Keine Scheidung wegen Härteklausel

Grundsätzlich kann einen Ehe, wenn sie zerrüttet ist und ein Trennungsjahr eingehalten wurde, geschieden werden. Nach 3 Jahren Trennung gilt die Zerrüttung als gegeben. Dennoch weigern sich manchmal Ehepartner erfolgreich gegen eine Scheidung. Hier stelle ich das Problem des § 1568 BGB, die sog. Härteklausel dar. Es gibt in dieser Norm 2 große Sachverhalte:

1. Die Kinderschutzklausel (kommentiere ich später)

2. Die Ehegatten-Härteklausel (mein jetziges Thema) 

Danach wird trotz Vorliegen der Voraussetzungen der Scheidung (Zerrüttung und Trennung mind. ein Jahr), nicht geschieden, wenn die Scheidung für den ablehnenden Ehepartner

– aufgrund außergewöhnlicher Umstände
– eine schwere Härte darstellen würde
– das auch die Belange des andern zurückstehen müssen.

Die Rechtsprechung hat im wesentlichen folgende Fallgruppen herausgebildet:

a) schwere Krankheit

b) Gesundheitsgefährdung

c) Suicidgefährdung des ablehnenden Ehepartners

d) es gab andere Schicksalsschläge neben der drohenden Scheidung (Tod des Kindes)

e) außergewöhnlicher Einsatz für den Familienbetrieb

f) hohes Alter der Parteien

g) Verschärfung einer wirtschaftlichen Notlage.

Bei psychischen Erkrankungen und Selbstmorddrohungen muss aber ein objektivierbarer Befund vorliegen. Sonst wäre der andere lebenslang mit den Drohungen erpressbar. Scheidungsbedingte Depressionen reichen idR. auch nicht aus.

Kein Grund die Scheidung zu verhindern ist:

a) Tiefe religiöse Überzeugung von Unauflösbarkeit der Ehe

b) Abschiebung bei Ausländern droht

c) Der Widerstrebende wird durch die Scheidung zum Sozialfall

d) der Verlassene bleibt mit behinderten Kindern zurück.

Scheidung tut weh

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27 Reaktionen zu “Keine Scheidung wegen Härteklausel”

  1. Ralf

    Zitat:
    „Die Rechtsprechung hat im wesentlichen folgende Fallgruppen herausgebildet:
    a) schwere Krankheit
    b) Gesundheitsgefährdung
    c) Suicidgefährdung des ablehnenden Ehepartners“

    Das heisst also, wenn ein beruflich bedingt Depressiver (in Behandlung und medikamentös eingestellt) und desweiteren auch noch Alkoholiker sagt (sind ja beides Krankheiten), er würde sich umbringen, wenn die Frau ihn verlässt, dann wird die Ehe nicht geschieden?

  2. RAvonderwehl

    an Ralf:

    so einfach kann man das nicht sagen, aber es könnte ein Fall sein oder werden, in dem einen Scheidung problematisch wird. Wie oben geschrieben, muß ein objektivierbarer Befund vorliegen. Die einfache Behauptung, Selbstmord zu begehen, wird nicht ausreichen die Scheidung zu verhindern.

  3. Christin

    Hallo,
    wie sieht es aus, wenn ein krebskranker Mann, der evtl. nur noch wenige Wochen zu leben hat sich scheiden lassen will. Seine Frau hat ihn bis vor kurzem gepflegt und ihm beigestanden. Er hat sie jedoch vergrault, absoluten Psychoterror betrieben, indem er ihr u.a. immer wieder gedroht hat, sich umzubringen, weil er an ihrer Liebe (völlig aus der Luft gegriffen) zweifelte, obwohl sie sich selbst aufgegeben und geopfert hatte. Einmal hat er sogar diese Handlung versucht. Nachdem die Frau später geflüchtet ist, hatte er alles versucht, sie zurückzubekommen – ihr weiter gedroht, sich entschuldigen, Liebesschwüre geleistet usw. Nun will er eine Härtefallscheidung. Sie ist davon nicht angetan, weil sie die einzige Angehörige ist, die sich um seine Beerdigung kümmern kann (sein Kind minderjährig) und – weil sie ihn trotz allem noch liebt und nicht im Streit auseinander gehen will. Geld spielt keine Rolle, denn er hatte sie sofort enterbt.

