Vollstreckungsfähigkeit einer Umgangsregelung

In einem Fall des OLG Saarbrücken stellte sich die Problematik, wann ist eine Umgangsregelung überhaupt vollstreckungsfähig. In dem Fall gab es einen Beschluss des Familiengerichts, dass der Kindesvater das Recht und die Pflicht hatte sein Kind jeden Sonntag von 14.00 bis 18.00 Uhr zu sich zu nehmen. Da dies nicht klappte, wandte sich der Vater mit einem Antrag auf Verhängung von Zwangsgeld gegen die Kindesmutter an das Familiengericht und ein entsprechender Beschluss wurde auch erlassen. Gegen diesen Beschluss erhob die Kindesmutter Beschwerde mit dem Einwand, dass der ursprüngliche Umgangsbeschluss nicht vollstreckungsfähig sei. Dort sei zwar festgehalten, dass der Vater das Recht habe, das Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu sich zu nehmen, es sei aber nicht geregelt, welche Mitwirkungshandlungen die Mutter dafür erbringen müsse. Entsprechend hat das OLG Saarbrücken den Zwangsgeldbeschluss aufgehoben. Es stellte fest, dass eine konkrete Verpflichtung der Mutter in dem Umgangsbeschluss nicht tituliert sei.


Was hat das für Auswirkungen für die Praxis?


Dies ist ein erneut warnendes Beispiel für die Familienrichter und auch für die Rechtsanwälte des Umgangsberechtigten, dass darauf geachtet werden muss, dass eine Umgangsvereinbarung auch vollstreckungsfähig formuliert wird. Das Beispiel einer vollstreckungsfähigen Formulierung wäre:

 

Der Kindesvater hat das Recht und die Pflicht mit seinem Kind alle 14 Tage in der Zeit von Samstag 10.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr den Umgang zu pflegen. Der Vater muss das Kind pünktlich an der Wohnung der Mutter abholen und es von ihr entgegen nehmen. Die Mutter hat das Kind pünktlich an ihrer Wohnungstür dem Vater zu übergeben. Der Vater wiederum hat das Kind pünktlich zum Ende des Umgangstermins an der Wohnung der Mutter wieder zu übergeben. Die Mutter hat das Kind pünktlich an ihrer Wohnungstür entgegen zunehmen.

 

Eine in etwa so lautende Umgangsvereinbarung hätte einen vollstreckungsfähigen Inhalt, da sie auch die Mitwirkungspflicht der Mutter klar definiert.

25 Reaktionen zu “Vollstreckungsfähigkeit einer Umgangsregelung”

  1. daniela

    hallo

    habe da ein problem mit dem umgang
    mein sohn hat am 13.05.2005 gebstag es ist ein dienstag und er geht ganzen tag in dem kindergarten. und am samstag will ich feiern und mein getrenntleben mann auch aber er hat am sonntag dem umgang und das ist jeden sonntag.
    er hatte mich heute wieder angedroht mit dem jugendamt.
    das er über gericht denm umgang einklagen will.
    und da ser dann von freitag bis sonntag möchte
    und wenn er arbeiten geht samstag und sonntag und wochenende drauf steven habe möchte.

    und unser sohn ist erst 3 jahre alt ( wird er am 13.05)
    kommt er durch?

    wo kann ich das auffenthaltsbestimmungrecht holen und was wird da gemacht.
    den mein getrenntleben mann verweigert mir seit dem ich aus gezogen bin ummeldeadresse von unseren sohn die unterschrift und er ist auch einverstanden das er bei mir wohnt,
    jugendamt weiss das auch
    was kann ich den machen.

  2. Magdalenas Mama

    Guten Morgen!
    Ich suche einen RA im Raum Euskirchen. Thema: Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht. evtl. Unterhalt aufgrund neuem Unterhaltsrecht.
    Derzeit gibt es eine Verweigerung der Absprachen/Ansprache mit mir als Mutter, bei der die gemeinsame Tochter, 4 J., lebt durch den Vater (Ex-Ehemann). Er sagte mir gegenüber, er würde nur noch über das JA kommunizieren, die würden alles entscheiden (JA als vermittelnde Behörde ist ihm durchaus zugetan, ist eine junge alleinst. Mitarbeiterin für uns zuständig). Entscheidende Behörde AG ist noch nicht involviert.
    Nach einigen Streitigkeiten, in denen ich immer wieder an seine Verantwortung, Absicherung von Absturzstellen an und in seinem Haus, Nicht-Rauchen in Räumen in Gegenwart von Tochter, regelm. Alkoholkonsum, Nichtanwesenheit Vater trotz Besuchswochenende-Fremdbetreuung durch 3. appeliert habe und letztendlich immer erst nach Wochen/Monaten und Androhung von Verweigerung Umgang mangels Verantwortung und Absicherung EINE Tat (Absicherung, taktische Aussagen gegenüber Tochter etc.) durch den Vater erfolgten, geht es nun um den Sommerurlaub. Die Termine bestätigt er nicht auf meine Briefe, schlägt auch keine anderen vor….(macht er ja mit dem JA…), und hat entgegen einer pers. Absprache zwischen ihm und mir einen Hausboot-Urlaub geplant und lt. Tochter gebucht. Da die Tochter NICHT schwimmen kann, verweigere ich dies. Meine Aussage war im Jan.08, wenn sie nächstes Jahr schwimmen kann.
    Sollte das JA ihm nicht bewusst machen, dass ein Kind schneller ertrinkt, als er von seinem Tiefschlaf oder Zigarettchen hochschrecken kann, werde ich sie im Sommer einfach nicht „herausgeben“. Sein Umgangsrecht müsste er dann vor Gericht einklage und ein Richter wird entscheiden… dann ist die Zeit 26.6. bis 12.7. sicher vorbei…

    Wer kann mir helfen, wenn das JA sagt „wir können erst ernsthafte Maßnahmen ergreifen, wenn etwas passiert ist“?? Wenn meine 4j. Tochter ertrunken ist, brauche ich niemanden, der Schuldige oder Verwantwortungslose sucht!!!

    Wer ist ein scharfer RA für uns, der NICHT einknickt im Termin?
    Wer hilft ansonsten?`
    Mein Einkommen liegt bei 1157 Euro brutto + 199 Kindesunterhalt (derzeit noch 540 Euro Unterhalt, wenn mein Ex dies nicht zum nächsten 1. einfach einstellt trotz Titel)

    Eine vom JA alleingelassene Mutter!

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ madalenas mama

    wenden Sie sich unter Berufung auf mich an den Kollegen Schmitz-Wershoven

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/jrg_schmitz-wershoven-4913.html

  4. Britta

    Hallo,

    wäre toll das Aktenzeichen zu diesem Urteil zu bekommen.

    DANKE!!!

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ britta

    bin im Urlaub. Suchen Sie mal beim OLG Saarbrücken direkt.

  6. Kirsten

    Sehr geehrter RA,

    erst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass Ihre Seite sehr informativ und hilfreich ist.
    Nun möchte ich auch mal eine Frage stellen:
    Ich habe einen Partner, der geschieden ist und 2 Kinder hat. Seine Exfrau akzeptiert nicht, dass er eine neue Partnerschaft eingegangen ist und reagiert mit Vorwürfen, Streit u.s.w.
    Mein Partner hat nun, nachdem nach einem Jahr immer noch keine Ruhe eingekehrt ist, jeden Kontakt zu ihr abgebrochen.
    Problem war dann die 14-tägige Abholung der Kinder. Mein Partner löste es vorerst so, dass er seinen Sohn anrief und die Kinder dann rauskamen, mein Partner stand ein Stück weit weg von der Tür. Seine Kinder sind 12, 11 Jahre alt. Nun hat mein Partner Post vom RA seiner Exfrau bekommen : Sie besteht auf Kontakt wegen dem Kindeswohl!
    Kann sie auf Kontakt bestehen? Kann sie drauf bestehen, dass mein Partner zur Haustür kommt, um die Kinder abzuholen, obwohl es jedesmal Vorwürfe und Streit gab? Kann sie ansonsten das Umgangsrecht verweigern? Ist es nicht besser für das Kindeswohl eben gerade kein Streit miterleben zu müssen? Sie hat ziemlich rebelliert, als mein Partner seine Telefon-Nummern änderte und er schwer für sie erreichbar wurde. Der Anwalt von meinem Partner meinte, sie wäre wohl noch gar nicht mit der Scheidung durch, trotz der langen Zeit.
    Muss er da mitmachen, obwohl er es gar nicht will? Ist ansonsten das Umgangsrecht gefährdet?

    Gruß Kirsten

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ kirsten

    grundsätzlich wird von den Eltern gefordert, dass sie im Hinblick auf das Kindeswohl noch ein Mindestmaß an gegenseitiger Gesprächsbereitschaft aufweisen. Die Mutter könnte das Verhalten des Vaters dahingehend verwenden, die Alleinsorge zu erhalten. Das Umgangsrecht als solches ist nicht in erster Linie betroffen.

    Der Vater sollte Gesprächsbereitschaft signalisieren, aber gleichzeitig ankündigen, dass diese Gespräche sich allein auf das Kindeswohl beschränken sollten. Er muss sich Vorwürfe nicht laufend anhören.

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  8. Kirsten

    Sehr geehrter RA,

    würde denn eine Kommunikation per mail reichen?
    Wenn man das gemeinsame Sorgerecht betrachtet, dann sind es doch die „größeren“ Entscheidungen, die zusammen getroffen werden sollten, also auch nicht von jetzt auf gleich getroffen werden müssen.
    Mal das Sorgerecht außen vor, muss man sich auf Kontakt mit dem Expartner einlassen, wenn es nur um das Umgangsrecht geht?
    Gruß Kirsten

  9. Petra

    Liebe Damen und Herren!
    Bei uns ist das leider umgekehrt,unsere Kinder leben im Elternhaus bei meinen Mann,er verhindert mit Psychologie den Umgang zu mir.Ich habe kein abnormales Leben geführt,er maniepuliert die Kinder so das sie selber glauben es sei so besser.Seit einem halben Jahr haben wir keinen Umgang,er informiert mich nicht was Schule,Gesundheit,Konfiermation u.s,w.angeht.Sein RA.steht auch noch hinter ihm.Meine RA:tut zu wenig bezw.nichts,Zwangsgeld Ja,aber Abgelehnt,obwohl die Dominanz,die Fanatik(NAK) und die Gewaltschaft von meinem Mann bekannt sind. Ich hätte meine Anwältin schon längst gewechselt wenn es ginge.Es besteht zwar einGutachten der Kinder,aber das ist zu Öberflächlich.Und jetzt….warten 5jahre 10 jahre nur weil es ums Geld geht kommen die Kids zu kurz(11/14 Jahre).Und niemand sagt ihm was er den Kindern damit antut…..Wie soll das weiter gehen???? Hochachtungsvoll Eine Betroffene

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    Ich kenne diese verfahrenen Fälle, hier gibt es aber keine Ratschläge, die zwangsläufig hilfreich sind. Wenn die Kinder von dem anderen Elternteil tatsächlich so indoktriniert wurden, dass sie keinen Kontakt mehr wünschen, wird es ganz ganz schwierig, dagegen anzukämpfen.

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  11. Petra

    Danke schön!
    Es heißt ja immer zum Wohle des Kindes,was in unserem Fall nicht gegeben ist.Dann wird es die Zeit mit sich bringen.Es ist nur Traurig mitanzusehen,das sich die Kinder nicht Frei ernfalten können,da alles vom Vater und von der Kirche vorgegeben wird.Da hat die Mutter keinen Platz mehr.Es ist nicht möglich den Kinder trotz Scheidung -Eltern-zu sein.Dann brauchen wir auch kein gemeinsammes Sorgerecht wenn ehe der Expartner macht was er will.
    GGLG Petra

    GGLG Petra

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ petra

    das wird Sie nicht trösten, aber in weit mehr als 90% der vergleichbaren Fälle sind es die Frauen und Mütter, die sich so verhalten, wie Sie es völlig zu recht anprangern.

    p.s. bitte keine vollständigen Namen!

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  13. claus sent

    wie der ra. es schon sagte,in 90% der fälle sind es die mütter,die die kinder negativ indoktrinieren,da hilft auch keine anhörung durch die familienrichter.kinder die beständig bei einem elternteil leben,sind eben durch den elternteil wo sie leben manipulierbar.man gebe mir meine tochter ein paar monate zu mir,und diese möchte sicher bei mir wohnen bleiben.der gesetzgeber,die gerichte müssten dieses wissen,aber um dieses zu verhindern wird nichts dagegen unternommen.wir von dieser situation betroffenen,können dieses nachempfinden,und nicht die,die nur die theorie kennen.väter werden entmachtet,und die kinder bleiben auf der strecke.was für eine gesetzgebung.wohl dem der genug geld und beziehungen hat,den der kann sich sein eigentliches recht ersteiten,bzw.erkaufen.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ claus

    „wohl dem der genug geld und beziehungen hat,den der kann sich sein eigentliches recht ersteiten,bzw.erkaufen.“

    Ich glaube nicht, dass Sie auch mit noch so viel Geld einen Familienrichter, das Jugendamt oder gerichtlich bestellte Gutachter “ kaufen“ können.

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  15. Betz Petra

    Doch ,das kann gekauft werden.Ich selbst bekomme Prozeßkostenbeihilfe,mein Mann ist selbstständig.Mir wird nur gesagt es muß jetzt Ruhe einkehren,da die Kosten nicht von der PKH abgedekt werden.Es fängt ja schon bei einem gutachten an.Der Psychologe,der für unsere Kinder ein Gutachen erstellte bekam(laut Gericht festgesetzt)3000Euro,aber soviel ich weiß ist ein Gutachten von mehr alls 3000Euro notwendig um der ganzen Sache auf den Grund zu gehen.Nur ein anderes Beispiel,habe einen RA kennengelernt,der mir sagte 5000Euro,und er übernimmt mein Fall,aber woher??? Petra

  16. Thorsten

    Herr von der Wehl,
    ich habe mit meiner Frau eine Elternvereinbarung seit kurzem beim Jugendamt vereinbart. Ich habe unseren Sohn seit der Trennung im Januar 2007 jedes Wochenende gehabt. Nun da er jetzt in die Schule fande ich, das er auch alle zwei Wochenenden bei meiner Exfrau bleibt. So haben wir nun die Regelung alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags hole ich ihn ab.
    Seit letzter Woche rief mich das Jugendamt an das meine Exfrau eine neue Regelung vereinbaren möchte und mir das letzte Wochenende unseren Sohn nicht geben will.
    Was kann man dagegen tun?

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ thorsten

    mit der Mutter und dem JA sprechen. Rechtliche Schritte wegen eines WE sind schwierig.

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  18. tanja

    Ich brauche informationen.

    Der Erzäuger von meiner Tochter,hat mich damals in der schwangerschaft sitzen gelassen und wollte von unser gemeinsamen tochter nichts wissen.zahlt seit vier jahren kein unterhalt,und heute habe ich post von seinem anwalt bekommen,das er am 3.10.09 sie abholen wird von 14-18h darf er das?
    lg tanja

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    zunächst muss ich darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Recht auf Umgang mit dem Kind steht. Auch der Vater, der keinen Unterhalt zahlt, hat das Recht auf Umgang.

    Allerdings wird ein Vater, der sein Kind bislang nie gesehen hat, nicht einfach einen festen Termin vorschlagen können, an dem er das Kind abholen darf. Ich würde vorschlagen, sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen, da diese in erster Linie zur Unterstützung verpflichtet sind.

