Trennung: Unterschied Eherecht + Steuerrecht
Getrenntleben nach § 1567 BGB steht im Spannungsverhältnis zu „dauerndes Getrenntleben“ iSv § 26 EStG. Hierbei besonders bedeutsam die zivilrechtliche und die steuerrechtliche Wirkung von sog. Versöhnungsversuchen.
Eherechtlich: Gescheiterte Versöhnungsversuche über kürzere Zeit sollen nach § 1567 II BGB das Getrenntleben nicht aufheben.
Steuerrechtlich: eine gescheiterte Versöhnung schließt ein dauerndes Getrenntleben iSv § 26 I S.1 EStG dann aus, wenn
– im fraglichen Veranlagungszeitraum die Eheleute in die Ehewohnung zurückkehren und die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft wieder begründen. Wenige Wochen sollen dafür ausreichen.
– es muß ein vorbehaltloses auf Dauer angelegtes Rückgängigmachen des Auszuges vorliegen.
– kürzere Zeiträume miteinander, gelegentliches gemeinsames Übernachten, gemeinsame Urlaubsreise oder mehrtägiger Besuch reichen nicht.
– es muß der nachvollziehbare und belegbare Wille bestanden haben die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig, vorhbehaltlos und auf Dauer wieder neu zu begründen.
Dies ist der Kernsatz und bei ihrem Vorhaben unbedingt zu beachten.
Das FA darf zur Ermittlung nicht unnötig in die Privatspäre eindringen. Auch die u.U. im Widerspruch stehenden Erklärungen der Eheleute im Scheidungsverfahren sollen keine Bindungswirkung ggüber dem FA haben. Eine
Beiziehung der Scheidungsakte und Auswertung der Erklärungen zur Trennung soll einem Verwertungsverbot unterliegen.
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Am 17. Januar 2008 um 17:25 Uhr
Und was ist wenn meine Frau mit dem Kind im Dez. 07 ausgezogen ist und sich auch schon wohnsitzmäßig umgemeldet hat?
Die Stadt verlangt von mir meine Steuerkarte um die Steuerklasse in 1 zu ändern, weil wir ja nun dauernd getrennt lebend sind.
Wir sind aber noch verheiratet, das Trennungsjahr noch nicht beantragt und eine Scheidung läuft auch noch nicht.
Muss ich meine Steuerklasse von 3 auf 1 ändern lassen? Oder kann ich bis zu einer eventl. endgültigen Trennung (Scheidung) warten?
Am 17. Januar 2008 um 21:51 Uhr
@ frank
Ein Trennungsjahr muss nicht beantragt werden. Es reicht, wenn der Auszug des einen belegbar ist.
Wenn Sie Pech haben und Ihre Frau bei dem Trennungsdatum 12.07 bleibt, gilt ab 2008 eine neue Steuerklasse.
Lassen Sie sich ausrechnen, was Sie das kostet und bieten Sie Ihrer Frau was dafür an, die Trennung auf 01.08 zu legen.
Aber nur wenn dies auch begründbar ist. Ich gebe hier keine Tipps das FA zu übervorteilen…………..
Am 30. April 2008 um 20:37 Uhr
Eine Frage zum Verwertungsverbot.
Wir haben uns im Jahr 2001 getrennt, haben uns im gleichen Jahr aber wieder geeinigt und mit Sicherheit diese Voraussetzung erfüllt:
es muß der nachvollziehbare und belegbare Wille bestanden haben die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig, vorhbehaltlos und auf Dauer wieder neu zu begründen.
2005 Wurden wir geschieden und haben uns bis einschl. 2005 zusammen veranlagt.
Im Scheidungsprozess haben wir dummerweise aufgrund von Missverständnissen als Trennungsjahr 2001 angegeben.
Das FA hat sich das Urteil besorgt und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Unterliegt das Urteil dem Verwertungsverbot?
Danke?
Am 10. Juni 2008 um 11:12 Uhr
Hallo!
Ich lebe nun schon seit mehreren Jahren getrennt von meiner Frau in einer
eigenen Wohnung (eigener Haushalt).
Scheiden lassen möchten wir uns aber nicht.
Bisher wurden wir immer zusammen veranlagt und steuerlich wie „normale
Ehepartner“ behandelt.
Muss ich nun Angst haben, dass wir vom Finanzamt irgendwann als „dauernd
getrennt lebende Ehegatten“ eingestuft werden? Wann müssten wir damit
rechnen?
Wären wir steuerlich dann wie geschiedene Ehepartner bzw. ledige
Steuerpflichtige eingestuft, könnten also nicht mehr in den „Genuss“ der
Steuervorteile eine Ehe (höhere Pauschalen und Freibeträge) kommen?
Würde also somit bei der Einkommenssteuerberechnung dann so gerechnet, als wäre ich in St.-Kl. I statt (wie momentan) in III?
Gruß,
Michael
Am 10. Juni 2008 um 16:37 Uhr
@ michael
ich muß das mal so deutlich sagen:
Sie schildern hier einen Fall der Steuerhinterziehung und unterschreiben mit vollem Namen……sehr riskant!!!
In dem Jahr, das auf die Trennung folgt, müssen Sie in Stkl. I. Selbstverständlich kann das FA, wenn es Ihnen draufkommt, die rückständigen Steuern einfordern und Sie würden auch bestraft werden.
Was Sie jetzt am geschicktesten veranlassen, muß ein beauftragter Anwalt klären. Wenn Sie einen Empfehlung brauchen, melden Sie sich.
Am 11. Juni 2008 um 13:58 Uhr
Hallo,
ich habe hier meine „tatsächliche Wohnsituation“ natürlich NICHT realistisch beschrieben – aber auf mehrere Anfragen der tatsächlichen Wohnverhältnisse und „Lebensverhältnisse“ gab es bei verschiedenen Anfragen nie konkrete Antworten, und so habe ich nun immerhin einmal eine klare Aussage für eine konkrete Lebenssituation bekommen, die zwar nicht der unserigen entspricht (ich besitze lediglich ein außerhäusiges Arbeitszimmer, lebe aber selbstverständlich noch mit meiner Frau zusammen; meine Frau und ich hatten vor einigen Wochen über eine Trennung nachgedacht, und für diesen Fall wollte ich gerne die Konsequenzen wissen!), die aber in Zukunft durchaus real werden könnte.
Danke, dass ich nun weiß, was dies steuerlich bedeuten würde – was natürlich nicht das Hauptkriterium für solche Lebensplanungen ist…
Gruß,
Michael
Am 11. Juni 2008 um 14:02 Uhr
@ michael
hört sich gut an ………
Den Namen habe ich ohnehin gelöscht, wie Sie gesehen haben.
Am 12. Juni 2008 um 17:22 Uhr
Hallo!
Jetzt möchte ICH aber auch einmal eine grundsätzliche Frage hierzu stellen:
Reicht denn bereits das bloße „Nicht-zusammen-wohnen“ aus, um auch OHNE bestehende Trennungsabsicht nach einem Jahr für das Finanzamt als „dauernd getrennt“ zu gelten und z. B. wie Singles mit der Steuerklasse I getrennt veranlagt zu werden?
Auch dann, wenn definitv keine Trennungsabsicht der Ehepartner besteht?
Muss diese nicht für ein „ordentliches Trennungsjahr“ (aus steuerrechtlicher Sicht) dokumentiert sein?
Anders ausgedrückt: Gilt man beim Finanzamt nur dann als verheiratet, wenn man zusammen in einer Wohnung wohnt? Oder kann man nicht auch z. B. in benachbarten Wohnungen wohnen und steuerlich dennoch als Ehepaar „behandelt“ werden?
Gruß, Johannes
Am 13. Juni 2008 um 10:11 Uhr
@ johannes
nirgendwo steht, das Eheleute unter einem Dach leben müssen, um steuerlich gemeinsam veranlagt werden zu können.
Machen Sie was draus.
Aber legen Sie sich gute Argumente zurecht, weil Sie werden die „nicht erfolgte Trennung“ notfalls beweisen müssen.
Am 13. Juni 2008 um 10:43 Uhr
Hallo!
Wie könnte die „nicht erfolgte Trennung“ denn Ihrer Erfahrung nach z. B. bewiesen werden?
Was würde da vom Finanzamt gefordert werden können?
Gruß,
Johannes
Am 13. Juni 2008 um 12:09 Uhr
@ johannes
die Ausführungen würden zu weit führen und ich bitte um Verständnis, dass mir dafür einfach die Zeit fehlt.
Am 13. Juni 2008 um 14:46 Uhr
Schade, ein paar Stichworte hätten ja schon weitergeholfen…
Am 18. Juni 2008 um 21:12 Uhr
@ RA Thomas von der Wehl
‚tschuldigung das ich mich einmisch‘, aber ich wollte nur gesagt haben, dass Sie recht fies schreiben…man kann auch zu seinen Mitmenschen etwas netter sein….^^
MfG Miss Unbekannt 😀
Am 19. Juni 2008 um 10:19 Uhr
@ miss unbekannt
was meinen Sie mit „fies“?
Ich schreibe das, was ich als Anwalt vertreten kann und bin hier nicht angetreten, um Freundlichkeiten unter den Menschen zu verbreiten.
Noch ein paar solche Kommentare und Sie können sich jemand anderes suchen, der die Fragen KOSTENLOS beantwortet.
Am 3. Juli 2008 um 08:53 Uhr
Hallo!
mein Mann und ich wollen uns nach 1.5 Jahre scheiden lassen. Er ist Deutscher, ich nicht (rumänische Bürgerschaft). Er meint, dass wenn wir uns scheiden lassen, ich aus Deutschland ausgewiesen werde, obwohl ich hier seit über 5 Jahre lebe, eine unbefristete Arbeitsstelle habe (Arbeitsgenehmigung EU unbefristet und von Arbeitsgeber unabhängig) und ein sehr gutes Einkommen. Stimmt, dass ich durch die Scheidung mein Job und meine Aufenthaltsgenehmigung verliere? Und in wieweit muss ich für seine (Steuer)schulden haften, (ein Ehevertrag existiert), da er z.Z. arbeitslos ist.