    Hat er eine Chance auf so eine Härtefallscheidung? Der Grund, dass es ihm unzumutbar ist, mit dieser Frau verheiratet zu sein, muss doch in ihrer Person liegen. Es kann doch nicht sein, dass sie sich aufopfert, ständigem Psychoterror unterliegt und es für ihn dann aber ein Härtefall darstellt, weil er aus „Lebenszeitgründen“ das Trennungsjahr nicht mehr schaffen würde?

    Tatsächlich möchte er sich ja gar nicht scheiden lassen, sondern sie zurück gewinnen. Und wenn das dann nicht klappt, soll sie wenigstens weiter leiden.

    Vielen Dank für eine Antwort.

    MfG Christin

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ christin

    ich sehe da keine Chance auf eine Härtescheidung. Was sollen seine Gründe sein? Unbedingt schnell geschieden sein zu wollen und nicht mehr genügend Lebenszeit zu haben, wird nicht ausreichen.

    Ein Problem ist doch sicherlich auch die Witwenrente.

  5. Christin

    Danke, Herr RA von der Wehl, für die superschnelle Antwort.

    Die Witwenrente stellt nicht wirklich das Problem dar, da es höchstwahrscheinlich keine geben wird, weil die Ehe erst seit knapp 6 Monaten besteht, und der Mann möglicherweise weitere 6 Monate nicht überstehen wird, da die Krankheit schon weit fortgeschritten. So kurios, wie es klingt und so kurz der Text auch mit den wichtigsten Infos abgefasst ist, aber es verbirgt sich wahnsinnig viel Leid und Tragik hinter der Geschichte und es handelte sich wirklich um eine „Liebesheirat“. Das heißt, der Frau ging und geht es niemals ums Geld oder irgend eine Rente, auch wenn das schwer zu verstehen sein mag. Im Gegenteil – eine schnelle Scheidung würde ihr sogar aufgrund des Zugewinnausgleichs noch etwas bringen (Abfindung nach der Heirat aufgrund Arbeitsplatzverlust). Ok, der Pflichtteil von 1/8 wäre da auch noch, aber dieser auch wieder nur mit Kampf und Nerven durchsetzbarl. Also das ist es keinesfalls.
    Einzig und allein geht es ihr um die emotionale Seite. Natürlich könnte man sagen, dann solle sie doch zu ihm zurückkehren. Aber so einfach ist das nicht, denn diese Kraft hat sie nicht mehr, aber sie möchte trotzdem soviel es geht für ihn regeln. Er wollte das auch, dann wieder nicht, dann wieder doch – letztendlich will er nur sie zurück, egal mit welchem Mittel. Und wenn er das halt nicht bekommen kann, ist er verletzt und möchte somit Rache üben. Eine Trennung bei „nicht kranken“ Menschen ist ja schon teilweise mit heftigem Leid verbunden, da kann man sich vorstellen, wie es aussieht in einem solchen Fall – für beide!!! Aber sie sind nicht – oder immer nur wieder kurzzeitig – in der Lage, normal miteinander umzugehen. Der Tod ist noch nicht im Zimmer, aber er schleicht ums Haus. Und somit ist solch eine Schlammschlacht, die dann vor dem Richter ausgetragen wird (insofern er das überhaupt noch erleben wird) so was von sinnlos, aber gibt ihm offenbar für den Moment ungeahnte Kräfte zurück. Welche Gründe er sich allerdings tatsächlich einfallen lassen wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit der Wahrheit jedenfalls wird er jedenfalls wohl nicht durchkommen.

    Entschuldigung, ist etwas lang geworden.

  6. Christin

    Hallo,

    mein Vater ist psychisch Krank und nicht Krankheitseinsichtig (Workaholic +Ödipus).
    Er tyranisiert uns alle, vor allem hat unsere Schwester (3J.) darunter zu leiden.
    Jetz will unsere Mutter sich scheiden lassen. Mit welchen komplikationen muss sie rechnen???

  7. Kathy

    Hallo

    mein Freund (bin mit ihm seit 3 1/2 Jahren zusammen – zusammen wohnen tun wir seit 2 Jahren) lebt immer noch in Scheidung – das geht schon seid Jahren.

