Wohnungsverweis durch die Polizei bei häuslichen Konflikten nur begrenzt möglich

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 23.08.2007

Die Polizei darf bei häuslicher Gewalt zum Schutz des Opfers nur kurzfristig einen Wohnungsverweis gegenüber dem Täter aussprechen bis das Opfer Gelegenheit hat, Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht – Familiengericht – zu beantragen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in einem Eilverfahren entschieden.

Wie das Verwaltungsgericht ausführte, sehe das Gewaltschutzgesetz auf Antrag des Opfers insbesondere ein befristetes Betretungsverbot sowie ein Aufenthaltsverbot in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person vor. Diese Maßnahmen dürften jedoch nur durch das zuständige Amtsgericht – Familiengericht – angeordnet werden. Ein Wohnungsverweis durch die Polizeibehörde sei zwar grundsätzlich zur Vorbeugung von Straftaten zulässig, um bei häuslichen Auseinandersetzungen etwa eine (weitere) Körperverletzung oder Nötigung des Opfers zu verhindern. Der polizeiliche Wohnungsverweis stelle aber lediglich eine flankierende, kurzfristige Maßnahme dar, um in den Fällen häuslicher Gewalt eine erste Krisenintervention zu ermöglichen und Opfern bereits vor bzw. bis zur Erreichbarkeit familiengerichtlichen Rechtsschutzes beizustehen. Hingegen habe die Ortspolizeibehörde nicht die Befugnis, gleichsam im Vorgriff auf etwaige amtsrichterliche Regelungen nach dem Gewaltschutzgesetz vorläufige Maßnahmen zu treffen, die ausschließlich dem hierfür zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – im Rahmen der Anwendung des Gewaltschutzgesetzes vorbehalten seien.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.08.2007 – 6 K 2446/07 – können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

2 Reaktionen zu “Wohnungsverweis durch die Polizei bei häuslichen Konflikten nur begrenzt möglich”

  1. Detlef

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ggf. gibt es die Möglichkeit für folgenden Sachverhalt eine Stellungnahme abzugeben:
    Meine Tochter hat ein uneheliches Kind, nunmehr knapp 3 Jahre alt. Der Kindesvater wurde zu Unterhalt für das Kind und dessen Mutter verurteilt. Den Kindesunterhalt von 196€ zahlt er nun an das Jugendamt, nachdem das Geld dort eingegangen ist, wird es von dort überwiesen. Fehlt der Geldeingang, bekommt meine Tochter solange nichts. Den Unterhalt für die Kindesmutter bezahlt er nicht, nachdem er seine gut bezahlte Beschäftigung „verloren“ (mutwillig) hatte und das Gericht es aber so akzeptierte.
    Sein schriftlich bestätigtes Umgangrecht benutzt er allerdings ständig über die vereinbarten Grenzen hinaus. Durch das Jugendamt also ist vereinbart, dass er seinen Sohn jeden Samstag und alle 2 Wochen auch Sonntags bei sich hat – das schon seit Geburt. Zurück kommt immer ein total „aufgedrehtes“ Kind, welches nun aber auch zu erzählen anfangen kann, was es erlebt hat. Es stellt sich immer mehr heraus, dass der Kindesvater sich um seinen Sohn selber gar nicht kümmert, sondern regelmäßig nur an die anderen Großeltern abgibt.
    Dabei stellen sich nun folgende Probleme auf:
    – die vereinbarten Abholzeiten und Bringzeiten werden jeweils überzogen, die Kindesmutter kann also nie selber richtig planen. z.B. Abholung statt um 09.00h erst um 11.00h zurückbringen dann statt 18.00h um 19.00h oder später.
    – wenn sie sich weigert, das Kind herauszugeben, droht er mit der Polizei, die schon einmal mit anwesend war. Obgleich sie eigentlich bei Unpünktlichkeit ein Verweigerungsrecht hätte, ist es auch schwierig, geeignete Beweismittel für diese Unpünktlichkeit für das Gericht verwertbar zu sammeln.
    – immer wieder droht er ihr und beschimpft sie, z.B. mündlich aber auch per SMS, das Kind zu entführen (er ist Halbjugoslawe), oder das Sorgerecht entziehen zu lassen (sie hat das Alleinige) und stellt sie als Schlampe hin, die ihr Kind vernachlässigen würde.
    Tatsächlich hat sie ihr Kind nun in den Kindergarten als Ganztagsbetreuung angemeldet und hofft, wieder eine geeignete Arbeit für die Bestreitung des Lebensunterhalt zu finden. Dies ist ja notwendig, weil er erstens gar nichts für die Kindesmutter zahlte oder zahlt, und weil sie dazu auch aufgrund bestehender Gesetze ab dem Kindesalter von 3 Jahren dazu verpflichtet ist.
    Er wirft ihr vor, dass Kind zu vernachlässigen, dass es todkrank wäre u.v.m., aber ich besuche die Beiden ja regelmäßig und habe zuverlässige Kenntnis davon, dass das Kind gesund ist, dass es ihm gut geht, es schon alleine aufs WC geht und ziemlich gut und verständlich sprechen kann. Unter der Woche geht das Kind um 20.00h ins Bett und schläft bestens. Nachdem es vom Vater-Besuch zurückkehrt ist es aggressiv und wütend und schläft auch um 22.00h noch nicht.

