte
    das Kind mal nicht kommen, aber die Kindesmutter
    hatte es gezwungen,sehr zum Wohle des Kindes!
    Darf die Mutter das?
    Jetzt möchte mein Partner einen bestimmten
    Mittwoch im Monat wegen einer betrieblichen
    Aktivität auf den Dienstag davor legen.Dem Kind
    ist das völlig egal,aber die Mutter lehnt ab und
    sie wolle sich auf den Vergleich berufen und
    klagen.Können Sie einschätzen,ob sie damit
    Erfolg hat?
    Ich muß dazu sagen,dass sich Vater und Kind
    sehr gut verstehen und das hier allein die KM
    äußerst bösartig ist,was natürlich auch dem
    Kind langsam zuviel wird.
    Oder müßten wir wegen diesem einen Tag wirklich die Änderung des Vergleiches veranlassen?

    mfg Sylli

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ sylli

    die Mutter ist gehalten, das Kind auch mit Ãœberredung oder „sanfter Gewalt“ zu Besuchsterminen anzuhalten. Damit tut sie mehr, als die meisten.

    Die Änderung des Vergleiches sollte über die Anwälte oder das JA versucht werden. Die gegenseitigen Interessen müssen gehört werden. Wenn es nur Bockigkeit der Mutter ist, wird sie wenig Erfolg haben.

  30. Sylli

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ja leider ist es wirklich Bockigkeit der Mutter.

    Vom JA hat sich die KM unsanft verabschiedet,sie
    ist auch dort nicht gern gesehen.
    Und so kommen wieder Kosten auf uns zu,obwohl
    wir den einen Umgangstermin ja nicht entfallen
    lassen wollen,sondern dafür nur einen anderen Tag
    nehmen wollen,welchen sich die KM und Kind sogar
    aussuchen dürfen,wir hatten dann den Tag davor vorgeschlagen,aber auch hier ohne Erfolg.
    Mit dieser Frau kann man gar nicht reden,Briefe
    von uns werden vernichtet und das Kind darf uns
    dann ausrichten,dass das alles unwichtig ist,was vom Vater kommt,außer Unterhalt natürlich!
    Das Kind leidet auch darunter.Vom JA bekommt
    das Kind keine Hilfe.Ich hatte mal im Forum berichtet.
    Naja,trotzdem tausend Dank.
    Gruß Sylli

  31. Christian

    Hallo,

    mit großem Interesse las ich die „postings“ auf dieser Seite.
    Ich bin ein Vater der um seine 12 jährige Tochter kämpft. Bei einem Familiengutachten blieb ich sachlich, meine Exfrau nutzte dies zum „dreckige Wäsche“ Wäsche waschen. Man kann sich ausrechnen wie das Gutachten aussah. Immer wieder vereitelt meine Exfrau Umgangstermine. Letzt die in der Scheidung geregelten hälfte der Ferien in den Pfingstferien. Das eingeschaltete Jugendamt versuchte zu vermitteln allerdings ohne Erfolg. Nun kommt es zum Familiengericht mit Anhörung des Kindes. Meine Exfrau lässt keinen Punkt aus den Vater schlecht zu machen und das Kind zu entfremden. Nun meine Frage das Jugendamt steht Vätern die um ihr Kind kämpfen feindlich gegenüber, beim letzen Treffen las mir die Jugendamtsmitarbeiterin immer wieder aus dem Gutachten vor. Ich habe große Angst meine Tochter endgültig zu verlieren. Was kann ich tun?
    Ich bin von Beruf Schwimmmeister und meine Tochter ist in den Bädern in den ich arbeitete aufgewachsen nun darf sie nicht mehr mit ihrem Vater ins Schwimmbad. Das vereitelt die Kindsmutter.

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    ein immer wieder auftretendes Problem, welches ein Anwalt nur begrenzt lösen kann. Es gibt hier auch keine guten Ratschläge. Wenn die Mutter nicht begreift, dass der Vater wichtig für die Entwicklung des Kindes ist, das JA sich auf eine Seite ziehen läßt und auch das Gericht eher lau agiert, wird es für die Väter dünn.

