Schulden in der Ehe – Wer haftet für was?
Es ist eine unausrottbare Laienmeinung, dass Eheleute für alle Schulden des Anderen in Anspruch genommen werden können, nur weil sie verheiratet sind.
GANZ DEUTLICH: DAS STIMMT NICHT!!!!!! Das ist falsch und wird auch nicht durch ständiges Wiederholen richtiger!!!
Bis auf die Ansprüche aus der sog. Schlüsselgewalt nach § 1357 I BGB, das sind Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes, haften Eheleute für ihre Schulden jeweils allein. So will es unser Gesetz. Neben der Schlüsselgewalt (kommt noch aus dem Mittelalter, wo Frauen zum Zeichen ihres Verfügungsrechtes ein Schlüsselbund um den Hals trugen) haften sie allenfalls gemeinsam, wenn sie – platt gesagt – gemeinsam unterschrieben haben.
Was fällt unter die Schlüsselgewalt, für dass also beide haften, auch wenn es keine gemeinsame Unterschrift gibt:
Tägliche Geschäfte wie Friseur, Lebensmitteleinkauf, Telefonrechnungen (soweit normal), Heizölbestellungen, Beauftragung Kinderarzt, Tierarzt für Haustier, nicht aber Kauf des Haustiers usw.
Nicht unter die Schlüsselgewalt fallen: Bauvertrag über Wohnhaus, Kauf von kostbaren Teppichen, Abschluss Mietaufhebungsvertrag usw. Natürlich gibt es hier auch Grauzonen, die schwieriger zu beurteilen sind.
Die Schlüsselgewalt endet mit Einsetzen der Trennung, die man(n) natürlich nachweisen können muss.
Also nochmals, wenn kein Fall der Schlüsselgewalt und nicht beide unterschrieben haben, haftet jeder für seine Schulden selbst. Dieses Prinzip fließt unmittelbar aus dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, die ja eigentlich eine Gütertrennung ist.
ACHTUNG: deswegen ist die Vereinbarung der Gütertrennung an sich Unsinn. Besonders, wenn es zur Vermeidung gemeinsamer Schulden geschehen soll, was ich hundertfach schon gehört habe. Der gesetzliche Güterstand ist die GÃœTERTRENNUNG, allerdings mit Zugewinngemeinschaft. Hinsichtlich der Schulden gilt aber das, was bei „echter“ Gütertrennung auch gilt.
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Am 20. September 2007 um 14:48 Uhr
Ich habe im Juni ein neues Fahrzeug gekauft. Der Kaufvertrag, der Dahrlehensvertrag, die Versicherung und der Haltereintrag erfolgt nur auf mich. Meine Frau fährt das Fahrzeug um ihre Arbeitsstelle zu erreichen aber alle „Vertraglichen“ Dinge sind nur auf mich geschrieben. Nun hat sich meine Frau getrennt und erhebt Anspruch auf das Fahrzeug und dass ich es komplett unterhalte. Kann das so sein???
Am 20. September 2007 um 15:47 Uhr
an Storch:
die Frage ist, ob das Auto zum Hausrat gerechnet wird. Wenn ja, gehört es beiden, aber beide haften auch für das Darlehen und die sonstigen Kosten. Keiner hat mehr Ansprüche als der andere und die Eheleute müssen sich über Behalten oder Verkaufen einigen.
Wenn es nicht zum Hausrat gehört, wofür hier einiges spricht, gehört das Auto Ihnen und Sie haften auch allein für das Darlehen.
Was Ihre Frau will, wird sie nicht durchsetzen können.
Am 20. Oktober 2007 um 18:51 Uhr
Sehr gehehrter Herr RAvonderwehl,
habe zwei Fragen:
das noch glückliche Ehepaar (die Frau, 44 Jahre) Hausfrau ohne Einkommen) bekommt Ende Febr. 07 endlich den heißersehnten Garten. Für den Garten gibt es keinen Vertrag. Der Eigentümer hat den Garten zur kostenlosen Nutzung überlassen, mit der Auflage, ihn in Ordnung zu halten.
Es müssen verschiedene Geräte angeschafft werden. So auch ein Rasenmäher. Der Rasenmäher wird über ein Dahrlehn finanziert.
Nach ca. einem halben Jahr soll die Frau wegen krankem Rücken und Schmerzen im Knie, auf Anraten ihres Doktors die Gartenarbeit halbieren, was sie auch tut. Doch trotz der zur Hälfte eingeschränkten Gartenarbeit und Krankengymnastik bessern sich ihre Schmerzen nur gaaaanz wenig. Nach erneuter Untersuchung und Bericht der Krankengymnastiktherapeutin ist die Diagnose des Knies: Arthrose, der Doktor rät ihr nun, die Gartenarbeit möglichst ganz einzustellen. Die Frau teilt ihrem Mann mit, dass sie im Interesse ihrer eigenen Gesundheit sich nun nicht mehr an der Gartenarbeit beteiligt und sie den Garten nicht mehr möchte. (In der Zeit krieselt es in der Ehe schon wegen anderen Vorkommnissen!). Seit ca 1-1,5 Monaten geht der Mann weiterhin wöchentlich den Rasen mähen, was m.E. ja ein Zeichen ist, dass er von nun an den Garten selbst bewirtschaften möchte, der Garten wird also zu seinem eigenen Hobby.
Nun hat die Frau, eben weger der anderen Gründe beschlossen, sich von ihrem Mann zu trennen. Sie „zieht“, am 09.10. in das eigendliche Gästezimmer der Wohnung, wäscht auch seine Wäsche nicht mehr. Am 14.10. macht der Mann erneut Stunk, daraufhin teil die Frau ihm mit, dass von nun an auch jeder für sich selbst sorgt, also jeder für sich einkauft und kocht. Am 17.10. geht sie zu einem Anwalt, um den Trennungsunterhalt einzufordern.
Nun verlangt der Ehemann, dass sich die Frau auch an den Dahrlehnsraten für den Rasenmäher beteiligt. Muss sie das wirklich?
SIE hat doch schon vor Wochen dem Ehemann mitgeteilt, daß sie aus gesundheitlichen Gründen keine Gartenarbeit mehr machen kann/soll und daß sie den Garten nicht mehr möchte. Er nutzt seit dem den Garten samt Rasenmäher allein.
Nun zur nächsten Frage, weil bei meinemVorschreiber das Thema Auto auftauchte.
Eben o.g. Ehepaar hat ein Auto. Das Auto wurde 2004 vor Eheschliessung (Febr.05) vom Ehemann als Privatfahrzeug geleast.
Während der Ehe haben beide das Auto gemeinsam genutzt.
Der Mann hat einen Teilzeitjob, bisher war es gütlich geregelt: wenn dann gerade an dem Tag, wo er arbeitete, seine Frau das Auto „brauchte“ um zu ihren regelmäßigen (2 x wöchentlich) Arztterminen zu fahren, fuhr der Mann entweder mit dem Bus zur Arbeit, oder, wenn es zeilich passte, brachte die Frau ihn zur Arbeit und er kam mit dem Bus zurück.
Nun, nachdem die Frau ihm ihre Trennungsabsichten mitgeteilt hat, bzw. seit der Mann gestern den Brief ihres Anwalts bekommen hat, verweigert er ihr die Nutzung des Autos, nicht nur für Fahrten zum Arzt, sondern generell.
Seine Meinung: sie könne zum Arzt ja mit dem Bus fahren. Und wenn sie das Auto nutzen will, müsse sie sich zur Hälfte an den Leasingraten beteiligen.
Müsste Sie sich dann wirklich an den Leasingraten beteiligen?
Und kann der Mann wirklich die Nutzung des Autos verweigern?
Am 22. Oktober 2007 um 11:50 Uhr
an Ralf:
das wird Ihnen wahrscheinlich nicht gefallen:
an dem Rasenmäher als Alleinkauf der Frau wird sie sich beteiligen müssen.
Auf die Autonutzung hat sie keinen Anspruch, wenn der Mann den Wagen allein bezahlt.
Am 6. Dezember 2007 um 14:46 Uhr
ich hab mal eine wichtige frage.wenn ein mann oder eine frau schulden hat und dem anderen partner es verschweigt,kann man dann die ehe als nichtig erklären wenn der andere es bis nach der ehe nicht wusste?
Am 6. Dezember 2007 um 15:20 Uhr
an elisa:
nein, das wird kein Nichtigkeitsgrund sein.
Am 11. Dezember 2007 um 09:48 Uhr
Muss bei der Scheidung ein Versorgungsausgleich gemacht werden oder kann man im gegenseitigen EInverständnis darauf verzichten?
Am 11. Dezember 2007 um 14:59 Uhr
an Irene:
ja, er muß gemacht werden. Der VA ist im Zwangsverbund mit der Scheidung.
Ausgeglichen werden nur die Ansprüche, die innerhalb der Ehe erworben wurden, wozu es 2 Stichtage gibt, die Beginn und Ende definieren. Beginn ist der erste Tag des Monats der Hochzeit und Ende ist gem. § 1587 II BGB das Ende des Monats, der dem Scheidungsantrag vorausgeht
Beispiel:
Hochzeit 12.07.1989
Scheidung eingereicht am 17.04.06.
Zeitraum für den VA ist somit der 01.07.1989 – 31.03.2006)
Nicht maßgeblich für den VA ist der Zeitpunkt der Trennung.
Nein, das gegenseitige Einverständnis reicht nicht für den Ausschluss. Es müßte ein notarieller Vertrag vorliegen, der bei Einreichung der Scheidung auch mindestens 1 Jahr alt sein muss. Nur dann muss das Gericht nicht extra zustimmen.
Am 28. Dezember 2007 um 15:31 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
der Fall:
– Mann least vor Eheschliessung (Febr.05) ein Auto. (monatl. Leasingrate 199,-€), demzufolge ist es auch sein Auto. Beide Ehepartner haben es bisher gemeinsam genutzt, leben seit `ner Woche in Trennung!
Bisherige Ausgaben dafür: 6134,- € + Versicherung und Steuern
-Mann spielte laufend gegen den Willen seiner Frau Lotto. Bisherige Ausgaben dafür: ca. 1358,- €, Gewinn allerhöchstens 50,- €.
der Mann hat Vertragshandy. Bisherige Kosten: reichl. 759,- €
die Frau hat kein Auto, spielt auch kein Lotto
ihre Handykosten, da Prepaid max. 50,- €.
Ausserdem hatte sich der Mann einen defekten Roller zum Neuaufbau ( 450,- €) und gegen den Willen der Frau ein Navigationsgerät (150,- €) gekauft.
Der Mann ist Alleinverdiener, die Frau Hausfrau, beide haben ein gemeinsames Konto, worauf die Frau bisher alle Zugriffsrechte hatte, die ihr Mann nun, seit der Trennung aber verweigert.
Im Juli diesen Jahres bestand auf dem Konto ein Minus (Dispokredit) von 2000,- €. Um dies auszugleichen, holt er bei einer anderen Bank, die gerade ein zinsloses Darlehn anbietet, 2000,- €. Den Vertrag unterschreibt er allein.
Im August diesen Jahres wird der Mann auf Grund von Alkoholsucht und stinkender Faulheit arbeitslos, bzw. wird in den Ruhestand versetzt, da er Beamter ist. Nun geht er nur noch einem Stundenjob nach, der den Verlust des vorher verdienten Beamtengehalts keinesfalls ausgleicht.
Von dem zinslosen Darlehn sind nun noch in etwa 1600,- € abzuzahlen, aber auf dem gemeinsamen Konto sind nun mittlerweile Schulden von 3600,- €.
Wenn man alles zusammenrechnet, hat der Mann allein für seine „Bedürfnisse“ 8851,- € ausgegeben!
Die Frau nur 50,- € Handykosten + ca. 200,- € für ihr Hobby (stricken).
Wer kommt nun also für den 2000,- € Kredit und die 3600,- € Minus auf dem noch gemeinsamen Konto auf?
Am 30. Dezember 2007 um 12:06 Uhr
Sehr geehrter Herr RA
folgende Situation:
ich bin seit 2 Monaten im Vorruhestand aus gesundheitlichen Gründen, 61 Jahre,
meine Frau nicht berufstätig,
keine unterhaltspflichtigen Kinder,
Pension: 2.850,- netto,
Schuldentilgung mtl. € 700,-
wir haben uns auseinandergelebt und möchten uns trennen.
Frage: wie hoch ist der von mir zu leistende
Unterhalt?
Wir leben in einer Mietwohung
Danke
mfG Klaus
Am 31. Dezember 2007 um 10:46 Uhr
@ Klaus:
ich bitte um Verständnis, dass ich hier keine konkreten Einzelfallberechnungen anstelle. Dies bleibt beauftragten Anwälten vorbehalten.
Bei Ruheständlern gilt grds. NettoEK minus Schulden durch 2 (= 2.850 – 700 ./. 2 = 1.075)
Lassen Sie bitte eine konkrete Berechnung durch einen Anwalt fertigen.
Am 31. Dezember 2007 um 11:02 Uhr
@ Ralf
ganz schwer zu sagen, mit hohem Streitpotential. Wenn die Frau ihre Darstellungen nachweisen kann, haftete der Mann allein.
Am 31. Dezember 2007 um 17:34 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
die Aufforderung, kein Lotto zu spielen, wird sie nicht nachweisen können, da sie die nur mündlich ausgesprochen hat.
Der Handy-Vertrag des Mannes, welches er auch immer nur allein genutzt hat, da die Frau ja ihr eigenes Handy besitzt, bestand schon vor der Ehe. Der Mann hat zwar mehrfach gesagt, er wolle den Vertrag kündigen, tat es dann aber nicht.
Und von den beiden Aspekten mal abgesehen, wie wäre es, wenn es sich nur um die Ausgaben des Leasingautos handelt?
Und nun noch folgendes:
der Leasingvertrag für das vom Mann vor der Ehe geleaste Auto läuft aus und er hat schon einen neuen Leasingvertrag für das nächste Auto unterschrieben. Nun leben die beiden aber seit kurzen in Trennung.
Wem gehört das Auto? Dem Mann allein, weil ja Ersatz für sein Auto oder gehört das beiden zusammen?
Wenn letzteres: da ja nun in Trennung und wenn die Frau sagt, dass sie das Auto nicht nutzen wird, dies auch nicht tut, muss sie sich trotzdem an den Leasingraten etc. beteiligen, oder ist der Mann dafür verantwortlich?
Könnte die Frau jetzt auch von dem Mann verlangen, dass er den Leasingvertrag rückgängig macht?
Am 2. Januar 2008 um 12:06 Uhr
@ ralf
ein Leasingauto „gehört“ der Leasinggesellschaft.
Nutzen kann es nach der Trennung idR. nur der, der die Leasingraten zahlt. Ob der Vertrag überhaupt rückgängig gemacht werden kann, ist zweifelhaft. Verträge sind einzuhalten.
Das Problem wird sein, ob derjenige der die Raten zahlt – ich denke mal, das ist der, der auch Unterhalt zahlen soll/muss – die Raten dem Unterhalt entgegenhalten kann…….wohl nicht.
Am 3. Januar 2008 um 16:42 Uhr
Ja, der der die Raten zahlt, soll auch Unterhalt zahlen.
D.h. also: er kann während des Trennungsjahrs diese Raten auch noch vom Einkommen abziehen (auch wenn der Unterhalsbegehrende das Auto nicht mehr nutz) und daraus wird der Unterhalt berechnet?
Am 3. Januar 2008 um 17:44 Uhr
@ Ralf
nein, was ich meinte ist eben nicht, das die Leasingraten vom Einkommen abziehbar sind. Schon gar nicht, wenn der Leasingvertrag nach Trennung abgeschlossen wurde.
Abziehbar sind aber die beruflich notwendigen Kilometer, was meist ein nennenswerter Betrag ist.
Am 4. Januar 2008 um 10:31 Uhr
Ist leider noch immer nicht klar.
Ich versuch es mal in Stichpunkten:
– Mann, noch nicht verheiratet, schliesst ca. Okt. 2004 Leasingvertrag ab –> also SEIN Auto
– Mann und Frau heiraten 2005
– Mann und Frau im Okt. 2007 für ca. 4 Wochen Trennung, dann nochmal Cance gegeben.
– Mann schliesst im Nov. 2007 neuen Leasingvertrag ab, da der alte ausläuft
-Seit Mitte Dez. trennt sich Frau entgültig.
Am 4. Januar 2008 um 11:21 Uhr
@ Ralf
dann versuchen Sie darzustellen, dass die Leasingraten ehebedingte Schulden sind und Sie den PKW beruflich benötigen.
Das wird schwer.
Normalerweise gehört ein Leasingfzg nicht in den Bereich Unterhalt, sondern eher zum Problemkreis Zugewinn.
Am 10. Januar 2008 um 09:06 Uhr
Hallo,
meine Schwester, Studentin,übt Nebnetätigkeit aus, will ihrem Freund heiraten, der Schulden hat. Vor der Heirat habe ich Gütertrennung empfohlen. Er will jetzt noch Privatinsolvenz beantragen. Welche Nachteile/Vorteile hätte sie bei dieser Konstellation? Was sollte sie noch beachten?
Danke
Am 10. Januar 2008 um 16:03 Uhr
@ yurda
bitte lesen Sie meinen Beitrag noch mal. Gütertrennung ist nicht notwendig.
Ob man(n)/frau bei dieser Konstellation überhaupt heiratet, ist eine andere Frage
Am 22. Januar 2008 um 03:44 Uhr
Sehr geehrter Herr RA
Ich habe volgende frag ich habe in der ehe einen krediet über ca 25.ooo euro (inkusive zinsen) aufgenommen um kindes bedingten umzug neueinrichtung und renovierung der wohnung und dispö kredit zu bezahlen
leider war meine frau zu diesem zeitpunkt nicht arbeiten das heist ich habe den famielien unter halt alleine bestritten
daher hat meine frau auch nicht den kredit vertrag mit unterschrieben da sie ja zu diesem zeitpunkt kein einkommen hatte .
meine Frage ist jetzt kann ich diesen kredit auf den kindes und trenungs unterhalt anrechnen lassen ??
bzw die monatliche rate von 365 euro ?
noch zu info den dispo kredit haben wir beide durch zu hohen lebens standart verschuldet .
Am 22. Januar 2008 um 09:53 Uhr
@ markus
ehebedingte Schulden verringern grundsätzlich das Nettoeinkommen.
Wenn allerdings dadurch gar nichts mehr für Unterhalt übrig bleibt, erwarten viele Gerichte, dass Sie Privatinsolvenz beantragen, um so die Schulden loszuwerden und um Unterhalt zahlen zu können.
Am 30. Januar 2008 um 21:59 Uhr
in der ehe habe nur ich ein geschäft
eröffnet(alleinige besitzer) und pleite gemacht.
habe jetzt eine EV und steuerschulden.
das finanzamt veranschlagt uns gemeinsam
mit der einkommenssteuerschätzung.
kann meine frau gepfändet werden.
Am 31. Januar 2008 um 09:48 Uhr
@ Thomas
Ihre Frau kann jederzeit getrennte Veranlagung verlangen. Wenn das nicht getan wird, kann sie für gemeinsame Steuerschulden herangezogen werden.
Am 31. Januar 2008 um 10:15 Uhr
wir haben getrennte veranlagung schriftlich
verlangt.
keine reaktion vom finanzamt.
Am 31. Januar 2008 um 17:01 Uhr
@ Thomas
dann laufen Sie dort auf. Keine Reaktion darf nicht sein.
Am 31. Januar 2008 um 17:40 Uhr
Ich habe eine Frage:
Ich bin seit etwa 1,5 Jahren verheiratet, mein Mann ist Angestellter und nebenberuflich selbständig. Die nebenberufliche Selbständigkeit (Namensfirma) bestand schon lange vor dem Zeitpunkt der Eheschließung. Er möchte nun, daß die Frima umgestaltet wird und ich da mit einsteige, also eine GBR mit ihm gründe. In diesem Fall würde ich ja, nehme ich an, voll haften. Wie sieht es aber mit der Haftung aus, wenn er alleiniger Firmeninhaber und -betreiber bleibt und ich als Ehefrau nur hin und wieder unentgeltlich aushelfe? Hafte ich als Ehepartner automatisch für seine geschäftlichen Dinge?
Am 8. Februar 2008 um 16:03 Uhr
Meine Mutter hat 1995 einen Vertrag gemeinsam mit meinen Vater unterschrieben, in dem sie haftbar gemacht werden kann von dem damaligen Bauträger.
2004 kam heraus, dass mein Vater seit 1990 meine Mutter betrogen hat. 2006 wurden sie geschieden.
Mein vater ist ein prozesshanserl. nun wird es zu einem Vergleich kommen in einem Prozess zwischen meinem Vater u dem Bauträger vorraussichtlich.
Mein vater hat solche dinge faktisch alleine geführt.
muss meine mutter den vergleich mittragen? auch wenn sie den vertrag in Kenntnis aller umstände NIE eingegangen wäre? Nie ein Haus gebaut hätte?
das haus wurde den Kindern übertragen, mein VAter hat lebenlanges Nießbrauchrecht.
Am 14. Februar 2008 um 10:15 Uhr
Guten morgen,
mein Lebensgefährte und ich trennen uns. Wir habe 2 Kinder.
Mein Lebensgef. (wir sind nicht verheiratet) , Kinder sind 5 u. 6 Jahre alt, setzt mich unter Druck. Er hat 90.000,00 € Schulden gemacht bei einer Bank und Privat von Freunden. Er ist keiner regelmäßigen Arbeit nachgegangen. Ich selbe habe durch unsere Beziehung 22.000,00 Schulden gemacht. Ich bin regelm. am arbeiten.Das Geld was er sich geliehen hat, hat er z.T. mit in die Lebenshaltungkosten geschossen. Habe aber erst später von der hohen Schuldensumme erfahren. Er sagt, er nimmt sich einen Anwalt, damit ich seine Schulden zur Hälfte mit abtragen soll. Ist das so? Ich habe mein Einkommen und alles auch mit in die Beziehung gesteckt.
Am 14. Februar 2008 um 12:31 Uhr
@ silvia
keine Angst, dass sind wenig erfolgversprechende Drohungen. Wenn Sie für die Schulden/Darlehen nicht selbst unterschrieben haben, wird er allein dafür haften müssen.
Am 17. Februar 2008 um 11:12 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
in der Ehe meines Bruders krieselt es seit geraumer Zeit. Ihm wurde schon öfters die Tasche vor die Füße geworfen – er soll gehen- .Jetzt hat er es in der gleichen Situation wahr gemacht und ist gegangen, hat diese Tasche gepackt und ist gegangen. Er ist letztes Jahr mit einer Selbständigkeit pleite gegangen. Hat im Freundeskreis Schuldscheine unterschrieben um die Familie (z.Zt. 2 Kinder 17/19 J. noch in der Schule und ein geist./körperbehindertes Kind 30J) zu ernähren. Trotz des Pflegegeldes und Kindergeld reichte es natürlich nicht. Miete schon über 1000€ fürs Haus. Er lebt z.zt. im Männerwohheim und hat Hartz iV bekommen. Nun hat er aufgrund eigener Bemühungen eine Arbeitsstelle gefunden mit über 50 J.! Dort wird er 1600€ brutto verdienen. Die Schulden belaufen sich auf ca 30.000€, die er meist allein unterschrieben hat. Muss er auch allein dafür aufkommen? Sie kamen ja letztendlich der Familie zugute. Er hatte auch nur davon gewohnt und gegessen. Von dem Verdienst kann er ja keine großen Abzahlungen leisten. Von 900€ Selbstbehalt. Das würde er gar nicht erleben. Ausserdem besteht noch das Problem, dass er bisher keine Bank gefunden hat, wo er ein Guthabenkonto eröffnen kann, wegen negat. Schufaeintrag. Wie kann er aus der Misere rauskommen und nicht diese Arbeit vielleicht durch solche Probleme auch noch verlieren. Mit dieser Arbeit hat er wirklich Glück in seinem Alter. Am besten ich empfehle ihm Ihre Kanzlei. Aber wenn Sie hier eine Antwort hätten, würde es schon mal etwas Klarheit bringen. Er ist wirklich mit nichts gegangen ausser dieser vollen Reisetasche und seine Frau rückt nichts raus.und sie geht auch nicht arbeiten, obwohl es drin wäre wenn dann die anderen zuhause sind oder morgens vor dem Aufstehen. Bleibt ihm nur die Privatinsolvenz, gilt die auch für Schulden bei Bekannten?
Der Mietvertrag läuft natürlich auch auf gemeinsam. Sie will absolut kein Hartz4 geantragen. Das Geld reicht aber nicht für eine ausreichende Verpflegung wenn die Miete /Krankenkasse bezahlt ist. Kann man sie zwingen Wohngeld oder ähnl. zu beantragen.? Es ist wirklich ein Dilemma und ist ihnen über den Kopf gewachsen.
Am 18. Februar 2008 um 10:34 Uhr
@ renate
sie haben es schon selbst beantwortet. Die einzige Lösung ist die Privatinsolvenz. Diese gilt gegenüber allen Gläubigern, auch den Freunden. Inwieweit das moralisch zu vertreten ist, muss er selbst entscheiden.
Am 26. Februar 2008 um 15:28 Uhr
Mein Mann ist seit 1996 selbständig und hat eine GbR. Wir sind seit 2006 verheiratet. Nun sieht es leider nicht so gut mit der Firma aus. Kann ich auch für die Schulden herangezogen werden oder haftet nur mein Mann? Und wie sieht es mit Steuerschulden aus. Wir haben noch keine Steuererklärung für 2006 abgegeben. Wir haben keinen Ehevertrag geschlossen.
Am 26. Februar 2008 um 15:53 Uhr
@ daniela
Sie haften idR nicht für die Schulden, auch nicht für die Steuerschulden, wenn Sie beim Finanzamt beantragen getrennt veranlagt zu werden.
Am 28. Februar 2008 um 18:31 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
mein Mann und ich haben uns nach fast 31 Jahren Ehe 2007 getrennt. Wir hatten vereinbart, uns 2008 getrennt lebend zu melden, um für 2008 noch gemeinsam veranlagt zu werden.
Im Januar habe ich mich als getrennt lebend gemeldet. Nun hat er seine Steuerklasse in dieser Woche ändern lassen mit dem Hinweis, das wir uns schon 2007 getrennt hatten. Nun meine Frage: kann ich daggen Einspruch erheben?
Mein Mann hat während unserer Ehe einen Kredit aufgenommen um das Minus auf seinem Girokonto auszugleichen. Ich habe den Kreditantrag nicht unterzeichnet. Nun verlangt er von mir die Übernahme der hälftigen Ratenzahlungen. ich bin der Meinung, dass er allein für diese Schulden in Haftung genommen werden kann. Liege ich da falsch?
Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Auskunft
Am 28. Februar 2008 um 19:42 Uhr
@ cassie
an der steuerlichen Situation werden Sie nichts machen können.
Hinsichtlich des Kredites spricht viel für Ihre Auffassung. Es sei denn, die Schulden sind nachweislich gemeinsam verursacht.
Am 1. März 2008 um 19:31 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
dürfte ich noch einmal um eine Auskunft bitten?
Ich habe mich Anfang Januar 2008 bei meiner Gemeinde als „getrennt Lebend“ gemeldet. Mein Mann hat nun seine Steuerklasse in dieser Woche ja geändert mit dem Hinweis. wir würden schon seit dem letzten Jahr getrennt leben.
Meine Frage nun: Wann beginnt das Trennungsjahr?
Schon jetzt recht herzlichen Dank!
Am 1. März 2008 um 19:44 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
durch meine Firmeninsolvenz musste ich bereits zwei mal die EV abgeben. Es liegen vollstreckbare Titel vor. Seit 2007 bin ich verheiratet. Kann es passieren das ein Bankkonto das meiner Frau gehört, aber nach Eheschließung eröffnet wurde, mit Pfändungen durch Gläubiger meiner früheren Insolvenz belegt wird?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Am 2. März 2008 um 10:52 Uhr
@ julius
ein fremdes Konto kann nicht mit Vollstreckungen belegt werden. Es sei denn, der Gläubiger kann nachweisen, dass das Guthaben dem Schuldner gehört.
Am 3. März 2008 um 10:49 Uhr
Jetzt hat das Finanzamt das Konto meiner Frau gepfändet.
Auf sie gütertrennung keine reaktion.
Am 3. März 2008 um 11:31 Uhr
@ thomas
nach § 268 AO Aufteilungsbescheid erwirken. Dann haftet Ehefrau nur nach fiktiver Einzelveranlagung nach StKl. IV.
Am 4. März 2008 um 19:50 Uhr
Hallo ,
Ich habe eine frage mein Mann ist selbstständig und insolvenz steht bald vor der Tür wir haben eine eigentums Wohnung und Auto .
Das Auto ist auf mich zugelassen und die Wohnung ist auf mein Mann wie können wir die sachen retten hilft ein Gütertrennung wenn ich die wohnung auch auf mich umschreiben lasse und dann Gütertrennung ??????
Am 4. März 2008 um 20:31 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich hätte da noch gern eine Auskunft zu dem Fall/Kommentar 31. Ist es möglich, dass die Schulden, die nur einer während der Ehe unterschrieben hat, die aber doch für die Familie galten, auf beide Ehepartner aufgeteilt werden können?
Ich danke Ihnen im Voraus.
Am 5. März 2008 um 14:34 Uhr
@ renate
möglich ist dies im Innenverhältnis und man nennt es Gesamtschuldnerausgleich. Das Problem ist nur, es gibt ein Außenverhältnis (zu den Gläubigern) in dem sich der Gläubiger aussuchen kann, wen er auf alles in Anspruch nimmt und ein Innenverhältnis (zur Ehefrau), was wiederum den Gläubiger nicht interessieren muß.
Am 5. März 2008 um 14:35 Uhr
@ yeliz
ich bitte um Verständnis, aber Tipps, wie Sachen aus der Insolvenz „gerettet“ werden können, werde ich hier nicht geben. Das darf ich gar nicht.
Am 6. März 2008 um 12:33 Uhr
Hallo Herr RA,
mein Ex-Mann hatte Schulden bei unserer Heirat.Er hatte Eigentum erworben damit. Bis zur Scheidung und darüber hinaus lief dieses Eigentum auf seinen Namen. Im Laufe der Ehe hat er umgeschuldet und ich habe dafür mitunterschrieben als Kreditnehmer(nicht´s sagen – habe ich alles schon zig mal gehört!!) Nun sind wir schon seit langer Zeit geschieden und er bedient diese Kredite auch regelmäßig. Angenommen, er kann, aus welchen Gründen auch immer, die Kredite nicht mehr zurück zahlen, was geschieht dann? Ich werde zur Kasse gebeten. Korrekt?
Wie sieht es bei einer Neuehe aus?
-Mein Zukünftiger würde nicht herangezogen zur Tilgung. Auch korrekt?
-Mein Zukünftiger wäre mir gegenüber unterhaltsverpflichtet, im Falle das die Bank ihre Forderungen an mich stellt. Immer noch korrekt?
-Was wäre, wenn ich keine Einkünfte hätte?
-Was wäre, wenn ich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erziele? Wieviel würde man mir lassen?
Wie komme ich aus diesem ganzen Schlamessel wieder raus?! Die Bank möchte mich nicht aus dem Vertrag entlassen und meinem Ex-Mann ist auch nicht daran gelegen.Gibt es Hilfe?
Vielen Dank und liebe Grüße
Regina
Am 6. März 2008 um 13:29 Uhr
@ regina
bislang ist ja alles ok. Der Ex zahlt.
Ob Ihre Mitverpflichtung anfechtbar ist, bliebe zu prüfen. Nicht jede Mitschuld/Bürgschaft einer damals eigentlich mittellosen Ehefrau ist wirksam.
Hier liegt Ihre Chance. Lassen Sie es anwaltlich prüfen und fordern Sie bei positivem Prüfungsergebnis die Bank auf, Sie aus der Haftung zu entlassen. Drohen Sie anderenfalls mit einer Feststellungsklage.
Am 6. März 2008 um 14:47 Uhr
Hallo…
zwei wichtige fragen..mein mann und ich haben uns getrennt. habe zwei kinder,1 aus 1.ehe,1 aus 2.ehe.beide väter haben mir eine einverständniserklärung (das die Kinder mit nach spanien dürfen,da zur schule und kindergarten gehen und in meiner wohnung leben dürfen) die gesundheitssorge übertragen und unterschrieben. anwalt sagt, diese erklärung sowie die übertragung wäre nicht mehr revidierbar. d.h. ich habe das recht , mit den kids in spanien zu bleiben. das zweite ist, mein noch-mann möchte jetzt das familienauto von mir zurück. wir hatten immer zwei autos. (der kia um den es sich jetzt dreht) wurde im mai 2006 angeschafft, ist bezahlt(ich habe quittung, kaufvertrag etc.,mein mann ist eingetragen ,bezahlt auch versicherung usw.), die Originalpapiere(ohne Originalpapiere darf man in spanien nicht fahren,man muss sie immer mit sich führen)sind in meinem besitz, da er mir letztes jahr noch die möglichkeit gegeben hatte, dass ich den kia hier in spanien anmelden darf, und nun will er das auto zurück..er hatte immer mein opel kadett gehabt für auf die arbeit zu fahren. dieser ging dann nicht mehr so richtig und er bat mich das auto zu entsorgen. hab ich gemacht..er hat sich vorher schon ein neues auto gekauft und will jetzt,wie gesagt, den kia wieder haben damit er den kia verkaufen kann um das geld was er sich bei seiner mutter angeblich geliehen hat, für sein neues auto,zurückzubezahlen. ich bin auf das auto angewiesen, egal ob es um einkäufe, ausflüge oder nachhausefahrten deutschland betrifft, arztbesuche oder meine saisonarbeit, sprich arbeit betrifft. und für mir jetzt ein neues auto zukaufen hab ich finanziell noch nicht die möglichkeit.was kann ich tun.??muss ich das auto jetzt herausgeben??was kommt auf mich zu??habe ich auch ein recht auf dieses auto..??er war vielleicht wenn es hochkommt max.2-3 Wochen lang innerhalb von 1 1/2 Jahren damit mal zur arbeit gefahren. ansonsten nie..
mein ganzer hausrat, möbel , geschirr, alles was ich aus 1.ehe und vor meiner 2 ehe schliessung angeschafft habe(gesamter Hausstand) habe ich bei Ihm in seinem eigenen haus gelassen..ich wollte da er mir mit einem anwaltsschreiben gedroht hat ich solle das auto bis ostern zurückbringen nach deutschland, egal ob ich ein neues auto habe oder nicht..muss ich das wirklich..???Danke schon mal..
Am 11. März 2008 um 16:16 Uhr
ehefrau rentnerin, ehemann erwerbstätig,
steuerschuld durch nebentätigkeit des ehemannes, wer zahlt?
Am 13. März 2008 um 11:59 Uhr
Hallo!
Folgende Situation:
Ich habe in 2006 einen Ratenkredit aufgenommen und alleine unterschrieben. Das Geld dieses Kredites ist nachweislich auf das gemeinsame Girokonto überwiesen worden (zwecks Schuldendeckung). Jetzt hat mich meine Frau verlassen. Nun die Frage: kann ich für den Kredit meine zukünftige Ex-Frau zur Hälfte mit in Anspruch nehmen?
Und: kann meine Frau sagen, das ich die meisten Schulden gemacht hätte und damit verlangen, das ich von den momentanen Schulden mehr als die Hälfte übernehme? Wäre über eine rasche Antwort sehr dankbar!
Am 15. März 2008 um 01:16 Uhr
Guten Tag,
folgende Situation:
Mein Ex-Mann kaufte in unserer Ehe ein Auto und unterschrieb OHNE MEIN WISSEN in MEINEM Namen als Bürge den Kaufvertrag.
Nun erreichen mich immer wieder Briefe des Autohauses (an uns beide adressiert, mein Ex-Mann weigert sich, sich umzumelden) in denen gemahnt wird das er seit 2 Moanten die Raten nichtmehr bezahle.
Das Trennungsjahr ist überstaden. Kann man mich nun zur Rechenschaft ziehen wenn er die Raten nicht wieder bezahlt? Ich habe den Vertrag ha garnicht unterschrieben! Ich hoffe es ist relativ einfach zu beweisen die Unterschrift in dem Vertrag nicht meine ist.
Ich würde mich über eine Antwort von ihnen freuen.
Mit freundlichen Gruß
A.
Am 17. März 2008 um 10:10 Uhr
@ alexandra
wenn die Unterschrift nicht von Ihnen ist, haben Sie nichts zu befürchten.
Am 27. März 2008 um 00:03 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
ich hätte mal ein wichtige frage an sie!
während meiner ehe habe ich einen kredit für meine selbstständigkeit aufgenommen, meine exfrau war damals einverstanden! während der ehe hatt sie auch sehr gut von den einnahmen die dadurch resultieren gelebt!
kann ich nun für meine exfrau, für die restlichen schulden mithaftbar machen! schliesslich war sie auch nutznieser aus dieser zeit!
eheverhältniss war zugewinngemeinschaft!
vielen dank im voraus
mfg
Am 27. März 2008 um 08:06 Uhr
Hallo,
ich habe während unserer Ehe eine Autokredit aufgenommen (208 € x 48). Kann ich diesen bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens zur Unterhaltsberechnung ansetzen? Danke für kurze Rückinfo!
Am 27. März 2008 um 17:10 Uhr
[…] In Zeiten hoher Arbeitslosenquoten bleibt ein Thema immer interessant: Schulden. Die Zahl der verschuldeten Haushalte in Deutschland steigt ständig, was schon alleine dem Kreditvolumen deutscher Privathaushalte bzw. dessen Anstieg innerhalb der letzten Jahre zu entnehmen ist. Besonders betroffen davon sind allein erziehende Elternteile. Kein Wunder, steht doch hier den laufenden Kosten nur ein Einkommen gegenüber und oftmals werden noch finanzielle Verpflichtungen aus der Ehe mit sich herumgetragen. Einen ersten Ãœberblick darüber, wer in der Ehe wofür haftet, finden interessierte Leser auf „Schulden in der Ehe – Wer haftet für was?“. […]
Am 28. März 2008 um 10:08 Uhr
Hallo,
ich habe einen Arbeitsweg von 69 Kilometer (eine Strecke). Kann ich diese Kilometer zur Ermittlung des bereinigten Einkommens geltend machen oder gilt ausschliesslich die pauschale 5%-Regelung?
Am 31. März 2008 um 16:36 Uhr
@ jürgen
die km können Sie geltend machen. Je nach OLG-Leitlinien auch neben der 5%-Pauschale.
Am 31. März 2008 um 17:07 Uhr
@ andy
nein, für die Schulden haften Sie allein. Ich gehe davon aus, Ihre Frau hat den Darlehensvertrag nicht mitunterschrieben.
Am 11. April 2008 um 09:56 Uhr
Hallo,
ich habe letztes Jahr im Januar meinem Mann 6000,– Euro (mein Erspartes)überwiesen um eine Sondertilgung an unserem gem. Haus zu leisten. Im März haben wir uns getrennt. Beim Verkauf dess Hauses habe ich erfahren, daß diese 6000,– Euro nie bei der Bank angekommen sind. Was mit dem Geld passiert ist kann er mir nicht sagen. Besteht eine Chance mein Geld zurück zu bekommen?
Vielen Dank
Am 13. April 2008 um 16:20 Uhr
hallo
habe mal eine frage,
mein mann hat sich getrennt, hat das auto mitgenommen, wobei er vorher die papiere vom fahrzeug welches auf mich lief schon bei seite geschafft hat, damit ich nicht rankomme, nach der trennung hat er es umgeschrieben auf sich.
Nun habe ich durch meinen umzug, ein schreiben meines treunhänders gefunden, da wir in der privaten insolvenz sind, das das auto auf meinen namen freigestellt ist von der insolvenzmasse um die versorgung der kinder zu gewährleisten. haben 3 kinder. habe ich eine chance das auto wiederzu bekommen? muss er es mir wiedergeben?
danke
Am 15. April 2008 um 21:12 Uhr
Hallo,
mein Mann ist seit 2 Jahren selbständig, er ist alleiniger firmeninhaber und besitzt ( schon vor unserer ehe ) land und immobilien. Wir sind seit 3 Jahren verheiratet.Wir haben ein gemeinsames Konto, aber sonst habe ich nie etwas unterschrieben! Bin aber seit Januar 08′ als Teilzeitkraft im Büro angestellt.
Die Firmenkonten sind regelmäßig im Minus.
Und wir werden zusammen steuerlich veranlagt.
Ich habe für die zukunft ein mulmiges Gefühl, falls es der firma noch schlechter geht.
Man weiß es nicht, aber was würden sie mir persönlich raten ?
Mein mann hat mir anfang des jahres die häfte des Eigenheimes überschrieben und ein testament haben wir auch gemacht ( obwohl wir erst 35 Jahre alt sind)
Ich möchte gerne alles richtig machen und nach möglichkeit nicht im alter allein auf schulden sitzen. Denn private altersvorsorge habe ich auch betrieben.
Sollte man ein GmbH schliessen Gütertrennung etc. ???
Am 17. April 2008 um 13:54 Uhr
Meine Exfrau und ich haben einen Kredit zur Finanzierung der Eigenheimzulage aufgenommen. Unser Haus ist mittlerweile verkauft, der Kredit der Eigenheimzulage läuft ab noch 2 Jahre. Nun haften wir natürlich beide dafür, allerdings „droht“ mir die Bank, wenn sich meine Frau nicht ebenfalls um die Abzahlung kümmert, werde man eben alles von mir holen, wenn es sein muss per Lohnpfändung.
Geht das so einfach ?
Am 17. April 2008 um 15:43 Uhr
@ michael
ja, das geht. Bei Gesamtschuldnerschaft kann der Gläubiger auch von einem „alles“ fordern. Sie haben dann intern nur einen Ausgleichsanspruch gegen Ihre Frau.
Am 18. April 2008 um 11:46 Uhr
hallo,mein ehemann und ich besaßen einen gemeinsamen garten.nach der trennung zog mei noch-ehemann ca 600km weiter in eine andere stadt.ich bewirtschaftete den garten bislang 3 jahre alleine weiter.nun bin ich aus gesundheitlichen gründen erwerbsunfähig und kann die arbeit im garten nicht mehr ausrichten.deshalb habe ich den garten verkauft.
mein noch-ehemann macht mir nun das leben zu hölle und meinte das dürfte ich nicht mit dem verkaufen.
nun meine rage,was kann mir passieren,da ich den garten trotzdem verkauft habe?ps.under scheidungsverfahren läuft und dauert etwa schon 3 jahre weil einige sachen noch nicht geklärt sind.
vielen dank für ihre antwort.
Am 18. April 2008 um 13:45 Uhr
@ simone
wenn Ihr Mann Miteigentum am Garten nachweisen kann, müssen Sie schlimmstenfalls 1/2 des Erlöses auskehren.
Am 21. April 2008 um 20:58 Uhr
vielen dank für ihre antwort.
und wie sieht es im besten falle aus??
der schätzwert des gartens belief sich auf 6000 euro.ich habe den garten aber für 2500 euro verkauft.
leider habe ich von dem Anteil meines mannes (1225,-) nur noch 600 euro übrig.ich habe ihm die kosten von pacht,arbeitstunden.annoncen und meine arbeitskraft für 3 Jahre gegengerechnet.ich denke mal das das nicht rechtens ist…..
meine frage ist : kann er die hälfte des schätzwertes verlangen und kann ich das mit dem auszahlen des gartens auch umgehen?wie gesagt,bin erwerbsunfähig und bekomme noch sozialgeld zur austockung,während mein nochehemann selbständig ist und mit seiner neuen lebensgefährtin zusammen lebt.
Am 22. April 2008 um 09:20 Uhr
@ simone
er müßte es einklagen und ich denke nicht, dass er den Prozess gewinnen würde. Zumal dieser Prozess für ihn wenig Sinn macht, da hinterher bei Ihnen „nichts zu holen ist“. Bleiben Sie entspannt.
Am 23. April 2008 um 12:43 Uhr
vielen dank für Ihre hilfe 🙂
Am 28. April 2008 um 07:43 Uhr
Lieber Anwalt,
ich habe Schulden beim Finanzamt.
Der Gerichtsvollzieher war schon öfter hier,hat aber nichts verwertbares gefunden, da das was wir haben im Besitz meiner Freundin ist.
Wenn wir nun heiraten wie ist es dann?
Kann dann etwas gepfändet werden?
Müssen wir einen Ehevertrag abschließen oder reicht es das es ja meine Schulden sind die vor der Ehe aufgelaufen sind.
Sie hat ja für nichts unterschrieben also hat sie eigentlich ja auch nichts mit den Schulden zu tun
Danke im Vorraus
Am 28. April 2008 um 12:28 Uhr
@ tm
Sie haben recht, Ihre zukünftige Frau hat nichts mit Ihren Schulden zu tun. Was aber denkbar ist, dass Ihr sog. Taschengeldanspruch gegen die Ehefrau gepfändet wird. Da hilft aber auch kein Ehevetrag o.ä.
Am 29. April 2008 um 13:58 Uhr
hallo! bin seit april 2006 geschieden. mein ex hat schon schulden mit in die ehe gebracht. haben in unserer 8jährigen ehe auch gemeinsame schulden gemacht. habe im juli 2007 meine privatinsolvenz beantragt (schulden ca 25.000 euro) meine frage ist nun folgende: werde ab juni in die wohlverhaltensphase gehen. wenn er bei einem gläubiger (es sind 17 vorhanden) die schuld zurück bezahlt, muß ich dann an ihn das geld zurück zahlen? meine schulden sind nur aus dieser ehe. seit meiner trennung in januar 2004 habe ich keine schulden mehr gemacht. danke für ihre hilfe!!!
Am 29. April 2008 um 16:18 Uhr
@ lilly
spannende Frage, über die wir hier länger nachgedacht haben. Ich meine nein, die Altgläubiger aus der Ehe fallen in die Insolvenz. Das muß auch für den anderen Gesamtschuldner (Exmann) gelten.
Bitte fragen Sie aber Ihren Insolvenzverwalter nochmals.
Am 1. Mai 2008 um 15:15 Uhr
hallo, mein mann hatte spielschulden (damals wusste ich nicht dass spielschulden sind). ich habe ein kredit genommen, da nur ich unterschrieben habe. jetzt werde ich mich gerne trennen, leider mein mann ist damit nicht einverstanden. wenn kommt zu scheidung wird der auch für ein teil des kredites verantwortlich?danke
Am 2. Mai 2008 um 14:27 Uhr
Hallo!
Ich bzw. natürlich wir möchten demnächst heiraten. Mein Verlobter ist selbstständig, ich derzeit Hausfrau und Mutter.
Um vorzubeugen … Ich werde von meinen Eltern einige Grundstücke erben. Um sie im Falle eine Scheidung nicht zu teilen, müßten wir Gütertrennung vereinbaren? Andersherum möchte ich auch nicht für etwaige Firmenschulden meines Mannes haften. Schließt die Gütertrennung das auch aus?
Vielen Dank!
Am 5. Mai 2008 um 01:10 Uhr
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu den ehebedingten Schulden. Mein Lebenspartner hat einen Kredit für ein Auto zusammen mit seiner Nochfrau während der Ehe aufgenommen. Er benutzt das Auto, da er es für die Arbeit braucht (schon immer). Jetzt möchte seine Frau Trennungsunterhalt. Kann die Kreditrate (550 Euro) für das Fahrzeug abgezogen werden? Das Fahrzeug hat derzeit noch einen Wert von 8000 Euro und ist 5 Jahre alt.
Am 5. Mai 2008 um 09:52 Uhr
@ milena
das wird sehr schwierig. Sie müssen einem Anwalt alle Fakten berichten und ihn die Rechtslage prüfen lassen.
Am 5. Mai 2008 um 09:53 Uhr
@ susanne
ererbte Grundstücke werden nicht zum gemeinsamen Eigentum. Auch im Zugewinn bleiben sie im Anfangsvermögen.
Für Schulden des Mannes haften Sie ohnehin nicht.
Am 5. Mai 2008 um 09:55 Uhr
@ katrin
da er das Auto allein nutzt, kann er die Raten dem Unterhalt nicht entgegenhalten. Allenfalls die Fahrtkosten.
Am 5. Mai 2008 um 21:23 Uhr
Das Auto war das einzige was Er bei Auszug aus der ehelichen Wohnung mitgenommen hat. Die Nochehefrau hat den kompletten Hausrat und das Gartengrundstück. kann das nicht verrechnet werden? Oder ist das wieder eine andere Sache?
Am 8. Mai 2008 um 13:27 Uhr
Wenn der Mann im Alkoholrausch anderen Menschen Schaden zufügt, selbst ein Pflegefall wird, wer kommt für die angerichtete Schuld des Mannes auf? Frau, Kinder?
Am 8. Mai 2008 um 13:38 Uhr
@ rosi
eindeutig nein. Frau + Kinder haben damit nichts zu tun.
Am 8. Mai 2008 um 16:20 Uhr
Der Schaden wird aber vom gemeinsam erarbeitenden Besitztum des Ehepaares beglichen und geht somit Frau und Kindern ab. Oder?
Am 11. Mai 2008 um 09:52 Uhr
Hallo! ich verzweifle.ich habe damals vor 13 jahren mit meinem exmann einen kredit aufgenommen.aber als er das geld hatte,fing das drama an.geldkarte weg,mordversuch… ich wurde geschieden und habe auch noch papiere wo er sich aufregt dass ich nichts von diesem kredit zurückzahlen muss.aber die anwälte,heben 7 jahre die papiere nur auf.letzte woche bekam ich ein schreiben von der inkasso das ich innerhalb von 10 tagen 26000 zurückzahlen muss.nun denke ich dass ich eine insolvenz machen muss.können sie mir bitte helfen?ich habe leider keine papiere von der bank.ich weiss nicht ob ich gebürgt habe oder das darlehen mit aifgenommen habe.lg susi
Am 12. Mai 2008 um 20:57 Uhr
Wir haben uns im letzten Jahr ein Haus gekauft und haben uns jetzt getrennt. Wir sind Verheiratet.
Meine Frau besteht darauf aus dem Kreditvertrag auszusteigen. Wir haben beide unterschrieben. Geht das einfach so?
F.S
Am 13. Mai 2008 um 12:29 Uhr
@ sonntag
das geht mit Sicherheit nicht so einfach, zumal die Bank nicht ohne Grund einen Schuldner aus der Schuldhaft entlässt.