    Der Kindesvater hat seinen Führerschein verloren, weil er mit ziemlich viel Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht hat, Glücklichweise war das Kind nicht in dem Auto gesessen, obgleich an diesem Tag das Kind bei ihm sein sollte und auch war. Aber er hatte es wie immer nur bei seinen Eltern abgegeben.

    Meine Tochter und auch mich würde nun eigentlich interessieren, ob sie sich diese Einschüchterungen und Unpünktlichkeiten eigentlich immer gefallen lassen muss und wenn nein, wie man ERFOLGREICH dagegen angehen kann.
    Mit Rechtsanwälten, Jugendämtern und Gerichten ist es in unserer Stadt irgendwie nicht zum allerbesten bestellt. Da meine Tochter sich in vielen Dingen der Rechts“wissenschaften“ nicht auskennt, eckt sie natürlich an vielen Dingen an und protestiert lauthals aber erfolglos. Daher wird sie bei den Gerichten offenbar nicht mehr so ernst genommen. Durch Abzocke oder Fehlberatung von Anwälten hatte sie statt Unterhaltseinkommen Schulden. Dann gibt es auch Schulden wegen Gebühren, die sie nicht rechtzeitig zahlen konnte und hohe Folgekosten verursachten, weil der Kindesvater den Unterhalt nicht rechtzeitig gezahlt hat. Der Gerichtsvollzieher hat sie sozusagen aufgefordert, die fälligen Beträge durch Schwarzarbeit zusammenzubringen, auch wenn sie nichts für Tätigkeiten verlangen dürfte, gäbe es ja genug Trinkgeld. Der Richter am Amtsgericht empfahl ihr, einen Mann zu suchen und zu heiraten, der sie aus dieser staatlich auferlegten Gebührenschuld (keine Schulden wegen irgendwelcher Käufe) heraushauen könnte. Der gleiche Richter hat die vorgelegte SMS-Drohung der Entführung des Kindesvater als nichtig abgelehnt. Auch dem Jugendamt sind vorgelegte Fakten offenbar nicht so wichtig.

    Meines Erachtens nach pflegt der Kindesvater selber gar kein Umgangsrecht, sondern übergibt das Kind stets nur an seine Mutter, weil diese das Kind mag. Unglücklicherweise hatte die Kindesmutter damals der Namensgebung des Vaters als Familienname zugestimmt und hat dadurch natürlich ständig Probleme und muss überall die Sorgerechtsbescheinigung vorzeigen.

    Seit nunmehr knapp 3 Jahren geht das nun so, dass der Kindesvater sich so verhält und praktisch nur seine Rechte durchsetzen will, aber ständige Schikane und Streß provoziert. Wie auch z.B. das Kind bekommt ganz neue Kleidung, auch schicke Lackschuhe, zu Ostern, weil der Kindesvater das Kind irgendwohin mitnehmen wollte. Zurück kommt das Kind mit schmutzigen Kleidern und kaputten Schuhen. Sehr häufig ist dies auch so bei normaler Kleidung, auch geschieht es, dass Gegenstände des Kindes nicht mehr zurückgegeben werden, und der Kindesvater dann frech behauptet, es wäre nie mit gegeben worden, oder er bekommt das Kind immer mit dreckiger Kleidung.
    Irgendwie wissen wir (weiß ich) nicht, wie man sich erfolgreich gegen Frechheiten zur Wehr setzen kann, ohne auf das niedrige Niveau zurückgreifen zu müssen, welches der Kindesvater hat.
    Meine Empfehlung an meine Tochter wäre, bei jeder Abhol-unpünktlichkeit die Kindesherausgabe zu verweigern und bei jeder verspäteten Rückgabe (Zeitüberschreitung) die Polizei zu verständigen. Bei fehlendem Geldeingang des Kindesunterhalts Anzeige zu erstatten. Sie meint aber, dass sie Angst hat, dass dann ihr Sohn darunter zu leiden hätte.

    Was wäre hier ein angemessener und richtiger Weg?

    Vielen Dank im voraus für Ihre geschätzen Antworten.

  2. RAvonderwehl

    Detlef:

    es tut mir leid, aber eine derart streitige Sache kann auch ich nicht im Wege eines Blog´s befrieden. Diese Streitigkeiten finden mehrheitlich auf der menschlichen Ebene und nicht auf der juristischen statt. Solange die Streitigkeiten eher eskalieren, wird es keine Ruhe geben und da helfen weder das JA, noch Richter oder Anwälte.

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