  33. Christian

    Es ist nur traurig da möchte ein Vater sich auch nach der Trennung an der Erziehung beteiligen und wird von allen Seiten geblockt. Die JA entscheiden nach dem „Nabelschnureffekt“. Die Mütter entfremden das gemeinsame Kind aus verletztem Stolz. Als Vater bleibt nur die Resignation, weil nichts und niemand einem helfen kann!?
    Vor der Trennung war ich Hauptezugsperson für unsere gemeinsame Tochter. Nach der Schule Hausaufgaben Betreuung im Hallenbad oder Freibad. Meine Exfrau holte sie täglich ab 16:30 Uhr bei mir ab. Alles das wird heute in Frage gestellt und das Kind in einen Loyalitätskonflikt getrieben. Der Gesetzgeber hat hier scheinbar große Lücken für die Mütter geschaffen.

  34. andre

    hallo heute wurde bei unsere tochter entschieden per Familiengericht in DD das sie alle 14 tage zu ihrem leiblichen vater muss in begleidung einer neutralen person nun haben wir ihr dies gesagt und sie weihnte sofort und sagteich will nicht da hin ich habe angst wer kann uns helfen wir sind am ende unserer kraft
    der hat sie seit 1jahr nicht mehr gesehen noch irgend etwas

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    ein Anwalt kann da nicht helfen. Wenden Sie sich an das Jugendamt.

  36. EP

    Empfehlung: „Rituale der Umgangsvereitelung“ und „WOLFGANG KLENNER“ mal im Internet suchen. Es scheinen tatsächlich (angeborene?) Rituale zu sein. Lernt man seinen „Gegner“ besser kennen kann man sich vielleicht auch darauf einstellen.

    Viel Erfolg

  37. anna

    Hallo Herr von der Wahl,
    bin gerade nach dem Lesen der Postings irritiert. ‚Unser‘ KV hat nie den Umgang mit den Kids gesucht, aber natürlich immer behauptet, es würde von mir vereitelt werden.
    Bei der Trennung waren die Kids noch sehr klein, daher habe ich auch die Aussage der Rechtspflegerin verstanden, die damals meinte, ich solle keinen Umgang einklagen. Gegen seinen Willen kann ich ihn nicht zwingen und wenn er die Kids nur nimmt um nicht schlecht dazustehen, wäre das ja auch nichts. Daher sollte ich abwarten, bis er von sich aus kommt.
    Soweit – so gut: In den letzten 10 Jahren hat sich leider nichts daran geändert – es gibt nur seltene eher zufällige Kontakte alle paar Wochen bei der Oma (wo die Kids jede Woche einen Nachmittag sind). Aber wenigstens von daher gibt es allerdings keine echte Entfremdung mit dem Vater.

    Inzwischen sind die Kinder 11 und 12 Jahre und ich möchte in Absprache mit ihnen ein geregeltes (schriftliches) Umgangsrecht mit den Vater haben – nach der üblichen Regelung alle 2 Wochen und die Hälfte der Ferien (die Kinder möchten das auch).
    Wenn ich aber nun lese, dass auch gegen den Willen der Kinder der Vater sich nicht damit einverstanden erklären muss… dann bin ich doch sehr irritiert.
    Verstehe ich es daher richtig, dass (wenn ich z.Bsp. einen gerichtlichen Antrag auf Umgang alle 2 Wochen stelle) er dann auch sagen kann, ich möchte die Kinder z.Bsp. nur alle 8 Wochen und nicht von Freitag-Sonntag, sondern nur am Samstag? Oder auch, dass er sich nicht festlegen will und die Termine einzeln abgesprochen werden sollen?
    Kann er damit wirklich durchkommen?

    Danke
    Anna

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    schalten Sie erst das Jugendamt ein. Die müssen helfen.

    Einen Verpflichtungsantrag auf einen bestimmten Umgang können Sie auch verlieren. Grds. kann ein Vater bei entgegenstehendem Willen nicht zum Umgang gezwungen werden.