Wenn keiner das Haus allein halten kann, muß es verkauft werden und die etwaig verbleibenden Schulden sind zu teilen.
Am 13. Mai 2008 um 12:35 Uhr
@ susi
Sie müssen einen Anwalt vor Ort befragen.
Den Inkassofirmen und deren Berechnungen nie trauen. Zinsen verjähren z.B. nach 4 Jahren. Lassen Sie sich die Unterlagen von der Inkassofirma doch vorlegen.
Am 16. Mai 2008 um 22:22 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl, meine psychisch kranke Frau hat unser gemeinsames Konto mit 32000 Euro überzogen. Der eingeräumte Dispokredit liegt bei 4000 Euro. Wir haben uns mittlerweile getrennt. Da meine Frau nur geringe Einkünfte hat tilge ich das Konto alleine. Zu meiner Frage: Da der Betrag unverhältnismäßig hoch ist frage ich mich ob er zu 100 Prozent zurückzuzahlen ist oder ob die Bank die meiner Meinung nach ein nicht unbeträchtliches Mitverschulden trägt, auf einen Teil des Betrages verzichten muss.
Im Voraus besten Dank für Ihre Bemühungen
Robbi
Am 18. Mai 2008 um 12:05 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ist es möglich, dass sich ein Gläubiger bei offiziell gemeinsamen Schulden auch nur an einen der beiden Schuldner hält und dieser dann alles bezahlen muss? hier z.B. Kontoausgleich, Mietschulden, Stadtwerke. Alles läuft auf beider Namen.
Wenn einer seinen Anteil bezahlt, muss er den Anteil des anderen dann auch noch mitbezahlen? Sie leben jetzt getrennt, einer bekommt HartzIV der andere verdient nicht sehr viel.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Vielen Dan
Am 18. Mai 2008 um 12:23 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
bei der Gesamtschuldnerschaft, wessen Konto wird denn dann ggfs. gepfändet?
Danke für Ihre Bemühungen.
Am 19. Mai 2008 um 09:59 Uhr
@ renate
bei Gesamtschuldnerschaft kann der Gläubiger sich aussuchen, wen er (auch auf alles) in Anspruch nimmt. Er kann ein beliebiges Konto pfänden.
Am 19. Mai 2008 um 10:05 Uhr
@ robbi
mit dieser Bank würde ich mich streiten, wenn Sie nachweisen können, dass Sie für die Überziehung nicht verantwortlich sind.
Am 19. Mai 2008 um 14:06 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Frage an Sie, ich habe bedauerlicherweise noch Altlasten aus der 1998 geschiedenen Ehe und der folgenden 6 Jahren des alleinerziehens zweier gemeinsamer Kinder.
Ich bin bemüht die Verbindlichkeitenn zu begleichen, habe auch schon Vergleichzahlungen geleistet!
Meine Frage an Sie, wenn ich jetzt wieder heiraten würde, müsste mein zukünftiger Mann für meine Verbindlichkeiten geradestehen?
Mit freundlichem Gruß
Maria
Am 19. Mai 2008 um 14:32 Uhr
@ maria
eindeutig nein
Am 4. Juni 2008 um 09:49 Uhr
lebe seit zwei jahre getrennt sind geschieden bin wieder mit neuen mann verheiratet.übe einen minijob aus habe erwerbsunfähigkeitsrente beantragt wegen viele op.meine frage mein ex und ich haben auf seinem konto einen kredit von 30.000 er aufgenommen wegen kontendekung ich habe mit unerschrieben.jetzt verlangt er von mir die hälfte vom trennungsjahr zurück.und ich soll beim ratenzahlen mitzahlen.wie soll ich das machen er hat mir auch die kinder jetzt will er mich verklagen weggenommen. mfg lissi
Am 4. Juni 2008 um 13:19 Uhr
@ lissi
wenn Sie nicht zahlen können, würde selbst eine Vollstreckung ins Leere laufen.
Notfalls Privatinsolvenz.
Am 4. Juni 2008 um 20:55 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Ich habe das Trennungsjahr hinter mir, nächste Woche werde ich von meiner Frau geschieden. Ich bin Alleineigentümer eines Hauses. In der Ehe wurde 2001 eine neue Einbauküche im Wert von 5000 € angeschafft. Für diesen Zweck lies sich meine Frau einen ihr allein gehörenden Bausparvertrag zuteilen. Dieses Darlehen betrug dann insgesamt 8000 €. Für dieses Darlehen habe ich nicht gebürgt und nichts unterschrieben. Es bestand natürlich die mündliche Vereinbarung, dieses Darlehen für die Küche zu nutzen. Die monatlichen Raten wurden vom gemeinsamen Konto zurückbezahlt. Meine Frau bezahlt seit ihrem Auszug die Raten alleine. Jetzt möchte sie, dass ich die Raten als Gesamtschuldner ab Auszug bezahlen soll. Jetzt meine Frage: Hafte ich als „Gesamtschuldner“ für das Bauspardarlehen meiner Frau? Bin ich dann auch evtl. für den Betrag, der den Kaufpreis der Küche übersteigt, haftbar? Der Differenzbetrag floss in das gemeinschaftliche Leben (Urlaub etc.) ein Teil wurde von ihr angespart.
Vielen Dank für ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Am 5. Juni 2008 um 09:28 Uhr
@ stefan
mit aller Vorsicht: ich denke schon, dass Sie als Gesamtschuldner haften
Am 7. Juni 2008 um 09:46 Uhr
hallo ich habe eine frage mein ex verlangt von mir das ich die hälfte der schulden übernehme,sonst verklagt er mich .zweimal für unerhalt und schulden.habe aber einen minjob und kann nicht mehr arbeiten.wenn ihm was passiert und stirbt, muss ich dann die schulden zahlen ?oder seine mutter.würde gerne wissen wollen ob ich mich irgendwie schützen kann.er droht mir immer noch obwohl ich schon wieder verheiratet bin. mfg stefi
Am 9. Juni 2008 um 10:40 Uhr
Hallo,
mein Freund ist vor 9 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung mit seiner jetzt Ex-Frau ausgezogen (die Scheidung war im Feb. 2003). Da seine Ex-Frau in der Wohnung mit den gemeinsamen Kindern wohnen bleiben wollte, hat er den Mietvertrag nicht gekündigt. Irgendwann ist ihr neuer Freund in die Wohnung zugezogen. Im Mai 2006 wurde die Wohnung gekündigt (nur von ihr) und sie ist mit ihrem neuen Freun den den Kindern in eine größere Wohnung gezogen – jetzt landen bei uns ständig die gelben Briefe, da mein Freund als Gesamtschuldner mit in Haftung genommen wird (Mietrückstand – Renovierungskosten… 5.000 € und jetzt aktuell 167 € wegen Endabrechnung Strom, Wasser, Gas)?!?! Nachweislich wohnt er seit 9 Jahren nicht mehr dort !!! Nur weil man den Mietvertrag nicht gekündigt hat, unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Am 9. Juni 2008 um 11:16 Uhr
@ stefi
lassen Sie ihn klagen. Wenn Sie vor Ort einen Anwalt brauchen, kann ich vielleicht jemanden empfehlen.
Am 9. Juni 2008 um 12:06 Uhr
danke ich warte erst mal ab.
Am 10. Juni 2008 um 08:44 Uhr
guten morgen ,ich habe da noch eine frage mei ex hat meine zwei söhne 15/18 ist mit der nachbarin zusammen sie ist alkoholikerin.trinkt sich immer zu. kann ich das vor gericht bringen wenn er mich verklagt?ich habe erwerbsminderungsrente beantragt wegen viele op .aber ich denke meine kinder haben sich selber entschieden.und jetzt will er unerhalt und seine schulden mich verklagen.der kredit wurde märz 06 unterschrieben auch von mir, obwohl ich da nur den minijob hatte,habe.die trennung wahr august 06.war ja die ehe schon kapput oder?freue mich über eine antwort. mfg lissi
Am 10. Juni 2008 um 09:06 Uhr
Hallo, es gibt Freunde bei uns, die sich leider getrennt haben. Allerdings ist es so, das der Mann immer Arbeiten war und die Frau zu Hause war, sie haben drei Kinder. Jetzt musste auf Grund eines Wasserschaden, Geld her.Die Frau musste den Bausparvertrag bei der LBS mit unterschreiben, sonst hätten sie kein Geld bekommen. Ist sie jetzt haftbar??? Sie hatte ja nie Einkommen, was auch die Einkommsteuererklärung zeigt. Muss sie jetzt für den Bausparvertrag aufkommen, da sie jetzt nach der Trennung arbeitet, und der Mann gar nichts mehr macht. MfG Manuela
Am 10. Juni 2008 um 16:32 Uhr
@ manuela
man (frau) muß sich immer gut überlegen, was unterschrieben wird.
Ob die LBS sie letztlich aber zu Zahlungen heranziehen kann, ist praktisch eher unwahrscheinlich.
Am 11. Juni 2008 um 14:44 Uhr
Hallo,
ich bin in folgender Situation.
Problem Nr.1
Ich lebe seit 4 Jahren getrennt von meinen Mann und im Juli ist endlich unser Scheidungstermin bei dem es auch um die Vermögensfragen geht.
Durch Überziehung des Kontos wurde es notwendig einen Dispokredit über 4000€ aufzunehmen. Diesen musste nur ich unterschreiben, da ich alleinige Kontoinhaberin bin und mein Mann nur Verfügungsberechtigt ist. Als Mitkontoinhaber konnte ich ihn nicht mit eintragen lassen, da er eine negative Schufa hatte. Sein gesamtes Einkommen ging aber auf das besagte Konto und da er recht gut verdient hat war es auch einfach einen Dispo in der Höhe genehmigt zu bekommen. ich selber hatte nur ein sehr geringes Einkommen von knapp 700€. Nun meine Frage, muss ich für den Dispo alleine haften, da nur ich ihn unterschrieben habe oder muss er mit dafür aufkommen, da wir den Überzug gemeinsam zu verantworten haben und das Geld für das tägliche Leben gebraucht wurde?
Problem Nr.2
Ich war leider so naiv und habe auch Versicherungsverträge wie Hausratversicherung usw. auf meinen Namen abgeschlossen, da ich die jenige in unserer Ehe war die sich um solche Dinge gekümmert hat. Alle Verträge waren mit meinen Mann besprochen und wurden auch von uns beiden als notwendig angesehen. Muss ich jetzt die aufgelaufenen Kosten dafür alleine zahlen oder haftet mein Mann dafür mit?
Problem Nr.3
Mein Nochehemann und ich waren in einen Elektronikfachgeschäft und haben uns dann einen Premiere-Abo zugelegt. da er keinen Ausweis dabei hatte wurde auch dieser Vertrag auf mich abgeschlossen. Grund des Abo’s war aber, das mein Mann gern Bundesliga schauen wollte.
Wer muss dafür aufkommen? Läuft das unter das sogenannte Schlüsselgesetz?
Oder bin ich am Ende die Dumme die für alles allleine aufkommen muss, obwohl es von allen genutzt wurde?
Danke im voraus für ihre Antwort!
Gruss,
Angel
Am 11. Juni 2008 um 16:23 Uhr
@ angel
zu 1.: wenn Sie nachweisen können, dass das Geld gemeinsam verbraucht wurde, haftet der Mann mit.
zu 2.: gleiches gilt für Versicherungen vor der Trennung. Danach hätten Sie z.B. kündigen können.
zu 3. notfalls werden Sie das allein zahlen müssen. Haben Sie nicht nach Trennung gekündigt?
Am 12. Juni 2008 um 21:00 Uhr
Guten Tag,
ich habe hier einen etwas verzwickten Rechtsfall im Rahmen meiner Scheidung:
Es gibt eine notariele Scheidungsfolgevereinbarung, bei der unser gemeinsames Haus auf meine Frau mit einem Ausgleichsbetrag für mich an sie überschrieben wurde. Sie hat mich in dem Notarvertrag im Innenverhältnis für das bestehende Darlehen freigestellt. Soweit ist alles klar, aber es gibt aber noch ein Haus, das mir allein gehört, wo ich allein die Mieteinnahmen bekomme und auch die Tilgung zur Zeit allein übernehme. Beide Ex-Eheleute sind als Darlehensnehmer bei dem Kreditvertrag eingetragen. Dieses Haus ist im Notarvertrag nicht erwähnt. Meine Exfrau möchte sich jetzt bei der Bank aus dem Darlehensvertrag entlassen lassen und mir die Tilgung allein überlassen. Der Ausgleichswert des „alten“ gemeinsamen Hauses wurde aber so niedrig angesetzt, da ich davon ausgegangen bin, dass sie sich an der Tilgung ges gemeinsamen Darlehens beteiligt. Ist es zulässig, dass sie sich ohne meine Einwilligung aus der Sicherung des Darlehens rauswinden kann? Außerdem stellt sich für mich die Frage, ob ich dann auf den Schulden allein sitzen bleibe und der Dumme bin, weil ich nur einen geringen Ausgleichsbetrag für „unser altes2 Haus vereinbart habe, oder kann ich mir das Geld von ihr wieder holen, wenn ich das Darlehen allein tilgen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Am 13. Juni 2008 um 09:59 Uhr
@ jungschnulli
Ihre Frau wird nicht so ohne weiteres aus dem Vertrag herauskommen. Banken entlassen nicht ohne Not Mitverpflichtete.
Was die Vetragsgrundlagen angeht, ist wohl ein Fehler gemacht worden, der schwer zu korrigieren sein wird.
Am 13. Juni 2008 um 16:58 Uhr
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das bei dem Vertrag ein Fehler begangen wurde wird mir auch langsam klar. Bei dem Kreditvertrag sind meine Exfrau und ich gemeinsam Darlehensnehmer. Wenn ich jetzt allein das Darlehen zurückzahle, kann ich dann Ansprüche gegen sie geltend machen? Das Haus war in der Ehe schon in meinem Alleinbesitz, es erfolgte somit bei der Scheidung kein eigentümerwechsel und wurde deshalb in der Scheidungsfolgevereinbarung nicht weiter erwähnt..
Vielen Dank!
Am 15. Juni 2008 um 23:11 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
mein Mann und ich haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung, aber kein Testament. Mein Mann ist jetzt hoch verschuldet. Erbe ich seine Schulden im Fall seines Todes?
Danke im Voraus
Am 16. Juni 2008 um 09:39 Uhr
@ maria b.
ja, erben Sie, aber Sie können die Erbschaft ausschlagen.
Am 24. Juni 2008 um 22:50 Uhr
Meine Frau und ich haben uns vor der Ehe ein Haus gekauft. Im Grundbuch stehe nur ich als Eigentümer. Kaufvertrag war vor der Hochzeit, Grundbucheintrag erst nach der Hochzeit.
Bei der Grundschuld und den Darlehen hat sie damals mit unterschrieben (wie schon gesagt vor der Ehe!).
Meine Frau hat sich nun von mir getrennt und will für die Darlehen nicht mehr mitzahlen.
Aus meiner Sicht, hat sie kein Anspruch auf das Haus. Nachdem sie bei den Darlehen mitunterschrieben hat und auch erwerbstätig ist muß sie doch die hälfte der Darlehenssumme mitbezahlen, oder?
Am 25. Juni 2008 um 14:04 Uhr
Mein Exmann und ich haben 1998 ein Haus gekauft. 2001 haben wir uns getrennt und er bestreitet seit dem die Tilgung des Darlehns allein.
Da er die Tilgung nicht mehr allein zahlen möchte, hat er das Haus zum Verkauf angeboten. Aus diesem Verkauf werden noch Schulden überbleiben.
Da auch die gemeinsamen 3 Kinder ( 12, 18, 8 Jahre) bei mir und meinem jetztigem Ehemann leben, mein Exmann zahlt für die Kinder 420 € Regelunterhalt.
Ich selber habe nur einen Minijob bei dem ich ca 300 € verdiene.
Nun meine Frage: Muss ich für die Schulden , die nach dem Verkauf über sind aufkommen?
Danke Ihnen für die Antwort
Liebe grüße
Tina
Am 25. Juni 2008 um 14:05 Uhr
@ christian
wenn die Frau nicht mehr in dem Haus wohnt, werden Sie schwerlich Darlehensraten bei ihr durchsetzen können.
Am 26. Juni 2008 um 15:57 Uhr
@ tina
im Prinzip ja, aber bei Ihrem Einkommen wird kaum was zu holen sein.
Eine Privatinsolvenz sollte dennoch geprüft werden, wenn feststeht, wie hoch die verbleibenden Schulden sind.
Am 4. Juli 2008 um 18:54 Uhr
Hallo Herr Ra,
Ich bin seit April ’07 geschieden in der Ehe habe ich eine Bürgschaft übernommen (für einen Kredit und zwei Umschuldungen,damals war ich schon Hausfrau),mein Ex-Mann hat eine Verbraucherinsolvenz angemeldet.Jetzt ist meine frage in wieweit kann kann jetzt die Bank an mich heran treten?Beziehungsweise wie komme ich aus der Geschichte raus?
MfG Warlie
Am 7. Juli 2008 um 10:33 Uhr
@ warlie
wenn die Mitverpflichtung überhaupt wirksam ist, was zweifelhaft ist, kann die Bank sich an Sie wenden.
Eine eigene Privatinsolvenz wäre dann zu prüfen.
Am 7. Juli 2008 um 18:06 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
mein Exmann hat in der Ehezeit (1996) etwas bei einem Versandhaus bestellt. Leiderweiß ich nicht mehr so genau was das gewesen sein kann. Vielleicht eine Couch, die er bei der Trennung mitgenommen hat.
Jetzt bekomme ich Post von einem Anwalt der die Kosten plus Zinsen von mir gezahlt haben möchte (ca. 1.800,-). In einem Gespräch mit dem Anwalt, sagte er mir es gäbe einen Titel für diese Foderung einmal für meinem Exmann und einmal für mich.
Kann es 2 Titel für die selbe Forderung geben? (Ich kann mich da nicht mehr dran erinnern etwas bekommen zu haben.)
Muß ich zahlen, obwohl er bestellt und es später auch bekommen hat?
MfG Simone
Am 8. Juli 2008 um 11:06 Uhr
@ simone
es kann 2 Titel gegen beide als Gesamtschuldner geben. Lassen Sie sich den Titel zeigen.
Wenn Sie zahlen müssen, haben Sie Anspruch auf Erstattung von 1/2 gegen Ihren Exmann.
Zinsen verjähren nach 4 Jahren. Darauf müssen Sie sich berufen!
Am 11. Juli 2008 um 10:06 Uhr
Hallo Herr von der Wehl ,
Also nochmal ich zu dem geschilderten Problem von oben kommt hinzu das bei Übernahme der Bürgschaft´98 kein einkommen oder gar ein Vermögen vorhanden war d.h im klar text das ich mittellos war.Kann ich jetzt die Bürgschaft überprüfen lassen ob die überhaupt rechtens war?
MfG Warlie
Am 11. Juli 2008 um 10:31 Uhr
@ warlie
ja, das können Sie.
Ein Anwalt könnte die Bank wegen Nichtigkeit der Bürgschaft anschreiben und Verzicht der Wirkungen verlangen. Wenn nötig sogar eine negative Feststellungklage gegen die Bank erheben.
Am 15. Juli 2008 um 13:59 Uhr
Hallo Herr RA Thomas,
ich habe da mal folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2001 geheiratet. 2003 wurde ein Kredit für ein Fahrzeug in Anspruch genommen, der bis zum Tag der Trennung von mir und meinem Ehemann monatlich getilgt wurde. Seit der Trennung Ende 2006 hat mein noch Ehemann das Fahrzeug allein genutzt und auch bezahlt. Ich habe damals von einer Bekannten ein altes Auto bekommen, damit ich überhaupt zur Arbeit fahren konnte. Seit 2 Monaten zahlt er die Raten auch nicht mehr, ist aber auch nicht bereit das Auto zu veräußern um die Resttilgungssumme zu begleichen. Er steht auf dem Standpunkt, ich müsste das Auto jetzt zu Ende bezahlen. Bei der Bank stehe ich als zweite Kreditnehmerin und er würde nach Beendigung des Vertrages den Fahrzeugbrief erhalten. Dass heißt, ich soll für ein Auto bezahlen, was ich weder nutzen kann, noch jemals nutzen darf. Hat er Recht und ich muss tatsächlich jetzt alleine dafür gerade stehen?
mfg
Crazy
Am 15. Juli 2008 um 15:24 Uhr
@ crazy
es gibt hier 2 Rechtsverhältnisse
1. Mann – Frau
2. Eheleute – Bank
In Nr. 1 schulden Sie dem Mann kein Geld, da er das Auto allein nutzt.
In Nr. 2 schulden Sie als Gesamtschuldner der Bank Geld, wenn der Mann nicht mehr bezahlt. Die Bank kann sich dann aussuchen, gegen wen sie vollstreckt.
Am 15. Juli 2008 um 15:47 Uhr
Hallo Hr. RA Thomas,
aber mein Mann kann sich doch jetzt nicht darauf ausruhen, dass ich die Kosten gegenüber der Bank zahle. Was passiert denn, wenn sich nun beide weigern? Kann es sein, dass das Fahrzeug dann eingezogen wird?
MFG
Crazy
Am 15. Juli 2008 um 15:55 Uhr
@ crazy
die Bank wird sich an den halten, der ihr solventer erscheint. Wenn Ihr Mann nicht zahlt, riskiert er eine Gehaltspfändung und, wenn das Auto sicherheitsübereignet ist, auch den Einzug des Wagens.
Wenn er einen Job hat, wird er das alles nicht riskieren. Keine Angst, der blufft wahrscheinlich nur.
Am 15. Juli 2008 um 17:43 Uhr
Werter Herr RA von der Wehl
Welches Gericht kann ich mit meinem Problem in Anspruch nehmen wenn das Familiengericht Berlin ,die zuständigen Anwälte Betreuungspfleger vom Amtsgericht Berlin nicht die notwendige „Eile“ erkennen die in unserem Fall erforderlich ist..Seit April 2007 bin ich im Rechtsstreit und eigentlich ist es schon 5 vor zwölf…Ich habe private Schulden ,offene Rechnungen und schiebe alles immer nur noch hin und her…Bitte geben Sie mir einen Rat.Mit freundlichen Grüßen…
Am 16. Juli 2008 um 09:37 Uhr
@ martina
ich verstehe die Frage nicht. Sie können ein angerufenes Gericht nicht wechseln oder im laufenden Verfahren die Handlungsweise von einem anderen Gericht überprüfen lassen.
Wenn Sie Schulden haben, was ist mit Privatinsolvenz?
Am 16. Juli 2008 um 13:04 Uhr
Guten Tag Herr RA von der Wehl,
meine Freundin hat schulden und eröffnet ein verbraucherinsolvenzverfahren, ich würde gerne wissen, ob ich bei eine Heirat für im Insolvenzverfahren eine Rolle spiele, also ob Ich für Ihre Schulden aufkommen muss.
Vielen dank im Voraus.
MFG
Am 16. Juli 2008 um 14:48 Uhr
@ bahti
nein, Sie haften nicht für die Altschulden Ihrer Frau
Am 16. Juli 2008 um 18:05 Uhr
Werter Herr RA von der Wehl,
mich beschäftigt folgende Frage.
Stehen meiner Frau aus einem gemeinsamen
Bausparvertrag, obschon sie selber keinen cent eingezahlt hat, Leistungen zu ? Wir haben zu beginn der Ehe Gütertrennung vereinbart und alle Einzahlungen kamen von meinem Konto ?
MfG
MW
Am 17. Juli 2008 um 09:55 Uhr
@ michael
dennoch ist es ein auf beide Eheleute lautender Vertrag.
Da spielt die Gütertrennung keine Rolle mehr. Sie haben Zahlungen in einen gemeinsamen Vertrag erbracht – Ihre Frau hat dafür vielleicht andere Leistungen erbracht.
Der BausparV ist so gemeinsames Vermögen und aufzuteilen.
Am 21. Juli 2008 um 16:01 Uhr
Meine getrennt lebende Frau will in die Privatinsolvenz gehen, unabhängig davon, was ich davon halte. Immerhin haben wir gemeinsam ein Haus gebaut, für das noch 140.000 EUR abzuzahlen sind. Ich bin im Haus geblieben und will es auch halten und zahle die anstehenden Kosten seit fast einem Jahr auch allein. Meine Frau weigert sich aber, aus Grundbuch und Verträgen auszuscheiden, weil ihr die Gebühren dafür zu teuer sind (und ich kanns auch nicht einfach so berappen). In einer Privatinsolvenz würden ja nun auch ihre anteiligen Schulden an dem Haus mit aufgenommen, was scheinbar bedeuten würde, daß das Haus verloren wäre – obwohl ich seit beinahe einem Jahr um dessen Erhalt kämpfe. Ihr ist es egal, was aus dem Haus wird, sie will nur die Schulden loswerden. Kann ich noch irgendetwas tun, um das Haus halten zu können?
Am 22. Juli 2008 um 10:25 Uhr
@ hendrik
Sie können nur mit der Bank verhandeln, ob man Ihre Frau aus der Schuldhaft entläßt. Wenn die Bank es macht, kann Ihre Frau Ihnen den Miteigentumsanteil übertragen und wäre raus. Das Haus/die Schulden sind dann von der Insolvenz gar nicht betroffen.
Am 30. Juli 2008 um 15:59 Uhr
Hallo RA van der Wehl,
ich habe eine Frage, mein Lebensgefährte hat in der Ehe einen Bafög Kredit aufgenommen da das Endgeld aus der Ausbildung nicht zum Lebensunterhalt ausreichend war. Seine Ex Frau ging nihct arbeite, wurde Schwanger und er konnte diesen Kredit nur aufnehmen, jetzt ist er seit einiger Zeit geschieden und muss die Bafög Rückzahlung allein machen.
Ist dies Richtig oder muss die EX Frau den Kredit mit abzahlen, da sie auch nutznießerin von dem ganzen war.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da es uns unheimlich weiterhelfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.
LG Bella
Am 31. Juli 2008 um 09:18 Uhr
@ bella
kann ich nicht ganz eindeutig sagen, aber es spricht sehr viel dafür, dass er den Kredit wird allein zurückzahlen müssen.
Am 4. August 2008 um 12:35 Uhr
Mein Mann hat Steurschulden aus Aktiengeschäften, die er hätte als Einkommen versteuern müssen, ich bin während dieser Zeit nicht arbeiten gegangen, zum Zeitpunkt unserer Trennung 2006 haben wir Gütertrennung gemacht, wurden 2008 geschieden. Jetzt macht das Finanzamt Steuerschulden von 2002 und 2003 geltend. Bin ich dafür mithaftbar ? Verdiene 380 Euro Brutto und bin alleinerziehend!
Danke
Am 5. August 2008 um 09:32 Uhr
@ alex
das Steuerrecht ist nicht mein Gebiet, man streift es nur als Familienrechtler. Sie sollten einen Steuerfachmann befragen, welche Möglichkeiten Sie haben…….nachträglich getrennte Veranlagung beantragen?
Am 6. August 2008 um 11:28 Uhr
Sehr geehrter Herr RA v.d. Wehl,
meine Frau hat sich vor ein paar Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne ersichtliches Umzugsziel getrennt und unsere Tochter mitgenommen.
Während unserer 9-jährigen Ehe habe ich zunächst den Lebensunterhalt für die Familie als Alleinverdiener getragen. Zu einem späteren Zeitpunkt hat meine Frau schrittweise die Arbeit wieder aufgenommen und arbeitet derzeit 120 h/Monat.
In der Zeit des Alleinverdienens, bzw. während einer vorangegangenen Trennungsphase vor 3 Jahren und vor allem in den letzten Jahren sind insbesondere wegen meines tgl. Arbeitsweges von 100km einfache Strecke Gesamtschulden von ca. 35.000,– € aufgelaufen, für die ich bislang alleine aufkomme und auch alleine unterschrieben habe.
Da der Nachweis erbracht werden kann, dass die Schulden zur Erhaltung der Lebenshaltung aufgenommen und keine „Luxusartikel etc.“ angeschafft wurden, würde ich gerne wissen, ob in diesem Fall eine – wenn auch nur teulweise – Anrechnung möglich wäre.
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Am 6. August 2008 um 14:05 Uhr
@ tom
wenn Sie keine Privatinsolvenz erwägen, was bei der Summe zu überlegen wäre………es wird schwer.
Unterhaltsrechtlich könnte der Tilgungungsbetrag Ihr NettoEK verringern, aber Sie wollen wohl eher die Beteiligung der Frau an der Schuldentilgung. Der von Ihnen angesprochene Nachweis ist zwar theoretisch möglich, aber praktisch sehr schwer.
Am 6. August 2008 um 14:43 Uhr
Hallo Herr v.d. Wehl,
die Idee mit der PrivatInso hatte ich auch schon, wobei ich wegen der Gesamthöhe meiner Einkünfte hier ein kleines Problem sehe.
Was meinen Sie mit „…unterhaltsrechtlich könnte der Tilgungsbetrag das NettoEK verringern….“.
Wenn ich Sie richtig verstehe, könnten die Anrechnung der Schulden den verfügbaren, zur Unterhaltsberechnung anzusetzenden Betrag verringern, was gleichzusetzen wäre mit einer ggf. Verringerung der Unterhaltszahlungen an die Ehefrau.
Besten Dank
Am 6. August 2008 um 14:47 Uhr
@ tom
genau, so war es gemeint.
Solange jedenfalls Kindesunterhalt gezahlt wird, wird man Sie nicht im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens zur InsO zwingen können.
Am 8. August 2008 um 15:01 Uhr
Sehr geehrter Herr RA v.d. Wehl,
Meine frau hat sich nach 10 Beziehung und ehe von mir getrennt mit der aussagt sie hat einen neuen. Da wir aber noch in der gemeinsamen Wohnung leben sie ist schon auf Wohnung suche aber versucht mich aus der Wohnung raus zu bekommen mit der Aussage sie kann das Psychisch nicht in eine anderen Stadt/Wohnung zu ziehen nun versucht sie Mich aus der Wohnung raus zu bekommen was ich nicht einsehe, und sie versucht alles sich unter den Nagel zu reißen mit der Aussage es lief alles über sie (Versandhaus , Hausrat, Auto) dazu muss ich sagen das Auto über meine Mutter Läuft also eingetragen im Fahrzeugbrief Auto-Versicherung und Kaufvertrag. Der Kaufvertrag lief über meine Mutter aber das gelt wurde von meinen/unserem Konto überwiesen da das Auto Bezahlt ist und der Fahrzeug Brief in meinen Händen ist, mit dem Namens Eintrag von meiner Mutter. Ich hatte vor den Wagen über/von meiner Mutter verkaufen zu lassen, Hat sie irgendwelche Ansprüche an das Auto oder Gelt? da sie das weiß versucht sie alles daran zu setzten das ich das Auto nicht in die Finger bekomme. Und wie schaut es aus mit der Lebens Versicherung die leider über meine frau läuft so wie den Bausparvertrag? Aber alles von Meinem/unserem Konto gezahlt wurde. Da ich sehr lange Langzeitkrank bin und ich nur einen geringfügigen Job habe wegen der Krankheit bekamen wir vom Amt eine kleine auf Stockung zu unseren gelt da vor 3 Jahre das mit der Aufstockung höher war als uns zustand muss ich nun die Differenz zurückzahlen was ich auch mache aber da meine noch frau auch von diesem gelt gelebt hat, und anschaffungen gemacht hat muss ich das alles alleine zurück bezahlen?
wie ist da die Lage?
Ich weiß es sind viele fragen auf einmal aber ich bedanke mich jetzt schon mal ganz herzlich
Danke vielmals
Am 18. August 2008 um 15:19 Uhr
Hallo,
eine Verwandte von mir, ist seit ca. 30 Jahren verheiratet. Vor 1,5 Jahren hat er sich von ihr getrennt. Er ist offiziell noch bei ihr gemeldet. Ihr Mann hat ein paar Mietshäuser und Tankstellen gebaut, die angeblich noch alle hoch verschuldet sind. Nach meinen Wissen laufen die Mietshäuser auf ihren Namen, angeblich haben sie die Kreditverträge gemeinsam unterschrieben. Sie lebt zu Zeit von dem Vermietungskonto und hat im Winter eine kleine Rente zu erwarten. Ihr Mann zahlt nur ab und zu etwas was nötig ist, z.B. Öllieferung für das gemeinsame Haus. Meiner Meinung nach ist das eine hinhalte Taktik seinerseits. Wie ich gehört habe will er jetzt noch mal Schulden machen und nochmal eine Tankstelle bauen. auch möchte er mit seiner neuen Flamme ein Haus gemeinsam bauen. Was erwartet meine Verwandte? Was ist mit den neuen Schulden? Scheiden lassen möchte sie sich anscheinend noch nicht, was kann ihr finanziell passieren, was steht ihr als Unterhalt zu?
Am 18. August 2008 um 16:22 Uhr
@ schmidt
für Schulden des anderen haftet man/frau nur, wenn Verträge mitunterschrieben werden. Was an Unterhalt im Raum steht, muss ein Fachanwalt anhand echter Fakten prüfen.
Am 9. September 2008 um 07:23 Uhr
Hallo
Und zwar würde mein LG mcih gerne Heiraten, allerdings habe ich schulden die ich derzeit versuche aus zugleichen!NUn meine eigentliche Frage! Wird er für meine sculden haftbar gemacht?
Wenn wir heiraten muss er meine schulden bezahlen??
Würde mcih über Antwort freuen!
Mfg Kathrin
Am 9. September 2008 um 15:12 Uhr
@ kathrin
nein, der Ehemann haftet nicht für die Schulden.
Ich habe das oben doch deutlich geschrieben!!
Am 15. September 2008 um 20:39 Uhr
Eine Frage: Wenn mein Partner aufgrund ehelicher Schulden mit seiner Nochfrau in die PI geht, trägt er 100 % der ehelich entstanden Schulden, der bekommt sie 50% davon ab?
Am 20. September 2008 um 21:54 Uhr
Sehr geehrter Herr RA v. der Wehl,
mich belasten folgende Aussagen von Bekannten:
1. Werde ich für die Erbschulden mit heran gezogen
die mein Mann von seiner Mutter erbt,sie ist schwerkrank, zur Zeit in Privatsolvenz und er will das Erbe aus welchen Gründen a.immer nicht ausschlagen.(Schuldengrösse unbekannt, sie schweigt darüber.)
2.Muss ich für evt. anfallende Pflegeheimkosten mit aufkommen ?(Ihre Rente wird nicht reichen.)
Mein Mann verdient „wenig“ solche Selbstbehaltgrenzen liegen doch irgendwo bei 960 € ,oder.(Ich verdiene auch nicht viel)
Würde mich sehr über eine Antwort freuen !
Am 22. September 2008 um 09:31 Uhr
@ ulrike
direkt haften Sie nicht, aber wenn Ihr Mann die Schulden übernimmt, fehlt das Geld natürlich in der Familie.
Am 23. September 2008 um 19:12 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich möchte Ihnen gern mein Problem schildern.
Mein Mann und ich sind nun fast 3 Jahre verheiratet, leben in Trennung und möchten uns baldigst scheiden lassen.
Vor knapp 2 Jahren haben wir uns ein Auto gekauft, bei jenem wir die Kosten durch einen laufenden Kredit tilgen. Der Vertrag läuft auf beide Ehepartner. Gezahlt wird der Kredit jedoch seit Beginn von meiner Seite. Mein Noch-Ehemann und ich möchten den Vertrag auf mich umschreiben lassen. Jetzt verlangt die Bank, dass es nur durch einen neuen Vertrag möglich wäre meinen Mann aus dem Vertrag zu streichen. Der höhere Zinssatz sowie die anfallenden Bearbietungsgebühren betragen 4 Monatsraten mehr. Ist es nicht möglich sich alleine für den Vertrag zu verpflichten und den anderen Partner einfach aus dem Vertrag zu streichen?
Vielleicht können Sie mir etwas mehr Klahrheit verschaffen.
Vielen Dank im Voraus!
Am 24. September 2008 um 09:21 Uhr
@ sanny
wir bewegen uns hier im Rahmen der Vertragsfreiheit und Sie müssen die Bedingungen der Bank akzeptieren, weiter verhandeln oder es lassen. Rechtlich kann ich nicht helfen.
Diese unverschämten Forderungen sind aber typisch für unsere Banken, die ja den Verlust aus dem US-Geschäft irgendwie wieder reinholen müssen.
Am 24. September 2008 um 16:07 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich habe ein Zugewinn-Problem im Scheidungs-
verfahren (25 J Ehe). Während Ehe ein Haus
gekauft (Wert heute 120.000 E; Immo-Restschulden bei Bank 16.000 E). Ich bin
Kreditnehmer, stehe nicht im Grundbuch. Mir ist klar, dass ich nur über Zugewinnausgleich
an mein Geld gelange. Hauptproblem ist ein
anders.
Eltern der Frau schenken ihr während der Ehe
in drei Raten insgesamt 85.000 Euro (erste Rate in Form eines hälftigen Hausbesitzes des Schiegervaters, zweite Hälfte zum Vollerwerb
des Hauses durch Abkauf von Onkel, letzte
Rate für Renovierung des Hauses). Zusätzlich
wird Haus beliehen, um zu renovieren. Haus
kann jedoch aus finanziellen Gründen nicht
gehalten werden und wird während Ehe noch
verkauft (Erlös 106.000 Euro). Erlös wird in
Schuldentilgung gesteckt.
Restvermögen in Ehe faktisch nicht vorhan-
den, außer jetziges Haus. Restschulden aller-
dings (mit Ausnahme des Immo-Kredits) auch
nicht.
Ist es korrekt, dass mein Zugewinnsanspruch
aus dem 1. Haus (60.000 Euro) dadurch ge-
schmälert ist, dass das Anfangsvermögen meiner Ex-Frau durch Schenkung von Null auf
85.000 gestiegen ist? (also 120.000 – 85.000,
zu teilen sind 35, bleiben mir 17.500 E)
Ich hafte derzeit für den Restkredit, zahle
ihn jedoch nicht mehr (vereinbart ist, dass sie
die Raten begleicht, was sie auch tut). Kann ich verlangen, aus der Haftung des Vertrages
entlassen zu werden? Kann ich dies bereits
vor Ende des Scheidungsverfahrens verlangen?
Werden die Restschulden ebenfalls hälftig im
Rahmen des Zugewinns auf mich entfallen und
dadurch mein Zugewinnanspruch weiter sinken? Oder wird die Restschuld auf meine
Ex-Frau transferiert, weil der Kredit ihrer
Vermögensbildung alleine dient?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Am 24. September 2008 um 16:27 Uhr
@ trippi
die Antwort würde den Rahmen hier sprengen und ich kann es zeitlich derzeit nicht leisten.
Sie müssen einen Fachanwalt beauftragen, der das gesamte Zahlenwerk überprüft. Ich kann allenfalls bei Bedarf eine Empfehlung geben.
Am 25. September 2008 um 22:47 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich habe April 2004 meine Frau geheiratet.
Meine Frau war 12 Jahre verheiratet und Mutter dreier Kinder und hatte nie eigenes Einkommen, hat aber ca. 20.000 EUR im Laufe der Zeit mit in die Ehe gebracht.
Die Scheidung wurde Nov. 2002 beantragt.
Jan 2005 erfährt meine Frau, dass ihr Ex einen Kredit von ca. 90.ooo EUR im Nov. 2001 aufgenommen hatte, ohne ihr Wissen und trotz der dauerhaften Festanstellung mit Gehalt von ca. 2.000 EUR netto und sparsamster Haushaltsführung meiner Frau.
Er hat 2003 den Job verloren, aber nicht wegen der Scheidung !
Für die Kinder zahlt er nicht.
Jetzt verlangt er, der mittlerweile selber ebenfalls wieder verheiratet ist, das Mittragen seines Kredits zu 50%, weil diese Schulden s.E. aus der Ehe stammen. Er will klagen.
Was tun ?
Vorab vielen Dank für eine Antwort
Am 26. September 2008 um 13:58 Uhr
@ daniel
ganz schwer zu sagen, ob er Erfolg haben könnte, wird schwer für ihn.
Ich würde die Klage aufnehmen. Bei tatsächlichem Verlust bliebe immer noch der Weg in die Privatinsolvenz.
Am 29. September 2008 um 21:12 Uhr
Hallo,
ich habe auch eine Frage:
Mann und Frau, beide Studenten, verheiratet, 1 Kind.
Leben inzwischen 1 Jahr in getrennten Wohnungen, sie reicht die Scheidung ein.
Sie – Studienkredit + Bafög, beides nach Eheschließung beantragt, für den gemeinsamen Lebensunterhalt.
Er – Nebenjobs.
Muss er nach der Scheidung die Kredite mit zurückbezahlen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Am 30. September 2008 um 09:22 Uhr
@ sabine
ganz schwer zu sagen. Wenn die Darlehensmittel im Haushalt gemeinsam verbraucht wurden, spricht einiges dafür. Dagegen spricht, dass die Frau allein Antragstellerin ist und BAFöG idR. keine Gesamtschuld ist.
Am 30. September 2008 um 09:36 Uhr
Ich habe eine Frage. Ich lebe zur Zeit in Trennung mit meinem Mann. Nun haben wir während unserer Ehe gemeinsame Kredite aufgenommen wo wie beide unterschrieben haben. Unsere Haus ist auch finanziert. Wir können die Beträge/Abträge nun nicht mehr zahlen. Was ist zu tun? Aus dem Haus ist mein Mann schon ausgezogen und ich wohne da zur Zeit alleine drin. Aber ich gehe davon aus das das Haus per Zwangsvollstreckung weg geht. Ich bin der Meinung das ich eine Privatinsolvenz machen muss. Ich war auch schon beim Schuldnerberater. Dieser hatt mir empfohlen erst einmal alle Gläubiger anzuschreiben. Wie kann ich das richit formulieren?
Am 30. September 2008 um 11:59 Uhr
@ sabine
die Privatinsolvenz müssen Sie beim Amtsgericht beantragen. Die sagen dann auch, wie es weitergeht.
Am 1. Oktober 2008 um 07:07 Uhr
Habe noch einmal eine Frage. Bei der Insolvenz wird ja eine Lohnpfändung durchgeführt.
Mein noch Mann verdient Netto : 1450 Euro und ich 1540 Euro.
Wieviel wird uns jeweils vom Lohn gepfändet?
Zur Zeit sind wir noch verheiratet, leben aber getrennt.
Am 1. Oktober 2008 um 14:47 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich brauche ihren Rat.
Habe 2005 ein Auto für 4 Jahre geleast,
und muß jeden Monat die vereinbarte Raten zahlen.
Mein damaliger Freund, mit dem ich auch zusammen wohnte, hat den Leasingvertrag mit Unterschrieben, als Leasingnehmer 2.
Wir haben uns getrennt, und nun kann ich diese Rate nicht mehr zahlen, weil ich auch alleine für mein Lebendsunterhalt aufkommen muß.
Muß er die Raten weiter zahlen, wenn ja, was muß ich da machen?
Wie soll ich das angehen?
Wenn nicht, was für eine Möglichkeit habe ich?
Am 4. Oktober 2008 um 13:34 Uhr
@ bärbel
wenn er Mitschuldner ist, haftet er auch. Problematisch ist nur, wenn Sie das Auto allein nutzen.
Wenn Sie gar nicht mehr zahlen können, muss das Auto zurück und Sie werden an die Leasinggesellschaft Schadensersatz zahlen müssen, für den der Freund hälftig haftet.
Am 11. Oktober 2008 um 09:41 Uhr
Hallo,
und zwar meine Schwester und ihr Freund leben zusammen in einer Wohnung. Er hat „Schulden“ bei dem Amt für Grundsicherung. Diese hat er aufgrund des Urteils das man Schulden an das Amt nicht zurück zahlen muss auch nicht zurück gezahlt. Es heißt ja wenn ich es richtig verstanden habe, wenn man Wahrheitsgemäße Angaben macht gegenüber dem Amt dies hat er getan und das Amt will aber die Unterlagen nicht erhalten haben und hat ihn somit Ãœberzahlt. (Ich war damals dabei als er die ganzen Unterlagen abgegeben hatte). Nun kommt am 4.11. der Gerichtsvollzieher und will pfänden. Prinzepell gibt es bei ihm nix zu pfänden denn er hat eigentlich wirklich nur seine persönlichen Sachen. Aber meine Schwester hat ein Auto was 9Jahre ist und hat nun Angst das sie auch an Sie ran gehen, kann der Gerichtsvollzieher auch bei ihr pfänden?
Ãœber eine Hilfreiche Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Am 12. Oktober 2008 um 12:13 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
Meine Freundin und ich wollen bald heiraten. Wir haben beide Schulden. Ich einen Kredit über noch 20.000 € den ich regelmäßig abzahle und sie bei mehreren Gläubigern wobei sich die Gesamtsumme auf ebenfalls 20.000 € beläuft. Nun meine Fragen.
1. Wie verhält es sich mit den Zinsen, da sie in mehreren Antworten zuvor mehrmals erwähnt haben , dass Zinsen nach 4 Jahren verjähren. Da einige ihrer Schulden schon über 4 Jahre alt sind.
2. Ich würde gern einen vorfinanzierten Bauspar-vertrag abschließen um einen Teil der Schulden meiner zukünftigen Frau sofort zu tilgen. Wie könnte ich mich absichern, gesetzt dem Falle wir sollten uns eines Tages trennen. Kann man das irgendwie in einem Ehevertrag regel, das sie verpflichtet ist mir es wieder zurückzuzahlen???
Nicht das ich sie nicht liebe und vertraue, aber in der heutigen Zeit ist ja leider nichts mehr für die Ewigkeit.
3. Oder ist es besser wenn sie Privatinnsolvenz anmeldet, da ich durch ihre Schwangerschaft bald Alleinverdiener bin und wie sie schon mehrmals gesagt haben nicht für ihre selbst verursachten Schulden in die Pflicht genommen werden kann.
Wir wollen beide so aus den Schulden raus und suchen nach Möglichkeit ohne irgendwelche Nachteile für den anderen im Falle, einer hoffentlich nicht eintretenden Trennung bzw. Scheidung.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Am 13. Oktober 2008 um 13:22 Uhr
@ cyrano
Zinsen verjähren nicht, solange regelmäßig abgezahlt wird.
Ich bin kein Schuldenberater, aber die Privatinsolvenz sollten Sie mit einem solchen besprechen.
Bei 40 TEUR, einem Kind und einem Alleinverdiener……..
Am 13. Oktober 2008 um 21:07 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl ,
Mein Mann hat vor einigen Jahren einen höheren Kredit bei einer Bank aufgenommen. Ich war und bin es auch noch immer Hausfrau und habe daher auch kein eigenes Einkommen. Den Kredit musste ich mitunterschreiben , da mir die hälfte der Wohnung gehört und die Wohnung an die Bank übergeht , wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Da ich nun auch über Scheidung nachdenke, von dieser Wohnung selbst ausziehen würde , möchte ich nun wissen ob ich dann für die Schulden noch hafte. Mir wurde dazumal gesagt ich hafte nur mit der hälfte der Wohnung. Müsste er trotz Schulden für mich und meine Tochter Unterhalt bezahlen ?
Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort
Am 14. Oktober 2008 um 10:28 Uhr
@ maria
ich befürchte, Sie haften aus dem Darlehen, da Sie aufgrund des Miteigentums nicht mittellos, zahlungsunfähig sind.
Wenn Ihr Mann nach Trennung das Darlehen allein zurückzahlt, sind dies ehebedingte Schulden, die bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.
Am 14. Oktober 2008 um 19:15 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Wehl ,
danke erstmal für ihr rasches antworten …ich habe da eines noch nicht wirklich verstanden …meine hälfte der wohnung würde bei nichtbezahlen des kredites auf die bank übergehen , das hab ich schon verstanden …wenn dann noch immer restschulden bleiben , kann die bank dann auch auf mich zurückgreifen ….im vertrag steht ein absatz wo ausdrücklich drauf hingewiesen wird , dass die unterschreiben muss weil ich miteigentümer der wohnung bin ..sollte der verkauf der wohnung nicht reichen um die schulden zu bezahlen , was jetzt im moment auch so wäre , würde nur auf meinen mann eine lohnpfändung und sonstiges treffen …und wie schaut es aus wenn ich wieder heirate , würde mein neuer partner eventuell dann diese schulden abzahlen müssen ?
danke
Am 15. Oktober 2008 um 09:10 Uhr
@ maria
da Sie für die Wohnung mithaften, gilt dies auch für übrig bleibende Schulden bei Verkauf.
Sie sind mit Ihrem Mann Gesamtschuldner und der Gläubiger kann sich aussuchen, wen er in Anspruch nimmt. Wenn Ihr Mann die Schulden allein tilgt, hat er einen Ausgleichsanspruch gegen Sie auf 1/2 (Gesamtschuldnerausgleich), wenn nicht die Schuldentilgung in der Unterhaltsberechnung bereits berücksichtigt wird.
Ihr „neuer Mann“ haftet aber nicht.
Am 16. Oktober 2008 um 10:04 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt !
Mein Mann ist sehr hoch verschuldet. Er hat einen Fremdwährungskredit und auf der Börse noch dazu sehr hohe Verluste gemacht. Ich bin Hausfrau , habe kein eigenes Einkommen und wir haben eine 17jährige Tochter. Muss er für mich und meine Tochter bei einer Scheidung Unterhalt bezahlen ?
Herzliche Grüße
Am 16. Oktober 2008 um 13:42 Uhr
@ brigitte
grundsätzlich schuldet er Unterhalt. Wenn es ehebedingte Schulden sind, wird er versuchen diese von seinem Nettoeinkommen abzuziehen.
Dagegen halten viele Gerichte, dass der Unterhaltsschuldner notfalls die Privatinsolvenz beantragen muss, um sich von seinen Schulden zu befreien und so Unterhalt zahlen zu können.
Am 18. Oktober 2008 um 17:08 Uhr
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin deutsche Staatsbürgerin, mein Nochehemann ist Inder. Wir haben im März 2007 in Deutschland geheiratet.
Ich bin im Februar 2008 aus dieser Ehe in ein Frauenhaus geflohen.
Ich habe darauf hin die Wohnung in der wir gemeinsam lebten, aber ich die einzige Mieterin war, ordnungsgemäß zum 31.05. gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt mir vor. Noch vor Ablauf dieser Frist wurde die Wohnung an meinen Mann übergeben, inkl. aller Formulare, ich bin ebenso aus dieser Wohnungsgenossenschaft ausgetreten.
