Trennung: Unterschied Eherecht + Steuerrecht
Dienstag, den 11. Dezember 2007Getrenntleben nach § 1567 BGB steht im Spannungsverhältnis zu „dauerndes Getrenntleben“ iSv § 26 EStG. Hierbei besonders bedeutsam die zivilrechtliche und die steuerrechtliche Wirkung von sog. Versöhnungsversuchen. Eherechtlich: Gescheiterte Versöhnungsversuche über kürzere Zeit sollen nach § 1567 II BGB das Getrenntleben nicht aufheben. Steuerrechtlich: eine gescheiterte Versöhnung schließt ein dauerndes Getrenntleben iSv § 26 I […]