  39. anna

    Hallo Herr von der Wehl,
    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Zum JA habe ich leider kein Vertrauen, dass da die Interessen der Kinder vertreten werden. Dort hatte man sich vor 10 Jahren geweigert den Unterhalt für die Kinder zu errechnen. Da der KV und ich damals in unserer Meinung eine Stufe der DDT über die Höhe des KU auseinanderlagen, hat man mich damals (vom JA!) aufgefordert, mir einen Anwalt zu suchen und vor Gericht zu ziehen.

    Dann erklär ich das lieber so den Kids, dass sie halt noch weiter warten müssen bis er kommt.
    Es ist ja mehr die Vorstellung, endlich einen echten kümmernden Vater zu haben (so wie sie das bei ihren Freunden sehen), als dass sie ihn in Person vermissen.
    Denn wenn es keine Pflicht für den ‚üblichen‘ Umgang gibt, habe ich eher die Befürchtung, dass das in einen längeren gerichtlichen Streit ausarten wird.
    Und die Variante mit dem ‚freien‘ Umgang haben wir ja jetzt schon (auch wenn es nicht wirklich genutzt wird), da brauch ich kein Gericht.
    Bevor da die Kids in so etwas mit reingezogen werden – nein Danke – dann lieber nicht.

    Aber eine Frage hätte ich dann doch noch:
    Wenn es keine Regelung über den Umgang gibt und der KV nicht anfragt – kann es dann überhaupt die behauptete Umgangsvereitelung meinerseits geben?
    Oder ist es meine Pflicht ihn andauernd fragen, ob er bereit ist, mal die Kinder zu nehmen?

    Vielen Dank!
    Anna

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    bei einem Vater, der sich nicht kümmert, sollte Umgangsvereitelung doch keine Rolle spielen.

    Sie sind vom Gesetz gehalten auf einen Umgang hinzuwirken, aber wenn der Vater nicht mitmacht, liefen diese Bemühungen natürlich ins Leere.

  41. Nicole

    @ Christian
    Bei uns ist es umgekehrt…mein Ex-Mann hat sich 10J nicht gekümmert…behauptet natürlich das Gegenteil(ich hätte es verhindert etc)…hat nun Klage auf Umgang eingereicht…das Jugendamt wo wir einzeln und auch gemeinsam zu Gesprächen mußten wurde auch gehört…es wurde eine Verfahrenspflegerin gestellt….nun sollen 3 Umgangskontakte begleitet durch die Verfahrenspflegerin stattfinden…meine Tochter wurde mit Versprechungen und Geschenken etc „gelockt“ und ihm wird ein roter Teppich ausgerollt und niemanden interessiert ,daß er sich 10J garnicht gekümmert hat…WIR WOLLEN DOCH IN DIE ZUKUNFT SCHAUEN…
    Komisch das Jugendämter…Gerichte…Verfahrenspfleger…sich so drastisch unterscheiden..denn alle sagen doch immer es IST ZUM WOHL DES KINDES…. Warum hat dann zB CHRISTIAN keine Chancen??? Während ein sich 10J nie gekümmert habender Erzeuger ankommt und und auf Händen getragen wird ????
    Ich verstehe die Gesetzt leider nicht mehr.

  42. Lisa

    So der Ex lenbenspantner macht streß und das seid 6jahren bekommt immer recht vom gericht und hat uns im internett verbreitet ob wohl er kein sorgerecht hat und stellt mich alsalki dort hin erzählt alles auf der arbeit rum ich bin voll vertig und sein kind hat er seit 2,5 jahren nicht gesehen ich war schon auf der kinderpycherie das geht und kann doch nicht so weiter gehen muß doch mal schluß sein oder? Habe eine anwältin aber die kann auch nichts machen was kann ich tuhn um mein kind zu schützen ?

  43. Sandra

    Hallo ich brauche Ihren Rat! Mein Mann und ich sind getrennt ich will mich scheiden Lassen. Jetzt Droht er mir er wird mir unseren 3 Jährigen Sohn wegnehmen.Er ist gewaltätig gegen mich aber aussenstehende Glauben das nicht er ist doch der arme Mann wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen und verhindern das er umgangsrecht bekommt. Ich habe grosse Angst um meinen Sohn !