Nun musste mein Mann Deutschland verlassen, er ist bereits zurück in seiner Heimat.
Der Vermieter will nun die Kosten für notwendige Schönheitsreparaturen von mir. Ebenso soll ich die Wohnung räumen und die restlichen Mietzahlungen bis zum 31.12.208 übernehmen, mit der Begründung ich als Ehefrau sei selbstschuldnerisch haftend.
Mir ist dies alles suspekt. Ich bin von meinem Mann schon lange getrennt und auch nicht mehr zu ihm zurückgekehrt.
Hat der Vermieter das Recht dies alles von mir zu fordern?
Vielen Dank für die Info!!
Am 19. Oktober 2008 um 20:45 Uhr
Hallo
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 21 Jahren verheirate, nun ist mein Mann mir fremdgegangen, jetzt nach dem 2 mal habe ich mich entschlossen mich zu trennen. Wärend unserer Ehe haben wir ein gemeinsammes Konto angeschaft und einen Kredit in höhe von 48000,-€ laufen.Ich bin seit 3 Jahren Selbstständig und habe Einkommen von ca.5000,-€ im Jahr. Mein Mann hat seit dem 01.10.2008 jetzt wieder einen Job, ich kann deswegen nicht sagen was er jetzt verdint. Nun möchte Mann jetzt die Wohnung behalten und ich soll mir eine neu Wohnung suchen. Jetzt weis ich nicht wie ich das finaziel machen soll. Er möchte das der Kredit geteilt wird. Und wie komme ich so schnell wie möglich aus dem gemeinsammen Konto, da er es schon wieder überzogen hat um nach seiner Freundin nach Dresten zu fahren.Ich habe auch noch eine Tochter von 19 Jahren die eine Schuliche Ausbildung macht und gerne mit mir gehen möchte. Können sie mir vieleicht auch sagen bei welchen Amtern ich unterstüzung bekommen kann. Eine Kundin meit ich müste sofort zum Einwohnermeldeamt und mich da getrenntlebend melden. Bitte können sie mir dabei helfen. Wäre Ihnen sehr Dankbar.
Mfg Jutta
Am 20. Oktober 2008 um 09:34 Uhr
@ jutta
Sie sollten sich einen Fachanwalt vor Ort suchen, damit von Beginn an alles richtig läuft. Ich kann da schwerlich helfen.
Am 20. Oktober 2008 um 09:48 Uhr
@ saaya
Sie müssen zwischen Mietzahlungen und Nebenpflichten aus dem Mietvertrag unterscheiden.
Miete schulden Sie bei wirksamer Kündigung nur bis zum Kündigungstermin.
Renovierung aber u.U. auch nach Auszug, wenn die Schäden nicht erst nach ihrem Auszug entstanden sind.
Am 20. Oktober 2008 um 21:18 Uhr
Hallo,
mein Mann hat im Jahr 2005 zusammen mit seinem Bruder ein Haus mit drei selbstgenutzten Mietwohnungen überschrieben bekommen. Die Restschuld wurde von uns übernommen. Ich habe keinen Wohnungseigentumanteil, bin aber Kreditnehmerin. Komme ich bei Trennung aus dem Vertrag heraus? Sind alles eingetragene Grundschulden.
Gruß Annette
Am 21. Oktober 2008 um 09:48 Uhr
@ annnette
so ohne weiteres nicht, aber durch Verhandlungen mit der Bank sollte es möglich sein.
Sollten Sie von der Bank in Anspruch genommen werden, hätten Sie Ausgleichsansprüche gegen die anderen Darlehensnehmer.
Am 21. Oktober 2008 um 21:09 Uhr
hallo, eine etwas knifflige Frage habe ich:
Also mein Mann und ich sind offiziell seit 01.12.2006 getrennt lebend. Was wir auch wirklich sind. Er hat jetzt eine Verbraucherinsolvenz angemeldet. Ich habe im Februar 2008 eine Erbschaft gemacht.
Er hat dieses Jahr eine lohnsteuerrückvergütung zusammen gemacht, die ist aber noch nicht vom Finanzamt bearbeitet worden.(Soweit ich weiss) Kann ich jetzt für seine Schulden die schon vor der Ehe bestanden und welche die nach der Trennung gemacht wurden belangt werden? Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar.
lg Susi
Am 21. Oktober 2008 um 22:21 Uhr
guten tag,
ich bin jetzt seit einigen wochen von meiner frau getrennt, und mein auszug steht bevor.jetzt hab ich eine frage zu drei haushaltsgegenständen: die küche, ein kleiderschrank, und eine waschmaschine.
alles ist in raten auf namen dritter gekauft worden, d.h. meine frau und ich haben NICHT dafür unterschrieben.ich will die sachen hier lassen, muss ich für die sachen weiter aufkommen?
mit freundlichen grüssen
Fabian
Am 22. Oktober 2008 um 09:55 Uhr
@ fabian
Sie müssen zwischen dem Außen- und dem Innenverhältnis unterscheiden.
Im Außenverhältnis haften Sie wohl nicht, da nicht Darlehensnehmer.
Das Innenverhältnis kann ich nicht beurteilen.
Beim Hausrat kann aber nicht einer allein für sich entscheiden, dass er die finanzierten Gegenstände einfach nicht mehr möchte.
Am 22. Oktober 2008 um 09:58 Uhr
@ susi
wie es oben steht:
außer für die Fälle der Schlüsselgewalt, haften Sie für gar nichts.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht Steuerschulden meinen.
Am 30. Oktober 2008 um 14:04 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich habe einen Großteil Ihrer Beiträge gelesen und möchte Ihnen meinen Respekt aussprechen. Es ist nicht mehr gewöhnlich, dass Menschen in diesem Umfang anderen Menschen helfen.
Nun zu meiner Frage. Ich war 6 Jahre lang selbstständig, aufgrund formeller Fehler habe ich nun Schulden ans Finanzamt, die ausschliesslich aus Schätzungen herrühren, gegen die ich eben nicht wirksam widersprochen habe. Aus Ihren Beiträgen habe ich die Kenntnis entnommen, dass Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Ehepartners haften, es sei denn es sind Steuerschulden. Trifft dies für alle Steuerarten zu (z.B.: Umsatzstuer, Gewerbesteuer usaw.) oder nur für die Einkommensteuer.
Bereits vorab herzlichsten Dank.
Am 30. Oktober 2008 um 14:56 Uhr
@ kamil
das gilt im Prinzip für alle Steuerarten, speziell natürlich für die Unternehmenssteuern.
Bei „Privatsteuern“ kann Ihre Frau beantragen, insoweit getrennt veranlagt zu werden und haftet dann nur für den auf sie entfallenen Anteil.
Am 2. November 2008 um 11:13 Uhr
Guten Tag Herr RA von der Wehl !
Ich habe da eine Frage bezüglich Trennungsunterhalt. Ich selbst bin Vollzeit beschäftigt und habe auch Wohnungen die ich vermiete. Also ich kann mich sehr gut selbst erhalten. Nun möchte sich mein Mann von mir scheiden lassen. Hab ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
Besten Dank
Am 4. November 2008 um 12:19 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl!
Ich habe ein Problem mit meiner (noch)Ehefrau.
Vor der Heirat 2005 hatte ich noch Schulden in Höhe von 16.000 Euro.
Meine (noch)Frau lieh mir das Geld vor der Hochzeit. Dazu hatte ich nichts unterschrieben.
Jetzt ist bald die Scheidung und jetzt will sie das Geld von mir.
Ich zahlte in den ganzen Jahren knapp 10.000 euro zurück. Offen wäre dann noch 6.000 + zinsen.
Jedoch verlangt die jetzt eine Summe in Höhe von 25.000 + zinsen.
Dazu verweigert sie den gemeinsamen Hausrat zu teilen, da dieser „ihren Eltern gehören würde“.
Ich stehe jetzt vor einem Riesenproblem.
Zum einen bekomme ich meine Sachen nicht mehr und soll dazu
ein Schuldeingeständnis unterschreiben, was jenseits der Realität entspricht.
Hätten Sie da einen Tip für mich?
Vielen Dank in voraus.
Rudolph
Am 4. November 2008 um 15:39 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl!
Ich habe auch eine Frage. Und zwar komme ich gerade mit den Kindern aus dem Urlaub zurück. In dieser Zeit ist mein Noch-Ehemann aus dem gemeinsamen Haus (Finanzierung läuft noch, versuche alleine zu übernehmen da es rein rechtlich auch mir alleine gehört-erst bei Scheidung fällt es wieder zu 50%-50%) aus und ist auch, ohne das ich es wußte, in Privatinsolvenz gegangen. Demnach was ich hier gelesen habe, können seine Gläubiger ja nicht an mich heran treten. Finanziell würde ich es schaffen, wenn die Bank morgen ihr okay gibt. Nun zu meiner Frage: Mir wurde heute von einem Immobilienmarkler (mein Noch-Mann wollte Haus verkaufen, deshalb war der Makler vor meiner Tür-kann es aber ja nicht, weil es auf mich allein geschrieben ist) erzählt das ich beim Sozialamt vorsprechen solle wegen Wohngeld (er meinte das die Zinsen somit wohl gezahlt wären). Ist das so möglich?
Vielen Dank im Voraus,
Susanne
Am 5. November 2008 um 14:46 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
vielleicht können Sie mir etwas zu meinem Problem sagen:
Mein Mann besitzt eine kleinere ETW (bereits schon vor unserer Ehe gekauft). Diese wird nur getilgt, angedacht ist die Ablösung der Verbindlichkeit nach Ablauf einer eigens dafür abgeschlossenen Lebensversicherung. Nun macht mein Mann diese Tilgungsleistungen (welche nicht unerheblich sind) als eheprägende Schulden beim Unterhalt geltend. Ist das möglich? Es dient doch seinem Vermögensaufbau…
Desweiteren würde ich gerne wissen, wie meine Chancen stehen, mein Geld welches in die Wohnung geflossen ist, zurück zu erhalten. Mein Mann war ca. 2 Jahre während unserer Ehe erwerbslos und die ETW mußte ja weiter bezahlt werden, dies geschah dann natürlich nur von meinem Gehalt, von welchem wir in dieser Zeit leben mussten. Oder fällt dies unter eheliche Solidarität?
Würde mich freuen, eine Einschätzung Ihrerseits dazu zu erhalten.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Esmeralda
Am 5. November 2008 um 15:49 Uhr
Hallo,
meine Frage: Ich habe einen größeren Kredit am laufen. (seit ca 1 Jahr)
Meine Freundin und ich wollen 2009 Heiraten.
Falls das Eheleben nicht klappt ist sie dann auch mit dem Kredit belastet?
Gruß Trapser
Am 11. November 2008 um 12:10 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in meiner gescheiterte Ehe habe ich gemeinsam mit meinem damaligen Ehemann einen Kredit gehabt, welcher auch mehrfach erhöht und von uns beiden unterschrieben wurde. Während unserer Trennungszeit, wurde mein Exmann arbeitslos und ich war länger krank. Nachdem er anfangs noch die Kreditrate anteilig mit gezahlt hat, stellte er diese Zahlung und die Mietzahlung der gemeinsamen Wohnung ein. In Zeit meiner Krankheit über 11 Monate habe ich also grösstenteils die Kreditrate, die Miete für die gemeinsame Wohnung und auch die Miete für eine Wohnung gezahlt, welche ich an meinem Arbeitsort (150 Km entfernt) hatte, gezahlt. Mit der Bank habe ich einen Vergleich geschlossen und mit Hilfe meiner Familie den Kredit abgezahlt bei dieser abgezahlt. Natürlich zahle ich diesen jetzt bei meiner Familie ab. Nun habe ich mitbekommen, dass sich mein Exmann selbständig gemacht hat.
Es gibt keine Unterhaltszahlungen, nur der Versorgungsausgleich wurde zugunsten meines Exmannes errechnet. Gemeinsame Kinder gibt es nicht.
Nun zu meiner Frage, welche Möglichkeiten bestehen, dass ich versuchen kann den Anteil der Kredizahlung von meinem Exmann zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus
Sonja
Am 11. November 2008 um 13:28 Uhr
@ trapser
eindeutig: nein
Am 11. November 2008 um 13:30 Uhr
@ sonja
er haftet als Gesamtschuldner für 1/2 der von Ihnen gezahlten Beträge. Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Beitreibung.
Am 19. November 2008 um 19:28 Uhr
Habe auch eine Frage:
Ehepaar, 3 Kinder, Frau arbeitet nicht, Auto wurde wegen Kinder und Arbeitsplatz Ehemann angeschafft per leasing. Seit einigen Monaten getrennt lebend, Mann ausgezogen, Auto steht für den Verkauf, Ehemann hat damals, da Ehefrau kein Einkommen hat, allein unterschrieben. Müssen beide die leasing-raten bezahlen, bis das Auto verkauft ist ? Und wer bezahlt z.B. Steuerschulden auch im Trennungsjahr. Vielen Dank
Am 20. November 2008 um 10:39 Uhr
@ u.t.
was die Leasingraten angeht, müssen sie davon ausgehen, dass der Mann diese allein schuldet. In mehreren Verfahren habe ich diese unbefriedigende Erfahrung machen müssen.
Gegenüber dem Leasinggeber haften sie natürlich bis zum Verkauf des Fahrzeugs.
Für die Steuerschulden haften beide gemeinsam, allerdings kann die Ehefrau, wenn ihr dies zum Nachteil gereichen würde, getrennte Veranlagung beantragen und sich so meist aus der Schuldenhaftung befreien.
Am 7. Dezember 2008 um 12:51 Uhr
Guten Tag Herr RA von der Wehl,
bei mir handelt es sich um ein komplexes Problem. Nach 32 Jahren Ehe suchte sich meine Exfrau einen neuen Lebenspartner. Im Jahre 2002 wurde eine Gütertrennung vereinbart.
Ich bin selbständiger Kaufmann und meine Frau war bis zu Ihrem Auszug aus der gemeinschaftlichen Wohnung als geringfügig Beschäftigte bei mir im Büro angestellt.
Es besteht folgende strittige Situation. Vor einigen Jahren finanzierten wir 2 Objekte – zum Einen das Wohnhaus – für dieses Wohnhaus besteht ein Bauspardarlehen auf meinen Namen und meine Exfrau fungiert als Bürge. Als zweites Objekt wurde fast zeitgleich ein Teil eines Bürohauses gekauft, umgebaut – das musste ebenfalls finanziert werden. Hier besteht folgende Situation: Als Eigentümer des Bürohauses fungierten meine Exfrau zur Hälfte und zwei weitere Damen teilten sich die andere Hälfte. Die Hälfte meiner Exfrau wurde über ein Bauspardarlehen finanziert, für das ich die Bürgschaft übernahm. Dieses Gebäude wollte meine Exfrau als Altersversorgung nutzen. Eine von meiner Exfrau zu erwartende Erbschaft – eine Immobilie – sollte nach ihrem Wunsch die Finanzierung sichern – das Bauspardarlehen sollte damit abgelöst werden. Bis zum Zeitpunkt der Erbschaft sollten alle aus dem Objekt resultierenden Verpflichtungen finanziell zu meinen Lasten gehen, das heißt ich zahlte für das Bauspardarlehen sämtliche Bausparraten und Zinsen. Das Objekt wurde und wird seit dem Umbau von mir als Geschäftshaus genutzt. Da ich als Geschäftsmann auch eine Sicherheit brauchte, zumal die Ehe zu diesem Zeitpunkt schon nicht sehr stabil war, wurde das Objekt in Absprache mit meiner Exfrau zu späterem Zeitpunkt zunächst auf meinen Namen ins Grundbuch eingetragen. 40 % des Umbaus der Objekthälfte meiner Exfrau wurden von mir in Eigenleistung erbracht. Der Grundbucheintrag sollte nach Erhalt der Erbschaft wieder rückgängig gemacht werden und meine Exfrau sollte dort wieder als Eigentümerin eingetragen werden. Darüber gab es zwischen mir und meiner Exfrau eine mündliche Vereinbarung.
Da nach ca. 10 Jahren nach dem Kauf unsere Scheidung vollzogen wurde verlangte ich von meiner Exfrau die Übernahme des Objektes und eigenständige Bedienung des Bauspardarlehens. Meine Exfrau will nun das Gebäude nicht mehr haben und verlangt nun Ihrerseits von mir die Übernahme des Bauspardarlehens. Das möchte ich jedoch nicht. Ich erwarte von meiner Exfrau die vollständige Übernahme des Objekts mit allen Rechten und Pflichten. Von mir bislang gezahlte Zinsen sollten zu einem angemessenen Teil als Miete für das von mir genutzte Objekt gewertet werden.
Das Bauspardarlehen läuft im Jahre 2011 ab, das heißt es muss mit der Bank neu verhandelt werden. Habe ich im Zuge dieses Ablaufs Chancen, aus der Bürgschaft für dieses Bauspardarlehen entlastet zu werden?
Welche rechtliche Basis habe ich ggf. für meine Forderungen zur Übernahme des Objektes durch meine Exfrau. Wäre eine sofortige Einstellung der Zahlungen sinnvoll, obwohl ich als Bürge eingetragen bin?
Erklärend sei noch hinzugefügt: Meine Exfrau ist wieder verheiratet und verfügt über kein eigenes Einkommen. Ihr jetziger Ehemann jedoch bezieht ein durchschnittlich recht einträgliches Einkommen.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Am 8. Dezember 2008 um 09:27 Uhr
@ klaus
Sie haben recht, dies ist ein komplexes Problem, welches ich auf diesem Forum nicht lösen kann. Selbst hier einen Rat zu geben, wäre ohne Einblick in vertragliche Unterlagen unseriös.
Am 9. Dezember 2008 um 15:22 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
meine Exfrau und ich haben in der Ehezeit gemeinsam einen Kredit für ein Eigenheim (Rechtsform WEG) aufgenommen. Nach Trennung (ich zog aus) hatte ich anstelle von Trennungsunterhalt 2 Jahre die Kreditraten bedient, da sie nur einen Minijob hatte. Nach Aufnahme einer Teilzeitberufstätigkeit vor einem Jahr (30 Wochenstunden) übernahm sie alle Kosten (Kreditrate, Wohngeld). Ich drängte schon seit Trennung auf freihändigen Verkauf der Immobilie (koordiniert, mit möglichst nahtloser Ãœbernahme der Kosten durch Erwerber), dem sie sich bisher stets verweigerte. Jetzt teilte sie mir plötzlich und unerwartet mit, dass sie aus dem Haus ausziehen wird und ich mich ab sofort wieder allein um die Hauskosten zu kümmern hätte. Mir wird wohl erstmal auch nichts anderes übrig bleiben, als finanziell einzuspringen, obwohl das nicht einfach wird – habe aber sehr wohl vor, die hälftigen Kosten von ihr einzufordern. Aus welchen gesetzlichen Bestimmungen leite ich meinen Anspruch im Innenverhältnis her? Ist es möglich, diesen Anspruch auch selbst im Rahmen eines Mahnverfahrens durchzusetzen? Wie verhält es sich dabei dann bei sich monatlich erhöhenden Ansprüchen? Vielen Dank im Voraus.
Am 9. Dezember 2008 um 16:51 Uhr
@ lars
der Anspruch auf hälftige Beteiligung an den Kreditkosten entspringt der Gesamtschuldnerschaft gemäß § 426 BGB und dem Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern, wenn einer eine gemeinsame Schuld bedient. Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners kann im Mahnverfahren geltend gemacht werden, auch wenn dies nicht besonders praktikabel sein wird, da praktisch monatlich ein neues Mahnverfahren eingeleitet werden müsste. Der bessere Weg ist ein Klageverfahren mit dem Zahlungsantrag auf die aktuellen Beträge und einem Feststellungsantrag, dass auch die zukünftig fällig werdenden Beträge geschuldet werden.
Am 10. Dezember 2008 um 10:00 Uhr
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Am 10. Dezember 2008 um 17:00 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
hier im Forum sind meist Fragen bezüglich Schulden und Mithaftung des Ehepartners für allein unterschriebene Kreditverträge gestellt worden.
Wie sieht es aber andersherum aus?
Meine Frau und ich leben getrennt, sind aber noch verheiratet. Ich habe nun vor ein Haus zu kaufen, auf meinen Namen. Meine Frau muss dem Kauf zustimmen, was sie auch macht. Wenn wir uns nun irgendwann scheiden lassen sollten, kann Sie verlangen, das ich ihr die Hälfte des bis dahin getilgten Betrages auszahlen muss ?
Wir haben keine Gütertrennung vereinbart.
Am 11. Dezember 2008 um 12:37 Uhr
@ mlin
wenn Sie ein Haus auf ihren eigenen Namen kaufen und dies auch nur allein finanzieren, hat Ihre Frau nach Scheidung keinen Anspruch auf den getilgten Betrag. Allenfalls kann es sein, dass, falls es bis zur Scheidung noch sehr lange andauert, hinsichtlich des Hauses ein Zugewinn entstanden ist, der auszugleichen wäre. Sollte die Scheidung aber in Kürze erfolgen, wäre auch dies zu vernachlässigen.
Am 15. Dezember 2008 um 19:49 Uhr
Hallo,
ich habe auch mal eine Frage. Mein Mann und ich Leben seit April 2008 getrennt.
Das Scheidungsverfahren läuft.
Wir hatten einen gemeinsamen Kredit den wir auch beide unterschrieben haben.
Mit diesem Kredit wurden zwei kleinere abgelöst die allein auf meinen Namen liefen obwohl er für beide war.
Jetzt möchte mein Mann das ich nen großteil des Kredites bezahle und er nur einen geringen Anteil.
Er droht damit mich zu verklagen wenn ich nicht auf sein Angebot eingehe. Ich möchte das der Kredit hälftig geteilt wird.
Nun meine Frage: Interessiert das Gericht überhaupt was vorher war bzw was abgelöst wurde wenn der letzte und einzige Kredit auf unser beider Namen war?
Vielen Dank schonmal
Am 16. Dezember 2008 um 14:40 Uhr
@ lilly
in der Regel interessiert es das Gericht nicht, was vor dem gemeinsamen Kredit jeweils an Schulden vorhanden war.
Durch die gemeinsame Übernahme des Kredites haben beide Eheleute dokumentiert, dass sie gemeinsam für diese Schulden einstehen wolle.
Am 19. Dezember 2008 um 01:00 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Freundin ist geschieden. Ihr damaliger Ehemann bekam (wg EV) bei keiner Bank ein Gehaltskonto, worauf sie sich bereit erklärte auf ihren Namen ein Bankkonto bei der Bank XY zu eröffnen. Ihr Mann erhielt eine Kontovollmacht, die aber jedwede Inanspruchnahme eines Kredites ausschloss. Ihr Ehemann benutzte das Konto ausschließlich alleine, meine Freundin hatte die gesamte Ehezeit, davor und danach, ein eigenes Konto, jedoch bei einer anderen Bank. Nur durch einen Anruf der Bank XY erfuhr meine Freundin 2003, daß ihr damals noch Ehemann das Konto mit ca 3500 Euro überzogen hatte. Die Bank XY hatte in der Zwischenzeit ohne Wissen und ohne Zustimmung meiner Freundin einen Dispo eingeräumt, den ihr Mann völlig ausschöpfte. Letztes Jahr hat die Bank XY die Schulden an eine Inkassofirma verkauft. Diese Verklagt nun meine Freundin. Ich muß noch erwähnen, daß meine Freundin seit mehreren Jahren erwerbslos ist (Harz IV) und sich bei uns im März Nachwuchs einstellt. Der Antrag auf PKH wurde vom Landgericht abgelehnt. Nun meine Fragen:
1) Kann meine Freundin für den Dispo haftbar gemacht werden obwohl es offensichtlich ist, daß sie nur aus Verbundenheit das Konto eröffnet hat?
2) Meines Erachtens trifft hier die Bank die Schuld. Zum einen wies die Vollmacht ausdrücklich darauf hin, daß ihr Mann keine Kreditverträge abschließen durfte, zum anderen hat die Bank es geduldet, daß der Kontobevollmächtigte Verfügungen getroffen hatte, die eindeutig im Kreditbereich waren.
Richtig?
3) Wie finden wir einen Anwalt, der meine Freundin ohne PKH vertritt? (Anwalt ist vom Gericht gefordert)
Vielen Dank für Ihre Mühe und ein gesegnetes Weihnachtsfest
Am 19. Dezember 2008 um 09:43 Uhr
@ micha
Ihre folgenden wird Ihre Freundin anhand von geeigneten Unterlagen nachweisen müssen, dass mit der Bank ausdrücklich vereinbart war, dass das Konto ein reines Guthabenkonto sei.
In diesem Falle könnte der Bank der Streit verkündet werden und dann lägen auch die erforderlichen Erfolgsaussichten für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vor.
Wenn der Gegenstandswert über 5.000 € liegt, ist die Eingangsinstanz beim Landgericht und dort herrscht Anwaltszwang. Wenn ihre Freundin einen Rechtsanwalt selbst bezahlen kann, wird es kein Problem sein ich jemanden zu finden. Aber kostenlos wird kein Anwalt arbeiten.
Am 3. Januar 2009 um 05:45 Uhr
Meine Frau will sich scheiden lassen sie ist Beamtin sie hat für die meisten Kreditraten unterschrieben ca 30000 Euro 400 Euro im Monat ausser das Haus dort haben wir beide unterschrieben Kredithöhe 59000 sowie KFW 28000 gesamtbelastung im Monat 450 Euro und ein gemeinsamen Kredit mit einer belastung von 388 Euro im Monat sie verlangt das ich ausziehen muß und soll die älfte aller Kredite bezahlen auch die Ihren. Meine Fage nun was muß ich wirklch bezahlen wnn ich ausziehe. Vieln ank im Vorraus für eine Antwort. MfG Fred
Am 4. Januar 2009 um 14:41 Uhr
Hallo herr Wehl…
ich habe mal eine frage..!!
ich habe reichlich viel sch….e getan ohne meiner frau zu sagen.
ich habe jetz ca.45.000 euro schulden,und habe jetzt eingesehn das ich da nicht ohne hilfe rauskomme.
mitlerweile habe ich es meiner frau alles erzählt.
wir haben die eigentumswohnung jetzt auf ihr überschrieben.
habe ich da eine changs….???
die wohnung ist für meine frau alles was sie hat…..und ist immer noch nicht abgezahlt..!!
bitte um baldige antwort..!!!!
mfg ilker!!
Am 5. Januar 2009 um 10:06 Uhr
ilker
Ich davon werde hier keine Tipps geben, wie Vermögen vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt werden kann.
Sie sollten in jedem Falle zu einer Schuldnerberatung gehen und die Möglichkeit einer Privatinsolvenz prüfen lassen.
Am 5. Januar 2009 um 11:34 Uhr
@ fred
ohne Einsicht in die Kreditverträge und ohne Klärung der Hintergründe kann ich keine seriöse Antwort geben. Bei Darlehensverträgen stellt sich immer die Frage, wer hat diese unterschrieben und was war mit dem Darlehen finanziert. Wenn das Darlehen beiden Eheleuten zugute gekommen ist, werden auch bei Unterschrift nur einer Seite in der Regel beide intern haften.
Bei dem Hausdarlehen ist es in der Regel so, dass derjenige, der im Haus verbleibt, dieses Darlehen alleine tragen muss, zumal er ansonsten dem anderen (ausgezogenen) eine Nutzungsentschädigung zahlen müsste.
Am 7. Januar 2009 um 22:03 Uhr
Sehr geeherter Herr von der Wehl,
wie Sie mir bereits auf meine Frage mitgeeteilt haben (11.11.08), haftet mein Exmann als Gesamtschuldner für 1/2 der von mir gezahlten Beträge.
Im Protokoll unserer Scheidung wurde festgeschrieben, dass alles alles zwischen uns geregelt ist und wir auf Scheidungsfolgeverfahren verzichten.
Wenn ich nun die Betreibung veranlasse, handelt es sich dann um einen ganz normalen vertraglichen Vorgang oder um ein Scheidungsfolgeverfahren?
MfG
Am 8. Januar 2009 um 10:26 Uhr
@ sonja
Es war sicherlich nicht besonders klug, eine solche Formulierung in das Scheidungsprotokoll aufzunehmen, aber die Frage der Schulden sind kein Scheidungsfolgeverfahren und somit wohl nicht von der Generalklausel umfasst.
Am 11. Januar 2009 um 12:55 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Mann hat sich vor kurzem getrennt und ist ausgezogen. Erst danach habe ich unseren Dispokredit vom gemeinsamen Konto abgeholt, um meinen eigenen Dispokredit auszugleichen. Mein Mann selbst hat noch zwei eigene Konten auf denen er Geld hat. Wer kommt jetzt für die Schulden auf dem gemeinsamen Konto auf ?
MfG
Am 12. Januar 2009 um 10:04 Uhr
Sehr geehrter Herr Ra!
Ich habe gegenüber Dem Landesarbeitsamt Schulden in Höhe von 10.000.- Euro, die mir im Rahmen eines zinslosen Darlehens für eine Umschulung im Jahr 1990 gewährt wurden. Ich möchte dieses Jahr Heiraten, ich bin ohne Arbeit
und habe auch schlechte Berufsaussichte.Kann nach der Heirat das AA von meiner Partnerinn in irgeneiner weiße die Schulden einfordern?Sie verdient gut und hat eigenes Haus?Was für eine mindestrate müßte ich bei freiwiliger Zahlung dem Amt anbieten?
Am 12. Januar 2009 um 10:21 Uhr
@Marina
Beide müssen für die gemeinsamen Schulden gegenüber der Bank haften.
Am 12. Januar 2009 um 13:48 Uhr
@ peter
Ihre zukünftige Frau haftet nicht für diese Schulden.
Wenn Sie allerdings nicht arbeiten, haben Sie ggfls. einen Anspruch auf Familienunterhalt in Form eines Taschengeldes gegen Ihre Frau. Dieses Taschengeld ist unter bestimmten Umständen pfändbar. Hier könnte das Arbeitsamt ansetzen.
Eine Mindestrate gibt es aber nicht. Das ist alles Verhandlungssache.
Am 13. Januar 2009 um 22:11 Uhr
Sehr geehrter Rechtsanwalt, mein neuer Lebensgefährte hat ca.30.000€Schulden,die in der Ehe entstanden sind( Auto, Versandhaus,Kredit….), seine Frau trennte sich letzten Jahres von ihm und nun muß er alle Schulden alleine begleichen.Gibt es Möglichkeiten, ohne private Insolvenz die Schulden zu verringern oder eine kurzzeitige Stilllegung zu erreichen bis zur Klärung? ZB hat seine Frau auf seinen Namen bei einem Versandhaus ohne sein Wissen Schulden in Höhe von 8000€ gemacht, muß er jetzt auch die Kosten alleine abtragen?
Am 14. Januar 2009 um 12:34 Uhr
@ peggy
ein Stillhalteabkommen kann nur mit den Gläubigern direkt vereinbart werden. Ob und wie dies möglich wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen. Grundsätzlich haften beide Eheleute für die in der ihr entstandenen gemeinsamen Schulden.
Am 22. Januar 2009 um 23:04 Uhr
Meine frau ist für einen auszeit zurück
nach brasilien. sie hat viel bei versand
häusern bestellt wo ich nichts mitbekommen
habe. Nun ist sie weg. und täglich kommen
hier briefe mahnungen und inkassobriefe
muss ich die kosten übernehmen?
PS wir bleiben weiterhin verheiratet
sie hat vor in einem jahr wieder zu kommen
und alles zu bezahlen gibt es für sie große
probleme danach?
Am 23. Januar 2009 um 14:02 Uhr
@ shake2k
Wenn nur Ihre Frau die Sachen bestellt hat und dies nicht Dinge des täglichen Lebens für eine Familie sind, werden sie für die Schulden nicht haften müssen.
Für Ihre Frau kann es allerdings nach der Rückkehr große Probleme geben.
Am 24. Januar 2009 um 15:55 Uhr
Es geht um folgendes: Heute im Briefkasten eine Mahnung über Betrag x wegen offener Beträge aus dem Kinderhort aus den Jahren 2005 – Juli 2007, die mein Mann zahlen soll. Huch
In dieser Zeit war er noch mit seiner Ex verheiratet, die sämtlichen Zahlungsverkehr regeln sollte, da er im Fernverkehr gearbeitet hat. Offensichtlich hat sie das bei einigen Dingen nicht so genau genommen.
Im Aufnahmevertrag für diesen Hort sind zwar beide Eltern als sorgeberechtigt eingetragen (weil sie es ja auch sind), aber nur seine Ex-Frau hat die Unterschrift geleistet- die Unterschrift meines Mannes wurde übergangen.
Können wir nun antworten, dass die sich bitte an seine Ex-Frau wenden sollen, da sie den Vertrag unterzeichnet hat?
Am 26. Januar 2009 um 10:37 Uhr
@ kerstin
grundsätzlich ist hier davon auszugehen, dass beide Eltern gesamtschuldnerisch haften. Prüfen würde ich allerdings die Frage der Verjährung. Wenn ein Gesamtschuldner auf die Gesamtschuld geleistete, hat er einen Ausgleichsanspruch von 1/2 gegen den anderen.
Am 27. Januar 2009 um 12:51 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Mann und ich haben im Oktober vergangenen Jahres geheiratet.
Leider muss ich noch für Schulden aus einer früheren Ehe aufkommen. Mit einigen Gläubigern konnte ich mich schon einigen und habe nach Vergleichsangeboten einen Teil bezahlt. Ein Gläubiger ließ sich leider auf nichts ein und ich habe vor 5 Jahren die EV abgeben müssen. Nun hat dieser erfahren ( woher ? ), dass ich nun wieder verheiratet bin und mir ein Schreiben zugeschickt in der er die erneute Abgabe der EV anstrebt mit der Anlage einer Selbstauskunft, in der ich auch die Vermögensverhältnisse meines Gattens angeben soll.
Wie ich in früheren Beiträgen nun schon lesen konnte, muss mein jetziger Ehemann, der sehr gut verdient und auch ein „kleines Vermögen“ besitzt, nicht für meine Schulden haften. Bin ich verpflichtet, sein Einkommen etc. anzugeben – Gläubiger / Gerichtsvollzieher / Amtsgericht ?
Und gilt bei mir auch die Grenze des unpfändbaren Betrages in Bezug auf die Taschengeld-Regelung ?
Ist es sinnvoll, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen ? Die Forderung stammt aus dem Jahr 1988.
Vielen Dank schon einmal.
Am 27. Januar 2009 um 15:33 Uhr
@ tina
Ich denke nicht, dass Sie die Vermögensverhältnisse ihres Ehegatten angeben müssen. Einzelheiten wird ihnen der Gerichtsvollzieher erläutern.
Wenn Sie selbst kein sonstiges Einkommen haben, ist er denkbar, dass ihr Taschengeldanspruch teilweise pfändbar ist. Ob eine private Insolvenz für Sie Sinn macht, hängt sicherlich auch von der Höhe der Restschulden ab. Ich kann das nicht beurteilen.
Am 30. Januar 2009 um 15:38 Uhr
„@ kerstin
grundsätzlich ist hier davon auszugehen, dass beide Eltern gesamtschuldnerisch haften. Prüfen würde ich allerdings die Frage der Verjährung. Wenn ein Gesamtschuldner auf die Gesamtschuld geleistete, hat er einen Ausgleichsanspruch von 1/2 gegen den anderen.“
Heute kam eine Aufforderung, dass der Mann die Schulden alleine zu tragen hat, da die Ehepartner zum Zeitpunkt der Antragstellung verheiratet waren und somit der Mann alleine zu haften habe.
Im Innenverhältnis war die Ex-Frau zur Unterschriftenabgabe berechtigt und mit den Zahlungsangelegenheiten beauftragt, da der Mann im Fernverkehr arbeitete.
Kommt hier nicht eventuell §98 eheG zum Tragen?
Falls nein, welchen rechtskräftigen Bezug kann man dem Gläubiger nennen, damit der Betrag zumindest hälftig geteilt wird?
Danke
Am 3. Februar 2009 um 15:37 Uhr
Hallo Herr von der Wehl, sie können in folgender Situation eine mögliche Hilfe für mich sein: Mein Freund, hat sich im letzten Jahr von seiner Frau getrennt. Es gibt eine gemeinsame Tochter, sowie eine ältere Tochter eines anderen Mannes. Mein Freund hat damals sein Gehalt auf ihr Konto überwiesen (läuft auf ihren Namen), damit sie Miete, Strom und alles weitere für Haushalt und Kinder zahlen konnte. Ohne sein Wissen, bezahlte sie die Stromrechnung nicht, so dass nach Mahnungen u.ä. nun ein Brief des Amtsgerichts bei uns ins Haus kam. Sie behauptet die Forderungen gezahlt zu haben. Die Forderungen liegen ca. 1 bis 2 Jahre zurück und lt. ihrer Aussage bekommt sie die beweisenden Kontoauszüge von damals nicht mehr. Zur Zeit läuft die Scheidung (noch in den Anfängen). Wie können wir bzw. mein Freund nun vorgehen? Kann er aus der Sache raus kommen? Was steht ihm noch bevor?
Für ihre Hilfe vielen Dank im voraus!!
Am 4. Februar 2009 um 14:39 Uhr
@ aki
ich kann zu der Forderung wegen der Stromrechnung wenig sagen. Es scheint aber wenig glaubwürdig, dass diese Forderung in der Vergangenheit beglichen wurde.
Wegen des anstehenden Scheidungsverfahrens und der Folgesachen würde ich vorschlagen, dass ihr Freund rechtzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht einschaltet. Wenn Sie eine Empfehlung benötigen, bitte ich um Nachricht und gewünschten Wohnsitz des Anwaltes.
Am 4. Februar 2009 um 18:10 Uhr
Und wir sind uns auch sicher, dass sie die Forderungen nicht beglichen hat…Das Problem ist nur da nun raus zu kommen. Wegen der Scheidung ist bereits ein Anwalt eingeschaltet (dieser meinte aus der Stromsache kommt mein Freund nicht raus). Ich wollte trotzdem eine zweite Meinung…hätte ja sein können, dass es doch eine Möglichkeit gibt. Trotzdem vielen Dank für ihre Antwort!
Am 6. Februar 2009 um 16:30 Uhr
Ich hätte da mal eine Frage, ob es in unserem speziellen Fall nötig wäre eine Gütertrennung durchzuführen. Wir sind seit 30 Jahren verheiratet, es kriselt seit geraumer Zeit, wir haben uns dazu entschlossen eine Auszeit voneinander zu nehmen. Mein Mann ist noch bei uns im Haus gemeldet, hat aber einen Zweitwohnsitz. Er ist Busfahrer im Öffentlichen Dienst und hat während unserer Auszeit einen Kredit aufgenoommen um eine Gaststätte mit seiner Tochter aus erster Ehe zu betreiben. Dort gibt es eine Wohnung , die er als den sogenannten Zweitwohnsitz nutzt. Seit 2003 bezahlen wir ein Haus ab, in welchem ich und 4 unserer Enkel in Vollzeitpflege leben. Er zahlt nichts , er hat seinen Lohn natürlich auf sein Konto fliesen. Wir haben bereits durch die Bank eine Kontotrennung durchgeführt, die ich veranlasst habe, da ja nur von mir die Hausrate abgebucht werden kann. Es fehlt an jeder Kante und ich habe Angst der Rate fürs Haus nicht mehr gerecht zu werden, deshalb bin ich auch zur Wohngeldstrlle gegangen um mich für einen Antrag auf Lastenzuschuss zu erkundigen. Ich würde diesen bekommen, aber natürlich nur, wenn mein Mann gar nicht mehr bei uns gemeldet ist, da sonst sein Einkommen auch als Einnahme angerechnet wird. Nützt da eine Gütertrennung, um nachzuweisen, dass ich von seinen Einnahmen gar nichts habe. Mir ist zwar klar, dass die Schulden, die er alleine gemacht hat, mir nicht angehängt werden können, aber was ist mit der Hausrate, die er nicht bezahlen kann, aber der Bank egal ist, denn wir haben zu viert unterschrieben. Ich , mein Mann und zwei meiner Kinder. Kann ich trotzdem Lastenzuschuss beantragen? Wie kann ich mich vor einer Zwangsversteigerung retten, wenn er nicht bezahlt und ich bzw. ich und meine Kinder nicht mehr bezahlen können? Was für einen Vorteil hätte in unserem Fall eine Gütertrennung? Das Haus ist noch ziemlich hoch verschuldet, so kann man davon aus gehen, dass es noch einige, insgesamt ca. 15 Jahre noch dauert, bis es abbezahlt sein wird. Danke im Voraus für Ihren geschätzten Rat. mfg
Am 8. Februar 2009 um 13:44 Uhr
Ich bin seit 2003 geschieden, aus dieser Ehe ging ein Kind (jetzt 11 J.) hervor und ein hoch überzogenes Konto. Statt Unterhalt für meine Ex-Frau verpflichtete ich mich für die Rückzahlung der gemeinsamen Schulden.
Da ich schon an meinem Existensminimum lebte und mich die Ãœberziehungszinsen in noch höhere Schulden getrieben haben, entschloss ich mich für einen Kredit mit sehr niedrigen Raten und habe daher jetzt noch über 5.000 € zu zahlen. Mittlerweile sind sowohl meine Ex – Frau als auch ich wieder mit einem anderen Partner verheiratet, weiterhin hat meine Ex Frau von ihrer verstorbenen Mutter einen nicht unerheblichen Betrag geerbt. Frage: Kann ich sie jetzt zu Zahlung unserer gemeinsamen Schulden heranziehen? Schließlich geht unser gemeinsame Sohn zur Schule, sie ist kerngesund und könnte arbeien gehen!!!
Am 8. Februar 2009 um 13:59 Uhr
Meine Tochter wurde 1996 geboren, einige Zeit später trennte ich mich von ihrem Vater, mit dem ich nicht verheiratet war. Da der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht für unsere gemeinsame Tochter nicht nachgekommen ist, bekam ich für meine Tochter, für die ich das alleinige Sorgerecht habe, Unterhaltsvorschuss bis zu ihrem 6. Lebensjahr. Danach sind bis heute keinerlei Unterhaltszahlungen für meine Tochter eingegangen. Heute bin ich mit einem anderen Partner verheiratet und möchte wissen, wie und von wem bekomme ich Kindesunterhalt?
Am 9. Februar 2009 um 10:35 Uhr
@Petra
Unterhalt für das Kind bekommen Sie natürlich nur von den Kindesvater. Wenn noch kein Titel vorhanden ist, müssen sie sich einen solchen besorgen. Wenden Sie sich an einer Fachanwalt für Familienrecht und wenn sie eine Empfehlung benötigen, teilen Sie mir mit, wo dieser Anwalt sitzen soll.
Am 9. Februar 2009 um 10:43 Uhr
@ michael
das hängt davon ab, welche Verrechnungsabrede sie mit ihrer Ex Frau hinsichtlich des Unterhaltes getroffen haben. sie sollte die Frage konkret von einem beauftragten Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen. Wenn sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnsitz des Anwaltes.
Am 9. Februar 2009 um 10:49 Uhr
@ marina
Eine Gütertrennung ist hier sicherlich nicht die Lösung. Ich würde vorschlagen, dass sie sich bei der örtlichen Schuldnerberatungsstelle einen Termin holen und dort ihre gesamte finanzielle Situation einmal überprüfen lassen. Parallel sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen und dort die Unterhaltsfrage klären lassen.
Am 10. Februar 2009 um 18:22 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Ich habe da ein Problem mit meinen Darlehensverträgen und der Mithaftung der Ehefrau;
Im Sommer 2005 habe ich im Zwangsversteigerungsverfahren ein Haus erworben und bin dementsprechend im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Meine Noch-Ehefrau war an den Verhandlungen mit den Banken zur Darlehensvergabe immer beteiligt und hat auch die Darlehensverträge als Mithaftende
unterzeichnet.
Da mir damals nicht bewußt war, das ich meine Ehefrau nur mit einer Vollmacht ausgestattet am Zwangsversteigerungsverfahren hätte beteiligen können und ihr somit das Recht auf den Eintrag in das Grundbuch verschaffen können, bin ich nun alleiniger Besitzer des Hauses.
Wie es Gott so will, sie hat mich im Sept. 09 mit ihrem Ex-Freund betrogen; die Ehe brach
auseinander, sie zog aus dem gemeinsamen Haus(halt) aus und ich sitze nun da…..
Ich hatte gehofft, das Haus zu verkaufen und
den Erlös mit den Verbindlichkeiten zu verrechnen und dann den Rest (Guthaben/Schulden) zu teilen……
Leider hatte ich nicht mit der gegnerischen Rechtsanwältin gerechnet…. Die hat meiner Hausbank jetzt den Klageweg angedroht, wenn die Hausbank meine ExFrau nicht aus der gemeinsamen Haftung entlässt.
Die Darlehensverträge seien sittenwidrig und deshalb nichtig. Meine Frau hatte kein eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditaufnahme, die ausschließlich zur Finanzierung der von mir erworbene Immobilie diente. Sie hat durch die
„verlangte“ Ãœbernahme der Mithaftung sich finanziell kraß überfordert (kein Vermögen / keine Einkünfte / Geburt Tochter 09/2002 + Schwangerschaft 2005) und hat die für sie „ruinöse“ Mithaft allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Ehemann übernommen.
Mein Bankberater sagte mir heute telefonisch, das die Bank meine Frau garnicht als Mithaftende einsetzen hätte dürfen ???
Nun sitze ich da…. es ist für mich nicht so schlimm; wie tausend andere auch bin ich als leidgeprüfter Vater in der Verbraucherinsolvenz….
Doch die Rechtslage würde mich schon interessieren …..
VIELEN DANK für Ihre Mitarbeit
Ihr
Retter5178
Am 12. Februar 2009 um 10:07 Uhr
@ retter 5178
abschließen kann ich die Rechtslage natürlich nicht beurteilen, ohne alle Hintergründe zu kennen. Es deutet aber viel darauf hin, dass die Mithaftung der Ehefrau gegenüber der Bank tatsächlich unwirksam sein könnte.
Dies bedeutet aber noch nicht automatisch, dass auch im Innenverhältnis der Eheleute keine Mithaftung zu Stande kommt. Die Rechtsverhältnisse Eheleute/Bank und Ehemann/Ehefrau sind streng auseinander zuhalten.
Letztendlich dürfte Ihnen eine Mithaftung der Ehefrau jedoch wenig nützen, da sie schlicht nicht leistungsfähig sein wird.
Am 16. Februar 2009 um 22:12 Uhr
Ich habe gleich 2 Fragen an Sie
Bin mit meinem Mann(Scheidung ist von ihm eingereicht)seit März 2003 getrennt.Im Mai 2003 habe ich meinem Mann 15.000€ (Lebensvers.)geliehen, was mit einem Darlehnsvertrag mit Zinsen bei seinem Steuerberater mit uns Beiden festgehalten wurde.
Zu einer Unterschrift kam es nicht.
Anhand meiner Kto.Auszüge kann ich belegen,
dass er das Geld von mir erhalten hat. Habe ich die Möglichkeit mit Erfolg trotzdem an mein Geld zu kommen, denn mit sich reden läßt mein Mann nicht, was kann ich tun?
Ich selbst habe ein monatl.Einkommen von 600€,
er von ca. 2.300€, wobei er noch andere Schulden von abzahlen muß.
Gerichtlich wurde eine Unterhaltsforderung von
monatl.200€ festgelegt, welches er auch
nicht zahlt,was kann ich da tun, wie soll ich mich verhalten?
Vielen Dank im voraus für Ihre hoffentlich positive Antworten
Am 17. Februar 2009 um 10:12 Uhr
@ elke
die Situation hinsichtlich des Darlehensvertrages kann ich nicht abschließend beurteilen. Dazu fehlen zu viele Details.
Wenn in einem Urteil eine Unterhaltsforderung festgelegt wurde, und der Unterhaltsschuldner diese nicht begleicht, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Am sinnvollsten wohl in sein Einkommen. Sie müssen dazu einen Anwalt beauftragen.
Am 17. Februar 2009 um 16:22 Uhr
Sehr geehrter Hr. RA von der Whel,
zum einen war ich sehr erstaunt über ihre Seite. So etwas findet man nicht häufig. Ich bewundere ihren Einsatz. Zum anderen bin ich natürlich darauf gestosen weil ich ein Problem habe.
1. Mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten. Er hat Schulden. Welche Vereinbarung (Gütertrennung….) müssen wir wählen dass ich davon nicht belangt werden kann?
2. Ich möchte dass die Vermögensverhältnisse auch während der Ehe getrennt bleiben um nicht für etwaige Neuverschuldungen von seiner Seite haftbar zu sein.
3. Muss man das auch bei der Wahl der Steuerklasse beachten? Ich weiß gar nicht welche man da nehmen soll.
Vielen Dank im Vorraus Susanne
Am 18. Februar 2009 um 10:58 Uhr
@ susanne
Wegen der Altschulden müsste im Prinzip nichts unternommen werden, dafür haftet der Ehepartner in keinem Falle. Ich kann nur nochmals wiederholen, dass es ein fast unausrottbares Gerücht ist, dass nach der Hochzeit für die Schulden des anderen mitgehaftet wird.
Sie können natürlich die Gütertrennung vereinbaren, müssen sich aber auch über die Nachteile im klaren sein. ich habe dazumal etwas geschrieben, suchen Sie bitte oben im Blog mit dem Stichwort Gütertrennung.
Zu den Steuerklassen kann ich nichts sagen, da dies stark von den Einkommen der jeweiligen Ehepartner abhängen. Hier sollten sie sich gegebenenfalls steuerlich beraten lassen. Auch dazu habe ich mal etwas geschrieben, wenn sie mit dem Stichwort Steuerklassen oben suchen.
Am 19. Februar 2009 um 22:33 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich noch einmal. Danke für die schnelle Antwort vom 16.2.09
1. Was würden Sie noch für Details von dem Darlehnsvertrag benötigen?
12.000€ überwies ich auf sein Firmenkto., die er damals noch besaß und 3.000€ auf sein Privatkonto
Mein Nochehemann würde das Geld nicht von allein zurückzahlen, obwohl er weiß, dass ich auf das Geld angewiesen bin und es mit ihm abgesprochen war.