Danke und Gruß,
Elena
Am 3. Juli 2008 um 15:55 Uhr
@ elena
ich denke, Sie werden keine ausländerrechtlichen Probleme haben und für die Schulden Ihres Mannes haften Sie ohnehin nicht.
Am 7. Juli 2008 um 18:47 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
vorab… es ist sehr ehrenhaft und lobenswert von Ihnen (in der heutigen Zeit) kostenlose Hilfestellung zu geben. Auch ich bin ziemlich unwissend in steuerlichen Angelegenheiten, und mit meiner Anwältin habe ich keinen so guten Griff getan. So hoffe ich, dass Sie mir eine kurze Antwort auf meine Frage geben können.
Seit Oktober 07 bin ich getrennt-lebend (beurkundet). Mein „Mann bezahlt keinen Unterhalt und hat so gut wie alle Spareinlagen, sowie Auto ect. mitgenommen. Letztes Jahr hatte ich nur eine geringfügige Beschäftigung. Als Nebeneinkommen existiert noch eine Tauchschule (mit Verkauf)… womit ich nichts zu tun habe. Die Steuererklärung habe ich nie gesehen (Steuerberater) und folgedessen auch nie unterschrieben. Jetzt habe ich vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, dass ich Steuern nachzahlen muss. Und jetzt meine Frage: ist es so RECHTENS?
Meinen besten Dank im Voraus…
MfG Silke
Am 7. Juli 2008 um 18:50 Uhr
Korrektur: „so gut wie alle Spareinlagen“ … alle Spareinlagen
Entschuldigung… Nachlässigkeit von mir.
Danke
Am 8. Juli 2008 um 10:47 Uhr
@ silke
ich bin auch kein Steuerfachmann, aber es kommt wohl darauf an, für welches Jahr die Nachzahlung verlangt wird (schon getrennt, oder noch nicht).
Lassen Sie prüfen (fragen Sie beim FA), ob Sie mit dem Antrag auf getrennte Veranlagung besser stehen. Auf jeden Fall den fristwahrenden Einspruch nicht vergessen.
Am 8. Juli 2008 um 13:36 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich bin zufällig auf die Seite gestoßen, weil ich ein Problem habe.
Seit Juli 2006 ist mein Mann nicht mehr in unserer Wohnung gemeldet. Wir sind verheiratet. Es gibt keinerlei Trennungsabsichten. Unsere Kinder wohnen bei mir und mein Mann braucht eine eigene Wohnung (Begründung ist jetzt sicher nicht relevant). Kann ich trotzdem mit ihm gemeinsam veranlagen, wie wir das immer getan haben? Mein Steuerberater sagt NEIN. Ich höre sso viel Widersrpüchliches.
Ich wäre dankbar für eine kurze Antwort, wenn es Ihre Zeit erlaubt und freue mich auf Hinweise zu entspr. Gesetzestexten.
Mit freundlichen Grüßen
Annette B.
Am 8. Juli 2008 um 14:24 Uhr
@ annette
die Frage ist, „ob Sie nicht dauerhaft getrennt leben“.
Das kann ich nicht entscheiden, sondern im Streitfall die Finanzbehörde und letztlich das Finanzgericht.
Ihr Risiko ist insofern groß, letztlich sogar wegen eines Steuervergehens belangt zu werden.
Hören Sie lieber auf den Steuerberater oder klären Sie die Sache vorher offen mit dem FA.
Am 8. Juli 2008 um 17:53 Uhr
… eigentlich dachte ich, dass man bei einer beurkundeten Trennung automatisch nicht mehr zusammen-veranlagt-wird… hm, nicht ganz einfach das Deutsche Steuerrecht 🙂 Werde mich ans FA wenden.
Noch eine Frage bitte… kann ich meinen Anwalt während eines laufenden Verfahrens wechseln? Und wie stelle ich das an? Meine Anwältin sagte, dass es nicht möglich sei.
Danke im Voraus und
LG aus Ahlen
Silke
Am 8. Juli 2008 um 17:56 Uhr
@ silke
man/frau kann natürlich wechseln, aber das wird meist teuer, zumal wenn PKH bewilligt wurde. Dann zahlt man den 2. Anwalt idR. selbst.
Am 9. Juli 2008 um 19:17 Uhr
Ich habe noch keinen Antrag auf PKH gestellt… das wollte meine Anwältin für mich machen… (Unterschrift und Unterlagen hat sie), doch leider hat sich bezüglich PKH auch noch nichts getan. 🙁
Danke und LG aus Ahlen
Silke
Am 20. August 2008 um 17:15 Uhr
Hallo,
wir haben uns im September 2007 getrennt (beide eigene Wohnung), im Januar 2008 haben wir einen Versöhnungsversuch vorgenommen, in der Form, dass wir ein Wochenende (auch nachts) zusammen verbracht haben. Dies ist aber alles gescheitert.
Ab welchem Zeitpunkt gelten wir steuerrechtlich als „Getrenntlebend“ und ab welchem Zeitpunkt beginnt in diesem Fall das Trennungsjahr?
Lieben Gruß
Jetzt soll es von beiden Seiten endgültig sein. Ab wann
Am 21. August 2008 um 13:29 Uhr
@ ratsuchender
nach der Schilderung wäre Trennung 2007 und steuerrechtlich die Steuerklassenänderung ab 2008 notwendig. Der geschilderte Versöhnungsversuch reicht nicht aus, die Trennung zu unterbrechen. Dazu bedürfte es „mehr“, s.o.
Wenn allerdings beide der Auffassung sind, die definitive Trennung (räumlich und mental) war erst Anfang 2008 und beide dieses Datum vor dem Richter übereinstimmend behaupten, dann ist das eben so. Steuerlich ändert sich dann erst 2009 etwas.
Bei übereinstimmenden Erklärungen muß einen Trennung nicht belegt werden.
Eine einvernehmliche Scheidung wäre dann ab ca. Ende Oktober 2008 möglich und ich kann dabei gern behilflich sein (oben der Button ONLINESCHEIDUNG).
Am 18. September 2008 um 10:05 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl, meine frau und ich haben uns dieses jahr getrennt. ich bin seit mai diesen jahres wohnsitzlich nicht mehr mehr bei meiner frau gemeldet und habe meine eigenen haushalt. nun meine frage: wenn wir für 2009 steuerlich zusammen veranlagt werden wollen und für mich steuerklasse 3 gelten soll, wann muss der versöhnungsversuch stattfinden? noch in 2008, so dass meine lohnsteuerkarte auf klasse 3 läuft oder rückwirkend in der lohnsteuererklärung für 2009 indem wir 2009 einen versöhnungsversuch starten? muss ich dazu meinen wohnsitz wieder bei meiner frau anmelden?
Am 19. September 2008 um 08:17 Uhr
@ ingo
ich kann und werde hier keine Tipps geben, das FA zu übervorteilen, daher ganz allgemein:
Der Versöhnungsversuch muss in dem Jahr stattgefunden haben, welches auf das Jahr der Trennung folgt.
Er muss ernsthaft sein und dazu gehört sicherlich, dass beide wieder zusammen wohnen und dort gemeinsam gemeldet sind.
Am 28. September 2008 um 11:08 Uhr
Hallo!
Meine Frau und ich können uns nicht entscheiden, so oder so nicht:
Eigentlich möchten wir uns trennen, ich wohne bereits in einem eigenen Appartement, bin aber noch bei meiner Frau gemeldet.
Mal schlafe ich wieder einige Tage bei meiner Frau, dann sind wir uns wieder sicher: So geht es nicht mehr, wir trennen uns – und bin dann für 1-2 Monate in meinem App… Bis zum nächsten „Versöhnungversuch“…
Kurz: Wir sind beide der Auffassung, noch nicht „definitiv“ getrennt zu sein! Was müssen wir beachten, um weiterhin gemeinsam veranlagt werden zu können, bzw. keine Schwierigkeiten mit dem FA zu bekommen? Reicht die gemeinsame Erklärung von uns beiden aus, dass eine „endgültige Trennung“ noch nicht erfolgt ist – auch wenn ich die meiste Zeit in einem eigenen App. wohne?
Müssen wir befürchten, dass das FA irgendwann auf die getrennte Veranlagung mit Steuerklasse I besteht, auch wenn sowohl meine Frau als auch ich schriftlich erklären, dass wir uns noch nicht „definitv getrennt“ haben?
Gruß und Danke, Martin
Am 30. September 2008 um 09:36 Uhr
@ martin
was das FA machen wird, kann ich nicht prognostizieren, aber sehr tief dürfen die nicht in den Privatbereich eindringen.
Es könnte so klappen.
Am 6. Oktober 2008 um 07:35 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
mein Mann und ich leben seid Ende 2005 getrennt (NICHT geschieden). Da er mir in den vergangenen zwei Jahren (ich war schwer erkrankt) durchaus bewiesen hat, noch zu mir und meinen 2 Töchtern aus erster Ehe zu stehen, möchten wir einen Neustart unserer Ehe beginnen.
Nun meine Frage: Wenn wir ab November 08 wieder in ehelicher Gemeinschaft leben, kann dann DIREKT die Steuerkarte meines Mannes von Steuerklasse I auf III umgeschrieben werden, oder müssen wir bis zum Jahreswechsel warten??
Vielen Dank im voraus.
MfG
Ratsuchende
Am 6. Oktober 2008 um 13:54 Uhr
@ ratsuchende
ein ernsthafter Versöhnungsversuch wird Ihnen die Zusammenveranlagung für das gesamte Jahr 2008 ermöglichen. Teilen Sie dies dem FA mit und warten die Reaktion ab.