    Im Dezember hatte er die Anhörung zur Scheidung, seine Noch-Frau hatte im Februar den Termin zur Anhörung – erschien aber nicht. Jetzt hat sie wieder nen Termin bekommen für die Anhörung. Jetzt meine Frage:

    Wenn Sie diesmal nicht zur Anhörung erscheint, bekommt sie dann noch einen Termin. Oder wird dann die Ehe automatisch geschieden. Oder muß sich mein Freund mit dem Richter auseinander setzen?

    Vor allen Dingen, erst macht sie ein riesen Theater mein Freund soll sich beeilen mit den ganzen Papieren und dann erscheint sie nicht zur Anhörung. Wir sind echt sauer auf sie. Wir erreichen sie ja noch nicht mal um sie darauf anzusprechen.

    Danke schon mal im voraus.

  8. Gabriele

    Sehr geehrter Herr v.d. Wehl,
    ich habe im Mai 07 geheiratet und meinen Ehemann nach knapp 60 Tagen verlassen, weil er mich massiv bedroht und erpresst hat. Zwischenzeitlich lag er 7 Monate in einer psychiatrischen Klinik, nachgewiesen manisch depressiv. Auch nachgewiesen ist, das seine Krankheitbereits über 8 JAhre vor unsere Ehe aktenkundig ist.Mir hat er seine Krankheit verschwiegen.Eine eheaufhebung habe ich nciht durchbekommen. Vor unserer Eheschließung war er jahrelang arbeitslos. Ich muß Trennungsunterhalt zahlen. Die Scheidung wird jetzt eingereicht. Mit welchen Worst case muß ich rechnen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  9. Sunny

    Hallo,

    mein Vater ist vor Ablauf des Trennungsjahres nach Scheidungsantrag an Lungenkrebs verstorben, so dass die Scheidung nicht mehr ausgesprochen werden konnte.
    Die Ehe wurde erst 5 Monate vor Scheidungsantrag geschlossen.Die Ehefrau ist bereits nach 4 Wochen Zusammenlebens und Ehe wieder aus dem Haus meines Vaters ausgezogen, nachdem sie sich dieses hat überschreiben lassen.
    Der not. Vertrag der Überschreibung sieht vor, dass das Haus bei Scheidung an meinen zurück zu übertragen sei.
    Er ist noch zu Lebzeiten von diesem Vertrag u.a. weil Verbindlichkeiten nicht wie im Vertrag vereinbart wurde übernommen wurden, zurück getreten.
    Habe ich nun als Alleinerbin die Möglichkeit, den Tod meines Vaters im Trennungsjahr einer Scheidung gleichsetzen zu lassen und auf Rücküberschreibun g des Hauses zu bestehen?
    Die Ehe war zerrüttet und es bestand keine Aussicht auf Weiterführung oder Versöhnung, dies bekundete mein Vater zu Lebzeiten wiederholt vor Zeugen.
    Außerdem ist aufgrund der zeitlichen Abläufe deutlich, dass es der Ehefrau lediglich bei der Eheschließung darum ging sich die immibilie anzueignen.
    Hierfür versprach sie meinen Vater im Gegenzug zu pflegen wozu es niemals kam.
    Mein Vater wurde bewußt unter Vortäuschung von leeren Versprechungen in seiner Extremsituation und Todesangst dazu gebracht ihr alles zu überschreiben.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    das ist ein sehr komplizierter, aber für Familienrechtler auch sehr herausfordernder Fall, der unmöglich hier zu lösen ist. Wenn Sie mitteilen, wo Sie leben, kann ich u.U. jemanden empfehlen.

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny nochmals

    ich habe mit dem Erbrechtler und Notar in unserer Kanzlei gesprochen. Die Problemkreise sind:

    1. war Ihr Vater bei Beurkundung überhaupt geschäftsfähig? Medikamenteneinfluss?

    2. Kommt ein Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks in Betracht?

    3. Kommt eine Anfechtung wegen Täuschung in Betracht ?

    4. Ist die Zustellung der Scheidung mit dem Scheidungsbegriff im Vertrag gleichzusetzen? Hier ist der Vertragswille zu ergründen und auszulegen.

    5. Ist die Eigentumsübertragung eine ehebedingte Zuwendung, die zurückgefordert werden kann und ist dieser familienrechtliche Anspruch überhaupt vererbbar?