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    schalten Sie unbedingt das Jugendamt ein. Das Kind wird er Ihnen nicht einfach wegnehmen können. Das Umgangsrecht werden sie allerdings auch nicht verhindern können. Unser Gesetz sieht vor, dass Kinder das Recht haben auch nach der Trennung mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben und Eltern die Pflicht haben jeweils dafür zu sorgen.

  45. Chefdecuisine

    Guten Abend zusammen,
    Ich bin ein junger Vater von zwei bildhübschen Zwillingsmädchen.
    Die unverheiratete Beziehung zur Kindesmutter ist nach zwei Jahren Streitigkeiten und Auseinandersetzungen endgültig vorbei.
    Aus beruflichen Gründen war es mir in der Vergangenheit nicht möglich als Familienvater finanziell für die Mutter, ihre ältere Tochter und und unsere gemeinsamen Töchter einzustehen.

    Meine Frage ist ob die Mutter an den sogenannten Hoheitstagen wie Weihnachten, Ostern oder Nikolaustag etc. meine Anwesenheit zu den Kindern verweigern kann (das hat sie schon getan bzw. an Heilig Abend 4 Stunden Umgang gewährt)

    Ich würde mir gerne eine intakte Beziehung wünschen (ihre große Tochter 7 wächst ebenfalls ohne Vater auf) denn ich finde, daß Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen sollten.

    Die Mutter jedoch möchte keine Beziehung mehr, und ist nicht in der Lage sich mit mir an einen Tisch zu setzen und die elterliche Zukunft und den Umgang zu besprecehn, zudem für mich eine neue Arbeitsstelle ansteht. Sie zieht den Weg über ein Gespräch mit dem Jugendamt vor ?

    Wie soll ich mich verhalten ?
    Können mir meine 50% Sorgerecht entzogen werden, wenn ich beruflich weit von den Kindern entfernt lebe und mich nicht mehr regelmäßig um einen Umgang kümmern kann?

    Die Mutter sagt immer, daß die Kinder bei ihr leben würden, sie die Gewohnheiten der Kinder besser kennen würde als ich und ich nicht einfach auftauchen könnte um mal eben nach den Kinder zu schauen !

    Bitte um Hilfe

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ chedecuisine

    Ich kann nur raten, im Fachanwalt für Familienrecht beizuziehen. Sicherlich haben sie das Umgangsrecht, wobei dieses allerdings bei großer räumlicher Entfernung schwer auszuüben sein wird.

  47. Micha

    1. Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich habe bitte folgende Frage:
    ich bin Stiefvater einer 10 jährigen Tochter. Kenne das Kind seid Geburt. Für das Kind bin ich selbstverständlich der Papa. Meine Frau, Mutter des Kindes, hat sich nun von mir getrennt. Welche Rechte habe ich im Bezug auf das Umgangsrecht? Kann die Mutter den Umgang (leider nur alle 14 Tage von Freitag bis Montag morgen) verkürzen oder verweigern?
    Danke für die Infos.

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ micha

    das Umgangsrecht des Stiefvaters richtet sich nach § 1685 BGB.

    Derjenige, der für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat, hat ein Umgangsrecht. Die tatsächliche Verantwortung wird dann angenommen, wenn diese Person mit dem Kind länger in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

    Der übliche Umgang wird von den Gerichten so gesehen, dass alle 14 Tage ein Wochenende, sowie die hälftigen Ferien und hälftigen hohen Feiertage angemessen sind.