Am 22. Oktober 2008 um 10:06 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Frau möchte sich von mir trennen.Sie hat auch schon eine eigene Wohnung,in der sie Wohngeld beantragen möchte.Nun meine Frage.Wird denn mit dem Wohngeldantrag automatisch das Trennungsjahr eingeleitet oder ist das nicht relevant?Ich frage deshalb weil ich der Meinung bin das wir beide erst einmal getrennte Wohnungen haben sollten um uns über unsere Gefühle im klaren zu sein.Außerdem haben wir noch ein Kind für das ich Unterhalt zahlen muß.Wenn also die Trennung jetzt erklärt wird zählt das Jahr 2008 doch schon als Trennungsjahr,oder?Ist es so bekomme ich wahrscheinlich für das Jahr 2009 die Steuerklasse 1.Finanziell wäre das für mich erst mal ein Disaster weil ich bis jetzt Steuerklasse 3 hatte und ich mir die finanziellen Einbußen nicht leisten kann.Wie sollte ich jetzt vorgehen?Vielleicht können sie mir helfen.
Mfg.Rene
Am 22. Oktober 2008 um 12:18 Uhr
@ rene
da kann wohl nur der oben geschilderte Versöhnungsversuch in 2009 helfen.
Am 13. November 2008 um 12:30 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich bin im Oktober aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine Frau möchte in dem Haus wohnen bleiben. Unsere Finanzen – insbesondere das Haus und die noch vorhandenen Schulden – haben wir noch nicht auseinander-dividiert. Beim Haus wird das sicher auch noch dauern.
Gelten wir dann steuerlich als „dauerhaft getrennt lebend“, obwohl wir noch gemeinsames Eigentum haben (und zahlen …) – wie ist hier die Wirtschaftsgemeinschaft definiert?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Markus
Am 13. November 2008 um 13:36 Uhr
@ markus
mit Trennung der Eheleute und Auszug eines Ehepartners aus dem gemeinsamen Haus gelten die Eheleute als getrennt voneinander. Dies gilt unabhängig davon, ob sie noch gemeinsames Eigentum haben oder nicht.
Am 18. November 2008 um 20:15 Uhr
sehr geehrter herr von der wehl
in den oben beschriebenen problematiken, finde ich leider keine passende lösung für mein problem.
ich bin verheiratet, aber wir haben uns getrennt.
durch finanzielle schwierigkeiten, haben wir uns darauf einigen können in der gemeinsamen wohnung wohnen zu bleiben und führen nun eine art wohngemeinschaft. jeder hat sein eigenes reich und es gibt eben die gemeinschaftsräume, wie küche und wohnzimmer.
wir beide sind in steuerklasse 4. müssen wir die steuerklassen nun ändern lassen?
ein bekannter arbeitet auf dem finanzamt, der sagt nein.
durch gelesenes, wie auf dieser seite bin ich aber nun doch etwas mehr als verwirrt.
vielen dank im voraus für ihren rat.
lg anasui
Am 19. November 2008 um 11:11 Uhr
@ anasui
Vieles ist ein Problem der Beweisbarkeit. Grundsätzlich müssen sie in dem Jahr, das auf die Trennung erfolgt, in die Steuerklassen ändern lassen. Eine Trennung wird meist durch den Auszug eines Ehepartners dokumentiert und beweisbar. Wenn beide Ehepartner allerdings noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung leben, wird diese Beweisbarkeit schwierig. Ich will Ihnen damit nicht sagen, Sie sollen das Finanzamt belügen. Sie Entscheidung müssen Sie selbst treffen.
Am 21. Januar 2009 um 21:33 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
2008 hat sich meine Frau von mir getrennt, eine eigene Wohnung (im selben Ort) bezogen, den Hauptwohnsitz umgemeldet und bei dieser Gelegenheit glich noch die Trennung auf dem Einwohnermeldeamt aktenkundig gemacht. Jetzt (Januar 2009) haben wir beide auf dem Einwohnermeldeamt offiziell mit unseren Unterschriften die Aufhebung der Trennung erklärt, woraufhin sofort meine Steuerklasse von 1 auf 3 geändert worden ist. Allerdings: Ihren separaten Hautwohnsitz möchte meine Frau vorläufig NICHT aufgeben. Rechtfertigt unsere derzeitige Situation aus Sicht des Finanzamts eine Zusammenveranlagung? Auch dann, wenn sich bis Jahresende unsere Situation der getrennten Hauptwohnsitze nicht verändert hat? Muss ich dem Finanzamt gegenüber JETZT eine Erklärung abgeben?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Noam
Am 22. Januar 2009 um 10:05 Uhr
@ noam
Wir sind hier immer im Grenzbereich der Steuerhinterziehung. Aus diesem Grunde möchte ich keine abschließende Empfehlung geben.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung und klären dort den Sachverhalt.
Am 22. Januar 2009 um 13:41 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
Ich habe ein Problem und 4 Fragen.Meine Frau hat nach eigenen Angaben ihre Steuerklasse am 28.12.08 von V auf II geändert da sie mit unserer gemeinsamen Tochter ausgezogen ist und einen Teilzeitjob annehmen wollte.Nun zu meinen Fragen:
– wird denn das gesamte Jahr 2008 schon als Trennungsjahr gerechnet,obwohl wir erst seit 1.11.08 getrennt leben?
– kann sie ohne meine Zustimmung die Steuerklase einfach ändern?
– muß ich mich jetzt selber um meine Steuerklassenänderung kümmern(die Steuerkarte 2009 liegt schon beim Arbeitgeber),oder schreibt mich das Finanzamt an?
– muß ich eine Strafe fürchten wenn ich die Steuerklase nicht rechtzeitig ändere?
Vielen Dank im voraus
Am 22. Januar 2009 um 13:45 Uhr
@ rene
einen Großteil der Antworten finden Sie hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/
Für 2009 gilt die neue Steuerklasse und dies wird vom Finanzamt automatisch veranlasst.
Am 8. Februar 2009 um 17:18 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Habe eine Frage.
für das Trennunsjahr muss ich da Steuern nach bezahlen an das Fa.
Habe im Trennungsjahr Steuerklasse 3 gehabt.
01.01-31.12.08.
Gewechselt habe ich ab 01.2009 von Drei auf Eins.
Muss ich für 2008 Steuern nach bezahlen?
Und wenn es so ist wie kann ich einen Bogen rum machen?
Ich bedanke mich schon im voraus
Gruss A.H
!!!!! Finde gut was sie machen!!!!!
Am 9. Februar 2009 um 10:34 Uhr
@ andreas
die Steuerklassenänderung wird erst notwendig, in dem Jahr, das auf die Trennung vor. Wenn sie sich im Jahre 2008 getrennt haben, wird dies also erst im Jahre 2009 notwendig und auch erst dann fallen andere Steuern an. Im Jahre 2008 sollte alles so bleiben wie bisher.
Am 17. Februar 2009 um 20:50 Uhr
Guten Abend,
Da mein Mann Freiberufler ist, hatte ich bis jetzt steuerklasse 3 und die freibeträge für unsere beiden Kinder. Bei der Trennung, die jetzt ansteht, würde ich in Steuerklasse 2 rutschen.
Dazu zwei fragen:
Es ist immer von Aufteilung der Kinderfreibeträge die Rede – kann ich die nicht beide behalten, wenn er sie als Selbständiger nicht braucht?
Und: würde sich bei 820 Euro brutto durch den Steuerklassen-Wechsel sehr viel ändern?
vielen Dank für die Hilfe im Voraus
Am 18. Februar 2009 um 09:38 Uhr
@ juju19
das sind Fragen, die Steuerrecht beheimatet sind. Sie sollten einen Steuerfachmann oder das Finanzamt befragen.
Am 4. März 2009 um 17:12 Uhr
Guten Tag,
meine Frage ist:
kann ich als getrennt lebend und getrennt veranlagt in einem Testament meinen getrennt lebenden Mann enterben und nur meine Kinder einsetzen?
Veilen Dank
Am 5. März 2009 um 11:43 Uhr
@ ilse
solange Sie noch verheiratet sind und solange ein Scheidungsantrags ihrem Mann nicht zugestellt wurde, hat er ein Erbrecht und kann nicht völlig entfernt werden. Erst mit Zustellung des Scheidungsantrages an ihren Mann erlischt sein Erbanspruch.
Am 10. März 2009 um 08:06 Uhr
Hallo, meine Frage. meine Frau und ich trennen uns zum 01.05.09, ich ziehe in eine neue Wohnung. Meine Frau sucht noch und wenn sie keine findet mit den beiden Kindern, wird sie solange bei Freunden wohnen, bis sie eine gefunden hat. Ab wann wird meine Steuerklasse geändert auf I denke ich. Ab wann wird die Steuerklasse meiner Frau geändert auf II. Danke für eine schnelle Antwort. Zusatz: meine Frau meinte, solange sie bei Freunden wohnen muß, kann sie ihre Steuerklasse noch nicht auf II ändern.
Am 10. März 2009 um 15:54 Uhr
@ christian
die Steuerklassen sind in dem Jahr zu ändern, welches auf die Trennung vor. Das wäre im Jahr 2010. Ab wann Ihrer Frau die Steuerklasse 2 beanspruchen kann, vermag ich im Moment nicht zu beurteilen. Hier würde ich beim Finanzamt nachfragen.
bitte lesen Sie auch hier:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/12/03/scheidung-und-steuerklassen/
Am 12. März 2009 um 13:00 Uhr
Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
wir haben uns im Juli 2007 getrennt (lebten im Haus noch bis Sept. 2008. Im Januar 08 bis Februar 08 haben wir einen Versöhnungsversuch unternommen.