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  20. Jessika

    Hallo,
    ich lebe seit März 2008 von meinem Exmann getrennt. Inzwischen sind wir auch geschieden. In einer Scheidungsfolgevereinbarung haben wir geregelt, dass er unsere Tochter alle 14 Tage übers Wochenende bei sich hat. Außerdem sind Feiertage und Ferien (einmal eine Woche, einmal zwei Wochen) geregelt. Da unsere Tochter erst vier Jahre alt war, haben wir noch mit reingenommen, dass er sie einmal die Woche für den Nachmittag zu sich holt. Dazu steht auch, dass Termine abgesprochen werden wie es denn auch für alle machbar ist.
    Nun ist es so, dass er sie zwar regelmäßig abholt, aber dann nicht mit ihr zu sich in seine 2km entfernte Wohnung fährt, sondern direkt zu seinen Eltern. Dort verbringt sie dann das gesamte Wochenende einschließlich der Nächte. Mein Exmann ist tagsüber da und fährt abends nach Hause und kommt am nächsten Morgen wieder. Er hat rein vom Platz her und allem anderen auf jeden Fall die Möglichkeit, die Kleine zu sich zu holen. In diesem Jahr hat sie vielleicht vier Nächte bei ihm und knapp vierzig Nächte bei seinen Eltern verbracht.
    Meine Tochter möchte einfach gern die Zeit mit der Oma verbringen und nicht bei ihm.
    Das Problem an der Sache ist, dass sie bei der Oma alles machen kann was sie will. Und das im wahrsten Sinn des Wortes. Sie „befiehlt“ allen dort, was zu tun ist. Und es wird dann auch so gemacht. (ein Beispiel: Sie kommt mit den Großeltern im Auto zu deren Haus. Opa und meine Tochter steigen aus. Oma „soll“ nicht aussteigen. Also wartet Oma im Auto bis die Kleine sich drinnen bereits Schuhe und Jacke ausgezogen hat und dann Oma reinruft. Und das ist kein Einzelfall!)
    Außerdem kommt sie dort nie rechtzeitig ins Bett. Inzwischen ist sie fast sechs Jahre alt und soll im nächsten Jahr zur Schule. Oma legt sich abends dann immer mit ihr hin und schläft mit ihr in einem Zimmer obwohl es mehr als genug Platz gibt. Entsprechend übermüdet kommt meine Tochter dann am Sonntag nach Hause. Ich habe mir schon oft montags freinehmen müssen, da ich meine Tochter nicht aus dem Bet bekommen habe.

    Meine Frage ist nun:
    1. Kann ich was dagegen tun, dass der Vater sein Umgangsrecht ausschließlich dazu nutzt, es mit ihr bei den Großéltern zu verbringen?
    Ich weiß, dass er keine wirkliche Bindung zu meiner Tochter hat und ihm der „bequeme“ Weg daher ganz gelegen kommt. Um den Schein vor anderen zu wahren, „kümmert“ er sich ja um seine Tochter. Er hat noch nicht einmal eine Woche Urlaub mit ihr verbracht.
    2. Wenn ich akzeptiere, dass sie nur die Umgangszeit bei der Oma verbringt. Schließlich weiß ich ja auch, dass es ihr dort gefällt. Kann ich das dann auf die Zeit von Freitag bis Samstag beschränken damit mein Kind nicht öllig übermüdet ist?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  21. Stiefmama

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zunächst erstmal ein frohes neues Jahr!

    Wie verhält es sich, wenn das Kind, 7 Jahre, beim Vater lebt, die KM also ein 14 tägiges Umgangsrecht hat, bei der Urlaubsplanung?

    Es geht hier speziell um die Sommerferien.

    Da wir im September bereits Schriftverkehr über die Anwälte laufen hatten, schrieb unser Anwalt, dass die KM die Tochter in den ersten 4 Sommerferienwochen für 2 Wochen zu sich nehmen könnte. Ihr Anwalt antwortete, dass sie aufgrund der neuen Arbeitsplatzsituation ihren Urlaub erst Anfang 2010 abgeben könnte und dieses dann gemeinsam abzusprechen sei.

    Unser Anwalt schrieb:
    Wenn Ihre Mandantin aufgrund der neuen Arbeitsplatzsituation den Urlaub erst Anfang des Jahres 2010 festlegen kann, wird darum gebeten, die von meinem Mandanten vorgeschlagenen Ferientermine bei der Urlaubsplanung ihrer Mandantin entsprechendzu berücksichtigen. Mein Mandant stellt sich jedenfalls auf die in meinem Schreiben vom 11.09.09 angebotenen Tage ein.

    Die KM behauptet nun, das sie nur im August Urlaub vom Arbeitgeber bekäme und sie keinen Spielraum hätte. Im August gibt es nur noch 2 Wochen Sommerferien, danach beginnt wieder die Schulzeit. Nur Teilzeitkräfte würden angeblich im Juli Urlaub bekommen. Die KM arbeitet Vollzeit.

    Sie besteht darauf, die Tochter im August 2 Wochen zu sich zu nehmen.
    Das mein Mann und ich (Stiefmama) bereits unsere Urlaubsplanung in den Firmen (Mitte September) abgegeben haben, interessiert sie gar nicht.

    Wie verhält es sich, kann es wirklich sein, dass sie dieses per Anwalt oder Richter durchsetzen kann? Die Tochter lebt bei uns, ein Gespräch mit der KM ist leider nicht möglich, da sie von ihrer gewünschten Urlaubszeit sich nicht abbringen lässt und auch nicht gesprächsbereit ist.

    Was meinen Sie, kann die KM ihre Urlaubszeit einfach so festlegen und dieses auch durchsetzen??
    Müßte die KM diesbezüglich einen Anwalt beauftragen oder wir? Die KM bekam bislang immer PKH.

    Lieben Gruß
    Stiefmama

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ stiefmama

    Niemand hat hier ein besseres Recht. Wie ein etwaiger Prozess allerdings ausgehen würde, kann ich nicht beurteilen.

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  23. maxt16

    hallo,

    wie verhalte ich , wenn bei einer 5 jährigen ein mißbrauch ijm raume steht, was kann ich außer mädchennotruf(therapie),j-amt, und umgangssperre machen, sollte mann wenn die zwillinge kommen das mädchen auch schützten? gott sei dank leben die beiden bei pflegeeltern,

    m.f.g.
    maxi 16

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ maxi

    in solchen Fällen kann ich in diesem Forum keine Hilfe anbieten. Dies müssen Organisationen oder Helfer direkt Vorort übernehmen.

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  25. Mandy

    Hallo,

    der *kindesvater* meiner Tochter hat sich weder in der schwangerschaft noch danach großartig für sein kind Interessiert! Habe alles versucht eine Bindung aufzubauen und ihn dahingehend zu unterstützen! Meine Tochter ist jetzt 3 und es gab jetzt auch über 1 Jahr keinen Kontakt! Vor ein paar wochen dann kam ein schreiben seiner Anwältin wo ein ein paar Umgangstermine festgelegt wurden! Ich habe dies abgelehnt und ein Gespräch mit dem Kindesvater führen wollen, was von Ihm abgelehnt wurde! Vor ca 3Wochen war dann die Verhandlung auf dem Amtsgericht, wo ihm jetzt 6 Umgänge, mit einer Verfahrenspflegerin, zu gesprochen wurden! Meine Bedenken das das kind erst 3 ist, der Kindesvater Alkohol und Drogenprobleme hat und ich ich nie Umgang verweigert habe,er Ihr Fremd ist, Interessierte keinen! Letztes mal als meine Tochter mit zum Umgangstermin gehen sollte, weinte und schrie Sie und wollte nicht mit! Möchte meinem Kind gerne diesen Terror ersparen, sie ist erst 3 jahre und Ihr geht es auch ohne Ihren Leiblicher Vater gut! Sie hat eine Männliche Bezugsperson, habe eine Intakte Beziehung! Kann man diesen Umgang nicht auf ein späteres alter verlegen wenn Sie selber Fragen stellt bzw in der Lage ist, dinge besser zu verarbeiten und zu verstehen? Mir wird immer nur angedroht das ich meine Sorgerecht verliere aber meine Tochter leidet unter dieser Situation!

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