    Viel mehr werden sie also nicht erreichen können und bei einer Verkürzung werden Sie einen Fachanwalt einschalten müssen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  49. Mrs S

    Hallo, mein Exfreund hat mich und meinen Sohn (damals 3Monate) einfach vor die Tür gesetzt und sich dann über ein Jahr nicht gemeldet oder sich um den kleinen gekümmert. Dann viel ihm ein das er ein Kind gezeugt hatte u wollte dann den Umgang zu dem kleinen. Mir waren die regelmäßigen Kontakte immer wichtig. Doch einmal die Woche sehen war ihm zuviel. Man einigte sich auf alle 10 Tage. Daraus wurde dann alle 2 Wochen. Dann einmal im Monat. Das war dann wieder zuwenig. Kürzere Abstände wurden dann aber wieder zuviel. Immer diese Unregelmäßigkeit. Dann jedesmal das Verspätete nach Hause bringen. So zieht sich das seit über vier Jahren hin. Seit drei Jahren habe ich allerdings einen neuen Partner. Mein sohn sagt zu ihm Papa und wir haben (durch meine Hochzeit mit ihm) alle den selben Nachnamen. Seinen Erzeuger kennt meinen Sohn nur mit Namen,dh er weiß nicht, das er eigentlich der Vater ist.Das ganze hin u her nervt mit dem vorbei kommen, sich dann wieder nicht melden usw. Zur Adoption stimmt er nicht zu.

    Muß ich ihm die Umgangskontakte weiter gewähren?

    Kann ich meinem Mann auch das Sorgerecht übertragen? Zur Zeit hab ich dies alleine. Möchte aber das mein Mann es auch hat, falls mir mal was passieren sollte (wir haben auch zwei gemeinsame Kinder).

    Das Jugendamt greift eher Partei zum Vater. Denn anscheinend kann er machen was er will u wie er will, alles hat keine Konsequenz.

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ mrs s

    ein Kind hatten nur einen tatsächlichen biologischen Vater und dieser Vater hat nach unserem Rechtssystem immer das Recht, sein Kind zu sehen. Sie werden mit einer Verweigerung von Umgangs Kontakten wenig Erfolg, sondern nur große Schwierigkeiten haben. Natürlich muss sich der Vater an abgesprochene Zeiten halten.

    Ihrem jetzigen Mann können Sie kein Sorgerecht für das Kind übertragen. Dies ist nicht möglich. Allenfalls könnte darüber nachgedacht werden, ob ihr Mann das Kind adoptiert, wozu der biologische Vater allerdings seine Zustimmung erklären müsste, was selten der Fall ist.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  51. Myriam

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe mich im Dezember von meinem Mann trennen müssen. Wir haben ein 2,5 jährigen Sohn. Er bewegt sich im Rotlichtmilleu, führt eine Beziehung mit einer Prostituierten und Drogen spielen anscheinend auch eine Rolle bei ihm! Er schrieb mir hier und da eine sms wie es unserem Sohn geht. Er wirft mir vor, das ich nicht möchte, das er seinen Sohn sieht, weil ich meine Handynummer gewechselt habe (Ich habe aber noch Festnetz!!!) Ich sehe allerdings kein Bemühen seiner seits. Die einzige Bemühung war eine sms in der er fragte, wann er seinen Sohn sehen dürfe.Er hat bis jetzt nur im April Unterhalt gezahlt, meldet sich nicht auf Anwaltsschreiben etc.
    Ich muss ehrlich sagen, das ich Angst habe, meinen Sohn in solche Hände zu geben! Er bewegt sich ja nunmal in Kreisen, in denen ein Kind nicht rein gehört!!
    Wie soll ich mich verhalten?
    Soll ich mich beim Jugendamt beraten lassen?

    Vielen Dank
    Myriam

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ myriam

    Sie sollten unbedingt eine Beratung beim Jugendamt in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Umgang des Vaters mit dem Kind zu gestalten. Als Mutter müssen Sie Ihr Kind nicht unbedingt ohne jede Aufsicht in die Hände des Vaters geben. Am Anfang kann z.B. ein durch das Jugendamt begleiteter Umgang stattfinden.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  53. Myriam

    Vielen Dank!
    Ich habe direkt einen Termin beim Jugendamt gemacht!