Wenn ich es dann zum Anwalt gebe, wieviel müßt ich dafür zahlen, wenn es in die Wege geleitet würde, falls ich überhaupt eine Chance habe das Geld wiederzubekommen
2. Noch eine andere Sache
Bei Gericht wurde auch beschlossen, dass er keinen Unterhalt für unsere 17 jährige Tochter zahlen muss, da sie 2 Wochen bei ihm und 2 Wochen bei mir ist (was unsere Tochter so möchte). Das Kindergeld erhalte ich, aber hätten mir nicht mind. noch ca. 80€ zugestanden,
wenn man das Kindergeld mit berücksichtigt?,
wo er doch fast 4 mal soviel verdient wie ich,
./. der Abzahlung seiner Schulden, die während unserer Trennung entstanden sind.
Ich bin jahrelang nicht arbeiten gegangen,
da ich in seiner damaligen Firma mitarbeitet,
die nach unserer Trennung auch kaputt ging und daher jahrelang aus meinem kaufm. Beruf draußen war (bin nun 53 Jahre)
Wie sehen Sie das?
3. Muss ich, wenn der Anwalt wegen des Unterhaltes meinen Mann anschreibt oder es zum Mahnbescheid kommt für das Verfahren zahlen?
Ich bekam bis zur Unterhaltsklärung vor Gericht Prozesskostenbeihilfe oder gehört das mit dazu?
4. Wie schon gesagt läuft die Scheidung
Wird vor dem Termin noch geklärt, was während des Zusammenlebens gemeinsam angeschafft wurde, z.B. Möbel, dass er da eventuell noch Geld von mir haben möchte, obwohl er die ganzen Jahre nichts davon sagte, außer auf die Küche sprach er an, wo ich ihm dann sagte,
dass er sie mitnehmen sollte, was er nicht wollte
Ich hoffe, dass das Alles bald zu Ende ist, obwohl ich es nicht wollte, aber wenn es andere Frauen gibt, habe ich verloren und abschließen fällt schwer, wenn es weiter solche Reibereien gibt,
wie heißt es so „schön“ „scheiden tut weh“
Vielen Dank im voraus
Am 20. Februar 2009 um 09:32 Uhr
@ elke
Ihr Fall ist zu komplex, als dass er hier in diesem Forum gelöst werden könnte. Sie sollten sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden der dann auch prüfen kann, ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Wenn Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnort des Anwaltes beziehungsweise die nächste größere Stadt.
Am 21. Februar 2009 um 15:17 Uhr
hallo alle zusammen,
lebte in eheähnl.Beziehung mit Kind (8) und gem.Haus. Erst Mann weg, dann mit Kind allein und umgeschuldet, dann Kind weg zu KV, jetzt will KV bzw.JA den Vorschuss wiederholen. Das JA meint ich könnte ehebedingte Schulden angeben. Durch Antrag von KV auf JA-Vorschuss müsste auf dem Formular ja alles von mir mit drinstehen, Lebensstand und ehebedingte Schulden!
Können denn jetzt die Schulden, die ich von KV (wg.Hausumschuldung, musste ja damals machen, weil Kind und ich zusammenlebten und nicht davon auszugehen war, dass Kind zu KV geht)übernommen habe und die hieraus entstandenen Kosten sowie die erhöhten Wohnkosten beim KU abgesetzt werden, bzw. verringert sich dadurch oder sogar ergibt dann hieraus , dass kein KU an das JA zurückzuzahlen ist?
gruss
Am 27. Februar 2009 um 02:27 Uhr
Hallo Herr von der Wehl.
Zur zeit meiner Ehe hat meine Frau ein Auto gekauft (IHR Vater Unterschrieb als Bürge) , ich selber habe also keinerlei Unterschrift geleistet. Jedoch habe ich das Fahrzeug ständig genutzt, da sie keinen Führerschein besitzt. Nun da die Scheidung läuft , verlangt sie das ich mich an den Kreditkosten zu 50% beteilige. Muss ich das wirklich ? Und kann sie die noch zu bezahlende Summe mit in den Streitwert der Scheidung einfließen lassen ?
MfG MaV
Am 27. Februar 2009 um 12:25 Uhr
@ mav
wenn Sie nicht mit im Darlehensvertrag aufgeführt sind, müssen Sie meines Erachtens nicht daraus haften. Auch die Unterschrift des Vaters als Bürgin deutet daraufhin, dass Sie mit dem Vertrag nichts zu tun haben sollten.
Der Darlehensvertrag hat mit dem Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens nichts zu tun. Zudem verringern Darlehensbelastungen eher den Wert eines Scheidungsverfahrens.
Wenn Ihrer Frau einen gesamtschuldnerischen Ausgleich verlangt, so würde dieses Verfahren ohnehin nicht vor dem Familiengericht sondern vor dem normalen Zivilgericht stattfinden.
Am 9. März 2009 um 23:04 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Frau und ich werden uns trennen. Ich habe während der Ehe ein Haus geerbt und dafür 50.000,- Euro (zahlte ich von Abfindung und Eigenheimzulage zurück) an meinen Bruder auszahlen müssen (für seine hälfte des Hauses). Da ich nun versuche das Haus zu verkaufen, sagte meine Frau lt. Ihrem RA, ich könne ohne ihre Zustimmung das Haus nicht verkaufen (im Grundbuch bin nur ich eingetragen).
Das kann wohl nicht sein?
Am 10. März 2009 um 16:02 Uhr
@ albert
wenn es sich bei dem Haus um ihr Gesamtvermögen handelt, kommt tatsächlich eine Verfügungsbeschränkung gem. § 1365 BGB in Betracht. Dieser lautet:
§ 1365
Verfügung über Vermögen im Ganzen
(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.
(2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
Am 15. März 2009 um 06:54 Uhr
Sehr geehrter Her RA!
ich habe eine großes Problem. Mein Mann und ich haben uns gestern getrennt. 2004 sind wir in unser gemeinsames Haus gezogen. Den Kreditvertrag haben wir beide unterschrieben. Muss er auch weiter dafür aufkommen?
Bis jetzt zahlen wir nur Zinsen und einen Bausparvertrag, der 2018 den Kredit auslöst und aus den folgenden Zahlungen getilgt wird.
Im Oktober letzten jahres haben wir ein Auto für die Familie (wir haben drei Kinder 1-7 Jahre, die bei mir bleiben) wofur wir unser altes auto verkauft haben und noch Geld von meiner Mutter erhalten haben, welches jetzt mit der Eigenheimzulage zurückgezahlt werden soll. Die Restsumme haben wir finanziert. Da die bisherigen Raten teilweise von meinem Mann und Teilweise (wegen Rückbuchung) von mir bezahlt wurden, gehe ich davon aus, dass das Auto uns beiden gehört. Er beansprucht es aber für sich, weil er zu seinem Vater gezogen ist (etwa 75 km entfernt vom Arbeitsort). Er besitzt aber noch ein Motorrad. Ich bin auch berufstätig und versorge die drei Kinder, da wir außerhalb der Stadt wohnen bin ich auf ein Auto angewiesen. Kann er das Auto allein beanspruchen?
Da er kein hohes Einkommen hat, muss er für die Kinder nur max 200 € Unterhalt zahlen. Hab ich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Danke schonmal im Vorraus, für ihre Antwort.
Am 16. März 2009 um 10:05 Uhr
@ katrin
Es geht hier um die Klärung sehr grundsätzlicher Fragen, die nach einer Trennung auftauchen. Ich kann in diesem Forum solche umfassende Beratung nicht leisten. Ich rate Ihnen dringend, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und sich dort über ihre Rechte aufklären zu lassen. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Wohnsitz des Rechtsanwaltes.
Am 18. März 2009 um 12:32 Uhr
hallo ich hätte eine frage und zwar bei uns ist soweit alles geklärt mein mann hat seit ende letztem jahr das auenthaltsbestimmungs recht seit dem her dreht seine ex frau ab sie weigert sich unterhalt zu záhlen das wären laut unserem anwalt 325 euro sie ist aber mittlerweile im verzug von 1200 euro und mein stiefsohn hat eine liste gemacht was er noch braucht oder haben möchte von seinen sahcne zb mp3 player fahrrad etc also keine kleinigkeiten doch die mutter weigert sich strikt die sachen raus zu holen sie sagt zum sohn sein vater soll die sachen doch abholen wer bezahlt uns den den sprit das sind hin und zurück knapp 700km was können wir tun unser anwalt ist eingeschaltet aber das dauert halt den er hat sie jetzt erst mal verklagt wegen dem unterhalt können wir sie anzeigen wenn ja aus welchen gründen im bezug auf oben diese gegenstände auszu händigen danke
Am 18. März 2009 um 16:51 Uhr
@ hoppi
ich verstehe fast gar nichts …..wenn es um die Herausgabe von Gegenständen für das Kind geht, sind diese Klagen äußerst aufwändig und schwierig. Häufig wird von der Gegenseite behauptet, die Gegenstände seien gar nicht vorhanden und der Beweis des Gegenteils wird schwer.
Am 19. März 2009 um 13:12 Uhr
Hallo – meine Schwester war 3 Jahre mit ihrem Mann verheiratet, sie hat nach der Hochzeit nichtmehr gearbeitet. Ihr mann hat sich letztes Jahr selbständig gemacht. Wegen ständiger Gewalt, einmal hat er sie gewürgt und dann die treppe runtergeworfen, hat sich meine Schwester von ihm getrennt und ist im November ausgezogen. Jetzt hat sich herausgestellt dass der Ehemann sich hoch verschultet hat – unter anderem 45 000 Euro beim Finanzamt ….. aber sonst auch überall wo es geht. Und bei einem Fall geht es sogar um Betrug! Er will jetzt in die Privatinsolvenz gehen. Kann meine Schwester auch wg der Schulden herangezogen werden? Sie sagt sie habe nichts unterschrieben – daher denke ich hat sie auch nichts zu befürchten – oder – besonders die Schulden beim Fiskus machen ihr Sorgen.
Am 20. März 2009 um 09:37 Uhr
@ andrea
ich denke, Ihre Schwester muss sich nicht so große Sorgen machen. Für die Schulden des Ehemannes haftet die Ehefrau in der Regel nicht. Schon gar nicht, wenn es sich um Schulden aus einer beruflichen Tätigkeit des Ehemannes handelt.
Auch was die Schulden beim Finanzamt angeht gibt es die Möglichkeit, die Trennung der steuerlichen Angelegenheiten der Eheleute herbeizuführen. Die Betroffene sollte mit dem Finanzamt direkt Kontakt aufnehmen.
Am 20. März 2009 um 15:05 Uhr
Hallo…
Ich lebe zur zeit getrennt, die Scheidung läuft. Während der Ehe haben meine Frau und ich uns Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte auf Ratenzahlung gekauft. Nun kann Sie diese allerdings nicht mehr bezahlen und sagte mir das der Gerichtsvollzieher da war und wir die Schulden gemeinsam tragen müssen. Ansonsten würde bei mir gepfändet. Ist da was dran ?
Am 20. März 2009 um 15:08 Uhr
zusatz zu oben:
Die Sachen die auf meinen Namen bestellt wurde habe ich bezahlt.
Es geht um die Sachen die auf Ihren Namen gekauft wurden in der Ehe.
Am 21. März 2009 um 17:50 Uhr
Guten tag ich habe mal eine frage mein noch ehemann hat sich getrennt von mir und hat einen kredit genommen in der ehe bei der sparkasse von 5000 euro und hat auch alleine unterschrieben genómmen und hat von dem geld 2 autos gekauft eins für ihn und eins für mich.Nun hat er es mir geschenkt in der ehe.Aber nun möchte er das ich denn Betrag von 2600, Euro was das auto gekostet hat bezahle weil er sich getrennt hat von mir.aber ich bezahle unsere mietschulden von 1441 euro und 600 euro alleine ab.da wollten wir es so machen das ich es alles alleine bezahle und es aber dann die hälfte abziehen von dem betrag was das auto gekostet hat und den rest soll ich dann abbezahlen.Aber bezahle ich dann nicht doppelt?aber in den papieren von dem auto steht mein name ausser beim kaufvertrag da steht sein name drin.aber ich bezahle die steuern vom auto und die autoversicherung.Und auch die reparaturen die angefallen sind habe ich selber getragen von 1200 euro.er bezahlt wirklich nur denn kredit vom auto.hat er ein recht auf das auto oder nicht
Am 23. März 2009 um 10:14 Uhr
@ melanie
abschließen kann ich die Situation hinsichtlich der Darlehen für die Autos nicht beurteilen. Dies ist wohl nur möglich, wenn sich ein Rechtsanwalt einen Gesamtüberblick über die Verbindlichkeiten der Eheleute verschaffen kann. Die Schenkung des Fahrzeugs müssten sie allerdings beweisen können, um aus einer Rückzahlungsverpflichtung herauszukommen.
Am 23. März 2009 um 10:45 Uhr
@ seri
Üblicherweise haftet ein Ehepartner nicht für die Schulden, die der andere gemacht hat. Etwas anderes gilt nur im Bereich der Schlüsselgewalt, wie ich es oben in meinem Artikel dargestellt habe. Wenn es sich bei den Anschaffungen um übliche Haushaltsgegenstände handelt, werden Sie auch für die Schulden ihrer Frau mithaften müssen.
Am 24. März 2009 um 14:41 Uhr
hallo,wie sieht es denn aus mein noch ehemann und ich bekommen ein baby.aber wir sind getrennt voneinander.hat sich auch nicht gekümmert in der schwangerschaft.muss ich ihm den kontakt gewären oder bei der geburt da mit rein lassen?er will mir auch alles fort nehmen was wir uns zusammen angeschafft haben,war er auch von von seinen geld abgezahlt.wie muss ich mich jetzt verhalten.
Am 24. März 2009 um 16:07 Uhr
@ melanie
wenn Ihr Mann der biologische Vater ist, ergeben sich daraus viele gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Vater muss Kindesunterhalt zahlen und mindestens in den ersten 3 Jahren nach der Geburt des Kindes auch Unterhalt für die Mutter zahlen.
Das Kind hat den Anspruch auf einen Umgang mit beiden Elternteilen. Dies bedeutet, dass der Vater in jedem Falle ein Umgangsrecht hat, wobei bei Streitigkeiten zunächst das Jugendamt eingeschaltet werden sollte mit der Bitte, hier zu vermitteln.
In den Kreißsaal zu der Geburt werden Sie bei einer getrennten Ehe den Vater sicherlich nicht mithin einlassen müssen.
Im übrigen würde ich raten, rechtzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten, damit die Weichen richtig gestellt werden. Ich kann Ihnen gerne jemanden empfehlen, wenn Sie mir den gewünschten Kanzleisitz des Anwaltes mitteilen.
Am 26. März 2009 um 12:47 Uhr
Guten Tag Herr Wehl,Ich Komme aus Magdeburg und würde dies gerne über einen Rechtansanwalt laufen lassen wenn es möglich ist.Weil mein noch Ehemann hat sich in der Schwangerschaft nicht einmal gekümmert um uns.Nur Ansprüche gestellt bis jetzt.
Am 26. März 2009 um 13:08 Uhr
@ melanie
wenden Sie sich mit Grüßen von mir an
Volker Dänekas
FA für Familienrecht
Friesenstrasse 26
39108 Magdeburg
Sachsen-Anhalt
Kontakt aufnehmen
0391/8113568
0391/8113212
Am 30. März 2009 um 15:10 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
nachdem ich meine Ehefrau mit ihrer besten Freundin im Bett erwischt habe, ist sie ausgezogen.
Wir sin im letzten Jahr in die Wohnung meiner Mutter gezogen und haben sie umfangreich (62.000 Euro) renovieren lassen. Dazu haben wir gemeinsam einen Kredit in Höhe von 32.000 Euro aufgenommen und meine Frau hat von dem Mann ihrer Mutter 30.000 Euro für die Renovierung und den Umzug bekommen.
Die 30.000 Euro hat sie mit dem Stichwort „Renovierung“ auf mein Konto überwiesen. Die Rechnungen laufen über uns gemeinsam.
Nun rief mich gestern der Mann meiner Schwiegermutter an, er möchte die 30.000 Euro zurück haben, außerdem müsste ich den Kredit alleine tragen, da ich ja nun alleine in der Wohnung wohnen würde.
Er begründet das alles damit, dass ich die Wertverbesserung der Wohnung ausgleichen müsste. Ich habe dieses Geld natürlich nicht.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Am 30. März 2009 um 16:06 Uhr
@ geschockter
das ist ein sehr kompliziertes Thema, das wegen seiner Komplexität hier nicht erschöpfend wiedergegeben werden kann.
Ich denke aber nicht, dass der Ehemann der Mutter einen Anspruch gegen Sie direkt geltend machen kann. Er kann wahrscheinlich nur seine Darlehensnehmerin und das wäre Ihrer Frau in Anspruch nehmen. Ob und in welchem Umfange Ihre Frau Rückzahlungsansprüche hätte, muss anhand der Details des Einzelfalles ein Fachanwalt für Familienrecht beantworten. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, müsste ich den gewünschten Kanzleisitz des Anwaltes wissen.
Am 30. März 2009 um 16:22 Uhr
@ RA von der Wehl
Ich habe mich falsch ausgedrückt.
Meine Frau hat das Geld seinerzeit geschenkt bekommen, obwohl ich befürchte, das dort ein Darlehnsvertrag aus dem Ärmel gezaubert wird.
Würde eine Schenkung etwas ändern?
Am 30. März 2009 um 16:59 Uhr
@ geschockter
schwer zu sagen, ob eine Schenkung rechtlich etwas ändert. Es hängt davon ab, wie die Gegenseite ihre Argumentationskette aufbaut.
Am 1. April 2009 um 13:23 Uhr
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Am 3. April 2009 um 07:47 Uhr
guten tag herr wehl,mein mann und ich leben in trennung und der rechtsanwalt den sie mir empfohlen haben,kann man bei dem rechtsanwalt wegen alles fragen oder nur familienrecht?denn ich brauche einen rechtsanwalt wegen scheidung usw.können sie mir da einen empfehlen?
Am 4. April 2009 um 16:30 Uhr
Hallo, ich bin schwanger und mein Lebensgefährte und ich wollen jetzt heiraten. Ich habe voreheliche Schulden in Höhe von ca. 40.000 Euro (BAföG, Bildungskredit, Kleinkredite). Der Partner will unbedingt meinen Familiennamen annehmen, weil er seinen schon immer unmöglich fand und froh wäre, diesen endlich abstossen zu können.
(1) Ist das unter diesen Voraussetzungen sinnvoll? Frage vor allem in Hinblick auf Bonitätsangelegenheiten wie z.B. SCHUFA oder Wirtschaftsauskunfteien.
(2) Ist er dann noch kreditwürdig, auch wenn er keine Schulden hat?
(3) Wäre sein Konto als Alleinverdiener pfändbar, wenn ich nach der Eheschließung akuten Ärger wegen vorehelicher Altlasten hätte?
(4) Wie kann ich ihn schützen?
(5) Ist Privatinsolvenz für mich sinnvoll; oder sitzt er dann mit im „Boot“?
Können Sie mir kurz antworten? Ich möchte ihn nicht mit in meinen Sumpf reinziehen. Er will aber unbedingt heiraten wegen dem Kleinen und freut sich voll auf alles!
Am 4. April 2009 um 16:42 Uhr
P.S.: Ein weiteres Problem wäre, wenn wir doch seinen Namen annehmen würden, dass ich genauso heissen würde wie seine Schwester, weil meine Schwägerin in spe den gleichen Vornamen hat wie ich. Wir würden dann exakt gleich heißen, weil wir beide keinen Zweitnamen haben und die „Schwägerin“ bei hrer Hochzeit den Mädchenamen behalten hat. Habe dann auch Angst, dass die „Schwägerin“ wegen mir evtl. in Schulitäten kommen könnte.
Am 6. April 2009 um 12:59 Uhr
@ melanie
der von mir empfohlene Rechtsanwalt ist Fachanwalt für Familienrecht und daher für Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht usw. kompetent.
Am 6. April 2009 um 13:00 Uhr
@ lunara
ich kann mich nur selbst zitieren:
„Es ist eine unausrottbare Laienmeinung, dass Eheleute für alle Schulden des Anderen in Anspruch genommen werden können, nur weil sie verheiratet sind.
GANZ DEUTLICH: DAS STIMMT NICHT!!!!!! Das ist falsch und wird auch nicht durch ständiges Wiederholen richtiger!!!“
Daran ändert auch der gleiche Name nichts!!!
Am 11. April 2009 um 17:23 Uhr
Hallo Hr RA,
kurz zu mir: bin seit knapp 2 jahren getrennt von meinem mann, waren 4 Jahre verheiratet. Warum ich noch nicht geschieden bin, kann ich Ihnen beantworten: hatte immer noch Hoffnung. In unsere „aktiven“ Ehe, nahmen wir ein Kredit über 6.000 Euro. Durch blöder Umstände wurde mein Lohn gepfändet. Es gehen 215 Euro jeden Monat nur von mir ab u ich frag mich, ob ich Ihn dafür auch haftbar machen kann??
Vielen Dank u noch schöne Oster(Feier)tage!!!
Am 14. April 2009 um 10:23 Uhr
@ chiquilla
Wenn es sich um einen gemeinsamen Kredit handelt, sind beide Eheleute Gesamtschuldner. Wenn einer dieser Gesamtschuldner dann Raten auf den Kredit zahlt, hat er einen Erstattungsanspruch in Höhe der Hälfte der gezahlten Raten gegen den anderen.
Am 16. April 2009 um 16:22 Uhr
Hallo Herr RA,
mein Freund lebt jetzt seit einem Jahr mit seiner Ehefrau getrennt. Kurz nach der Trennung hat sie ihn sozusagen erpresst, seine Unterschrift zu geben, für eine Vereibarung zur Abzahlung ihrer Schulden. Also er soll im Grunde die Hälfte mit abtragen. Sie hat ihn daraufhin aber mündlich versprochen, ihm bestimmte Haushaltgegenstände dafür zu geben. Bis heute hat er nichts davon bekommen.
Jetzt soll er ihre Kredite mitzahlen, (unter anderem ihr Auto.)
Finanziell bekommt er das aber nicht hin. Wie kommt er aus diesem Vertrag?
Kann er verlangen, dass sie das Auto verkaufen soll?
Am 16. April 2009 um 17:22 Uhr
@ katrin
ich denke, die Unterschrift unter die Vereinbarung wird nicht rückgängig zu machen sein. Man muss sich immer gut überlegen, was man unterschreibt. Auch kann sich niemand darauf verlassen, dass mündliche Zusagen eingehalten werden.
Schlimmstenfalls ist die private Insolvenz zu erwägen.
Am 20. April 2009 um 13:23 Uhr
Hallo Herr RA,
ich hab da noch ne Frage zu der 271.
Hab mit meinem Noch Ehemann darüber gesprochen und er hat mir angeboten dass wenn ich ihn aus dem bestehenden Kredit entlass (bzw. die Bank), er mir mit einer gewissen Summe entgegenkommen wird. Ist das überhaupt möglich?
Vielen Dank
Am 23. April 2009 um 10:02 Uhr
Sehr geehrter Herr RA.:
Bei der Trennung hatten meine Frau und ich (gemeinsame steuerliche Veranlagung, auch sie hat die Steuererklärungen unterschrieben) Schulden beim Finanzamt. Diese wurden mir von meinen Einkünften weggepfändet. Aufgrund einer Anzeige durch meine Ex-Frau bei den Finanzbehörden erwarte ich eine weitere hohe Forderung.
Frage: Kann ich zivilrechtlich einen Teil der Zahlungen von meiner Ex-Frau zurückfordern, die bisher rein gar nichts von den gemeinsamen Schulden getragen hat?
vlG
Krause
Am 23. April 2009 um 15:45 Uhr
@ krause
dies ist eine Frage, die im wesentlichen nur einen Steuerfachmann beantworten kann. Es ist fraglich, ob die Steuerschulden tatsächlich Ihrer Frau zuzulasten sind, wenn diese z.B. kein oder deutlich weniger Einkommen hatte als Sie.
Am 30. April 2009 um 17:17 Uhr
Sollte meine Frau jemals in die Situation kommen, ihre Schulden ( die vor der Eheschliessung enstanden sind) nicht begleichen zu können –
1.) kann ich als Ehemann dafür herangezogen werden?
2.) kann der gemeinsame Hausrat herangezogen werden?
danke
Am 5. Mai 2009 um 09:47 Uhr
@ reiter
zu 1. und 2.: jeweils nein!
Am 8. Mai 2009 um 13:31 Uhr
Hallo
Mein Mann und ich leben getrennt. Unser gemeinsames Konto ist weit überzogen, was auf seine Kappe geht.
Er will das übernehmen und Unterschreibt mir das auch. Bis Ende des Jahres werde ich noch in dem Konto mit drin stehen in jedem Fall.
Wie sollte dieses Schriftstück aussehen? Auf was muss ich achten? Gibt es dazu Vorlagen irgendwo?
Vielen Dank und liebe Grüße
Stefanie
Am 8. Mai 2009 um 13:48 Uhr
@ stefanie
für ein solches Schreiben gibt es kein Muster. Letztendlich würde es reichen, wenn die Eheleute ein Schreiben aufsetzen,
wonach der Ehemann bestätigt, die zum Stichtag X. auf dem Konto Y. vorhandenen Schulden allein zu übernehmen und seine Ehefrau im Innenverhältnis von der Inanspruchnahme durch die Bank freistellt.
Am 12. Mai 2009 um 19:54 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt.
Meine Schwägerin hatte in Ihre Ehe ein Haus auf ihren alleinigen Namen gekauft. Die Darlehnsverträge hierfür wurden aber von den Eheleuten unterzeichnet.
Sie wurden geschieden und mußten ihr Haus verkaufen. Die Schulden wurden halbiert und jeder zahlte seine Raten.
Dann verstarb der frühere Ehemann meiner Schwägerin und die Bank fordert die offenen Beträge von ihm bei ihr an.
Da meine Schwägerin selbst nur eine kleine Rente bezieht, ist es fast unmöglich die Zahlungen zu leisten.
Meine Fragen:
1. Ist es überhaupt rechtens, das die Darlehnsschulden bei ihr geltend gemacht werden, da sie ja nicht Erbe ihres verstorbenen Ex-Mannes war.
2. Ab welchem Einkommensbetrag (Rente) ist es nicht einpfändbar?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla
Am 13. Mai 2009 um 09:01 Uhr
@ ulla
die Forderungen der Bank haben nichts mit dem Erbfall zu tun. Die Eheleute waren Gesamtschuldner der Darlehen und bleiben es auch nach dem Tode eines der Darlehensschuldner. Die Bank kann sich dann mit der Gesamtforderung an den überlebenden Schuldner wenden. Sollte allerdings jemand die Erbschaft des geschiedenen Ehemannes angenommen haben, könnte ein Rückgriff aus dem Gesamtschuldnerausgleich gegenüber dem Erben erfolgen.
Die pfändungsfreien Beträge kann ich nicht benennen. Notfalls sollte eine private Insolvenz erwogen werden.
Am 13. Mai 2009 um 18:32 Uhr
Hallo – wen auch immer ich hier anspreche:
ich habe eine brenzlige Frage und zwar hat mein Ehemann sein Haus aus erster Ehe verkauft und seine Ex hat beim Notar unterschrieben, daß der Erlös hälftig ausgezahlt werden soll. Dies ist auch geschehen aber seine Ex klagt nun die Hälfte des
Anteils meines Mannes (ihres Exehemannes) ein weil sie während der Ehe geerbt hat und diese Erbschaft nun ihr als Anfangsvermögen gerechnet werden soll. Die Angelegenheit ist vor Gericht und der hälftige Anteil des ehemals gemeinsamen Hauses liegt seit einem Jahr auf unseren bzw. auf meinem (neue Ehefrau) Konto.
Mein Mann sagt nun vor Gericht, daß er kein Geld aus dem Verkauf mehr hat und was passiert dann???? Muss ich meine Konten darlegen und kann darauf zugegriffen werden?
Wir leben in Gütergemeinschaft aber ich hatte nachweislich vor der Ehe auch schon ein Konto mit Rücklagen.
Wie können wir das Geld evtl. vor der raffgierigen Ex retten, bestimmt gibt es da eine
Gesetzeslücke???
Vielen Dank für eine hoffentlich kompetente Antwort
Karin
Am 14. Mai 2009 um 09:56 Uhr
@ karin
Ich bitte um Verständnis, aber ich kann und darf hier keine Tipps geben, wie möglicherweise der Gegenseite zustehende Gelder „verschwinden“. Das Ganze wird auch dann nichts nutzen, wenn Ihr Mann und zu einer Zahlung verurteilt wird. Er schuldet dann das Geld aus einem Titel und gegen ihn kann vollstreckt werden, bis hin zur eidesstattlichen Versicherung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Ihr Ziel sein kann.
Am 22. Mai 2009 um 12:41 Uhr
Hallo, vielen Dank im voraus für Antworten.
Es gibt ein Problem. Mein Mann hat seit Jahren ein Gastronomiegeschäft und die letzten 5 Jahre läuft es immer schlechter und ich muss aus Privatvermögen zuzahlen damit das geschäft am leben erhalten werden kann.
Nun bin ich schon lange dafür dass mein mann das geschäft kündigt damit die ganze schuldenmacherei endlich ein ende hat.
Er sieht dies aber absolut nicht ein, und macht fröhlich weiter. baut natürlich immer mehr schulden auf und zahlt dies aus meinem/unserem privatvermögen. kann ich das irgendwie rechtlich verhindern?
wie läuft das weiter? ich habe eine Wohnung, die ich von meiner Mutter geerbt habe als wir schon verheiratet waren, aber ich bin alleinig eingetragen im grundbuch.
die firma meines mannes hat keine zusätze wie gbr oder gmbh. Er hat den Mietvertrag für das Gastronomiegeschäft allein unterschrieben.
besteht eine möglichkeit dass ich den vertrag für das gastronomiegeschäft kündige obwohl ich nicht dafür unterschrieben habe??
gibt es da eine haftungsbeschränkung für „meine“ wohnung? oder insgesamt eine haftungsbeschränkung für das private vermögen?
vielen dank im voraus für hilfreiche antworten.
Gertrud
Am 25. Mai 2009 um 13:31 Uhr
Sehr geehrte RA Habe 2003 ein Bauvertrag unterschrieben,musste ihn aber wegen erheblicher Mängel kündigen. Klage mich seit 2003 mit der Hausbaufirma/seit 2006 mit den Insolvenzverwalter mit der Abrechnung herum.Bin jetzt in der 2. Instanz (dafür etwa 20000€ Gutachter und RA Kosten gehabt).Ich bin müde zu klagen geworden und frage mich alles aufzugeben.Der Bauvertrag ist von mir allein Unterschrieben das dazugehörige Grundstück gehört meiner lieben Ehefrau,bin von ihr Wirtschaftlich getrennt und selbständig mit einen Einkommen von ca.850€. Meine Frage wie bin ich Vollstreckbar! Vielen Dank Otto
Am 4. Juni 2009 um 23:03 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
Ich bin seit 7 Jahren mit meiner Frau verheiratet. Während dieser Zeit habe ich allein einige Kreditverträge unterschrieben um meine Berufliche Tätigkeit zu subventionieren. Daraus sind nun Altlasten von 25000€ entstanden. Meine Frau möchte nun auf eigenen Namen und Rechnung ein Haus erwerben wo sie ausschließlich im Grundbuch eingetragen wird. Ein Teil des Betrages erhält meine Frau von Ihrer Mutter zur Geburt unseres gemeinsamen Kindes mit der Bedingung das das Kind ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen bekommt. Ich werde ein Teil der übrigen Raten mit übernehmen. Was aber nicht vertraglich festgeschrieben wird. Nun meine Frage: Da die Schulden während unserer Ehe aufgelaufen sind und nicht genau zu definieren ist ob die Beträge der Firma zugeführt worden sind oder dem gemeinsamen Lebensunterhalt dienten, kann dann im Zuge einer Vollstreckung gegen mich, dass Haus Zwangsversteigert werden (Gütertrennung vereinbart) oder bleibt es unangetastet. Vielen Dank für Ihre Antwort und Danke für das interessante Forum, findet man selten….
Am 5. Juni 2009 um 08:33 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
nach 10 Jahren Ehe will mein Mann jetzt die Trennung und Scheidung. Er wohnt ab sofort nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung und hat das gemeinsame Auto mitgenommen. Ich habe ihn nun gebeten mir das Auto wenigstens jedes 2. Wochenende zur Verfügung zu stellen, damit auch ich dann weiterhin mobil bin (wir haben bisher die WoEn immer gemeinsam verbracht). Nun sagt er, ich habe keinen Anspruch auf das Auto, da er damit zur Arbeit fährt (wo er auch mit der Bahn hinfahren könnt) und am Wochenende das Auto braucht für Ausfahrten die er als Tauchlehrer leitet. Ist das so richtig? Er sagt das wär sein Nutzungsrecht um seinen Beruf und Nebenjob auszuüben.
Am 9. Juni 2009 um 15:10 Uhr
Hallo Herr Ra von der Wehl,
mein Freund und ich sind jetzt schon über 10 Jahre zusammen und ich würde gerne heiraten,da mein Freund selbstständig ist,ist er der Meinung das ich für den Fall es ginge der Firma schlecht mitzahlen muss.Er ist der Meinung das die Banken bei einem neuen Kreditvertrag verlangen das die Ehefrau mit unterschreibt.Ich selber habe mit der Firma nichts am Hut und verdiene mein eigenes Geld.
Danke für Ihre Antwort
Am 9. Juni 2009 um 16:04 Uhr
@ anita
Es ist nicht richtig, dass die Ehefrau automatisch für Schulden des Mannes haften muss. Auch kann keine Bank die Ehefrau zwingen einen Darlehensvertrag mit zu unterschreiben. Sie können zu einem Notar gehen und einen Ehevertrag aufsetzen lassen, der die beiderseitigen Interessen berücksichtigt. Dies kann – muss aber nicht – die Gütertrennung sein.
Am 10. Juni 2009 um 16:56 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl
Ein wegen Einbruchs beschädigtes Fenster wurde von der Versicherung im Voraus bezahlt. Diese Einzahlung ging auf das Konto meines Mannes. Die Auftragsbestätigung für die Fensterreparatur unterschrieb ich. Danach zog mein Mann aus der ehelichen Wohnung aus, die Rechnung ist eingetroffen, er weigert sich zu zahlen, weil er sagt, nicht unterschrieben zu haben. Er hat das gemeinsame Konto sperren lassen (ich war zeichnungsberechtigt) und ich habe kein eigenes Einkommen. Ein Scheidungstitel besteht noch nicht.
Ein großes Kompliment für Ihre hilfreiche Webseite und vielen Dank für eine Antwort!
Herzliche Grüße
Isabella
Am 10. Juni 2009 um 17:39 Uhr
@ isabella
verweisen Sie dem Rechnungsschreiber an Ihren Ehemann. Er möge diesem die Rechnung präsentieren. Wenn es sich um eine gemeinsame Immobilie oder eine gemeinsam gemietete Immobilie handelt, wird Ihr Mann mit seiner Argumentation wenig Erfolg haben.
Ansonsten wenden sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht und lassen – gegebenenfalls durch ein Eilverfahren – Unterhaltsansprüche geltend machen.
Am 15. Juni 2009 um 18:52 Uhr
Hallo Herr Ra von der Wehl
Scheidung meines Lebensgefährten 2008.
Kindesunterhalt wird für 1 Kind gezahlt,
Ehegattenunterhalt nicht.
Alle gemeinsam verursachten Schulden wurden von meinem LG übernommen. Die einzelnen Darlehen wurden zusammengefasst und in einem Darlehen gebündelt. Dadurch das mein LG die gesamten Schulden übernommen hat, wurde kein Unterhalt für die Exfrau gezahlt.
Jetzt hat die Exfrau wieder geheiratet und Unterhalt würde sie ja sowieso nicht mehr bekommen. Jetzt möchte mein LG die Hälfte der Schulden, die gemeinsam aufgenommen wurden und noch vorhanden sind (ist ja schon einiges abgezahlt) auf seine Exfrau umlegen lassen.
Ist dies möglich, bzw. hat dies Aussicht auf Erfolg?
Lieben Gruß
Angie
Am 16. Juni 2009 um 13:38 Uhr
@ angie
ob nach Entfallen des Unterhaltsanspruches nunmehr seitens des Unterhaltsschuldners die Ansprüche auf Gesamtschuldnerausgleich geltendgemacht werden können, hängt von der Einzelfallsituation ab.
Wenn durch die Schuldentilgung auf gemeinsame Schulden das Nettoeinkommen soweit gesunken ist, dass tatsächlich kein Unterhalt rechnerisch mehr geschuldet wird, kommt dies in Betracht.
Wenn allerdings die Eheleute eine Vereinbarung dahingehend getroffen haben, dass der Ehemann, der theoretisch Unterhalt schuldet statt des Unterhaltes die Schulden übernimmt und cent-genauer Berechnung vielleicht doch noch ein Unterhaltsanspruch der Ehefrau herausgekommen wäre, scheidet der spätere Gesamtschuldnerausgleich eher aus.
Etwas genaues kann aber nur ein mit der Sache beauftragter Fachanwalt für Familienrecht sagen, der alle Einzelheiten des Falles kennt.
Am 16. Juni 2009 um 15:44 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Mann und ich sind seit gut zwei Jahren getrennt lebend. Die Scheidung wird in den nächsten Tagen eingereicht, zum Glück haben wir auch einen Ehevertrag. Das einzige Problem ist, dass mein Mann vor gut 5 Jahren Geld benötigte und ich deshalb 1/3 seiner Immobilie (lebt dort zurzeit allein) für EUR 100,0 kaufte. EUR 20,0 bezahlte ich bar, EUR 80,0 habe ich als alleinige Darlehensnehmerin aufgenommen. Ich stehe auch mit einem 1/3-Anteil im Grundbuch. Nach der Trennung hat mein Mann die Rate übernommen, da er leider bis jetzt finanziell nicht die Möglichkeit hatte, mir meinem Anteil zurückzukaufen. Die Bank wollte ihn als Unternehmer auch nicht finanzieren. Im Mai konnte er jetzt das erste Mal die Rate nicht zahlen und ich denke, dass das nicht das letzte Mal gewesen ist. Was mich ärgert ist die Tatsache, dass er sein Geld für Luxusartikel (z.B. neues Motorrad, altes SL-Cabrio, Uhren) gern ausgibt, aber ansonsten nichts spart. Er will das Haus auch nicht verkaufen. Er fühlt sich sicher, da er weiß, dass ich genügend Eigenkapital besitze, das Darlehen weiter zu bedienen. Das ärgert mich maßlos, dass ich hier so ausgenutzt werde. Was kann ich tun? Kann ich ihn irgendwie unter Druck setzen? Wie komme ich aus der Sache raus? Haben Sie eine Idee?
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Kirsten.
Am 16. Juni 2009 um 17:24 Uhr
@ kirsten
spätestens nach Rechtskraft der Scheidung können sie als Miteigentümerin die Teilungsversteigerung des Hauses betreiben.
Wenn es sich bei dem Haus um die Ehewohnung handelte müsste geprüft werden, ob ihr Mann als Alleinnutzer an Sie eine Nutzungsentschädigung zahlen müsste.
Letztlich wäre zu prüfen, ob im Rahmen des Zugewinnausgleiches vorläufige Maßnahmen zu treffen wären.
Am 19. Juni 2009 um 12:55 Uhr
Ich habe für einen Bekannten ein Darlehn aufgenommen und seine Verpflichtungen darüber bezahlt.Schriftliches wurde nicht gemacht.es gibt zwar emails,aber das wars schon. Auf Schreiben antwortet er nicht ,da er auch in nder alten Anschrift bein seinem vater nicht mehr gemeldet ist.Es ist eine große Summe..was kann ich un?Ich habe auch gehört,dass er gesagt hätte, ein Teil hä ich ihm erlassen und einen Teil unter Zeugen zurückgegeben,das stimt jedoch nicht..
Lara
Am 23. Juni 2009 um 10:50 Uhr
Ehe wurde vor 1o Jahren geschieden. Es wurde ein sogenannter Scheidungsfolgevertag geschlossen. Sie bezieht keinen Unterhalt. Die Kinder leben bei mir. Meine Ex hat vor 2 Jahren wieder geheiratet. Muss sie als Mutter den Kindern Unterhalt zahlen? Bis jetzt war sie finanziell angeblich nicht in der Lage,bzw. hat nur 1/2 Tage gearbeitet, aber wie sieht es jetzt als verheiratete Frau aus? Kann man sie zwingen Ganztags zu arbeiten?
Am 23. Juni 2009 um 16:58 Uhr
@ christian
es wäre wenig seriös Ihnen hier einen abschließenden Rat zu geben. Für die Beurteilung Ihrer Situation wäre eine Gesamtschau auf Vergangenheit und Aktualität notwendig. Dies kann nur ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht.
Am 25. Juni 2009 um 15:18 Uhr
Werter Herr Rechtsanwalt
Meine Frau und ich leben seit kurzem getrennt.Sie hat sich ein neues Konto eröffnet und fängt bei null an.mir hat sie das überzogene Girokonto überlassen.Ich bin zwar Kontoinhaber aber sie hatte eine Vollmacht darüber.Mehrmals mußte ich einen Kredit aufnehmen um das Girokonto auszugleichen.Nun meint sie das sie dafür nicht haftbar gemacht werden kann.Sowohl für das überzogene Girokonto als auch für den Kredit den ich dummerweise auch noch alleine Unterschrieben hab.
wie ist die rechtslage dort?
Am 25. Juni 2009 um 16:02 Uhr
@ jens
wenn Sie nachweisen können, was allerdings in Einzelfällen sehr schwierig ist, dass Ihre Frau in gleicher Weise für die Kontoüberziehung verantwortlich ist, da sich dies aus den einzelnen Überweisungen der Beträge ergibt, könnten sie im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleichs etwas gegen ihre Frau geltend machen. Einfacher ist es dann, wenn dies das einzige Konto der Eheleute war. Wenn allerdings die Ehefrau ein eigenes Konto hatte, wird es schwer.
Am 11. Juli 2009 um 13:43 Uhr
Hallo,
ich habe eine Frage. Mein Freund lebt in Trennung. Seine Ex-Frau hatte vor der Ehe MInus auf Ihrem Konto. Um bei einer anderen Bank ein Konto zu eröffnen, musste Sie einen Kredit aufnehmen, um das alte Konto auszugleichen. Kreditaufnahme erfolgte erst in der Ehe, wurde von Ihr allein unterschrieben. Jetzt möchte Sie über IHre Rechtsanwältin, ausstehende Zahlungen seit der Trennung im April 2008 und ab Juli 2009 Übernahme der Hälfte des Kredites. Es wurde wahrscheinlich eine Summer von 10,000 Euro aufgenommen. Was mit dem ganzen restlichen Geld passiert ist, weiß mein Freund nicht. Muss er dafür haften ??? Kann man Ihn zur Zahlung zwingen??? Er wollte diesen Kredit gar nicht aufnehmen.
Am 13. Juli 2009 um 10:37 Uhr
@ katja
mit aller Vorsicht, da ich den Sachverhalt nicht abschließend beurteilen kann, würde ich aber raten, freiwillig sich nicht an dem Darlehen zu beteiligen.
Am 13. Juli 2009 um 14:00 Uhr
Hallo
Eine frage ich bin in der Privatinsolvenz,kann ich ein girokonto auf meine ehefrau laufen lassen und ich
als befügungsmächtigt währe
so das mein gehalt und ausgaben von diesem konto
ginge
muss ich da was beachten ?
mfg
Am 8. August 2009 um 10:31 Uhr
ich habe zusammen mit meinem ehemann einen kredit von 20000 euro aufgenommen. beide haben für den anderen gebürgt. jetzt habe ich mich von ihm getrennt. er hat noch andere schulden gemacht auf unser gemeinsames konto vondem ich nichts wusste.dazu hat er noch eigene altschulden auf seinen namen und nur mit seiner unterschrift.
wir sind beide arbeiten. er verdient weniger.
meine frage: für den 20000 euro kredit haften wir ja beide. nur was wenn er sagt er ist zahlungsunfähig weil er zuwenig verdient und noch andere schulden hat? muss ich dann für den gesamten betrag gerade stehen ? ich muss dazu sagen das er spielsüchtig ist und den großteil des geldes hinter meinem rücken für seine sucht verwendete ohne das ich davon wusste das er süchtig ist.
das zweite sind die schulden die er auf dem gemeinsamen konto verursacht hat . ebenfalls ohne mein wissen.
gibt es eine möglichkeit wenn seine spielsucht mit gutachten belegt ist das ich was alle schulden angeht die ohne mein wissen verursacht wurden nicht voll tragen muss ?
Am 10. August 2009 um 12:19 Uhr
@ karin
wenn ein Darlehensvertrag von 2 Schuldnern abgeschlossen wurde, kann der Gläubiger sich aussuchen, welchen der Schuldner er auf Zahlung des Gesamtbetrages in Anspruch nimmt. Aus diesem Grunde werden sie für das Darlehen von 20.000 € voll haften müssen.
Gleiches gilt im Prinzip für die Schulden auf dem gemeinsamen Konto. Die kontoführende Bank wird nicht interessieren, wer die Gelder abgehoben hat. Intern gilt natürlich, dass Sie für die Beträge, die sie an die Gläubiger zahlen, den Anspruch auf Gesamtschuldner Ausgleich haben. Ihr Mann würde ihnen also die Hälfte dieser Beträge schulden. Ob diese Gelder allerdings bei ihrem Mann durchsetzbar sind, ist eine andere Problematik.
Am 11. August 2009 um 14:11 Uhr
Guten Tag,
wenn eine Frau eine fiktive Eheschließung anstrebt und mich auch darum bietet, welche „Gefahr“ besteht dann für mich, wenn ich mich nach einiger Zeit von ihr scheiden lassen werde. Kann man dies mit einem Ehevertrag umgehen? Ich will keine Unterhaltszahlungen oder Sonstiges nach der Trennung leisten.
Vielen Dank im Voraus!
Am 11. August 2009 um 16:36 Uhr
@ andre
ich rate von einer Scheinehe ganz dringend ab und werde auch keine Ratschläge geben, wie dies ehevertraglich zu gestalten wäre, zumal auch dieser Vertrag dann unwirksam wäre.
Am 15. August 2009 um 16:48 Uhr
sehr geehrter herr von der wehl
ich habe ein ziemlich großes problem was mich persönlich auch sehr ärgert. mein mann hat im juni 06 eine frau geheiratet und hat sich von ihr nach 90 tagen wieder getrennt . nun haben sie in der kurzen ehezeit eine gemeinsamen mietvertrag unterschrieben. mein mann wollte den alleine kündigen aber der vermieter läßt ihn nicht aus dem mietvertrag raus weil mein mann damals das sichere einkommnen hatte. nun muss er für die wohnung seit einem jahr aufkommen und zudem auch für alle anderen kosten. da seine ex-frau [seit 08] geschieden nur hartz IV bekommt musste er in den letzten monaten schon oft für miete und heizkosten aufkommen . wie uns jetzt bekannt wurde ist seine ex-frau unter anderen namen in eine neue wohnung gezogen. somit wird keine miete mehr für die geinsame wohnung bezahlt. wie kommt mein mann aus dem mietvertrag und was können wir rechtlich machen um aus dieser sache raus zu kommen. wir sind jetzt seit mai 09 verheiratet und trotzdem kommt er nicht aus diesn mietvertrag. vielleicht können sie uns einen guten rat geben und uns vielleicht einen anwalt auf diesen fachgebiet empfehlen. ich bedanke mich im vorraus für ihre mühe. mfg
Am 17. August 2009 um 14:47 Uhr
@ sunny
zunächst wäre zu klären, ob die Wohnung tatsächlich leer und geräumt ist. Sollte dies der Fall sein, kann dem Vermieter die leere Wohnung und zur Weitervermietung angeboten werden. Sodann sollte Ihr Mann seine Ex Frau (anwaltlich) anschreiben und verlangen, dass sie gemeinsam mit ihm die Wohnung kündigt. Er sollte ihr gleichzeitig Schadensersatzansprüche androhen, falls dies nicht geschieht.
Am 28. August 2009 um 09:05 Uhr
Sehr geehrter RA Herr v.d.Wehl
Mein Lebenspartner und ich leben gemeinsam in einem Haus.Beide befinden wir uns im Scheidungsverfahren.
Mein Partner ist Schweizer Bürger und Grenzgänger(Arbeitsplatz).Im Zuge der letzten Ehe bekam er die Bewilligung zum Aufenthalt in D.
Er zahlt seit Jahren ordentlich seine Abgaben in CH und D,es gab deshalb nie Ärger.
Frage:Kann es nun sein,daß er bei Vollzug der Scheidung seine Aufenthaltsbewilligung in D verliert?
Wenn ja,welchen Weg gibt es,dies zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Grisu
Am 28. August 2009 um 14:56 Uhr
@ grisu
Dies ist eine Frage, die mit dem Familienrecht nichts zu tun hat. Zu dem Recht über den Aufenthalt in Deutschland und in der Schweiz kann ich nichts sagen. Ich würde bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen.
Am 2. September 2009 um 09:06 Uhr
Werter Herr RA von der Wehl,
mich beschäftigt ein „kleines“ Problem:
Heirat 2003
Hausbau 2004 (beide im Grundbuch und als Gesamtschuldner)
Trennung 07/2007 (Ehefrau bewohnte das gemeinsame Haus weiter um es für das nicht gemeinsame Kind zu erhalten)
Die Raten wurden von ihr seitdem mehr oder weniger regelmäßig gezahlt (von 24 Raten a 760 € wurden 6x nicht gezahlt).
Im Oktober 2007 wurde ein gemeinsamer Kredit genommen ( teils zur Kontendeckung,teils ist das Geld ins Haus geflossen).
Scheidung war im Juli 2009.
Zum 01.09.2009 ist sie ausgezogen.
Nun meine Fragen:
Gegenüber der Bank sind wir beide für die Kredite haftbar.
Wogegen es momentan so aussieht, die Bank hält sich an mich.
Kann ich von meiner Ex die hälftigen Raten einfordern bzw. einklagen ?
Da die Ex im Oktober 2008 noch nen Kredit aufgenommen hat (sie ist alleiniger Nutznießer)
ließ sie schon die Privatinsolvenz anklingen.
Ist dies so einfach möglich ?
Sie ist voll berufstätig … unterhält aber mit ihrem Gehalt noch drei weitere Personen.
(Tochter aus 1.Ehe ; deren LG und ihr eigener LG)
Gruß
sunshine
Am 2. September 2009 um 14:36 Uhr
@ sunshine
Wenn einer der Gesamtschuldner Leistungen auf den Darlehensvertrag erbringt, kann er die Hälfte davon als Gesamtschuldnerausgleich von dem anderen verlangen. Insofern können Sie Ihre Frau dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Beträge an die Bank zahlen. Sollten hier Beträge aufgelaufen sein und Ihre Frau Insolvenz anmelden, wären die bis dahin angefallenen Beträge zur Insolvenztabelle anzumelden.
Am 2. September 2009 um 18:54 Uhr
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Gruß
sunshine
Am 3. September 2009 um 12:38 Uhr
Weerter Herr RA von der Wehl,
kurz nach der geburt des 2ten kindes,habe ich, zusammen mit meinen damaligen exmann, ein kredit,aufgenommen.
ich als 2ter kreditnehmer.
dieser kredit diente dazu,den auto-kredit meines damaligen mannes und einiger privaten investitionen,zu befriedigen.
ich war damals schon nicht einverstanden und habe notgedrungen,als 2ter kreditnehmer, unterschrieben,weil meinem damaligen mann,das wasser bis zum halse stand.
seit einigen jahren bin ich geschieden und betreue unsere 3 kinder,bin alleinerziehend und bekomme leistungen nach dem SGB II.damals hatte ich auch kein einkommen,war halt hausfrau.
die bank hat ihre forderungen an ein inkasso unternehmen abgetreten.
ich habe ein paar fragen dazu und würde mich sehr freuen wenn sie mir -diese- beantworten könnten:
1. darf in so einem falle überhaupt „eine bank“ eine frau „mitunterschreiben“ lassen,wenn die bank schon im vorfeld weiss,das im fall der fälle,die frau „nicht“ bezahlen kann?
2.das inkasso unternehmen hat mit meinem geschiedenem mann einen „vergleich“ ausgearbeitet. wenn dieser erfolgt ist,muss ich dann auch noch zahlen oder ist der kredit „bedient“ worden und somit „fertig“,wenn mein geschiedener mann bezahlt hat?
kurz dazu:
KV i.H. 24 000€
vergleichsangebot an meinen gesch. mann i.H. von 14 000€-zahlbar in ingesammt 4 jahren.
3.wie komme ich am besten raus?
wäre toll wenn sie ein urteil „parat“ hätten.
grüsse sie und im vorfeld schon einmal herzlichen dank
Am 3. September 2009 um 17:40 Uhr
@ bommeli
es gibt eine unübersehbare Anzahl von Urteilen, die sich mit einer Mitverpflichtung einer im Prinzip vermögenslosen Ehefrau beschäftigen.
In der Regel ist diese Mitverpflichtung unwirksam.
Im Moment sind Sie ohnehin in keiner Weise leistungsfähig, so dass sich eine Vollstreckung erübrigen würde. Alternativ können Sie überlegen, eine private Insolvenz zu beantragen. Das Vergleichsangebot betrifft Sie nur dann, wenn Sie ausdrücklich darin einbezogen werden.
Am 4. September 2009 um 11:50 Uhr
Weerter Herr RA von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Antwort und ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und erholsames WE !
Gruss
Am 7. September 2009 um 13:31 Uhr
Guten Tag Herr RA von der wehl,
ich hätte eine Frage bezüglich bei einer Scheidung erfolgenden Zugewinnausgleich.
Ehefrau möchte sich Scheiden lassen. Grund dafür ist eine Spielsucht des Ehemann.
So der süchtige Ehepartner verzockt sein ganzes monatliches Gehalt und häuft dadurch Schulden an, da er private Verpflichtungen nicht mehr begleichen kann.
Beide Ehepartner sind OHNE eigenes Vermögen in die ehe gestartet.
Ehemann hat natürlich zum ende der Ehe Schulden also ein Vermögen demnach von 0,00 Euro
Ehefrau hingegen sparte ein Großteil ihres Gehaltes und hat nun sagen wir 10000,00 Euro.
Müsste sie dies nun mit Ihren Ehemann teilen der er „sein“ ganzes Gehalt verzockt hat und somit ja kein Zugewinn erwirtschaften konnte…?
ich weiss nicht ob dies wichtig wäre deswegen füge ich es an… noch zur ergänzung… beide haben ein gemeinsames haus was mit einen Darlehn auf beide belastet ist. Ehemann hat sporadisch „kostgeld“ an seine ehefrau gezahlt. diese hat das geld für lebensmitteleinkäufe genutzt sowie für kleinere gemeinsame anschaffungen.
———————————————
eine weiter Problematik ergibt sich noch Ehefrau gibt (leiht) Ehemann Geld zu Gründung einer GmbH… es gibt keinen Vertrag für was das Geld geflossen ist auch nicht wann dies zurückzuzahlen ist (Ehefrau wusste bist dahin noch nicht von dem Problem ihres Ehemannes). Muss nun die Ehefrau das Geld einklagen bzw. wie sehen den da die erfolgsausichten aus ohne Vertrag?!
Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und hoffe sie können mir da weiter helfen
Am 7. September 2009 um 15:28 Uhr
Frage zum Umgangsrecht
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
wir sind umgangsberechtigt und alle zwei Wochen holen wir die Kinder meines Lebensgefährten (7 und 9 Jahre) zu uns. Die Mutter stellt sich nun auf den Standpunkt, dass wir für die Kleidung der Kinder zu sorgen haben, ihr ist das Packen und Waschen zu viel Mühe. Waschzeug, Hausschuhe, Schlafanzüge etc. haben wir schon immer vorgehalten, nur geht die Anschaffung von Kleidern m.E. zu weit, Stichworte: Wachstum, Jahreszeiten etc. Viel ist hin und her geschrieben worden, es gibt kein Einsehen ihrerseits.
Welches Vorgehen ist sinnvoll ohne die Kinder weiter unter diesen Machtspielchen leiden zu lassen? Es ist durchaus eng bei uns, weil wir seit zwei Jahren eine Praxis aufbauen und trotzdem Unterhalt etc. weiterzahlen wie vorher.
Am 7. September 2009 um 15:31 Uhr
@ aethra
wenn tatsächlich nur die Ehefrau zum Stichtag ein Endvermögen hat, müsste sie theoretisch 1/2 davon abgeben. Hilfe könnte Ihnen § 1381 II BGB bieten, wonach der hälftige Zugewinnausgleich nicht geschuldet wird, wenn es nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. Grob unbillig ist es immer dann, wenn der eigentliche Ausgleichsberechtigte z.B. längere Zeit hindurch die wirtschaftlichen Verpflichtungen, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben, schuldhaft nicht erfüllt hat. Ein Beispiel wäre, wenn der Ehemann sein komplettes Gehalt für sich allein verbraucht/verzockt und es der Ehefrau überlässt, die Familie mit ihrem Geld zu versorgen. Ein solcher Ehemann kann nicht am Ende der Ehe verlangen, von den Spargroschen der Ehefrau die Hälfte ab zu bekommen.
Vor allem kann der Ehemann aber nur etwas bekommen, wenn von dem Vermögen der Ehefrau zum Stichtag auch noch etwas vorhanden ist. Mehr kann ich dazu nicht ausführen.
Die Problematik des Darlehens zur Gründung einer GmbH ist schwer zu beurteilen. Wenn keine vertraglichen Grundlagen vorliegen, wird es möglicherweise sehr schwer dieses Geld zurück zu bekommen.
Am 7. September 2009 um 16:05 Uhr
@ juli
Für die Bekleidung der Kinder ist die betreuende Mutter verantwortlich. Dafür erhält sie Unterhalt. Die Kindesmutter kann rechtlich nicht verlangen, dass der Vater die Kinder auch noch weiter eingekleidet.
Am 7. September 2009 um 21:00 Uhr
Hallo Ich habe mal ne Frage:
Mein Mann hat sich im Februar von mir getrennt und ist auch aus der gemeinsamen WHg ausgezogen. Der Mietvertrag läuft nur auf ihn. Nun habe ich erfahren das mein NochEhemann Mietschulden gemacht hat und er wollte die in Raten bei den Vermietern abbezahlen, was er bis heute nicht gemacht hat. Die Vermieter wollen ihn nochmal anschreiben wenn er dann nicht reagiert wollen sie das Mahnverfahren einleiten. Jetzt haben sie zu mir gesagt wenn er dann immer noch nicht zahlt würde alles auf mich zurückfallen und ich müsste dann die Mietschulden bezahlen die er verursacht hat. Meine Frage ist nun: Stimmt das denn ich habe ja den Mietvertrag damals nicht mitunterschrieben und stehe auf dem Mietvertrag auch nicht mit drauf.
Am 8. September 2009 um 12:28 Uhr
Frage: Ein Auto wurde mit Kredit (vom Autohaus) finanziert.Dieser Kredit wurde vom Partner unterschrieben und Partnerin als Bürge eingesetzt. Raten konnten nicht mehr bezahlt werden.
Dieser Kredit wurde also von Bank abgelöst ( dieser Kredit vom Partner alleine unterschrieben) und später nochmals aufgestockt, weil man auch durch diese Raten ins Minus geraten ist.
Zählt das unter § 1357 obwohl diese Verschuldung letztendlich durch ein Auto entstanden ist?( Auto zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig.)
Am 8. September 2009 um 14:16 Uhr
@ denise
lesen Sie bitte hier
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/0927/immobilien/0045/index.html
Am 8. September 2009 um 14:33 Uhr
Danke schön
ja also verstehe ich das richtig das ich nicht wegen den Mietschulden die mein Mann verursacht hat belangt werden kann da ich ja den Mietvertrag nicht mit unterschrieben habe?
LG DENISE
Am 8. September 2009 um 14:41 Uhr
@ denise
ja, verstehen Sie richtig.
Am 8. September 2009 um 15:24 Uhr
@ marlies
ein Fall des § 1357 BGB liegt hier nicht vor. Eine andere, recht spannende Frage, ist, ob durch die Ursprungsverpflichtung der Ehefrau als Bürgin, sie später für das Anschlussdarlehen, welches der Ehemann nur allein aufgenommen hat, mithaften müsste.
Ich sehe das nicht so.
Am 9. September 2009 um 14:07 Uhr
DANKE , für die schnelle Antwort.
Das hatte ich auch schon vermutet, das es sein kann, das man aufgrund der ersten Unterschrift als Bürge beim Autohaus, mich für die folgenden Kredite mithaften lassen könnte. Die Frage ist , wie soll ich das mit ALG 2 machen?
Liebe Grüße , Marlies
Am 9. September 2009 um 18:48 Uhr
Meine Frau und ich haben einen gemeinsamen Kredit aufgenommen für den beide unterschrieben haben.Wir mussten diesen aber nachfinanzieren zwecks Dispoausgleich.Meine Frau konnte den neuen Vertrag nicht mit unterschreiben da sie diverse Negativeinträge(Schufa)hatte.Somit habe ich den Kredit alleine unterschrieben.Haftet meine Frau im Scheidungsfall trotzdem mit?
Am 10. September 2009 um 09:59 Uhr
@ raymond
die Frage kann ich so nicht beantworten. Grundsätzlich haftet nur derjenige aus einem Darlehensvertrag, der diesen unterschrieben hat, wobei es hier für sicherlich Ausnahmen in Einzelfällen gibt.
Die ganz große Frage in diesen Fällen ist allerdings immer, hat der andere überhaupt Geld um mitzuhaften. Wenn nicht, ist die rein juristische Frage, ob er theoretisch haften müsste, praktisch uninteressant.
Am 10. September 2009 um 18:41 Uhr
Ja , meine Frau verdient selbst Geld und könnte sich an der Tilgung beteiligen.
Am 12. September 2009 um 16:24 Uhr
Hallo, meine Frau trennt sich von mir. Wir wollen uns aber nicht scheiden lassen, sondern getrennt leben. Wir haben 3 Kinder, sind seit 3 Jahren verheiratet.
Ich habe das Auto, welches meine Frau nutzt in unserer Ehe geleast. Ich selbst brauchte kein eigenens Auto, da ich einen Dienstwagen fuhr. Den habe ich allerdings nicht mehr. Das geleaste Auto läuft ausschließlich auf meinen Namen: Vertrag, Haltereintrag, Versicherung und wird auch von mir allein bezahlt (getrennte Konten). Jetzt möchte ich das Fahrzeug nutzen aber sie erhebt Anspruch darauf. Sie bräuchte es wegen der Kinder und der Arbeit. 2 der Kinder besuchen einen 5 Gehminuten entfernten Kindergarten. 1 Kind besucht ein Gymnasium in der Stadt, fährt mit dem Bus. Arbeitsstelle meiner Frau in der Stadt mit dem Bus oder Fahrrad zu erreichen
Hat sie ein Recht auf das Auto?
2. Frage: Wir streiten darüber wer, wann die Kinder bekommt, möchte sie nämlich nicht nur so wie von ihr vorgeschlagen alle 14 Tage am Wochenende. Welche Rechte habe ich?
3. Frage: Wie sieht es mit der Teilung des Hausrates aus, speziell mit den Dingen die ich in die Ehe eingebracht habe?
Und 4. Frage: Habe ich Anspruch auf ausschließlich von mir bezahlte Dinge wie z.B. Einbau einer hochwertigen Heizanlage? Sie bleibt ja im Haus wohnen…
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Am 12. September 2009 um 16:32 Uhr
Sorry, hab grad festgestellt, das ich mit den meisten meiner Fragen ausversehen im falschen Forum gelandet bin…
Könnte ich bitte trotzdem ein paar Antworten bekommen?
Vielen Dank
Am 14. September 2009 um 11:36 Uhr
Hallo,ich hätte da ein Problem und bitte einen hier anwesenden Rechtsanwalt um Rat.
Meine damalige Ehefrau bestellte während unseres Trennungsjahres bei einen Warenhaus Möbel für Ihre neue Wohnung.Diese Möbel hat sie dann aber nicht bezahlt.Nun bekam ich,zwei Jahre später,wir sind bereits geschieden einen Mahnbescheid vom Gericht als Gesamtschuldner für die unbezahlten Möbel.Ich wusste nicht einmal zu diesem Zeitpunkt,dass meine Exfrau diese Möbel bestellt hatte…auch habe ich keinen Vertrag mit dem Warenhaus.Ich habe dem Mahnbescheid bereits wiedersprochen,da ich mich im Recht sehe.Denn da wir zum Zeitpunkt der Bestellung der Möbel nicht mehr unter einem Dach lebten,sondern jeder seiner Wege ging. Bin ich trotzdem haftbar zu machen ? Ich würde mich freuen,wenn Sie mir da weiterhelfen könnten.
gruß
Marco
Am 14. September 2009 um 14:32 Uhr
@ marco
Ich denke nicht, dass Sie für diesen Möbelkauf haften müssen. Wenn es keine Unterschrift gibt, haften Eheleute nur beidseitig im Rahmen der Schlüsselgewalt, und dazu gehört ein Möbelkauf in der Regel nicht.
Am 14. September 2009 um 14:58 Uhr
@ andreas
ich kann ein solches Bündel von Fragen bei meiner knappen Zeit nicht umfassend beantworten. Sie werden ohnehin nicht umhinkommen, die Beratung eines Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen und sollten damit nicht zulange warten.
Am 14. September 2009 um 15:30 Uhr
Ich habe eine Frage:
Ich bin in der Ausbildung zur Physiotherapeutin. Ich finanziere diese Ausbildung selbst mit 350 euro im Monat. Ich habe vorher 4 Semester Medizin studiert. Laut Amt stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und Hartz 4 bekomme ich auch nicht … die sagten das ich einFall für das Arbeitsamt bin.
Frage: Steht mir wirklich kein Hartz 4 zu? Ich bin nicht mal Rentenversichert, da ich mir das nicht leisten kann. Krankenversicherung zahle ich auch selbst.
Steht mir keinerlei staatliche Hilfe zu, außer diesem Bildungskredit, den ich momentan bekomme ( 300 euro monatlich) ? Von was soll ich mein Leben bestreiten, in meiner Ausbildung ? Meine Eltern können auch nicht für mich aufkomen. Sie leben im Ausland.
Am 14. September 2009 um 17:11 Uhr
@ iwona
die Hartz 4 Problematik betrifft das Sozialrecht. Ich würde vorschlagen, ein entsprechendes Forum zu befragen. Ich bin ihr nicht kompetent.
Am 16. September 2009 um 10:20 Uhr
@ RA Thomas von der Wehl
Ich danke ihnen rechtherzlich für ihre schnelle Antwort…
Mit freundlichen Grüßen
Marco.T
Am 22. September 2009 um 15:53 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
mein Ehemann hat sich in seiner Selbständigkeit hoch verschuldet. Ich selber bin auch selbständig und er hat auch meine Firma verschuldet. Da eigentlich er die Firma leitet und ich nur auf dem Papier Inhaber bin. Unsere Bank weiß das auch. Dazu kommt noch ein gemeinsames Haus, was wir vor unserer Ehe gekauft haben und uns beiden zur Hälfte gehört. Diese Dahrlehensverträge habe ich auch mit unterschrieben. Im Klartext hat er meine Firma ruiniert und es kommen auch keine Einkünfte mehr darüber rein. Was bleibt sind noch viele offene Rechnungen ans Finanzamt usw.. Meine Frage ist es, komme ich bei einer Trennung für die Schulden meiner Firma alleine auf? Obwohl ich diese nachweislich nicht selber verschuldet habe? Ich bedanke mich schon mal für die Antwort.
Am 22. September 2009 um 18:11 Uhr
@ fritzi
für die Schulden, die im eigenen Namen gemacht wurden, muss der Schuldner in der Regel aufkommen. Inwieweit hier besondere Verhältnisse vorliegen, kann ich nicht beurteilen. Dies müsste einen mit der Sache direkt beauftragter Anwalt prüfen.
Am 25. September 2009 um 18:19 Uhr
Folgender Fall:
Ein Ehepaar trennt sich, kann sich aber in allen materiellen Fragen nicht einigen. Es besteht gesetzliches Güterrecht.
Vor Gericht kommt es zu einem Vergleich, dass das gemeinsame Haus verkauft wird und beide Parteien baldmöglichst ausziehen. Die Ehefrau zieht nicht aus und widersetzt sich in der Folge auch dem Verkauf. Der Ehemann beantragt daraufhin die Teilungsversteigerung. Hier erwirbt die Ehefrau das Haus für 200.000 EUR, wovon 25.000 EUR bar eingezahlt werden (nach eigener Aussage überwiegend mit geliehenem Geld) und 175.000 EUR von einer Bank finanziert werden.
Darüber hinaus haben die Eheleute noch gemeinsames Bar- und Wertpapiervermögen in Höhe von rd. 40.000 EUR sowie den Übererlös aus der Versteigerung in Höhe von 160.000 EUR. Über den Zugewinnausgleich ist noch nicht entschieden. Die Ehefrau hat daran also einen Anteil von 100.000 EUR.
Die Ehe ist noch nicht rechtskräftig geschieden.
Frage:
1) Wäre für die Darlehensgewährung an die Ehefrau die Zustimmung des Ehemannes notwendig gewesen?
2) Der Ehemann war bei der Teilungsversteigerung anwaltlich vertreten. Hätte der Anwalt beantragen müssen, dass das Gebot der Ehefrau in der Versteigerung nicht zugelassen wird? (Statt dessen hat er den Zuschlag für die Ehefrau beantragt).
3) Wenn 1) und 2 ) = Nein. Kann der Ehemann sich mit der Begründung, dass sein Zugewinnausgleichsanspruch gefährdet ist, bis zur Klärung gegen das Begehren der Ehefrau nach Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wehren?
Am 28. September 2009 um 12:51 Uhr
@ karl
Diese Fragen sind zu konkret auf den Einzelfall bezogen und zu heikel, als dass ich hier eine Antwort geben könnte. Dies wäre anwaltlich fahrlässig.
Am 30. September 2009 um 17:01 Uhr
na dann hoffe ich mal das sie mir auch helfen können. ich bin auch am verzweifeln….habe damals mit meinem exmann einen kredit aufgenommen, er war berufstätig und ich habe lediglich vorrübergehend auf 300 mark basis gearbeitet, musste den vertrag bei der bank aber mit unterschreiben(um schulden die mein exmann schon vor der ehe hatte und gemeinsame anschaffungen abzulösen). nun habe ich, nachdem ich 2005 aufgefordert wurde den gesamtbetrag von heute 30000 euro sofort überweisen sollte, eidestattliche versicherung abgegeben. nun schreibt mich die bank seit nun her fast 5 jahren wieder an und verlangt von mir den oben genannten betrag. muss aber noch erwähnen das ich bei scheidung auf ehegattenunterhalt verzichtet habe weil mein exmann die schulden allein abtragen sollte (in briefen von rechtsanwälten niedergeschrieben) und bekam von da ab auch nicht den sollbetrag an unterhalt für unseren gemeinsamen sohn. bin ich überhaupt verpflichtet den kredit mit oder ganz zu bezahlen?….ich hatte damals kein ausreichendes einkommen, hätte ich überhaupt unterschreiben dürfen? auf jeden fall scheint mein exmann nicht zu zahlen, weil die bank nun wieder an mich herantritt und auch wieder mit vollstreckungsmaßnahmen droht. ich lebe allein, beziehe arbeitslosengeld II und arbeite mom im ramen eines 1 € jobs, 20 stunden die woche (aus gesundheitlichen gründen bin ich nicht in der lage mehr zu arbeiten). ich hoffe auf schnelle antwort und verbleibe mfg sunny
Am 2. Oktober 2009 um 13:01 Uhr
@ sunny
nach Ihren Schilderungen ist davon auszugehen, dass die Mitverpflichtung in dem Darlehensvertrag unwirksam ist. Sie sollten einen Rechtsanwalt aufsuchte und der Bank die Rechtslage mitteilen lassen.
Am 2. Oktober 2009 um 22:39 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bedanke mich recht herzlich für Ihre schnelle Antwort. Ich werde Ihren Rat befolgen und die Sachlage mit meiner Rechtsanwältin durchgehen….
….mfg sunny
Am 8. Oktober 2009 um 12:48 Uhr
hallo ….
ich habe da mal eine frage : ich habe mich in dez 08 von mein mann getrennt , es bestehen auch schulden …. es gibt aber keine gütertrennungvereinbarung , wie sieht das mit den schulden aus ??? wie werde ich haftbar gemacht , wer trägt die schulden ??? ich weiss das er vor der ehe einige schulden gemacht hat , aber wir haben auch welche während der ehe gemacht , komme ich für alle schulde mit auf ????
Am 8. Oktober 2009 um 17:08 Uhr
hallo, ich habe ein großes problem und zwar:
bin mit einem nicht deutschen bürger (ein afrikaner) verheiratet gewesen und demzufolge auch bei der bank für ihm gebürgert. unsere ehe dauerte immerhin 12 jahre, in der zeit hat auch mein exmann seine deutsche staatsbürgerschaftt bekommen. bei der scheidung ist rausgekommen, dass mein ex-mann viele schulden gemacht hat, wovon ich wirklich nicht gewusst habe und habe keine ahnung wo das ganze geld (und es handelt sich um eine sehr große summe) abgeblieben ist. denn wir haben kein haus, kein auto, keinen urlaub gemacht. jetzt hat er die privat insolvenz angemeldet und somit bekomme ich seit monaten diese schreckliche briefe mit forderungen, etc… ich bin schon bei einem schulden berater gewesen und er rät mir auch eine privat insolvenz zu beantragen, da ich einfach nicht in der lage bin – seine schulden zu bezahlen. ich weiß – ich bin dumm und naiv und viele von euch werden den kopf schütteln und sich fragen: „wie bescheuert muss man sein!“ aber ich bin jetzt in der situation und bin für jede hilfe in form einer information dankbar. habe gelesen, dass wenn ich bei der bank nichts unterschrieben habe, muss ich gar nicht dafür haften!!!!! ist das auch der fall, wenn ich vor 12 jahren bei selben bank für meinen ex-mann gebürgert habe. bitte hilft mir mit einem guten ratschlag.
lena
Am 8. Oktober 2009 um 17:17 Uhr
Lieber H. von der Wehl,
Haftet der Ehepartner für Bafög-Rückzahlungsansprüche aus der Ehe und für Studienkredite? Oder haftet nur derjenige, der das Bafög bezogen bzw. den Studienkredit aufgenommen hat für die Rückzahlung im Falle einer Scheidung?
Vielen Dank für ihre Zeit und für diesen Blog
Liebe Grüße, Miri
Am 12. Oktober 2009 um 15:37 Uhr
@ lena
ich kann anhand der kurze Schilderung nicht beurteilen, ob die Mitverpflichtung der Ehefrau wirksam oder nichtig ist. Es gibt hier umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis. Grundsätzlich haftet eine Ehefrau für die Schulden des Ehemannes nicht, es sei denn sie hat die entsprechenden Verträge mit unterschrieben.
Am 12. Oktober 2009 um 15:37 Uhr
@ miri
Für den geschilderten Darlehen haftet nur derjenige, der diese Darlehen in Anspruch genommen hat. Es sei denn, dass der andere Ehepartner die Darlehensverträge ausdrücklich mitunterschrieben hat.
Am 12. Oktober 2009 um 15:38 Uhr
@ katja
auch hier gilt der Grundsatz, dass der andere Ehepartner nur für die diejenigen Schulden haftet, deren zu Grunde liegende Verträge er mitunterzeichnet hat.
Am 21. Oktober 2009 um 21:27 Uhr
Hallo RA von der Wehl,
meine Schwiegermutter hat folgendes Problem. Ihr Ehemann sitzt seit einiger Zeit in Untersuchungshaft und hat kurz davor noch ein neues Auto gekauft.Da sie aber arbeitslos ist und er von seiner Firma entlassen wurde und einsitzt und in naher Zukunft auch noch lange sitzen wird könne die Raten nicht mehr aufgebracht werden. Meine Frage ist ganz einfach, kann bzw. muss meine Schwiegernutter für die Verbindlichkeiten aufkommen? Sie ist nicht im Mietvertrag erwähnt oder wollte das Auto haben.
MfG Chris
Am 22. Oktober 2009 um 16:22 Uhr
Werter Herr von der Wehl,
mein Ex-Mann und ich haben noch einen Kredit aus gemeinsamer Zeit zu begleichen. Bei einer Ratensumme von 800 € beteiligte ich mich monatlich mit 250 €.
Mehr ist nicht möglich, da ich auf geringfügiger Basis tätig bin.
Ständig drängt er mich zu höher Ratenzahlung
Meine Frage : Was würde passieren, wenn es mir nicht mehr möglich ist mich an der Rückzahlung des Dahrlehns zu beteiligen ?
mfG Ollinka
Am 23. Oktober 2009 um 11:40 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin seit Mitte 2009 geschieden.
Aus der Ehe gibt es Schulden (Kredite für Auto, Renovierungen, Ausgleich von Girokonten, Wohungsaustattung) die ich jetzt alleine trage, aber auch damals alleine unterzeichnet habe, da meine Ex-Frau kein Einkommen hatte und somit als Antragsteller für die Kredite nicht in Frage kam. Frage:
Kann der Betrag dieser Schulden bei dem relevanten Einkommen für einen nachehelichen Unterhalt berücksichtigt werden?
Vielen lieben Dank für Ihre Info
Am 27. Oktober 2009 um 12:55 Uhr
@ ollinka
wenn es sich um eine gemeinsame Darlehensverpflichtung aus der Ehezeit handelt, sind beide geschiedenen Eheleute verpflichtet, die Rückzahlung dieser Darlehenssumme Sorge zu tragen. Derjenige, der Teile der Rückzahlung allein erbringt, kann die Hälfte davon von dem anderen als Gesamtschuldnerausgleich verlangen. Wenn Sie also gar nicht mehr zahlen können, hat ihr geschiedener Mann gegen sie einen Anspruch auf Zahlung der Hälfte des von ihm eingezahlten Betrages. In diesem Falle werden Sie überlegen müssen, eine private Insolvenz zu beantragen.
Am 27. Oktober 2009 um 12:56 Uhr
@ schuldner
Wenn es sich um ehebedingte Schulden behandelt, können diese bei der Unterhaltsberechnung für den nachehelichen Unterhalt berücksichtigt werden.
Am 27. Oktober 2009 um 13:01 Uhr
@ chris
Wer dem Kaufvertrag bezw. Darlehensvertrag für das Auto nicht mitunterschrieben hat, muss für die Forderungen aus diesen Verträgen auch nicht haften oder zahlen.
Am 5. November 2009 um 16:33 Uhr
Hallo und moin moin!
Jetzt trifft es auch mich – die Trennung mit sicher später folgender Scheidung. Zwar werde ich versuchen, mich mit meiner derzeitigen Ehefrau gütlich zu einigen (und die Chancen dazu bestehen), werde aber dennoch mind. zusätzliche Beratung (über einen Beratungsschein) in Anspruch nehmen müssen.
Wie bei so vielen anderen auch beschäftigt mich die Frage nach dem Auto.
Meine Frau hatte bereits vor der Ehe einen (Sport)Wagen, welchen sie für private und berufliche Fahrten nutze. Derzeit hat sie diesen Wagen an ihren neuen Partner verliehen.
Ich selbst hatte zum Zeitpunkt der Eheschließung ebenfalls ein Fahrzeug, welches ich für die Fahrt zur Arbeit und privat mit meiner Frau genutzt habe.
Dieses Fahrzeug wurde nunmehr „abgewrackt“ und ein (weiteres) beschafft. Der neue Wagen ist auf meinen Namen angemeldet, ich habe den Kaufvertrag unterschrieben. Für das neue Fz hat meine Frau (alleine) einen Kredit aufgenommen sowie einen Teil ihrer Ersparnisse eingesetzt. Wir hatten das Fz zuerst gemeinsam genutzt (privat und für den Arbeitsweg), soweit meine Frau nicht mit ihrem (damals noch nicht verliehenen) Fz alleine zur Arbeit gefahren ist. Seit nunmehr drei Monaten nutzt überwiegend sie das neue Fz, um ihre Arbeitsstelle zu erreichen (seit der Zeit bin ich arbeitslos). Die Kfz-Steuer sowie die Versicherung wurden bislang von ihr gezahlt, da dies meine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Die Abwrackprämie wird auf mein Girokonto überwiesen (wenn sie gewährt wird).
Meine Frau verfügt also derzeit über zwei Fahrzeuge (ihren inzwischen verliehenen sowie den neuen Wagen).
Ich selbst möchte keinen Anspruch auf den Wagen an sich erheben, benötige aber zukünftig selbst wieder ein Fz.
Meine Frage ist jetzt: welchen rechtlichen Anspruch habe ich aus der derzeitigen Fz-„Situation“, die mir die Anschaffung eines (gebrauchten) Fz ermöglicht? Dabei steht es für mich außer Frage, dass mindestens vom moralischen Standpunkt aus beide Fz ihr gehören, da überwiegend sie dafür bezahlt hat.
Sofern diese Frage nicht den Rahmen des Forums sprengt, wäre ich für eine Antwort dankbar.
Am 5. November 2009 um 17:24 Uhr
@ bernd
Die Frage der alten Fahrzeuge bezw. der neuen Fahrzeuge ist hier nicht isoliert zu beantworten. Hier spielen einerseits Darlehensverträge eine Rolle, andererseits die Eigentumsverhältnisse an dem neuen Auto und letztlich Ansprüche aus Hausratsverteilung und Unterhalt. Ich würde raten einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen, um diese Gemengelage zu erläutern.
Am 5. November 2009 um 17:28 Uhr
Danke für die schnelle Antwort (wenn sie mir auch noch nicht weiterhilft).
Am 11. November 2009 um 16:31 Uhr
Hallo Herr von der Wehl.
Habe hier schon viele Sachen gelesen die meinem Fall ähnlich sind und hoffe Sie können mir weiter helfen oder einen guten Anwalt in meiner Nähe sagen.
Mein Problem ist das ich damals bei meinem Exmann einen Umschuldungskredit mitunterschrieben hab ,von der bank sind auch alle Umschuldungen getätigt worden (also nachweisbar wo das geld hin ging).Zu dem damaligen Zeitpunkt hatte ich keine Arbeit und war auch noch Hochschwanger mit dem Dritten Kind.Da mein Ex schon seit Jahren nicht mehr die Kreditrate zahlt hält sie sich nun an mich … Ex hat Privatinsolvenz beantragt die jetzt am laufen ist .Hab ich eine möglichkeit heute noch daraus zu kommen ?? Würde mich freuen wenn sie mir helfen könnten ………… Vielen dank schon einmal im vorraus
Am 12. November 2009 um 12:31 Uhr
@ mr
es gibt umfangreiche Rechtsprechung zu dem Problem, dass der Mitunterzeichner eines Darlehensvertrages, in der Regel die Ehefrau, gar nicht in der Lage war die Darlehensraten zu bedienen. Häufig ist diese Mitverpflichtung dann unwirksam.
Wenn sie eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt wünschen, müsste ich wissen, wo dieser Rechtsanwalt seinen Sitz haben sollte.
Am 12. November 2009 um 14:22 Uhr
Vielen Dank für die Antwort Herr Von der Wehl.Mein Bereich würde zwischen Schleswig und Flensburg liegen.Noch eine Frage … der Kredit ist schon vor über 20 Jahren gemacht worden .. Besteht wenn auch nur eine kleine Hoffnung ?
Und danke noch einmal für alles 🙂
Am 12. November 2009 um 14:45 Uhr
@ m.r.
den Bereich Schleswig-Holstein bediene ich als Anwalt im wesentlichen selbst. Daher fällt es mir schwer, hier eine Empfehlung auszusprechen. Sie können aber gern unverbindlich einmal anrufen und mir die Sache schildern.
0431 – 911 16
Am 12. November 2009 um 15:59 Uhr
Hallo,
ich bin mittlerweile total verzweifelt. Vor ein paar Wochen bekam ich Post vom Inkassounternehmen über eine Forderung von 1200 Euro. Nach Erkundigungen meinerseits (Restakte vom Amtsgericht) stellte sich heraus, dass es sich um eine Bestellung aus dem Jahr 1997 bei der Quelle AG handelt. Diese Bestellung wurde von mir niemals getätigt. Somit kann dies nur mein Ex-Mann getan haben. Bei der Bestellung waren mein Ex-Mann und ich bereits schon nachweislich getrennt lebend (laut Scheidungsurteil). 12 Jahre hab ich davon nichts gewusst und es stand auch nie ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der. Laut Restakte vom Amtsgericht werde ich mit meinen Ex-Mann als Gesamtschuldner herangezogen und alle Mahn-und Vollstreckungsbescheide wurden auch nachweislich in der Restakte von meiner Ex-Schwiegermutter abgefangen. Nach Kontaktaufnahme mit der Quelle AG wurde ich nur an das Inkassounternehmen verwiesen. Bis zum heutigen Tage gibt mir keiner Nachweise darüber, wer bestellt hat und wohin die Ware geliefert wurde. Alle Bemühungen auch dem Inkassounternehmen zu beweisen, das ich nichts getan habe und getrennt lebend war zu dem Zeitpunkt blieben erfolglos. Das letzte Schreiben kam heute erst wieder, das sie die Forderung geltend machen wollen. Nach meinem Kenntnisstand hat wohl mein Exmann schon mehrfach die Eidesstaatliche Versicherung abgegeben. Für mich ist noch immer unklar warum ich zwölf Jahre nie was davon erfahren habe und sich das Inkassounternehmen jetzt erst gemeldet hat. Derzeit weiß ich mir keinen Rat mehr und wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.
Gruss Dani
Am 13. November 2009 um 01:11 Uhr
Wenn nachweislich keine Post erhalten.
Brief an Inkasso senden das verjährt ist nach Rücksprache Rechtsberatung ;-))))))))
wenn kein Nachweis erbracht werden kann wer bestellt hat.
Inkasso soll Unterlagen vorlegen über die getätigten Bestellungen wer was wie wo.
MfG
Am 13. November 2009 um 10:37 Uhr
@ dani + rp
Das Problem in diesen Fällen ist, dass wahrscheinlich ein Vollstreckungstitel vorliegt. Damit ist nicht mehr erheblich, wer bestellt hat. Auch das Problem der Zustellung des Titels wird wenig hilfreich sein. Man könnte über das Rechtsinstitut der Verwirkung nachdenken, wenn erst nach so langer Zeit vollstreckt wird. Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wird sich aber wenig machen lassen.
Am 13. November 2009 um 20:28 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. So wie Sie, Herr RA Thomas von der Wehl, schon sagen, es liegt ein Vollstreckungstitel vor. Es kann doch nicht sein, das es keinen interessiert, wer die ganze Sache ausgelöst hat, nur weil ein Vollstreckungtitel vorliegt. Wird denn auch nicht berücksichtigt, das wir laut Scheidungsurteil schon getrennt lebend waren, als diese Bestellung getätigt wurde? Sorry, wenn ich nachfrage, aber was bedeutet „über das Rechtsinstitut der Verwirkung nachdenken, wenn nach so langer Zeit vollstreckt wird.“?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Gruss Dani
Am 13. November 2009 um 20:41 Uhr
Habe mich gerade noch mal schlau gemacht, was es bedeutet mit dieser Verwirkung. Allerdings gehe ich davon aus, das ich dies wohl kaum allein bewirken kann und somit einen Anwalt zur Hilfe ziehen muss. Oder hab ich eine Möglichkeit noch allein was tun zu können?
Gruss Dani
Am 17. November 2009 um 10:50 Uhr
@ dani
ohne die Einschaltung eines Rechtsanwaltes werden Sie wohl tatsächlich wenig bewirken können.
Am 18. November 2009 um 22:38 Uhr
Halle Herr RA,
ich lebe seit über einem Jahr in Trennung(getrennt lebend). Mein NochMann hat vor ca. 3 Jahren zwei HandyVerträge auf seinen Namen abgeschlossen, die er Ende letzten Jahres um zwei weitere Jahre verlängert hat. Einen dieser Veträge nutze ich, das Geld wird von meinem Konto abgebucht. Nun hat sich allerdings etwas an der monatl. Grundgebühr geändert und ich bin nicht mehr bereit diesen Vetrag weiter zu „übernehmen“.
Meine Frage :
Kann ich die Lastschrift zurück buchen und somit die Zahlung einstellen?
Soll ich schriftl. meinem Noch Ehemann dies mitteilen?
Was kann mir passieren?? Wie gesagt, der Vertrag läuft auf den Namen und Adresse meines Mannes.
Über eine schnelle Rückantwort wäre ich Ihnen dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Am 19. November 2009 um 12:24 Uhr
@ sandra
das ist reines Vertragsrecht, und hat nur ganz am Rande etwas mit Familienrecht zu tun. Aus Fairnessgründen würde ich sagen, sie müssten ihren Mann darüber informieren, dass sie den Vertrag nicht weiterhin zahlen wollen. Bei Änderung der vertraglichen Bedingungen müsste es auch ein Sonderkündigungsrecht geben und dies müsste der Vertragsinhaber ausüben.
Am 20. November 2009 um 13:20 Uhr
Vielen Dank für die Informationen !!!
Gruß
Sandra
Am 13. Dezember 2009 um 00:17 Uhr
Hallo RA von der wehl,
ich hab ein ziemlich großes problem!
ich lebe seit 2008 von meinen mann getrennt und die scheidung ist seit dem 23.11.2009 rechtskräftig!
jetzt habe ich von seiner anwältin post bekommen,das ich mich an seinen schulden zu beteiligen soll! ich habe aber weder einen vertrag bei der bank unterschrieben und die restschulden von seinem haus ( das er von seinen eltern 2002 bekommen hat ) und ich stehe auch nicht im grundbuch! seine eltern besitzen auch noch die dreistigkeit mich für ihren aufgenommenen kredit für den ausbau der dachgeschosswohnung in der wir lebten (der jedoch noch vor unserer beziehung abgeschlossen wurde) heranzuziehen!
können sie mir erklären was ich degegen tun kann und ob das überhaupt rechtens ist!
was ist mit dem schulden vom haus? muß ich die hälte zahlen obwohl mich nichts davon gehört und ich auch nicht dort wohne?
ich weiß nicht mehr weiter!
bitte helfen sie mir!
mfg zolaria
Am 14. Dezember 2009 um 18:33 Uhr
Hallo,
eine Bekannte von mir ist in der folgenden Situation:
1. Vor diversen Jahren geheiratet, Haus gebaut mittels Staatlich geförderter Kredite.
2. Inzwischen geschieden – sie hat das Haus behalten und zahlt auch die Kredite.
3. Sowohl sie als auch der Ex-Mann sind voll berufstätig. Der Ex denkt sogar daran wieder zu heiraten.
4. Der Ex-Mann steht bei den Krediten mit in der Haftung drin.
Aufgrund von 4) wird das Gehalt des Ex-Mannes mit einberechnet wenn es um die Zinslast geht. Aus diesem grund möchte meine Bekannte, dass der ExMann von der Bank mit aus der Haftung entlassen wird. Dadurch würde sie weniger Zinsen zahlen.
Die Bank hatte anfang 2009 zugesichert das sie den Ex-Mann aus der Haftung entlässt, wenn sie selbst einen Lastenzuschuss bekommt.
Diesen hat sie nun so gerade so zum Jahresende endlich bekommen.
Die Bank argumentiert nun aber, dass geprüft werden muss, ob sie den Lastenzuschuss auch noch bekommt, wenn sie die geringeren Zinsen zahlt (was vermutlich nciht der Fall ist).
Wie kann man den Ex-Mann aus der Haftung herausbekommen und für meine Bekannte somit auch die Zinslast senken?
Ist hier evtl. Sittenwidrigkeit gegeben?
Am 17. Dezember 2009 um 14:42 Uhr
@ kai
Dies scheint mir eher ein bankenrechtliches Problem zu sein. Mir sind zudem keine Verträge bekannt, bei denen das Gehalt des Mannes die Zinsen beeinflusst. Auch den Begriff Lastenzuschuss kenne ich nicht. Reden wir überhaupt von deutschem Recht?
Am 17. Dezember 2009 um 14:54 Uhr
@ zolaria
wenn es tatsächlich nur um die Schulden einer Immobilie geht, an der sie nicht einmal Miteigentümer sind, wird man sie nicht dafür heranziehen können.
Am 17. Dezember 2009 um 15:26 Uhr
Anmerkung zu Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung: Mieter, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für eine angemessene…usw
Die andere Bezeichnung für Wohngeld gilt nur für Eigentümer.
MfG
Am 22. Dezember 2009 um 11:05 Uhr
Hallo,
ich sage schon mal danke im voraus.
Ich bin seit Okt. 2009 geschieden, Eheschließung war Anfang 2006.
Es gingen jetzt Steuerbescheide ein, mit entsprechenden Nachzahlungen für die Jahre 2006 und 2007, die Nachzahlungen betreffen auch Umsatzsteuerzahlungen.
Die EX hat nun per Bescheid die Aufteilung der Steuerschuld beantragt und muss ergo fast nichts bezahlen. Ich bleibe auf den Steuerschulden sitzen, obgleich das Geld zur gemeinsamen Lebensführung verwendet wurde.
Falls das hilfreich sein sollte Trennung war erst ab Januar 2008.
Ich befürchte ja, dass ich allein auf den Steuern sitzen bleibe oder kann ich die EX in einem angemessenem Verhältnis daran beteiligen. Schließlich hat sie ja auch von dem Geld in der Zeit profitiert.
Ich sage schon mal Danke im voraus.
Herzliche Grüße und allen ein schönes Weihnachtsfest und guten Strat ins neue Jahr.
Am 22. Dezember 2009 um 14:07 Uhr
@ ratsuchender
das Verhalten der geschiedenen Ehefrau wird möglicherweise zu Schadensersatzansprüchen führen. Wenn das Geld in der Ehe verbraucht wurde, kann nicht nachträglich ein Gewinn durch Aufteilung der Steuerschuld realisiert werden.
Lesen Sie auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/
Am 28. Dezember 2009 um 13:59 Uhr
Hallo,
ich bräuchte bitte Ihre Hilfe.
Hier die Situation:
– Gemeinsame Immobilie, jedem gehört die 1/2
– Mein Ex-Mann hat mir die Nichtzahlung der Raten verschwiegen
– Scheidung 2007
– Nach der Scheidung wurde soweit alles mit der Bank geregelt und die Zwangsverwaltung aufgehoben.
– Mein Ex-Mann ist in Privatinsolvenz.
Nun kam eine Rechnung des Zwangsverwalters. Kann ich allein zur Zahlung verpflichtet werden oder gilt auch hier, jeder zahlt die Hälfte?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!
Ein erfolgreiches neues Jahr!
Am 30. Dezember 2009 um 15:05 Uhr
@ bms
ich gehe davon aus, dass hier ein Gesamtschuldverhältnis vorliegt und danach kann der Zwangsverwalter von jedem der Schuldner die volle Summe fordern. Der zahlende hat dann allerdings einen Anspruch auf Erstattung von 1/2 gegen den anderen Gesamtschuldner. Ob dies durchsetzbar ist oder von der Privat Insolvenz erfasst wird, kann ich nicht beurteilen.
Am 4. Januar 2010 um 00:00 Uhr
Sehr geehrter RA von der Wehl,
ich stehe aktuell vor folgender Situation:
Meine Frau hat sich von mir getrennt und wird wohl auch auf Scheidung bestehen.
Während unserer Ehe habe ich zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten an unserem gemeinsamen Haus zweimal mein Dispo-Limit vollständig ausgenutzt. Zwecks Ausgleich habe ich einen Abrufkredit auf einen von mir vor unserer Ehe abgeschlossenen und bereits angesparten Bausparvertrag aufgenommen. Den Abrufkredit habe nur ich gezeichnet. Der Kredit kann vollkommen variabel zurückgezahlt werden, es gibt also keine festen Raten. Der Bausparvertrag ist als ein Teil meiner Altersvorsorge gedacht.
Frage:
1. Muss meine (Ex-)Frau sich an der Rückzahlung der Kreditsumme beteiligen?
2. Was davon kann ich evtl. bei der Unterhaltszahlung einrechnen? (die anfallenden Zinsen, angemessene monatliche Rückzahlungsrate?)
Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Am 7. Januar 2010 um 20:21 Uhr
Guten abend Herr RA von der Wehl,
zuerst noch ein gesundes neues Jahr für Sie.
Ich habe auch eine Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können!
Folgende Situation:
Meine Schwester hat 2003 geheiratet.
Ihr Mann hat von seinen Eltern während der Ehe ein Grundstück geschenkt bekommen und ist alleine im Grundbuch eingetragen. 2005 haben sie gemeinsam (meine Schwester allerdings hochschwanger und Beamtin in Mutterschutz – sittenwidrig?) eine Finanzierung für den Bau eines Hauses auf diesem Grundstück bei der Bank unterschrieben. Zwischen den Ehepartnern wurde (leider nicht schriftlich) vereinbart, dass diese Kredite nur von ihm alleine zurückbezahlt werden und sie das Kind betreut.
Mitte 2008 trennte sich meine Schwester u. a. auch wegen seines Alkoholmissbrauches von ihrem Mann und zog mit dem inzwischen 3 jährigen Sohn aus dem neu gebauten Haus aus.
Erst nachdem ein Anwalt einen Titel gegen den Nochehemann erwirkte, wurden die Unterhaltszahlungen für das Kind ausgeführt.
Im Oktober 2009 wurde von ihr die Scheidung eingereicht.
Inzwischen lebt sie in einer neuen Beziehung und geht wieder 50% arbeiten.
Ende 2009 wurde von ihm angekündigt, dass er bald keinen Unterhalt mehr zahlen werde und auch die Schulden des Hauses künftig durch meine Schwester abbezahlt werden müssen.
Nun hat er zum 01.01.2010 seinen bisherigen Job in der Arbeitszeit verringern können (50%) und somit also ein geringeres Nettoeinkommen – er wird dann auch die Verbindlichkeiten der Banken nicht mehr begleichen können.
Vom Jugendamt wurde eine Umgangsregelung vorgeschlagen, die nun schon seit einem Jahr entsprechend umgesetzt wurde, dem Nochehemann aber zu wenig ist.
Er will nun mit der Reduzierung der Arbeitszeit und dem Mehrgewinn an Freizeit mehr Umgang mit dem gemeinsamen Sohn direkt einklagen (ohne das Jugendamt einzuschalten!).
Er hat nach wie vor ein Alkoholproblem und meine Schwester möchte ihren Sohn nicht noch mehr an ihn abgeben.
# Wie wirkt sich die Verringerung der Arbeitszeit / des Nettoeinkommens auf die Unterhaltszahlungen des Kindes aus bzw. können die einfach so gekürzt werden trotz einem vorhandenen Titel?
# Wird meine Schwester die Kredite weiter bedienen müssen, wenn er diesen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (sie hat weder Besitz noch Nutzen an dem Haus / Grundstück!)?
# Kann er mehr Umgang mit dem Sohn (gemeinsames Sorgerecht) durch die Verringerung der Arbeitszeit und auf dem direkten Klageweg ohne das Jugendamt einzuschalten einfach so erreichen?
Vielen Dank im Voraus !
Am 8. Januar 2010 um 15:52 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich habe eine Frage an sie und hoffe sie können mir weiterhelfen!
Mein Lebenspartner, lebt in Trennung mit seiner Ehefrau…es ist aber noch keine Scheidung beantragt worden.
Die beiden besitzen ein Haus mit Grundstück, welches sie per Kredit gekauft haben und noch abzahlen monatlich.
Nun meine Frage: Die Ehefrau ist ausgezogen mit den beiden gemeinsamen Kindern in eine eigene Wohnung. Dort zahlt sie Miete. Jetzt verlangt sie aber von meinem Lebenspartner die ortsübliche Miete für das Haus.
Ist das denn rechtens? Obwohl er ihr angeboten hat im Haus wohnen zu bleiben mit den Kindern und das er auszieht da ein gemeinsames Zusammenleben überhaupt nicht mehr möglich war und ist.Sie sich total dagegen geweigert hat.
Liebe Grüße Yvonne
Am 18. Januar 2010 um 23:37 Uhr
Hallo
habe mal eine Frage
und zwar mein ex mann und ich haben 6 Kinder zusammen wir sind seit ende 07 geschieden, er zahlt nur für jedes Kind 166€
bevor er ausgezogen ist 06 hat er mir ein überzogenes Girokonte mit 8500€ überlassen, hierfür habe ich mir einen Kredit auf genommen er meinte zu mir das er es nicht mit abbezahlt da ich ja die Trennung wollte, habe nicht gesagt war nur froh ihn los zu sein, wir haben ein T4 gefahren haben ihn neu im Jahr 02 gekauft mit einem Kredit der abbezahlt war vorher. Ich habe den Wagen weiter gefahren noch der Trennung da er ihn nicht verkaufen wollte. jetzt möchte ich ihn verkaufen da er nur noch in der Werkstatt steht und eine menge Geld schluckt jetzt will er die Hälfte von dem Wagen haben ist das rechtens ich zahle alleine die schulden von uns beiden ab.
lg sanda
Am 19. Januar 2010 um 09:52 Uhr
@ sandra
Das Auto würde ich als Hausrat bewerten. Wenn sie den Wagen mit übereinstimmender Entscheidung weiterbenutzt haben, könnte man davon ausgehen, dass Ihnen dieser Hausrat Gegenstand zusteht. Bei einem Verkauf hätte der andere Ehepartner dann kein Recht noch daran zu partizipieren.
Am 20. Januar 2010 um 14:01 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
1 Frage bitte:
4 Jahre getrennt lebend (Sie ausgezogen)
Sie: Vollmacht für Bank, gemeinsame Immobile, gemeinsamer Kreditvertrag
ER: Löst Kredit ab mit geborgtem Geld (2007)
SIE: Erfährt es erst 01/2010
ER: Borgt sich Geld für ladenneues Auto (2007)
Frage:
Wie verhält es sich bei diesen Schulden beim Zugewinnausgleich?
Wirken sich diese Schulden auf die Berechnung des Wohnvorteils/Nutzungsentschädigung aus?
Vielen Dank!
Am 20. Januar 2010 um 14:12 Uhr
@ caro
die Frage kann ich anhand der Sachverhaltsschilderung nicht beantworten. Sie sollten den umfassenden Sachverhalt einem Fachanwalt für Familienrecht vor tragen. Falls Sie Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Anwaltes.
Am 24. Januar 2010 um 11:32 Uhr
Hallo!
Folgender Fall:
Ehepaar, in Gütertrennung.
Beide verschuldet/vermögenslos. Trotzdem leben beide in „altgewohntem“ Luxus (teure Autos, Luxus-Wohnung)
Sie kauft Designer-Kühlschrank (2000€), obwohl der alte (10J., Kaufpreis damals 300€) noch funktioniert.
Ebenfalls kauft sie PC + Monitor (2500€).
PC wird gelegentlich von ihr beruflich genutzt, aber sonst gemeinschaftl. Privatnutzung von beiden (=> Er wollte auch schon lange einen solchen PC, Ehepaar hatte einen solchen auch nicht).
Händler hätte zu bestimmten Datum liefern sollen, macht das aber nicht. Erst danach erfährt Er von den Käufen der Frau. Er ist nicht einverstanden, setzt dem Händler aber dennoch eine Lieferungsfrist. Darauf liefert Händler, als nur sie anwesend ist.
Es kommt wie es kommen muss: Streit, Trennung, sie nimmt die Geräte mit.
Frage 1: Händler verlangt von ihm Zahlung der Geräte, weil sie diese verweigert und den Händler an ihn verweist. Er weigert sich auch mit Hinweis auf Gütertrennungsvereinbarung und dass Händler an sie geliefert/geleistet hätte und nicht an ihn.
Muss er zahlen?
Frage 2: Kann er die Geräte von ihr herausverlangen?
Danke!
Am 18. Februar 2010 um 17:46 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
mein Mann ist selbständig, hat einen 1-Mann-Betrieb. Ich selbst arbeite als Angestellte, in Vollzeit. Ende 2009 haben wir geheiratet; es besteht (noch) kein Ehevertrag.
Nun ist es so, dass mein Mann dem FA noch mehrere tausend € schuldet; der Gerichtsvollzieher hat ihn lezte Woche in seiner Werkstatt besucht.
Meine Frage: Ist es mgl., dass ich für die Schulden meines Mannes mit aufkommen muss, und wäre der Abschluss eines Ehevetrags in unserem Fall sinnvoll? Wenn ja, welche(r) Satz wäre darin zu nennen?
Vielen, vielen Dank im Voraus!
Am 19. Februar 2010 um 09:55 Uhr
@ marianne
Für die alten Schulden des Ehemannes muss nicht gehaftet werden. Selbst für neue Schulden, soweit sie nicht aus üblichen Geschäften des täglichen Lebens stammen, muss der andere Ehepartner nicht haften.
Aus haftungsrechtlichen Gründen muss daher kein Ehevertrag abgeschlossen werden. Ob es aus anderen Gründen Sinn macht, kann ich nicht beurteilen.
Am 1. März 2010 um 19:10 Uhr
Sehr geehrter Herr RE,
ein Fall:Mein Mann ist selbständig, eine GbR (er + sein Partner). Wir sind seit 2 Jahren verheiratet, ohne Ehevertrag. Nun kaufen die beiden Partner auf Kredit ein Haus, was renoviert werden muss. Sollte es dazu kommen, dass die beiden nicht mehr in der Lage sind das Kredit zurückzuzahlen, muss ich dann für die Schulden meines Mannes haften? (z.B mit meinem Eigentum was nach der Eheschließung nur auf mich gekauft worden ist bzw. meinen Ersparnisen)?
Ist in unserem Fall ein Ehevertrag sinvoll?
Vielen dank für Ihre Antwort
Am 3. März 2010 um 15:28 Uhr
Hallo,
mein ex-mann (scheidungsantrag wurde gestellt) hat sich in der ehe selbstständig als einzelunternehmer gemacht, nach der trennung hat er angefangen das unternehmen runterzuwirtschaften und jetzt hat er probleme mit dem zoll wegen schwarzarbeit und steuerschulden. Ich selbst war bei Ihm als büroangestellte beschäftigt bis kurz nach der trennung ( er hat mich gekündigt). Nun sagt er das die entstandenen schulden vom unternehmen unsere gemeinsamen schulden währen (inkl. steuerschulden). meine frage ist nun ob das so richtig ist weil ich in einer neuen partnerschaft lebe und auch ein kind von meinem partner bekomme und wir sind gerade dabei uns eine neue zukunft aufzubauen.
vielen dank im vorraus und ein schönen tag noch.
Am 3. März 2010 um 16:15 Uhr
hallo ich habe eine frage
ich lebe von meinem mann getrennt seit 06.2009
wir hatten ein gemeinsammes konto mit einem dispo von 2000€ ich habe das konto übernommen und zahle nun auch den dispo zurück mit 50€ monatlich
nun wirft mein mann mir nur steine in den weg
mein netto einkommen liegt 160€ unter der pfändungs gernze
nun meine frage
könnte die bank ihm die hälfte des dispo abverlangen da er ja damals mit unterschrieben hat ??
Am 3. März 2010 um 17:45 Uhr
@ monika
gemeinsam gemachte Schulden müssen in der Regel auch gemeinsam getragen werden. Wenn es tatsächlich ein Konto war, dass von beiden Eheleuten benutzt wurde, haften beide für den Sollstand auf diesem Konto.
Am 3. März 2010 um 17:56 Uhr
@ doreen
Die Aussage des Ehemannes ist falsch. Keine Angst deswegen.
Am 3. März 2010 um 19:17 Uhr
herr von der wehl
danke für ihre schnelle antwort
aber gint das auch mit den gemeinsamen schulden
weil das konte doch jetzt auf meinen namen läuft
Am 6. April 2010 um 12:17 Uhr
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
während der 2. Ehe starb mein Kind aus erster Ehe im Alter von 20 Jahren. Der leibliche Vater war vorverstorben.
Ich selbst war Hausfrau und versorgte auch die Kinder meines Mannes aus erster Ehe aus erster Ehe.
Mein Mann, der Stiefvater meines Kindes hatte sich mündlich für die Bestattungskosten gutgesagt und diese auch in der Zusammenveranlagung steuerlich geltend gemacht, jedoch nie bezahlt.
Ich sitze heute noch auf diesen Schulden. Was soll ich tun.
Am 6. April 2010 um 13:40 Uhr
@ carosell
sie müssten die Zusage der Kostenübernahme beweisen können, sonst wird es schwierig an das Geld zu kommen.
Am 1. Mai 2010 um 19:54 Uhr
Hallo sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
Also folgende Situation:
Ich 35, habe meine Frau 2004 geheiratet. Ich verdiene ca. 3000-3500€ im Monat Netto. Ich habe uns, 2 Kinder, 2005 ein Neubau Reihenhaus gekauft.
Ich alleine stehe im Kaufvertrag und den Kreditverträgen. Allerdings mit einer Ausnahme.
Wir haben öffentliche Mittel bewilligt bekommen über einen Städtischen Kredit dafür in Höhe von 68000€.
Diesen aber mußte meine Frau mit unterschreiben, weil die stadt es nur Eheleuten bewilligt. Aber wie gesagt, nur ich stehe im Kaufvertrag.
Meine Frau macht seither gelegenheitsjobs. Nun arbeitet sie seit ca. 1 Jahr in einer sehr gut laufenden Kneipe.
Sie möchte da gerne mit einsteigen.
Der Besitzer, Ihr Chef, möchte sich wohl langsam aus dem Geschäft zurückziehen und hätte gerne als nachfolger meine Frau.
Nun möchte er erst einmal eine 48%ige Beteiligung meiner Frau zu 2000€ pro %, also 96000€ kaufpreis. Zu diesem Zweck hat er die Kneipe zu einer GmbH umgewandelt. Sie soll dann also als Gesellschafter und auch als Geschäftsführer einsteigen. Die gespräche laufen nun alle, mit einer Steuerberater Firma, mit den Banken usw, KFW-Sparkasse.
Mir stinkt das alles ein wenig weil ich angst habe sie könnte mit dem Geschäft auf die schnauze fallen.
Der Laden läuft zwar sehr gut, ca. 20000-30000€ Umsatz im Monat, aber die Ausgaben sind auch nicht ohne. Das Gebäude gehört auch dem Chef, so das die GmbH ca. 2000€ Miete zahlen muß, Geschäftsführer Gehalt soll ca 3000€ sein, leider möchte der Chef auch dieses selbe Gehalt erhalten, obwohl er fast nichts mehr im Laden tut, geschweige denn mal da auftaucht.
Meine Frau schmeißt den Laden schon alleine, aber er bestimmt alles, wird dann auch wohl so bleiben, bis er den Rest abgibt.
Dazu kommen natürlich noch die Personalkosten der ganzen anderen Kellner, Strom, Sky-Sport TV usw.
Also bleibt nicht wirklich viel über.
Deshalb, was passiert wenn es mal nicht mehr so gut läuft und der Laden pleite geht bevor meine Frau den Kredit zurück gezahlt hat?
Da sie ja, in eine nun bestehende GmbH einsteigt, muß sie, glaube ich den Kredit privat aufnehmen und nicht über die GmbH.
Also, Kredit bezahlen ca 1200€ im Monat, Sie muß sich wohl selbst krankenversichern, und vor allem was passiert mit der Steuerklasse. Ich bin noch in der 3.
Wie gesagt, was ist bei einer Insolvenz. Kann die Bank an mich dran?
Ich werde nichts unterschreiben, sie geht den weg alleine. Auch wg. dem Risiko für das Haus usw.
Es geht hier nicht um eine Scheidung!
Es ist ja auch noch nicht klar ob ihr kredit bewilligt wird.
Aber sollten wir etwa bevor sie einen Vertrag unterschreibt eine Gütertrennung vereinbaren?
Habe große Zukunftssorgen, es wäre schön wenn Sie mir da ein paar Tips geben könnten.
Danke im Vorraus.
mfg
Am 3. Mai 2010 um 16:35 Uhr
@ kazim
dies ist keine Problematik, die unbedingt für einen Familienrechtler geeignet ist. Sie sollten sich mit einem gesellschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwalt und gegebenenfalls einem Steuerberater darüber unterhalten.
Am 5. Mai 2010 um 09:21 Uhr
Hallo sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
ich hoffe sie können mir folgende Frage beantworten. Ich lebe seit ca.3 Jahrenb getrennt von meiner Frau und noch nicht geschrieden, was ich nun dringend nachholen werde. Ich habe nun ein Schreiben von dem Anwalt des ehemaligen Vermieters erhalten, dass ich 2500 Euro Mietschulden bezahlen soll, die meine Frau während den letzten Monaten verursacht hat. (Mittlerweile ist sie ebenfalls ausgezogen) Ich kann beweisen das ich bereits seit 3 Jahren nicht mehr in dieser Wohnung lebe. Meine Frau ist bereit die Schulden auch alleine abzugleichen. Muss ich dennoch zahlen und wenn ja, was kann ich dagegen machen? Vielen Dank für Ihre Mühe
Am 5. Mai 2010 um 11:51 Uhr
406 Thomas@
Wenn im Mietvertrag mit drin kann es passieren das Sie zahlen.
Wenn Sie vor drei Jahren aus dem Mietvertrag rausgenommen wurden normal nicht!
Beide im Vertrag beide zahlen.
MfG
Am 5. Mai 2010 um 11:53 Uhr
@ thomas
wenn Sie ebenfalls Mieter der Wohnung waren, haften sie als Gesamtschuldner für die Miete, auch wenn sie in der Wohnung nicht mehr gelebt haben. Notfalls werde sie die Schulden tatsächlich bezahlen müssen. Sie haben dann jedoch einen Freistellungsanspruch gegen Ihre Frau mindestens in Höhe der Hälfte, wahrscheinlich jedoch sogar in voller Höhe, wenn sie sich verpflichtet hatte die Miete allein zu zahlen und sie dies nachweisen können.
Am 6. Mai 2010 um 07:45 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich hoffe, Sie können mir ein wenig weiterhelfen.
Folgende Situation:
Aufnahme Kredit 2007 (beide unterschrieben), jedoch war ich zu dieser Zeit in Elternzeit und hatte keinerlei Einkommen.
Aufstockungen 2008 und 2009 (hier gab es meinerseits keine Unterschrift mehr).
Das Geld für den Kredit wurde verwendet für Wohnungseinrichtung, private Schulden bei Verwanden, Autokreditablösung (von Mann), Finanzierung von neuem Auto (auch für Mann). Alles weitere ist nicht mehr wirklich nachvollziehbar. Desweiteren wurde die letzte Aufstockung unter anderem dazu verwendet den Dispo auf einem Konto auszugleichen das nur auf mich lief (von 1500€ Kreditaufstockung flossen ca. 700€ auf das Konto).
Allerdings muss ich erwähnen, dass dieser Dispo mit durch ständige Überweisungen auf das Konto meines Mannes entstand (für dieses Konto hatte ich lediglich eine eigene Karte) um den Ausgleich der laufenden Kosten und den Lebensstandard zu gewährleisten.
Nun werden an mich Forderungen gestellt. Ich muss dazu sagen, dass ich nun alleinerziehend mit Kind bin und lediglich 200€ im Monat verdiene und derzeit von ALGII lebe. Die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Trennung 2009. Unterhalt für mich bekomme ich nicht und auch der Kindesunterhalt wird derzeit aufgrund der Arbeitslosigkeit von meinem Mann nicht komplett bezahlt und es laufen Rückstände auf.
Können Sie mir sagen, inwiefern ich verpflichtet bin bei der Schuldentilgung beizutragen?
Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
MfG
Am 7. Mai 2010 um 10:15 Uhr
@ t.e.
im Moment können sie doch gar nicht zahlen und ich würde prüfen, ob eine private Insolvenz die Lösung wäre. Lassen Sie sich einen Termin bei der Schuldnerberatung geben.
Am 7. Mai 2010 um 13:40 Uhr
@ Herr von der Wehl
Vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob ich wegen ca. 1500€ eine private Insolvenz in Betracht nehmen soll!?
Oder sehen Sie es so, dass ich die Hälfte der Kredite als Ehefrau mit tragen muss trotz fehlender Unterschrift meinerseits?
Bin jetzt doch etwas verwirrt, denn eine private Insolvenz hab ich diesbezüglich noch gar nicht in Erwägung gezogen.
MfG
Am 13. Mai 2010 um 17:35 Uhr
sehr geehrter herr von d. wehl
bei mir geht es um die rückzahlung eines dispo
ich zahle nun schon 4 monate a.50€
ich forderte meine mann auf die andere hälfte zu zahlen was rechtens ist
nun bekam ich ein schreiben seines anwaltes
inhalt
vielehr betrug der kontosaldo zum maßgeblichen stichtag nach auskunft der sparkasse …..
das heisst der anwalt meines mannes hatte einsicht in mein konto
eine kopie des schreibens ging auch an meinen mann somit auch an seine neue freundin
ist das rechtens? darf er ohne mein wissen und meine erlaubniss konto einsicht nehmen ?
mfg ilona
Am 14. Mai 2010 um 09:33 Uhr
Wenn beide Kontoinhaber sind(waren) angeblich ja!
Wenn Konto nur ihnen normal nicht.
Rückfrage Bank halten AGB der Bank lesen.
MfG
Am 17. Mai 2010 um 15:09 Uhr
@ t.e.
eine private Insolvenz wegen eines Betrages von 1500 € ist sicherlich nicht angemessen. Notfalls würde ich einfach abwarten, ob die Gegenseite tatsächlich das Gericht anruft. Außergerichtlich lässt sich viel schreiben.
Am 22. Mai 2010 um 10:30 Uhr
Hallo,
mein Mann und ich sind seit 18 Jahren verheiratet und nun steht die Scheidung an. 2 Jahre vor der Ehe bezahlte ich aus meiner ausgezahlten Lebensversicherung SEINE Bafögschulden in einem Betrag. Es gibt keinen Vertrag o.ä., evt. könnte ich noch alte Kontobewegungen bei der Bank als Beleg anfordern.
Habe ich einen Anspruch auf Rückzahlung der Summe von ca. 10.000 DM oder gilt das als „Geschenk“ ?
Ich gab damals vor 18 Jahren meinen Beruf auf (Kind), habe kein eigenes Einkommen.
Am 22. Mai 2010 um 12:06 Uhr
Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
Mein Mann hat während unserer Ehe (kein Ehevertrag) allein auf seinem Namen ein Haus gekauft auch alle Kredite und Bausparverträge laufen auf seinem Namen und er steht im Grundbuch.
Nun möchte ich mich von ihm trennen muß ich dann für seine horrenden Schulden (knapp 100.000€) mit aufkommen?
Mfg
Am 25. Mai 2010 um 12:06 Uhr
Einen guten Tag.
Folgendes Problem,
Hatte während der Ehe einen Kredit aufgenommen, um den Wunsch meiner damaligen Frau zu verwirklichen;die Selbständigkeit.Sie hat davon ihre Ausbildung und die anschließende Ausstattung ihres Kosmetikstudios finanziert.Nur ich habe unterschrieben,sie ist Ausländerin.
Nach der Scheidung ist sie bis dato,nicht gewillt sich an der Abzahlung zu beteiligen.
Was habe ich für Chancen????
MfG
Am 26. Mai 2010 um 11:36 Uhr
@ carsten
die Chancen, über den Gesamtschuldnerausgleich jedenfalls an einen Teil des finanzierten Geldes zu kommen, sind nicht schlecht. Konkret muss dies aber ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht beurteilen.
Am 26. Mai 2010 um 11:53 Uhr
zu 415 Terri.
Alte Belege von vor 18 oder 20 Jahren viel Spass dabei normal fast unmöglich.
Suchen Sie egal wo nach ..
Das selbe hatte ich auch!
Da urplötzlich alles nicht mehr stimmt….
Am 29. Mai 2010 um 04:37 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
ich habe mit Interesse Ihre „Fälle“ hier gelesen u. bewundere Ihre Geduld, Hilfsbereitschaft für die Probleme dieser leidgeprüften Menschen. Ich habe einige in etwa für mich zutreffende Fälle gelesen. Aber jeder Fall ist immer etwas anders gelagert. Deswegen muß ich auch leider bei Ihnen anfragen u. Hilfe suchen. Mein Problem:
Mein Mann u. ich haben uns vor ca. 2 Jahren getrennt; wollen es aber jetzt doch „noch mal probieren. den Kindern zuliebe …“ Mein Mann hat es in der letzten Zeit unseres Zusammenlebens mit seiner Zahlungsmoral nicht sehr ernst genommen, d. h. oft stand plötzlich unerwartet der Gerichtsvollzieher vor der Tür…Er ließ es sogar fast bis zu einer Zwangsversteigerung unseres Hauses kommen. Bis ich dann sagte, daß ich so nicht leben kann u. die Trennung erzwang. Da meine beiden Kinder u. ich auch wieder gerne in unserem Haus wohnen würden, wollen wir alle noch einmal einziehen u. es wieder probieren. Ich habe aber einfach Zweifel u. Angst. Meine Frage (hätte eigentlich mehrere):
– Wäre es sinnvoll, sicherer für mich, ab jetzt eine GÃœTERTRENNUNG
—————–
(schlecht u.a. wegen Erbrechts-benachteiligung, wie ich bei Ihnen las) zu vereinbaren(falls er das überhaupt machen würde), damit ich nicht für irgendwelche Schulden (sie sind bei ihm total unüber-schaubar – z. B. sein Konto o. Kredite) haften muß o. gleich gegen Mahnbescheide bzw. Gerichtsvollzieher – falls es wieder so losgehen würde – mich absichern kann u. er mich bzw. uns- die Kinder als Leidtragende mit – nicht mit nach unten/in die Schuldenfalle zieht?!?!? Angeblich stammen die Schulden aus unserer gemeinsamen Zeit früher, aber dies kann nicht stimmen, sein Geld ist damals nach u. nach in dunkle Kanäle bewußt versickert…u. sein Konto ging damit immer mehr in die Miesen. Bis heute sieht es bei ihm finanziell angeblich „schlecht“ aus… Mußte natürlich vor Gericht jammern, daß er gerne!? Unterhalt für sein Kind zahlen würde.., könne es aber nicht??!!! Ich kann ihm leider überhaupt nicht mehr vertrauen. Für welche Schulden müßte ich denn ab jetzt, ab Wieder-Zusammenziehen wieder einstehen? Wäre damit die Trennungszeit kpl. hinfällig, aufgehoben u. die Zugewinn-gemeinschaft – also Mithaftung für alles – der Fall? Was wäre, wenn es doch wieder nicht klappen sollte, mit Zugewinn, Schulden etc. Haus (beide sind als Eigentümer eingetragen)?
Ich wäre Ihnen für einen Ratschlag o. Tip sehr dankbar. Ich hätte noch mehr fragen, aber die nicht öffentlich,wenn es ginge.
Mit freundl. Güßen und besten Dank im voraus.
Ihr
Am 6. Juni 2010 um 12:36 Uhr
Vielleicht kann mir ja jemand meien Frage beantworten weil er Erfahrungen oder Ahnung davon hat.
Ehepaar hat gemeinsam Kredit aufgenommen zur Finanzierung des Hauses. Das Haus ist erst in ca. 30 Jahren abbezahlt, heißt Kredit läuft also weiter.
Die Ehefrau ist ausgezogen, zahlt aber montlich gemeinsam mit dem Noch Mann den Kredit ab. Auf das Haus möchte sie nicht verzichten, sagt die möchte jetzt ausgezahlt werden.
Wieviel wäre das etwa wenn das Haus ca. 150.000 € wert ist, das Haus beiden aber letztendlich noch nicht gehört da der Kredit noch läuft?!
Und muss sie dann den Kredit noch weiter mit zahlen?
Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen, schönen sonnigen Sonntag noch
Am 9. Juni 2010 um 13:38 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
zu Zeiten meiner ersten Ehe und danach machte ich einige Schulden, die ich wie auch den Ehegattenunterhalt, nun wegen Arbeitslosigkeit nicht mehr zurückzahlen kann.
Inzwischen bin ich wieder verheiratet. Wir möchten uns im Hoteliergewerbe selbständig machen. Sinnvollerweise meldet meine jetzige Ehefrau das Gewerbe an. Sie ist Ausländerin und versteht noch schlecht deutsch. Kann dies problematisch werden? Ich werde nur Geringverdiener auftreten.
Kann meine neue Ehefrau mit ihrem Einkommen aus Selbständigkeit für meine Altschulden haften? Bei mir wurde inzwischen die EV eingeholt.
Vielen Dank vorab
Am 9. Juni 2010 um 14:21 Uhr
@ tom
ihre neue Ehefrau haftet nicht für die Altschulden.
Am 17. Juni 2010 um 13:40 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
ein Mann lebt seid mehreren Jahren getrennt von seiner Frau. In der Ehe haben Sie einen gemeinsamen Bausparvertrag abgeschlossen, in den aber nur er eingezahlt hat. Sie wollten Sich diesen nach Ansparung der vereinbarten Summe gemeinsam hälftig auszahlen lassen. Nun hat sich seine „Noch“Frau diesen auszahlen lassen. (Sie hat sich seine Unterschrift geholt, allerdings stand hier noch keine Kontonummer auf dem Schreiben).
Kann er Sie auf Auszahlung verklagen oder anzeigen, da Sie nicht bereit ist ihm die Hälfte zu überweisen?
Er hat die Scheidung eingereicht, wollte alles im gemeinsamen Einvernehmen regeln aber dann wurde bekannt, dass seine „Noch“Frau den Bausparer an sich auszahlen lassen hat.
Was kann er tun?
Vielen Dank im Voraus.
Am 18. Juni 2010 um 10:56 Uhr
Kati:
Kann er!Im Zusammenhang Zugewinn wenn die Ex nicht schon alles verbraten hat.
Ex muß die Summe im Zugewinn angeben.
Er muß belegen warum Unterschrift blanko usw.
Eventuell hat er ja nicht selbst unterschrieben:-)???
Am 18. Juni 2010 um 14:30 Uhr
Hallo Ratlos,
ganz lieben Dank für diesen Hinweis. Was ist wenn Sie diese Summe nicht angibt? Doch, er hat unterschrieben, aber eben ohne das die Kontonummer angegeben war und das kann er beweisen.
Liebe Grüße
Am 18. Juni 2010 um 14:37 Uhr
Hallo, mein Noch-Ehemann und ich haben waehrend der Ehe einen Kredit aufgenommen (beide haben unterschrieben) und Schulden auf unserem gemeinsamen Konto. Die Schulden sind darauf zurueckzufuehren das groessere Anschaffungen (Auto, Moebel, TV, Laptop etc.) gemacht wurden. Diese Dinge habe ich bei meinen Umzug ins Ausland meinem Noch-Ehemann hinterlassen (kompletten Haushalt inkl. aller E-Geraete und Moebel). Er hat ausserdem auch seine Studiengebuehren von dem Konto gezahlt. Nun ist er arbeitslos und die Bank greift auf mich zurueck, aber ich sehe nicht ein die Schulden alleine abzubezahlen obwohl er im Besitz der ganzen erworbenen Sachen ist, da ich alles zurueckgelassen habe.
Das Auto (auf seinen Namen) hat er noch und er bezahlt es noch ab. Ich habe die Scheidungskosten alleine getragen (wir sind noch nicht geschieden) da er, obwohl er PKH bekommen haette, die Scheidung nicht einreichen wollte weil er Angst hatte er wuerde seine neu erworbene dt. Staatsbuergerschaft verlieren.
Wie sieht die rechtliche Lage bzgl. der Schuldenhaftung aus?
Vielen Dank.
Am 21. Juni 2010 um 07:22 Uhr
Kati:Er kann Auskunft über BSK verlangen und wird diese bekommen, da auf Eheleute gelaufen.MfG
Am 23. Juli 2010 um 12:55 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
der Mann meiner Freundin hat bei einem Stromlieferant einen Vertrag unterschrieben. Zu diesen Zeitpunkt waren sie schon kein Paar mehr aber haben noch zusammen in einem Haushalt gelebt! Die Scheidung läuft zur Zeit noch, aber das Trennungsjahr ist schon rum! Jetz meldet sich der Stromlieferant bei meiner Freundin und sie soll doch die Jahresabrechnung bezahlen, obwohl sie nicht unterschrieben hat! Sie hat schon eine Ratenvereinbarung unterschrieben weil der Stromlieferant sonst den Strom in ihrer alleinigen Wohnung abklemmen will! Jetzt meine Frage: muß meine Freundin die Stromschulden ihres „Nochmannes“ bezahlen?
Danke ihnen schonmal in voraus!
Am 28. Juli 2010 um 13:02 Uhr
@ ronny
ich denke nicht, dass jemand für Vertragschulden aufkommen muss, wenn er den Vertrag nicht unterschrieben hat und die Leistungen nicht in Anspruch genommen hat. Der Hinweis auf ein Abklemmen des Stroms in der jetzigen Wohnung könnte nötigenden Charakter haben.
Am 28. Juli 2010 um 14:38 Uhr
Hallo Herr Rechtsanwalt,
ich lebe seit 8 Monaten nicht mehr in einem Haushalt mit meiner Ehefrau, das Trennungsjahr ist allerdings schon vorbei. Als ich ausgezogen bin, haben wir alle Vermögenswerte gleichmäßig aufgeteilt. Ich bin ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig, für die Kinder bezahle ich natürlich Unterhalt.
Meine Frage nun: Sollte ich im Lotto gewinnen, hat meine Frau Anspruch auf einen Anteil am Gewinn?
Passt nicht ganz zum Thema schulden, ich hoffe, Sie können wir trotzdem helfen.
Vielen Dank im Voraus.
Am 30. Juli 2010 um 13:29 Uhr
@ mario
dazu habe ich bereits etwas geschrieben. Lesen Sie bitte hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/10/16/lottogewinn-und-unterhalt/
Am 2. August 2010 um 11:40 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Mein Lebensgefährte und ich wollen heiraten und möchten keine Gütertrennung.
Er ist bereits selbstständig und hat einen Kredit laufen, für den ich nicht unterschrieben habe. Nun meine Frage: muss ich für den Kredit und weitere mögliche Kredite und Verbindlichkeiten aufkommen, wenn sein Geschäft nicht mehr läuft? Hafte ich im Falle einer Insovenz des Geschäfts?
Vielen Dank im Voraus.
Am 2. August 2010 um 14:30 Uhr
@ sandra
für Verbindlichkeiten, für die sie nicht nicht unterschrieben haben, haften sie nicht. Für Verbindlichkeiten aus der Selbstständigkeit des Ehemannes ohnehin nicht. Auch wenn eine Insolvenz folgt, sind sie dafür nicht haftbar.
Am 18. August 2010 um 17:28 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
folgende Situation mein Mann gut verdienent zahlt unsere gemeinsamen Schulden (beide unterschrieben) ich erhalte Elterngeld.
Jetzt bekomme ich einen Engpass für 4 Monate da weniger Elterngeld gezahlt wird, habe jedoch 4000 Euro Schulden bei einer Bank die über RA angefordert werden ich zahle dort 50 Euro monatlich. Jetzt ist meine Frage kann ich einen Zahlungsunfähigkeit mitteilen???
Den wie geschaut wurde wieviel ich monatlich zahlen kann wollten Sie auch das mein Mann sein Gehalt darlegt und wenn ich das oben richtig leses kann ich aber gebrauch von der Schlüsselgewalt machen und mein Mann muss nichts auflegen.
Habe ich das richtig verstanden??
Vielen Dank
Am 23. August 2010 um 23:02 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
ich kenne einen Fall, in dem der Noch-Ehemann einer Freundin einen Warenhandel Selbstständig betreibt.
Nun hat Er Sie gebeten, mit in die „Firma“ einzusteigen, was Sie auch tat.
Der Noch-Ehemann hat allerdings bereits vor der Hochzeit, im letzten Jahr, mit seiner Selbstständigkeit Schulden gemacht.
Meine Frage dazu:
Kann man meine Freundin für die Schulden mit Haftbar machen?
Vielen Dank für die Hilfe!
Am 25. August 2010 um 12:44 Uhr
@ katrin
Das hängt davon ab, inwieweit die Ehefrau rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern eingegangen ist. Dies kann nicht anhand der Sachverhaltsschilderung nicht beurteilen.
Am 26. August 2010 um 15:29 Uhr
Sehr geehrter Herr RA!
Am 09.09.09 haben mein Mann und ich geheiratet und sind seit dem 12.08.10 (leider)getrennt lebend. Zum 01.09.10 beziehe ich eine eingene Wohnung.
Bevor wir geheiratet haben, hatte ich alleine ein Haus, was verkauft wurde. Ein Verkaufserlös wurde daraus nicht erzielt. Alle meine Möbel wurden jedoch dem Käufer übertragen (damit im gemeinsamen Hausstand nicht alles doppelt vorhanden ist) und der Geldwert hieraus wurde in neue Anschaffung des gemeinsamen Hausstandes gesteckt. Es ist nicht mehr nachweisbar, welche Geldsummen insgesamt durch mich ins Haus eingeflossen sind, da so Dinge wie Gartenhecken, Lampen, Haushaltsgeräte etc. angeschafft wurden. Ich bin zum 01.09.2006 in das Haus meines Mannes gezogen (er alleine steht bis heute im Grundbuch).
Während der Ehe wurden lediglich Kleinmöbel im Gesamtwert von ca. 1.000 Euro gemeinsam angeschafft.
Mein Mann möchte nun von mir, dass ich ihm 500 Euro ausbezahle um diese Kleinmöbel mitnehmen zu können. Alle anderen nicht belegbaren Anschaffungen will er behalten.
Meine Frage: Gibt es soetwas wie eine eheliche Fürsorgepflicht, die besagt, dass man dem Ehepartner ein mindesmaß an Dingen wie Möbeln, Hausrat etc. überlassen muss?
2tes „Problem“ zur Hochzeit hat mein Mann mir ein Auto geschenkt! Das Auto wurde finanziert, zur Anzahlung wurde mein Auto eingesetzt. Versicherung wird von mir bezahlt, die Raten bislang von meinem Mann (ab 09 von mir). Das KfZ ist auf mich zugelassen. Er hat allerdings als Bürge unterschrieben. Muss ich ihn aus der Bürgschaft entlassen? Oder reicht es, wenn ich ganz normal alle Raten alleine selbst trage? Hätte er einen Anspruch darauf aus der Bürgschaft entlassen zu werden?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe!
Am 1. September 2010 um 15:41 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
folgendes Problem,
mein Lebensgefährte würde von seiner Frau aus der
gemeinschaftlichen Wohnung geschmissen (bevor wir zusammen kamen), sie behauptet nun aber das er freiwillig gegangen sei, und er zu dem das ganze Geld welches im Hause war mitgenommen hatte, was nicht der fall war da er nach dem Rausschmiss mit von meinem Geld gelebt hatte.
Zu dem meint sie das er das Soll das auf dem noch bestehenden Gemeinschaftskonto ist, alleine aufkommen muss da sie kein Einkommen hat.
Müssen wir das so hinnehmen oder liegt sie da Falsch? Wir wären ja bereit die Hälfte auszugleichen aber sie weigert sich die andere hälfte zu zahlen.
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Hilfe
Am 2. September 2010 um 15:24 Uhr
@ claudia
für Schulden auf einem gemeinsamen Konto, haften beide Eheleute. Das praktische Problem kann aber sein, wenn einer der Ehepartner schlicht kein Geld hat. Der andere hat dann zwar einen internen Erstattungsanspruch, wenn er leistet, ob diese aber etwas wert ist oder in Zukunft etwas wert wird, bleibt immer zweifelhaft.
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Am 9. September 2010 um 23:10 Uhr
Meine Frau und ich sind getrennt. Aus der gemeinsamen Wohnung sind wir beide ausgezogen. Nun will der Stromanbieter von mir allein das Geld haben sonst will er notfalls den Strom abstellen.
Muß meine Frau sich beteiligen an den Stromkosten?
Dürfen die den Strom abstellen, wenn regelmäßig die halbe Woche unsere gemeinsamen Kinder bei mir sind?
Sie haben die Stromabrechnung auf meine neue Adresse verbucht. Durften die das überhaupt?
Vielen Dank für die Antworten.
Am 6. Oktober 2010 um 14:49 Uhr
Hallo
Habe vor 4jahren neu geheiratet ,,habe aus der vor ehe ca.15.000 euro schulden ,mußte auch schon die eidestaatliche abgeben vor ca 3 jahren ,nun hat mein mann ein haus gekauft von 110.000euro,der von der bank hatte meine schufaauskunft vor sich liegen (ich habe kein einkommen ausser kindergeld ) und sagte uns ich muß den kredit mit unterschreiben stehe aber nich im grundbuch mit drin ,kann der gerichtsvollzieher jetzt an dem haus was mir ja nicht gehört pfänden ? war das überhaupt rechtens das ich mit unterschreiben mußte troz edv ?
Am 11. Oktober 2010 um 11:35 Uhr
@ christiane
Mit dem Haus haben sie insoweit nichts zu tun, als dass jemand wegen ihrer Schulden in das Haus vollstrecken könnte. Die Unterschrift als mit Darlehensnehmerin bezw. als Bürgern könnte unwirksam sein, da sie gar nicht in der Lage wären ein solches Darlehen zu bedienen. Ob es allerdings Sinn macht, sich im Moment darauf zu berufen, kann ich nicht beurteilen.
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Am 22. Oktober 2010 um 10:55 Uhr
Der Sachverhalt ist der:
Mein Lebensgefährte hat 05/2008 sein Haus verkauft. Dieses gehörte zur Hälfte seiner Frau. Seit 03/2010 sind die beiden geschieden.
Sie ist 12/2006 ohne absprachen ausgezogen, er hat das Haus noch bis 05/2008 gehalten und alle verbindlichkeiten bezahlt, Darlehn lief auf beide.
Vom Verkaufserlös wurden die Darlehn bei den Banken zurückbezahlt und ein privates Darlehen an seine Mutter. Übrig blieben ca.20800€ Beim Resterlös einigten sie sich auf 10000€für seine Frau da er ja ihre Unkosten weiter mit tragen mußte und das Huas instand hielt.Den Erhalt ihres Verkaufserlöses hat seine Frau dem Notar bestädigt und dem Hausverkauf zugestimmt.
Jetzt nach fast 2 1/2 Jahren fordert sie noch Geld. Mit der Begründung es wären 46800€ Verkaufserlös gewesen, sie hätte nur 10000€ erhalten. Das private Darlehen und dessen Rückzahlung an seine Mutter wären ihr nicht bekannt. Hat sie nach all dieser Zeit und nach der notariellen Bestädigung ihren Verkaufserlös erhalten zu haben noch Ansruch aud irgentwas?
Wäre über Antworten/Meinungen dankbar
Am 25. Oktober 2010 um 17:04 Uhr
@ anfree
Abschließend kann ich das mit diesen wenigen Informationen nicht beurteilen. Es dürfte für die Gegenseite aber schwierig werden.
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Am 26. Oktober 2010 um 14:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Exmann und ich sind im Februar 2010 geschieden worden.
In der Ehe haben wir ein Auto über Kredit gekauft so wie einen Privatkredit aufgenommen, ich habe jedoch alleine unterschrieben, da er schon verschuldet war und arbeitslos war. Nun lässt er mich mit allen Sachen allein, und ich sehe mich gezwungen Privatinsolvenz zu beantagen, da ich die Raten nicht mehr bezahlen kann…kann ich die Hälfte der entstandenen Schulden bei ihm einklagen? Oder wie könnte ich das regeln, dass ich vielleicht um die Insolvenz herumkomme. Danke für Ihre Auskunft.
Am 26. Oktober 2010 um 20:49 Uhr
guten abend
ich würde gerne wissen ob meine frau wir sind seit 08/08 verheiratet und sie hat zur hochzeit von ihren eltern ein baugrundstück überschrieben bekommen ,mit diesem grundstück für meine vor der ehe entstandenen schulden aufkommen muss?
vielen dank im vorraus für ihre antwort
Am 3. November 2010 um 11:30 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
meine Schwester lebt von ihrem Mann getrennt, dass gemeinsam Kind (4) lebt bei Ihr.
Vor der Trennung hatten sie eine gemeinsame Wohnung, meine Schwester ist seit der Geburt nicht mehr arbeiten gegangen, sie wurde auch krank. Nun lebt sie von Hartz 4. Alle Rechnung der gemeinsamen Wohnung lässt er nun zu Ihr schicken. ist das rechtens, den er war in der Ehe bzw. seit der Geburt Alleinverdiener. Desweiteren hat ihr getrennt lebender Mann aus erster Ehe Schulden gehabt, die auch vor der Hochzeit von meiner Schwester mitgetragen wurden. Ist es nicht nach neuen Scheidungsrecht so, dass voreheliche Schulden mit aufgerechnet werden. Meine Schwester hat mehrere Tausend Euro Schulden mit abgetragen, die aus seiner ersten Ehe stammen.
Desweiteren hat er Privatinsolvenz angemeldet, kommen die Gläubiger dann alle zu meiner Schwester und wollen von ihr das ganze Geld?
Vielen Dank
Jessi
Am 21. November 2010 um 10:03 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
ein Paar, mit zwei Kindern – wovon nur noch eins zu Hause lebt, aber beide unterhaltsberechtigt sind – will sich trennen. Es bestehen zwei Privatkredite auf dem Namen der Frau, die in der Ehe aufgenommen wurden. Zusätzlich besteht eine Hausfinanzierung.Die Frau will das Haus behalten. Ein Privatkredit davon war für die Anschaffung eines PKW, welches die Frau stets genutzt hat und auch weiterfahren wird. Der zweite, wesentlich größere und teurere Kredit, war für den Bau eines Carport und diverse Ein- und Umbauten am Haus und auf dem Grundstück. Da die Frau das Haus versuchen möchte zu halten, lautet die Frage, ob dieser Kredit auch nur durch Sie beglichen werden muss – im Rahmen der Scheidung? Vertragsrechtlich ist klar, dass sie allein ggü der Bank haftet. Ein Hausverkauf würde im Moment einen Verlust von rund einem Drittel der Kreditsumme ausmachen ( Baujahr 2004 und dann auch noch auf Erbbaupacht bei Vollfinanzierung der Hausbaukosten ).In Summe lautet das: bei einem möglichen Verkauf des Hauses würden aktuell nur 100,0 TE an Erlös erzielt werden, diie Restsumme beträgt 150,0 TE. Da schon jetzt die Grenze des finanziellen Ruin erreicht ist, wäre dies undenkbar. Da die Frau Angestellte des öffentlichen Dienstes ist, wäre eine Privatinsolvenz auch beruflich folgenreich.Vielen Dank für Ihre Antwort. Thorsten
Am 22. November 2010 um 10:38 Uhr
@ thorsten
da die Ehefrau im geschilderten Fall alle Objekte, die finanziert wurden, behalten will müsste sie, zumal die Darlehen auch nur auf ihren Namen lautenden, diese Darlehen dann allein bedienen.
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Am 5. Januar 2011 um 15:55 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein LG und ich haben frisch geheiratet.
3 gemeinsame Kinder, ich z.Zt. nicht berufstätig.
Er besitzt eine gut laufende Firma, aber mit vielen Krediten.
Wir haben zusammen ein Grundstück gekauft.
Kreditverträge laufen auf uns beide.
Das Grundstück wird nun geteilt und es entsteht auf einem unser Wohnhaus, auf dem anderen ein Mietobjekt. Wg steuerlicher Aspekte soll das Mietobjekt nur ihm gehören, unser Wohnhaus uns beiden. Ich stehe aber in den Verträgen drin.
Was passiert bei einem Schiffbruch seiner Firma?
Gütertrennung sinnvoll?
Ich habe kein Interesse an seiner Firma, will aber im dramatischten Falle nicht unser Haus verlieren.
Also Frage 1) was passiert wenn die Firma pleite geht,
Frage 2) was wenn wir uns trennen ohne Ehevertrag bezüglich der Firma und der Häuser/ Kreditvertrag dessen Haus mir nicht gehört.
Vielen Dank
Am 6. Januar 2011 um 15:44 Uhr
@ jana
dieser Sachverhalt ist so vielschichtig und zu kompliziert, um Ihnen in diesem Forum ausreichende Ratschläge geben zu können. Ich würde immer davor warnen, Eigentumsgestaltungen nur steuerlich zu optimieren. Wenn die Ehe dann scheitert, lässt sich dies kaum noch reparieren.
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Am 5. Februar 2011 um 03:57 Uhr
Guten Tag – danke, daß es Sie und Ihr Forum gibt!
ich betreue eine junge Frau mit drei kleinen Kindern in einer gewalttätigen Ehe – wir arbeiten daran, daß sie in ein Frauenhaus geht, noch überwiegt die Angst, auch vor der Zukunft, denn es gibt auch viele Schulden.
Schulden, die überwiegend der Mann machte, für Elektronik, andere Konsumgüter, aber auch Miete, Strom, Telefon, Strafzettel.
Er zwang seine Frau öfter (mit) zu unterschreiben, obwohl sie noch nie einen Pfennig Geld verdiente (sie hat ja die drei kleinen Kinder und ernährt die ganze Familie vom Kindergeld bzw. dem, was der Mann ihr davon überlässt)
Für welche Schulden wird die Frau haften müssen, wenn sie sich getrennt hat? Mangels Berufsausbildung und wegen der Kids (2-5 Jahre) wird sie auf „Transfersleistungen“ – Hartz IV – angewiesen sein.
Der Mann wird weder zahlen wollen, noch können, denn er ist schon aufgefordert, sich wegen Nichtzahlung von Strafen im Gefängnis einzufinden – was er bisher ignoriert.
Danke für Ihre Antwort
Bima
Am 22. Februar 2011 um 21:59 Uhr
Sehr geehrter Ra van der Wehl,
meine Frau hat für meine Tochter (20J.) mit unterschrieben bei einem Darlehensvertrag für eine Immobilie, 100000 Euro. Wenn meine Tochter nicht mehr zahlen kann, muß meine Frau dafür einspringen, ( momentan 1000 Euro/mo.Nettoeinkommen) Kann sie aber nicht bezahlen ? was passiert dann ? Muß ich dann bezahlen ? Wir haben gemeinsam ein Haus, wenn meine Frau nicht zahlen kann, wird dann das halbe Haus meiner Frau verpfändet ? Wir wohnen gemainsam in dem Haus, oder was passiert ?
Am 23. Februar 2011 um 10:16 Uhr
@ ralf
wenn die Tochter als Darlehensnehmerin nicht mehr zahlen kann, würde zunächst die Immobilie verwertet werden. Sollten danach noch Schulden übrig bleiben, könnte Ihre Frau herangezogen werden. Man kann dann aber immer noch mit der Bank verhandeln.
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Am 23. Februar 2011 um 15:54 Uhr
Vielen Dank für die Antwort, aber was ich eigentlich wissen wollte ist ob die Bank auch an die Immobilie meiner Frau und mir heran kann, also unser Eigenheim in dem wir wohnen, Grundschuld für das Darlehen unserer Tochter wurde nicht eingetragen, falls auch meine Frau nicht die Raten bezahlen kann ist dann unser Haus gefährdet oder nicht ? Da ja die hälfte meiner Frau gehört. Vielen Dank im Voraus, Ralf
Am 23. Februar 2011 um 17:02 Uhr
@ ralf
wenn Ihre Frau tatsächlich zu Zahlungen herangezogen wird, kann theoretisch auch in die Haushälfte ihrer Frau vollstreckt werden.
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Am 24. Februar 2011 um 11:40 Uhr
Rechte und Pflichten einer Bürgschaft.
Darüber wird man von der Bank aufgeklärt,
wird sogar unterschrieben das man belehrt wurde.
MfG
Am 2. März 2011 um 22:30 Uhr
Anfrage Nr. 453 ist offenbar übersehen worden – kann da wohl noch eine Antwort – bitte – erfolgen?
VIELEN DANK
Bima
Am 9. März 2011 um 16:35 Uhr
Sehr geehrter Ra van der Wehl,
ich bin verheiratet, kaufe mir nun eine Immobilie, für die nur ich im Grundbuch eingetragen bin und die ich auch alleine abbezahle. Macht es nun Sinn eine Gütertrennungsvertrag abzuschließen, damit ich im Fall der Trennung nicht doch einen Teil der Wohnung ausbezahlen muss?
MfG
Am 11. März 2011 um 21:22 Uhr
Hey…
soweit verstehe ich Ihre Erklärung im obrigen Text aber möchte nochmal gerne wissen:
Was ist wenn die Ehefrau ein Haufen Bestellungen macht und die Rechnungen nicht bezahlt, muss der Ehepartner für diese Schulden aufkommen????
lg patschi
Am 14. März 2011 um 11:40 Uhr
@ patschi
grundsätzlich nein
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Am 14. März 2011 um 15:25 Uhr
Anfrage 453 und 459 sind wohl „Unfragen“?
ich wäre so sehr an einer Antwort interessiert
Danke
Bima
Am 14. März 2011 um 17:25 Uhr
@ bima
es ist doch gar kein Geld da, also kann auch nicht gezahlt werden. Die Frage, wer was schuldet, ist da doch wenig hilfreich. Notfalls Privatinsolvenz.
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Am 24. März 2011 um 14:39 Uhr
Sehr geehrter Herr RA van der Wahl, ich würde gerne wissen ob ich für Altschulden aus meiner ersten Ehe, für die ich schon seit Jahren monatlich 50 Euro zurückzahle,bei einer jetzt von der Bank angeforderten Selbstauskunft auch Einkommen meines jetzigen Ehemannes angeben muß oder nur Einkommen und Verbindlichkeiten die mich selber als damaligen Mitantragsteller betreffen? Haften muß mein neuer Ehemann ja nicht das ist mir klar. Frage ist nur ob ich seine Angaben mit machen muß oder ob das die Bank nichts angeht die damals den Kredit vergeben hat. Vielen Dank für eine Antwort ihrerseits. mfg
Am 10. Juni 2011 um 11:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt.
Ich habe mich von meinem Ehemann im Jahr 2003 getrennt, seit Mitte 2005 leben wir allerdings erst getrennt. Zum 16.01.2006 meldete ich mich um und gab dabei getrennt lebend an. Die Scheidung erfolgte offiziell im April 2009.
Nun erhielt ich vom Finanzamt einen Steuerbescheid für 2006, in welchem das einkommen geschätzt wurde und ich zur Zahlung der Steuerschulden inkl. Zinsen aufgefordert werde. Ich gehe davon aus, das mein geschiedener Mann für 2006 keine Steuererklärung abgegeben hat und das Finanzamt sein Einkommen lediglich geschätzt hatte.
Ich hatte in den Jahren 2004-2007 kein Einkommen und war nicht beschäftigt.
Muss ich nun für die ggf. bestehenden Steuerschulden meines Ex-Ehemnannes für das Jahr 2006 aufkommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort und ein schönes Pfingstwochenende wünschend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Am 14. Juni 2011 um 12:56 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl
Ich habe 2 Fragen. Vor kurzem habe ich geheiratet. Habe aber Schulden schon mit in die Ehe gebracht. Ein Gerichtsvollzieher war heute hier. Muss mein Mann für meine Schulden die ich vor der Ehe gemacht habe haften? Wenn ein Gerichtsvollzieher kommt, könnte er die Sachen meines Mannes pfänden?
Es würde mich sehr freuen Antwort zu erhalten.
Am 14. Juni 2011 um 17:25 Uhr
@ nadine
ihr Mann haftet nicht für ihre Schulden und der Gerichtsvollzieher kann auch nichts von seinem Eigentum pfänden.
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Am 15. Juni 2011 um 09:26 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
mein Partner befindet sich gerade im Scheidungsverfahren…
Geht um Ihr Auto, Polizei war schon zig mal da, weil die das Auto zwangsabmelden wollten, weil sie Versicherung nicht bezahlt. Wohnt aber schon seit 3 Jahren nicht mehr bei ihm, hat sich nie umgemeldet, daher kam Polizei zu uns. Und nun haben wir Post vom Finanzamt bekommen, dass seine Noch-Frau angeblich ihr Auto an ihn veräußert hat und er doch nun das Auto auf sich ummelden soll und KFZ-Steuer zahlen soll. Stimmt alles natürlich nicht, die haben seit 3 Jahren keinerlei Kontakt und wir haben das Auto noch nie gesehen. Was kann man in so einem Fall tun?
Gruß
Vanilla
Am 25. Juni 2011 um 12:03 Uhr
Meine Ehescheidung wird demnächst rechts-
kräftig! Ich bin bereits Ruhestandsbeamter
und beabsichtige wieder zu heiraten. Z.Zt. habe ich Schulden und plane ein Insolvenzverfahren.
Frage: Können nach meinem Ableben,
die Gläubiger die Witwenversorgung meiner
hinterbliebenen Ehefrau pfänden, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Am 4. Juli 2011 um 08:18 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,
mein Mann und ich haben uns am 01.02.2011 nach 7 Jahren Ehe getrennt. In diesen 7 Jahren sind Kredite aufgenommen worden die nur auf meinen Namen laufen, da mein Ehemann nicht gearbeitet hat und auch keine Bezüge von staatlicher Seite hatte. Jetzt ist er wieder in einem Arbeitsverhältnis und hat mir mündlich zugesagt dass er die Hälfte der Schulden trägt, die er auch monatlich auf ein Konto überweist. Ein Nachweis ist somit vorhanden, wie auch eine SMS aus der hervorgeht dass er sich verpflichtet die Hälfte der Schulden zu übernehmen. In wie weit zählt das bei der Scheidung und hab ich echte Aussichten nicht alles alleine tragen zu müssen?
MfG
Katja
Am 12. Juli 2011 um 14:58 Uhr
Frage. Frau verstorben mahnbescheide aufgetaucht von denen ich nichts wußte abzahlung ist vereibart muß ich restschuld bezahlen i.v Danke
Am 15. Juli 2011 um 18:40 Uhr
Hallo -hab ne frage: bin seit 2007 geschieden, mein exmann hat in der ehe fleißig schulden gemacht auch auf meinen namen über die er mich wohlweislich im unklaren gelassen hat -seit der scheidung rennen mir die gläubiger die tür ein und wollen das geld von mir haben da er nicht auffindbar ist und die gläubiger danach gehen die ex ist ja greifbar also holen wir uns das geld bei ihr- bin ich verpflichtet das zu bezahlen und wie kann ich mich gegen die gläubiger wehren
Am 20. August 2011 um 07:35 Uhr
Guten Tag,
seit 1 Woche leben ich und mein Mann getrennt. Zu Beginn unserer 16 jährigen Ehe, kaufte mein Ehemann eine Firma. Auf dem Firmenkonto besteht ein sehr hoher Dispokredit, der zur Deckung der laufenden Firmenkosten allerdings auch zur Bezahlung der Raten für das Privathaus in Anspruch genommen wurde. Kann ich für diesen Firmenkredit nun mit herangezogen werden ? Und, der Ehemann verkauft nun ein Fahrzeug, das nicht zur Firma gehört. Wie sieht es mit dem Erlös daraus aus. Müsste das hälftig geteilt werden. Genutzt wurde das Fahrzeug vom Ehemann. Vielen Dank für Ihre Unterstützung !
Am 30. August 2011 um 10:33 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich lebe mit meiner Lebensgefährtin seit ca. 6 Monaten zusammen. Sie ist noch verheiratet, befindet sich aber im Trennungsjahr.
Sie soll demnächst von ihrer Mutter ein Grundstück als vorzeitiges Erbe erhalten. Auf diesem Grundstück beabsichtigen wir noch dieses Jahr zu bauen. Die Finanzierung steht soweit. Beide sind in der Finanzierung eingetragen.
Die Scheidung soll Ende des Jahres eingereicht werden.
Was haben wir rechtliches zu beachten. Hat ihr Nochehemann irgendwelche Ansprüche auf Haus bzw. Grundstück?
Am 30. August 2011 um 11:29 Uhr
@ sascha
das Grstk gilt als Anfangsvermögen und ist somit unkritisch. Mit dem Baubeginn könnte man warten bis zur Einreichung der Scheidung. Unterhalt für sich verlangt die Freundin nicht? Sonst Problem der verfestigten neuen Partnerschaft.
Am 31. August 2011 um 10:38 Uhr
Hallo!
Ich möchte mich gern von meinem Mann trennen,da die Ehe absolut gescheitert ist.Mache mir nur Gedanken,wie das alles laufen soll…haben 2 gemeinsame Kinder 6 und 12 Jahre alt, vor 2 Jahren ein Haus gekauft,220.000 Euro,Schulden, für die Nachnfinanzierung und Anschaffungen mussten wir nochmals 50.000 Euro aufnehmen,Leasingrate fürs Auto (läuft auf ihn) 250 Euro monatlich.Er hat ein Einkommen von ca.2500 Euro netto im Monate, ich lediglich einen 400 Euro Job.
Die Kosten belaufen sich für das Haus auf ca. 900 Euro im Monat zur Tilgung, 800 Euro für den Privatkredit und 250 Euro für das Auto…den Kredit fürs Haus und das Privatdarlehen habe ich mit unterschrieben und das Auto hat er allein finanziert.Besteht die Möglichkeit die Höhe des Privatkredites herunter zu setzen??ich kann ja von 400 euro nicht die Kredite selber weiter bedienen und möchte auch nicht,dass mein noch Mann am Existenzminimum lebt….
Was tun???
Am 5. September 2011 um 07:46 Uhr
Hallo, ich bin seit 2005 geschieden. Mein Exmann kam 2009 auf mich zu und meinte ich solle ihm 50€ monatliche rate zahlen für einen kredit der angeblich von uns noch in der Ehe aufgenommen wurde, bei der Scheidung aber nicht angegeben wurde. Nachdem er mir mit Rechtsanwalt drohte und weil ich den Frieden wahren wollte wegen unserer gemeinsammen Tochter habe ich gezahlt. Nun wollte ich von ihm eine Kopie des Kreditvertrags da ich ja noch nichteinmal weis für was ich zahle. Diese wollte er mir aber nicht aushändigen. Er zieht dieses Geld vom Unterhalt ab. Was kann ich machen? Ich denke es ist mein gutes Recht zuwissen für was ich zahle, oder? Bzw. muss ich überhaupt zahlen?
Am 7. September 2011 um 19:38 Uhr
Hallo,
2004 wurde ich geschieden.Aus der Ehe entstanden 2 unterhaltspflichtige Kinder.Und Verplichtungen für eine Eigentumswohnung,die vermietet ist.Den Kredit haben meine Ex und ich gemeisam unterschrieben.Bei dem Ehegattenunterhalt wurde diese bei der Ausrechnung mit einbezogen und ich kam für den Kredit auf.Nun brauche ich keinen Unterhalt für meine Ex leisten,nur noch den Kindesunterhalt.Der monatlich bei gesamt 978€ liegt.Aber ich zahle auch noch den Kredit alleine ab.Meine Ex auf 400€ Basis arbeiten,wenn man es glauben darf.Nun meine Frage,darf ich ihr die Hälfte für den Kredit vom Kindesunterhalt einbehalten,denn sie muss ja für die gemeisame Schuld mit aufkommen?! Oder braucht sie nicht zahlen,weil sie nur 400€ verdient? Eins ist noch zu erwähnen,das Gericht hat sie dazu verurteilt sich einen Ganztagsjob zu suchen,den sie aber einfach nicht nachkommt.
Danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort.
MfG Carlos
Am 14. September 2011 um 13:36 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
der Ex-Ehemann meiner Frau hat wärend der Ehe einen Vertrag für Stomlieferung abgeschlossen und den Vertrag auf Eheleute abgeschlossen. Er hat den Vertrag aber nur alleine unterschrieben ohne das meine Frau wusste das der Vertrag auf Eheleute abgeschlossen wurde. Jetzt möchte der Stromlieferer aber Schulden aus der Ehezeit bei meiner frau wiederholen obwohl sie nie den vertrag gesehn oder unterschrieben hat. Kann der Stomlieferant diese geld von meiner Frau einfordern.
mfg Marcel. P
Am 18. September 2011 um 19:35 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Mann und ich sind beide selbständig, jeder in einer anderen Branche – die Geschäfte laufen getrennt. Wir sind beide beim Partner NICHT kontoberechtigt. Wir haben keinen Ehevertrag oder Gütertrennung. Die Firma meines Mannes läuft nicht sehr wirtschaftlich. > Er hatte bereits vor unserer Eheschließung vor 7 Jahren einige Bausparverträge, auf seinen Namen, abgeschlossen. Und auch Bauspardarlehen vor und wärend der Ehe aufgenommen. Nach unserer Eheschließung habe ich auch einige Bausparverträge abgeschlossen, welche aber auf meinen Namen laufen, mein Mann nicht Kontoberechtig ist. Ich wunderte mich warum ich damals die gleiche Bausparnummer wie mein Mann bekam, nur mit einer anderen Endnummer. Man sagte uns, es wäre normal, da mein Mann schon Kunde sei – bekommt der Ehepartner nur eine andere Endnummer.
Jetzt konnte mein Mann einigen Verbindlichkeiten mehrfach nicht nachgehen und die Bausparkasse hat -ALLE- Verträge (auch meine) gekündigt. In einem Anschreiben an uns als Ehepaar, wurde der Grund – Schufa – Eintrag angegeben. Ich selbst bin aber nicht verschuldet und habe auch keine Schufa-Einträge. Das Guthaben auf meinen Bausparverträgen wurde für seine Verbindlichkeiten einbehalten und mein Geld ist weg. Dürfen die überhaupt an meine Finanzen gehen, wenn nur ich meine Verträge und er seine Verträge unterzeichnet hat? Ich wollte in naher Zukunft eine größere Immobilieninvestition leisten und dazu eigentlich ein Darlehen mit meinen angesparten Bausparer aufnehmen. Bekomme ich jetzt überhaupt noch einen Kredit, oder wird alles abgelehnt nur weil mein Mann nicht wirtschaften kann? vielen Dank – für Ihre Mühen
Am 21. September 2011 um 14:41 Uhr
@ christiane
die Frage kann ich nicht beantworten. Hier muss ein Vertragsspezialist befragt werden.
Am 27. September 2011 um 15:57 Uhr
Hallo,
habe vor ca. 3 Jahren mit meiner damaligen Frau ein Auto gekauft und finanziert. Vertrag läuft auf mich. Im September 2010 haben wir uns getrennt. Das Auto wurde auf meine Frau umgemeldet. Sie hat seitdem auch die Raten bezahlt. In einem Schreiben Ihres Rechtsanwaltes vom März 2011 heißt es, dass sie für alle Verpflichtungen des Fahrzeugs aufkommt.
Nun hat sie mir erklärt, dass sie das AUto nicht mehr benötigt und will es mir Ende des Monats vor die Tür stellen.
Ich habe bereits im Autohaus nachgefragt. Wert des Autos im Moment ca. 14.000€ durch viele gefahrene Kilometer meiner Nochfrau. Darlehensstand ca. 15.500€.
Was kann ich tun, damit ich nicht auf den Kosten sitzenbleibe und sie das Darlehen zurückzahlen muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Am 5. Oktober 2011 um 18:41 Uhr
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend Rat.
Mein Mann hat für die Schulden seiner Exfrau komplett gehaftet, die sie während Ihrer Ehe gemacht hatte. Sie hatte ohne Einverständnis Dinge im Internet bestellt oder auch in Kaufhäusern auf Lieferschein gekauft, ohne meinem Mann etwas davon zu sagen.
Auch hat Sie ihn nicht davon in Kenntnis gesetzt. Zusätzlich hat sie auch noch Dinge aus seinem Privatvermögen ohne sein Wissen verkauft.
Die Summe der von der Exfrau verursachten Schulden belaufen sich auf ca. 18.000 DM
Die Gläubiger wollten natürlich ihr Geld und mein Mann musste alles bezahlen.
Seine Exfrau saß nun 2 Jahre im Knast. Jetzt ist sie seit 1 Woche wieder draußen.
Es gibt auch ein gemeinsames Kind, was bei den Großeltern der Exfrau aufwächst. Sie zahlt natürlich auch keinen Unterhalt.
Mein Mann ist für alle der Depp.
Gibt es eine Möglichkeit, die Schulden von der Exfrau zurückzufordern?
Danke im Vorraus.
Kate
Am 18. Oktober 2011 um 16:10 Uhr
@ kate
ein Anspruch auf Rückzahlung besteht sicherlich. Inwieweit dieser aber erfolgreich durchgesetzt werden kann, hängt von der finanziellen Situation der Gegenseite ab, die wahrscheinlich desolat ist. Insofern würde man dem schlechten Geld noch Gutes hinterher werfen.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 5. Oktober 2011 um 20:23 Uhr
Wir kauften ein Auto wo ich als Dahrlehensnehmer stehe und mein Mann an zweiter Stelle weil sein Arbeitgeber seinen Sitz in Spanien hat.Wir wohnten schon getrennt, nur ich war an den WE bei ihm. Er ist Fernfahrer und kam nur am WE nach Hause. Eines Tages war er und das Auto weg. Er hatte jetzt seinen Wohnsitz in Spanien.Er zahlte einige Monate die Raten, doch dann bekam ich Post von der Bank die Raten wurden nicht mehr gezahlt. Ich kannte weder adresse noch Tel.Nr. Dann bekam ich einen Anruf das er das Auto mir vor die Tür stellt. So nun wurde das Auto versteigert und sitze auf dem Kedit von 19.000EU. Die Bank fodert nur von mir das Geld, verstehe ich nicht. Nun habe ich die Scheidung eingereicht, wird er dann zahlen müssen. Ich lebe in Deutschland und er in Spanien vielleicht ist es der einfachste Weg von der Bank nur an mich heran zutreten.
Am 18. Oktober 2011 um 16:09 Uhr
@ dagmar
sie können möglicherweise im Rahmen des Gesamtschuldnerausgleiches vor dem Familiengericht ein Verfahren gegen ihren Mann einleiten, nachdem er sich zumindest hälftig an den entstandenen Schulden beteiligen muss. Dies muss ihr Anwalt prüfen.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 9. Oktober 2011 um 01:33 Uhr
Ich habe mit Selbstständig GmbH gemacht. Die Firma läuft gut. Ich bin 50% Geselschafter und gleichseitig Geschäftsführer. Die anderen 50% gehören meinem Geschäftspartner der auch Geschäftsführer ist. Meine Frage:
In Falle wenn die Firma pleite geht und die Firma verschuldet ist, können unseren Frauen dafür haftbar gemacht werden, also müssen diese auch für die Schulden aufkommen. Z.B. wenn Sie geebrt haben und dadurch Vermögen haben.
Am 18. Oktober 2011 um 15:46 Uhr
@ adam
die Ehefrauen haften nicht für die Schulden des Ehemannes, schon gar nicht, wenn es sich um seine eigene Firma handelt. Es sei denn, die Ehefrau ist an dieser Firma irgendwie beteiligt.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 13. Oktober 2011 um 09:06 Uhr
also meine frau hat sich nach 6 jahren ehe getrennt ohne ein wort zu sagen ist sie abgehauen man erreicht sie auch nicht. Meine frage in der zeit wo ich arbeiten war ist sie nach hause und hat ihre sachen geholt und beide private autos von uns versicherung und steuer laufen auf sie aber bezahlen tu ich es darf sie die beiden autos einfach holen?? Ich muss dazu sagen sie arbeitet nicht!!! Kann ich was dagegen machen???
Am 18. Oktober 2011 um 15:21 Uhr
@ achim
Sie sollten dringend eine Fachanwalt für Familienrecht einschalten.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 16. Oktober 2011 um 09:28 Uhr
hallo,
ich hab da auch mal eine frage.
meine frau hat 2 handys bestellt, 160,–€, sie ist in der privatinsolvenz – da ihr konto nicht gedeckt war, laufen nun schulden auf, die sie nicht bezahlt.
ich habe ihr geld für eines der handys gegeben,obwohl dies ein weihnachtsgeschenk werden sollte (von ihr für mich)-beide beziehen wir sgb II.
inwieweit kann ich mithaftbar gemacht werden für diese schulden?
besten dank für ihre antwort
Am 18. Oktober 2011 um 15:14 Uhr
@ klaus
Eheleute haften nur bei Geschäften des täglichen Lebens gegenseitig. Bei Handys ist dies zumindest zweifelhaft. Ich würde mich wehren.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 16. Oktober 2011 um 10:37 Uhr
Hallo,folgendes:
Meine Exfrau war in unserer Ehe Sammelbestellerin bei einem Versandhaus.Hatte dann für ihre Mutter einige Sachen auf Ihren Namen bestellt.Aufgrund von streitigkeiten hatte ihre Mutter die Raten nicht mehr bezahlt und blieb bis zum heutigen tage unbezahlt und wie sich es denken können mit erheblichen mehr Kosten.
Jetzt bekomme ich von diesem Versandhaus Mahnungen ,Zahlungsaufvorderungen und Vollstreckungstitel … Da meine Exfrau dieses nicht zahlt (zahlen kann) !!
Meine Frage : muss ich jetzt diese Schulden Tilgen Für die Schulden aufkommen die ich nicht gemacht habe .weder hab ich für etwas Unterschrieben noch dafür was bekommen !!!???
Am 18. Oktober 2011 um 15:10 Uhr
@ franky
eigentlich haften Sie nicht, aber Sie müssen sich gegen eine etwaige Titulierung natürlich wehren. Wenn erst ein Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen Sie in der Welt ist, ist es zu spät.
MfG
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Am 20. Oktober 2011 um 20:37 Uhr
Hallo, hab ne frage! ich habe heuer geheiratet. meine frau hatte vor der ehe einen nausparvertrag bei badenia, der ist jetzt zueilungsreif und sie wollte dieses geld in ein neues auto investieren, bis hier hin ja kein problem aber, ich hatte mit 18 einen kredit genommen und die raten nicht immer pünklich bezahlt, naja man wird älter und somit verlässlicher und ich habe den kredit bis auf den letzten cent abbezahlt aber dafür einen schufa eintrag erhalten, jetzt will die badenia meiner frau den bausparer verweigern also ihn nicht auszahlen, nur weil ich nen eintrag habe, das hat doch nichts mit ihr zu tun oder? bitte helft mir
Am 26. Oktober 2011 um 20:22 Uhr
Lebe von meinem Noch Mann getrennt, nun hatten wir noch ein Auto gekauft, ich habe den kaufvertrag unterschrieben, er alleine den Credit, ich stehe nicht drin..
Ich habe derzeit das Auto und hatte auch die raten bezahlt, dies kann ich aber nicht mehr, und ich will das Auto auch nicht mehr haben. Wenn ich es nun nicht mehr zahlen kann, weil hartz 4,,, wer haftet dann für das Geld was noch gezahlt werden muss?
Danke für Antworten.
Yvonne
Am 5. November 2011 um 02:45 Uhr
Hallo noch mal 🙂 siehe komment 486
Ich hatte darauf mit der Anwältin des Versandthauses in verbindung gesetzt und die wiederum mir ein Schriftstück zugeschickt (Vollstreckungsbescheit) 2001
Wo meine Exfrau angeschrieben ist und Ich Rechts daneben mit ,Ich Zitiere : Sie werden als Gesamtschuldner in Anspruch genommen mit :
dann mein Vor -und Zuname !!!!
Mit weiterem Schriftstück das ich jetzt Mit diesem Vollstreckungsbescheit und – titel die Schulden zu Tilgen hätte.
Was kann ich tun oder wie weiter vorgehn ,bzw kann ich dieses noch??
Danke für die Antwort MfG
Am 8. November 2011 um 17:11 Uhr
@ franky
wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt, der sich gegen Sie und Ihre Frau als Gesamtschuldner richtet, können Sie wohl gar nichts mehr machen. Ich kann dies aber nicht zuverlässig beurteilen.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
info@vonderwehl.de
Am 7. November 2011 um 11:49 Uhr
Hallo, ich habe eine dringende Frage und hoffe Sie können mir helfen. Mein Mann und ich sind seit gerade mal einem halben Jahr verheiratet, seit dem kam es zu mehreren Gewaltausbrüchen mir und den Kindern gegenüber, der Kleinste ist jetzt 5 Monate alt. Vor etwa einer Woche unterschrieben wir einen Darlehensvertrag um meine Wohnung (über das Vorkaufsrecht) zu kaufen, ich selbst bekam bei der Bank kein alleiniges Darlehen auf Grund von momentaner Elternzeit. Ich habe Angst das mein Mann die Wohnung als Druckmittel nimmt, wenn er erst einmal „Mitinhaber“ ist, momentan läuft der Mietvertrag nur auf mich und es besteht eine Verfügung gegen meinen Mann das er sich uns nicht nähern darf. Seit 4 Wochen haben wir es noch einmal miteinander versucht aber gestern wurde er wieder ausfällig. Meine Frage ist nun folgende: Kann ich beim Notartermin alleine die Unterschrift für den Kauf der Wohnung leisten (obwohl der Darlehensvertrag auf Beide läuft) und würde die Wohnung im Falle einer Trennung dann trotzdem uns beiden gehören oder nur mir allein? Ich möchte die Wohnung nicht verlieren und ich befürchte der neue Käufer würde nach 10 Jahren Eigenbedarf anmelden, die Kinder und ich wohnen hier aber bereits seit einer kleinen Ewigkeit. Ãœber schnelle Antwort wäre ich dankbar, z.Zt. weiss ich nicht was ich machen soll. Vielen Dank vorab und herzlicher Gruß, Jenny
Am 8. November 2011 um 16:51 Uhr
@ jenny
Sie müssen mit dem Notar sprechen, aber am besten den Kauf absagen und weiterhin dort als Mieterin wohnen. Dann sind Sie sicherer.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
info@vonderwehl.de
Am 16. November 2011 um 18:00 Uhr
Ich habe in 2002 Schulden mit in die Ehe gebracht.Da wir zu diesem Zeitpunkt schon ein gemeinsames Konto besaßen gingen die Raten natürlich von diesem Konto ab.Nach ca 2 Jahren war eine Umschuldung unserer gemeinsamen Schulden die wir in diesen 2 Jahren erwirtschaftet hatten notwendig.In diesem Zuge habe ich meine Restschulden mit in den neuen Kredit aufgenommen.Unterschrieben habe ich alleine.Das Geld ist aber nachweislich auf das gemeinsame Konto gezahlt worden.2007 war wieder eine Umschuldung notwendig.Dabei haben wir den Restkredtitbetrag und die anderen gemeinsamen Schulden abgelöst.Diesmal hat meine Ex-Frau mit unterschrieben.2008 kam die Trennung.Ich habe bis jetzt die Kreditraten alleine weiter gezahlt.Nun kam es zum Streit und ich habe meine Ex-Frau auf Zahlung des hälftigen Kredits verklagt.Sie will nicht zahlen und ihre Anwältin beruft sich darauf,das ich Schulden mit in die Ehe gebracht habe und die Umschuldung 2008 wäre alleine zur Tilgung meiner Schulden gedacht.Die alten Schulden sind doch längst abgelöst und jetzt wurde der Kreditvertrag von beiden unterschrieben.Wie verhält sich das denn jetzt.Ist sie im Recht?
Danke schon mal im voraus.
Am 17. November 2011 um 00:04 Uhr
Hallo lieber RA ich wollte mal fragen wie das ist wenn Die Frau ein Koto für den Ehemann eröffnet mit ihren Namen und der Mann nur die Vollmacht hat. Er aber von diesem Koto immer wieder Geld abhebt und auch bei PayPal bestellt und von dem Koto bezahlt. jetzt lassen sich beide scheiden und sie hat nun auf dem Koto 3000 Euro schulden. Kann sie per Gericht die schulden von Ihm verlangen ? er hat seine eigene Kreditkarte gehabt und auch Pin und er hat immer mit seiner Karte bezahlt. Wie sieht das rechtlich aus ?
Am 19. November 2011 um 13:36 Uhr
Hallo!
Ich habe ein grosses Problem und brauche dringend einen Rat!
Ich habe vor kurzem die Scheidung eingreicht. Mein Mann führt seit 2006 eine kleine Gartenbaufirma, für die ich aber nie irgendwas unterschrieben habe. Ich habe bisher immer in einem angestellten Verhältnis gearbeitet.
Nun hat mein Nochmann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung laufen, es geht um eine sehr hohe Summe.
Muss ich auch für seine Schulden aufkommen?
Bin echt verzweifelt….
Am 21. November 2011 um 23:33 Uhr
Friedl
Seit September 2008 lebe ich getrennt von meiner Exfrau.
Während der Ehe sind Schulden entstanden, die hauptsächlich von Ihr
Verursacht wurden. Bei der Scheidung kam es zu folgendem Vergleich.
Die Parteien vereinbaren, dass die Erstantragstellerin (Exfrau) 2/3 und
der Zweitantragsteller (Ich) 1/3 dieses Kredites jeweils zur alleinigen und gänzlichen
Rückzahlung zu übernehmen haben.
Da ich der Hauptkreditnehmer war, kommt die Bank natürlich immer als
Erstes auf mich zurück.
Meine Exfrau leistete sich in den letzten drei Jahren drei gebrauchte Autos und
Ist inzwischen viermal umgezogen. Vor über einem Jahr hat sie wieder geheiratet
und mit ihrem jetzigen Mann ein Haus gekauft.
Dennoch findet sie es seit drei Jahren nicht notwendig ihre Kreditraten zu bezahlen.
Falls ich sie einmal am Telefon erwische, bekomme ich eine SMS mit
irgendeiner Ausrede oder sie verschiebt die Zahlung (Barzahlung) von Woche
zu Woche. Seit vier Monaten macht sie angeblich schon einen Abbucher???
Hier nun eine Auflistung der tatsächlichen Leistungen:
Dez. 2008 bis Juni 2011 ausständig (bei 150€ = 4650€)
08.07.2011 – 150€ bar erhalten
August 2011 noch ausständig
01.09.2011 – 150€ bar erhalten
17.10.2011 – 150€ bar erhalten
November 2011 noch ausständig
Wie gehe ich am besten vor, dass ich zu meinem Recht komme.
Besten Dank im Voraus, Friedl
Am 22. November 2011 um 11:24 Uhr
hallo,
mein LP lebt in Scheidung und besaß schon vor der ehe ein Haus welches seiner Ex nicht gefiel.
Es wurde ein anderes gekauft was dann auch nicht mehr bewohnt wurde.
Für das 2 haus haben beide ein Darlehen aufgenommen und auch unterschrieben.
Nun wurde das haus verkauft weit unter dem Kaufpreis und die restschulden meinem LP auferlegt.
Was müssen/können wir tun damit die Schulden des gemeinsam gekauften Hauses auch Ihr auferlegt werden???
Lg
Am 24. November 2011 um 02:56 Uhr
Ich brauche dringend einen Rat:
Mein Kfz (Ich bin der Halter und Eigentümer) war auf der Versicherung meine damaligen Ehefrau neu versichert worden.
Die Beiträge wurden von meinem Konto abgebucht.
Meine Exfrau hat die gemeinsame Wohnung am 04.06.2008 verlassen.
Chronologie:
18.11.11:
Brief vom Anwalt meiner Ex-Frau, ich hätte KFZ-Versicherungsbeiträge nicht bezahlt. Mit androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
21.11.11:
Ich habe die Versicherung angerufen und man teilte mit mit das meine Ex-Frau im September 2008 die KFZ- Versicherung zum 01.01.2009 gekündigt hatte.
Fakten:
Ich wurde weder von meiner Ex-Frau noch von der Versicherung über die Kündigung informiert.
Die Beiträge wurden korrekt 2008 von meinem Konto abgebucht.
Das Kfz wurde von mir am 30.12.2009 stillgelegt.
Nun werde ich mit einer Zahlungsaufforderung an meine Exfrau konfrontiert.
Mir ist erst am 20.11.11 , nach durchsicht meiner Kontoauszüge aufgefallen das 2009 keine Kfz-Vers–Prämienien von meinem Konto abgebucht worden.
Somit bin ich unwissentlich 1 Jahr ohne Versicherung gefahren.
Was mach ich nun nur?
Am 2. Dezember 2011 um 20:23 Uhr
Hallo, seit März 2010 lebe ich von meiner Frau getrennt. In der Ehe wurde eine Eigentumswohnung erworben. Die Wohnung ist an meinem Bruder Vermietet. Im Grundbuch stehen meine (noch) Frau und ich gemeinsam als Eigentümer drin. Der Kredit läuft auf beider Namen. Sie erster und ich als 2.er Kreditnehmer. Seit der Trennung wird der Kredit von mir allein getragen.
Mehrere Versuche meinerseits, auf eine gütliche Einigung sind fehl geschlagen. Wird immer mit „ich kann nicht“ beendet.
Nun hat sie angedeutet deswegen in die Insolvenz gehen zu wollen. (Meine berechtigten Forderungen gemäß § 426 BGB werden immer höher.) Sie ist Beamtin im Ruhestand mit ca. 1500€ Pension. Ich selber verdiene ca 2300€
Was kann mir passieren wenn sie in die Insolvenz gehen will.
Oliver
Am 3. Dezember 2011 um 10:20 Uhr
Hallo,
Mein Ex-Mann hat sich während der Ehezeit gelder bei den Eltern geliehen!
Nun,knapp 2 Jahre nach der Scheidung,möchte er Anwaltlich die Hälfte von mir haben,ich soll mit zalen!
Angeblich habe ich zugebilligt,aber das habe ich nicht!!
Nun will er wohl vor Gericht damit,muß ich angst haben das ich mit zahlen muß,wofür ich nix kann?
Seine Eltern werden sich auf seine Seite stellen!
Es gibt nichts Unterschriebenes,noch mündliches!!!
Danke gruß Nina
Am 5. Dezember 2011 um 12:56 Uhr
Hallo
Ich stecke grade in der Scheidung. Meine Frage ist: Mein (ex-)Mann hat während der Ehe Bafög erhalten und demnach ja Schulden. Hafte ich für diese Schulden mit? Ich habe ja nichts Unterschieben. Damit sind es doch keine gemeinsamen Schulden oder?
Sarah
Am 14. Dezember 2011 um 13:52 Uhr
Hallo, ich habe auch eine Frage:
Ich bin verheiratet und wir haben eine gemeinsame Tochter. Momentan bin ich Alleinverdiener und mein Mann bekommt keine Leistungen vom Amt (ich verdiene angeblich 100 euro zuviel). Ich kann die Kosten gerade so decken. Wir haben beide dsiverse offene Verbindlichkeiten. In wie fern muss ich seine Sachen mit bezahlen nur weil bei ihm nichts zu holen ist? Bsp. Kosten für einen Gerichtsprozess und Vergleich mit denen ich nichts zu tun habe. Das Gericht erwartet nun von mir, dass ich einen Prozesskostenvorschuss zahle.
Ich weiß langsam nicht mehr weiter, da ich schon meine Sachen kaum abbezahlen kann.
LG
Am 10. Januar 2012 um 15:03 Uhr
@ miriam
ich kann mir kaum vorstellen, dass also engen finanziellen Verhältnissen von Ihnen auch noch ein Prozesskostenvorschuss erwartet werden kann. Abschließende Antworten muss jedoch der konkret beauftragte Fachanwalt für Familienrecht geben.
Thomas von der Wehl
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Am 21. Dezember 2011 um 13:52 Uhr
hallo,meine frage geht um meine erste ehe damals wahr meine ex mann selbständig und hatte schulden an finanzamt (steuerschulden) er konnte nicht zahlen weil er kein geld hatte,jetzt nach ca. 7 jahre bekomme eine brief das ich in eine wohche 19.000 euro zahlen muss,ich habe 2 kleiner kinder und arbeite nicht, muss ich das trotzdem zahlen?
Am 10. Januar 2012 um 14:50 Uhr
@ yeliz
sie müssen sich mit einem Steuerberater oder einem im Steuerrecht versierten Fachanwalt in Verbindung setzen und klären, was zu tun ist. Sicherlich haften sie nicht allein für die Schulden und können zum Beispiel eine Aufteilung erwirken.
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Am 8. Januar 2012 um 15:23 Uhr
Hallo!
Ich habe da mal ein Frage zum rechtlichen Eigentum!
Mein Mann hat 2008 ein Darlehen für eine Spielkonsole aufgenommen, die wir uns und der Familie (ich habe 3 Kinder mit in die Ehe gebracht) kaufen wollten.
DieMini- Raten gingen immer von meinem Konto ab, bis sie irgendwann nach der Trennung 2009 zurückgebucht wurden. Im letzten Sommer teilte mir mein Mann mit, er hätte eine Mahnung bekommen. Wenn ich den Restbetrag nicht bezahlen würde, hole er sich das Gerät ab!
Also habe ich nochmal über 100€ an die Bank überwiesen, damit meine Kids sie behalten können.
(iCH GEHE NUN SEIT 1 jAHRARBEITEN,WAS ER NICHT ERTRAGEN KANN – ER WAR NUR INSGES. CA. 2-2,5 jAHRE ARBEITEN – WIR SIND 7 jAHE ZUSAMMEN GEWESEN !
Nachdem ich vor kurzem die Scheidung eingereicht habe, droht er mir mit einer Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl und lacht gemein auf dem AB, wenn er sagt : „Ich stehe auf dem Kreditvertrag! Ich kann beweisen, daß es meine ist. Arschkarte gezogen!“
Inzwischen haben die Kinder aber auch diverse teure Spiele zum Geburtstag und zu Weihnachten bekommen und er fordert sie meiner Meinung nach nur um mich zu ärgern 🙁
Wem gehört das Teil nun rechtlich?
mUSS ICH MIR NUN TATSÄCHLICH noch eine KAUFEN UND IHM DIE VON MIR BEZAHLTE ÜBERLASSEN?
Am 9. Januar 2012 um 10:22 Uhr
@ ju
ich würde gar nichts machen und einfach abwarten. Die Sache ist zu geringfügig, als dass sich der Staat damit in irgendeiner Form beschäftigen wird.
RA Thomas von der Wehl
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Am 9. Januar 2012 um 14:25 Uhr
Hallo nochmal,siehe Kommentar 497.Leider noch nicht beantwortet.Ich habe in 2002 Schulden mit in die Ehe gebracht.Da wir zu diesem Zeitpunkt schon ein gemeinsames Konto besaßen gingen die Raten natürlich von diesem Konto ab.Nach ca 2 Jahren war eine Umschuldung unserer gemeinsamen Schulden die wir in diesen 2 Jahren erwirtschaftet hatten notwendig.In diesem Zuge habe ich meine Restschulden mit in den neuen Kredit aufgenommen.Unterschrieben habe ich alleine.Das Geld ist aber nachweislich auf das gemeinsame Konto gezahlt worden.2007 war wieder eine Umschuldung notwendig.Dabei haben wir den Restkredtitbetrag und die anderen gemeinsamen Schulden abgelöst.Diesmal hat meine Ex-Frau mit unterschrieben.2008 kam die Trennung.Ich habe bis jetzt die Kreditraten alleine weiter gezahlt.Nun kam es zum Streit und ich habe meine Ex-Frau auf Zahlung des hälftigen Kredits verklagt.Sie will nicht zahlen und ihre Anwältin beruft sich darauf,das ich Schulden mit in die Ehe gebracht habe und die Umschuldung 2008 wäre alleine zur Tilgung meiner Schulden gedacht.Die alten Schulden sind doch längst abgelöst und jetzt wurde der Kreditvertrag von beiden unterschrieben.Wie verhält sich das denn jetzt.Ist sie im Recht?
Danke schon mal im voraus.
Am 10. Januar 2012 um 11:42 Uhr
@ rene
anhand einer so kurzen Sachverhaltsschilderung kann ich keine sehr seriöse Einschätzung der Rechtslage geben. Sie werden Sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht über die Sache unterhalten müssen.
Thomas von der Wehl
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Am 23. Januar 2012 um 13:12 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
mein Freund ist seit Mai 2011 von seiner Frau geschieden.
Seit ca. 3 Jahren sind sie getrennt.
Seine Exfrau kauft allerdings immer noch auf seinen Namen bei verschiedenen Versandhäusern ein. Mein Freund bekommt weder eine Rechnung, noch eine Mahnung. Allerdings bekommt er immer wieder Schreiben von Inkassobüros, die Rechnungen zu zahlen. Er hat aber die Waren nicht bestellt und auch keine Rechnung oder Mahnung erhalten.
Mittlerweile hat er so für seine Frau über 20.000€ bezahlt. Das kann nicht so weiter gehen. Kann man dieser Frau nicht irgendwie einen Riegel vorschieben.
Eine Anzeige hat er schon versucht. Aber bei ihr ist nichts zu holen und er musste die Rechnung vom Inkasso trotzdem bezahlen, erst dann konnte er sie überhaupt anzeigen. Das kann doch nicht deutsches Recht sein? Da muss es doch irgendeine Möglichkeit geben? Er ist mittlerweile mit den Nerven total am Ende, weil er nicht weiß, was er noch machen kann. Können Sie uns einen Tipp geben?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Am 31. Januar 2012 um 14:59 Uhr
Hallo,ich hab da mal ne Frage:
Wenn ich jetzt erbe(Imobilien+Barvermögen),muß ich dann für die Schulden aufkommen,die meine Frau in erster Ehe gemacht hat?Wir haben keinen Ehevertrag.
Danke für Ihre Antwort
Am 9. März 2012 um 13:11 Uhr
@ roman
nein, für diese Schulden haften Sie nicht
Thomas von der Wehl
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Am 4. Februar 2012 um 21:29 Uhr
ich habe eine frage meine und ich sind dem 14.6.2011 getrennt und sie hat bereits die scheidung eingerreicht. ich bin ausgezogen sie hat schulden und zahlt 777 euro mntl. sie hat mir nicht gesagt bei wemm und wofür ich habe 2008 etwas unterschrieben wo meinte es handle sich ihre schulden. muss ich auch weiterhin dafür haften? wie wirkt sich das auf unterhalt ich bin arbeitslos danke
Am 13. Februar 2012 um 18:17 Uhr
hallo,
wir haben 2011 geheiratet und mein Mann hat schulden mit in der Ehe gebracht! Kömme ich für die schulden auf und können sie meine Sachen pfänden?
Danke für die Antwort
Am 9. März 2012 um 12:54 Uhr
nein!
Thomas von der Wehl
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Am 23. Februar 2012 um 13:20 Uhr
sehr geehrter herr von der wehl,
kurz die situation: seit 2.2006 verheiratet / frau brachte 3 kinder mit in die ehe / seit 12.2007 ein gemeinsames kind.
vorher garnicht bekannt: frau hat probleme, realistisch mit geld umzugehen. ihr ex-mann saß nach der trennung alleine auf einem schuldenberg.
aktuell: in den letzten jahren wurde immer wieder mehr geld ausgegeben, als zur verfügung stand. das ganze gipfelte 2011 in der anschaffung eines pferdes (anschaffungskosten waren ein geschenk von extern). ich sah mich bislang außerstande dem entgegenzuwirken, weil mir gedroht wurde, ich würde sonst a) mein kind nicht mehr zu sehen bekommen, b) man würde meinen ruf so ruinieren, das ich beruflich kein bein mehr auf den boden bekommen würde (ich unterrichte freiberuflich) und c) man würde meine firma ruinieren (selbständig).
mittlerweile sind ca 25.000 an verbindlichkeiten aufgelaufen. eine umschuldung bei der bank, ein weiterer kredit bei der bank, schulden bei freunden und drei ausgefallene monatsmieten. eine fristlose kündigung mit androhung einer zwangsräumung liegt auf dem tisch. ich bin nicht mehr bereit, weitere schulden zu machen und habe die trennung beantragt.
dann gibt es ein leasingfahrzeug, dessen vertrag ich unterschrieben habe und dessen laufende kosten ich komplett trage, obwohl das auto von meiner frau zu 50% mitgenutzt wird. sie hat bei der anschaffung etwas weniger als die hälfte mit angezahlt. der vertrag endet im oktober.
letztes wochenende entzog meine frau mein kind für knapp zwei tage und erzählte ihm, dass papa es nicht mehr lieb hätte, weil er nicht bereit ist, für die wohnung geld zu besorgen.
die trennung wird nun unweigerlich kommen. die fragen sind:
a) darf man mir mein kind entziehen und manipulieren? wie wirkt sich das auf das kommende sorgerecht aus?
b) was passiert mit den verbindlichkeiten und dem fahrzeug. wie hoch wird (parallel zu den abzubezahlenden schulden) der unterhalt ausfallen? da sie lediglich auf 400€-basis arbeitet, würden hier enorme unterhaltskosten auf mich zukommen, bzw. vom selbsbehalt, der für mich übrigbliebe kaum die ausgaben (auch für die firma) zu stemmen sein.
c) ist aufgrund der situation (fahrlässiger umgang mit geld, instrumentalisieren des kindes) eine schnelle scheidung machbar, weil mit jedem tag die problematik größer wird?
vielen dank im voraus für ihre antwort.
Am 26. Februar 2012 um 19:42 Uhr
Guten Tag,
mein Ex-Mann hat während unserer Scheidungsphase anscheinend im Versandhaus einen riesigen Einkauf gemacht. Mittlerweile sind wir geschieden und er ist in sein Heimatland zurückgekehrt, also nicht mehr in Deutschland. In wie weit kann ich für diese Schulden belangt werden? Es geht hier um ca. 3.700 Euro!!
Diese Einkäufe müssen alle stattgefunden haben, nachdem ich die gemeinsame Wohnung verlassen habe. Und kurz nachdem dies passierte hatte er die Scheidung eingereicht (und fast zeitgleich auch ich).
Ich habe Angst, dass ich nun für diese Summe verantwortlich gemacht werden kann.
Haben Sie einen Rat?
Vielen Dank!!!
Am 9. März 2012 um 12:38 Uhr
@ pocas
sie haften nicht für diese Schulden. Keine Angst.
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Am 6. März 2012 um 10:13 Uhr
Wie verhält es sich mit der Eigenheimzulage,meine Frau hat sich am 8 September 2011 von mir getrennt und möchte wieder zurückkehren,kann man in 2012 dann Eigenheimzulage wieder erhalten?
Am 9. März 2012 um 12:01 Uhr
@ ralf
die Frage kann ich nicht beantworten.
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Am 11. März 2012 um 00:05 Uhr
Schönen Guten Abend,
ich habe mal eine frage ich habe mich vor 2 jahren scheiden lassen als ich verheiratet war hatte meine frau vor 9 Jahren einen kredit aufgenommen wo ich mitunterschrieben habe dann ist meine ex frau in insolvenz gegangen jetzt nach 9 jahren schreibt die bank mich an das ich das bezahlen soll. ist das so korrekt muss ist das bezahlen?? was kann ich dagegen tuen??
Am 16. März 2012 um 16:22 Uhr
Hallo ,meine Frau hat währe unserer Ehe einen Handyvertrag für ihren bruder unterschrieben.Natürlich hat er nicht einmal bezahlt.Mittlerweile ist das ueber Inkasso unternehmen beim Gericht gelandet natürlich auf ihren Namen.Kann der Gerichtsvollzieher jetzt zb mein eigentum(zb Heimkino,Gehalt) pfänden?Gruß Andre
Am 16. März 2012 um 21:38 Uhr
Sehr geehrter ravon der wehl, ich bin verheiratet und habe 2 kinder. ich habe eine kreditkarte mit ca 4000 € belastet, einen Dispo von 800 € und ein Arbeitgeberdarlehen von 1200 €. Mich würde interessieren ob in dem fall, das ich nicht zahlungsfähig sein sollte, meine frau belangt wrden kann? oder noch wichtiger, ob die Ersparnisse meiner Kinder in gefahr sind?
Ich muss dazu sagen das wir weiterhin verheiratet bleiben wollen, meine Frau für nichts unterschrieben hat und wir kein gemeinschaftskonto haben. Es läuft alles auf meinen namen!
Muss ich angst um das geld meiner Kinder haben oder was gibt es für eine möglichkeit meine familie davor zu schützen?
Vielen dank im vorraus…Stefan H.
Am 18. März 2012 um 10:19 Uhr
Hallo ich habe eine frage und zwar .Mein mann und ich sind nun anch 9 Jahren Ehe getrennt .Wir haben uns 2008 eine Doppelhaushälfte gekauft den Kredit dafür hat er alleine aufgenommen aber stehen beide im Grundbuch .Nun sagt er das man diese Schulden als Ehebedingte Schulden bei der Unterhaltsberchnung anrechnen wird stimmt das ? Mir geht es um eine Friedliche Trennung alleine schon wegen unseren 3 Kindern .Und er sagte das seine anderen 2 Kredite die er in der Ehe aufgenommen hat für ein auto und so auch komplett berücksichtig werden .Aber habe ich ja nichts vom Auto das behält er ja .
Am 21. März 2012 um 11:33 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
in 2005 kaufte ich ein Eigenheim für welches ich Eigenheimzulage beantragte und bekam. In 2006 heiratete ich meinen jetzigen Exmann und unser gemeinsames Kind kam zur Welt.
Die Eigenheimzulage lief weiterhin nur auf mich mit dem Unterschied, das nun noch das geneisame Kind mit einbezogen wurde.
Nun wurde, durch einen Fehler, die letzte Zahlung der Eigenheimzulage auf ein Konto getätigt auf welches mein Exmann noch zugriffsrechte besitzt. Sobald die Summe auf dem genannten Konto eigegangen war hat er Diese auf ein nur ihm zugängliches Konto überwiesen.
Meine Frage ist:
Habe ich die Möglichkeit das Geld rechtlich von meinem Exmann (Scheidung im August letzten Jahres) zurück zu fordern?
Haben Sie hierzu einen Rat für mich?
Am 25. März 2012 um 01:20 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe folgendes Problem,
im September letzten Jahres habe ich mich von meinem Mann getrennt und werde die Scheidung einreichen. Wir haben einen gemeinsamen Kredit (beide unterschrieben) in Höhe von noch ca. 30.000 € und ein gemeinsames Konto, welches ebenfalls überzogen ist. Wir haben mündlich vereinbart, dass wir die Raten (monatlich immerhin 830,00 €) auf unser gemeinsames Konto überweisen. Seit 2 Monaten überweist er nicht mehr und ich habe den Kredit allein bedient. Allerdings halte ich das nicht mehr lange durch. Er arbeitet und verdient fast genau so viel wie ich. Meine Frage ist nun, kann ich ihn schon vor der Scheidung dazu verpflichten die Hälfte der Raten zu zahlen (per Anwalt oder Pfändungsbeschluss) oder muss ich alles allein tilgen? Wenn nicht habe ich das nächste Problem. Wenn er der Scheidung nicht zustimmt nach dem Trennungsjahr, muss ich dann die nächsten Jahre weiter alleine zahlen?
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort.
MfG
Am 26. Mai 2012 um 22:27 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Frau und ich sind seit zwei Monaten getrennt. Vor zwei Jahren und für noch weitere zwei Jahre habe ich eine Leasingvertrag für ein Pkw abgeschlossen, der von beiden genutzt wird. Nun möchte keiner von beiden das Fahrzeug weiter nutzen aufgrund der hohen Leasingraten. Wer hat das Leasing zu übernehmen?
Vielen Dank
Am 14. Juli 2012 um 10:49 Uhr
Hallo, Herr von der Wehl.
Als ich meinen Mann kennen lernte, war er bereits nebenerwerblich selbstständig (Gastronomie); über dieses Lokal besteht auch ein Ehevertrag.
In der Ehe hat er Schulden gemacht, um ein weiteres Lokal zu eröffnen. Der Laden lief schlecht, ich habe in beiden Geschäften mitgearbeitet und mich eingesetzt, bin jedoch keine Inhaberin.
Mein Mann droht mir jetzt im Falle einer Scheidung mit der Hälfte der Schulden aus der Eröffnung.
Desweiteren hat er privat mehrere Wohnungen angemietet, die er untervermietet. Durch einen Streit mit der Verwaltung haben sich dort auch Schulden im mittlerweile 5-stelligen Bereich gehäuft, die er mir anteilig anlasten möchte.
Das zweite Lokal wollte ich überhaupt gar nicht haben und von den Wohnungen hat er mir erst nach der Trennung erzählt.
Bin ich überhaupt haftbar oder kann ich das als „harmloses Druckmittel“ abtun?
Am 15. Juli 2012 um 12:32 Uhr
Sehr geehrter Herr v.d. Wehl, ich frage mal gerade heraus. Mein Mann macht Schulden und verschweigt mir diese. Er öffnet seine Post nicht mehr. Jetzt habe ich ihn bereits öfters darauf angesprochen, dass ich vermute, dass er Schulden hat, aber es kommt von seiner Seite keine Auskunft. Auch geht er zu wenig arbeiten (Selbstständigkeit), um unseren Lebensunterhalt nur annähernd zu bestreiten. Jetzt ist die Frage, ob ich dafür haften muss, wenn er seine Telekomrechnungen nicht bezahlt und wenn er seine Krankenkasse nicht bezahlt. Für beides habe ich jetzt unter seinem Briefstapel bereits geöffneter Post Mahnungen von ca. 7000 Euro gesehen (ca. 6000 Krankenkasse, ca. 1000 Euro Telekom). Wenn ich in seinem Briefstapel am WOE nicht gestern geschaut hätte, dann hätte ich es bis heute nicht gesehen. Bitte helfen Sie mir. Ich mache keine Schulden, gehe selbst arbeiten, bezahle die Hälfte der Miete (gemeinsamer Mietvertrag), die Hälfte der Lebensmittelkosten und die Kita für unser Kind (komplett). Er bezahlt die Hälfte der Miete, die Hälfte der Lebensmittelkosten, Strom (noch nicht abgestellt) und eigentlich Telekom (dachte ich bis gestern). Getrennte Konten. Bitte Hilfe! Bitte Hilfe, ich möchte keine Schulden haben.
Am 15. Juli 2012 um 12:35 Uhr
Ich möchte mich eigentlich nicht scheiden lassen, aber ich will auch keine Schulden haben. Wir haben keinen Ehevertrag („Zugewinngemeinschaft“?)
Am 24. Juli 2012 um 22:54 Uhr
Sehr geehrter Ra,
Frau lässt sich vom Mann scheiden einvernehmlich mit prozesskostenhilfe (da sie hartz 4 empf. Ist) für die Scheidung.
Nach 2 Jahren bemerkt Frau, dass sie noch die Partner-kreditkarte vom visakartenkonto des exmannes besitzt und geht damit einkaufen bzw bestellt online auf ihren namen mit ihrer (partner)kreditkarte (auch mit ihrem namen drauf) für 2000,– € – muss Frau oder Mann diese Rechnungen zahlen? Mann ist kreditkarten-Kontoinhaber und raten der visakarte werden von seinem Konto abgebucht (ehem.gemeinschaftskonto – wurde noch immer nicht geändert von ihm obwohl Frau mehrfach drum gebeten hat und auch keine Karte mehr davon hat). Ist das betrug? Es ist aber doch die Karte der Frau, Pech wenn Mann sie nicht zurückfordert, sperren lässt o. Ä.?
Am 3. August 2012 um 18:04 Uhr
Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Folgender Sachverhalt: Mein Verlobter wurde verurteilt im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung für die Mietschulden seiner Ex-Freundin aufzukommen. Es beläuft sich auf einen Betrag von ca. 6000,00 Euro. Da niemand genau wusste, ob die Exfreundin den Betrag überweist (geht nicht ans Telefon) wurden auch seinerseits keine Zahlungen geleistet. Auch mit dem Hintergrund, dass er es nicht einsieht Ihre Schulden zu zahlen… Nun stand der Gerichtsvollzieher vor unserer Tür und fordert den Betrag ein. Mein Verlobter verdient monatlich ca. 1280,00 Netto – somit wären bis zur Pfändungsgrenze monatlich ca. 160,00 Euro möglich zu pfänden. Wenn wir jetzt heiraten würden, würde sich dann die Pfändungsfreigrenze erhöhen? Würde mein Lohn der beträchtlich höher ist zur Tilgung der Schulden herangezogen werden können? Oder wäre es sinnvoller den Betrag irgendwie aufzubringen und dann der Ex in Rechnung zu stellen (obwohl wir jetzt schon wissen, dass sie nie zahlen wird oder kann)? Vielen Dank für Antworten!
Am 17. Oktober 2012 um 07:40 Uhr
Sehr geehrter Herr Anwalt,
meine Frau hat vor unserer Eheschließung einen MeisterBafög erhalten. Wir haben 2 Kinder, meine Frau geht nicht arbeiten, und nun stellt sich mir die Frage: Wer muss für diesen Kredit aufkommen?
Ich verdiene über 3000,- Euro netto, angegeben hat meine Frau aber noch den alten Arbeitgeber mit 2300,- netto bei der KFW. Sie meint, sie habe es vergessen. Eine Stundung ist deswegen erfolgt und sie brauchte nichts zurückzahlen.
Nebenbei bestehen noch einige Kreditverträge die es unmöglich machen ggf. der KfW den Kredit wieder zu zuahlen, falls überhaupt ein Anspruch an mich besteht.
Können SIe mir helfen? Vielen Dank!
Am 30. November 2012 um 08:37 Uhr
Hallo,
Ich lebe von meinem Ehemann getrennt(schon 2Jahre).
In der Ehe ist eine Firma gegründet worden, die sehr gut läuft, aber nur mein Mann Gesellschafter ist. Außerdem noch einige kleinere GbRs. Wir haben ein gemeinsames Haus und zwei gemeinsame Kinder (6+2), aufgrund dessen ist es mir nicht möglich ist mehr als ein paar Stunden die Woche arbeiten zu gehen. Jetzt hat mein Mann sich überlegt, dass er ein Haus für sich kaufen möchte und will deswegen, das wir vorher Gütertrennung vereinbaren, damit das Haus dann ihm alleine gehört. Ist das notwendig? Was für Nachteile ergeben sich aus einer Gütertrennung für mich?
Danke
Am 29. Januar 2013 um 12:40 Uhr
Hallo,
wie stellen sich die folgenden Situationen dar:
1. Trennung 01.01.2011, Auszug a.d. gem. Wohnung 01.07.2011. . Auszug der Noch-Ehefrau erfolgte 01.10.2011, diese zahlte jedoch die Miete nicht. Dafür wurde die Kaution einbehalten, welche während der Ehe entrichtet wurde. Hieraus entstandene Kosten einer Räumungsklage (da Wohnung zum 01.07. gekündigt war (beide im Mietvertrag, beide Künd. unterschrieben) wurden sich bei mir vom RA des Vermieters „geholt“, da meine Noch-Ehefrau ALG2 bezieht… . Auch eine NK-Nachzahlung wurde an mich gestellt und bezahlt – Muss ich wirklich alleine für alles aufkommen oder habe ich die Mögl. die Hälfte bei meiner Noch-Ehefrau einzufordern/einzuklagen?
2. Kurz vor der Trennung wurden 2 identische Handys per Ratenzahlung auf meine Rechnung gekauft. Meine Noch-Ehefrau hat jedoch die Zahlung nach der Trennung verweigert, jedoch befindet sich das Handy nach wie vor in Ihrem Besitz – Kann ich die nicht bezahlten Raten und/oder das Handy zurückfordern?
Vielen Dank!
Am 5. Februar 2013 um 16:55 Uhr
guten tag ich habe eine frage mein freund ist noch nicht geschieden. seine ex hat ein das haus ihrer oma oder mutter(verstorben) bekommen. sie zahlen aber irgendwie eine pacht. in der ehe hat mein freund für das haus mehrere kredite für sanierung und instandsetzung aufgenommen. er arbeitet schon seit längerem in der schweiz was durch auseinanderleben zur trennung geführt hat. beide haben gemeinsame kinder und sie haben auch ein auto gekauft (läuft über mein freund über bank) was sie behalten will, aber noch nicht abgezahlt ist. wie kann man jetzt am sinnvollsten vorgehen ganze sachlage ist sehr verzwickt und leider sind jegliche versuche es mit ex zu klären im sand verlaufen.vielen dank schonmal im voraus
Am 23. Februar 2013 um 15:47 Uhr
Hallo,
die Situation:
– Mann lebt seit 1,5 Jahren in Trennung, nächstes Monat Scheidung.
– Mann und Frau haben während Ehe gemeinsamen Kreditvertrag unterzeichnet, bisher hat nur der Mann alleine dafür abgezahlt. Allein seit der Trennung hat er dafür ca. 5.600 Euro gezahlt. Es sind noch ca. 10.000 Euro Restschulden vorhanden.
– Die Frau hat nach der Trennung sich explizit geweigert das gemeinsame Konto aufzulösen und innerhalb von 4 Monaten 5.000 Euro davon abgehoben. Der Mann hat in der Zeit ca. 80 Euro vom Konto verbraucht. Zum Zeitpunkt der Trennung stand das Konto mit 550 Euro im Plus, jetzt ist es mit 10.000 Euro im Minus (Dispozinsen seit 12 Monaten). Sie hat seitdem keinen Cent mehr auf das Konto zurückgezahlt, obwohl sie wußte, dass das Konto überzogen ist. Die Bank hat sie mehrmals darauf angesprochen. Sie hat sogar extra um eine Erhöhung des Dispokredits gebeten (obwohl der Mann ihn nach der Trennung auf 0 setzen hat lassen), damit sie trotz roter Zahlen noch mehr abheben konnte. Der Mann hat zwischenzeitlich auf Druck der Bank 600 Euro auf das Konto zurückgezahlt, um die Schulden zu verringern. Und das, obwohl er eigentlich über weniger Geld vom Konto verfügt hat, als ihm nach der Trennung eigentlich zugestanden hätte (Hälfte des Guthabens von 550 Euro)!
– Die Frau erhält keinen Trennungsunterhalt, weil sie seit der Trennung Sozialleistungen bezieht und somit die Verpflichtung auf das Amt übergegangen ist. Dies wurde gerichtlich so festgestellt.
– Die Frau hat in den Monaten, in denen das Girokonto ins Minus getrieben wurde, ein nachweisbares monatliches Gesamteinkommen von 2.150 Euro bezogen (allerdings nur 540 Euro aus eigener Berufstätigkeit, weil sie nicht mehr arbeiten möchte – alles andere sind Sozialleistungen und Unterhalt). Auch in der restlichen Trennungszeit bis heute verfügt sie nachweisbar jeden Monat über mind. 1.600 Euro. D.h. sie hat das Geld vom Girokonto nicht zum Leben gebraucht – im Gegenteil, sie hatte in der Zeit sogar mehr Einkommen, als BEIDE Ehepartner während der Ehe zusammen. Sie wäre in der Zeit finanziell locker in der Lage gewesen, das überschuldete Girokonto mit auszugleichen, hat es aber absichtlich nicht getan.
– Der Mann erhält nach Abzug von Kindesunterhalt monatlich 1.250 Euro aus Berufstätigkeit.
– Nun lässt sie über ihren Anwalt ausrichten, dass der Mann doch bitte sämtliche Schulden von Girokonto und Kredit alleine ausgleichen solle. Sie habe dafür keine Verantwortung. Außerdem sei sie nicht leistungsfähig, weil sie zu wenig Einkommen habe. Daher muss sich die Bank allein an ihn wenden. Sie weist alles von sich.
– Das Problem: selbst wenn im Innenverhältnis beider Parteien gerichtlich festgestellt wird, dass sie ihm das Geld zurückzahlen muss, so ist dies nur ein Urteil auf dem Papier, da sie aufgrund ihrer Qualifikation nie im Leben mehr als ca. 800 Euro verdienen wird (momentan: 550 Euro). Trotzdem schafft sie sich jeden Monat mit den tatsächlich vorhandenen 1.600 Euro ein schönes, sorgenfreies Leben und freut sich diebisch über die 5.000 Euro vom Girokonto, die sie unterschlagen hat.
Sollte der Mann aber tatsächlich alle Schulden komplett übernehmen müssen bzw. sie in der Praxis der Bank zurückzahlen müssen, obwohl die Frau in der Theorie dafür mithaftet, aber konkret nie was zahlen muss, dann muss er in Verbraucherinsolvenz gehen – und das nur, obwohl sie ihn mutwillig und mit boshafter Absicht finanziell ruiniert hat und selbst in Saus und Braus lebt.
Kann man da nichts machen? Das ist doch keine Gerechtigkeit!!
Vielen Dank für jeden Ratschlag, denn der Mann ist angesichts dieser Lage wirklich sehr verzweifelt!!
Am 27. März 2013 um 11:30 Uhr
Hallo,
folgende Situation: Meine Frau und ich haben jeweils mehrere Bausparverträge. Sie will sich jetzt trennen und hat ihre Bausparverträge gekündigt und sich das Geld auf ihr eigenes Konto einzahlen lassen. Ein Teil des Geldes ist Zugewinn. Ich habe meine Bausparveträge noch nicht gekündigt. Auch dort wäre Zugewinn vorhanden. Was passiert nach der Trennung? Kann sie ihr Konto vorher leer räumen und verliere ich dadurch den Zugewinnausgleich? Kann ich verlangen, dass sie mir Auskunft über den Kontostand erteilt?
Am 6. April 2013 um 11:51 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe eine kurze Frage:
– meine Frau war selbständig und konnte über einen gewissen Zeitraum die Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen. Sie ist mit der Krankenkasse in Kontakt und hat auch einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreitet. Die Krankenkasse hat ihr nunmehr ein Formular zugesandt, bei dem auch mein Einkommen etc. abgefragt wird.
Frage:
– Hafte ich für die Schulden meiner Frau bei der Krankenkasse mit? Mit der gewerblichen Tätigkeit meiner Frau hatte ich nichts zu tun, keine GbR oder sonstige Beteiligung…
Am 29. April 2013 um 12:03 Uhr
@ marc
für die Schulden haften Sie nicht. Ich kann nur vermuten, dass die Gegenseite die Angemessenheit der Raten prüfen will und dazu könnte ein etwaiger Unterhaltsanspruch der Ehefrau in der Ehe eine Rolle spielen.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
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Am 27. April 2013 um 23:22 Uhr
Wir sind verheiratet. Mein Mann hat große Schulden. Er nimmt Kredite (ohne meinen Unterschrift), kann nicht mit dem Geld sparsam umgehen und rutscht in neue Kredite. Meine Fragen: ob ich seine Schulden bezahlen muss, falls er Arbeitsloser oder Behinderter wäre oder falls er das Deutschland verlässt und niemals zurückkehrt ? Wie kann ich mich von seinen Schulden schutzen ohne uns scheiden zu lassen? Danke.
Am 29. April 2013 um 11:53 Uhr
@ sofija
Sie haften nicht für diese Schulden!
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Am 29. August 2013 um 18:06 Uhr
Ich bin geschieden die Kinder gingen in den Kindergarten es sind da schulden bei der Stadt aufgelaufen in Höhe ca 2.600 Euro… Warum ist eine noch Länge Geschichte … Ich habe damals die Anmeldungen unterschrieben und darum läuft es unter mein Namen aber es sind unsere Kinder selbe Wohnung verheiratet sowas wird doch zusammen entschieden! Und trotzdem will das Amt das Geld nur von mir! Kann ich da irgendwas machen das das nicht so ist das ich nur die Hälfte bezahle ???
Am 11. September 2013 um 18:40 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
ich bin jetzt seit knapp 6 Jahren geschieden.
Mein Ex hatte in unserer Ehe eine Firma.
Leider reichte des öfteren das Geld nicht aus um auf Baustellen zu fahren, Zimmer und Essen zu bezahlen, deswegen hat er sich bei meiner Mutti, Opa und meiner Schwester Geld geliehen.
Jetzt sieht es aber so aus, das damals meine Rechtsanwältin gesagt hat das dies Privatschulden sind und wir das vor dem Richter nicht ansprechen brauchen sondern außergerichtlich klären.
Dazu ist es bis jetzt noch nicht gekommen.
Ich zahle bei meinem Opa die Schulden meines Ex alleine ab. Jedes mal wenn ich meinem Ex sage er soll mir bitte mal helfen kommt von Ihm „Ich hab momentan kein Geld“.
Meine Mutti und meine Schwester wollen Ihr Geld ja auch wieder haben. Bei meiner Mutti sind es knapp 10.000€ und bei meiner Schwester waren es 2500€ oder sogar 3000€ für die reparatur seines Autos mit dem er immer auf die Baustellen gefahren ist.
Ich komme einfach nicht an den A…. ran.
Was kann ich tun damit er endlich seine Schulden bezahlt?
Vielen lieben Dank
Am 7. Oktober 2013 um 19:47 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
bin auf Ihre Seite gestoßen.
Mein „Noch-Schwager“, vor über 8 Jahren Heirat mit meiner Schwester. Wollte damals unbedingt heiraten im Gegensatz zu meiner Schwester. Hatte schon eine gescheiterte Ehe hinter sich, daraus 1 erwachsene Tochter.
Durch die Heirat unbefristetes Aufenthaltsrecht. Herkunft Ost-Europa, damals noch kein EU-Land.
Sie lebte in der Wohnung schon über 25 Jahre.
Zunehmend enpuppte er sich als Narzisst. 80 Prozent der Verwaltensweisen, beschrieben von Psychotherapeuten treffen auf ihn zu. Psychische Gewalt bis hin zu körperlicher Gewalt.
Vor 1 1/2 Jahren zog sie aus, nahm nur wenige Sachen mit. Sie wird jetzt die Scheidung einreichen.
Habe meiner Schwester geholfen, tue es noch mit erheblichen finanziellen Mitteln, Wohnung angemietet usw.
Offiziell ist sie bei mir gemeldet. Ihre wirkliche Adresse muss aus Sicherheitsgründen geheim bleiben.
Ihren Computer durfte sie nicht mitnehmen. Sie hat wohl Online-Konten bei Versandhäusern gekündigt. Aber evtl. Neckermann vergessen. (die sind seit letzem Jahr insovent). Oder die haben nicht ordnungsgemäß evtl. nicht gelöscht.
Jetzt erhielt sie eine Mahnung von dem Versandhaus über einen bestellten Artikel. Will den Vorgang abkürzen. Es kam heraus, dass Ihr Noch-Ehemann ca. 2 Monate nach der Trennung eine Couch bestellte mit Zahlpause und nicht bezahlt hat. Die Ware wurde an ihn geliefert.
Mit ihrer Kundenummer, Lieferadresse Ehemann.
Am 1. Juni hatte sie sich umgemeldet. Mahnung kam bei mir an.
Trotz Brief mit Darlegung der Sachlage an Neckermann, hat Firma die Sache an ein Inkasso weitergegeben.
Welche juristischen Möglichkeiten hat meine Schwester, wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes, dies zurückzuweisen? Zusätzlich evtl. eine „eidesstattliche Versicherung“ abgeben?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Am 24. Oktober 2013 um 16:32 Uhr
Hallo haben da ein Problem! der Ex mann meiner Frau hat zu Ehezeiten meiner Frau beim Finazamt schulden verheimlicht diese mußte für die Schulden aufkommen . Nach der Trenung mußte meine Frau noch einigemal die Steuerklärung mit Ihn zusammen durchführen jedoch kamm er nur schlepend mit denn Nachweisen die Sie brauchte um die Steuererklärung ab zu geben. Jetzt müßen Sie noch mal für 2011 zusamen die Steuerklärung machen seit Dez. 2012 Vertrößtet Ihr Exmann Sie immer wieder da er Selbständig war hat er keine Versicherungsbeiträge Gezahlt. Arbeiten nur halb Angefangen ihr Konto immer wieder belastet. Da er Schulden beim Finazamt gemacht hatte wurde Ihr Konto gefändet wärend der Ehezeit, Briefverkär von den Ämtern wurden Verheimlicht unter stützt wurde er von seiner Mutter die im Gleichen Hause wohnte usw. meine Frage kann meine Frau Ihren Exmann zu rechenschaft ziehen und desen Mutter da Sie Ihren Sohn bei der Strafttat unterstütst hat?
Am 1. November 2013 um 14:13 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl, meine Frage wäre folgendermaßen.
Mein Mann und Ich sind seit knapp 3 Jahren in zweiter Ehe verheiratet. Die Ex Ehefrau von meinem Mann hat in der Zeit der Ehe erhebliche Schulden gemacht, mit dem Resultat das es auf Grund dessen zu einer Trennung und Scheidung kam. 6 Jahre haben die beiden offiziell getrennt voneinander gelebt und dann wurde rechtskräftig geschieden. Jetzt, 4 Jahre nach der Scheidung, bekommen wir ständig Post von irgendwelchen Inkasso Unternehmen mit Forderungen die gegen die Ex Frau gerichtet sind,mit der Bitte zur Regulierung. Ferner haben wir allerdings erfahren das sich die Ex Frau seit neuesten in einer Privatinsolvenz befindet. Auf Nachfrage bei den Inkasso Unternehmen warum die Forderung an meinem Mann weiter gereicht wurde kam die lapidare Antwort: Sie waren zu dem Zeitpunkt verheiratet und wir müssten diese Beträge jetzt übernehmen. Wir haben allerdings keine Rechnungen, Mahnungen oder Mahnbescheide gegen meinem Mann bekommen, der diese käufe auch definitiv nicht getätigt hat. Bis Dato konnte uns auch das Inkasso Unternehmen keinerlei Nachweise liefern. Wir haben jetzt erst einmal der Forderung wiedersprochen und schriftlich aufgefordert uns diese Nachweise zu schicken. Nur was dann ?? Sind wir für diese Schulden haftbar zu machen, wie sollen wir reagieren und wie sollen wir uns verhalten?? Über eine baldige Antwort wären wir Ihnen sehr verbunden, und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Am 6. November 2013 um 13:28 Uhr
@ sonja
wenn Ihr Mann nichts unterschrieben hat oder keine Titel gegen ihn ergangen sind, würde ich gar nicht reagieren und die Inkassounternehmen einfach schreiben lassen. Die setzen häufig auf Erfolg durch Penetration.
Es gibt keine automatische Mithaftung der Eheleute außer bei Geschäften des täglichen Lebens (bitte mal googlen, kann ich hier nicht alles darlegen)
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RA Thomas von der Wehl
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Telefon: 0049 431 91116
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Am 13. November 2013 um 11:30 Uhr
Hallo, habe auch mal eine Frage. ich habe nun im August den Unterhalt meiner Tochter (15 Jahre ) neu berechnen lassen. Mein Ex – mann hat auch immer gezahlt, nun kam aber raus das er bereits die vergangenen 3 Jahre mehr zahlen hätte müssen. 228 € hat er gezahlt aber 314 € waren Soll. Das Jugendamt hat nun eine Nachberechnung vom Unterhalt gemacht und ihm einen aufgelaufenen Rückstand von 2.975 € in Forderung gestellt. Da ich einen Titel habe ist es wohl machbar. Nun rief er beim Jugendamt an und meinte es wären noch eheliche Schulden da. Wir wurden im 08/ 2005 geschieden. Es wäre noch ein Autokredit den er abzahlen müsse. Nun weiß ich aber ganz genau, das ich nie einen unterschrieben habe, und immer einen eigenen Wagen hatte. Er will damit den unterhalt senken, aber zahlen tut er ja nun schon seid August den vollen Satz. Und er will um den Rückstand sich drücken. Ist es empfehlenswert einen Anwalt aufzu suchen und so das einzuklagen. Das Jugendamt ist leider der Meinung sie müssen Ihm die Autokreditschulden anerkennen. vielen dank
Am 13. November 2013 um 11:33 Uhr
achso ich vergaß, ich habe keinerlei Papiere oder sonstige Schreiben über Zahlungsaufforderungen erhalten. Ich denke die Kreditbank wäre doch sicher an mich herrangetretten?
Am 28. Dezember 2013 um 13:39 Uhr
Sehr geehrter RA von der Wehl,
Meine Frau und ich haben vor ein paar Jahren gebaut, die Ehe war kurz darauf auch vorbei.
Nun ist meine Ex Frau in der Provatinsolvenz, trotz Vorderungen, die ich gestellt habe, wurde ich vom Insolvenzverwalter deswegen nicht angeschrieben, seid ihrem Auszug bezahle ich sämtliche Schulden, die auf unserem gemeinsamen Namen laufen alleine, im Hauskredit ist auch ein Privatkredit von ihr eingeflossen von ca. 20.000 Euro.
Jetzt habe ich ein schreiben bekommen, das ich „Ihre“ Haushälfte für 10.000 Euro kaufen kann. Das Haus ist allerdings Ãœberschuldet und die Gläubiger, wo ich mit unterschrieben habe, haben ihrer Insolvenz natürlich zugestimmt, weil ich ja alles bezahlt habe…. kann ich mich dagegen wehren? Dass das Haus auf mich überschrieben wird auch ohne das ich diese 10.000 Euro zahlen muss?
Am 6. Januar 2014 um 00:06 Uhr
Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,
Meine Frau und ich haben uns 2005 dazu entschlossen ein Haus (3 Fam.) zu kaufen.
Wir bis jetzt nur Zins. und Nebenbei einen Bausparvertrag zur Dahrlehnsdielgung.
Vor einigen Tagen merkte ich das meine Frau mich betrügt es kam zum Streit jetzt zieht Sie aus und läßt mich mit den 2 Kindern 12 u. 15 alleine.
Meine erste frage Sie hat mir den Gemeinsamen Bausparvertrag kurz vor ihren Auszug überschrieben.
Termin beim Notar steht schon wegen ihrer Entschuldung von der Grundschuld.
Sie het ihre Meinung „das Haus kannst du behalten“ geändert.Jetzt will Sie die Hälfte.
Bzw Geld sehn um sich mit ihren neuen ein schönes leben zu machen.
Kann Sie das fordern ?
Meine 2 Frage meine Eltern haben uns damals
30000 Euro geliehen das wir unseren vohrhergehenden Kredit ablösen konten und etwas Startkapital haben wie können meine Eltern jetzt das Geld zurück fordern?
Die Kinder sind bei mir und Sie fordert jetzt Trennungsgeld will aber das ich auf Kindsunterhalt verzichte geht das ?
Am 13. Januar 2014 um 16:28 Uhr
Im Jahr 2006 wurden Möbel, von der Ehefrau, bei einem Versandhaus bestellt, die auf Raten bezahlt werden sollten.Im Jahr 2007 Trennung, Ehefrau behält die Möbel und will diese (mündliche Abmachung) allein weiter, auf Raten, bezahlen.
Am 11.01.2014 erfährt Noch-Ehemann, durch Schufaselbstauskunft, dass am 15.11.2013, von einem Versandhaus eine Meldung wegen Vertragsbruch gemacht wurde. Noch-Ehefrau (Scheidung ist bantragt) hat also Raten nicht weiter bezahlt.
Sie ist seit Trennung 2007 drei mal umgezogen und hat dem Versandhaus keine neue Adresse mitgeteilt. Auch Noch-Ehemann nicht in Kenntnis gesetzt, dass noch Raten offen sind.
Wer muß nun zahlen?
Am 17. Januar 2014 um 12:19 Uhr
Guten Tag Herr RA!
Ich bin seit Dezember 2008, nach fast 18 Jahre Ehe, geschieden. 2003/2004 hat mein Ex-Mann in Vollzeit seinen Meister gemacht und in der Zeit Bafög bekommen.
Jetzt verlangt er von mir, dass ich 40% der Bafög-Summe bezahle. Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet?
MfG
Am 4. Februar 2014 um 14:32 Uhr
Hallo.
Ich habe folgende Frage:
Habe 2009 geheiratet. ab 2010 hat mein Mann Meister-Bafög für seine Ausbildung bezogen. Dies deckte Unterhalt, Prüfungen und Ausbildungskurse ab. Seit 01/2013 zahlen wir monatlich zurück. Seit 06/2013 sind wir getrennt. Er ist der Meinung ich muss die Hälfte der restlichen Bafög-Schulden zahlen, da es Schulden sind die in der Ehe gemacht wurden.
Stimmt das? Und wenn nein, worauf kann ich mich bei ihm gegenüber beziehen.
DANKESCHÖN
Am 27. Februar 2014 um 16:22 Uhr
hallo ich habe eine frage, ich bin nun seit dem 5.11.13 geschieden die Rechtskraft wurde mitte jan bewirkt. nun habe ich am 19.2 mein Auto verkauft weil es mir im unterhalt zuteuer wurde. nun stellt mein exmann seltsamer weise am 20.2 ansprüche auf den verkauf des Autos.. ich habe den alten gegen einen kleineren in zahlung gegeben und musste noch 650 drauf zahlen.. is das noch rechtens nach der Scheidung ?
Am 18. März 2014 um 12:59 Uhr
Hallo meine frage an sie wäre was kann passieren wenn mein getrennt lebender ehemann sämtliche Verträge abgeschlossen hat und verschwunden ist. Er bekommt arbeitslosengeld 2 hat bisher keinerlei unterhalt noch sonstiges weder für mich noch für meine kinder bezahlt ich habe es von verwandten gehört das dies der fall ist, getrennt lebend sind wir seit 3 jahren ich habe nichts mit dem seine Sache zu tun. Ich Bitte sie um sofortige antwort.
Danke im voraus.
Mfg
Hilal
Am 5. Mai 2014 um 10:39 Uhr
Guten Tag Herr RA,
nach der Trennung will mein Mann nur anteilig die Hälfte der fälligen Rate für den Hauskredit zahlen. Den Ratenkredit haben wir beide unterzeichnet. Für Unterhalt ist angeblich kein Geld da obwohl er deutlich mehr als ich verdient. Bei der Unterhaltsberechnung kann er Raten für Schulden abziehen. Gilt das nur für Schulden, die vor der Trennung entstanden sind oder auch für Schulden nach der Trennung? Mit ist bekannt, dass er Schulden hat, aber ich selbst habe nirgends mit unterschrieben, kenne daher auch die Höhe nicht. Muss er mir hier Nachweise vorlegen, wenn er die Raten für Schulden abzieht?
Wie sieht es mit Schulden aus, die ich eingegangen bin? Ich muss einen Meister-Bafög zurück zahlen. Kann ich die auch vom Unterhalt abziehen?
Dankeschön
Am 16. Mai 2014 um 20:06 Uhr
Hallo,
folgende Frage liegt mir auf dem Herzen.
Mein Partner hat in seiner vorhergehenden Ehe einen Kredit aufgenommen um die Schulden seiner Exfrau zubegleichen, welche Sie mit in die Ehe gebracht und teilweise auch während der Ehe verursacht hat. Besteht die Möglichkeit (nach jetzt schon 5 Jahren) mit Hilfe von Rechnungen, welche belegen, dass mein Partner für seine Exfrau die Schulden bezahlt hat, sich das Geld von der Schuldnerin wieder zu holen. (Es war nur geliehen, dafür gibt es aber kein Schriftstück, quasi per Handschlag)?
Am 19. August 2014 um 17:24 Uhr
Bitte, hat eine Frau halten den Titel Frau Doktor nach einer Scheidung?
Am 23. August 2014 um 14:12 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,bin seit 30 Jahren verheiratet.Es wird die Scheidung folgen.Bevor wir beide einen gemeinsamen Anwalt einschalten,möchten wir uns beide vorab einigen,wie alles geregelt werden könnte.Wir haben ein großes Gehöft mit landwirtschaftliches Anwesen. Haus – ist Pension (Gewerbe) + Landw.Betrieb (andere Gebäude).Mein Mann ist für beides Firmenchef, ich Arbeitnehmer in der Pension. Die damaligen Darlehnen haben wir beide unterschrieben.Nun meine Frage: ich möchte gerne die Pension komplett dann selber übernehmen. Die 1. Grundschuld spez. für Ausbau der Pension ist abgezahlt, die restlichen Darlehen betreffen die landw. Gebäude – komme ich aus der restlichen Grundschuld raus, wenn ich mich mit meinem Mann einige und läßt so etwas die Bank zu, dass die restliche Schuld nur in Zusammenhang mit den landwirtsch. Gebäuden/ Maschinen/Tiere im Grundbuch umgeschrieben wird und ich aus der Sache raus bin …Ein anderer Gedanke in mir, ist eine an mich zu leistenden monatlichen Betrag, wenn ich ausziehe und auf „fast“ alles verzichte. Meine Frage: Wie sieht es mit der Zahlung aus, wenn mein Mann vorzeitig stirbt – kann da eine Klausel für die Erben gesetzt werden. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen und eine Antwort.
Am 25. August 2014 um 23:44 Uhr
Guten Tag
Folgendes:
Ich Habe vor der ehe einen Kredit aufgenommen
für ein fahrzeug auf meinen namen.
aufgrund eines grantiefalles wurde mir das geld vom kredit während der ehe wider in bar ausgehändigt(nicht auf Konto)
das geld haben wir während der ehe ausgegeben für sachen wie ferien, brust op meiner frau. Lebensunterhalt, auto. Der haken ist das die monatlichen raten vn 485 von meinem Lohnkonto lautend auf mich und meine frau mittels dauerauftrag an die kreditgesellschaft zurück bezahlt worden ist.
Es sind keinerlei beweise vorhanden für was genau wir das geld in der ehe ausgegeben haben.
nun besteht meine ex frau darauf das ich ihr nach der scheidung die hälfte der in der ehe abbezahlten raten zurückerstatten muss weil mein lohnkonto auf uns beide lautete. sie hat ein eigenes konto.
wenn der kredit vor der ehe abgeschlossen wurde und in die ehe geflossen ist aber nicht beweisbar ist was genau alles damit erworben wurde ,von beiden seiten gesehen. bin ich dann verpflichtet ihr die hälfte des nun ausgeloffenen kredites zu geben?die restsumme von 7000euro habe ich im trennungsjahr bar bezahlt.
und dann sind noch unsere hunde.
einer hatte sie ohne vertrag bei ihrer mutter abbezahlt und einer hat mir meine Mutter gekauft.
im ausweis der Hunde ist allerdins der name meiner ex frau eingetragen, erworben wurden die hunde in der ehe, das alles wider ohne beweise.
Sie behauptet auch das sie meine steuerschulden vor der ehe in der ehe mit dem gemeinsamen konto (das gleiche lohnkonto) mitabbezahlt hat und möchte nun auch diese summe zurück haben..
was kann ich tun
Am 6. September 2014 um 08:32 Uhr
Guten Tag, ich habe folgende Frage: In der Ehe wurde eine Eigentumswohnung angeschafft. Um die Nebenkosten zu decken hat sich das Ehepaar insgesamt 12.000€ von 2 Freunden geliehen. Im Grundbuch stand jeder zur Hälfte als Eigentümer drin. Im Zuge der Trennung wurde die Wohnung verkauft. Aus dem Ertrag wurden die Vorfälligkeistzinsen für das Dahrlehen und die Kredite selbst zum Teil abgelöst. Alle Restschulden aus der Ehe sind durch 2 geteilt und jeder hat hierfür 15.000€ bei der Bank aufgenommen. Ãœbrig bleiben diese 6000€ pro Kopf aus der Schuld gegenüber den Freunden. Es wurde schon während der Ehe Geld für die Rückzahlung auf die Seite gelegt. Diese 4000€ wurden aber mit Beginn der Trennung mit dem restlichen Vermögen durch 2 aufgeteilt. Es mussten Umzugskosten und laufenden Verbindlichkeiten bei Doppelbelastung bedient werden. Jetzt steht der Versorgungsausgleich bzw. die Scheidung an und die zukünftige Ex-Ehefrau möchte sich vor der Zahlung dieser 6.000€ „drücken“. Es gibt keine schriftliche Niederschrift, welche die „Geldleihe“ nachweist. Was für Möglichkeiten hat der Ehemann „rechtlich“ auf diesen Betrag zu bestehen? Noch haben wir einen gemeinsamen Anwalt genommen, erster Termin ist kommenden Mittwoch. Vielen Dank für jede Art von Hinweis.
Am 6. September 2014 um 16:58 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,
ich lebe seit fast 14 Jahren, mit einer fast 2 jährigen Pause, mit meinem jetzigen Verlobten zusammen. Er hat im Jahr 2012 eine riesen Dummheit begangen, ist dafür bestraft worden und hat seit dem sehr hohe Steuerschulden. Wir waren danach fast 2 Jahre getrennt und jetzt leben wir aber wieder zusammen. In den 2 Jahren habe ich gebaut und bin in das neue Haus eingezogen. Jetzt ist es so das sich ein Vollstreckungsbeamter angekündigt hat.
Mein Verlobter ist zur Zeit Arbeitslos !!!!
Meine Fragen dazu:
1. Kann ich auch in die Haftung genommen werden für seine Steuerschulden aus einer Straftat?
2. Kann der Vollstreckungsbeamter in meinem Haus pfänden?
3. Kann ich verlangen das ich dabei bin wenn der Vollstreckungsbeamter vorbei kommt?
4. Sollte mein Verlobter ein Zimmer haben wo er seine ganze Habe drin stehen hat?
5. Wir wollen heiraten gibt es da Probleme mit dem Haus wegen den Steuerschulden?
Sollte ich irgendwas beachten damit ich nicht in Schwierigkeiten komme ?
Wäre sehr nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten!!
Bin sehr verunsichert und hoffe deshalb hier Antworten auf meine Fragen zu kriegen!!!
MfG Gina
Am 26. September 2014 um 09:46 Uhr
Ich kann jetzt nur sagen, schön und gut, dass ich diese Seite und ähnliche heute gefunden habe.
Es sieht so aus, als würde unsere Ehe in Kürze den Bach runter gehen. Umso interessanter waren alle Artikel, die ich gelesen habe, damit ich für mich schon mal die wichtigen Dinge einsameln kann.
Problem ist ich habe 2 Eigentumswohnungen mit in die Ehe gebracht. Darüber hinaus haben wir zusammen ein Einfamilienhaus gekauft.
Wenn wir uns trennen, wie werden meine Eigentumswohnungen angerechnet, muss ich ihn auszahlen oder ähnlich. Hoffe ja, dass wir es wieder hin bekommen, aber für den Fall der Fälle, wäre das Wissen über die Dinge schon gut.
Am 10. Oktober 2014 um 16:11 Uhr
Hallo Leute und zwar habe ich im Mai ein Auto Gekauft und es meiner (Noch) Frau gegeben damit sie zur arbeit kommt usw usw nu habe ich folgendes problem der typ bei dem ich das auto gekauft hab kennt meine Frau leider auch betonung liegt auf leider ich allein habe mit ihm den vertrag geschlossen und unterzeichnet angemeldet auf sie und brief läuft auch auf ihren namen doch egal ob es die rate ist oder sonstiges problem was er hat rennt er zu ihr und sagt ihr dein eheman soll die rate nicht vergessen usw usw ist das rechtens ich meine es geht sie nichts an nur weil sie damit fährt muss er mich doch für belangen aso ja bevor ich es vergesse wie leben nicht in einem hause zusammen lg und danke für die evtl hilfe
Am 26. Oktober 2014 um 13:50 Uhr
Ich habe eine wichtige Frage. Mein Ex-Mann und ich sind seit 2011 geschieden. Er ist Amerikaner, aber wir haben in Deutschland geheiratet und sind in Deutschland geschieden geworden. Er hat das Familienauto, welches auf unser beider Namen läuft, behalten und die letzten 4 Jahre gefahren. Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes wurde die Kreditrate (welche über eine amerikanische Bank läuft) zur Bereinigung seines Gehaltes als Abzugsposition gerechnet. Was heisst dass ich nie gezahlt habe und er es weiter benutzt hat. Angeblich weäre ein Verkauf damals zu schwierig gewesen und meinen Namen vom Titel zu holen auch. Nun soll das Auto verkauft werden. Allerderdings sind dafür Reparaturen notwendig. Muss ich diese nun auch mitbezahlen? Und wenn das Auto verkauft ist, bekomme ich dann die Hälfte des Erlöses? Kann es nicht einfach aufgerechnet werden?
Ich kann auf keinen Fall die Häfte einer 800Euro Rechnung mit begleichen. Außerdem bezahlt mein Ex keinen Ehegattenunterhalt mehr. Er hat rund 15.000 Euro Schulden in Rückständen bei mir. Und nun hat er auch die Kindesunterhaltzahlungen eingestellt und wir sind in der Zwangsvollstreckung. Alles läuft über die Army. Der Vollstreckungsbetrag beläuft sich auf nur 2/3 des errechneten Unterhaltes. Soweit ich weiss liegt es auch nicht daran dass er nicht zahlen kann, denn wir haben vor 3 Monaten erst alles neu berechnen lassen.
Ich mache mir nun Sorgen, dass ich ihm 400,oo Euro zahlen muss. Was ist die Sachlage? Ich benutze das Auto nicht, ich bekomme nur 2/3 des errechneten Unterhaltes für die Kinder und die Schulden für Rückstände werden nicht abgeglichen…mit keinem Cent bisher.
Am 2. Dezember 2014 um 11:34 Uhr
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem: mein Exmann trennte sich vor 3 Jahren (nach 20 Jahren Partnerschaft) von mir. Die SCheidung ging friedlich über die Bühne und wir hatten lt. notarieller Vereinbarung unser bis dahin gemeinsam geführtes 3-Fam-Haus „aufgeteilt“. Die EG-Wohnung gehörte vor der SCheidung uns beiden (gehört jetzt ihm alleine). Die OG Wohnung mir (immer noch) und die DG Wohnung hat schon immer ihm alleine gehört, bei allen Wohnungen standen wir gegenseitig in der Grundschuld. Als vor mehreren Jahren eine Neufinanzierung der DG-Wohnung anstand, bestand die Bank darauf, daß ich die Grundschuld mit unterschreibe, was ich auch getan habe (leider). Sowohl EG als auch DG sind vermietet und mein Ex erhält die Miete immer pünktlich. Bzgl. Grundschuld ist bei den anderen beiden Wohnungen alles geklärt bzw. sind wir gegenseitig aus der Haftung entlassen. Was die DG-Wohnung betrifft, kümmert es meinen Ex nicht, seine erforderlichen Unterlagen der Bank einzureichen, damit sie prüfen können, ob sie mich aus der Haftung entlassen können.
Nun meine Frage: sollte er nicht mehr zahlungsfähig sein, wird die Bank dann an mich herantreten, obwohl mir die Wohnung nie gehört hat und er lt. notarieller Vereinbarung hätte mit der Bank vereinbaren müssen, daß ich aus der Haftung entlassen werde? Kommt die Bank dann direkt zu mir oder warten sie erst ab, ob sie sein Gehalt pfänden können etc.? Wir haben eine Tochter für der er regelmäßig Unterhalt bezahlt und um die er sich auch kümmert. Ich arbeite nur in Teilzeit, komme also mit dem Geld gerade hin und kann nicht noch für seine Wohnung aufkommen und evtl. auf Unterhalt verzichten, das würde mich in den Ruin treiben.
Vielleicht können Sie mir einen Rat geben, wie ich weiter verfahren kann bzw. welche Möglichkeiten ich noch habe, von ihm zu verlangen der Bank zwecks Prüfung seine Unterlagen einzureichen (außer anwaltliche Hilfe, aber das möchte ich nicht unbedingt).
Vielen Dank und schöne Grüße
Am 5. Dezember 2014 um 14:55 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl
Habe eine Frage zur Insolvenz,
Wir (meine Frau und ich )haben vor Jahren einen Kredit (konsumkredit) bei einer Bank abgeschlossen, nach der Arbeitsloigkeit habe ich die Bank gegeben die Raten zu reduzieren. Meine Frau ist Hausfrau mit drei Kindern. Die hat damals mit unterschrieben ansonsten wäre der Kredit nicht gebilligt worden.
Nun bin ich in der Insolvenz seit Zwei jahren und bekomme einen Brief von Inkasso an meine Frau die Schulden zu begleichen.
Ist das nun legitim ? Die Bank wusste doch das meine Frau nicht arbeitet , hat aber trotzdem den Vertrag gebilligt ? Was nun und wie kann ich mich verhalten ?
danke für die Antwort im voraus
Am 21. Mai 2015 um 10:27 Uhr
Hallo,
ich bin mit meinen beiden Kindern aus dem Haus der Familie meines (noch-) Ehemannes ausgezogen.
Im Dezember letzten Jahres erstand ich einen Wohnwagen. Der Kaufvertrag läuft auf mich, ich besitze den Fahrzeugschein, Brief etc.
Nun haben wir Ende letzten Jahres gemeinsam einen Kredit erhöht um diverse Sachen anzuschaffen und mein Mann behauptet nun, der Wohnwagen wäre davon mitfinanziert und er hätte Anspruch auf diesen oder den halben finanziellen Wert der Anschaffung.
Es ist nirgendwo festgehalten, wofür der Kredit aufgenommen wurde da es sich um einen Privatkredit handelt.
Wer haftet nun für den Kredit und kann mir ggf. ein größerer Teil der gemeinsam gemachten Schulden übergeholfen werden weil ich mir einen Wohnwagen anschaffte?
Vielen Dank
Am 26. Mai 2015 um 15:38 Uhr
Guten Tag,
mein Ehemann und ich lassen uns scheiden. Während der Ehe habe ich ein Studium begonnen und abgeschlossen (Erstausbildung). Während des Studiums habe ich elternunabhängiges Bafög erhalten, welches jetzt zurückgezahlt werden muss. Sind die Bafög-Schulden „gemeinsame“ Schulden? Werden sie beim Zugewinnausgleich berücksichtigt?
FG N.
Am 29. August 2015 um 11:10 Uhr
Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl
Ich habe eine Frage zur Scheidung, Endvermögen, Darlehn und einem Freistellungsauftrages.
Ich habe zu Ehezeiten mit meinem damaligen Mann ein Darlehn zusammen unterschrieben
(Baufinanzierung)zu der Zeit war ich noch in Elterzeit und hatte kein eigens Einkommen, dummerweise stehe ich auch nicht im Grundbuch,also gehört mir noch nicht mal etwas.
Das Darlehen hat er als Alleinverdiener, alleine getilgt.
Seit drei Jahren leben wir nun in Scheidung, es ist jetzt zur Berechnung des Endvermögens gekommen, dort gibt er an, dass ich von ihm einen Freistellungsauftrag erteilt bekommen habe, weil er das Darlehn alleine tilgt.Deswegen wird mir der Restbetrag vom Darlehn nicht als Schulden angesehn, sondern erstmal als aktiver Posten.
Kann mein damaliger Mann, einen Freistellungsauftrag diesbezüglich einfach mündlich erteilen ohne das ich etwas schriftlich habe? Hätten wir dafür nicht beide eine Unterschrift leisten müssen und müßte die Bank nicht einbezogen werden in solch einem Fall?
Bitte um Hilfe, danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Am 4. September 2015 um 17:32 Uhr
Sehr geehrter Herr RA,
hinterher ist man klüger, leider erst hinterher.
In der Ehe habe ich (2004), auf Wunsch meines Mannes einen Kredit bei meiner Tante gemacht um den Kredit für das Auto abzulösen (von 2002), damit wir wieder kreditwürdig sind um ein Haus zu bauen. Das Haus war noch nicht fertig da reichte mein Mann die Scheidung ein. (2007) Als die Tante das hörte verlangte sie das Geld zurück. Die restliche Auszahlung von dem Bankkredit für das Haus sollte dafür gehen. Als aber die 10000€ auf das Konto kamen, wurden sie innerhalb weniger tage, von meinem Ex abgehoben, und sind nicht mehr da, dazu wurde auch der dispo ausgeschöpft, 7500€ , und Raten für das Haus für ein halbes Jahr rückwirkend zurückgebucht und auf sein Konto umgebucht.
Den Kredit bei meiner Tante haben meine Eltern übernommen. (2008)
Schulden bei dem Haus der neue Käufer.
die 17500€ sind spurlos verschwunden, und die Bank verlangte.
Die Sparkasse verlangte das wir beide zur gleichen teilen den dispo begleichen. ich zahlte ein Jahr lang 100€ Monatlich, da ich arbeitslos war, und 3 Kinder hatte, war mehr nicht möglich. Mein EX zahlte 30€ Monatlich.
Aus Frust über die Ungerechtigkeit hörte ich auf zu zahlen.
Jetzt habe ich einen neg. Schufa Eintrag, mein Teil der noch offenen Bauförderung wurde gepfändet, 6000€, (2009)
Der Gerichtsvollzieher hat von mir eine Eidestattliche Versicherung genommen, Ich habe nichts.
Jetzt bekomme ich einen Brief von einer Inkassofirma die von der Sparkasse beauftragt wurde, 900€ von mir zu verlangen, auf Grund der damaligen Gerichtsverurteilung. in den 6 Jahren hat mein Ex nicht mal 100€ ab bezahlt, dazu die Zinsen, er zahlt aber brav jeden Monat 10€, und keiner stört ihn.
was kann ich tun, ausser das Geld zu bezahlen, wie kann ich ihn zwingen die 900 auszugleichen.
Und wird überhaupt darauf geachtet ob die alte gemeinsame schuld abgeglichen ist, oder werde ich nur auf Grund des Gerichtsbeschlusses belangt, ganz gleich was auf dem Konto passiert?
gibt es hier noch sowas wie eine Gerechtigkeit?
Danke
Am 4. September 2015 um 18:43 Uhr
Guten Tag
Habe eine dringende Frage
Ich (m) konnte die Miete nicht Regelmässig bezahlen
wir bekamen eine kündigung dies ist noch ok, jetzt aber wurden ich und meine Ehefrau separat betrieben. Meine Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen.
Muss meine Frau die Betreibung mittragen ? ohne Einkommen
Wir wurden beide zur vollen Mietschulden betrieben, d.h. zusammengerechnet haben wir jetzt die doppelten Mietaustände. das ist auch komisch.
Danke schon im voraus für Ihre Antwort
Am 4. Oktober 2015 um 14:07 Uhr
Ich hätte eine Frage : Ich bin seit Juli 2015 geschieden und habe jetzt einen Brief vom Anwalt meines Exmannes erhalten indem ich für die Haftung eines während der Ehe geschlossenen Kredites den mein Exmann im Februar 2014 ohne mein Wissen und meiner Unterschrift umgeschuldet hat und jetzt von mir die Hälfte der Ablösesumme verlangt kann er das machen und muss ich dafür aufkommen.
Über eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar
Am 18. November 2015 um 20:22 Uhr
Hallo Herr RA von der Wehl,
wie sieht die rechtliche Lage bei folgendem Fall aus: Mein Lebensgefährte lebt seit etwas mehr als einem Jahr getrennt von seiner Frau. Während der Ehe hat mein Partner seiner Frau ein Auto gekauft und bezahlt, angemeldet wurde es aber auf ihren Namen. Die Frau kann aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten und bezieht Rente und Unterhalt von meinem Partner. Nun hat mein Partner über den Anwalt seiner Exfrau eine Werkstattrechnung bekommen, die auf ihren Namen ausgestellt wurde. Da sie die Rechnung nicht bezahlen will (die Rechnung in Höhe von 2500€ bezieht sich auf eine Reparatur vom April 2014), meinte ihr Anwalt, da mein Partner in der Werkstatt angerufen habe, müsse er die Rechnung bezahlen.
Mein Partner zahlt aber schon für diverse andere Dinge, unter anderem für Schulden die sie selber verursacht hat und für eine Räumungsklage, weil sie ihre Miete nicht mehr bezahlt hat (unglücklicherweise stand er auch mit im Mietvertrag), dazu Unterhalt für sie und das gemeinsame Kind.
Muss mein Partner die Rechnung wirklich bezahlen???
Vielen Dank für jeden noch so kleinen Hinweis!!
Viele Grüsse
Michaela