Der Anwalt meiner Frau hat im Scheidungsantrag Juli 07 als getrennt angeben. Der Versöhnungsversuch wurde dabei vom Anwalt nicht im Antrag an das Familiengericht angegeben. Somit habe ich diesen Versöhnungsversuch schriftlich im Februar 09 dem Familiengericht mitgeteilt. Meine Frau hat auch diese Mitteilung (gleichen Zeitraum Jan. 08 -Febr.08) dem Familiengericht mitgeteilt. Bisher gibt es noch keinen mündlichen Termin, es wird noch der Versorgungsausgleich/ Rente geprüft.
Meine Frau und ich haben dem Finanzamt bisher nur die Trennung bzw. den Auszug im Sept 08 mitgeteilt und noch eine gemeinsame Veranlagung für das Jahr 2008 beantragt. Und die Vorauszahlungen für das Jahr 2009 zurückgestellt. Diesem Antrag bzw. Mitteilung wurde vom Finanzamt zugestimmt.
1. Muss beim Scheidungsantrag dieser Versöhnungsversuch von ihrem Anwalt noch eingereicht werden, oder langt die Mitteilung von uns beiden an das Familiengericht ?
2. Sind die Angaben an das Finanzamt ausreichend, oder sollten wir hier noch die Trennung ab März 08 noch mitteilen ? Wichtig ist, dass wir uns noch im Jahr 2008 gemeinsam veranlagen können
3. Kann meine Frau den Scheidungsantrag, bzw. das Trennungsjahr auch auf März 2008 noch ändern ?
Über eine baldige Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar ! Weiterhin wünsche ihnen alles Gute !
MfG
Klaus
Am 12. März 2009 um 16:05 Uhr
@ klaus
wenn ein Versöhnungsversuch im Jahre 2008 gegenüber dem Finanzamt dokumentiert wurde und das Finanzamt dies akzeptiert hat, kann für das Jahr 2008 noch gemeinsam veranlagt werden. Erst im Jahr 2009 sind die Steuerklassen zu ändern.
Das Familiengericht interessiert sich für diesen Sachverhalt nicht. Ein Versöhnungsversuch würde das Trennungsjahr nicht unterbrechen, so dass hier nichts weiter zu unternehmen wäre.
Am 14. März 2009 um 07:28 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
Meine Frau und ich haben uns im Oktober 2007 getrennt.
Ich lebe im Mittleren Osten. Meine Frau lebt in Osnabrueck. Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland. Ich bin im Ausland lebender und arbeitender Deutscher. Wir haben eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung im Dezember 2007 unterzeichnet.
Ich moechte nun die Scheidung durchziehen und ploetzlich zeigt sich meine Frau unkooperativ und verlangt zusaetzliche Dinge , wie z.B. ein Auto, damit sie moeglicherweise einer Scheidung zustimmt. Eine Scheidung von meinem Wohnort aus waere nur mit der kooperation ihrerseits moeglich.
Was sollte ich Ihrer Meinung nach machen, um die Scheidung zu bekommen ?
herzlichen Dank
Am 16. März 2009 um 10:22 Uhr
@ marc
wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann sich Ihre Frau nicht gegen die Scheidung abschließend wehren. Wenn zudem eine Trennung-und Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt, ist auch der Trennungszeitpunkt dokumentiert und sie können auch aus dem Ausland ein Scheidungsverfahren einleiten. Meist ist es sogar möglich, dass auf ihr persönliches Erscheinen zum Scheidungstermin verzichtet werden kann.
Ich betreue sehr viele solche Scheidungsverfahren und bei Interesse klicken Sie auf das unten stehende Symbol des Warentrenner für weitere Informationen.
Am 6. April 2009 um 07:41 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
ich habe folgenden Konstellation:
Trennung im gemeinsamen Haus mit räumlicher Abgrenzung ab 10/2008. Endgültiger Bezug einer neuen Wohnung in 03/2009. Die Ummeldung und Steuerklassenänderung erfolgte auch 03/2009. Beide IV bzw. jetzt I
Das Steuerjahr 2008 wurde gemeinsam veranlagt. Beim festlegen des Trennungszeitpunktes für das Scheidungsverfahren ist meine Noch-Frau der Ansicht, dass ein Termin in 2009 günstiger sei, da ja das Steuerjahr 2008 gemeinsam veranlagt wurde und es so zu nachteilen kommen könnte.
Hat dies eine Auswirkung? Ich würde lieber auf den Trennungstermin 10/2008 bestehen damit das ganze Verfahren weiter vorran geht oder besteht die Gefahr das Steuern nachgezahlt werden müssten?
Am 6. April 2009 um 13:39 Uhr
@ tom
Ich bin Rechtsanwalt, stehe ich hier unter öffentlicher Beobachtung und kann natürlich nur das sagen, was unseren Gesetzen entspricht. Wenn die Trennung tatsächlich im Jahre 2008 erfolgt ist, ist für das Jahr 2009 mit den neuen Steuerklassen zu rechnen.
Alles andere wäre zwar verständlich, wäre aber eine Steuerstraftat.
Am 6. April 2009 um 18:37 Uhr
Hallo!
Das für das Jahr 2009 mit den neuen Steuerklassen zu rechnen ist, ist schon einleuchtend.
Meine Frage zielte darauf ab, ob es einen Unterschied geben könnte wenn die Trennung tatsächlich auf 10/2008 festgelegt wird und nicht wie gefordert 01/2009.
Hat dies einen steuerliche Auswirkung? Bzw. ist der Trennungszeitpunkt davon unabhängig.
Ich möchte keine Anleitung zum Steuerbetrug!
Am 14. April 2009 um 19:00 Uhr
Hallo!
Habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung:
Mir ist klar, dass beim Gehalt das monatlich Nettoeinkommen (d. h. das tatsächlich ausgezahlte Geld) zugrunde gelegt wird, um daraus dann das sog. „bereinigte Nettoeinkommen“ zu ermitteln, welches als Grundlage für die Berechnung dient.
Wie ist aber mit zusätzlichen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zu verfahren, welche ja Bruttobeträge sind und erst beim Lohnsteuerjahresausgleich versteuert werden?
Der Steuerbescheid des Vorjahres ist keine große Hilfe, da hier ja das zu versteuernde Brutto-Einkommen angegeben ist und das Nettoeinkommen anders ermittelt wird.
Wenn ich monatlich die noch nicht versteuerten Einnahmen aus selbstständiger Arbeit einfach zum Nettogehalt hinzuzähle, wird der resultierende Unterhalt durch entspr. Einstufung nach Düsseldorfer Tabelle usw. ja viel zu hoch!
Vorschlag: Ermittlung des „aktuellen Steuersatzes“ aus der letzten Steuerberechnung und Kürzung der Brutto-Einkünfte aus Selbständiger Arbeit, um auch hier eine Art „Nettobetrag“ zu erhalten?
Gruß, Martin
Am 15. April 2009 um 19:52 Uhr
…und noch eine allgmeine Frage, weil ich das noch immer nicht verstanden habe:
Gibt es denn eine Vorschrift, wonach man als Ehepartner zwingend zusammen wohnen muss?
Oder anders ausgedrückt: Wenn zwei Ehepartner, die jeder in eigener Wohnung wohnen, sich nicht trennen wollen und dies auch dem Finanzamz gegenüber erklären – darf/wird das Finanzamt dann trotzdem die Steuerklassen ändern und die beiden Eheleute getrennt veranlagen?
Umgekehrt gilt ja z. B. im Unterhaltsrecht, dass bei einer neuen „eheähnlichen Beziehung“ dem Unterhalsberechtigten u. U. kein Unerhalt mehr gezahlt werden muss – und ich habe auf Ihrer Seite hier irgendwo gelesen, dass für die Annahme einer „eheähnlichen Beziehung“ nicht zwingend erforderlich ist, dass man zusammen wohnt!
Somit müsste doch auch eine Ehe im Steuerrecht möglich sein, ohne zwingend zusammen wohnen zu müssen?! Müsste man doch auch trotz eigener Wohnung zusammenveranlagt werden können, wenn beide Partner das dem FA gegenüber bezeugen, sich nicht trennen zu wollen bzw. nicht an einer Auflösung der Ehe interessiert zu sein, sondern „einfach nur nicht zusammen wohnen wollen“?
Am 16. April 2009 um 09:27 Uhr
@ martin
Der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens bei einem Unterhaltsschuldner, der sowohl abhängig beschäftigt ist, als auch selbstständig tätig ist, würde ich so durchführen, dass ich alle Bruttobeträge addieren und darauf in die Steuern und Sozialabgaben berechne und abziehen.
Sicherlich müssen Eheleute nicht zusammenwohnen. Es besteht hier aber immer das Problem und die Gefahr, dass letztlich eine Steuerhinterziehung begangen wird.
Am 20. April 2009 um 15:44 Uhr
…also Einkommensteuer und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von Brutto-Summen (per Prozentsatz laut letztem Steuerbescheid) abziehen?
Martin
Am 10. Juni 2009 um 14:12 Uhr
Ich habe ein PROBLEM!
Wir haben uns 2007 getrennt und wurden am 1.12.2008 geschieden. Wir hatten aber die ganze Zeit über in einem Haus gewohnt. Mein Ex-Mann ist erst nach der Scheidung ausgezogen, da ich noch Studentin war und die Existenzsicherung für unsere 2 Kinder nicht aufbringen konnte. D.h. bis auf „Tisch und Bett“ hatten wir wie „eine Familie“ gewonnt. Wir haben für das Jahr 2008 eine Einkommensteuererkärung eingereicht als gemeinsame Veranlagung. Jetzt haben wir eine dicke Nachzahlung vom FA erhalten, da 2008 als Trennungsjahr galt. Ist es korrekt? Trotz gemeinsames Haushaltes? Vielen Dank im voraus
Am 10. Juni 2009 um 15:17 Uhr
@ irene
gab es nicht vielleicht in 2008 einen „Versöhnungsversuch“ ?