  54. veduni

    Hallo, ich habe ebenfalls eine Frage.Der KV lebt in Österreich, er sieht seine Tochter nur in den Ferien und kommt während der „normalen“ Zeiten nicht nach Deutschland um sie zu besuchen. Er erklärt mir, das der Ort in dem wir leben fürchterlich sei und er dort mit dem Kind nichts unternehmen kann. Dazu muss ich sagen,das er das letzte Mal hier war vor 4 Jahren. Er hat bis dato nicht einmal die Vaterschaft anerkannt, das Kind ist mittlerweile 8 und wird bald neun. Im Moment läuft deswegen eine Klage auf Anerkennung. Er möchte aber das gemeinsame Sorgerecht, ansonsten unterschreibt der die Anerkennung nicht. Droht er mir ständig. bzw. er wird versuchen, die gemeinsame Sorge einzuklagen. Kann er dies tatsächlich??

    Eine weitere Frage, da die Entfernung zum KV so groß ist, muss das Kind, wenn es ihn besuchen fährt, fliegen. Ich als Mutter leide jedesmal tausend Ängste, es könnte was passieren. Und die Berichte der letzten Tage zeigen dies ja auch. Muss ich das Kind tatsächlich fliegen lassen?

    Sollte je die Vaterschaftsanerkunnung durchgeführt wurden sein, besteht der Vater darauf, das Kind jeweils die kompletten Ferien zu Besuch haben zu wollen. Muss ich diesem zustimmen, gibt es dazu gerichtliche bzw. gesetzliche Vorlagen.

    Viele Fragen und ich hoffe, sie können mir helfen.
    herzlichen dank

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ verduni

    wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren, kann der Kindesvater die gemeinsame Sorge nur über eine gemeinsame Sorgerechterklärung bekommen. Einklagen kann er diese nicht.

    Die Flugangst ihrerseits ist wohl kein Grund, das Kind nicht fliegen zu lassen. Nach wie vor gilt ein Flugzeug als das sicherste Verkehrsmittel überhaupt.

    Das Umgangsrecht für die gesamten Ferien wäre überzogen. Auch der andere Elternteil will schließlich mit seinem Kind einen Teil der Ferien verbringen. Kein Gericht würde eine solche Regelung dem Vater zusprechen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  56. fenitschka

    sehr geehrter Herr von der Wehl,

    seit 1 Jahr sieht mein Freund seine eine Tochter nicht mehr. Letztes Jahr wurde uns der Urlaub mit den Kindern verweigert, danach kam die größere Tochter nicht mehr. Nach Androhung des Anwalts von Pfandgeld hat die KM das Gerücht des Kindesmissbrauchs verbreitet.Daraufhin wurde eine KInderpsychologin vom Gericht eingeschaltet. Ebenfalls ein Umgangspfleger. Die kleinere (6 Jahre) kam noch alle 14 Tage. Wir haben mit ihr den Urlaub für dieses Jahr geplant, der jedoch wiederum nicht stattfand (Das Kind wolle nicht laut KM). Psychologin, Umgangspfleger, Jugendamt keiner verhindert die Entfremdung der Kinder vom Vater. Die KM macht, was sie will.
    Gibt es noch irgendeine Möglichkeit oder soll der Vater sich zurückziehen?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ fenitschka

    Ich kann keine Ratschläge geben, wie ein Vater das Umgangsrecht mit seinen Kindern ausgeübt. Dies ist eine ganz persönliche Entscheidung.

    Das Gesetz sieht vor, dass beide Elternteile verpflichtet sind, dem Umgang mit dem Kind zu pflegen. Grundsätzlich wäre in diesen Fällen eine feste Umgangsregelung angezeigt, z.B. alle 14 Tage ein Wochenende. Wenn die Mutter sich dauerhaft diesem Umgang verweigert, riskiert sie letztlich sogar das Sorgerecht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  58. Allekalli