  12. Karin

    Hallo,

    ich bin seit 15 Jahren verheiratet.
    Die Ehe stand von Anfang an unter keinem guten Stern.
    In den Jahren betrog mich mein Mann nicht nur einmal.
    Und Handgreiflich wurde er auch.
    Da ich des öfteren schon gehen wollte drohte er mit Selbstmord was er auch 2-mal versuchte und ich deswegen immer wieder zu ihm zurück ging.
    Jetzt ist es aber so weit das er mich heimlich filmt Fotos macht und mich wohl so unter Druck setzen will falls ich ihn verlasse.
    Er ist Polizeilich bekannt durch seine Selbstmord versuche und auch wegen einem Einbruch.
    Da ich kein eigenes Einkommen habe und er allein Verdiener ist erhalte ich außer dem Kindergeld von ihm nichts.
    Er hat das ganze Geld wenn dann auch noch das Kindergeld kommt will er das ich davon Lebensmittel kaufe obwohl er sehr gut verdient mir und den Kindern bleibt dann nichts.
    Ich wende mich an Sie vielleicht können Sie mir Raten was ich tun soll bevor ich weitere Schritte Unternehme.
    Vielen Dank

  13. männlich

    Da meine Nochfrau vorher nie von Selbstmord gesprochen hat und auch sie ausgezogen ist – hoffe ich, dass sie da nicht mit durchkommt, wenn sie jetzt dieses neu anbringt im 4.anhängigen Verfahren, kann ich nur hoffen, dass sie nicht damit durchkommt. Wenn man die Schicksale hier liest, dann ist man schon ganz schön betroffen. Jeden Vertrag liest man sich durch – aber den Ehevertrag nicht. Schrecklich wie massiv manche Menschen die anderen jahrelang drangsalieren können.

  14. Ingrid

    Hallo Herr RA von der Wehl, was bedeutet schwere Krankheit, wie schwer muß die Krankheit sein, um nicht geschieden zu werden. Bei mir wohnt seit März 2009 ein älterer Herr 83 Jahre. Ist schwer krank, hat Parkinson fortschreitend, Plfegstufe 2 100% B G AG H, seine Frau reichte die Scheidung ein, kurz bevor ihre Schwester starb. Die Schwester seiner Frau störte 37 jahre den Ehefrieden, seine Frau und die Schwester lebten wie ein Ehepaar, sie hatten den alten Mann total im Griff. Das Geld nahm man ihm ab, er mußte Hausmeisterarbeiten verrichten usw. Das Haus wurde 1971 gekauft, als Bauruine, und es kaufte die Schwägerin das Haus um 12000 DM Steuererleichterung (ihr Mann war Flüchtling) zu sparen. Auf Treu und Glauben versprach sie Ihm ein lebenlanges Wohnrecht, wenn er es aufbauen würde (steht auch im Testament) Weil er seit 2004 nicht mehr so funktionierte wie sie es wollten, nahmen sie Ihnen im März 2004 das Wohnrecht, bekam es aber erst mit, als seine Schwägerin (80jährig)2009 starb. Jetzt zur Scheidung, nach längerer Krankheit kam es zum Termin (Anhörung) hier wurde er sofort über den Tisch gezogen. Seine Frau behauptete er sei schon 5 jahre aus der Ehewohnung gezogen und sie seien schon 5 Jahre getrennt. Was aber garnicht stimmt, bis 10 Tage vor Scheidungsantrag lebten sie noch zusammen. Der ältere Herr kommt nicht mehr gut mit, und da hat man ihn leicht über den Tisch ziehen können. Jetzt wurde er sofort geschieden, weil man der Frau glaubte, glauben sie mir es wahr ein füchterliches Geschrei, die Richterin eine Strafverteitigerin nicht einmal Familienrichterin, hatte nur ein Tonbandaufnahme, und die Justizsekretärin schrieb es so wie sie es wollte. Es war wie in einen Horrozenarium. Die Scheidung wurde 14 Tage vor dem Termin ausgesprochen. Er wollte garnicht geschieden werden. Er hat beim Olg Nrbg Berufung eingelegt. Der Senat wollen die Berufung abschmettern, wie sieht es mit der Härtefallregelung aus, hat er eine Chance oder nicht, denn die Richter wissen noch nicht alles, auch hätte ich gern gewußt, ob er eine Chance wegen dem Testament hat, damals war die Schwägerin schon dauernd im Krankenhaus und nahm sehr viele Tabletten, aber der Notar beglaubigte ihr die Testierfähigkeit, was hier angezweifelt wird. Außerdem wird er bald in ein Pflegeheim kommen, weil seine Krankheit immer mehr fotschreitet. Dann ist wegen den Anwartschaften was zu machen, weil seine Frau ja mietfrei im Haus wohnt. Er darf seine Ehewohnung nicht mehr betreten, es gehört jetzt seinen Sohn und der droht mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und würde mich freuen, wenn sie mir schreiben würden. Danke

