Sonderbedarf im Unterhaltsrecht
Donnerstag, den 9. August 2007Immer wieder taucht im Zusammenhang mit Kindesunterhalt die Frage auf, was ist Sonderbedarf neben dem Unterhalt? Dazu allgemein: Der Sonderbedarf ist definiert in § 1613 II Nr.1 BGB. Er muss unregelmäßig und außergewöhnlich hoch sein. Er muss also nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen sein und konnte deshalb bei der Bedarfsplanung und Bemessung des Unterhaltes nicht berücksichtigt […]