    Hallo, habe mir soeben in diesem Blog gelesen. Was ist eigentlich mit der Meinung des Kindes? Mein Sohn wird im November 14 und fühlt sich sehr gegängelt von den Besuchen seines Vaters. Dieser setzt ihn zusätzlich unter Druck, indem er eingeschnappt oder wahlweise auch den Tränen nahe, wenn sein Sohn nicht so will wie er. Ich meine, in dem Alter ist es doch normal, dass Kinder mehr Freizeit mit ihren Freunden verbringen, zumindest in den Ferien. Mein Sohn geht ans Gymnasium und ist schulisch recht eingespannt. Sein Vater gibt Fußballtraining im Verein, da sehen sich die beiden zweimal pro Woche und zusätzlich hat sein Vater ihn den ganzen Samstag. In den Ferien ruft sein Vater täglich an, weil er mindestens dreimal in der Woche mit ihm ins Kino oder auf den Fußballplatz will. Ich habe nichts dagegen, solange unser Kind daran Freude hätte. Ich bin der Meinung mit fast 14 sollte ein Kind langsam selbst entscheiden dürfen, wie er seine Freizeit verbringen möchte. Es ist doch unerträglich, dass so etwas Jugendämter oder Gerichte entscheiden!

    Können Sie mir helfen?

  59. Allekalli

    Hallo, habe soeben in diesem Blog gelesen.

    Was ist eigentlich mit der Meinung des Kindes?

    Mein Sohn wird im November 14 und fühlt sich sehr gegängelt von den Besuchen seines Vaters. Dieser setzt ihn zusätzlich unter Druck, indem er eingeschnappt oder wahlweise auch den Tränen nahe ist, wenn sein Sohn nicht so will wie er. Ich meine, in dem Alter ist es doch normal, dass Kinder mehr Freizeit mit ihren Freunden verbringen möchten, zumindest in den Ferien. Mein Sohn geht ans Gymnasium und ist schulisch recht eingespannt. Sein Vater gibt Fußballtraining im Verein, da sehen sich die beiden zweimal pro Woche und zusätzlich hat sein Vater ihn den ganzen Samstag. In den Ferien ruft sein Vater täglich an, es gibt einfach keine konkreten Absprachen zwischen Sohn und Vater. Es geht sogar soweit, dass unser Sohn nicht mehr ans Telefon geht, wenn sein Vater anruft, weil er weiß, dass er sich dann wieder zwischen Freunden oder Vater entscheiden muss. Ich bin der Meinung mit fast 14 sollte ein Kind langsam selbst entscheiden dürfen, wie er seine Freizeit verbringen möchte. Das Wohl unseres Sohnes steht für mich an erster Stelle. Es ist schlimm mit anzusehen, wenn er widerwillig wie ein Opferlamm zu seinem Vater „muss“. Unser Sohn war bei der Trennung 2 Jahre alt. Sein Vater hat das Umgangsrecht voll ausgelebt, auch wenn das Kind bei der „Ãœbergabe“ gebrüllt hat. Bis zum heutigen Tag geht unser Sohn nur weil es sein muss zu seinem Vater. Kein Wunder, wenn dieser sich ständig verbal vergreift und das nicht nur in seiner eigenen Familie.

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ allekalli

    grundsätzlich ist es so, dass die Eltern das Recht, aber auch die Pflicht haben, den Umgang mit dem Kind zu pflegen. Ein vierzehnjähriger Junge wird aber zunehmend selbst bestimmen können, wann und wie oft er seinen Vater sieht. Die geschilderten Probleme sind weniger rechtlicher Art, denn familiärer Art. Helfen kann hier tatsächlich möglicherweise das Jugendamt, in dem es sich mit dem Vater unterhält und dem Vater nahe bringt, dass der Junge möglicherweise etwas weniger Zeit mit ihm und stattdessen mit seinen Freunden verbringen möchte.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  61. allekalli

    Hallo Herr von der Wehl,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich werde mich an das Jugendamt wenden und um Hilfe bitten. Meinem Sohn fällt es sehr schwer, seinem Vater ehrlich zu sagen, wenn er keine Lust auf Besuche hat. Von mir will es der Vater erst recht nicht hören. Er hält mir vor, ich würde das Umgangsrecht vereiteln und er hätte das Recht, seinen Sohn 14 Tage in den Sommerferien zu bekommen. Da er diese 14 Tage am Stück nicht einhalten kann, verteilt er die Zeit wie es ihm gerade einfällt. Wir haben ja auch gerichtlich niemals das Umgangsrecht zeitlich festlegen lassen. So wie ich das verstehe, müssen sich die Eltern einigen.
    Vielen Dank nochmals, Sie haben mir ein ganzes Stück weitergeholfen.