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ ingrid

    Dieser Fall ist so komplex, dass ich hier in diesem Forum keine Lösung anbieten kann. Ich gehe auch davon aus, dass der alte Herr anwaltlich betreut wird.

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  16. Ingrid

    Danke für die Antwort, werde sie informieren, wie es weiter geht. Am 25.3.10 ist Verhandlung.
    Viele Grüße

  17. Ingrid

    Sehr geehrter von der Wehl, leider muß ich ihnen mitteilen, daß heute ein Anruf vom OLG Nürnberg bekamen, daß das thema ausführlich besprochen wurde und der alte Mann keine Chance hätte, auf Härtefallurteil. Möchte gern wissen, wem in einem solchen Fall ein Urteil ausgesprochen wurde. Können sie mir ein Aktenzeichen vielleicht nennen, da der alte Mann an einer beginnenden Demenz leidet. Ich verstehe die Richter nicht.

  18. Maria

    Hallo

    ich bin deutsche Staatsbürgerin ehemals aus Indien hierher gezogen.
    Vor ca. 9 Monaten habe ich einen Inder geheiratet der über ein studenten Visum in England gelebt hat. Die Ehe wurde durch meine Eltern und seine, also gemäß unserer Tradition arrangiert. Schließlich habe ich ihn dann in England geheiratet und dort 6 Monate zusammen mit ihm gelebt. Nach dem Erhalt seines 5 Jährigen Visums durch die Ehe mit mir (Eu Angehörige) hat sich sein Verhalten mir gegenüber schlagartig verändert, sodass sehr deutlich geworden ist weswegen er überhaupt geheiratet hat. Es kam täglich zu mehreren Auseinandersetzungen zwischen ihm und mir. Manchmal waren diese so heftig, dass ich Angst bekam er würde mir gegenüber handgreiflich werden. Psychisch hat der Mann mich soweit gebracht, dass ich nun suizid gefährdet bin. Nach monatelanger Überlegungen habe ich mich entschlossen die Scheidung einzureichen.
    Ich bin nach Deutschland zurück gekehrt und will nie wieder zu ihm zurück.
    Nun würde ich gerne so schnell wie möglich die Scheidung hinter mich bringen. Kann in einem solchen Fall irgend eine Härteregelung angewand werden.

  19. Gudrun

    Ich bin mit meinem Mann seit 1989 zusammen und seit dem 29.02.1996 verheiratet. Er hatte im Dezember 1993 einen schweren Verkehrsunfall und erhielt bis zum Altersrentenbeginn am 01.04.2010 nur Unterhalt vom Land i.H.v. zuletzt ca. 600 €. Ich bin als Beamtin im Landesjustizdienst M-V beschäftigt und habe das Geld nach Hause gebracht, wovon wir gelebt haben und für unser Grundstück und das 1993 gebaute Haus benötigten. Seit August 2009 hat er eine alte Schulfreundin in Thüringen wieder gefunden und sich sofort in sie verliebt. Das Haus ist mit Kredit noch voll belastet. Der Festzins läuft bis 30.09.2012. Danach kann etwas über die Lebensversicherung beglichen werden und durch den dann möglichen Verkauf sollte der Rest getilgt werden können. Ich will mich nicht scheiden lassen (Witwenrente, Unterhalt, Lohnsteuerklasse, Rentenanteile), außerdem liebe ich ihn immer noch. Er will sich nach dem Hausverkauf von mir trennen. Auf was muss ich Acht geben, damit ich nicht verliere?

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ gudrun

    diese Frage kann ich seriöserweise nicht beantworten. Dazu sind wesentlich mehr Informationen notwendig. Sie sollten unbedingt vorab einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten und sich dort über ihre persönliche Situation beraten lassen.

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  21. Anette

    Hallo,
    meine Schwester reichte nach 1,5 Jahren Ehe aus guten Gründen (Charakter passt gar nicht, er schien mehr Interesse an ihrem Geld als an ihr selbst gehabt zu haben, was er inzwischen durch sein Verhalten endgültig „bewiesen“ hat) die Scheidung ein. Das Trennungsjahr ist seit ca. 2 Wochen abgelaufen. Sie verdient sehr gut und er ist noch Student (nach eigenen Angaben bis ca. September 2011 – sagte er während des Trennungsunterhaltsverfahrens). Nun erhielt sie einen Brief, dass er die Scheidung ablehnt, da er sie noch scheinbar liebt und die Ehe als nicht zerrüttet sieht. Des Weitern wird angegeben, dass eine Scheidung momentan unzumutbar wäre, da er psychisch krank ist (Bipolare Störung Typ 2, d.h. manisch depressiv). Im Attest, dass er von einem in seinem Ursprungsland sässigen Psychiater ausstellen lassen hat (der mit ihm auch verwandt ist), wird angegeben, dass sein Zustand mit der Medikamenteneinnahme stabil/ sehr gut unter Kontrolle ist. Kann dies als Härtefall gelten? Da er sich während des Trennungsjahres kein einziges Mal gemeldet hat und sowohl sein Vater als auch Mutter und Bruder an „leicht (und auch schwarz) verdientes Geld“ gewöhnt sind und er allgemein immer sehr an Geld interessiert war, ist es glasklar, dass er das nur macht um länger Trennungsunterhalt zu bekommen. Vor allem musste ich heute sehen, wie er folgendes twitterte: „Immer wieder erstaunlich wie manipulierfreudig man wird, wenn es sich dabei ums ‚eigene‘ Geld handelt.“ Was eigentlich schon alles sagt. Meine Schwester verabscheut ihn abgrund tief und steht selber vor einem Burnout, Depressionen, Essstörungen (aufgrund der Enttäuschung und des Scheidungsstresses). Kann dann das Gesetz wirklich jemanden zwingen mind. 2 weitere Jahre verheiratet zu bleiben? Ich verstehe nicht, wie so was sein kann, wenn man selbst Briefe nicht mehr anschauen kann, weil man durch die Heirat einen Doppelnamen trägt. Leider hat sie erst in 3 Wochen einen Termin bei ihrem Anwalt gekriegt, so dass wir natürlich fast platzen. Wie kann man in diesem Fall die Ehe schnellstmöglich scheiden? Ich hatte auch gelesen, dass nachehelicher Unterhalt bei einer solch kurzen Ehe meistens nicht gezahlt werden müssen. Mich würde interessieren, wie es in diesem Fall aussehen könnte. Es hieß, dass wenn sie im Mai geschieden werden würden, die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie noch bis Sept. (voraussichtliches Studienende) zahlen muss. Aber so wie ich ihn kenne, wird er das dann auch in die Länge ziehen und sich auch bei der Jobsuche dementsprechend Zeit lassen.
    Herzlichen Dank. Ein verzweifelte Schwester

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ anette

    Die Gegenseite hatte offensichtlich die Hoffnung, Trennungsunterhalt zu erhalten. Aus diesem Grunde wird sie versuchen, die Scheidung so lange wie möglich hinauszuzögern, da in diesem Zeitraum unter Umständen Trennungsunterhalt zu zahlen wäre. Hier muss ein guter Fachanwalt für Familienrecht ran.

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  23. Rabenstolz

    Hallo,

    mein Mann hat die Scheidung eingereicht, ich komme psychisch überhaupt nicht mehr klar damit. Bin in ärztlicher Behandlung kann seit dem auch nicht mehr richtig arbeiten, wie sieht es aus mit meinem Ehevertrag kann er dadurch Sittenwiedrig sein? Habe laut Ehevertrag auf Unterhalt nach Trennung verzichtet. Auch will ich der Scheidung nicht zustimmen, das Trennungsjahr ist um. Habe im Trennungsjahr auch versucht mir das leben zu nehmen. Kann mein Mann mich aus dem gemeinsamen Haus rausschmeissen, wenn ich psychisch nicht in der Lage bin die Wohnumgebung zu verlassen? Bin total verzweifelt, weil ich verliere alles und werde zum Sozialfall.

    Hoffe auf schnelle Antwort.

    Vielen Dank

  24. Elisabeth

    Guten Tag,

    ich habe mich vor Kurzem nach 4,5 Jahren Ehe von meinem, seit 1 Monat bekannt, depressiven Mann getrennt. Ist es möglich, dass ich nach der Scheidung lebenslang für diesen finanziell aufkommen muss wegen der Krankheit. Er meinte, dass er mich ausnehmen wird und nie mehr arbeiten geht.
    Vielen Dank für eine Antwort

  25. bitburger

    Ich bin seit 8 Jahren mit meiner Frau susammen. Wir haben einen Sohn. Nun liegt ein definitiver Befund vor über eine Bipolare Störung. Auf Grund der häufigen Krankenhausaufenthalte sowie mehrfache Auffälligkeiten kann ich mir ein gemeinsames Leben nicht mehr vorstellen. Sie ist mittlerweile eine Gefährdung für meinen Sohn und mich.
    Kann ich mich von Ihr Scheiden lassen, oder greift die Härtefallregelung?
    Werde ich im Fall einer Scheidung lebenslang für Sie aufkommen müssen oder wird Sie wie jeder anderer zur Arbeit durch das Arbeitsamt aufgefordert?
    Im Voraus danke ich Ihnen für Ihre BemÜhungen.
    Danke.

  26. Unbekannt

    Mein Mann hat mich wegen einer jüngeren und wegen einer Krankheit sitzengelassen weil es daurch zwischen uns nicht mehr zwischenmenschlich geklappt.hat. Jetzt stimme ich der Scheidung nicht zu, weil meine Anwältin meinte es wäre unzumutbar geschieden zu werden. Ist dies so richtig. Denn die
    Erkrankung habe ich schon lange , musste deshalb auch schon oft aufenthalte in Krankenhäuser und Behandlungen in Kauf nehmen aber wie mir der Arzt bestätigte geht diese Krankheit auch nicht mehr weg. Bekommt man auf Grund einer chronischen Erkrankung länger Unterhalt wenn es nachweisbar ist,dass die Krankheit einen so im Alltag einschränken tut,dass man nicht den ganzen Tag arbeiten gehen kann?
    Werde jetzt auch in absetzbarer Zeit den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen wegen Einstufung (die Frauenkrankheit steht in der Tabelle der GDR_Beurteilungen drin in 3Schmerzstufen. Kann den Tag manchmal oft nur noch mit Schmerztabletten schaffen.

  27. Gordon

    Meine Frau hat mich nach 15 Jahren Ehe verlassen wegen eines anderen Mannes. Wir haben eine gemeinsame Tochter 6 Jahre alt. Meine Frau ist eine erfolgreiche Juristen die als Richterin tätig ist, deshalb hat sie 8. Wochen nachdem unser Kind geboren wurde ihren Job wieder aufgenommen. Ich habe mich von der Geburt an um unser gemeinsames Kind gekümmert. Meine Frau wollte nicht das ich mehr Arbeiten sollte sondern mich auch nach der Elternzeit weiter um unser Kind und Haushalt kümmere was ich auch 6 Jahre lang tat. Jetzt möchte sie die Scheidung obwohl sich ihr neuer geliebter von ihr getrennt hat. Meine Frau hatte vor 18 Monaten die Diagnose schwarzer Hautkrebs bekommen dieser wurde operiert hatte aber bereits in den Wächterlympfknoten Metastasiert. Im Sommer diesen Jahres bekam sie bei einer Vorsorgeuntersuchung mitgeteilt das sie in Gehirn, Lunge, Leber, Wirbelsäule, Hüfte und Eierstöcken bis zu 5 cm große multiple Metastasen hat. Diese Krankheit ist nicht mehr heilbar nur noch durch Therapien rauszögerbar.
    Jetzt meine Frage kann ich mit dieser Diagnose die Scheidung verhindern? damit ich später Witwenrente bekomme und mich um unser Kind kümmern kann.

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