Wohnungsverweis durch die Polizei bei häuslichen Konflikten nur begrenzt möglich
Donnerstag, den 6. September 2007Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 23.08.2007 Die Polizei darf bei häuslicher Gewalt zum Schutz des Opfers nur kurzfristig einen Wohnungsverweis gegenüber dem Täter aussprechen bis das Opfer Gelegenheit hat, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht – Familiengericht – zu beantragen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden. Wie das Verwaltungsgericht ausführte, […]