Sprechen Sie mit Ihrem RA darüber. Mehr kann ich hier nicht sagen!!!
Am 10. Juni 2009 um 15:54 Uhr
Ja, es gab im Januar 2008 einen, ist aber nicht daraus geworden.
Haben dies dem FA auch nicht mitgeteil. Kann man das noch nachträglich machen? Will nicht der Steuerhinterziehung bezichtigt werden.
Vielen Dank
Am 10. Juni 2009 um 16:51 Uhr
@ irene
ich diese Problematik nur ganz theoretisch beleuchten, da ich Ihren Fall nicht kenne und hier nicht der Eindruck entstehen darf, ich würde Menschen zur Steuerhinterziehung anstiften.
Ein ernsthafter Versöhnungsversuch der Eheleute in dem Jahr, welches auf die Trennung folgte, hat zur Folge, dass auch in diesem Jahr noch gemeinsam zur Steuer veranlagt werden kann.
Der Versöhnungsversuch unterbricht dagegen nicht das Trennungsjahr, wenn er also scheitert, läuft das Trennungsjahr ungehindert weiter. Ein ernsthafter Versöhnungsversuch dauert mehrere Wochen, maximal aber 3 bis 4 Monate, da danach tatsächlich über eine Unterbrechung des Trennungsjahres aus eherechtlicher Sicht nachgedacht werden müsste.
Wenn ein ernsthafter Versöhnungsversuch der Eheleute im Jahre 2008 unternommen wurde, müssen sie dies dem Finanzamt schildern und dort beantragen, und das auch noch im Jahre 2008 die gemeinsame Veranlagung möglich ist.
Am 14. Juli 2009 um 11:48 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich habe grade Ihre Seite gefunden und gleich eine Frage. Zunächst meine Situation:
Offiziell getrennt seit 15.3.08 (es gibt eine notarielle Scheidungsvereinbarung), Seit dem leben wir getrennt von Tisch und Bett im gemeinsamen Haus, Auzug von mir 15.5.09, Auszug meines Mannes 6.6.09, Hausverkauf 15.7.09. Steuerklassen wurden ordnungsgem. im Febr. auf 1 und 2 umgemeldet. Für 2009 wurde auch eine Eigenheimzulage beantragt (und auch bewilligt) Für 2008 haben wir eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Nun hat das FA die Bewilligung der Eigenheimzulage zurückgenommen, da sie den offiziellen Trennungstermin in 2008 zu Grunde legen und wir damit keinen Anspruch auf Zulage für 2009 haben, was aber definitiv nicht so ist. Nun sollen wir beweisen, dass wir noch bis 5/2009 zusammen im Haus gewohnt haben. Die offiziellen Ab- bzw. Ummeldungen an den neuen Wohnorten reichen nicht aus.
Können Sie mir sagen, was man als glaubwürdig dort vorlegen soll? Wir können natürlich alle unsere Nachbarn als Zeugen benennen und auch der Hauskäufer hat bei den Besichtigungen gesehen, dass wir beide mit unseren Kindern noch dort gewohnt haben. Allerdings widerstrebt es mir alle da mit hineinzuziehen.
Vielen dank schon mal.
D.
Am 14. Juli 2009 um 13:50 Uhr
@ doreen
was Sie schildern, ist weniger ein familienrechtliches, denn ein steuerrechtliches Problem. Es geht um die Eigenheimzulage, die bei Trennung nicht mehr gezahlt werden kann.
Hier muss ähnliches gelten wie bei Versöhnungsversuchen, die dazu führen, dass trotz Lauf des Trennungsjahres eine gemeinsame Veranlagung steuerlich möglich ist.
Letztlich haben sie bereits selbst geschildert, was an Beweismitteln denkbar ist. Wenn es keine anderen Beweise gibt, werden sie ihre Nachbarn oder Freunde bitten müssen, entsprechende Zeugenaussagen zu machen.
Am 14. Juli 2009 um 19:07 Uhr
Hallo,
ich möchte kurz meinen Fall schildern.
Meine Frau hat sich dieses Jahr von mir getrennt, ist nach Rumänien gezogen (rumänische und deutsche Staatsbürgerschaft) und hat sich dort auch angemeldet.
Nach 3 Monaten hat sie sich aber entschieden, doch zurück zu kommen, und hat sich wieder bei mir angemeldet.
Muss ich jetzt damit rechnen, das ich für die 3 Monate, in denen meine Frau in Rumänien angemeldet war, in die Lohnsteuerklasse 1 zurück gestuft werde und eine Steuernachzahlung folgt?
Gruß
Jörg
Am 15. Juli 2009 um 12:18 Uhr
@ jörg
nein, da besteht wohl keine Gefahr, obwohl ich kein Steuerfachmann bin. In dem Jahr der Trennung können die Eheleute ohnehin die alten Steuerklassen beibehalten. Erst in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, müssen die Steuerklassen geändert werden. Aber auch dann kann eine gemeinsame Veranlagung jedenfalls erfolgen, wenn ein Versöhnungsversuch stattgefunden hat.
Am 13. November 2009 um 17:29 Uhr
@ RA Thomas von der Wehl
Ich möchte zuerst meinen Fall schildern: Ich lebe seit Anfang 2008 von meinem Mann räumlich getrennt. Ich lebe in Deutschland und er ist nach Großbritannien gezogen. Er ist aber weiterhin in Deutschland, unter meiner Anschrift gemeldet. In GB hat er sich erst im Herbst 2009 gemeldet. Die Trennung haben wir offiziell dem FA/Einwohnermeldeamt nicht gemeldet.
Wir haben uns nun einvernehmlich zu einer Scheidung entschlossen.
Wie machen wir unsere Trennung offiziell bzw. müssen wir das überhaupt. Kann die Anmeldung meines Mannes unter meiner Adresse bleiben?
Mit welchen Kosten muss man für eine Scheidug rechnen:
Bin z.Z. noch Studentin bis März 2010 – Einkommen 780 Euro. Mein Mann hat z.Z. kein Einkommen. Ab April werde ich voraussichtlich ein Bruttoeinkommen von 2.800 Euro haben. Wir haben keine Kinder und auch keinen gemeinsamen Besitz (Geld, Haus o.ä). Mein Mann und ich wollen keinen Unterhalt voneinander. Also nach meiner Ansicht eine recht „einfache“ Scheidung.
Welche Dinge müssten wir noch beachten bzw. was müssten wir noch abklären?
Ich weiß, dass eine Angabe von genauen Kosten schwierig. Ich würde gerne nur eine ungefähre Hausnummer wissen.
Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Amara
Am 17. November 2009 um 10:45 Uhr
@ amara
In ihrem Falle wird zunächst das Trennungsjahr abzuwarten sein. Wenn beide Eheleute sich einig sind, muss der Trennungszeitpunkt nicht gesondert dokumentiert werden. Bei dem von ihnen erwarteten Bruttoeinkommen müssen sie mit Kosten von ca. 1500,00 € rechnen. Bei Bedarf einer kostengünstigen und Einschaltung klicken Sie auf das unten stehende Symbol.
Am 31. Dezember 2009 um 13:32 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
ich hoffe Sie können uns behilflich sein:
Ich bin vor 15 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und lebe seither zwei Straßen weiter. Trotzdem wird und wurde eine Scheidung nicht in Erwägung gezogen. (Beide haben keine neuen Partner.) Meine Frau und ich kümmern uns beide um unsere gemeinsame Tochter und sehen uns fast täglich.
Beide Ehepartner sind voll berufstätig mit Steuerklasse 4, steuerlich gemeinsam veranlagt.
Laut dem damaligen Rat unseres Steuerberaters wurde daran nicht gerüttelt und eine Änderung war nicht notwendig.
Nun wurde ich vom Einwohnermeldeamt angeschrieben, dass eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. Daher ziehe ich nun in Erwägung, meinen Wohnung in vom Zweit- in den Erstwohnsitz umzuwandeln.
=> Mit dem Ergebnis, dass meine Familie und ich nicht mehr wie bislang über einen gemeinsamen Erstwohnsitz verfügen.
Sehen Sie hier ein gründsätzliches Problem oder gelten wir dann mit dem Erstwohnsitzwechsel zwingend als „getrennt lebend“ und wir beide müssen zwingend in die Steuerklasse I wechseln.
Vorab Danke für Ihre Hilfe und einen guten Rutsch!
Thomas
Am 4. Januar 2010 um 14:18 Uhr
@ thomas
ich befürchte, man könnte ihnen seit einigen Jahren Steuerhinterziehung vorwerfen. In dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, muss ein Steuerklassenwechsel erfolgen.
Ich kann hier weitere Tipps nicht gegeben, ohne selbst in die Gefahr der Mittäterschaft zu gelangen.
Am 5. Januar 2010 um 08:50 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
Sie schreiben in Ihren Antworten immer, dass in dem Jahr nach der Trennung die Steuerklasse 1 angenommen werden muss. Meinen Sie damit das Jahr nach dem Trennungsjahr? Bei uns war die „offizielle“ Ummeldung meiner Frau am 29.12.2009. Heisst das nun, das wir in 2010 schon die Steuerklasse 1 eintragen müssen oder können wir in 2010 bei 3 und 5 bleiben?
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gregor
Am 5. Januar 2010 um 11:42 Uhr
@ gregor
Das Jahr, welches auf die Trennung folgt, ist kalendarisch gemeint.
Wenn die Trennung am 31.12.2009 erfolgt, gilt ab dem 1.1.2010 die geänderte Steuerklasse.
Am 23. Januar 2010 um 16:39 Uhr
Mein Ehemann hat 2007 und 2008 Mit seiner damaligen Ehefrau Die Steuer zusammen gemacht obwohl sie nicht mehr zusammen wohnten und die Steuerklassen schon geändert waren.Die Scheidung war schon lange eingerreicht.
Dies hat das Finanzamt heraus bekommen.
Mit welchem Ärger muß die exfrau und mein Mann jetzt rechnen????
Bitte um eilige Antwort da ich mir deshalb große Sorgen mache.
Im voraus vielen Dank
Am 2. Februar 2010 um 12:37 Uhr
@ petra
das könnte Steuerhinterziehung sein. Ich bin aber kein Fachanwalt für Strafrecht und kann daher zu den Konsequenzen nichts konkretes sagen.
Am 9. Februar 2010 um 14:56 Uhr
Hallo,
gegen mich als Privatperson wird zu Unrecht in einem Steuerstrafverfahren ermittelt. (Versöhnungsversuch wird angezweifelt, daher falsche Steuerklassenwahl und Fahrtkosten werden angezweifelt)
Wegen der komplexen Steuergesetzgebung müsste ich bereits in diesem Vorstadium einen Steueranwalt mit Schwerpunkt Steuerstrafrecht bemühen.
Wer zahlt mir meine Aufwendungen (Anwalt, Fahrtkosten zum Anwalt, etc.), wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung fruchtlos verlaufen bzw. das Verfahren mangels Beweises eingestellt werden?
Am 10. Februar 2010 um 17:08 Uhr
callaghan
kurze Antwort: keiner!
im Strafverfahren gibt es keine Möglichkeit der Kostenerstattung durch den Staat, wenn sich die Straftat letztlich nicht beweisen lässt.
Am 11. Februar 2010 um 15:20 Uhr
Werter Herr von der Wehl,
vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre zeitnahe Information.
Als Folge des Vorgehens der Steuerfahndung kann ich ja jetzt , den mir namentlich bekannten Steuerfahnder einer beliebigen,strafbaren Handlung bezichtigen.
Hierzu müsste er dann, je nach dem von mir ausgewählten Delikt, ggfls. auch anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch nehmen und bliebe dann auch auf den damit zusammenhängenden Kosten sitzen.
Sozusagen ein Freibrief für Denunziation.
Am 11. Februar 2010 um 15:29 Uhr
@ callaghan
oh Vorsicht!!!!!
Ich bin kein Strafrechtler, dies wäre strafrechtlich wohl aber eine Verleumdung beziehungsweise Vortäuschen einer Straftat.
Für den Staat und für die Steuerfahndung gelten ganz offensichtlich doch andere Gesetze. Betrachten Sie einmal den Ankauf der Datensätze von Steuersünder aus der Schweiz. Dies ist mich eindeutig Hehlerei und diese Datensätze wären in einem Strafverfahren gegen die potentiellen Steuersünder nicht zu benutzen.
Unser Staat sieht das völlig anders.
Am 11. Februar 2010 um 15:56 Uhr
Hallo callaghan, der Ihnen namentlich bekannte Steuerfahnder dürfte da gar nichts mit zu tun haben sondern eher Ihr Sachbearbeiter vom Finanzamt, der die Angaben in Ihrer StErklärung angezweifelt hat und dementsprechend Ihre Unterlagen an die Steuerfahndung weitergeleitet hat. Der Steuerfahnder geht im übrigen seiner Arbeit nach, das ist wohl kaum eine strafbare Handlung.
Am 11. Februar 2010 um 16:09 Uhr
Unsinn er und seine Ehefrau sollten nur an Eides Staat versichern das Sie versuchten Ehe aufrecht zu halten(wie der Gesetzgeber es definiert) in dem und dem Zeitraum.
Im Zweifel für den Angeklagten:-)
Am 11. Februar 2010 um 16:27 Uhr
Eine eidestattliche Versicherung alleine dürfte als Nachweis nicht ausreichen, das FA möchte Nachweise.
Im Zweifel für den Angeklagten interessiert die Finanzbehörde nicht. Ohne Nachweise im Zweifel für den Staat. Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit sind kein Kavaliersdelikte, sondern Betrug am Steuerzahler!
Am 11. Februar 2010 um 16:44 Uhr
@ alle
ein kluger Mann hat einmal sinngemäß gesagt:
„wenn so viele Menschen versuchen den Staat um die Steuer betrügen, ist mit dem Steuersystem etwas nicht in Ordnung „
Das scheint mir auch so. Seit langem ist mir unverständlich, warum der Staat an einer Scheidung verdient. In dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, müssen die Eheleute die schlechtere Steuerklasse nehmen, nur weil sie sich getrennt haben.
Mein Vorschlag dazu wäre, das die Steuerbegünstigungen so lange in Anspruch genommen werden können, solange Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Kinder bestehen.
Nur bei kinderlosen Doppelverdiener sehe ich die derzeitige Regelung ein. Die haben aber meist ohnehin keinen steuerlichen Vorteil durch die Anwendung der Splittingtabelle.
Nächste Frage: warum kann der gezahlte Unterhalt an den Ehepartner steuermindernd geltend gemacht werden, nicht aber der gezahlte Kindesunterhalt?
Am 11. Februar 2010 um 17:52 Uhr
>>>>
Vielleicht der Ausgleich (oder Strafe) zur Hochzeit? Denn wenn ein Paar am 31. Dez. heiratet, gelten sie steuerrechtlich das ganze Jahr als verheiratet, obwohl sie das nicht waren
(zumindest vor ein paar Jahren war das noch so, ganz auf dem Laufenden bin ich nicht).
>>>>
Kinderbedingte Aufwendungen werden durch den Kinderfreibetrag und das Kindergeld gewürdigt.
Außerdem sind Kinder Privatsache, Privatsachen kann man nicht absetzen. Exgatten dagegen sind außergewöhnliche Belastungen im wahrsten Sinne des Wortes.
Recht machen kann man es nie allen; wo alle in ein Töpfchen zahlen und der Töpfcheninhalt aufgeteilt wird, gibt es immer Streit und Ungereimheiten. Was aber alles weder Schwarzarbeit noch Steuerhinterziehung rechtfertigt;-)
Am 15. Februar 2010 um 13:57 Uhr
@ Marita
Nein, Steuerhinterziehung oder besser ausgedrückt Steuerverkürzung sind nach wie vor sog. „Kavaliersdelikte“ um sich der maßlosen Bedienung des Staates am erwirtschafeten Geld der Beschäftigten und Selbstständige zu erwehren.
Wes Geistes Kind die jeweils amtierenden Finanzpolitiker sind lässt sich an einem Beispiel vor wenigen Jahren belegen.
Um den Aufenthaltsort eines entführten Kindes, dessen Leben in Gefahr war, von einem der Entführer zu erfahren, hatte seinerzeit ein Polizeibeamter zu erwas robusteren Mitteln gegenüber dem entführer gegriffen.
Der Polizist wurde ob seines Vorgehens verurteilt, da trotz Gefahr für Leib und Leben des Kindes die Rechtsstaatlichkeit der Mittel zu beachten seien.
D.h. dass dem Staat das Leben eines Kindes weniger Wert ist als möglichweise zu erzielende Milliarden durch gestohlene Steuer-CD`s und das dann alle rechtsstaatlichen Prinzipien über den Haufen geworden werden und Hehlerware gekauft wird.
Ähnlich ist die zunächst geltende Kürzung der Pendlerpauschale zu werten.
Trotz des Wissens um seine Unrechtmäßigkeit, wurde die Kürzung zunächst von den Finanzbehörden durchgeführt in der Hoffnung , dass der „brave Steuerbürger“ auch dies mit sich machen ließe.
Bis das Bundesverfassungsgericht dann den Beschluß als nicht verfassungskonform, d. h. nicht gesetzmäßig kippte.
Dieses Steuergesetz war somit unrechtmäßig, d. h. der Staat hat den Versuch unternommen, Steuergelder des Steuerbürgers trotz Wissen um deren Unrechtmäßigkeit zu vereinnahmen.
Wenn ich wüßte wie ich den Staat für diese Form der Steuerhinterziehung verklagen könnte, hätte ich es schon längst getan.
Ähnlich sieht es mit der Unrechtmäßigkeit des Soli und der bisherigen Nichtberücksichtigungsfähigkeit Krankenkassenbeiträge aus.
Am 16. Februar 2010 um 09:48 Uhr
steuerhinterziehung wird von einigen wenigen als kavaliersdelikt angesehen ebenso wie schwarzarbeit, es ist und bleibt allerdings betrug am staat und an den mitbuergern!
gerade die selbständigen sind oft genug diejenigen, die steuern hinterziehen im gegensatz zu dem sozialversicherungspflichtigen arbeitnehmer, dem die steuer durch seinen arbeitgeber automatisch abgezogen wird.
mich amuesert es, wie mittlerweile immer mehr selbstanzeigen gemacht werden bei den hiesigen finanzaemtern. dumm gelaufen. otto normalverbraucher gibt seine zinsen in der steuererklärung an – und unsere ohnehin schon reichen millionaere haben das nicht noetig sondern schieben ihr geld am staat vorbei?! so geht es nicht. hier geht es um pure kriminalitaet und es erfuellt mich mit genugtuung, dass die straftaeter gefasst werden. sie mussten daws ja nicht machen, niemand hat sie dazu gezwungen. egal, auf welche art und weise hier die daten ans licht kommen. es geht nicht an, dass milliarden von menschen ihre zinsen versteuern und gerade diejenigen, die ohnehin schon ein dickes konto haben, ihr geld schwarz anlegen!
Am 5. März 2010 um 12:17 Uhr
Kein Finanzamt der Welt kann einem vermeindlich getrenntem Pärchen wiederlegen nicht getrenntlebend zu sein wenn die sich einig sind bzw. dies schriftlich zu formulieren.
Am 5. März 2010 um 15:34 Uhr
@ simony
ich befürchte, da täuschen Sie sich. Der Staat behauptet und Sie müssen die nicht erfolgte Trennung beweisen.
Am 8. März 2010 um 11:30 Uhr
@ RA Thomas,
der Beweis liegt doch darin gemeinsam zu bestätigen, zusammen unter einem Dach zu leben, sich Bett uns Tisch zu teilen und eine harmosche Zweisamkeit zu verleben.
Ich wollte nur damit sagen, das dass doch Beweis genug sein sollte oder solte man(n) oder Frau sich einen Finanzbeamten für die Nacht einladen ?
Am 25. März 2010 um 08:35 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
meine Lebensgefährtin lebt seit letztem Jahr von ihrem Ehemann getrennt. Die Steuer wurde gemeinsam veranlagt, was auch kein Problem darstellte, jedoch weigert sich ihr Noch-Ehemann nun seinen Teil der Steuern beim Finanzamt zu zahlen. Welche Möglichkeit besteht für meine Lebensgefährtin, seinen Teil nicht mitzutragen oder guckt sie in diesem Fall in die Röhre ?
Am 15. Mai 2010 um 10:53 Uhr
Sehr geehrter Herr von der Wehl,
erstmal kompliment für die Seite.
Folgendes Problem.
Meine Frau und ich haben die Trennung beschlosse.
Sie wird in unserem Haus bleiben (mein Eigentum) und ich suche mir eine Wohnung.
Bringt es etwas die neue Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden?
Können wir irgendwie verheiratet bleiben obwohl wir nicht zusammen Wohnen?
Wenn nicht wie kann ich die Trennung wenigstens bis 01.11 rauszögern obwohl ich woanders gemeldet bin?
Vielen Dank Ingo
Am 17. Mai 2010 um 10:46 Uhr
@ ingo
ich kann und darf hier keine Tipps geben, wie eine Trennung steuerlich optimiert wird. Wir sind dann schnell im Bereich der Steuerhinterziehung. Was ich aber sagen kann ist, dass von einer behördlichen Ummeldung das Finanzamt eine Mitteilung erhält. Ziehen sie ihre persönlichen Schlüsse daraus.
Am 2. September 2010 um 22:08 Uhr
Guten Abend, mein Mann und ich haben uns im Juni 10 getrennt, ich habe LS.KL. 3 er ist Selbständig.
Nun teilt er mir heute mit, das er für 2010 eine Einzelveranlagung beantragen will.
Ich wollte jetzt sofort meine LS. KL. auf 1 ändern, damit ich nicht nachzahlen muß , wenn eine Einzelveranlagung statt findet.
Er will jetzt 2 Wohnsitz in der neuen Wohnung anmelden, Geschäft bleibt hier gemeldet und 2011 will er alles ummelden .
Was soll ich nun tun ?
Am 3. September 2010 um 13:30 Uhr
@ brigitte
in dem Jahr der Trennung und dies ist das Jahr 2010, können die Eheleute noch gemeinsam zur Steuer veranlagen. Insofern müssten Sie eine Nachzahlung für 2010 nicht befürchten.
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Am 3. September 2010 um 19:03 Uhr
Danke Thomas,
ich weiß mittlerweile, das er eine Einzelveranlagung nicht ohne meine Zustimmung machen kann.
Und wenn die Scheidung ansteht, werde ich mich sicher bei Ihnen melden 😉
Gruß Brigitte
Am 23. September 2010 um 18:29 Uhr
Bei meiner Krankenkasse,konnte ich mich bisher Familienversichern wenn ich arbeitslos war.Gilt diese Regelung auch,wenn man getrennt lebt.Ändert sich generell nur die Steuerklasse wenn man getrennt lebt und alles andere behält den Status von verheiratet sein?
Am 3. Oktober 2010 um 11:30 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
was ist eigentlich der Unterschied zwischen getrennt lebend oder geschieden sein?
Mit freundlichem Gruß Susanne
Am 4. Oktober 2010 um 16:21 Uhr
@ susanne
steuerlich keiner
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Am 3. Januar 2011 um 12:21 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
wuerde das Finanzamt einen Zweitwohnsitz in einer 20km vom Wohnort entfernten (Gross-)stadt akzeptieren, wenn die Eheleute versichern dass keine Trennung vorliegt? Wäre in diesem Fall die Beibehaltung der Steuerklassen I und V möglich?
Vielen Dank!
Am 3. Januar 2011 um 12:21 Uhr
Entschuldigung… Steuerklassen III und V
Am 3. Januar 2011 um 12:23 Uhr
Ich sollte zuerst denken, dann schreiben…
Sehr geehrter Herr Wehl,
wuerde das Finanzamt einen Zweitwohnsitz in einer 20km vom Wohnort entfernten (Gross-)stadt akzeptieren, wenn dort die Arbeitsstätte des Ehemannes liegt und die Eheleute versichern dass keine Trennung vorliegt? Wäre in diesem Fall die Beibehaltung der Steuerklassen III und V möglich?
Vielen Dank!
Am 3. Januar 2011 um 16:03 Uhr
@ klaas
was ein FA im einzelnen akzeptiert, kann ich nicht prognostizieren. Aber warum soll man(n) keine Wohnung am Arbeitsplatz haben können?
Natürlich darf man(n) das FA nicht belügen, aber das muss ich wohl nicht extra betonen……
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Am 21. Februar 2011 um 00:57 Uhr
wir haben uns getrennt,mein Mann hat seit Januar 2011 eine eigene Wohnung bis jetzt hat er Steuerklasse 3 bis wann muss man das ändern ??
Am 21. Februar 2011 um 16:13 Uhr
@ gaby
Die Steuerklassen sind in dem Jahr zu ändern, welches auf die Trennung folgt.
Wenn die Trennung schon 2010 war, gelten bereits für 2011 die neuen Steuerklassen.
Wenn die Trennung erst mit Bezug der eigenen Wohnung im Jahre 2011 stattfand, gelten ab 2012 die neuen Steuerklassen. Beurteilen müssen Sie dies selbst.
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Am 4. April 2011 um 22:42 Uhr
Seit Okt 2010 im eigenen Haus getrennt. Kinder im Haus. Alle Belastungen (Haus, Versicherungen, Kindergarten etc. trage ich).
Sie beschäftigt 400,-€ Basis.
Ich bisher Steuerklasse 3.
Muß ich nun auf Steuerklasse 1 wechseln, obwohl ich die ganze elastung trage und die Kinder noch im Haus wohnen?
Am 4. April 2011 um 22:47 Uhr
Seit Okt 2010 sind wir im eigenen Haus getrennt. Die Kinder wohnen mit im Haus. Alle Belastungen (Haus, Versicherungen, Kindergarten etc.) trage ich.
Sie beschäftigt auf 400,-€ Basis.
Ich habe bisher Steuerklasse 3.
Muß ich nun auf Steuerklasse 1 wechseln, obwohl ich die ganze Belastung trage und die Kinder noch im Haus wohnen?
Am 6. April 2011 um 18:03 Uhr
@ norbert
sie können hier nur die Antwort erwarten, mit der ich mich nicht selbst eines Steuervergehens strafbar machen würde und diese Antwort ist natürlich, dass in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die schlechteren Steuerklassen zu wählen sind. Das würde also schlechte Steuerklassen für das Jahr 2011 bedeuten.
Natürlich bekommt das Finanzamt nicht mit, dass die Eheleute sich getrennt haben, wenn sie noch im gleichen Haus wohnen. Dies ist aber kein Ratschlag, ein Steuervergehen zu begehen.
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Am 6. April 2011 um 22:01 Uhr
Hallo Norbert,
bitte einen Steuerberater befragen, wie Herr von Wehl schon angedeutet hat.
Ein Finanzamt ist da nicht zimperlich, schickt auch gern mal jemanden vorbei, um zu überprüfen: nachzuweisen ist: getrennte Kassen, ein eigenes Zimmer /Bett, ein eigenes Bad, ein eigener Kühlschrank (der dokumentiert, dass Lebensmittel getrennt gelagert werden, ein Joghurt mit der Aufschrift „ich“ hilft da nicht, z.B.)
Ob derjenige allein die Belastungen vom Haus trägt, reicht nicht. Ist allenfalls bei der EStErkl. interessant, wenn beide im Grundbuch stehen. Und das ist steuerlich sehr, sehr schwierig – weiß ich momentan aus eigener Erfahrung….
Für die Frau geht es ja steuerlich auch um Freibeträge usw. , wenn denn entschieden ist, dass die Kinder bei ihr bleiben…
Also bitte ein wenig Geld in die Hand nehmen und einen Steuerberater befragen. Ganz wichtig! Ansonsten kommt das FA mit Steuerhinterziehung!
Gruß von einer Mitarbeiterin in einer Steuerberatung!
Am 7. April 2011 um 11:50 Uhr
@ nina
danke für die Hinweise aus der Praxis. So etwas ist immer hilfreich.
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Am 17. Mai 2011 um 10:39 Uhr
Hallo !
Ich suche die Rechtsquelle für das Verwertungsverbot der Scheidungsakte für Steuerangelegenheiten…
Danke in Voraus !
Markus
Am 17. Mai 2011 um 15:37 Uhr
@ markus
eine Fundstelle kann ich nicht benennen.
Zitat http://www.familienrecht24.com/steuerrecht
„Selbst die Beziehung der Scheidungsakten durch das Finanzgericht soll vor diesem Hintergrund unzulässig sein, wenn die Eheleute einer solchen Beziehung widersprechen und durch eine unmittelbare Beweisaufnahme die Sachverhaltsermittlung dem Finanzgericht möglich ist. Für die Erkenntnisse aus unzulässigerweise beigezogenen Scheidungsakten besteht deshalb ein Verwertungsverbot. Die vom BVerfG dargelegten Grundsätze über die Grenzen der Gewährung von Akteneinsicht in Ehescheidungsakten gelten auch für ( finanz-) gerichtliche Aktenanforderung.“
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Am 17. Mai 2011 um 15:50 Uhr
Vielen Dank – aber irgendwo muß das ja herkommen ..
Am 17. Mai 2011 um 17:30 Uhr
@ markus
vom Grundsatz stammt es von hier:
Der Eingriff in das Grundrecht aus GG 131 Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, der in der Übersendung der Akten eines Ehescheidungsverfahrens an den Untersuchungsführer in einem Disziplinarverfahren liegt, ist ohne Einverständnis der Ehegatten nur dann zulässig, wenn er im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebotes gerechtfertigt ist.
Beschluß BVerfG des Ersten Senats vom 15. Januar 1970 – 1 BvR 13/68 –
in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn … gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 1967 – 15 VA 1/67 -.
Entscheidungsformel:
Der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. November 1967 – 15 VA 1/67 – verletzt das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes; er wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen.
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Am 29. Juni 2011 um 23:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas von der Wehl,
Vorweg vielen herzlichen Dank, das Sie sich für uns hier ohne eine Gegenleistung zu erwarten mit Rat zur Verfügung stellen.
Meine Situation :
Wir sind noch verheiratet und haben zwei Kinder (15j.+ 8j.). Wir sind aber zu der Entscheidung gekommen, daß wir uns eine längere Auszeit in Form einer Trennung nehmen und ich aus der Ehelichen Wohnung ausziehe. Meine Frau und die beiden Kinder sollen in der bisherigen Wohnung bleiben.
Meine Fragen :
Ich habe einen festen Job seit 22 Jahren, bin aber wegen zweier Herzinfarkte ,Diabetes Typ II und Hypertonus seit knapp 4 Jahren Krankgeschrieben und inzwischen schon ausgesteuert und beziehe daher z.Zt. HARTZ 4. Sobald ich eine eigene Wohnung gefunden habe,möchte ich meine Arbeit nach einer Stundenweisen Wiedereingliederung wieder voll aufnehmen, damit ich meinen Kindern Unterhalt zahlen kann.Wir haben uns mit meiner Frau darauf geeinigt,das ich den Kindern insgesamt 300€ pro Monat zahle.
Sie arbeitet momentan noch 8 Stunden,wird aber ab dem 01.08.2011 nur noch 4 Std. tgl. arbeiten,damit sie unsere 8 jährige Tochter zur Schule bringen und wieder abholen kann.
Da sie zusätzlich zu ihrem 4 Std. Job auch einen Antrag bei der ARGE stellen wird,fragen wir uns, ob es wohl möglich sein wird, das die Drei in der jetzigen Wohnung weiter wohnen können,also ob die ARGE die Miete weiterhin voll übernehmen würde?
Nach langen Gesprächen haben wir uns so verständigt, das wir uns nach paar Monaten zu einer Versöhnungsphase zusammenfinden wollen und auch den Kindern zuliebe es nochmal versuchen wollen. Wenn wir uns den Januar 2012 (also in ca. sechs Monaten) als Termin nehmen zum Versöhnungsversuch, würde das Trennungsjahr dann abgebrochen werden und ist es richtig,das wir dann die Steuerklassen dann ab 01.01.2012 nicht ändern müssen?
Da mein Arbeitgeber einen bis 2013 laufenden Sozialplan entwickelt hat,ist meine letzte Frage folgendes:
Falls es doch zur Scheidung kommt und ich nach der Scheidung einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschreibe und die mir zustehende Abfindung bekomme, hätte dann meine jetzige Ehefrau auch Anspruch auf dieses Geld oder würde es dann nur mir zustehen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich herzlichst im voraus…
LG
Ergün
Am 30. Juni 2011 um 09:57 Uhr
@ liberta
Ein geplanter Versöhnungsversuch kommt schnell in den Bereich der Steuerhinterziehung. Hierzu möchte ich nichts weiter sagen.
Eine Abfindung kann entweder im Vermögen bewertet werden oder, wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind, zur Aufstockung des Einkommens eingesetzt werden, um dann beim Unterhalt berücksichtigt zu werden.
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Am 28. November 2011 um 14:02 Uhr
Sehr geehrter Herr Wehl,
ich möchte mich auch erstmal für Ihre Unterstützung bedanken.
Ich und meine Frau wohnen seit 2005 getrennt, jeder in eigener Wohnung, die Steuerklassen waren die ganze Zeit 1 und 2 sowie Status „getrennt lebend“ bei Einwohnermeldeamt für beide.
Meine Frage-soll es noch irgendwie offiziell eingetragen odet bescheinigt werden, z.B als Trennungsjahr für spätere Scheidung oder langt dann Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt?
Und zweite Frage,wenn ich es richtig verstehe-solange die Ehe (und eventuell auch weiter) existiert, gibt’s auch gegenseitige Unterhaltspflicht, wenn einer in Hartz 4 fällt, muss der andere helfen, obwohl Ehe nur auf dem Papier existiert, oder?
Vielen Dank im voraus.
Am 4. Februar 2012 um 13:13 Uhr
Hallo Herr Wahl,
erst einmal vielen Dank dafür, dass Sie hier kostenlos Rede und Antwort stehen. Das ist sehr nett.
Folgendes Problem liegt bei uns vor:
mein Mann und ich wohnen z.Z. noch zusammen, möchten uns aber in Kürze räumlich trennen. Ich bin die Hauptverdienerin, mein Mann arbeitet auf 400€-Basis. Das Haus, in dem wir leben, wird voll von mir finanziert, alle anderen finanziellen Belastungen trage ich ebenfalls. Wir haben zwei Kinder, von denen eines an einer chronischen Erkrankung leidet und zu 70% behindert ist. Um alle Belange, die mit der Krankheit und der Behinderung einher gehen, kümmere ich mich. Um die „Belange“ des Hauses ebenfalls. Mein Mann fühlt sich trotzdem dauernd überfordert und es kommt immer wieder zu Stresssituationen, die für mich und die Kinder zuweilen unerträglich sind. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, dass mein Mann eine eigene Wohnung bezieht. Eine Scheidung kommt aber nicht infrage. Es soll tatsächlich nur eine räumliche Trennung sein.
Muss ich meinem Mann Trennungsunterhalt zahlen? Und muss ich tatsächlich die Steuerklasse von III auf I ändern lassen, nur weil wir in verschiedenen Wohnungen leben? Muss ich überhaupt auf Steuerklasse I wechseln, wenn ich beide Kinder „auf der Karte“ habe? Wird auch keine Rücksicht darauf genommen, dass man besondere Belastungen durch die Behinderung eines Kindes hat (auch finanziell)?
Sollte dies auf mich zukommen, könnte ich das Haus nicht mehr halten und käme auch ansonsten nicht mehr ohne staatliche Unterstützung zurecht.
Welche Möglichkeiten habe ich? Könnte ich die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden? Über einen Tipp von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus und frdl. Grüße
Andrea
Am 9. März 2012 um 13:06 Uhr
@ andrea
Ihre Fragen sind zu komplex, als dass ich sie alle in diesem Forum beantworten könnte. Ich würde dringend vorschlagen, dass sie sich einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Familienrecht holen.
Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Mail: info@vonderwehl.de
Telefon: 0431 – 911 16
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Am 4. Februar 2012 um 13:18 Uhr
Sorry, habe mich bei Ihrem Namen vertippt. Muss heißen: hallo Herr Wehl…
Andrea
Am 17. April 2012 um 10:46 Uhr
Hallo Herr Wehl,
zu unserer Problematik. Wir sind verheiratet, haben auch nicht vor uns Scheiden zu lassen und möchten ab dem 01.06. in zwei verschiedenen Wohnungen leben. Ziehen beide zu diesem Datum um. Können wir unsere Steuerklassen III und V beibehalten? Muss dem Finanzamt etwas mitgeteilt werden, denn wir sind ja nicht getrennt, wir wohnen nur nicht zusammen. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Am 17. April 2012 um 11:30 Uhr
@ cindy
es schwebt über Ihnen das Schwert der Steuerhinterziehung. Ich möchte hier keinen Rat geben. Das Risiko muss Ihnen aber bewusst sein.
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
0431 – 911 16
info@vonderwehl.de
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Am 19. November 2012 um 14:35 Uhr
Hallo Herr von der Wehl,
meine Frau hat sich im Juni 2010 getrennt und lebt seitdem nicht mehr im gemeinsamen Haus. Unser Sohn ist bei mir. Im Oktober 2010 wurde die einvernehmliche Scheidung beantragt und unsere Ehe im Juli 2012 geschieden ( glücklicher Weise alles freundlich und entspannt).
Die Steuererklärung für 2010 haben wir noch gemeinsam gemacht, die Steuererklärung für 2011 getrennt.
Bis jetzt habe ich die Steuerklasse noch nicht von 4 auf 2 ändern lassen. Kann ich die Steuerklasse rückwirkend zum Zeitpunkt der Trennung, also 2010, ändern lassen ? Würden meine Ex frau dadurch Nachteile entstehen ? Sollte ich die Steuerklasse noch 2012, oder erst 2013 ändern lassen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Am 7. Dezember 2012 um 11:18 Uhr
@ moto
die Steuerklassen sind in dem Jahr zu ändern, welches auf die Trennung folgt. Das wäre bei Ihnen 2011. GGfls. müssen Sie Steuern nachzahlen. Also Vorsicht!
Am 18. März 2013 um 22:01 Uhr
wir leben seit 5 jahren getrennt und ich möchte ab 2013 diese trennung für dauerhaft erklären, da es kein zurück mehr gibt… die gemeinsame veranlagung möchte ich aber schon für 2012 nicht mehr; haben beide die steuerklasse 4. was muss ich beachten..