  62. Kramer

    Ich lebe in einer neuen Beziehung zu einer Mutter zweier Kinder. Der KV ist psychisch krank und wurde zuletzt 6 Wochen stationär behandelt. Aufgrund dieser psychischen Erkrankung erging vom Amtsgericht eine Umgangsregelung, die etwas eingeschränkt wurde. So ist der KV berechtigt, die Kinder alle 2 Wochen zu sich zu holen. Für die Sommerferien hat er 2 Wochen für die Herbstferien 1 Woche Umgangsrecht. Weitere Regelungen gibt es nicht.

    Nun jedoch besucht er die Kinder allerdings öfter im Kindergarten, und er besteht darauf, jederzeit mit ihnen telefonieren zu können. Hierdurcht wird nicht nur die Tagesstruktur oft durcheinandergebracht, sondern auch die Psyche der Kinder, da er seine negativen Gefühle gegenüber der KM auch mit den Kindern bespricht und meint, die Kinder (8 und 5) müssten die Wahrheit über die Mutter erfahren. Im Ergebnis sind die Kinder verhaltensauffällig und Verweigern sich mittlerweile nicht nur der Anleitung durch die KM (Zimmer aufräumen, Zähne putzen), sondern auch im Kindergarten.

    Da Telefonieren auch zum Umgangsrecht gehört, ist nun die Frage, in welchem Umfang ihm dies zugestanden werden kann oder muss. Mediationsbemühungen der KM hat er sich in der Vergangenheit konsequent verweigert. Absprachen zum Umgang mit den Kindern lehnt er telefonisch ab. Er besteht auf SMS-Austausch.

  63. Kramer

    Noch eine Frage: dem KV steht also ein Umgangsrecht alle 2 Wochen am Wochenende zu. Wie verhält es sich, wenn die KM mit den Kindern z.B. in den Osterferien für 10 Tage verreisen möche? Oder in den Sommerferien für 3 Wochen? Darf sie das überhaupt oder wird das durch das Umgangsrecht des Vaters schon aus rechtlichen Gründen verhindert? Kooperation darf man von ihm leider nicht erwarten.

  64. Anonym

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin seit 2008 geschieden, hatte bereits seit den ersten Trennungstagen schon immer regelmäßigen Kontakt mit meinen beiden Kindern. Wir telefonierten seither täglich, alle 14 Tage sind sie das WE bei mir und auch unter der Woche kommt es vor das eins bei mir übernachtet. Jetzt plötzlich will die Mutter nicht mehr das ich jeden Tag anrufe (nur noch Mo+Do) an den anderen Tagen sei es den Kindern freigestellt sich bei mir zu melden. Kann sie das so verlangen?
    Bitte um Info.

    Vielen Dank

  65. Carmen

    Hallo mein ex mann und ich sind seit 2010 geschieden ich hab umgangsrecht und jeder halben sorgerechte jetzt wurde er aber 2008 2 mal der wohnung verwiesen weil er mich und das kind geschlagen hatt akte liegt polizei und gericht vor weswegen er verurteilt wurde jetz bin ich seit nen jahr in ner glücklichen beziehung und auch kind ist glücklich kommt mit ihm gut klar.Aufgrund einer beghiderung spricht sie nur mama,papa,oma opa ball.jetzt fängt der psychoterror wieder an er ist eifersüchtig auf mein neuen Partner bis jetzt hat es auch immer mit regelmässigen umgang geklappt aber wenn das kind krank ist kann ich nix dafür da gibt es ärztliche ateste.schlag ich einen andren termin vor zieht er Volksfeste,kärwas usw vor was kann ich tun

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht