Geld als Scheidungsgrund

Habe ich bei web.de. gelesen und das Geld ist tatsächlich einer der Scheidungsgründe Nr. 1:
„Hamburg (dpa/tmn) – Sie gibt es leidenschaftlich aus, er hält es gerne zusammen: Wenn Partner einen unterschiedlichen Umgang mit Geld pflegen, ist das Dynamit für die Liebe. Grund für den Zoff sind häufig fehlende Absprachen. Doch drehen sich die Gespräche ständig um notwendige und unnötige Ausgaben, Löcher auf dem Konto und Sparwahn, geht das auf Dauer an die Substanz, sagt Elmar Basse, Paartherapeut aus Hamburg. „Beim Umgang mit Geld entstehen Grundsatzfragen, die geklärt werden müssen, um nicht zu eskalieren“.

Denn die meisten Menschen haben eine genaue Vorstellung davon, wie sie leben wollen und wie sie ihr Geld dafür einsetzen. „Jeder strebt nach der Verwirklichung seiner Wünsche und Lebensvorstellungen“, sagt Basse. Trifft die Luxus-Shopperin auf den Sparer und der Finanzchaot auf die Gewissenhafte, ist die Krise programmiert. „Wenn der Partner ständig gegen die eigene Geldmoral handelt, entstehen Ängste.“ Beide fühlen sich dann in ihrem Leben bedroht.

„Oft geht es aber auch um Macht“, sagt der Diplom-Psychologe Dieter Speck aus Viersen. Besonders Frauen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, leiden häufig unter der finanziellen Kontrolle des Mannes. Wenn nur einer von beiden über Geld entscheidet und dem Partner Vorschriften macht, wie es ausgegeben werden darf, leidet die Liebe. „In einer Partnerschaft müssen beide über die Finanzen entscheiden können, nur so ist wirkliches Vertrauen gegeben.“

Die Frage ums Geld stellt sich vor allem bei Paaren mit Kinderwunsch. Mit der Geburt des ersten Kindes fällt bei vielen Doppelverdienern für Jahre ein Gehalt weg. „Paare sollten sich im Vorfeld genau überlegen, wie sie mit dem verringerten Einkommen leben wollen und können“, rät Basse. Ein Gemeinschaftskonto oder ein fester monatlicher Betrag für den erwerbslosen Partner verhinderten das Gefühl von Ungleichheit und Abhängigkeit.

Um Finanzkonflikte dauerhaft zu vermeiden, empfiehlt der Therapeut einen Realitäts-Check. Was wollen sich die Partner im Leben leisten? Wie lassen sich diese Bedürfnisse umsetzen? „Finden Sie Kompromisse und setzen Sie Prioritäten!“ Dazu gehört aber auch Verzicht. Dann ist möglicherweise nicht jedes Jahr ein Zwei-Wochen-Urlaub drin, weil sonst wichtige Rücklagen schwinden.

Die beste Lösung im Umgang mit Geld ist Ragnar Beer zufolge ein gemeinsames Konto. „Nach Abzug der festen Kosten sollte der Rest beiden zur Verfügung stehen. Damit fühlen sich die meisten Menschen gut aufgehoben“, sagt der Leiter des Projekts Theratalk der Universität Göttingen. Probleme gibt es dann, wenn größere Anschaffungen nicht miteinander besprochen werden. Fährt der Partner plötzlich stolz mit dem neuen Auto vor, obwohl die Zukunftsplanung das Geld für andere Sachen vorgesehen hat, wird die Freude einseitig bleiben: „Solche eigenmächtigen Entscheidungen verletzen die Grundregeln einer Partnerschaft!“, warnt Speck.

Allzu oft ist der Streit um die Euros aber nur ein Nebenkriegsschauplatz. Wenn in der Beziehung etwas nicht stimmt, werden finanzielle Probleme als Anlass genommen, den aufgestauten Frust loszuwerden. „Es geht dann genauso wenig ums Geld wie um die offene Zahnpastatube“, sagt Beer. „Fragen Sie sich genau, was dahinter steht, anstatt sich stundenlang um Einkäufe zu streiten.“

4 Reaktionen zu “Geld als Scheidungsgrund”

  1. Julia

    Hallo,

    habe einige Fragen bezüglch Geld.
    Ich bin seit Dezember 2007 verheiratet und seit Mai 2008 getrenntlebend. Im Mai hat mein Mann mich aus der Wohnung rausgeschmiesen und am gleichen Tag allen Sparkontos geleert (Barauszahlung, Tag davor hat er auch Kärtchen von gemeinsames Konto weggenommen ohne mich ins Kenntnis zu setzen, natürlich ohne Erlaubnis), habe leider später es alles erfahren. Ausßerdem hat er Schulden in die Ehe mitgebracht. Wird das bei der Scheidung berücksichtigt?

    Mit Dank im Voraus und besten Grüßen,
    Julia

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    automatisch nicht, das muß Ihr Anwalt gesondert geltend machen.

  3. r

    Wenn beide Kontoinhaber sind und noch am 1 Januar auszieht wartet dann bis Lohn Mann am 14 eingeht macht abhebung von gemeinsamen Konto angeblich einvernehmen der ander Kontoinhaber dann Belastungen begleicht und den Rest auf Seite legt ohne selbst gelebt zu haben die noch aber dann erst am 20 Januar zum Anwalt geht urplötzlich kann doch rein theoretisch nicht der halbteilungsgrundsatz greifen? da doch gemeinschaftskonto einvernehmlich oder?
    und jeder im einvernehmen oder vom einvernehmen ausgehen darf da konto ja immer noch auf beide.Hätte die noch mehr abgehoben wäre doch genau so und der Mann müßte schauen wie oder was.

  4. r

    Also ist es richtig wenn Frau auszieht am 15 Januar dann Kontenklage im Mai einreicht oder Juni ist die Klage theoretisch als unbegründet abzuweisen?
    Das Guthaben auf dem Konto von Mai geht Sie insofern nichts an??
    Selbst wenn Man(n) Konto nicht dicht machte weil er an fair glaubte?
    Selbst wenn Sie noch Geld abhob trotz Unterhaltszahlung.
    Muß Richter das nicht erkennen??
    Dann könnte der Mann doch das Geld vom Mai zurückfordern.
    Ist das richtig??
    Müsste Richter das nicht erkennen??
    gerade wenn er ja VKH bewilligt das diese Klage abzuweisen ist??

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